Darstellung der Frequenzweichenschaltpläne von Bausätzen im Forum legal oder nicht?

+A -A
Autor
Beitrag
phasenphreak
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 13. Aug 2018, 17:28
Hallo!

Wiederholt gab es Diskussionen über die Legalität der Darstellung von Schaltplänen im Forum in Threads, wo diese Darstellung dem Threadersteller enorm helfen würde.

In den Threads ging es dabei um Schaltpläne, die von einschlägigen Bausatzentwicklern zusammen mit den Bauteilen für die Frequenzweiche geliefert wurden. Unter diesen Schaltplänen findet sich ein Copyright Zeichen.

Ich habe 2 Anwälte (Familienmitglieder) hierzu kurz befragt, einmal Strafrecht, der andere Familien/Erbrecht, also keine wirklichen Fachleute, deren Standpunkte gebe ich mal kurz wieder:

- Copyright gilt im angloamerikanischen Sprachraum, es gibt mehrere Unterschiede zum hiesigen Urheberrecht
- ergo stellt sich die Frage, ob Frequenzweichenschaltpläne urheberrechtlich geschützt sind, also eine hierfür nötige Schöpfungshöhe erreicht wurde

Beide Anwälte verneinen diese Frage (mit einer Einschränkung*, dazu später mehr) mit folgender Argumentation:

Besagte Frequenzweichenschaltungen sind nichts Neues, sondern eine Variation üblicher Bauteile in gebräuchlichen Filterschaltungen.
Somit ist keine Schöpfungshöhe erreicht. Würde sie aber erreicht werden durch eine neuartige Schaltung, wäre dies eine Frage des Patentrechts, nicht aber des Urheberrechts. Patente aber existieren nicht für diese Schaltungen.
Eine Publikation dieser Frequenzweichenschaltung mit Bauteilewerten hier im Forum wäre also legal.

* Einschränkung:
Ist die Darstellung des Frequenzweichenschaltplans aber eine eigene Kreation, z.B. künstlerisch gestaltet, neu erschaffene Symbole für die Bauteile (statt Standardsymbolen), könnte sehr wohl die für ein Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe erreicht sein.

Deswegen sollte man, um ganz sicher zu gehen, den Schaltplan nicht einfach kopieren, sondern selbst zeichnen. Die Bauteilewerte können
problemlos übernommen werden.

Ich hoffe, diese Argumentationskette korrekt wiedergegeben zu haben.

Eventuell findet sich hier im Forum jemand, der mehr Ahnung hat und seine Gedanken hierzu mitteilt.
Vielen Dank schonmal!
ennokin
Stammgast
#2 erstellt: 13. Aug 2018, 18:09
Ich bin kein Jurist, meine Aussage ist also auch als solche zu bewerten:

Wer viel Arbeit und Kreativität in die Entwicklung einer Schaltung investiert, die nur zu einem einzelnen Zweck dient, nämlich dem Betrieb eines selbst entwickelten Lautsprechers, der auch nur in einer Konstellation (Gehäuse, Chassis, Dämmung etc.) funktionieren soll, hat es auch verdient vor Veröffentlichung des Schaltplans gefragt zu werden ob er dies auch erlaubt!
Das ist einfach der Anstand den man haben sollte, vor der Arbeit und Leistung anderer Menschen. Und wenn dieser Entwickler eben verständlicherweise Nein sagt, weil er mit seiner Arbeit Geld verdienen will/muss, dann sollte man dies auch so akzeptieren, ansonsten ist es für mich Raub und Verbreitung geistigen Eigentums.
Programmierer denen man Teile ihrer Software klaut und diese als Sourcecode veröffentlicht, sind auch nicht sehr glücklich darüber, obwohl alle Codefunktionen aus denen der Code besteht ja öffentlich bekannt sind. Veröffentlicht doch mal ein Kapitel aus Harry Potter. Die Worte sind ja geläufig und bekannt....
Ich weiß ehrlich gesagt nicht warum man darüber überhaupt diskutieren muss. Ich will jetzt nicht damit sagen, dass dieser Thread unnötig ist
phasenphreak
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 13. Aug 2018, 18:39
Ich frage nach Recht, Du antwortest mit Moral. Offtopic.
Wobei ich Dir aber in Deiner Argumentation Recht gebe (bis auf H. Potter, denn dies ist eindeutig urheberrechtlich geschützt). Hätte auch null Probleme damit, wenn die Forenbetreiber Deiner Argumentation folgend einfach sagen würden: Wollen hier keine (geklauten) Schaltpläne.
Allerdings habe ich Probleme damit, wenn Leute mir öffentlich Blödsinn erzählen wie "Ist ein Copyright Ding", "Urheberrecht blah".

Also bitte keine Moralbeiträge mehr, sondern juristische Betrachtungen.


[Beitrag von phasenphreak am 13. Aug 2018, 18:50 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#4 erstellt: 13. Aug 2018, 19:02
Wenn man den letzten Satz als Maßstab nimmt, dann wird es allerdings schnell eng mit der Beteiligung, denn die wenigstens Nutzer dürften über ausreichende, juristische Kenntnisse verfügen.

Viele Grüße
Frank
phasenphreak
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 13. Aug 2018, 19:13
Jo, da hast Du sicher Recht, vielleicht gibts aber 1 oder 2
_ES_
Administrator
#6 erstellt: 14. Aug 2018, 00:37
Hallo,

In erster Linie gilt das, was wir hier zulassen - Das fällt unter den Nutzungsbedingungen, die man mit Beitritt anerkannt hat.
Das mal vorab und generell.
Darüber hinaus gilt das Urheberrecht.
In jeder Publikation findet man die Klausel bzgl Nachdruck/Veröffentlichung ohne Genehmigung (nicht erlaubt).
Von daher dürfte klar sein, das wir keine Veröffentlichungen von Weichenschaltungen/Bauplänen akzeptieren können, die nicht explizit allgemein und unentgeltlich verfügbar sind.
Das eine Weichenschaltung allgemeines Wissensgut ist und von daher die Variation der Werte auch darunter fällt, das kann nur einen in den Kopf kommen, der mit der Technik ansonsten nichts am Hut hat.


MfG

_ES_
ZeeeM
Inventar
#7 erstellt: 14. Aug 2018, 06:16
Also sollte man es unterlassen jedwede Darstellung einer elektronischen Schaltung zu veröffentlichen sofern man nicht sicher nachweisen kann, das diese das eigene geistige Eigentum sind oder urheberrechtich unbedenklich sind.
Das Schaltbild einer 12dB Weiche mit einem Saugkreis kann also schon notfalls bedenklich sein und sollte nicht nach Gusto bewertet werden, sondern einem fachlichen Rechtsbeistand überlassen.
http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs41.htm
Das sollte man bei klarem Verstand nun verstehen.


[Beitrag von ZeeeM am 14. Aug 2018, 06:21 bearbeitet]
Mechwerkandi
Inventar
#8 erstellt: 14. Aug 2018, 09:03
Ich habe mich beruflich regelmäßig mit Schutzrechten aller Art auseinanderzusetzen.
Das grundlegende Problem besteht darin, das hier oft unterschiedliche Systeme in einen Topf geworfen werden.

Zuerst das Patentrecht. Das Patent ist der gesetzliche Schutz einer Idee. Die muss nicht zwingend eine praktische Umsetzung zur Folge haben.
In großen Firmen gibt es inzwischen ganze Abteilungen, die sich nur mit der Frage beschäftigen, wie man die Patente Dritter umgehen kann.
Die Patente werden offengelegt, damit sog. "vorbekannte Konstruktionen" vermieden werden.
Mir ist der Fall bekannt, wo sich zwei Modellflieger die Ausführung einer speziellen Landeklappen-Anlenkung haben patentieren lassen wollen.
Es stellte sich dann heraus, das die Idee schon seit Jahren bei Airbus im Tresor lag, aber nie nachvollzogen wurde. Der Flugzeughersteller hat die Nutzung durch die Modellflieger dann gestattet.

Dann ist da der Gebrauchsmusterschutz, auch "Das Patent des kleinen Mannes" genannt.
Der Gebrauchsmusterschutz bezieht sich auf die Ausführung einer Sache, also die technische Umsetzung. Lässt sich mit kleinen Änderungen am Design leicht umgehen.

Das Urheberrecht wiederum schützt die Originalität eines Werkes, das ist das, was der Kollege mit "Schöpfungshöhe" meinte. Das kann ein Kunstwerk, ein Buch, oder auch ein Musikstück sein, der Begriff ist sehr vielfältig. Die Begrifflichkeit läuft einem in der Tagespresse regelmäßig über den Weg, wenn ein Musiker einen Hit produziert hat, der sich irgendwie ähnlich eines älteren Titels anhört. Erhebliche Grauzonen.

Was für den Bastler wichtig ist:
Es geht nicht um die Veröffentlichung, die hat ja vorher schon stattgefunden. Es geht um den Kopiervorgang, und vor allem um die kommerzielle Nutzung desselben. Siehe auch Guttenberg.
Ohne den Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht, allein unter dem Aspekt der Freizeitgestaltung, kann ich alles Mögliche nachbilden, s.o.
Es gibt sehr nachhaltige und umfangreiche juristische Einlassungen zu dem Fall, das ein formal urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet kopiert wurde.
Es wird dann oft hinterfragt, ob die Kopie an sich dann schon für den Kopisten einen geldwerten Vorteil darstellt.


[Beitrag von Mechwerkandi am 14. Aug 2018, 14:20 bearbeitet]
phasenphreak
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 14. Aug 2018, 09:16
@Zeeem

Dein verlinkter Artikel besagt aber genau das Gegenteil, Auszug:

Die Auswahl und Anordnung der Befehle in einem Quellcode ist völlig vergleichbar mit z.B. der Auswahl und Anordnung, also Verschaltung, elektronischer Bauteile bei der Konstruktion einer elektronischen Schaltung. Hierfür spricht i.ü. auch die Tatsache, daß als EPROM o.ä. vorliegende Maschinenprogramme durch funktionsgleiche Nachbauten unter Verwendung herkömmlicher digitaler Schaltkreise ersetzt werden können, sei es durch exakter Nachbildung der in einem EPROM o.ä. enthaltenen Matrizes von logischen Gattern (AND, OR etc.) mit allen vorhandenen Redundanzen, sei es durch Nachbau in optimierter Form bis hin zum Entwurf eines speziellen ASIC. Es ist jedoch anerkannt - und aus urheberrechtlicher Sicht völlig selbstverständlich -, daß sowohl der technische Inhalt der Schaltung als auch der technische Gestaltungsspielraum bei Entwurf der Schaltung für den urheberrechtlichen Schutz des Schaltplans völlig irrelevant ist. Die erforderliche Schöpfungshöhe des Schaltplans und anderer Darstellungen technischer und wissenschaftlicher Art kann sich nur aus einer besonderen Darstellung der Schaltung ergeben, die jedoch auf den Inhalt, also die Auswahl und Anordnung im Sinne der Verschaltung der Bauteile, keine Auswirkungen besitzt.

Diese recht abstrakten Formulierungen gewinnen durch die Abbildungen 1 bis 4 an Anschaulichkeit: Alle drei Schaltbilder zeigen exakt ein- und dieselbe Schaltung, nämlich eine "altmodische" Multivibratorschaltung mit zwei Transistoren BC 238B. Die LEDs leuchten abwechselnd mit einer Frequenz von ca. 1 Hz. Gegenstand von Abbildung 1 die herkömmliche Darstellung dieser Schaltung. Abbildung 2 ist der Versuch einer sehr eigenwilligen und daher individuellen - im urheberrechtlichen Sinne also möglicherweise schutzfähigen - Form der Darstellung, die jedoch völlig unübersichtlich ist und daher den typischen Zweck eines Schaltplans gerade nicht erfüllt. Für die Darstellung in Abbildung 3 gilt dies entsprechend - sie kann jedoch m.E. eine gewisse ästhetische Gestaltung und Wirkung in Anspruch nehmen. Eine andere Möglichkeit, Schaltplänen Individualität zu verleihen und damit möglicherweise zum Niveau einer persönlichen geistigen Schöpfung zu verhelfen, kann durch die Verwendung individueller, also nicht genormter, Symbole erreicht werden - beispielsweise wie in Abbildung 4, die von der Anordnung der Bauteile her mit Abbildung 1 identisch ist, versuchsweise und ohne künstlerischen Anspruch dargestellt.
Der durch eine individuelle und schöpferische Darstellung gewonnene Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf den technischen Inhalt, also die Schaltungsidee bzw. das Schaltungsprinzip und natürlich auch nicht auf die fertige elektronische Schaltung selbst. Die fertige Schaltung - vergleichbar mit dem Maschinenprogramm - ist als Realisierung des Schaltplans überhaupt kein schützbares Werk des Urheberrechts, sondern eben nur die anerkanntermaßen freie Ausführung des Schaltplans (inwieweit hier ein patentrechtlicher Schutz möglich ist, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle). Selbstverständlich kann der Schaltungsentwickler bei Aufbau der Schaltung die Bauteile so anordnen, daß er auch hiermit eine persönliche geistige Schöpfung erzeugt. Dies mag ausnahmsweise bei den allein nach "ästhetischen" Gesichtspunkten entworfenen Platinenlayouts in "gläsernen" Geräten der Fall sein, denn im Normalfall richtet man sich nach den elektrotechnischen Regeln beim Zusammenbau einer Schaltung, die auch die konkrete Anordnung der Bauteile weitgehend bestimmen. Wichtig ist aber auch hier die Erkenntnis, daß sich der dadurch gewonnene urheberrechtliche Schutz gerade nicht auf die Schaltung als Zusammenschaltung der elektronischen Bauteile und erst recht nicht auf die Schaltungsidee bzw. das Schaltungsprinzip erstreckt.
Eine Variierung der Schaltung schließlich - von der Änderung der elektrischen Werte der Bauteile bis hin zu dem Entwurf einer neuen Schaltung, hier z.B. mit einem Operationsverstärker oder digital durch Verwendung eines Schmitt-Trigger- Gatters - führt selbstverständlich auch nicht zur Begründung einer persönlichen geistigen Schöpfung. Der Grund ist klar - bei diesen Variationen wird ausschließlich der technische Inhalt der Schaltung mehr oder minder stark geändert. Da technische Inhalte vom Urheberrechtsschutz aber nicht erfaßt werden dürfen, genügt die notwendigerweise zugleich erfolgte Änderung der Darstellung der Schaltung nicht, denn es handelt sich gerade nicht um unterschiedliche Darstellungen desselben technischen Inhalts.

Jeder Leser, der bis hierhin mitgedacht hat, wird nun logischerweise die Frage stellen, warum in alles in der Welt ausgerechnet bei Computerprogrammen diese anerkannten Grundsätze ignoriert werden. Leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Möglicherweise wird eine Rolle spielen, daß man in Ermangelung eines speziellen Gesetzes Computerprogramme unbedingt unter den Schutz eines vorhandenen Schutzrechts stellen will - möglicherweise ist aber auch nur die Unkenntnis der technologischen bzw. programmiertechnischen Grundlagen die Ursache.


[Beitrag von phasenphreak am 14. Aug 2018, 16:07 bearbeitet]
Mechwerkandi
Inventar
#10 erstellt: 14. Aug 2018, 14:32
Lass' uns mal einen gar nicht so abwegigen Fall konstruieren:
Jemand muss eine Reparatur an einer Frequenzweiche ausführen, weil die aus einem Gebrauchtkauf stammt und offensichtlich von irgend jemandem verbastelt wurde.
Der eine Weg wäre, sich an den Hersteller zu wenden, die Weiche einzuschicken und die Reparatur abzuwarten.
Der Kollege postet statt dessen seine Frage in einem einschlägigen Forum und erhält eine Antwort mit dem Original-Schaltplan der Weiche.
Kein Link auf die Hersteller-Seite, sondern eine Kopie von irgendwoher.
Die Reparatur wird selbst ausgeführt, die notwendigen Teile von Dritten beschafft.

Erzielt der o.g. Bastler damit einen geldwerten Vorteil?
Was wäre, wenn unser Bastler die gewonnene Erkenntnis dazu benutzt, Reparaturen an den Weichen gegen Entgelt anzubieten?
Was wäre, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt und die Kopie aus einem Archiv stammt?
Suche:

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.721 ( Heute: 11 )
  • Neuestes Mitgliedgune
  • Gesamtzahl an Themen1.551.048
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.536.774