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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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scater
Stammgast
#251 erstellt: 19. Jan 2009, 13:19
Mal ehrlich wer kauft sich jetzt noch einen Samsung LCD oder Plasma-Fernseher wenn Samsung keine Garantie in Deutschland auf EU-Ware gibt? Es tummeln sich zigtausende dieser EU-Geräte in Deutschland, welche auch von deutschen Händlern verkauft wurden und noch werden. Ich selbst habe einen fast 1 Jahr alten 42" Samsung Plasma PS-42C62H (hergestellt in der Slowakei) und ein EU-Gerät gekauft bei Redcoon. Selbst einer meiner zwei 32" Samsung LCD-Fernseher ist ein EU-Gerät und das habe ich vor ca. 2 Monaten bei Amazon gekauft. Anscheinend will sich Samsung selbst das zukünftige Geschäft vermiesen.
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#252 erstellt: 19. Jan 2009, 13:30
Samsung gibt ab sofort wieder Garantie auf EU Ware, wenn in Deutschland gekauft !!!!!!!!
scater
Stammgast
#253 erstellt: 19. Jan 2009, 13:36
Hast Du das schriftlich von Samsung, daß auf EU-Ware welche in Deutschland gekauft wurde wieder Garantie besteht?
Tussy
Inventar
#254 erstellt: 19. Jan 2009, 13:41
@bollywoodqueen

Jetzt frage ich mich ernsthaft, was das soll


So eine Aussage von Dir, ohne Begründung .......
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#255 erstellt: 19. Jan 2009, 13:44

Tussy schrieb:
@bollywoodqueen

Jetzt frage ich mich ernsthaft, was das soll


So eine Aussage von Dir, ohne Begründung .......

Ruf dort an..
Ich sage nichts ohne Grund, anders wie andere "Experten" hier ^^
Tussy
Inventar
#256 erstellt: 19. Jan 2009, 13:47
Ah.....jetzt kommen wir der Sache näher.

Du hast also angerufen, und dort haben die Dir dies gesagt?



PS: Das ist ja wie im Kindergarten
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#257 erstellt: 19. Jan 2009, 13:50

Tussy schrieb:
Ah.....jetzt kommen wir der Sache näher.

Du hast also angerufen, und dort haben die Dir dies gesagt?



PS: Das ist ja wie im Kindergarten ;)



Ja
Die haben heute erst selbst diese neue Info bekommen


[Beitrag von bollywoodqueen am 19. Jan 2009, 13:52 bearbeitet]
Tussy
Inventar
#258 erstellt: 19. Jan 2009, 13:52
Jetzt könnte ich ja fragen, gilt EU weit oder nur für Geräte aus England?
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#259 erstellt: 19. Jan 2009, 14:10

Tussy schrieb:
Jetzt könnte ich ja fragen, gilt EU weit oder nur für Geräte aus England?

EU Weit..
Muss aber in Deutschland gekauft worden sein + Kaufbeleg.
steff77
Ist häufiger hier
#260 erstellt: 19. Jan 2009, 14:43
Hallo,

ich habe bei Screenmax einen 46A956 gekauft.

Direkt bei Samsung angerufen, Gerät registriert, Garantiekarte war vorhanden. Das Gerät hat die gleiche Endung wie die Nummer auf der Samsung Homepage. Ist aber scheinbar ein EU Gerät.

Auskunft vom Samsung Service:
Vorortgarantie geht in Ordnung


Gruß Stefan
anyuser
Ist häufiger hier
#261 erstellt: 19. Jan 2009, 14:57

steff77 schrieb:
...Gerät registriert...


Hi, geht sowas nur telefonisch oder auch online ???

nurmasogefragt...

danke
gruß
stefan
LE-40F86BD
Inventar
#262 erstellt: 19. Jan 2009, 15:07

anyuser schrieb:

steff77 schrieb:
...Gerät registriert...


Hi, geht sowas nur telefonisch oder auch online ???

nurmasogefragt...

danke
gruß
stefan

Das geht auch online
Ray-Blu
Inventar
#263 erstellt: 19. Jan 2009, 16:00

pizarro01 schrieb:
Das hört sich ja gut an was Samsung dir das geschrieben hat.


Ich hatte heute mal bei Samsung angefragt, bevor ich meinen LE-40A786
bei pixxbay widerrufe und die Antwort ist wie ein Faustschlag ins Gesicht !


Samsung schrieb:
GutenTag Herr *****

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Samsung Deutschland gewaehrt ab 08.01.2009 keine Garantie mehr auf XXH und XXU Produkte.
Dieses gilt auch fuer Produkte, die vor diesem Zeitpunkt gekauft wurden.
Bei einem Garantieanspruch muessen sie sich an ihren Haendler wenden um Ansprueche zu erheben.

Ihre Kundennummer lautet : XXXXXXXXXXXX


Also definitiv keine Garantie und kein Vor-Ort-Service über Samsung !
scater
Stammgast
#264 erstellt: 19. Jan 2009, 16:14
Samsung hat nen Knall! Ich habe eben mal angefragt zwecks Garantie bei meinem 42" Plasma und beim 32" LCD. Mal schauen was ich für eine Antwort bekomme.


[Beitrag von scater am 19. Jan 2009, 16:15 bearbeitet]
noxious
Neuling
#265 erstellt: 19. Jan 2009, 16:38

bollywoodqueen schrieb:

Tussy schrieb:
Jetzt könnte ich ja fragen, gilt EU weit oder nur für Geräte aus England?

EU Weit..
Muss aber in Deutschland gekauft worden sein + Kaufbeleg.



Gibt es dazu eine schriftliche Stellungnahme seitens Samsung... auch wenn mein LCD heute von der Spedition abgeholt wurde ist es für den Rest der Garantiezeit interessant.
mfg
Dook
Stammgast
#266 erstellt: 19. Jan 2009, 16:40

sony_fan schrieb:

pizarro01 schrieb:
Das hört sich ja gut an was Samsung dir das geschrieben hat.


Ich hatte heute mal bei Samsung angefragt, bevor ich meinen LE-40A786
bei pixxbay widerrufe und die Antwort ist wie ein Faustschlag ins Gesicht !


Samsung schrieb:
GutenTag Herr *****

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Samsung Deutschland gewaehrt ab 08.01.2009 keine Garantie mehr auf XXH und XXU Produkte.
Dieses gilt auch fuer Produkte, die vor diesem Zeitpunkt gekauft wurden.
Bei einem Garantieanspruch muessen sie sich an ihren Haendler wenden um Ansprueche zu erheben.

Ihre Kundennummer lautet : XXXXXXXXXXXX


Also definitiv keine Garantie und kein Vor-Ort-Service über Samsung !



Vllt. sollte man erwähnen das du eine ausgefüllte Garantiekarte hast wo Deutschland mit drauf ist.

Vllt. sind die so weich im Hirn bei Samsung und denken du hast keine?
noxious
Neuling
#267 erstellt: 19. Jan 2009, 16:43
Als ich Samsung angerufen hatte wurde mir gesagt, es wäre egal ob Deutschland mit auf der Garantiekarte steht, da sie anhand der Modellnummer sehen, dass es sich um ein EU Gerät handelt.

Aber ich hatte ja auch schon voher eine Absage gepostet seitens Samsung. Würde mich natürlich freuen wenn sich der "Zustand" geändert hat.
Dook
Stammgast
#268 erstellt: 19. Jan 2009, 16:49
Naja wenn man dann sein Gerät kaufen will! Muss man wohl direkt beim Händler sich mal melden, das er bitte doch ein XXC-Gerät zu schicken möchte ;). Wenn man ein XX6 kaufen will.
Weil so wie es aussieht scheint der ja noch Garantie zu haben. Oder irgendwie so.

Ich werds anfang Feb. aufjedenfall mal so machen aber vorher werde ich Samsung noch mal ne Runde nerven gehen bis die mir freiwillig Garantie geben =) Und denn Händler solang sein Gerät zurück schicken bis ich ein XXC Gerät habe =).

Eigendlich wollte ich nur ein schönen LCD kaufen
discotaenzer
Ist häufiger hier
#269 erstellt: 19. Jan 2009, 16:58
So Kommando zurück. Ich habe heute noch einmal schriftlich direkt bei Samsung Deutschland angefragt ob man für ein in Deutschland erworbenen LE40 A856 mit europäischer bzw deutscher Garantiekarte nun Garantie und Vor-Ort-Service in Deutschland erhält. Heute habe ich nun diese Mail von Samsung D. bekommen. Letzte Woche wurde mir von Samsung noch schriftlich bestätigt das es keine Garantie mehr für EU Geräte gibt und nun seit dieser Woche wohl doch wieder.

Da bin ich doch mal erleichtert

GutenTag

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Auf Geraete die Sie in Deutschland erwerben haben Sie in Deuschland 2 Jahre Hersteller Garantie.

Bei Geraeten die Sie nicht in Deutschland erworben haben,gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Landes.

Auf Geraete die nicht fuer den Deutschen Markt bestimmt sind, die Sie aber in Deutschland erworben haben, gelten die Garantiebestimmungen wie sie auf der Garantiekarte enthalten ist.

Bitte Informieren Sie sich vor dem Kauf ob eine Internationale Garantie Karten enthalten ist.

Service innerhalb der Garantiezeit:
Bei einem Defekt steht Ihnen unser Home Service zurVerfuegung. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte unsere Home Service Hotline.

Service auserhalb der Garantiezeit:
Bei einem Defekt wenden Sie sich bitte an Ihren Haendler. Ihnen stehtauch unser Vor-Ort-Abhol Service zur Verfuegung.

Ein Garantieanspruch besteht nur mit einer Original Rechnung / Kaufbeleg ohne diesen Nachweis erhalten Sie keine Hersteller Garantie.



Gerne koennen Sie uns bei Rueckfragen erneut ansprechen.

Herzliche Gruesse


Samsung Electronics GmbH
CustomerCommunication Center
Tel.: 01805-SAMSUNG oder 01805-726786 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt.
Telekom)
Fax: 01805-121214 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Homepage: www.samsung.de

Samsung Electronics GmbH, 65824 Schwalbach,
Managing Director/Geschäftsführer:
Seung-Kak Kang,
Commercial Register/Gerichtsstand Königstein, HRB 4657,
WEEE Reg. No.: DE 57734404
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#270 erstellt: 19. Jan 2009, 17:07
Aha, sprich wieder Garantie auf die H/U Modelle.
discotaenzer
Ist häufiger hier
#271 erstellt: 19. Jan 2009, 17:09
So siehts aus.

Ich hoffe nur das Samsung nun endlich mal einer Linie treu bleibt und nicht wieder alle 2 Wochen seine Garantie verändert.


[Beitrag von discotaenzer am 19. Jan 2009, 17:10 bearbeitet]
Dook
Stammgast
#272 erstellt: 19. Jan 2009, 17:16
Sehr cool =), ich warte auch noch auf eine Antwort. Hatte denn auch am Sa. geschrieben ;). Hoffentlich war es nich soo verwirrend, das die mir nicht mehr Antworten *g*

Aber wenns nun endlich so stimmt, hält mich ja dann evtl. nichts mehr auf. Und kann anfang Feb. endlich zuschlagen.
Ray-Blu
Inventar
#273 erstellt: 19. Jan 2009, 17:16

Samsung schrieb:
... Auf Geraete die nicht fuer den Deutschen Markt bestimmt sind, die Sie aber in Deutschland
erworben haben, gelten die Garantiebestimmungen wie sie auf der Garantiekarte enthalten ist.


Also diese Aussage stellt den bisherigen Thread Verlauf komplett auf den Kopf.

Was ist nun, wenn sich der Samsung Mitarbeiter das einfach ausgedacht hat ?


[Beitrag von Ray-Blu am 19. Jan 2009, 17:17 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#274 erstellt: 19. Jan 2009, 17:20
Also mal ganz ehrlich ,wenn sich hier nicht einige einen Spass erlaubt haben mit angeblichen Samsung Antworten ,dann muss man aber auch mal ganz klar sagen ,das die Informationspolitik dieser Firma eine absolute Frechheit ist .

Es kann ja wohl nicht angehen ,das da in jeder zweiten Antwort was anderes steht .

Gruß Haiopai
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#275 erstellt: 19. Jan 2009, 17:22
So, meine Anfrage ist jetzt auch raus.
Ich frage mich nun, ob meine Garantiekarte ausgefüllt sein muss.
hade-fan
Hat sich gelöscht
#276 erstellt: 19. Jan 2009, 17:23
Die wissen schon warum sie unter Ihrer Mail keinen Namen schreiben

Für mich ist das Thema noch nicht vom Tisch, solange die auf jede Anfrage eine andere Antwort geben ! Vieleicht sollten die mal über einen entsprechenden und vor allem klar verständlichen Zusatz ihrer Garantiebdingungen auf www.samsung.de nachdenken, so schwer kann das doch nicht sein !

Bei den Massen die sich zu diesen Fragen in den letzten Tagen beim Samsung Support gemeldet haben - da sollte die EU-Garantie doch DAS Thema bei denen sein.

... einfach nur gruselig, wenn die LCDs nicht so gut wären, hätte ich schon längst zu einem anderen Hersteller umgeschwenkt ;-) !
Ray-Blu
Inventar
#277 erstellt: 19. Jan 2009, 17:23
Samsung behandelt halt jeden Kunden als wäre er etwas ganz besonderes,
da gibt es keine Standard Antworten, sonderen individuell Ausgedachtes
hade-fan
Hat sich gelöscht
#278 erstellt: 19. Jan 2009, 17:24

sony_fan schrieb:
Also diese Aussage stellt den bisherigen Thread Verlauf komplett auf den Kopf.

Diese - und 100 andere auch !!!
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#279 erstellt: 19. Jan 2009, 17:26

sony_fan schrieb:
Samsung behandelt halt jeden Kunden als wäre er etwas ganz besonderes,
da gibt es keine Standard Antworten, sonderen individuell Ausgedachtes :D


Ja, klar. Jeder wird als ein Individuum behandelt.
Ray-Blu
Inventar
#280 erstellt: 19. Jan 2009, 17:26

Big_Dunker schrieb:
So, meine Anfrage ist jetzt auch raus.
Ich frage mich nun, ob meine Garantiekarte ausgefüllt sein muss.

Das kannst du auf der Garantiekarte unter Punkt 1 nachlesen.
Eyeglow
Ist häufiger hier
#281 erstellt: 19. Jan 2009, 17:28
So, habe gerade eben auch noch einmal bei der Hotline angerufen.

Diese Woche ist wieder alles mit Garantie. Haben wohl grade Los Wochos
hade-fan
Hat sich gelöscht
#282 erstellt: 19. Jan 2009, 17:28
Wenn eine nicht ausgefüllte Garantiekarte ausreicht, dann können wir uns diese ja im Problemfall gegenseitig zuschicken
hade-fan
Hat sich gelöscht
#283 erstellt: 19. Jan 2009, 17:29

Eyeglow schrieb:
So, habe gerade eben auch noch einmal bei der Hotline angerufen.

Und Du bist Dir sicher, das Du bei Samsung angerufen hast
treets
Ist häufiger hier
#284 erstellt: 19. Jan 2009, 17:43
also das hier steht bei my-solution.de direkt bei der Beschreibung für 46a656..guckt mal hier. Die Garantiebedingungen scheinen ja wirklich heute aktualisiert worden zu sein....aber liest sich für mich so als gäbe es Garantie, aber definitiv keinen Vo-Ort-Service...

Samsung Garantiebedingungen vom 19.1.2009
Garantiebedingungen TV, Audio & Video

Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler.

Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.

Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes. Bei Fragen zu unseren Vertragswerkstätten wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Samsung Electronics GmbH Samsung Haus
Am Kronberger Hang 6
65824 Schwalbach/TS Germany


Telefon 01805 / SAMSUNG (01805 / 7 26 78 64) (€ 0,14 / Min Festnetz DTAG)
Telefax 01805 / 12 12 14 (€ 0,14/Min Festnetz DTAG)


Garantiebestimmungen

1. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Garantie-Reparaturen müssen von Samsung-Fachhändlern oder Samsung-Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Händlern durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.

4. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.

5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen;
b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation;
d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind

6. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.

7. Die Rechte des Käufers nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzgebungen, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte. Die Samsung Ltd. sowie deren Tochtergesellschaften und Händler haften nicht für den indirekten bzw. in Folge auftretenden Verlust von Schallplatten, CDs, Video- Audiokassetten oder anderen ähnlichen Material bzw. Zusatzgeräten.
signs
Stammgast
#285 erstellt: 19. Jan 2009, 17:45
Seltsam, dass diese Problematik auf einmal so extrem hoch gekocht wird. Schließlich ist diese Problematik doch bereits seit Monaten allgegenwärtig, unabhängig von diesem ominösen Stichtag zum "08.01."! Als der A659 auf dem Markt kam haben die MA im Einzelhandel den Kunden erzählt, dass der A656 keine Garantie hat. Darauf hin haben einige Samsung direkt kontaktiert und mal zu hören und lesen bekommen, dass "Grauimporte" von der Garantie (der Samsung Deutschland GmbH) ausgeschlossen ist, mal wurde darauf verwiesen, dass mit einer Garantiekarte die Garantie beansprucht werden kann. Samsung Deutschland glänzt schon seit Monaten mit widersprüchlichen Informationen und den Unkenntnissen über die eigenen Bestimmungen. Im Gegensatz zu den meisten User hier in Forum hat sich bei Samsung wohl bisher kaum jemand die Mühe gemacht, die eigenen Garantiebestimmungen mal in Ruhe und mit Verstand durchzulesen.

Wie Garantiebestimmungen inhaltlich ausformuliert aussehen würden, die explizit die Garantiesprüche von Grauimporten ausschließt, lassen sich auf der HP von Samsung Österreich nachlesen. Da bestehen doch erhebliche Unterschiede zwischen beiden Bestimmungen.

Da aber die Garantieleistungen nun mal freiwilliger Natur sind, wurde seit jeher hier sich nur sehr vorsichtig darüber geäußert, dass jegliche Aussagen unter Vorbehalt zu sehen sind. Lediglich bei den Modellen mit den Endungen FXXC und FXZG ist die Sache mit der Garantie unmissverständlich geregelt.

Bei den für einen ausländischen Markt bestimmten Geräten würde im Worst-Case Fall das Greifen, was hade-fan hier bereits gepostet hatte:


hade-fan schrieb:
Samsung Deutschland ist nicht gleich Samsung !!!! Ich möchte nicht wissen wie viele, die das hier lesen inzwischen einen Philips gekauft haben ?

Es geht hier nur um die unterschiedlichen Garantieabwicklungen - und mehr nicht. Auch der xx6 Käufer hat eine Garantie, nur muß er die über seinen Händler regeln und nicht über Samsung Deutschland !


Sprich, davon zu sprechen, dass bei den Geräten mit FXXH und FXXU überhaupt keine Garantieansprüche bestehen, ist falsch. Man muss sie halt im Ausland geltend machen. Als schön die Verpackung aufheben

Aber anders als von einem User hier behauptet habe ich noch von keinem hier im Forum gelesen, dass jemanden die Garantie aufgrund eines FXXU/FXXH-Gerätes verweigert wurde trotz vorhandener Garantiekarte.

Letztendlich ist es aber die Entscheidung von Samsung Deutschland, ob sie die Garantieansprüche hier in Deutschland erfüllen. Und da das Unternehmen Dank Weltwirtschaftskrise ja auch nicht gerade auf Rosen gebettet ist, treiben wohl gewisse Sparmaßnahmen verwirrende Blüten. Möglich ist in der heutigen Zeit alles (vor allem wenn es Kosten einspart).
Ray-Blu
Inventar
#286 erstellt: 19. Jan 2009, 17:51
Da hat der Händler wohl die Hose voll und will sich damit absichern. Bleibt nur die Frage ob das rechtens ist ?

treets schrieb:
... Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen
Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes.

Ganz toll. Wenn man ein Import Gerät aus England hat, muss man sich also einen Anwalt nehmen und versuchen
die Garantie in England einzufordern ? Dann am besten noch auf eigenen Kosten für 200€ hinschicken ... Juhu
burkm
Inventar
#287 erstellt: 19. Jan 2009, 18:02
Ist doch Alles irrelevant. Es erschreckend, was hier teilweise - bewusst oder unbewusst - verbreitet wird. Soll wohl einen unwissenden Käufer verunsichern ...

Nach geltender Rechtslage besteht in Deutschland *immer* ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler (Verkäufer), der genau 2 Jahre ab Kaufdatum läuft.

Dabei ist es letztendlich vollkommen egal, woher der Händler das Gerät hat, solange er seinen Sitz in Deutschland hat und damit deutschem Recht unterliegt. Bei einem Händler im Ausland greift hier europäisches Recht, das ähnlich gelagert ist. Der Händler muss im Rahmen seiner Pflichten als gewerblicher Verkäufer für das gerade stehen, was er verkauft. Kann er das nicht, greifen hier verschiedene Mechanismen, von maximal zweimaliger Nachbesserung bis zur Rückabwicklung des Kaufes mit Erstattung des Kaufbetrags. Darauf besteht ein *Rechtsanspruch" und ist keine "Kann" Bestimmung !

Der Händler / Verkäufer ist immer der Vertragspartner nach deutschem Recht. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, was Samsung davon hält oder nicht. Das wäre erst relevant nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre).

"Garantie" ist eine rein freiwillige Leistung der Händlers oder Herstellers, hat aber überhaupt nichts mit dem gesetzlich verbrieften Gewährleistungsanspruch zu tun !
Ist eher was für's Poesialbum...




signs schrieb:
Seltsam, dass diese Problematik auf einmal so extrem hoch gekocht wird. Schließlich ist diese Problematik doch bereits seit Monaten allgegenwärtig, unabhängig von diesem ominösen Stichtag zum "08.01."! Als der A659 auf dem Markt kam haben die MA im Einzelhandel den Kunden erzählt, dass der A656 keine Garantie hat. Darauf hin haben einige Samsung direkt kontaktiert und mal zu hören und lesen bekommen, dass "Grauimporte" von der Garantie (der Samsung Deutschland GmbH) ausgeschlossen ist, mal wurde darauf verwiesen, dass mit einer Garantiekarte die Garantie beansprucht werden kann. Samsung Deutschland glänzt schon seit Monaten mit widersprüchlichen Informationen und den Unkenntnissen über die eigenen Bestimmungen. Im Gegensatz zu den meisten User hier in Forum hat sich bei Samsung wohl bisher kaum jemand die Mühe gemacht, die eigenen Garantiebestimmungen mal in Ruhe und mit Verstand durchzulesen.

Wie Garantiebestimmungen inhaltlich ausformuliert aussehen würden, die explizit die Garantiesprüche von Grauimporten ausschließt, lassen sich auf der HP von Samsung Österreich nachlesen. Da bestehen doch erhebliche Unterschiede zwischen beiden Bestimmungen.

Da aber die Garantieleistungen nun mal freiwilliger Natur sind, wurde seit jeher hier sich nur sehr vorsichtig darüber geäußert, dass jegliche Aussagen unter Vorbehalt zu sehen sind. Lediglich bei den Modellen mit den Endungen FXXC und FXZG ist die Sache mit der Garantie unmissverständlich geregelt.

Bei den für einen ausländischen Markt bestimmten Geräten würde im Worst-Case Fall das Greifen, was hade-fan hier bereits gepostet hatte:


hade-fan schrieb:
Samsung Deutschland ist nicht gleich Samsung !!!! Ich möchte nicht wissen wie viele, die das hier lesen inzwischen einen Philips gekauft haben ?

Es geht hier nur um die unterschiedlichen Garantieabwicklungen - und mehr nicht. Auch der xx6 Käufer hat eine Garantie, nur muß er die über seinen Händler regeln und nicht über Samsung Deutschland !


Sprich, davon zu sprechen, dass bei den Geräten mit FXXH und FXXU überhaupt keine Garantieansprüche bestehen, ist falsch. Man muss sie halt im Ausland geltend machen. Als schön die Verpackung aufheben

Aber anders als von einem User hier behauptet habe ich noch von keinem hier im Forum gelesen, dass jemanden die Garantie aufgrund eines FXXU/FXXH-Gerätes verweigert wurde trotz vorhandener Garantiekarte.

Letztendlich ist es aber die Entscheidung von Samsung Deutschland, ob sie die Garantieansprüche hier in Deutschland erfüllen. Und da das Unternehmen Dank Weltwirtschaftskrise ja auch nicht gerade auf Rosen gebettet ist, treiben wohl gewisse Sparmaßnahmen verwirrende Blüten. Möglich ist in der heutigen Zeit alles (vor allem wenn es Kosten einspart).


[Beitrag von burkm am 19. Jan 2009, 18:08 bearbeitet]
anyuser
Ist häufiger hier
#288 erstellt: 19. Jan 2009, 18:02
Vorab: Ich=Laie!

Aber gibt es nicht zufällig auch eine Tabelle mit den EU Länderkürzel?

FXZG ist wohl Germany!?
FXXC China oder was
FXXH Hungary
FXXU Ungran

danke
gruß
stefan

P.S.
Könnte doch dann in den Kürzel Fred rein...
Ray-Blu
Inventar
#289 erstellt: 19. Jan 2009, 18:07

anyuser schrieb:
Vorab: Ich=Laie!

Aber gibt es nicht zufällig auch eine Tabelle mit den EU Länderkürzel?

FXZG ist wohl Germany!?
FXXC China oder was
FXXH Hungary
FXXU Ungran

danke
gruß
stefan

P.S.
Könnte doch dann in den Kürzel Fred rein...


XXH Hungary (auf deutsch Ungarn)
XXU United Kingdom
signs
Stammgast
#290 erstellt: 19. Jan 2009, 18:08

burkm schrieb:
Ist doch Alles irrelevant......


Wer spricht denn hier von Gewährleistung???? Wir reden hier alle von Garantie, nicht der gesetzlichen Gewährleistung!!! Les dir mal das Thema "Beweislastumkehr" bei Gewährleistung durch und klink dich dann wieder in die Diskussion ein. Dann verstehst du auch, worum es hier geht. Da gibt es nämlich ein gravierender Unterschied zwischen Beiden, was die Zeit nach dem 6. Monat nach dem Kauf betrifft!
LE-40F86BD
Inventar
#291 erstellt: 19. Jan 2009, 18:10

anyuser schrieb:
Vorab: Ich=Laie!

Aber gibt es nicht zufällig auch eine Tabelle mit den EU Länderkürzel?

FXZG ist wohl Germany!?
FXXC China oder was
FXXH Hungary
FXXU Ungran

danke
gruß
stefan

P.S.
Könnte doch dann in den Kürzel Fred rein...

FXXC ist nicht China, sondern Central Europe
burkm
Inventar
#292 erstellt: 19. Jan 2009, 18:12
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten greift dann, wenn der Mangel nicht *schlüssig* auf einen Herstellungsfehler zurückgeführt werden kann (z.B. Riss im Gehäuse usw.), ansonsten haftet der Händler nach wie vor. Die meisten Mängel sind aber aus der erkennbaren Vorgeschichte und Zusammenhang mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (z.B. Fehler wegen defekter Elektronik usw.) auch dann noch ein Herstellungs- oder Konstruktionsmangel (z.B. bei mehrfachem Auftreten), wobei nach wie vor die Gewährleistungsregelung aus der Mängelhaftung zum Tragen kommt. Solltest Du eigentlich wissen, oder ?

Diese "Geschichten" kommen mir aus anderen Threads irgendwie bekannt vor ?


signs schrieb:

burkm schrieb:
Ist doch Alles irrelevant......


Wer spricht denn hier von Gewährleistung???? Wir reden hier alle von Garantie, nicht der gesetzlichen Gewährleistung!!! Les dir mal das Thema "Beweislastumkehr" bei Gewährleistung durch und klink dich dann wieder in die Diskussion ein. Dann verstehst du auch, worum es hier geht. Da gibt es nämlich ein gravierender Unterschied zwischen Beiden, was die Zeit nach dem 6. Monat nach dem Kauf betrifft!


[Beitrag von burkm am 19. Jan 2009, 18:16 bearbeitet]
signs
Stammgast
#293 erstellt: 19. Jan 2009, 18:13

burkm schrieb:
Es erschreckend, was hier teilweise - bewusst oder unbewusst - verbreitet wird. Soll wohl einen unwissenden Käufer verunsichern ...


Nach dem dummen Spruch würde ich mir an deiner Stelle erst einmal an die eigene Nase greifen.

Der Threadtitel beinhaltet nicht ohne Grund das Wort "Garantie". Den Inhalt deines Postings hätte man sich daher auch bei Wikipedia nachlesen können, natürlich in der korrigierten Version und im richtigen Kontext natürlich!
Ray-Blu
Inventar
#294 erstellt: 19. Jan 2009, 18:14

burkm schrieb:
Ist doch Alles irrelevant.

@ burkm: Der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und
Hersteller Garantie wurde in diesem Thread schon mehrmals geklärt.

Die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung bringen dem Kunden nur
wenig, da er leider nur in den ersten 6 Monaten abgesichert ist.

Hier geht es um die Samsung Garantie und den Vor-Ort Service.
burkm
Inventar
#295 erstellt: 19. Jan 2009, 18:19
Das ist mir wohl bekannt, stimmt aber nur bedingt.
In vielen Fällen ist der Bezug zu einem Herstellungsfehler auch nach der 6-monatigen Frist mit Beweislastumkehr evident, da dies der allgemeinen menschlichen Erfahrung entspricht.
Es muss nur schlüssig sein. Dann greift hier nach wie vor die Mängelhaftung...



sony_fan schrieb:

burkm schrieb:
Ist doch Alles irrelevant.

@ burkm: Der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und
Hersteller Garantie wurde in diesem Thread schon mehrmals geklärt.

Die 24 Monate gesetzliche Gewährleistung bringen dem Kunden nur
wenig, da er leider nur in den ersten 6 Monaten abgesichert ist.

Hier geht es um die Samsung Garantie und den Vor-Ort Service.
burkm
Inventar
#296 erstellt: 19. Jan 2009, 18:20
Kennen wir doch schon irgendwie ...


signs schrieb:

burkm schrieb:
Es erschreckend, was hier teilweise - bewusst oder unbewusst - verbreitet wird. Soll wohl einen unwissenden Käufer verunsichern ...


Nach dem dummen Spruch würde ich mir an deiner Stelle erst einmal an die eigene Nase greifen.

Der Threadtitel beinhaltet nicht ohne Grund das Wort "Garantie". Den Inhalt deines Postings hätte man sich daher auch bei Wikipedia nachlesen können, natürlich in der korrigierten Version und im richtigen Kontext natürlich!
signs
Stammgast
#297 erstellt: 19. Jan 2009, 18:20

burkm schrieb:
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten greift dann, wenn der Mangel nicht *schlüssig* auf einen Herstellungsfehler zurückgeführt werden kann (z.B. Riss im Gehäuse usw.), ansonsten haftet der Händler nach wie vor. Die meisten Mängel sind aber aus der erkennbaren Vorgeschichte und Zusammenhang mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (z.B. Fehler wegen defekter Elektronik usw.) auch dann noch ein Herstellungs- oder Konstruktionsmangel (bei mehrfachem Auftreten), wobei die Gewährleistungsregelung aus der Mängelhaftung zum Tragen kommt.

Vielleicht solltest Du Dich eher ausklinken ?


Hut ab von deinem Realitätssinn. Deine beschriebenen Mängel sind jedoch nach wie vor von dem Kunden selbst zu belegen, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren. Wie willst du als Laie gegenüber bspw. MM belegen, dass dies der Fall ist? Vor allem bei offensichtlichen Mängeln wie Risse wird das bestimmt nicht einfach, was auch die Erfahrung vieler zeigt.

Mit Garantie bist du besser gestellt als lediglich mit der Gewährleistung. Bei dem einem hast du einen Anspruch, bei dem anderen kannst du lediglich auf Kulanz hoffen.
signs
Stammgast
#298 erstellt: 19. Jan 2009, 18:25

burkm schrieb:
:) Kennen wir doch schon irgendwie ...


...stimmt. Du bist nicht der erste, der womöglich erst kürzlich den Unterschied zwischen beiden erfahren hat und daher nun das dringenden Bedürfnis verspürt, dies der ganzen Welt kund zu tun. Dass es in diesem Thread dabei überhaupt nicht um die gesetzliche Gewährleistung geht, ist dabei völlig egal. Wenigstens mal nach Chema F wieder etwas zur Gewährleistung gepostet. Schließlich löst dass Wissen hierüber ja bestimmt alle Probleme
Ray-Blu
Inventar
#299 erstellt: 19. Jan 2009, 18:25

burkm schrieb:
In vielen Fällen ist der Bezug zu einem Herstellungsfehler auch nach der 6-monatigen Frist
mit Beweislastumkehr evident, da dies der allgemeinen menschlichen Erfahrung entspricht.
Es muss nur schlüssig sein. Dann greift hier nach wie vor die Mängelhaftung...

Aber ich habe keine Lust mir nach den 6 Monaten einen Anwalt oder Gutachter
zu nehmen die versuchen zu beweisen, dass mein TV von Anfang an defekt war.

Ich möchte einfach nur die Absicherung, dass mir Samsung auf mein TV Gerät
2 Jahre Garantie gibt, damit im Falle eines Defektes der Vor-Ort Service kommt.


[Beitrag von Ray-Blu am 19. Jan 2009, 18:26 bearbeitet]
burkm
Inventar
#300 erstellt: 19. Jan 2009, 18:26
Die Situation "Riss im Gehäuse" usw. dürfte aber bei der Vielzahl der typischerweise auftretenden Mängel eher die Ausnahme sein.
Dann doch wohl eher der Funktionsmangel, der durch Defekte am Panel, der Elektronik oder auch in der Firmware entsteht.
Hier ist ein Benutzeingriff aber nach allgemeiner Erfahrung, die von den Gerichten meist zugrunde gelegt wird, eher unwahrscheinlich, da dies typische Frühausfallmängel oder Herstellungsfehler (Bauteilefehler, Programmierfehler usw. sind).

Da sollte man vielleicht mal die Rechtsberatung in einer in der Nähe liegenden Verbraucherberatungsstelle in Anspruch nehmen und sich aufklären lassen, anstatt sich eingeschüchtert auf eine meist schwammig formulierte und stark eingeschränkte "Garantie" Zusage zu stützen mit all den damit evtl. verbundenen nachteilen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

PS.: Nicht umsonst und nicht ohne Hintergedanken bezieht sich der Hersteller auf seine "Garantiebestimmungen", da sie meistens (immer ?) eine nicht unerhebliche Einschränkung der Verbraucherrechte und Gängelung mit sich bringen und dem Käufer zusätzliche Kosten (Transport usw.) auferlegt werden, die ansonsten der Händler zu tragen hätte. Des Weiteren dienst sie auch als Marketinginstrument um die Händler am heimischen Markt vor z.B. günstigeren Importen usw. zu schützen.


signs schrieb:

burkm schrieb:
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten greift dann, wenn der Mangel nicht *schlüssig* auf einen Herstellungsfehler zurückgeführt werden kann (z.B. Riss im Gehäuse usw.), ansonsten haftet der Händler nach wie vor. Die meisten Mängel sind aber aus der erkennbaren Vorgeschichte und Zusammenhang mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (z.B. Fehler wegen defekter Elektronik usw.) auch dann noch ein Herstellungs- oder Konstruktionsmangel (bei mehrfachem Auftreten), wobei die Gewährleistungsregelung aus der Mängelhaftung zum Tragen kommt.

Vielleicht solltest Du Dich eher ausklinken ?


Hut ab von deinem Realitätssinn. Deine beschriebenen Mängel sind jedoch nach wie vor von dem Kunden selbst zu belegen, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren. Wie willst du als Laie gegenüber bspw. MM belegen, dass dies der Fall ist? Vor allem bei offensichtlichen Mängeln wie Risse wird das bestimmt nicht einfach, was auch die Erfahrung vieler zeigt.

Mit Garantie bist du besser gestellt als lediglich mit der Gewährleistung. Bei dem einem hast du einen Anspruch, bei dem anderen kannst du lediglich auf Kulanz hoffen.


[Beitrag von burkm am 19. Jan 2009, 18:39 bearbeitet]
Ray-Blu
Inventar
#301 erstellt: 19. Jan 2009, 18:30

burkm schrieb:
Da sollte man vielleicht mal die Rechtsberatung in einer in der Nähe liegenden
Verbraucherberatungsstelle in Anspruch nehmen und sich aufklären lassen...


Zu diesem Entschluss sind wir schon vor einigen Seiten in diesem Thread gekommen.

Ich werde Samsung nochmal anschreiben und auf den deutschen Garantieschein hinweisen.
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