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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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Spiegelbild
Ist häufiger hier
#101 erstellt: 16. Jan 2009, 16:41
Also um noch mal das Thema aufzuwühlen..

Ich habe eine blaue Garantiekarte und der schwarz auf weiß steht, dass ich eine 24 monatige Garantie auf mein Samsung Produkt habe.

Das heißt doch, dass Samsung jetzt viel erzählen kann, wenn ich eine schriftliche Bestätigung habe beim Kauf!
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#102 erstellt: 16. Jan 2009, 17:18

LE-40F86BD schrieb:

Big_Dunker schrieb:
Ich wollte mich über die Dauer der Garantie erkundigen, die dem Gerät beiliegt.
Wie soll ich bei einem Garantiefall vorgehen?

Hättest fragen sollen in welchem Land die Garantieleistung gilt :hail


Jo, habe jetzt gefragt, ob die Garantie bei Samsung Deutschland gilt.
hade-fan
Hat sich gelöscht
#103 erstellt: 16. Jan 2009, 17:34

Spiegelbild schrieb:
Also um noch mal das Thema aufzuwühlen..

Ich habe eine blaue Garantiekarte und der schwarz auf weiß steht, dass ich eine 24 monatige Garantie auf mein Samsung Produkt habe.

Das heißt doch, dass Samsung jetzt viel erzählen kann, wenn ich eine schriftliche Bestätigung habe beim Kauf!

Und was steht denn auf dieser Garantiekarte, an wen Du dich im Problemfall wenden sollst ?

Uns sag jetzt nicht Samsung ;-)

Auf der Garantiekarte die bei Deinem EU-LCD, oder besser "nicht deutsch LCD" dabei war muß doch stehen wer die Garantie einräumt, also mit Adresse oder Telefonnummer ! Wenn da Samsung Deutschland als Ansprechpartner gelistet ist, dürften die sich nur schwer herausreden können. Irgendwer (vermutlich der Hersteller) muß diese Karte ja dem Paket beigelegt haben. Dann sollte derjenige eventuell Samsung Deutschland über seine Pflichten bezüglich Garantie aufklären.

Wäre also schön wenn das mal einer genau nachlesen könnte.
basketballer85
Ist häufiger hier
#104 erstellt: 16. Jan 2009, 17:56

Big_Dunker schrieb:
Habe meinen Shop, bei dem ich den LE40A786 bestellt habe, gefragt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ein paar Tagen habe ich den oben genannten LCD bestellt.
Ich wollte mich über die Dauer der Garantie erkundigen, die dem Gerät beiliegt.
Wie soll ich bei einem Garantiefall vorgehen?"

Als Antwort:
"Bei diesem Artikel handelt es sich um ein original EU-Modell mit 2 Jahren EU Garantie.

Bei Problemfällen können wir für Sie den Samsung Home in Service in Auftrag geben.

Oder Sie können selber den Home In Service beauftragen."

Wie soll ich das nun interpretieren? EU-Garantie?
Home-In-Service = VorOrt-Service?



Könntest du bitte da noch mal nachfragen. Hört sich fast so an, als wenn der Händler in deinem Auftrag bei Samsung UK, Samsung Ungarn, etc. die garantie geltend machen könnte und einen HomeService für dich ordern könnte, bei dem du selbst, als Privatkunde, bei Samsung Deutschland nicht ran kommst.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#105 erstellt: 16. Jan 2009, 18:01
Da wird aber kaum ein Samsung-Mitarbeiter aus Ungarn zu mir nach Hause kommen, mein Händler wird eher das Gerät nach Ungarn schicken.

Aber eins steht fest, dass ich in dem jeweiligen Land eine Garantie habe, egal ob Ungarn, UK usw.
Nun ist die Frage, wie ich das Gerät nach Ungarn/UK hinbekommen soll.
Eyeglow
Ist häufiger hier
#106 erstellt: 16. Jan 2009, 18:03

Big_Dunker schrieb:
Da wird aber kaum ein Samsung-Mitarbeiter aus Ungarn zu mir nach Hause kommen, mein Händler wird eher das Gerät nach Ungarn schicken.

Aber eins steht fest, dass ich in dem jeweiligen Land eine Garantie habe, egal ob Ungarn, UK usw.
Nun ist die Frage, wie ich das Gerät nach Ungarn/UK hinbekommen soll.


Das ist in der Tat interessant und ich wette die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#107 erstellt: 16. Jan 2009, 18:08
Ich meine, wenn die Versandkosten schon innerhalb Deutschlands rund 40€ betragen, dann sind die Kosten z.B. bis nach Ungarn dreimal so hoch.
Eyeglow
Ist häufiger hier
#108 erstellt: 16. Jan 2009, 18:34

Tussy schrieb:


Wenn ich bei einem deutschen Händler kaufe( und die Bezeichnung weicht nicht ab zb. A956 / bei 656 und 659 ist das was anderes ), muss und gehe ich davon aus, das dieses Gerät für den deutschen Markt bestimmt ist und Garantie hat.
Klingt blöd, ist aber so.

Außer der Händler macht den Kunde darauf aufmerksam

Wenn sich später herausstellt, das dieses Gerät KEIN für den deutschen Markt hergestelltes Gerät ist und keine Garantie besitzt, hat dieses Gerät einen Mangel und man kann beim Händler reklamieren.
Punkt.



Mmh, vielleicht kann sich das wirklich als "juristisches" Schlupfloch erweisen, zumindest für den A956! Zumal die Preisdifferenz zum deutschen Modell nicht so eklatant ist wie beispielsweise 786/789.

Denke allerdings, dass auch hier Samsung erst mal auf sturr stellt


[Beitrag von Eyeglow am 16. Jan 2009, 18:40 bearbeitet]
Dook
Stammgast
#109 erstellt: 16. Jan 2009, 18:41
Ich hab einfach mal aus reiner neugier Sameuropa ne Mail geschickt wie das aussieht mit der Garantie. Das im Forum vermehrt darauf hingewiesen wird das die Garantie für ein Auslandsmodell bzw. nicht für denn deutschen Markt bestimmt ist wie z.b der A756 trotz der Garantiekarte die Garantie in Deu. nicht mehr greift und Samsung ablehnt.

Da kam einfach nur kurz un knapp


die Garantie wird über die fa.Sameurope abgewickelt.
Mit freundlichen grüßen

Sameurope GmbH


Hä?!

€dit: Also kann ich davon ausgehen das die nich die Gewährleistung meinen sondern die richtige Garantie, bei Schadensfall mir dann jemanden schicken ? Oder muss ich es dennen zuschicken und dann wird es in das jeweilige Land geschickt und dort Repariert und dann wieder zurück nach Deutschland geschickt?

Ohh menno, ich will doch nur ein TV *G* und wenn was kaputt geht das alles reibungslos heil gemacht wird und ich ihn wieder nutzen kann


[Beitrag von Dook am 16. Jan 2009, 19:37 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#110 erstellt: 16. Jan 2009, 18:55

Big_Dunker schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Big_Dunker schrieb:
Ich wollte mich über die Dauer der Garantie erkundigen, die dem Gerät beiliegt.
Wie soll ich bei einem Garantiefall vorgehen?

Hättest fragen sollen in welchem Land die Garantieleistung gilt :hail


Jo, habe jetzt gefragt, ob die Garantie bei Samsung Deutschland gilt.

Ja und ? ... wie lautet die Antwort ?
Ja oder nein ?
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#111 erstellt: 16. Jan 2009, 19:19
Habe noch keine Antwort..
LE-40F86BD
Inventar
#112 erstellt: 16. Jan 2009, 19:24

Big_Dunker schrieb:
Habe noch keine Antwort..

Achso .... dann entschuldige meine Aufdringlichkeit
Ray-Blu
Inventar
#113 erstellt: 16. Jan 2009, 20:47
Auf meinen ...XXU Gerät steht nicht, dass es ein EU Modell ist
oder das es nicht für den Verkauf in Deutschland bestimmt ist
oder das die Garantie nur in einem bestimmtes Land gültig ist.

Ich habe meinen TV in Deutschland bei einem deutschen Shop
gekauft und es lag ein deutschsprachiger Garantieschein bei !!!
Wenn Samsung die Garantie verweigern will, hilft nur ein Anwalt.
sieben9
Ist häufiger hier
#114 erstellt: 16. Jan 2009, 20:55
also wenn Samsung ihre Kunden nicht informiert, ich mein was soll man da noch sagen..

Da sind unter Garantie ... ettliche Leute die ein XXU/XXH Gerät besitzen und von all dem nichts wissen, bis dann das Gerät einen defekt ausweist und Samsung sich blöd stellt.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#115 erstellt: 16. Jan 2009, 21:01
Wir reden ja nur von XXU/XXH Geräten, gibt es auch anderen Kennungen für andere Länder?

Was ist mit denen?
sieben9
Ist häufiger hier
#116 erstellt: 16. Jan 2009, 21:04
sicher wird es die geben, aber keiner importiert Geräte aus den USA oder dem asiatischen Raum, allein schon wegen der unterschiedlichen stromversorgung.

XXC wird wohl, DE/IT/CH/AUT/FR/ES/NL/DK usw sein

XXH wird dann Slowenien,Ungarn,Rumänien etc pp. sein

XXU -> England,Irland,Schottland


[Beitrag von sieben9 am 16. Jan 2009, 21:08 bearbeitet]
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#117 erstellt: 16. Jan 2009, 21:10
Kann man die XX6 Geräte überhaupt als XXC erwischen?
Melissan
Schaut ab und zu mal vorbei
#118 erstellt: 16. Jan 2009, 21:24
ja
Ray-Blu
Inventar
#119 erstellt: 16. Jan 2009, 21:44

sieben9 schrieb:


XXC wird wohl, DE/IT/CH/AUT/FR/ES/NL/DK usw sein

XXH wird dann Slowenien,Ungarn,Rumänien etc pp. sein

XXU -> England,Irland,Schottland


Hmm, vielleicht bedeuten XXH = Hungary (Ungarn)
u. XXU = United Kingdom (Vereinigtes Königreich).
LE-40F86BD
Inventar
#120 erstellt: 16. Jan 2009, 21:46

sony_fan schrieb:

sieben9 schrieb:


XXC wird wohl, DE/IT/CH/AUT/FR/ES/NL/DK usw sein

XXH wird dann Slowenien,Ungarn,Rumänien etc pp. sein

XXU -> England,Irland,Schottland


Hmm, vielleicht bedeuten XXH = Hungary (Ungarn)
u. XXU = United Kingdom (Vereinigtes Königreich).

Und das nicht nur vielleicht
Dook
Stammgast
#121 erstellt: 16. Jan 2009, 21:54
Also muss ich ganz doll mir die daumen Drücken, wenn ich ein A756 bestelle, das ich ein XXC bekomme.
Oder greift die Garantie dennoch nicht?
basketballer85
Ist häufiger hier
#122 erstellt: 16. Jan 2009, 21:56

Dook schrieb:
Also muss ich ganz doll mir die daumen Drücken, wenn ich ein A756 bestelle, das ich ein XXC bekomme.
Oder greift die Garantie dennoch nicht?


gibt es überhaupt ein 756 modell als mit xxc???
sieben9
Ist häufiger hier
#123 erstellt: 16. Jan 2009, 22:05

LE-40F86BD schrieb:

sony_fan schrieb:

sieben9 schrieb:


XXC wird wohl, DE/IT/CH/AUT/FR/ES/NL/DK usw sein

XXH wird dann Slowenien,Ungarn,Rumänien etc pp. sein

XXU -> England,Irland,Schottland


Hmm, vielleicht bedeuten XXH = Hungary (Ungarn)
u. XXU = United Kingdom (Vereinigtes Königreich).

Und das nicht nur vielleicht ;)

ich meinte damit auch mehr die Verkaufsländer
Dook
Stammgast
#124 erstellt: 16. Jan 2009, 22:14

basketballer85 schrieb:

Dook schrieb:
Also muss ich ganz doll mir die daumen Drücken, wenn ich ein A756 bestelle, das ich ein XXC bekomme.
Oder greift die Garantie dennoch nicht?


gibt es überhaupt ein 756 modell als mit xxc???




Melissan schrieb:
ja



Von da kam meine Frage *G*.. weil angeblich "Ja"


Oder ein Missverständnis das Melissan, Big_Dunker gar nicht meinte?


[Beitrag von Dook am 16. Jan 2009, 22:16 bearbeitet]
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#125 erstellt: 16. Jan 2009, 22:45
Tach zusammen,

möchte nur mal anmerken, daß eine Garantiekarte vom Händler vollständig d.h. incl. Stempel und Unterschrift ausgefüllt werden muss. Nur dann ist diese Garantie wenigstens solange die Druckertinte wert, solange der Händler unverändert besteht.

Sollte der Händler, bei dem Ihr Euer Gerät gekauft habt, Pleite gehen oder den Firmeninhaber wechseln (z.B Umfirmierung), was leider öfters bei Onlinehändlern vorkommt, ist die Garantie NICHTS mehr Wert.

Ein evtl. Firmennachfolger KANN bestehende Garantien des Vorgängers übernehmen, aber man muss schon Papst sein um soviel Gottvertrauen aufzubringen.

Ich bin mir sicher, daß es hier im Forum einige und im Rest Deutschland`s noch viele mehr gibt, die sich bisher mit Ihrem Kaufbeleg und einer "Blanko" EU-Garantiekarte in einer trügerischen bzw. nicht vorhandenen Sicherheit wiegen.

Beste Grüße
Sinus


[Beitrag von Sinus212 am 16. Jan 2009, 22:51 bearbeitet]
noxious
Neuling
#126 erstellt: 16. Jan 2009, 23:02
Also ich besitze einen Samsung LE40A656A1FXXH und stehe nun vor dem selben Problem, da sich 2 kleine Risse im Rahmen gebildet haben, was ja weiter nichts zur Sache tut, er hat einen Schaden der nicht durch Fremdeinwirkung enstanden ist.
Auf jedenfall habe ich dann 3x bei Samsung angerufen und bekam 3x die Aussage, dass man für EU Geräte keine Garantie übernehmen kann. Daraufhin habe ich eine Mail geschrieben mit eben dieser Frage, ob ich eine Einschränkung der Garantie habe da EU Gerät. Hier die Antwort:

GutenTag Herr xxx

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Samsung Deutschland kann fuer Geraete, welche nicht fuer den deutschen
Markt hergestellt wurden (Endung XXH, XXU) keine Herstellergarantie
uebernehmen.

Im Falle eines Geraetedefektes muessen Sie sich direkt an Ihren Haendler
wenden.
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#127 erstellt: 16. Jan 2009, 23:22
Hallo Noxious,

solange Dein Gerät noch keine 6 Monate alt ist, sieht es noch sehr gut (!!!) für Dich aus. Dann greift die gesetzliche Gewährleistung und der Händler ist in der Beweispflicht, daß der Schaden nicht von Anfang an bestanden hat bzw. von Dir verursacht wurde.

Ab dem 6 Monat wird es ärgerlich, da die Beweislast sich umkehrt und Du beweisen musst, daß dieser Schaden entweder von Anfang an bestanden hat oder ohne Fremdeinwirkung, z.B. Aufgrund eines Materialfehlers, entstanden ist.

Weiterhin hoffe ich für Dich, daß Du eine komplett ausgefüllte Garantiekarte von Deinem Händler erhalten hast und dieser Händler seine Firma in unveränderter Form weiterführt.

Drücke Dir die Daumen, daß die Sache gut ausgeht

Beste Grüße
Sinus
noxious
Neuling
#128 erstellt: 16. Jan 2009, 23:28
Gekauft wurde bei Redcoon um September 08 und mir wurde von Redcoon auch schon zugesichert, dass sie sich um den Schaden kümmern. Eine Ausgefüllte Garantiekarte lasse ich mir trotzdem nachschicken da nur eine unausgefüllte dem LCD beilag.
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#129 erstellt: 16. Jan 2009, 23:56
Klasse für Dich aber Redcoon hat in den ersten 6 Monaten gar keine andere Wahl als die Fehler am Gerät anstandslos zu beheben. Ab ca. März 2009 (Beweislastumkehr) drücke ich Dir die Daumen, daß Redcoon sich dann nicht mit wirtschaftlichen Problemen rumschlagen muss und weiterhin kundenfreundlich reagiert.

Möchte wirklich nichts heraufbeschwören, aber die Redcoon Garantie nützt Dir dann nur noch etwas, solange Redcoon unverändert existiert und genug Geld hat (denn Kulanz kostet nun mal). Die gesetzliche Gewährleistung nützt Dir ab ca. März 2009 nichts mehr, weil Du in der Beweispflicht bist.

Von Samsung Deutschland hast Du berechtigterweise keine Hilfe zu erwarten, da Du hierfür auch nicht`s bezahlt hast, sorry aber genau so ist es!

Beste Grüße
Sinus


[Beitrag von Sinus212 am 17. Jan 2009, 00:07 bearbeitet]
airstrike
Neuling
#130 erstellt: 17. Jan 2009, 00:14
hallo habe jetzt das selbe problem mit der garantie
und bei mir lag devenitiv kein garantiekarte bei.
habe den LCD bei fotopreisturz.de gekauft,
aber jetzt heißt die firma hifishopberlin.de.
Geschäftsführer ist aber meiner meinung nach der selbe
René Meinert.
habe ich ein recht auf gewährleistung ? was kann ich tun ?
habe mit samsung telefoniert, und dort kam natürlich das gleiche raus wie bei allen andern, für Eu geräte keine garantie blabla..die meinten soll mich an händler wenden und der sagt samsung muss garantie übernemmen...weiß gerade im moment nicht weiter.
LE-40F86BD
Inventar
#131 erstellt: 17. Jan 2009, 00:25

airstrike schrieb:
hallo habe jetzt das selbe problem mit der garantie
und bei mir lag devenitiv kein garantiekarte bei.
habe den LCD bei fotopreisturz.de gekauft,
aber jetzt heißt die firma hifishopberlin.de.
Geschäftsführer ist aber meiner meinung nach der selbe
René Meinert.
habe ich ein recht auf gewährleistung ? was kann ich tun ?
habe mit samsung telefoniert, und dort kam natürlich das gleiche raus wie bei allen andern, für Eu geräte keine garantie blabla..die meinten soll mich an händler wenden und der sagt samsung muss garantie übernemmen...weiß gerade im moment nicht weiter.

Wahrscheinlich hast Du ein Recht auf Gewährleistung .... wende Dich doch mal an den Händler
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#132 erstellt: 17. Jan 2009, 00:38
Ich verstehe dieses Verhalten von Samsung überhaupt nicht.
Der Ruf heutzutage ist doch wichtiger als alles andere, denn so schnell werde ich jetzt Samsung nicht mehr weiter empfehlen und einen Samsung-Kauf werde ich mir in der Zukunft überlegen. Dadurch geht Samsung deutlich mehr Geld flöten als irgendein Austausch des Netzteils.
Zu dem fühle ich mich als EU-Bürger irgendwie verarscht, Deutschland ist schon in der EU und wir kriegen immer irgendeine Sonderstellung, sei es im Preisunterschied oder in der Garantie.
Als normaler Bürger, der seine Ware bei einem deutschen Shop kauft, ohne eine Ahnung, ob es ein EU-Gerät ist oder nicht, kriegt keine Garantie von Samsung Deutschland, weil Deutschland irgendwie eine Sonderstellung in der EU hat.
Diese Probleme wären erst gar nicht entstanden, wenn Samsung so eine zwiespältige Produktpolitik in der EU geführt hätte, ich rede nicht von US/Asia-Ware.
Die EU versucht Europa zu vereinen und irgendein Hersteller teilt sich alles so ein bis es ihm passt.

Willkommen in der EU und dem grenzenlosen Handel!

PS. Sry musste mal raus
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#133 erstellt: 17. Jan 2009, 00:56

airstrike schrieb:
hallo habe jetzt das selbe problem mit der garantie
und bei mir lag devenitiv kein garantiekarte bei.
habe den LCD bei fotopreisturz.de gekauft,
aber jetzt heißt die firma hifishopberlin.de.
Geschäftsführer ist aber meiner meinung nach der selbe
René Meinert.
habe ich ein recht auf gewährleistung ? was kann ich tun ?
habe mit samsung telefoniert, und dort kam natürlich das gleiche raus wie bei allen andern, für Eu geräte keine garantie blabla..die meinten soll mich an händler wenden und der sagt samsung muss garantie übernemmen...weiß gerade im moment nicht weiter.


Tipp: Bei der Nachfolgerfirma anrufen und hoffen, daß die Garantie übernommen wird. Dies stellt aber eine freiwillige Kulanz der Firma dar. Es ist nicht verboten eine Firma zu liquidieren und eine neue aufzumachen. Diese Umfirmierung ist zwar äußerst unseriös aber legitim und wird gerne aus steuerlichen, Garantieverpflichtungen etc. angewendet --> Ergo um Geld zu sparen.

Das Recht auf die 24 monatige gesetzliche Gewährleistung ist davon unberührt. In den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum, kannst Du dich entspannt auch an die Deutsche Samsung Niederlassung wenden, sobald Du nachweisen kannst, daß der Händler nicht mehr existiert und der Nachfolger die Gewährleistungsansprüche ablehnt. Allerdings trägst Du alle Versandkosten und Samsung hat das Recht und eigentlich auch die Pflicht, Dein Gerät auf die deutschen Normen umzurüsten. Selbstverständlich geht dies auch zu deinen Lasten.

Ab dem 6 Monat (ab Kaufdatum) wird es leider äußerst düster, da Du Samsung ggü. beweisen musst, daß der Mangel am Gerät nicht von Dir z.B. durch eine Falschbedienung, Feuchtigkeit usw. usw...... verursacht worden ist, sondern von Anfang an bestanden hat!

Beste Grüße
Sinus
hade-fan
Hat sich gelöscht
#134 erstellt: 17. Jan 2009, 00:58
Ja ich finde die Situation auch nicht toll, aber Schuld daran trägt meiner Meinung nach nicht nur Samsung Deutschland, sondern die Internet-Händler welche zu Gunsten bessere Umsätze und Gewinne die "günstigeren" LCDs aus den europäischen Nachbarländern importieren und verkaufen. Eigentlich sollten wir an denen unseren Frust ablassen. Sie haben gedacht das Samsung Deutschland bei dieser Sache ohne zu zögern mitmacht - aber die Rechnung ging halt nicht auf.

Auch wenn die xx6er Geräte günstiger sind, so finde ich die aktuellen Preise für die xx9er LCDs im direkten Vergleich mit den Produkten der Nebenanbieter (Philips, Sony & Co) als durchaus akzeptabel. (Und nein ich schwimme nicht im Geld ;-)

Ich würde mir natürlich auch eine kulante Lösung seitens Samsung Deutschland wünschen, nehme es denen aber auch nicht krumm wenn daraus nix wird. Zudem würde ich es begrüßen, wenn Samsung die aktuelle Situation in Form einer öffentlichen Meldung (auf der Webseite) aufklärt (auch wenn das nie passieren wird.). Wenigstens könnten Sie einen ähnlichen Vermerk zum Vor-Ort-Service hinzufügen wie es Samsung Östereich auch macht.
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#135 erstellt: 17. Jan 2009, 01:21

Big_Dunker schrieb:

Als normaler Bürger, der seine Ware bei einem deutschen Shop kauft, ohne eine Ahnung, ob es ein EU-Gerät ist oder nicht, kriegt keine Garantie von Samsung Deutschland, weil Deutschland irgendwie eine Sonderstellung in der EU hat.
PS. Sry musste mal raus :L


Als normaler Bürger kann man eigentlich auch denken und sich erst recht denken, wenn TVs super günstig angeboten werden, die zudem nicht auf der Samsung Deutschland Seite aufgelistet sind, das da irgend etwas nicht stimmt.
Geiz ist geil ist halt die deutsche Philosophie..
Was für mich heißt, gespart und gedacht am falschen Ende
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#136 erstellt: 17. Jan 2009, 01:42

Big_Dunker schrieb:
Ich verstehe dieses Verhalten von Samsung überhaupt nicht.
Der Ruf heutzutage ist doch wichtiger als alles andere, denn so schnell werde ich jetzt Samsung nicht mehr weiter empfehlen und einen Samsung-Kauf werde ich mir in der Zukunft überlegen. Dadurch geht Samsung deutlich mehr Geld flöten als irgendein Austausch des Netzteils.
Zu dem fühle ich mich als EU-Bürger irgendwie verarscht, Deutschland ist schon in der EU und wir kriegen immer irgendeine Sonderstellung, sei es im Preisunterschied oder in der Garantie.
Als normaler Bürger, der seine Ware bei einem deutschen Shop kauft, ohne eine Ahnung, ob es ein EU-Gerät ist oder nicht, kriegt keine Garantie von Samsung Deutschland, weil Deutschland irgendwie eine Sonderstellung in der EU hat.
Diese Probleme wären erst gar nicht entstanden, wenn Samsung so eine zwiespältige Produktpolitik in der EU geführt hätte, ich rede nicht von US/Asia-Ware.
Die EU versucht Europa zu vereinen und irgendein Hersteller teilt sich alles so ein bis es ihm passt.

Willkommen in der EU und dem grenzenlosen Handel!

PS. Sry musste mal raus :L


Sorry Big Dunker, aber hier haben hade-fan und bollywoodqueen absolut Recht!!!

Warum sollte Samsung Deutschland die Kosten übernehmen, wenn man nicht dafür bezahlen möchte. Die gesetzliche Gewährleistung ist EU weit geregelt, betrifft also jedes EU-Land und jedes Unternehmen das in der EU seine Waren vertreibt. Samsung handelt hier genauso wie Sony, Philips etc. und stellt keine Ausnahme der Regel dar.

Ich bin überzeugt davon, daß Samsung Deutschland viel zu lange, viel zu kulant war und aus Imagegründen ebendiese gängige Praxis --> zahle weniger und bekomme doch die freie Auswahl, viel zu lange aufrechterhalten hat.

Schuldig im Sinne der Anklage kann nur der Internethändler sein, der natürlich nicht ganz uneigennützig, dem unbedarften (?) Kunden die Rechtslage verschweigt bzw. verschleiert. Aber der Handel ist ja fein raus und kann weiterwurschteln, weil sich Volkes Zorn auf die Unternehmen richtet oder richten soll. Ich glaub mein Schwein pfeift, daß kann doch nicht wirklich euer Ernst sein, oder ????

Denn beim Internethandel geht es nur über den Preis und sonst nicht`s.

Wer für den deutschen Garantiestandard nicht`s bezahlen möchte, soll auch wirklich nichts bekommen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die kommt jetzt, war auch überfällig.

Beste Grüße
Sinus


[Beitrag von Sinus212 am 17. Jan 2009, 02:01 bearbeitet]
Ray-Blu
Inventar
#137 erstellt: 17. Jan 2009, 02:36

Sinus212 schrieb:
...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


Das gilt doch nur für Fälle die im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stehen.
Man macht etwas falsch von dem man nichts wusste, aber es gibt eine:

gesetzliche Regelung.

Und genau da liegt das Problem, denn hier weiss niemand wie
die Rechtslage ist, leider alles nur Spekulation und Vermutung.
Feierassel
Ist häufiger hier
#138 erstellt: 17. Jan 2009, 11:33
Habe meine Bestellung vom 37A615 nun Storniert (da XXH kennung) und den 37A659AFXZG bestellt im T-Online Shop. G sollte doch für Germany stehen und ich somit keine Probleme bekommen, oder???
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#139 erstellt: 17. Jan 2009, 11:39

Feierassel schrieb:
Habe meine Bestellung vom 37A615 nun Storniert (da XXH kennung) und den 37A659AFXZG bestellt im T-Online Shop. G sollte doch für Germany stehen und ich somit keine Probleme bekommen, oder???


Genau, damit solltest du keinerleit Probleme haben.
Feierassel
Ist häufiger hier
#140 erstellt: 17. Jan 2009, 11:48
Dann bin ich ja beruhigt....thx
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#141 erstellt: 17. Jan 2009, 12:58
Leute jetzt mal ganz ehrlich ...

Ich habe eine DEUTSCHE GARANTIEKARTE wo mein Händler mit Stempel und Unterschrift unterschrieben hat. Es steht auch dirn, dass Samsung Deutschland mein Ansprechpartner im Garantiefall wäre. Soweit so gut, weiter unten steht, dass es sein kann, dass man sein LCD auch in dem gekauften Land zur Reperatur bringen kann. Also sprich das was ihr gesagt habt, dass Deutschland nicht greift.

SO gehen wir davon aus, dass mein LCD nicht mehr funktioniert und ich einen Garantieanspruch brauche. Wenn ich den also nicht in Deutschland bekomme, kann ich den doch "einfach" in das Nachbarland schicken wo das herkommt und müsste doch da meine Garantie bekommen. Okay ich müsste den Versand bezahlen - vllt 50 Euro, aber immernoch besser, als wenn ich die Reperaturkosten selber bezahlen muss..

Oder?

Ich finde das auch sehr merkwürdig..


[Beitrag von Spiegelbild am 17. Jan 2009, 13:04 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#142 erstellt: 17. Jan 2009, 15:19

Spiegelbild schrieb:
Leute jetzt mal ganz ehrlich ...

Ich habe eine DEUTSCHE GARANTIEKARTE wo mein Händler mit Stempel und Unterschrift unterschrieben hat. Es steht auch dirn, dass Samsung Deutschland mein Ansprechpartner im Garantiefall wäre. Soweit so gut, weiter unten steht, dass es sein kann, dass man sein LCD auch in dem gekauften Land zur Reperatur bringen kann. Also sprich das was ihr gesagt habt, dass Deutschland nicht greift.

SO gehen wir davon aus, dass mein LCD nicht mehr funktioniert und ich einen Garantieanspruch brauche. Wenn ich den also nicht in Deutschland bekomme, kann ich den doch "einfach" in das Nachbarland schicken wo das herkommt und müsste doch da meine Garantie bekommen. Okay ich müsste den Versand bezahlen - vllt 50 Euro, aber immernoch besser, als wenn ich die Reperaturkosten selber bezahlen muss..

Oder?

Ich finde das auch sehr merkwürdig..


Moin Spiegelbild ,mit 50 Euro kommst du da keinesfalls aus,mach mal als Sperrgut wenigstens 100 Euro draus und das wenn ein Garantiefall nicht anerkannt wird vielleicht auch mal 2 + Reparaturkosten .
Auf das Risiko hin werden die wenigsten ihr Gerät verschicken .

Aber um noch mal einen Erklärungsversuch zu starten ,da hier einige scheinbar gar nicht wissen von was sie reden und warum bestimmte Dinge so merkwürdig erscheinen .

Um zu wissen ,um was es sich bei diesen Garantie Verweigerungen handelt ,bitte vorher mal bei Wikipedia den Begriff "Parallelimport" eingeben ,unter Umständen auch Grau oder Reimport genannt .

Die Weigerungen der einzelnen Importeure bezieht sich auf die Geräte ,die am offiziellen Vertriebswege vorbei von einzelnen Händlern in Deutschland angeboten werden .

Dazu folgende Erklärung :

Als Hersteller gilt im Falle Samsung jeder Landesimporteur ,den jeder dieser Importeure ist eine eigenständige Firma auch wenn sie alle Samsung heißen .
Stellvertretend für das Stammhaus in Korea übernehmen sie also die Hersteller Garantie .

Stammt das Gerät jedoch aus einem anderen Land ,braucht der Importeur hierzulande diese Hersteller Garantie nicht zu leisten ,da er das Gerät eben weder hergestellt noch verkauft ,eigentlich ganz logisch .

Einige Hersteller(Importeure) weltweit agierender Konzerne sehen diese Geschichte sehr eng ,andere weniger .

Im Falle Samsung kann man sehen das es zum Beispiel der österreichische Importeur SEHR eng sieht und nur bereit ist Garantie für die Geräte zu übernehmen ,die er auch verkauft hat .

Rechtlich gesehen ist das korrekt .

In Schutz nehmen ,muss man hier aber mal den Verbraucher ,denn mit Geiz ist geil hat das im Ursprung wenig zu tun ,den praktiziert haben diesen Parallelimport anfangs einige findige und gierige Händler .

Das Ganze gab es schon ,bevor die EU derart zusammen gewachsen ist aus unterschiedlichen Gründen .

1) Ein Händler macht sich länderspezifische Preise zu nutze und kauft statt vom offiziellen Importeur seines Landes ,von einem Händler eines Nachbarlandes ,weil die entsprechenden Geräte dort derart billig sind ,das der Händler dort noch Verdienst macht dabei ,der deutsche Händler die Geräte aber trotzdem billiger einkauft als beim deutschen Importeur .

2)Es handelt sich um ein Produkt für das hier nach Meinung des Händlers Bedarf besteht ,der deutsche Importeur das aber nicht so sieht und das Produkt deswegen nicht importiert .
Derlei kam früher viel in der KFZ Branche vor ,wobei der Import aus USA da am häufigsten vorkam.

Die Importeure reagierten darauf höchst unterschiedlich ,manchmal extrem scharf .
Ich kenne aus eigener Erfahrung das Verhalten von Honda Deutschland ,dort wurde den Vertragshändlern jeglicher Service ,Reparatur und Verkauf nicht deutscher Modelle verboten .
Es langte sogar in einem Fall der mit persönlich bekannt ist ,das ein Händler ein US Modell in Zahlung nahm um dem Kunden ein deutsches Modell zu verkaufen , Honda dies mitbekam und den Händler tatsächlich abmahnte und ihm drohte im Wiederholungsfall den Händler Vertrag zu kündigen .

Wie schon gesagt ,scheint in der Hifi Branche der deutsche Accuphase Importeur ein ganz ähnliches Verhalten zu praktizieren .

Erwischt man so ein Gerät unwissentlich ,würde ich bei Problemen auf jeden Fall rechtliche Schritte gegen den Händler erwägen ,wenn er nicht ausdrücklich die Ware als "Parallelimport" gekennzeichnet hat .

In diesem besonderen Import Fall kommt es auch zu etwas verwirrenden Begrifflichkeiten .
Der Begriff "Händlergarantie" wird normal heute für eine freiwillige Leistung eines Händlers genutzt ,die über die Leistungen der Herstellergarantie hinaus gehen .
Garantieverlängerungen als Beispiel .

Beim Parallelimport dagegen bedeutet "Händlergarantie" dies im wahrsten Sinne des Wortes ,durch den Parallelimport wird der Händler zum Hersteller rechtlich gesehen und muss dessen Garantieleistungen erbringen ,da er meist auf Grund eben der Entfernungen (Beispiel US Import,China Direkt Importetc.)der einzige zu einer Leistung verpflichtete Ansprechpartner ist .

Es handelt sich hier eben nicht um eine Verwechslung von Gewährleistung und Garantie ,nein in diesem Falle ist der Händler tatsächlich Garantiegeber .

In der Praxis sieht es deswegen so aus ,das ein halbwegs seriöser (gibs tatsächlich ) Prallelimporteur eine bestimmte Menge der eingekauften Geräte zu Garantie,Reparatur und Ersatzteilzwecken zurück hält .

Bei unseriösen Händlern dagegen ,steht man unter Umständen tatsächlich nach kürzester Zeit ohne Reparaturmöglichkeit da .
Denn wenn so ein Händler Konkurs anmeldet und sich unter neuem Namen kurze Zeit später wieder am Markt platziert ,hat man sehr schlechte Karten .
Vorsicht ist da vor allem bei Händlern im Net geboten ,welche ihren Firmensitz in Ländern haben ,die eben bezüglich Firmenschließungen und Neugründungen sehr lasche Gesetzgebungen haben .

Die Hersteller (Importeure) sind übrigens NICHT verpflichtet eine Änderung in diesem Falle ihres Verhaltens in irgendeiner Form anzukündigen .
Sie sind nur zu Leistungen verpflichtet für Geräte die SIE auch nachweislich verkauft haben ,für alle anderen ist der Hersteller(Importeur) des Herkunftslandes zuständig .

Jetzige Reparaturen seitens des deutschen Samsung Importeurs sind also rechtlich reine Kulanzleistungen
die keines Widerrufes bedürfen .
Schön ist das nicht ,bedanken muss man sich da aber bei Händlern ,welche aus reiner Gier den offiziellen Vertriebsweg umgehen .

Sicher ist eben nur derjenige der ein deutsches Modell kauft oder der eine für Deutschland gültige Garantie Karte besitzt .

Gruß Haiopai

P.S. Das sind übrigens meinerseits keine Einschätzungen sondern war nahezu 10 Jahre tägliche Praxis für mich ,weil ich für verschiedene Vertragshändler und auch Zubehörhersteller gearbeitet habe . Wer jetzt etwas davon bestreiten möchte ,der möge bitte aktuelle Gerichtsurteile als Quelle nennen ,das sich die Rechtslage da vielleicht geändert haben könnte .
Meines Wissens nach hat sich da aber nichts getan ,verwunderlich nur ,das es in der EU noch derartige Unterschiede gibt ,das sich sowas noch lohnt .
Da fragt man sich wofür dann EU .
Tussy
Inventar
#143 erstellt: 17. Jan 2009, 15:37
Ganz wichtig:

Dieser ganze Hickhack besteht nur, wenn es die Bezeichnung von den Gerät in Deutschland nicht gibt zB. 789 und 786.

Bei dem gerät A956 sieht es anders aus. Die Bezeichnung gilt Europaweit auch in Deutschland.

@Haiopai
Wenn ich immer höre, EU ist "ein" großes Land, und alle Grenzen sollen fallen.
Der Euro wurde eingeführt, damit man besser vergleichen kann

Aber beim Handel ist es nicht so..... nur verar.....


Erwischt man so ein Gerät unwissentlich ,würde ich bei Problemen auf jeden Fall rechtliche Schritte gegen den Händler erwägen ,wenn er nicht ausdrücklich die Ware als "Parallelimport" gekennzeichnet hat .


Und genau das ist der Knackpunkt - Arglist.
Richtig
Haiopai
Inventar
#144 erstellt: 17. Jan 2009, 15:52
Hi Tussy ,bei Samsung kann ich das sowieso nicht ganz kapieren ,die Herrschaften haben ein Verteilerzentrum in Europa für die EU ,wo liegt das Problem jeden Garantiefall mit der Seriennummer als Herkunftsnachweis zu erfassen und parallel dazu zu vermerken in welchem EU Land die Garantie Leistung erbracht wurde .

Alle europäischen Importeure könnten dann in einen Topf zahlen und am Jahresende gibt es eben Rückzahlungen an die Importeure ,welche für die Ware anderer Importeure Leistungen erbracht haben .
Dann wäre die Sache geregelt ,ohne das der Kunde davon was mitbekommt oder Nachteile hätte .

Es werden sowieso Konzern intern alle möglichen Sachen statistisch erfasst aber das ist das komische an der globalen Wirtschaft ,auf der einen Seite sind wir alle eine große Familie ,auf der anderen weiß die linke Hand plötzlich nicht mehr was die rechte macht .

Und der bürokratische Moloch EU wo jeder sein eigenes Süppchen kocht und Lobby Arbeit viel mehr zählt als Sinn und Verstand ist absolut nicht das geeignete Instrument um diese Zustände menschenfreundlich zu regulieren .

Gruß Haiopai
Haiopai
Inventar
#145 erstellt: 17. Jan 2009, 16:08
Nachtrag ,das mit der Modellbezeichnung ist leider auch nicht kundenfreundlich korrekt ,es gibt zum einem die Handelsbezeichnung und zum anderen die Hersteller Bezeichnung .

Die können unterschiedlich sein und auch dann wird trotz gleicher Handelsbezeichnung die Garantie verweigert .

Beispiel aus dem Motorradbereich ,der offizielle Name den jeder kennt heißt Honda CBR 600 F , in den Fahrzeugpapieren ist die interne Bezeichnung die sich auch in der Fahrgestellnr. findet aber PC und eine Nummer dahinter ,diese Nummer variiert mit dem Herstellungsland und und der Bauserie und erlaubt dem Importeur die Leistung zu verweigern ,mit der Begründung das es eben KEIN in Deutschland vertriebenes Modell wäre .


[Beitrag von Haiopai am 17. Jan 2009, 16:09 bearbeitet]
discotaenzer
Ist häufiger hier
#146 erstellt: 17. Jan 2009, 16:51
So ich habe noch einmal direkt bei Samsung angefragt. Hier die schriftliche Anwort die ich erhalten habe:

GutenTag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Technischund optisch sind beide Geraete in der Tat identisch. Beim A859 handelt es sich lediglich um ein Modell, welches nur in Deutschland vertrieben wird, waehrend der A856 nur im Ausland vertrieben wird.

Wenn ein deutscher Haendler dieses Modell anbietet, wurde es importiert und hat nach jetzigem Stand keinerlei Garantie in Deutschland.

Bei dem Geraet handelt es sich um ein Geraet, welches nie von Samsung Deutschland vertriebenwurde.

Eventuelle Garantieansprueche koennen hier nur ueber den Haendler, der das Geraet in Umlauf gebracht hat, geltend gemacht werden. Dieser muss sich dann mit seinem Lieferanten in Verbindung setzen und allesweitere klaeren.

Die 24 Monate Gewaehrleistungspflicht, welche vom Gesetz her vorgeschrieben ist, ist davon natuerlich nicht betroffen. Die Garantie, welche wir anbieten ist eine rein freiwillige Leistung.

Gerne können Sie uns bei Rückfragenerneut ansprechen.

Herzliche Grüße


Samsung Electronics GmbH
Customer Communication Center
Tel.: 01805-SAMSUNG oder 01805-726786 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt.
Telekom)
Fax: 01805-121214 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Homepage: www.samsung.de

Samsung Electronics GmbH, 65824 Schwalbach,
Managing Director/Geschäftsführer:
Seung-Kak Kang,
Commercial Register/Gerichtsstand Königstein, HRB 4657,
WEEE Reg. No.: DE 57734404-


[Beitrag von discotaenzer am 17. Jan 2009, 16:52 bearbeitet]
hanspampel
Inventar
#147 erstellt: 17. Jan 2009, 17:14

Tussy schrieb:
Ganz wichtig:


Bei dem gerät A956 sieht es anders aus. Die Bezeichnung gilt Europaweit auch in Deutschland.




Aber die haben doch auch verschiedene Endungen(XXC,XXU,XXH).
Dann wäre es beim dem Gerät doch auch das selbe wo Samsung sagt das sie auf ein Gerät mit der Endung XXH, welches ja nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, keine Garantie übernimmt.
Oder sehe ich das falsch?
sieben9
Ist häufiger hier
#148 erstellt: 17. Jan 2009, 17:16
was natürlich auch gut sein kann, dass Samsung Deutschland in zukunft nur noch Garantie für deutsche Geräte gibt, egal ob XXC/XXH....., den XXC kann auch Schweiz sein und warum sollte Samsung Deutschland Garantie für eines z.b in der Schweiz gekauftes Gerät geben?


[Beitrag von sieben9 am 17. Jan 2009, 17:17 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#149 erstellt: 17. Jan 2009, 17:20
Ich denke mal einen XXC mit Endnummer 6 wird es nicht mehr lange geben
velmont956
Stammgast
#150 erstellt: 17. Jan 2009, 17:21

was natürlich auch gut sein kann, dass Samsung Deutschland in zukunft nur noch Garantie für deutsche Geräte gibt, egal ob XXC/XXH....., den XXC kann auch Schweiz sein und warum sollte Samsung Deutschland Garantie für eines z.b in der Schweiz gekauftes Gerät geben?


Macht Samsung doch nicht.

Die geben Garantie auf Geräte welche in Deustchland gekauft wurden und welche für den deutschen Markt bestimmt sind.

Im Falle des A956 muss also die Endung MXXC lauten und ich muss eine Rechnung vom deustchen Händler haben um die GAantie in Anspruch nehmen zu können.

MXXC und Rechnung aus der Schweiz nützen Dir bei Samsung Deutschland natürlich nichts.
hanspampel
Inventar
#151 erstellt: 17. Jan 2009, 17:32

LE-40F86BD schrieb:
Ich denke mal einen XXC mit Endnummer 6 wird es nicht mehr lange geben ;)



Glaube nicht das Sie den jetzt noch ändern werden. Stand ja schonmal im Raum. Und dann wurde doch nix draus und Samsung gab aufeinmal auf alle 956er 3 Jahre Garantie.
Ausserdem ist Er ja schon ein Auslaufmodell.
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