Kauf im Ausland - Garantie / Gewährleistung

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darkvader_de
Inventar
#1 erstellt: 14. Mrz 2011, 11:31
Da diese Frage ja immer wieder kommt dachte ich, ich fasse hier mal die aktuelle Lage zusammen - ich aktualisiere gerne auch den Post bei entsprechenden Anmerkungen, dann muß das nicht immer wieder ausdiskutiert werden, sondern man kann einfach verlinken :-).

Wichtig ist: Hier ist eine rechtliche Betrachtung vorgesehen - das sowohl Händler als auch Hersteller an einigen Stellen kulanter reagieren als sie müßten ist natürlich gerne gesehen und kommt auch häufig vor, aber dies hier sind die gesetzlichen Vorgaben.

Zuerst:

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich Vorgeschrieben und Europaweit gleich. Diese bedeutet in den ersten 6 Monaten nach Erwerb eines Produktes, das bei einem Defekt der Händler / Hersteller beweisen müßte, das der Fehler durch den Nutzer verursacht wurde. Kann / will er dies nicht muß innerhalb dieses Zeitraumes die Funktionsfähigkeit wieder herstellen.

Nach diesen 6 Monaten gibt es eine weitere Zeitspanne von 18 Monaten, in der rechtlich eine Beweislastumkehr gilt, bedeutet sollte in Monat 7 - 24 etwas passieren, dann müßte der Kunde beweisen, das der Fehler bereits bei Auslieferung bestand.

Wichtig ist: der Gewährleistungsanspruch besteht erst einmal gegenüber dem Händler.

Garantie:

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese kann dabei an beliebige Bedingungen geknüpft werden (Zum Beispiel darf das Gerät nur um Mitternacht bei Vollmond mit einem Lendenschurz bekleidet erworben werden).

Dies bedeutet auch, das Garantien in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausfallen können. In den USA zum Beispiel gibt Samsung nur 12 Monate Garantie auf die TVs.

Die C Serie:
Nach aktuellen Erkenntnissen liegen allen in Europa verkauften C- LCD Geräten eine Europäische Garantiekarte bei. Sofern diese ausgefüllt ist hat der Kunde in jedem Land einen Anspruch auf die entsprechenden 24 Monate Garantie.
Wichtig hierbei ist: dies ist wieder nur der rechtliche Anspruch. Selbstverständlich kann Samsung darauf verzichten, und zumindest bisher ist kein Fall bekannt in dem Samsung eine Reparatur eines im Ausland gekauften TVs im Rahmen der Garantie verweigert hat, aber ohne diese ausgefüllte Karte besteht ein restrisiko.

Die D Serie:
Sofern auch bei der D Serie nach dem Muster "Europäisch einheitliche Garantiekarte" verfahren wird gilt auch hier: dafür sorgen das der Händler die Karte ausfüllt und dann dürfte es rechtlich keine Probleme geben.

Was kann rechtlich ohne ausgefüllte Garantie Karte passieren? Im Prinzip 2 Dinge:

1) Samsung erkennt den Gewährleistungsfall an, verweigert aber die Zusatzleistung der Abwicklung direkt über Samsung und verweist auf den Händler, und man muß sich mit dem ausländischen Händler direkt auseinandersetzen um seinen Gewährleistungsfall zu lösenn
2) Samsung Deutschland erkennt einen Garantiefall an verweist aber auf die Samsung Niederlassung des Landes in dem der TV verkauft wurde (die aber natürlich in Deutschland keinen Service bieten)



Fragen dürfen gerne hier gestellt werden :-). Und da gerade die erste eintrudelte auch hier die Antwort:

Muß ich auch bei im Media Markt gekauften Geräten die Karte ausfüllen lassen?

Schaden tut es natürlich nicht, ist aber nicht notwendig, da dort in der Regel die für den jeweiligen Markt bestimmten Geräte verkauft werden, und die sind in der Datenbank bei Samsung entsprechend hinterlegt.


[Beitrag von darkvader_de am 14. Mrz 2011, 11:51 bearbeitet]
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