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Dringend HILFE! Ärger mit Händler!

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Froschsuppe
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 28. Jul 2009, 18:21
Hallo,

mein Samsung LE40M71B ist NOVEMBER 2008 kaputt gegangen. Das Panal war defekt und nicht mehr lieferbar. Habe seit dem mit Samsung und meinem Händler wegen einer Gutschrift gekämpft. Der Fernseher war ca 20 Monate alt, also noch in der Garantie.
Ich habe für das Gerät 1750.- bezahlt.

Vor 2 Wochen habe ich dann die Info von meinem Händler bekommen das ich das Geld zurück bekomme.
Da bis dato keinen Antwort vom Händler kam oder das Geld auf meinem Konto einging habe ich nochmal dort nachgefragt.

Laut Smasung hat mein Händler die Gutschrift erhalten.
Habe meinen Händler dann heute dadrauf angesprochen. Dieser sagte mir das er den Vorgang untersuchen wollte.

Tja und nun habe ich eine Mail bekommen in der steht das mir ein Ersatzgerät zugesendet wird. Ein LE40750
Ich möchte das Gerät aber nicht haben.

Was kann ich tun um das Geld wieder zu bekommen?


Ich möchte nichts mehr mit dem Händler und Samsung zutun haben. Nach ca 1 Jahr wo ich mich mit dem defekten Gerät rumärgern muss habe ich die schnautze VOLL!!!

Ich bitte um eure HIlfe.
Vielleicht hat ja jemand einen § für mich dem ich den Händler unter die Nase halten kann.
dsights2001
Neuling
#2 erstellt: 28. Jul 2009, 22:02
Naja mein guter Rat ist geh zu einem Rechtsanwalt war heut auch da ...

LCD TV am 15.05.08 bei computeruniverse gekauft

am 26.06.08 Der Erste defekt Bild ausetzer auf allen Quellen

04.01.09 Weisser 2cm breiter streifen unten Links bis unten Rechts (LCD Panel getauscht)+Terror mit TRH (Technik Rat und Hilfe) da der gesamte TV Verkratzt war und die guten mir nur 25,99€ zahlen wollten und sie es nicht eingesehen haben das Gehäuse zu Tauschen (Rechtsanwalt hat geholfen)

Nun ist der Tv wieder Defekt .......

Bin aber gleich zum rechtsanwalt und will mein geld wieder haben da ich die schnauze voll hab TV ist ein Samsung le32a557p
Klinke26
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 28. Jul 2009, 22:14
@Froschsuppe

Also ehe du zum Anwalt gehst, würde ich meine Schnauze halten, anstandslos den B750 nehmen und mich darüber freuen nach 2 Jahren für lau ein völlig aktuelles und beliebtes Modell zu bekommen.
Solltest du ihn nicht haben wollen, kannst du einen 40" B750 auch problemlos für 800€ vertickern.
Manchmal hilft einfach Ruhe bewahren, statt nur rumzuwettern. Samsung macht dir ein sehr gutes Geschäft.
Denn nach 20 Monaten Spielzeit hättest auch deine 1750€ nicht, sondern nur einen Zeitwert wiederbekommen.
Und für ca. 800€ kauft dir auch niemand ein 2 Jahre altes Gerät ab.
Musst einfach mal ein bisschen rechnen, dir die Testberichte des B750 ansehen und die Rezensionen der User.
Dann weißt du das Angebot zu schätzen.


[Beitrag von Klinke26 am 29. Jul 2009, 10:08 bearbeitet]
mgb
Inventar
#4 erstellt: 28. Jul 2009, 23:11
So wie das aussieht macht doch der Händler das grosse Geschäft und will die Geldgutschrift von Samsung nicht rausrücken.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 28. Jul 2009, 23:15
Müsste Froschsuppe halt mal ansagen, um welchen Betrag es sich da handelt.
Bei 20 Monaten Laufzeit ist die Nutzungsausfallquote nicht zu verachten. Würde mich nicht wundern, wenn er nichteinmal 500€ wiedersehen würde.
Selbst 2 Stunden Betriebszeit können bereits 10% der Kaufsumme fordern.
Froschsuppe
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 29. Jul 2009, 08:50
Es ist alles ein bischen merkwürdig mit dem Händler.
Habe bevor ich mit dem Händler gesprochen habe bei Samsung angerufen um den Sachstand zu erfahren. Die sagten mir das der Händler eine Gutschrift bekommen hat.

Habe dann eine Mail vom Hänlder bekommen welcher mir mitteilte das Samsung ihm ein Austauschgerät zugesendet hat. Dies macht Samsung wohl auch nicht. Wenn Samsung ein Austauschgerät anbietet versendet Samsung dies direkt und nicht über den Händler.

Was mich so ärgert ist das mein Händler mir vor 2-3 Wochen sagte das wir eine Gutschrift über den VOLLEN BETRAG bekommen. Und nun diese Mail.

Da der Händler mein Gerät nicht mehr reparieren kann, mir ein gleiches Ersatzgerät anbieten kann bin ich am überlegeng mich ganz von diesem TOLLEN Händler zu trennen. Das Gerät welches er mir anbietet stellt eine einseitige Vertragsveränderung da welches ich nicht hinnehmen muss.
Nun steht im § 346 Abs. 1 Alt. 2 BGB
Im Falle des Rücktritts stelle sich die Situation für den Verkäufer deutlich ungünstiger dar. Er müsse nicht nur die mangelhafte Ware behalten, sondern zusätzlich noch den im Kaufpreis enthaltenen Gewinn herausgeben. Demgegenüber erhalte der Käufer den vollen Kaufpreis zurück und könne sich von seinem Vertragspartner lösen. Nur in diesem Fall sei es interessengerecht, wenn der Käufer eine Nutzungsentschädigung zahle.

Nun weiss ich nicht wie es mit einer Nutzungspauschale aussieht. Ob der Händler soetwas abziehen darf und wenn wie viel?

Darf ich dann auch einen Nutzungsausfall geltend machen? Konnte das Gerät ja seit November 2008 nicht mehr richtig nutzen!
Klinke26
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 29. Jul 2009, 09:04

mein Händler mir vor 2-3 Wochen sagte das wir eine Gutschrift über den VOLLEN BETRAG bekommen.

Sowas darfst du nur für voll nehmen, wenn du das schriftlich von authorisierter Stelle bekommst.
Ein Nutzungsausfallbetrag ist absolut legitim und Gang und Gebe in Deutschland. Nach 20 Monaten Spielzeit ist es absolut unwahrscheinlich den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Warum auch? Du hast ihn ja schließlich 20 Monate genutzt.
Ein Jahreswagen bleibt auch ein Jahreswagen, und wird nicht zum Neupreis verscherbelt.

Sicher kannst du gern weiter streiten.
Aus oben gegannten Gründen empfehle ich jedoch Zeit und Nerven zu sparen, Deutsches Denken mal bei Seite zu packen, und das Angebot anzunehmen.
haxxel
Stammgast
#8 erstellt: 29. Jul 2009, 10:05
Normalerweise hättest Du einen gebrauchten LE40M71B zurück bekommen, welcher repariert wurde.

Stattdessen bekommst du einen neuen LE40B750 - welcher wesentlich besser als das alte Gerät ist.

Das ist mehr als das doppelte des Zeitwertes des alten Geräts - das ist doch mehr als genug.
Mike_78
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 29. Jul 2009, 10:21
... nur so am Rande, habs auch hier aus dem Forum, einen Nutzungsentgeld darf laut EU recht nicht abgezogen werden, du hast den TV mit echtem Geld (ohne Mängel) bezahlt und hast damit Anrecht auf ein mangelfreies Gerät und dir steht der volle Kaufpreis zu.
Zu finden ist das Urteil recht schnell via Google. Aber man kann es ja mal versuchen dem doofen Kunden sowas abzuziehen...


zudem hast du nach der zweiten Reperatur sprich beim dritten Mangel ein recht auf Wandlung -> Geld zurück


Mike


[Beitrag von Mike_78 am 29. Jul 2009, 10:23 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#10 erstellt: 29. Jul 2009, 10:38
Gehört jetzt zwar nicht unbedingt zum Thema TV, aber mein MM in Köln Kalk zieht grundsätzlich eine Nutzungspauschale ab wenn sich das Gerät (egal welches) nicht mehr in der Gewährleistung sondern nur noch in der Garantie befindet und nicht zu reparieren ist.

Das haben die schon 2x mit mir versucht, sogar einmal in der Gewährleistung, da es zwar vor Ablauf dieser abgegeben wurde, aber eben nach Ablauf erst feststand, das es nichts zu reparieren gibt, war aber noch in der Garantie.

Grundsätzlich gibts dann einen netten roten Stempel auf den Reparaturbelegt, der besagt "abzgl. Nutzungsausfall".

Weiterhin hat mann dann nur eben diesen einen Tag Zeit zu handeln, ebenfalls roter Stempel: "Gutschrift gilt nur Heute".

Ein Tag überlegen wie es weitergeht und was mann als Ersatz haben möchte ist nicht, dann hat sich der Vorfall für MM erledigt.

Das zum Thema EU Recht!


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 10:41 bearbeitet]
Froschsuppe
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 29. Jul 2009, 11:17
Hallo Mike,

ja habe das mit dem EUGH Urteil auch schon gefunden.
Weiss nun nicht wie es sich bei dem Gerichtsbeschluss vom EUGH verhält wenn ich das Geld zurück haben möchte. Der Fall war ja so das Que... ein Nutzungspauschale für den gebrauch des defekten Gerätes erheben wollte. Dort haben die Kunden aber auch ein neues Gerät bekommen.

Oder habe ich da was nicht richtig gelesen und gilt es auch wenn man kein Ersatzgerät vom Verkäufer haben möchte.

Ich möchte mit dem Verkäufer nichts mehr zu tun haben. Delshalb möchte ich auch kein Gerät mehr von Ihm haben.
Musste nun 10 Monate warten bis sich endlich was getan hat. Der Händler hat nichts gemacht. Ich musste das alles mit Samsung klären. Mein Händler hat dort keinen Finger gerührt. Mich immer nur vertröstet das es normal so sei!!!

Diesen Text finde ich eigenlich ganz gut.
http://www.forium.de...volles-geld-zurueck/

Dort steht auch drin das der Händler eine Nutzungsgebühr abziehen kann.
Aber irgendjemand muss doch festlegen wie hoch diese ist.
Sonst kann der Händler doch einfach aus willkühr irgendwas in den Raum werfen.
Mike_78
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 29. Jul 2009, 11:36
... würde es mal wie in dem Link beschrieben mit der Verbraucherzentrale versuchen, und alles was du hast schriftlich vom Händler und Samsung, Gesprächsnotizen von Telefonaten (auch diese gelten vor Gericht) mitnehmen.
Dann soll der Händler oder Samsung mal versuchen mit der Verbraucherzentrale zu "verhandeln" und die können dir alle Möglichkeiten aufzeigen die du hast. Wirkt mehr als wenn du da Anrufst.
Oder du hast eine Rechtsschutzversicherung und lässt die das klären.

Aber der B750 ist bestimmt kein schlechtes Gerät, auch wenn er aktuell nicht soviel kostet wie du damals bezahlt hast. Und für das Geld was du damals bezalt hast bekommst du heute schon was größeres und mit LEDs.

Aber einen Abschlag wegen Nutzung musst du bestimmt nicht bezahlen, der Händler hat das Gerät ja schon fast ein Jahr rumstehen. Würde ihm dann drohen noch ein Leihgerät zum üblichen Tagesleihpreis in Rechnung zu stellen und deinen Arbeitsaufwand.

Mike
deadwood
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 29. Jul 2009, 11:42
Ich hatte auch ein ähnliches Problem vor 2 Monaten, habe mich beim Verbraucherschutz informiert.

Ein Nutzungsentgelt ist vollkommen legitim, laut EU Gerichtsbeschluss darf keines erhoben werden wenn das defekte Gerät gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges getauscht wird.
Das Heißt.
Tausch Ware gegen Ware = kein Nutzungsentgelt
Tausch Ware gegen Geld = Nutzungsentgelt

Die Höhe ist nicht geregelt, das entscheiden die Händler, ansonsten kannst du das nur von einem Gutachter entscheiden lassen.
Vom Verbraucherschutz wird aber angenommen das ein Fernsehgerät 7 Jahre hält, also pro Jahr sollte nicht mehr wie 1/7 des Kaufpreises als Nutzungsentgelt abgezogen werden.

Ich habe vom Verbraucherschutz einen Brief bekommen den ich an meinen Händler geschickt habe, der hatte sich geweigert das Geld auszuzahlen.
Danach hatte ich mein Geld dann ganz schnell wieder.
Auf alle Fälle schriftlich (nicht email) Frist setzen, mit entsprechenden Paragraphen drohen und vom Vertrag zurück treten.
Du wartest seit 10 Monaten auf dein Gerät, normalerweise kann man da Schadenersatz einklagen, da du es aber bisher 10 Monate hingenommen hast ohne zu handeln (außer Anrufe und Emails) kann das auch negativ vor Gericht ausgelegt werden.

Geht am besten immer erstmal zum Verbraucherschutz, die sind günstiger wie ein Anwalt und vorallem neutral und nicht auf ihren Gewinn fixiert.

Auch was der MM in Köln macht, Gutschrift gilt nur heute ist nicht legal. Es ist dein Geld und du kannst entscheiden ob du bei dem Händler nochmal kaufst oder nicht. Normal muss der Händler das Geld auszahlen, sonst handelt es sich um unzulässige Kundenbindung.

Lasst euch nicht von euren Händlern vertrösten oder binden. Handelt und das immer schriftlich, Anrufe und Emails bringen meist nichts.

Die Verbraucherzentrale hilft nur dem Verbraucher und verhandelt nicht selbst mit Händlern oder Herstellern.
Gesprächsnotizen sind zwar zulässig vor Gericht, bringen meist aber nichts da Aussage gegen Aussage steht. Da braucht man einen Zeugen der bei eingeschaltetem Lautsprecher daneben steht. Mitschneiden von Telefonaten ohne Wissen des Gegenüber ist übrigens illegal.

Mit dem Hersteller brauchst du dich nicht rumärgern, den Kaufvertrag hast du mit dem Händler abgeschlossen, setze den unter Druck, der Händler muss in einem Garantiefall handeln.


[Beitrag von deadwood am 29. Jul 2009, 11:49 bearbeitet]
Froschsuppe
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 29. Jul 2009, 11:55
Danke für deinen Beitrag deadwood.

Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Habe auch schon an den Verbraucherschutz gedacht. Haben aber heute leider nicht auf. Werde dort morgen einen Termin machen und dann mal sehen was kommt.

Auch wennd er Händler nun wie du schreibst eine NUtzungspauschale von 1/7 des Kaufpreises abziehen darf komme ich immernoch besser weg als mit dem Fernseher welcher mir angeboten wurde. Wenn ich richtig gerechnet habe sind dies dann ja 1300.-

Kann mir richtig gut vorstellen das mein Hänlder die Gutschrift von Samsung schön behalten möchte. Habe ja damals 1750.- fürs Gerät bezahlt.
Und nun möchte er mir einen Fernseher andrehen bei dem er vielleicht einen Einkaufspreis von 500.- 600.-€ hat.

Naja gehe wie gesagt erstmal zum Verbraucherschutz und gucke was die mir Raten.
deadwood
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 29. Jul 2009, 12:14
Beim Verbrauchschutz braucht man keinen Termin einfach hingehen, man muss evtl. etwas warten. Aber ruf vorher mal an ob die/der für Rechtsschutzfragen anwesend ist.
Notier dir am besten ein paar Fragen.
Beim VS Bayern kostet jede Beratung 10 Euro, ist besser als beim Anwalt die wollen meist 50 Euro pro Stunde.

Die haben mir einen sehr guten Brief geschrieben, den ich selbst nochmal überarbeiten musste (Adressen, genaue Frist von 14 Tagen).

Mit dem Geld zurück fährt man immer besser als mit dem Austauschgerät, ich habe 500 Euro mehr Geld zurück bekommen als das Austauschgerät wert war.

Viele Händler versuchen es immer das Geld nicht auszahlen zu müssen, allerdings wird der Händler wohl nicht den Kaufpreis zurück bekommen haben sondern den Einkaufspreis.

Lass dich auf alle Fälle beraten, ansonsten kann ich dir via PN auch mal schreiben was ich für einen Brief geschickt.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 29. Jul 2009, 12:31
@Mike 78 und Froschsuppe

Das Urteil hinkt jedoch in Froschsuppes Fall.
Denn in diesem ist beschrieben, dass es noch nie ohne Mängel funktioniert hat.
Wenn ich jedoch Froschsuppe richtig verstanden habe, hat das Gerät 20 Monate funktioniert und ist erst dann kaputtgegangen.
Somit hat der Händler ein Recht darauf eine Nutzungsgebühr abzuziehen, insofern er überhaupt noch was damit zu tun hat und das nicht sogar mit Samsung direkt abgeklärt werden muss.

Wenn ich da falsch liegen sollte, und das Gerät war von Anfang an kaputt, nehme ich alles zurück.
Froschsuppe
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 29. Jul 2009, 12:44
Ja mein Gerät hat 18 Monate richtig funktioniert.
In dem Fall mit der Festplatte hätte der Händler ja auch Nutzungsausfall geltend machen können. Doch da war der Wert wohl so gering das der Händler das nicht wollte und den Vorgang vom Tisch haben wollte.

Habe den Fernseher bei meinem Händler gekauft. Der ist mein Vertragspartner und deshalb hat Samsung eigendlich mit mir garnichts zu tun.
Ist ja das gleiche als wenn dein Neuwagen nach 1 Jahr einen Motorschaden hat. Dann ist deine Vertragswerkstatt doch auch für dich zuständig und nicht der Autohersteller.

Habe mich mitlerweile damit abgefunden eine Nutzungspauschale zu bezahlen. Aber dies muss auch angemessen sein. Aber erstmal zum Verbraucherschutz und dann weiter sehen.
mroemer1
Inventar
#18 erstellt: 29. Jul 2009, 12:50
Nutzungsgebühr abzuziehen, na ja aber ab wann?

Nur im Gewährleistungszeitraum?
Nur im Garantiezeitraum?
In beiden?

Dann mal ein Beispiel:

1 Jahr habe ich Gewährleistung, in der Zeit bekomme ich Reparatur (wenn möglich) oder Ersatzgerät (in Neu) wenn was ist, klar Wandlung könnte auch vorkommen aber das laße ich mal außen vor genau wie die Minderung, Nutzungsgebühren sollten nicht fällig sein.

Nach 14 Monaten fällt das Gerät ausseinander und mir werden Nutzungsgebühren abgezogen und dies für 14 Monate.

Frage:

Wie können 12 Monate (Die Gewährleistungsfrist) erst kostenfrei sein, werden dann aber bei der Nutzung doch mitberechnet?

Aus meiner Sicht sind Nutzungsgebühren erst nach Ablauf der Gewährleistung zu erheben, auch wenn das Gesetz wohl
was anderes sagt.

Wie in meinem MM Fall interessiert das Gesetz den Handel nicht, hier werden grundsätzlich Nutzungsgebühren abgezogen, egal ob ich ein neues Gerät möchte oder nicht und Geld zurück nach Ablauf der Gewährleistung aber noch während der Garantie? Schon gar nicht!

Im Fall des TE hilft wirklich, so scheint es, nur sanfter Druck durch die Verbraucherzentrale oder den Anwalt.
Aber ehrlich gesagt, auch ich würde das Austauschgerät aus den veschiedensten Gründen nehmen.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 13:08 bearbeitet]
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 29. Jul 2009, 14:15

dsights2001 schrieb:
Naja mein guter Rat ist geh zu einem Rechtsanwalt war heut auch da ...

LCD TV am 15.05.08 bei computeruniverse gekauft

am 26.06.08 Der Erste defekt Bild ausetzer auf allen Quellen

04.01.09 Weisser 2cm breiter streifen unten Links bis unten Rechts (LCD Panel getauscht)+Terror mit TRH (Technik Rat und Hilfe) da der gesamte TV Verkratzt war und die guten mir nur 25,99€ zahlen wollten und sie es nicht eingesehen haben das Gehäuse zu Tauschen (Rechtsanwalt hat geholfen)

Nun ist der Tv wieder Defekt .......

Bin aber gleich zum rechtsanwalt und will mein geld wieder haben da ich die schnauze voll hab TV ist ein Samsung le32a557p


Warum gehst zu irgend nem Service-Anbieter anstatt es über den Hersteller / Händler direkt ab zu wickeln?


[Beitrag von CarstenMKIV am 29. Jul 2009, 14:15 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#20 erstellt: 29. Jul 2009, 14:40
@mroemer1

Du bringst da einiges durcheinander. Es sind 24 Monate Gewährleistung und 6 Monate Garantie. Bei der Garantie muss der Hersteller/Händler nachweisen, dass der Defekt nicht bei Auslieferung bestand und bei der Gewährleistung dreht sich das ganze.
Die erweiterte Herstellergarantie (zB 2 Jahre bei Samsung) sind eine freiwillige Leistung. Gesetzlich sind sie nur zu 6 Monate Garantie und eben 24 Monate Gewährleistung verpflichtet.

Das Urteil von Quelle kann ebenfalls nicht übertragen werden. Eine Gebühr ist vollkommen legitim und beim Verbraucherschutz auch geregelt. Ich hatte einen ähnlichen Fall und war damit beim Verbraucherschutz, der mir dann genau nach einer Tabelle und Anzahl der Monate der Nutzung den genauen Betrag genannt hat, den der Händler/Hersteller abziehen darf.

Abgesehen davon find ich das hier eh frech. 18 Monate (also 12 Monate über der gesetlich vorgeschrieben Garantie) hat das Gerät wie es soll funktioniert, jetzt bekommt er ein nagelneues Gerät angeboten, das WESENTLICH besser ist als die alte M71 Krücke. Und statt das anzunehmen, versucht man den unrealistischen Neuwert zurückzubekommen nach über 1 1/2 Jahren Benutzung.


[Beitrag von tzyyn am 29. Jul 2009, 14:46 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#21 erstellt: 29. Jul 2009, 14:44
Ja du hast recht, 24 Monate Gewährleistung und nach 6 Monaten greift die Beweisumkehr.

Leider berufen sich mittlerweile viele genau auf diese und mann geht oftmals leer aus.

Siehe Sony oder Panasonic, mit denen ich (und andere) schon Probleme hatten.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 14:49 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#22 erstellt: 29. Jul 2009, 14:49
Tja, denken ist halt nicht Wissen. Deshalb sollte man sich zu so einem Thema auch nur äußern, wenn man das GENAU weiß. Was hier jmd glaubt, denkt und meint zu wissen, ist da halt fehl am Platz. Ist nicht böse gemeint, aber durch sowas verbreiten sich so Unwahrheiten.

Es gilt: 6 Monate Garantie und 24 Monate Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben). Und bei der Gewährleistung dreht sich die Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten muss man dem Hersteller also einen Defekt bei Auslieferung nachweisen.

Die 24 Monate Garantie von Samsung sind wie gesagt eine freiwillige Leistung.
mroemer1
Inventar
#23 erstellt: 29. Jul 2009, 14:51
Ja habe mal gegoogelt und du hast recht.

Wenn ich deinen Eingangssatz übrigens genau lese, dürften sich hier 99.9% nicht mehr zu irgendwelchen Themen äußern.

Denn kleinen Seitenhieb hättest du dir übrigens trotzdem schenken können, böse gemeint oder nicht, das zeugt nicht von guter Kinderstube sondern nur vor Überheblichkeit!

Nächstens bitte sowas über PM, Danke!


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 14:53 bearbeitet]
mgb
Inventar
#24 erstellt: 29. Jul 2009, 14:52

mroemer1 schrieb:
Nutzungsgebühr abzuziehen, na ja aber ab wann?

Nur im Gewährleistungszeitraum?
Nur im Garantiezeitraum?
In beiden?

Dann mal ein Beispiel:

1 Jahr habe ich Gewährleistung, in der Zeit bekomme ich Reparatur (wenn möglich) oder Ersatzgerät (in Neu) wenn was ist, klar Wandlung könnte auch vorkommen aber das laße ich mal außen vor genau wie die Minderung, Nutzungsgebühren sollten nicht fällig sein.

Nach 14 Monaten fällt das Gerät ausseinander und mir werden Nutzungsgebühren abgezogen und dies für 14 Monate.

Frage:

Wie können 12 Monate (Die Gewährleistungsfrist) erst kostenfrei sein, werden dann aber bei der Nutzung doch mitberechnet?

Aus meiner Sicht sind Nutzungsgebühren erst nach Ablauf der Gewährleistung zu erheben, auch wenn das Gesetz wohl
was anderes sagt.

Wie in meinem MM Fall interessiert das Gesetz den Handel nicht, hier werden grundsätzlich Nutzungsgebühren abgezogen, egal ob ich ein neues Gerät möchte oder nicht und Geld zurück nach Ablauf der Gewährleistung aber noch während der Garantie? Schon gar nicht!

Im Fall des TE hilft wirklich, so scheint es, nur sanfter Druck durch die Verbraucherzentrale oder den Anwalt.
Aber ehrlich gesagt, auch ich würde das Austauschgerät aus den veschiedensten Gründen nehmen.



Irgendwie schmeisst du die Begriffe durcheinander.
Gewährleistung gilt für den Händler und geht über 2 Jahre mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Garantie durch den Hersteller ist eine freiwillige Leistung und wird nach Erklärung bindend. In der Regel geben die Hersteller 2 Jahre Garantie.
Nutzungsgebühr bei Austausch eines Gerätes gegen ein Neugerät ist nach dem EU Urteil nicht zulässig.
Nutzungsgebühr bei Wandlung. sprich Geld zurück, ist weiterhin möglich.
Im Fall des TE hat der Händler eine Gutschrift von Samsung bekommen und will die nicht rausrücken und stattdessen ein Ersatzgerät lieferen. Wenn der TE das Ersatzgerät nicht will und jetzt der Händler von der Gutschrift Nutzungsgebühren abzieht würde und nur den verminderten Geldbetrag auszahlen wollte, dann würde das schon in Richtung Betrug gehen.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 29. Jul 2009, 14:53
Jetzt sind es schon drei Stimmen die meinen, er solle sich zufriedengeben und das Austauschgerät nehmen (notfalls weiter vertickern).
Schon hier im Forum dürfte es kein Problem sein, den TV für ca. 800€ in ein paar Tagen verkauft zu haben.


mgb schrieb:
Im Fall des TE hat der Händler eine Gutschrift von Samsung bekommen
Wie hoch diese ominöse Gutschrift von Samsung ist, weiß jedoch keiner hier.
Zumindest mich würde es überraschen, wenn nach 18 Monaten Betrieb Samsung den vollen Kaufpreis erstatten würde.
Das müsste erstmal geklärt werden.
Liegt sie unter 800€ (das wird sie nach meiner Meinung aufgrund der langen Betriebszeit des TV mit Sicherheit sein), ist es rechnerisch und für die Nerven entspannter den B750 anzuerkennen.
Wenn der Händler die Gutschrift von Samsung nicht herausrücken möchte, soll sich doch Samsung selbst damit herumschlagen.
Die verschenken nun auch nicht gern ihr Geld für lau an Händler.


[Beitrag von Klinke26 am 29. Jul 2009, 14:59 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#26 erstellt: 29. Jul 2009, 14:54
Ja ich habs kapiert!

Bin durcheinandergekommen weil manche Hersteller freiwillig (unter anderem auch die Firma, für die ich arbeite), eben für 12 Monate, statt der gesetzlichen 6 Monate, auf die Beweislastumkehr verzichten.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 15:01 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#27 erstellt: 29. Jul 2009, 15:00
Was hat das mit Überheblichkeit zu tun? Ich hätte dich auch weiterhin in dem falschen Glauben lassen können, nur kommt es genau durch solche Erzählungen zu falschen Wissen, das der jenige dann weitergibt. Per PM ist da also niemandem geholfen.

Und ja, ich habe eine gute Erziehung genossen. Kritik muss man auch annehmen können, wenn man Halbwahrheiten erzählt. Kann auch nicht erkennen, dass du jetzt auf Anhieb deine gesamten Aussagen zurückziehst und dich für den "Unsinn" entschuldigst.

@mgb

Normalweise ist doch aber der Händler der Vertragspartner? Die Frage ist daher, wie das geregelt ist. Aber ich denke da wirst du vermutlich recht haben, dass der Hersteller diese Gutschrift weiterleiten muss, da er sonst ein Gewinn erwirtschaftet. Allerdings erhält der Händler natürlich nur den Preis, den er für das Gerät bezahlt hat (Einkaufspreis) zurück.

Ich vermute aber die Gutschrift wird eher höher sein, denn der Händler hat sicher auch nichts zu verschenken. Warum sollte er dem Käufer also ein Gerät für mehr Geld überlassen.

Es wäre übrigens nichts neues, wenn Samsung auch nach 18 Monaten den vollen Kaufpreis (bzw Einkaufspreis des Händlers) auszahlt.


[Beitrag von tzyyn am 29. Jul 2009, 15:05 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#28 erstellt: 29. Jul 2009, 15:04


Sorry, habe einen Fehler gemacht!

Gut, aber guck mal #24, da habe ich versucht zu erklären warum ich es falsch verstanden habe.

So, das was du geschrieben zur Richtigstellung ist in Ordnung, zu 100% zugegeben.

So, sonst noch Wünsche?


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 15:06 bearbeitet]
tzyyn
Inventar
#29 erstellt: 29. Jul 2009, 15:06
Passt schon.
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 29. Jul 2009, 15:15
Die Gutschrift, die du am Ende ausgezahlt bekommst ist idR. (in jedem seriösem Unternehmen) die volle Gutschrift des Herstellers.

Und nach egal wie viel Monaten bekommt der Händler NICHTS vom Hersteller/Lieferant erstattet
Er leitet die Gutschrift ja weiter und hat somit nur den Gewinn/Umsatz des Initialverkaufs. Sprich das Datum, an dem du das Gerät gekauft hast.


[Beitrag von CarstenMKIV am 29. Jul 2009, 15:22 bearbeitet]
mgb
Inventar
#31 erstellt: 29. Jul 2009, 15:26
@CarstenMKIV
Der Händler ist aus der Gewährleistung so gut wie raus nach 6 Monaten. Ab dem 7.Monat hat die Beweislast der Käufer.
Die Herstellergarantie geht über 2 Jahren und aus diesem Grund lief der Fall des TE auch über den Hersteller.
In der Regel erstattet der Hersteller den vollen Preis, den die Hersteller haben auch schon mal was von Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Garantieversprechens gehört.
mroemer1
Inventar
#32 erstellt: 29. Jul 2009, 15:29
Genau deswegen bin ich ja durcheinander gekommen, da es ja auch Hersteller gibt die eine weitere Zeit freiwillig auf die Beweisumkehr verzichten.

Siehe Sony mit der PS3:

6 Monate Garantie
2 Jahre Gewährleistung

Aber die Beweisumkehr greift hier erst nach 1 Jahr.

Ist bei meinem Arbeitgeber eben genauso.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 15:33 bearbeitet]
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 29. Jul 2009, 15:30
Uhm nein das ist nicht richtig.
Das nach 6 Monaten beweislastumkehr ist, ist jedem klar.
Des weiteren ist klar, dass hier die Garantie in Anspruch genommen werden muss.

Jedoch: Der Hersteller ist auch in seiner Garantie nicht verpflichtet den vollen Kaufpreis zu erstatten. Auch tut er dies "in der Regel" eben nicht

Wie du es so schön sagst: In der Regel...
... wird hier ein Betrag x ausgezahlt der Nutzungsdauer etc. abzieht und somit < Kaufbetrag ist.
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 29. Jul 2009, 15:31

mroemer1 schrieb:

6 Monate Gewährleistung


Es gibt keine "6 Monate Gewährleistung".
Die Gewährleistung bei Privatkunden beläuft sich Gesetzlich IMMER auf 2 Jahre.

Du verwechselst hier wieder was / Hast es falsch abgelesen.

Sony gibt 1 Jahr Garantie auf seine PS3 (soweit mir bekannt) und 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung seitens des Händlers.

Ergo hast du nach 1 Jahr nur das Problem, dass du keine Garantie mehr hast


[Beitrag von CarstenMKIV am 29. Jul 2009, 15:33 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#35 erstellt: 29. Jul 2009, 15:34
Ja, schon wieder falsch rum, mal gucken ob ich das heute noch auf die Reihe kriege!

Aber richtig ist doch, das Hersteller auf freiwilliger Basis auch über die 6 Monate hinaus auf die Beweisumkehr verzichten können?

Und wenn ja, können die Händler das einfach für sich wieder einschränken?

Gemäß MM gelten Ihre Bedingungen und nicht das was der Hersteller auf die Verpackung bzw. in seine Garantieunterlagen schreibt.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 15:37 bearbeitet]
mgb
Inventar
#36 erstellt: 29. Jul 2009, 15:37

CarstenMKIV schrieb:
Uhm nein das ist nicht richtig.
Das nach 6 Monaten beweislastumkehr ist, ist jedem klar.
Des weiteren ist klar, dass hier die Garantie in Anspruch genommen werden muss.

Jedoch: Der Hersteller ist auch in seiner Garantie nicht verpflichtet den vollen Kaufpreis zu erstatten. Auch tut er dies "in der Regel" eben nicht

Wie du es so schön sagst: In der Regel...
... wird hier ein Betrag x ausgezahlt der Nutzungsdauer etc. abzieht und somit < Kaufbetrag ist.


In der Regel wird der volle Preis erstattet. Der Hersteller hat den Vertrag gebrochen, wenn er trotz Garantieversprechens ein Gerät nicht mehr reparieren kann. Jeder Vertragsbruch ergibt auch die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 29. Jul 2009, 15:37
Können und dürfen darf man alles heutzutage.

Ich freu mich ja für Froschsuppe, wenn Samsung wirklich so kulant ist und den vollen Kaufpreis erstattet.

Nur wie gesagt, von dieser ominösen Gutschrift die bereits gelaufen ist, kennt man ja den Betrag nicht.
mroemer1
Inventar
#38 erstellt: 29. Jul 2009, 15:41
Und genau da behauptet MM das Gegenteil.

Die Aussage war:

Wir bekommen ja auch keine Gutschtrift über den vollen Betrag.

Könnte das beim TE auch zutreffen?

Und der Händler will evtl. so seinen Verlust ausgleichen, da er ja den Kunden voll ausbezahlen müßte, dazu die TVs seit Kauf ja auch deutlich billiger geworden sind?


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 15:41 bearbeitet]
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 29. Jul 2009, 15:46

mgb schrieb:

In der Regel wird der volle Preis erstattet. Der Hersteller hat den Vertrag gebrochen, wenn er trotz Garantieversprechens ein Gerät nicht mehr reparieren kann. Jeder Vertragsbruch ergibt auch die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen.


Nein wird er nicht
Ich weiß nicht in welchem Gewerbe du tätig bist.
Aus guter Quelle (nein ich arbeite für keinen Hersteller/Distributor) kann ich dir sagen, dass dies nicht so ist.

Machen wir es ganz einfach: Du arbeitest für Samsung, verkaufst einen Fernseher mit 2 Jahren Garantie. Nach 23 Monaten kommt ein Kunde und reklamiert den TV weil irgendwas defekt ist. Normalerweise (ausgeschlossen physikalische Einwirkungen etcpp) müsstest du nun hier irgendwie deines Garantieversprechens nachkommen.

Also was machst du? Es gibt keine Ersatzteile mehr, die Panels sind zu alt etcpp. Erstattest du dem Kunden den vollen Kaufpreis? Obwohl er das Gerät 23 Monate genutzt hat.

Klar aus Sicht des Kunden wär das natürlch toll und "so muss es ja auch sein".

Falls du nun den vollen Kaufpreis erstattest, was machst du mit dem nächsten Kunden? Dem danach? Und dem danach?
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 29. Jul 2009, 15:48

mroemer1 schrieb:
Und genau da behauptet MM das Gegenteil.

Die Aussage war:

Wir bekommen ja auch keine Gutschtrift über den vollen Betrag.

Könnte das beim TE auch zutreffen?

Und der Händler will evtl. so seinen Verlust ausgleichen, da er ja den Kunden voll ausbezahlen müßte, dazu die TVs seit Kauf ja auch deutlich billiger geworden sind?


Der Händler macht nicht unbedingt einen Verlust. Falls ja gering und dieser wird durch andere verkaufte Artikel subentioniert.

Stumpf gesagt ist es doch so:
- Du kaufst nen Fernseher für 1000€. Der Händler macht nen Gewinn von 20€.
- Du reklamierst den Fernseher nach x Monaten und bekommst vom Hersteller (über den Händler als Kommunikationspartner) 500€ erstattet.

Der Händler hat in diesem Falle (nebst Bearbeitungskosten die er selbst trägt) seine 20€ Gewinn.
mgb
Inventar
#41 erstellt: 29. Jul 2009, 15:56
@CarstenMKIV

Verträge sind da um eingehalten zu werden. Bei Vertragsbruch gibt es die Möglichkeit Schadenersatzforderungen zu stellen.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 29. Jul 2009, 15:58
Aber Schadenersatzforderungen müssen nicht der volle Kaufpreis sein. Denn der TV hat 18 Monate tadellos funktioniert, und war nicht von Anfang an kaputt.
Und somit konnte der Anwender seinen Fernseher 18 Monate als das nutzen, wozu er da ist.

Muss halt, wenn es denn soweit gehen muss, ein Anwalt klären.
Im Sstreiten sind wir ja die Größten.
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#43 erstellt: 29. Jul 2009, 16:00
Danke Klinke.
Genau so ist es
Hüb'
Moderator
#44 erstellt: 29. Jul 2009, 16:02

mgb schrieb:
@CarstenMKIV

Verträge sind da um eingehalten zu werden. Bei Vertragsbruch gibt es die Möglichkeit Schadenersatzforderungen zu stellen.

Wobei praktisch-faktisch die größte Schwierigkeit darin besteht, den konkreten Schaden zu beziffern.
Bei den allermeisten Rechtsgeschäften unter Beteiligung von Privatpersonen somit ohne Belang.


[Beitrag von Hüb' am 29. Jul 2009, 16:03 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#45 erstellt: 29. Jul 2009, 16:02

CarstenMKIV schrieb:

mroemer1 schrieb:
Und genau da behauptet MM das Gegenteil.

Die Aussage war:

Wir bekommen ja auch keine Gutschtrift über den vollen Betrag.

Könnte das beim TE auch zutreffen?

Und der Händler will evtl. so seinen Verlust ausgleichen, da er ja den Kunden voll ausbezahlen müßte, dazu die TVs seit Kauf ja auch deutlich billiger geworden sind?


Der Händler macht nicht unbedingt einen Verlust. Falls ja gering und dieser wird durch andere verkaufte Artikel subentioniert.

Stumpf gesagt ist es doch so:
- Du kaufst nen Fernseher für 1000€. Der Händler macht nen Gewinn von 20€.
- Du reklamierst den Fernseher nach x Monaten und bekommst vom Hersteller (über den Händler als Kommunikationspartner) 500€ erstattet.

Der Händler hat in diesem Falle (nebst Bearbeitungskosten die er selbst trägt) seine 20€ Gewinn.


Ja das stimmt sicherlich, also schneiden sich auch Hersteller die den vollen Kaufpreis erstatten ins eigene Fleisch, da sie ja nicht nur das Geld erstatten das der Händler an sie gezahlt hat sondern auch noch die Differenz zwischen Händlereinkaufspreis und Verkaufspreis an den Kunden.

Umsomehr ich hier lese umsoeher würde ich das anggebotene TV Gerät nehmen, vor allem da der ja recht gut ist.

Na ja, das muß am Ende der TE entscheiden.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 16:03 bearbeitet]
CarstenMKIV
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 29. Jul 2009, 16:13
Nur noch mal ans Info: Der Händler hat bei Gelderstattung nix zu sagen/tun. Er dient lediglich als Kommunikationspartner für Hersteller->Kunde.

Sie würden sich auch net ins eigene Fleisch schneiden
Das Geld kommt vom Hersteller. Menge/Höhe bestimmt der Hersteller.
Wenn er sagt "Hey okay Händler wir geben dir das komplette Geld, tut uns leid" dann ist das auf Kulanz
Klinke26
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 29. Jul 2009, 16:17

Der Händler hat bei Gelderstattung nix zu sagen/tun. Er dient lediglich als Kommunikationspartner für Hersteller->Kunde.

So sieht es aus. Das meinte ich bereits ein paar Beiträge früher. Mit dem Händler würde ich mich daher nicht weiter abgeben, sondern alle Vorfälle direkt mit dem Samsung-Service klären.
Wenn die dann zu hören bekommen dass die bereits zugesicherte Gutschrift (was ein Betrag das auch immer sein mag) vom Händler geblockt wird, werden die schon selbst aktiv.
Da gehe ich mal ganz fest von aus.
no_sleep
Ist häufiger hier
#48 erstellt: 29. Jul 2009, 17:13

mgb schrieb:

Verträge sind da um eingehalten zu werden. Bei Vertragsbruch gibt es die Möglichkeit Schadenersatzforderungen zu stellen.

Genau aus diesem Grunde schreibt Samsung in seinen Garantiebedingungen:

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Damit sollte die Diskussion zum Thema "Schadenersatz" erledigt sein.
Ich würde dem TE raten bei Samsung in Erfahrung zu bringen, ob ein Ersatzgerät geliefert wurde oder ob eine Rückerstattung (in welcher Höhe?) stattgefunden hat.
Je nachdem, wie diese Auskunft ausfällt, sollte man sich überlegen, ob man mit dem Angebot des Händlers besser oder schlechter fährt.

Alle anderen Aussagen bzgl. Wandlung o.ä. sind hinfällig, da Wandlung nur im Fall der Gewährleistung möglich ist, die wiederum in diesem Fall nicht greift.
Maßgebend sind daher ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.


[Beitrag von no_sleep am 29. Jul 2009, 17:14 bearbeitet]
mroemer1
Inventar
#49 erstellt: 29. Jul 2009, 20:10

CarstenMKIV schrieb:
Nur noch mal ans Info: Der Händler hat bei Gelderstattung nix zu sagen/tun. Er dient lediglich als Kommunikationspartner für Hersteller->Kunde.

Sie würden sich auch net ins eigene Fleisch schneiden
Das Geld kommt vom Hersteller.Menge/Höhe bestimmt der Hersteller.
Wenn er sagt "Hey okay Händler wir geben dir das komplette Geld, tut uns leid" dann ist das auf Kulanz :)


Ne, ist schon klar, hatte ich aber auch nicht geschrieben, sondern ich schrieb der Hersteller der den vollen Preis erstattet schneidet sich ins eigene Fleisch...


[Beitrag von mroemer1 am 29. Jul 2009, 20:16 bearbeitet]
deadwood
Ist häufiger hier
#50 erstellt: 30. Jul 2009, 13:26
Wie hier schonmal erwähnt, Verträge müssen eingehalten werden. Da man als Verbraucher die Verträge mit dem Händler schließt, gelten die Verträge auch nur mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller, der hat einen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Kunden.

Ansprechpartner ist immer der Vertragspartner und das ist der Händler.
Zahlt der Händler die Gutschrift nicht aus ist das dem Hersteller vollkommen egal, da seine Vertragspflicht mit dem Händler erledigt ist.
Als Verbraucher muss man nun die Gutschrift beim Händler einfordern, er darf die nicht zurückhalten und auch nicht verheimlichen wie hoch die ist.

Auch das mit der Garantie stimmt, gesetzlich 6 Monate Garantie und 24 Gewährleistung und während der ersten 6 Monate steht einem bei Vertragswandlung der volle Kaufpreis zu. Danach kann eine Nutzungspauschale erhoben werden, auch von den ersten 6 Monaten.
Gibt allerdings der Hersteller oder auch der Händler 24 Monate Garantie oder mehr, so ist das Bestandteil des Vertrages und somit bindend.
Klinke26
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 30. Jul 2009, 13:43

deadwood schrieb:
Ansprechpartner ist immer der Vertragspartner und das ist der Händler.
Zahlt der Händler die Gutschrift nicht aus ist das dem Hersteller vollkommen egal, da seine Vertragspflicht mit dem Händler erledigt ist.

Sehr weit hergeholt. Ist das irgendwo schriftlich in Form eines Gesetzestextes hinterlegt?

Schonmal während der Garantiezeit Probleme mit deinem Auto gehabt?
Da ist es bei größeren Reparaturen Gang und Gebe, das bei nicht ganz klaren Fällen der Hersteller von der Werkstatt angepiepst wird.
Und umgekehrt, dass sich der Hersteller üb dern Händler an den Kunden wendet.

Samsung wird es garantiert nicht egal sein, wenn sie nach Froschsuppes Aussage bereits eine Gutschrift zugesichert haben (Warum machen sie das wohl, wenn sie damit nichts mehr am Hut hätten?), die nun der Händler blockt weiterzugeben.
Wohlgemerkt, Samsung hat dem Kunden (Froschsuppe) die Gutschrift zugesichert. Nicht dem Händler.

Verliert der Händler im Zuge seines Betruges am Kunden seine Lizenz als Samsung-Service, kann ihm das schon Magenschmerzen bereiten.
Samsung hat nun auch kein Geld zu verschenken.

Ist glaube so und so müßig geworden.
Der Threadersteller meldet sich hier nicht mehr zu Wort.
Entweder wachsen ihm die Kommentare hier zu Kopf, er weiß nochimmer nicht was er machen soll, oder er hat einfach die Schnauze voll von unserer Diskutierei.
Kann ich auch verstehen, denn wirklich 100%ige Infos sind hier nicht rauszuholen.


[Beitrag von Klinke26 am 30. Jul 2009, 13:46 bearbeitet]
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