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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 10. Jan 2009, 22:59
Hallo,
ich habe mich heute bei Samsung über die Unterschiede zwischen dem LE46A856 und LE46A859 informiert.
Ich wurde sehr professionell beraten und informiert.
Doch eines hat mich Umgehauen.Auf das EU Modell gibt es bis auf weiteres KEINE GARANTIE mehrseitens Samsung Deutschland
Werde dann doch zum deutschen Modell tendieren, da mir die momentane Ersparnis es einfach nicht wert ist keine Garantie zu erhalten.
Dedwen
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 10. Jan 2009, 23:06
Noch dazu hast du bei den deutschen Geräten der 7er und 8er-Serie von Samsung 3 Jahre Garantie mit Vor-Ort-Service, so wurde es mir bei einer Samsung-Schulung mitgeteilt.
basketballer85
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 10. Jan 2009, 23:50
Hmm, das wäre nicht gut für uns konsumenten...

Sogesehen denke ich aber nicht, dass die Aussage des Samsung Mitarbeiter 100 % richtig ist! Selbst, wenn es keine Garantie mehr geben würde, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler kann man bei Kauf eine Produkts bei einem deutschen Händler immer geltend machen!

Nichts desto trotz denke ich auch, dass Samsung die Garantie nach EU-Recht nicht verweigern darf. Genauso wie man sein Auto im Ausland kaufen kann und in Deutschland trotzdem die Garantie gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, wird Samsung nicht die Garantie verweigern können.
basketballer85
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 11. Jan 2009, 00:08

basketballer85 schrieb:
Hmm, das wäre nicht gut für uns konsumenten...

Sogesehen denke ich aber nicht, dass die Aussage des Samsung Mitarbeiter 100 % richtig ist! Selbst, wenn es keine Garantie mehr geben würde, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler kann man bei Kauf eine Produkts bei einem deutschen Händler immer geltend machen!

Nichts desto trotz denke ich auch, dass Samsung die Garantie nach EU-Recht nicht verweigern darf. Genauso wie man sein Auto im Ausland kaufen kann und in Deutschland trotzdem die Garantie gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, wird Samsung nicht die Garantie verweigern können.



Also, hab gleich noch auf der Samsung Homepage geguckt ;-)
Unter Garantiebedingungen LCD ist nichts durch eine Einschränkung zu finden:

Garantiebedingungen TV, Audio & Video

Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler.

Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.

Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes. Bei Fragen zu unseren Vertragswerkstätten wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Samsung Electronics GmbH Samsung Haus
Am Kronberger Hang 6
65824 Schwalbach/TS Germany

Telefon 01805 / SAMSUNG (01805 / 7 26 78 64) (€ 0,14 / Min Festnetz DTAG)
Telefax 01805 / 12 12 14 (€ 0,14/Min Festnetz DTAG)

Garantiebestimmungen

1. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde die vollständig und richtig ausgefüllte Garantiekarte sowie die Originalrechnung oder den vom Händler ausgestellten Kassenbeleg oder eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Serienummer am Gerät muss lesbar sein.

2. Es liegt im Ermessen von Samsung, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Garantie-Reparaturen müssen von Samsung-Fachhändlern oder Samsung-Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von anderen Händlern durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.

4. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.

5. Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen;
b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation;
d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Samsung nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind

6. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.

7. Die Rechte des Käufers nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzgebungen, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte. Die Samsung Ltd. sowie deren Tochtergesellschaften und Händler haften nicht für den indirekten bzw. in Folge auftretenden Verlust von Schallplatten, CDs, Video- Audiokassetten oder anderen ähnlichen Material bzw. Zusatzgeräten.



Denke, der Samsung Mitarbeiter hat dir die Aussage mitgeteilt um dich zu verunsichern, damit du das deutsche Gerät kaufst... Wäre für mich so nachvollziehbar, da so für Samsung eine höhere Marge rausspringt
Dedwen
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 11. Jan 2009, 13:26
Was nützen dir deine Gewährleistungsansprüche, wenn du, vor allem nach sechs Monaten, für die Reparatur selbst aufkommen darfst, weil Samsung deinen Beweis, dass der Defekt von Anfang bestand, widerlegt. Weil Samsung verweigert in dem Fall ja nicht die Garantie, sondern sagt nur, dass du deine Garantieleistung in dem Land einzufordern hast, für das der TV bestimmt war. Weil es heißt ja so schön in den Garantiebedingungen: "Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes". Und dann kommt noch der Satzungspunkt 5b hinzu, der besagt, dass du für den Transport selbst aufkommen darfst. Und das alles, weil du deinen TV für ein paar € weniger im Internet gekauft hast - klasse !!!
sieben9
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 11. Jan 2009, 14:03
das kann eigentlich nur darauf deuten das der meist unwissende Käufer in eine "falle" tappt.

Ich selber habe auch ein XXH modell mit EU Garantiekarte.
Rein Rechtlich könnte man doch sicher auf arglistige Täuschung des Händlers pledieren, welcher Geräte für andere Länder verkauft. Denn nicht jeder Käufer ist sich im klaren was XXH/XXC/XXU zu bedeuten hat. Sollte Samsung sich jetzt weigern, bei Garantiefällen zu handeln, werden da sicher einige rechtlich dagegen angehen.

Es steht ja schwarz auf weiss:
"Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine 24 monatige Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler gegeben."
basketballer85
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 11. Jan 2009, 15:13

Dedwen schrieb:
Was nützen dir deine Gewährleistungsansprüche, wenn du, vor allem nach sechs Monaten, für die Reparatur selbst aufkommen darfst, weil Samsung deinen Beweis, dass der Defekt von Anfang bestand, widerlegt. Weil Samsung verweigert in dem Fall ja nicht die Garantie, sondern sagt nur, dass du deine Garantieleistung in dem Land einzufordern hast, für das der TV bestimmt war. Weil es heißt ja so schön in den Garantiebedingungen: "Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes". Und dann kommt noch der Satzungspunkt 5b hinzu, der besagt, dass du für den Transport selbst aufkommen darfst. Und das alles, weil du deinen TV für ein paar € weniger im Internet gekauft hast - klasse !!!



In diesem Fall würd ich es drauf anlegen und auf einen Rechtsstreit ankommen lassen....
Tussy
Inventar
#8 erstellt: 11. Jan 2009, 19:21

bollywoodqueen schrieb:
Hallo,
ich habe mich heute bei Samsung über die Unterschiede zwischen dem LE46A856 und LE46A859 informiert.
Ich wurde sehr professionell beraten und informiert.
Doch eines hat mich Umgehauen.Auf das EU Modell gibt es bis auf weiteres KEINE GARANTIE mehrseitens Samsung Deutschland
Werde dann doch zum deutschen Modell tendieren, da mir die momentane Ersparnis es einfach nicht wert ist keine Garantie zu erhalten.


Ist nur heiße Luft.......

So kann man auch die Verkaufszahlen des 859 in die Höhe treiben

PS: Es soll ja vorkommen, das Händler sich hier im Forum rumtreiben, habe ich mal gehört
Hoggle1848
Neuling
#9 erstellt: 11. Jan 2009, 21:29
naja einklagen wird nicht viel bringen. garantie ist immer noch eine freiwillige leistung des herstellers. die gewaehrleistungspflicht gegenueber dem haendler ist davon komplett unberuehrt.

selbst wenn samsung jetzt sagen sollte, das es ab heute keine garantie mehr gibt, kann man da denke ich nicht viel machen.

noch was zum thema garantie, auch wenns bestimmt schon tausend mal diskutiert wurde.


http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 12. Jan 2009, 09:39

Tussy schrieb:


Ist nur heiße Luft.......

So kann man auch die Verkaufszahlen des 859 in die Höhe treibenimages/smilies/insane.gif

PS: Es soll ja vorkommen, das Händler sich hier im Forum rumtreiben, habe ich mal gehört :L



Kannst ja selber bei denen anrufen, bevor du hier weiterhin einen Verfolgungswahn schiebst.
Es gibt bis auf weiteres KEINE GARANTIE in Deutschland für Sachen die nicht speziell für Deutschland hergestellt sind.
Wenn man sich einen LCD kauft hat man zwar das Recht die Gewährleistung über den Händler zu regeln, aber man hat KEINEN ANSPRUCH auf den geliebten IN HOME Service seitens Samsung Deutschland, nach der Zeit der Gewährleistung.
Sollte mein LCD also nach ca.13 Monaten einen Defekt haben, muss ich die Reparatur selbst bezahlen
Die lösen KEINE REPARATUR auf deren Kosten aus.
Die Garantie ist freiwillig vom Hersteller und bis auf weiteres gibt Samsung Deutschland halt keine Garantie auf EU WARE.
So wurde ich informiert, nach zweimaligen Anruf.
Beide Mitarbeiter haben mich genauso informiert.
Ich denke echt nicht, dass die absichtlich falsch informieren


[Beitrag von bollywoodqueen am 12. Jan 2009, 09:42 bearbeitet]
Eyeglow
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 12. Jan 2009, 12:10

bollywoodqueen schrieb:

Tussy schrieb:


Ist nur heiße Luft.......

So kann man auch die Verkaufszahlen des 859 in die Höhe treibenimages/smilies/insane.gif

PS: Es soll ja vorkommen, das Händler sich hier im Forum rumtreiben, habe ich mal gehört :L



Kannst ja selber bei denen anrufen, bevor du hier weiterhin einen Verfolgungswahn schiebst.
Es gibt bis auf weiteres KEINE GARANTIE in Deutschland für Sachen die nicht speziell für Deutschland hergestellt sind.
Wenn man sich einen LCD kauft hat man zwar das Recht die Gewährleistung über den Händler zu regeln, aber man hat KEINEN ANSPRUCH auf den geliebten IN HOME Service seitens Samsung Deutschland, nach der Zeit der Gewährleistung.
Sollte mein LCD also nach ca.13 Monaten einen Defekt haben, muss ich die Reparatur selbst bezahlen
Die lösen KEINE REPARATUR auf deren Kosten aus.
Die Garantie ist freiwillig vom Hersteller und bis auf weiteres gibt Samsung Deutschland halt keine Garantie auf EU WARE.
So wurde ich informiert, nach zweimaligen Anruf.
Beide Mitarbeiter haben mich genauso informiert.
Ich denke echt nicht, dass die absichtlich falsch informieren :.


Auf eine mündliche Aussage gebe ich gar nichts. Bis jetzt ist kein Fall bekannt, wo die Garantie verweigert wurde.


[Beitrag von Eyeglow am 12. Jan 2009, 13:13 bearbeitet]
Hoggle1848
Neuling
#12 erstellt: 12. Jan 2009, 13:30
ich denke, das es samsung deutschland auf dauer zu teuer wurde. immerhin zahlen die ja bei reparaturen fuer geraete, welche noch nicht einmal von denen selbst sind.

soweit ich weiss, gibts seit dem 08.01 keine internationale garantie mehr. naja, abwarten. vielleicht aendert sich das auch wieder. es wurde ja gesagt, das es "bis auf weiteres" keine internationale garantie gibt.
Snoopydo
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 12. Jan 2009, 13:57
Frage:





Antwort:

StylizZ
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 12. Jan 2009, 14:42
Woher weiss ich bevor ich kaufe das dem gerät ne Deutsche Garantiekarte vorliegt? ich denke das gesamt ebeispiel kann man doch auch auf den 40a656 beziehen um den es bei mir geht...
Snoopydo
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 12. Jan 2009, 14:53
Einfach vor dem Kauf beim Händler nachfragen und beim Erhalt der Ware sofort überprüfen ob die blaue Karte beigelegt ist.
Feierassel
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 12. Jan 2009, 16:06
Ich habe den 615ner bestellt. Da der wohl nicht für Deutschland produziert wurde aber eine Garantiekarte für die EU (unteranderem für Deutschland) wohl beiligen soll frage ich mich wie das dort aussehen wird. Hab ich dann auch Garantie??
hade-fan
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 12. Jan 2009, 16:08
Also ich verfolge dieses Thema jetzt schon seit geraumer Zeit.

Ergebnis bis Heute : WischiWaschi, verschwommene Aussagen, mal muß die Garantiekarte blau sein, dann reicht es auf einmel wenn Deutschland draufsteht, dann gibt es gar keine Garantie für xx6er Geräte dann wieder doch aber ohne Home-Service !

Wer da nicht verzweifelt ...

... so langsam ziehe ich ernsthaft in erwägung, mir doch den LE-40A859 zu kaufen, auch wenn der aktuell rund 300 Euro mehr kostet.
Tussy
Inventar
#18 erstellt: 12. Jan 2009, 16:28

hade-fan schrieb:
Also ich verfolge dieses Thema jetzt schon seit geraumer Zeit.

Ergebnis bis Heute : WischiWaschi, verschwommene Aussagen, mal muß die Garantiekarte blau sein, dann reicht es auf einmel wenn Deutschland draufsteht, dann gibt es gar keine Garantie für xx6er Geräte dann wieder doch aber ohne Home-Service !

Wer da nicht verzweifelt ...

... so langsam ziehe ich ernsthaft in erwägung, mir doch den LE-40A859 zu kaufen, auch wenn der aktuell rund 300 Euro mehr kostet.



.. und genau das bezwecken die damit


PS: Wer den Samsung Support alles glaubt, ist selber daran schuld.
Wer es nicht glaubt, kann getrost mal hier im Forum suchen, was die alles schon gesagt haben.......


Habe selber ein "EU" Samsung - und der Home Service war auch schon bei mir, OHNE eine Garantiekarte zu verlangen.
Hoggle1848
Neuling
#19 erstellt: 12. Jan 2009, 18:22
die frage ist doch jetzt wirklich, von wann die mail ist. nach meiner rueckfrage bei samsung gilt das seit dem 08.01.

auf mein nachfragen, ob schon reparaturen abgelehnt worden sind, wurde dies mit einem ja beantwortet.
sieben9
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 12. Jan 2009, 18:44
dh alle geräte die noch 08 gekauft worden sind, sind nicht davon betroffen, oder wie soll man das jetzt verstehen?
Snoopydo
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 12. Jan 2009, 18:52

Feierassel schrieb:
Ich habe den 615ner bestellt. Da der wohl nicht für Deutschland produziert wurde aber eine Garantiekarte für die EU (unteranderem für Deutschland) wohl beiligen soll frage ich mich wie das dort aussehen wird. Hab ich dann auch Garantie??
.

So war es bei mir auch. Es war eine blaue "Warranty Card" auf der neben anderen Ländern auch Deutschland aufgeführt war.

Ich habe extra diesbezüglich meine Frage in einer anderen Mail an Samsung nochmal präzisiert.

Es besteht eine 24 monatige Garantie ohne Einschränkungen.


Hoggle1848 schrieb:
die frage ist doch jetzt wirklich, von wann die mail ist. nach meiner rueckfrage bei samsung gilt das seit dem 08.01.



Die Mail ist von Dezember 08, aber das spielt keine Rolle. Solange bei einem Gerät diese Karte beiliegt, hast du Garantieanspruch in vollem Umfang, wenn nicht schriftlich etwas anderes vermerkt ist. Sie können die Karte nicht beilegen und im Schadenfall "April, April" sagen.

Frage per Mail nach und schau in die Garantiebestimmungen auf der Karte oder auf die Samsung-Seite. Steht da etwas von Einschränkungen, dann ist das so und man muss es so hinnehmen. Ich konnte nichts von Einschränkungen in besagten Quellen finden und habe hier zwei schriftliche Bestätigungen dafür.

Wenn du Zweifel hast und dir bei der Sache unwohl ist, dann musst du eben ein paar Euro mehr ausgeben.

Ich gebe nur das wieder, was ich schwarz auf weiß belegen kann - und das kann ich.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 12. Jan 2009, 23:07
Ui Ui Ui, habe mir nun den LE40A786 bestellt bei Redcoon.
Sind immerhin 500€ weniger als der A789.
Werde auf jeden Fall auf die blaue Garantiekarte bestehen.

Kann keiner ein Machtwort sprechen und sagen wie es nun wirklich ist? Nur Panikmacherei oder Real Talk?
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 13. Jan 2009, 00:12

Big_Dunker schrieb:
Ui Ui Ui, habe mir nun den LE40A786 bestellt bei Redcoon.
Sind immerhin 500€ weniger als der A789.
Werde auf jeden Fall auf die blaue Garantiekarte bestehen.

Kann keiner ein Machtwort sprechen und sagen wie es nun wirklich ist? Nur Panikmacherei oder Real Talk?


Wer lesen kann , ist klar im Vorteil ^^
Samsung gibt KEINE GARANTIE mehr auf EU Geräte, auch nicht mit Garantiekarte.. ob blau, gelb oder rosa.
Du musst die Reparatur aus eigener Tasche zahlen und wenn der Händler Kulant ist, wird er die Rechnung bezahlen bzw dir das Geld zurück geben dafür.
Samsung interessiert das ab 2009 nicht mehr!!!
Ich lege lieber paar Scheine mehr hin und hab Garantie in Deutschland..
Muss dann einen 46' Zoll nicht nach UK oder Österreich schicken


[Beitrag von bollywoodqueen am 13. Jan 2009, 00:13 bearbeitet]
basketballer85
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 13. Jan 2009, 01:55
Also langsam finde ich den ganzen Hype und die Panikmache nicht mehr so lustig...werde mich auch in Zukunft zu dem Thema nicht mehr äußern. Jedoch soll jeder sein Recht auf Meinungsfreiheit nutzen dürfen und das kundgeben, was er denkt.

Ich jedenfalls bin mir sicher, dass es weiterhin wie bisher auch eine freiwillige Garantie von Samsung auch auf importierte Samsung LCD Geräte gibt + HomeService ab 32 Zoll, so fern man die blaue Garantiekarte von dem zugehörigen LCD besitzt.

Da das Thema schon analog zum A956 diskutiert worden ist, poste ich hier den Link des Threads, damit sich jeder seine eigene Meinung über das Thema bilden kann:

http://www.hifi-foru...7075&back=&sort=&z=1

Fakt ist, dass sich hier im Forum noch NIEMALS jemand gemeldet hat, dass Samsung die Garantie bzw. den HomeService verweigert hat. Nach den Berichten fragen die ServiceTechniker meistens nicht mal nach einer gültigen Garantiekarte. Auch ist bisher nicht das Gegenteil bewiesen worden. Es gibt keine offizielle SCHRIFTLICHE Aussage von Samsung, dass eine Garantie von EU Geräten in Deutschland nicht geltend gemacht werden kann. Solange hier nicht das Gegenteil bewiesen ist, und nur mündliche Aussagen von Samsung Mitarbeiter vorliegen, werde ich auch in Zukunft am Kauf eines EU Gerätes festhalten, da für mich der Preisunterschied einfach nicht gerechtfertigt ist.

Was noch dazu kommt ist, dass die Garantie von Samsung zwar freiwillig ist, jedoch bei Vertragsabschluss ein Vertragsbestandteil ist und ein Mittel zur Kundenbindung und Verkaufsförderung ist. Wenn Samsung bei Abschluss des KV die Garantie als Vertragsbestandteil anbietet, kann es im Nachhinein nicht verweigert werden. Das wäre klar Vertragsbruch, was Schadensersatz, Wandelung, Minderung, je nach den verschiedenen Fristen zur Folge hätte....

Noch etwas: Da die Samsung Electronics GmbH ein Tochterunternehmen der Samsung Group ist und die Erträge und Aufwendengen eh in der K&L des Mutterkonzerns landen, ist die Begründung, dass die Samsung Electronics GmbH mit der Reperatur von EU Ware draufzahlen und deswegen nun die Garantie verweigern würde, nicht gerade sehr einleuchtend ;-)

Jeder soll selbst entscheiden, ob er ein EU Gerät kaufen will oder nicht, doch bitte hört auf mit dieser riesigen Panikmache!!!!
rheingeist
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 13. Jan 2009, 10:11
Auf der HP steht:

Garantiebedingungen TV, Audio & Video

Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler.

Sollte es erforderlich werden, Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.

Garantieleistungen können jedoch auch vom Samsung Vertragswerkstätten in anderen Ländern eingefordert werden; dabei gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes


Ist das nicht Fakt.

Nach EU Recht hat man anspruch .
In England gekauft und in Deutschland reparieren lassen . Das geht aber nur mit Rechnung.

VG
winlincla
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 13. Jan 2009, 10:47
Hallo,

habe mir auch einen Samsung LE 37 A 616 bestellt, und weiß nun nicht, ob ich da ein FXXC Modell bekomme, bzw es in der Serie überhaupt ein europäisches UND ein deutsches Modell gibt???
Bisher dachte ich, dies sei nur bei der A656/659 etc. das Problem. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke
Tussy
Inventar
#27 erstellt: 13. Jan 2009, 11:19

Was noch dazu kommt ist, dass die Garantie von Samsung zwar freiwillig ist, jedoch bei Vertragsabschluss ein Vertragsbestandteil ist..



Jeder soll selbst entscheiden, ob er ein EU Gerät kaufen will oder nicht, doch bitte hört auf mit dieser riesigen Panikmache!!!!


Riiiiiichtig !!!
Und komischerweise kommt diese Panikmache aller 3-4 Monate

PS: Erinnert mich irgendwie an die Geschichte, mit dem Urlauber in Polen, der nachdem er aus unerklärlichen Gründen jetzt eine Narbe in Höhe der Niere hat..
Snoopydo
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 13. Jan 2009, 12:21

bollywoodqueen schrieb:


Wer lesen kann , ist klar im Vorteil ^^


Und wo hast Du das gelesen, dass es keine Garantie gibt?

Ansonsten gilt das, was Basketballer und Rheingeist schrieben, die sich auf die offiziellen Garantiebestimmungen von Samsung beziehen, die auch ab 08.01.09 nicht dahin geändert wurden, was deine bzw. die mündliche Aussage des Supportes in irgendeiner Weise bestätigt.


[Beitrag von Snoopydo am 13. Jan 2009, 12:23 bearbeitet]
Jaral
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 13. Jan 2009, 13:02
Auf der österreichischen Homepage von Samsung (zB den A786 findet man ja nicht auf der deutschen) steht zu den Garantiebestimmungen für TV Geräte folgendes:

"Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen."

Nachzulesen hier: Garantiebestimmung

Wurde da vielleicht doch seit neuestem etwas geändert?
Snoopydo
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 13. Jan 2009, 14:38

Jaral schrieb:

Wurde da vielleicht doch seit neuestem etwas geändert?


Das stand schon vor 2009 und besagt, dass Samsung Austria keine Garantie für Geräte übernimmt, die nicht für Österreich bestimmt sind. Ersichtlich ist das auf der Garantiekarte.

Wichtig ist alleine die beiliegende Garantiekarte, die den Käufer über die Garantiebestimmungen informiert. Liegt sie nicht vor, gibt es keinen Garantieanspruch - normal. Dasselbe gilt für Garantiekarten auf der das eigene Land nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Ist das eigene Land aufgelistet, dann gibt es rechtlich auch keine Probleme die Garantieleistung einzufordern.

Für die Durchsetzung dieser Klausel muss Samsung Austria die Garantiekarten für "Ihre" Geräte austauschen. Tun sie das nicht, sondern selektieren aufgrund interner Seriennummern, ist diese Klausel rechtswidrig.

Vielleicht kann ein Samsung-Besitzer Aufschluss darüber geben, welche Karte bei seinem in Östereich erworbenen Gerät beilag.


[Beitrag von Snoopydo am 13. Jan 2009, 14:39 bearbeitet]
winlincla
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 13. Jan 2009, 18:14
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.
Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.
Hoffe das hilft etwas.

Händlergewährleistung bleibt davon allerdings unberührt.

Viel Spaß beim Ärgern


[Beitrag von winlincla am 13. Jan 2009, 18:16 bearbeitet]
sieben9
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 13. Jan 2009, 18:26
sollte das wirklich stimmen, stellt sich die frage ob das nur geräte die ab 2009 gekauft worden sind betrifft, oder auch aus 2008.
keen
Schaut ab und zu mal vorbei
#33 erstellt: 13. Jan 2009, 21:36
Hi,
habe mal eine dringende Frage. Ich habe mir heute über das Internet den LE46-A786 gekauft. Laut Auskunft am Telefon mit 2 Jahren Garantie. Ich habe den Fernseher dann direkt am Lager abgeholt. Nachdem ich ihn daheim angeschlossen habe kam der Schock. Das Display war oben rechts kaputt. Sieht so aus als ob da was draufgefallen ist. Ich habe mir dann auch den Karton angeschaut und der war an der Stelle auch kaputt. Ich habe jetzt auch keine Garantiekarte gefunden. Aber bei sowas muss der Händler doch das Gerät umtauschen ? Mir kann das wirklich nicht passiert sein.
Dook
Stammgast
#34 erstellt: 13. Jan 2009, 21:50
Also da würde ich gar nicht lang rum Fragen hier sondern ZZ dort wieder aufkreuzen oder anrufen dort... wie auch immer.
winlincla
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 13. Jan 2009, 21:52
Normalerweise hast du nach BGB Gewährleistungsanspruch und 14 tägiges Rückgaberecht, da über das Internet gekauft. Allerdings könnte der Händler sagen, dass Dir das Gerät hingefallen sei. Ich würde es versuchen, sollte normalerweise kein Problem sein...
keen
Schaut ab und zu mal vorbei
#36 erstellt: 13. Jan 2009, 21:58
Ja ich werde da auch morgen sofort wieder hinfahren. Ich dachte bloss auch dass die ja jetzt sagen könnten das wäre mir passiert.
Snoopydo
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 14. Jan 2009, 01:07

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.


Jetzt hört doch endlich mal mit der scheiß Anruferei auf. Das ist Schall und Rauch. Nur SCHRIFTLICHES zählt!

Das ist einfach Blödsinn mit der Aussage, dass es keine Garantie gibt, auch wenn eine Karte für das entsprechend Land beiliegt. Auch Samsung muss sich den Gesetzen unterordnen und wenn sie Karten einem Gerät beifügen auf denen steht, das für DIESES Gerät 24 Monate Garantie besteht, dann ist das VERBINDLICH! Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Vor keinem Gericht kämen die damit durch.
basketballer85
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 14. Jan 2009, 01:46

Snoopydo schrieb:

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.


Jetzt hört doch endlich mal mit der scheiß Anruferei auf. Das ist Schall und Rauch. Nur SCHRIFTLICHES zählt!

Das ist einfach Blödsinn mit der Aussage, dass es keine Garantie gibt, auch wenn eine Karte für das entsprechend Land beiliegt. Auch Samsung muss sich den Gesetzen unterordnen und wenn sie Karten einem Gerät beifügen auf denen steht, das für DIESES Gerät 24 Monate Garantie besteht, dann ist das VERBINDLICH! Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Vor keinem Gericht kämen die damit durch.



Die ganzen Aussagen von Samsung Mitarbeiter am Telefon stimmen nicht überein...Die Spitze des Eisberges haben wir heute kennengelernt:



Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.


FXXC steht für Central Europe... So und jetzt kommt der Hammer: Darunter fallen auch die Geräte, die in Spanien produziert werden, die genauso mit unter die Europäische Version fallen...Und auf die soll es nun plötzlich schon Garantie geben und auf UK Modelle nicht...aha, alles klar!

Und was ist mit der FXXG Endung? Wie wir bereits aus anderen Threads erfahren haben, sendet Samsung auch FXXG Modelle aus...G steht bekanntlich für Germany...naja, auf die gibt's dann wahrscheinlich nur 2 Monate Garantie

Um den Spuk ein Ende zu setzen, werde ich morgen ein Mail an Samsung schreiben.
Eyeglow
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 14. Jan 2009, 06:34
Hatte gestern auch noch einmal mit dem Kundenservice telefoniert, da ich mit meinem neuen Gerät XXH selbst betroffen bin.

Grundsätzlich ist die Garantie eine freiwillige Leistung und kann somit vom Anbieter beliebig gestaltet und ggf. auch widerrufen werden.

Zudem hast du status quo weiterhin 24 Monate Garantieanspruch. Du kannst diesen nur nicht mehr bei Samsung Deutschland geltend machen sondern nur noch im Bestimmungsland. Der internationale Garantieanspruch ist damit erloschen. Das EU Recht regelt nur die gesetzliche Gewährleistung, nicht aber darüber hinaus geltende Garantievereinbarungen.

Ganz klar soll hiermit in erster Linie Druck auf die Händler gemacht werden, keine Schnäppchengeräte zu verkaufen. Ferner wird auf die Mündigkeit des Käufers gesetzt, der erkennen soll, dass aufgrund der Preisdifferenz etwas nicht stimmen kann.

Eine Täuschung wird man dem Händler mit Sicherheit nicht vorwerfen können, da dieser zumindest bis zum 08.01. genauso unwissend war.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich bin leider kein Jurist und weiss nicht ob die verweigerte Garantie in Deutschland ein Sachmangel ist den der Händler zu vertreten hat und der ggf. einen Rücktritt begründet.

Insgesamt alles sehr unbefriedigend. Das wahrgenommene Kaufrisiko steigt damit erheblich und ich hoffe, dass Samsung hier noch einmal nachsteuert.


[Beitrag von Eyeglow am 14. Jan 2009, 06:45 bearbeitet]
Snoopydo
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 14. Jan 2009, 09:02

Eyeglow schrieb:


Grundsätzlich ist die Garantie eine freiwillige Leistung und kann somit vom Anbieter beliebig gestaltet und ggf. auch widerrufen werden.

Zudem hast du status quo weiterhin 24 Monate Garantieanspruch. Du kannst diesen nur nicht mehr bei Samsung Deutschland geltend machen sondern nur noch im Bestimmungsland. Der internationale Garantieanspruch ist damit erloschen.


Da hast du Recht. Garantie ist eine freiwillige Leistung und oft ein Verkaufsargument. Aber wenn sie einmal für ein Gerät gegeben ist, kann sie nicht mehr beliebig geändert werden, zumal damit geworben wird (Abhol- und Bringservice, 3 Jahre Garantie usw.)

Wenn auf einer Karte steht, dass ich für mein gekauftes Gerät in Deudschland 24 Monate Garantie habe, dann ist das so.

Natürlich kann Samsung die Karten aus den Paketen entfernen, aber solange das nicht geschieht, habe ich rechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, ob das nun freiwillig ist oder nicht.

Die Verkaufspolitik Samsungs war mir schon immer unverständlich. Sie sehen jetzt einfach ihre Felle davon schwimmen und schüren mit windigen Aussagen die Angst der Käufer, die nicht einsehen wollen für exakt dass gleiche Gerät 500 Euro mehr zu bezahlen. Scheinbar funktioniert das auch.

Sicherheitshalber würde ich aber den Händler darum bitten (auch nachträglich), die Garantiekarte entsprechend auszufüllen. Auch wenn dass nach vieler Auffassung hier nicht nötig ist, steht man rechtlich auf der absolut sicheren Seite damit.


EDIT: Das habe ich eben gefunden:

Erweiterte Garantie - Garantieplus

(1) Definitionen
In dieser Garantie haben nachfolgende Begriffe die aufgeführte Bedeutung:

Samsung:steht für Samsung Electronics GmbH
Samsung-Produkt: bezieht sich auf von Samsung Electronics GmbH in Deutschland über den Fachhandel vertriebene Produkte


http://support.samsu...ntieerweiterung.aspx


Damit scheint eine Verwechselung der Standard-Garantie mit der "GarantiePlus" bei den telefonischen Supportmitarbeitern vorzuliegen.


[Beitrag von Snoopydo am 14. Jan 2009, 09:31 bearbeitet]
Tussy
Inventar
#41 erstellt: 14. Jan 2009, 13:58
Dieses Hickhack finde ich irgendwie blöd

Tatsache ist und beleibt nun mal, das zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes die jeweiligen Bedingungen der Garantie zählt.
Hinterher kann natürlich Samsung die Bedingungen ändern, zählt aber nicht für das schon gekaufte Gerät.


Verbreitet doch bitte alle die neue Nachricht im Netz, das Samsung bei einigen Geräten keine Garantie gewährt.

Damit würden die Verkaufszahlen schnell sinken, mal sehen was dann pasiert.
Eyeglow
Ist häufiger hier
#42 erstellt: 14. Jan 2009, 14:13

Tussy schrieb:
Dieses Hickhack finde ich irgendwie blöd

Tatsache ist und beleibt nun mal, das zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes die jeweiligen Bedingungen der Garantie zählt.
Hinterher kann natürlich Samsung die Bedingungen ändern, zählt aber nicht für das schon gekaufte Gerät.


Verbreitet doch bitte alle die neue Nachricht im Netz, das Samsung bei einigen Geräten keine Garantie gewährt.

Damit würden die Verkaufszahlen schnell sinken, mal sehen was dann pasiert.


Auf eine GARANTIE hat man keinen Rechtsanspruch und damit ist sie auch nicht einklagbar. Ich bin mir nur unsicher inwieweit eine zu Vertragsabschluss zugesicherte Garantie ein Produktbestandteil sein kann, welcher wiederum bei Verlust einen Mangel begründen kann.
hade-fan
Hat sich gelöscht
#43 erstellt: 14. Jan 2009, 14:33
Eines möchte ich aber mal anmerken. Ich glaube kaum das Samsung selbst an den "deutschen Geräten" so viel mehr verdient. Immerhin bekomme ich beispielsweise einen LE-40A859 bei Ebay schon für 1450 Euro. Der günstigste LE-40A856 kostet wohl 1150 Euro - also 300 Euro Mehrpreis.

Und ich glaube nicht das der Preisverfall bei den xx9er Geräten bereits sein Ende erreicht hat.

So wie ich das sehe, sind die Gewinnspannen der Händler die "deutsche Ware" verkaufen, um einiges besser - und genau die machen jetzt Druck auf Samsung.

Kleines Beispiel : Im AlphaTecc Wachau (bei Leipzig) gibt es keine Toshiba LCDs mehr - warum wohl ??? Die Händler bestimmen wo es lang geht und Samsung versucht lediglich die deutschen Händler (seine Lieblinge !) freundlich zu stimmen.

ABER ich kann mich auch irren - und das wäre doch menschlich ;-)


[Beitrag von hade-fan am 14. Jan 2009, 14:34 bearbeitet]
Tussy
Inventar
#44 erstellt: 14. Jan 2009, 14:42

Eyeglow schrieb:

Tussy schrieb:
Dieses Hickhack finde ich irgendwie blöd

Tatsache ist und beleibt nun mal, das zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes die jeweiligen Bedingungen der Garantie zählt.
Hinterher kann natürlich Samsung die Bedingungen ändern, zählt aber nicht für das schon gekaufte Gerät.


Verbreitet doch bitte alle die neue Nachricht im Netz, das Samsung bei einigen Geräten keine Garantie gewährt.

Damit würden die Verkaufszahlen schnell sinken, mal sehen was dann pasiert.


Auf eine GARANTIE hat man keinen Rechtsanspruch und damit ist sie auch nicht einklagbar. Ich bin mir nur unsicher inwieweit eine zu Vertragsabschluss zugesicherte Garantie ein Produktbestandteil sein kann, welcher wiederum bei Verlust einen Mangel begründen kann.


Hab ich doch geschrieben, zum Zeitpunkt des Kaufes, zählt die Garantiebedingungen des Herstellers.
Und somit auch Vertragsbestandteil und wenn es sich später herausstellt keine Garantie, ist es ein Mangel.

@Eyeglow
Rechtsanspruch
Natürlich hat man ein Rechtsanspruch der Garantie, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufes Vertragsbestandteil ist.

Du verwechselst das, ob der Hersteller eine Garantie gibt oder nicht beim kauf.
Das kann der Hersteller machen wie er will........ und deswegen kein Rechtsanspruch.


PS: Und wenn man die Bedingungen von Samsung durchliest, steht nichts von, Garantie haben nur die Modelle XXV oder ähnliches.........
Feierassel
Ist häufiger hier
#45 erstellt: 14. Jan 2009, 18:51

basketballer85 schrieb:

Snoopydo schrieb:

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.


Jetzt hört doch endlich mal mit der scheiß Anruferei auf. Das ist Schall und Rauch. Nur SCHRIFTLICHES zählt!

Das ist einfach Blödsinn mit der Aussage, dass es keine Garantie gibt, auch wenn eine Karte für das entsprechend Land beiliegt. Auch Samsung muss sich den Gesetzen unterordnen und wenn sie Karten einem Gerät beifügen auf denen steht, das für DIESES Gerät 24 Monate Garantie besteht, dann ist das VERBINDLICH! Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Vor keinem Gericht kämen die damit durch.



Die ganzen Aussagen von Samsung Mitarbeiter am Telefon stimmen nicht überein...Die Spitze des Eisberges haben wir heute kennengelernt:



Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.


FXXC steht für Central Europe... So und jetzt kommt der Hammer: Darunter fallen auch die Geräte, die in Spanien produziert werden, die genauso mit unter die Europäische Version fallen...Und auf die soll es nun plötzlich schon Garantie geben und auf UK Modelle nicht...aha, alles klar!

Und was ist mit der FXXG Endung? Wie wir bereits aus anderen Threads erfahren haben, sendet Samsung auch FXXG Modelle aus...G steht bekanntlich für Germany...naja, auf die gibt's dann wahrscheinlich nur 2 Monate Garantie

Um den Spuk ein Ende zu setzen, werde ich morgen ein Mail an Samsung schreiben.


Ich habe Samsung auch gestern über das Kontaktformular angeschrieben...bisher habe ich noch keine Mail von Samsung erhalten. Würde mich mal Intressieren ob du eine Antwort erhälst.

Man Man Man ist das ein hin und her...sollte es wirklich sein das die Garantie nicht für mein bestellten LCD Fernseher greifen sollte werde ich meine Bestellung wieder stornieren.
basketballer85
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 15. Jan 2009, 00:54

Feierassel schrieb:

basketballer85 schrieb:

Snoopydo schrieb:

winlincla schrieb:
Hallo,

habe gerade bei Samsung angerufen. Laut Mitarbeiter ist es wie folgt:
Auf Geräte aus Ungarn und England, FXXH und FXXU gibt es in Deutschland keine Herstellergarantie mehr, ob Garantiekarte dabei oder nicht ist egal.


Jetzt hört doch endlich mal mit der scheiß Anruferei auf. Das ist Schall und Rauch. Nur SCHRIFTLICHES zählt!

Das ist einfach Blödsinn mit der Aussage, dass es keine Garantie gibt, auch wenn eine Karte für das entsprechend Land beiliegt. Auch Samsung muss sich den Gesetzen unterordnen und wenn sie Karten einem Gerät beifügen auf denen steht, das für DIESES Gerät 24 Monate Garantie besteht, dann ist das VERBINDLICH! Das wäre ein ganz klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Vor keinem Gericht kämen die damit durch.



Die ganzen Aussagen von Samsung Mitarbeiter am Telefon stimmen nicht überein...Die Spitze des Eisberges haben wir heute kennengelernt:



Es gibt weiterhin Garantie auf geräte mit der Endung FXXC, ob garantiekarte dabei oder nicht, sei ebenfalls nicht so wichtig.
Entscheidend soll dies vorallem bei den 656/659 Modellen sein. Ein Modell das auf der Homepage von Samsung Deutschland aufgeführt ist (BSP LE 37 A 616), sollte in der Regel auch Herstellergarantie haben, weil da wohl FXXC Modelle ausgeliefert werden.


FXXC steht für Central Europe... So und jetzt kommt der Hammer: Darunter fallen auch die Geräte, die in Spanien produziert werden, die genauso mit unter die Europäische Version fallen...Und auf die soll es nun plötzlich schon Garantie geben und auf UK Modelle nicht...aha, alles klar!

Und was ist mit der FXXG Endung? Wie wir bereits aus anderen Threads erfahren haben, sendet Samsung auch FXXG Modelle aus...G steht bekanntlich für Germany...naja, auf die gibt's dann wahrscheinlich nur 2 Monate Garantie

Um den Spuk ein Ende zu setzen, werde ich morgen ein Mail an Samsung schreiben.


Ich habe Samsung auch gestern über das Kontaktformular angeschrieben...bisher habe ich noch keine Mail von Samsung erhalten. Würde mich mal Intressieren ob du eine Antwort erhälst.

Man Man Man ist das ein hin und her...sollte es wirklich sein das die Garantie nicht für mein bestellten LCD Fernseher greifen sollte werde ich meine Bestellung wieder stornieren.



Bin heute leider nicht dazugekommen Samsung anzuschreiben, hatte heut viel zu tun...werde ich aber noch nachholen!

Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Diskussion von Samsungs Seite aus nicht. Klar ist das deutsche Gerät in diesem Moment etwa EUR 300,- teurer. Nur ob die gesammten EUR 300,- als Rückstellung für Reperaturforderungen einfließen glaube ich nicht, da sicher auch noch Marge beim Händler bleibt.

Außerdem bestimmen ja bekanntlich Angebot und Nachfrage den Preis... So, was passiert, wenn niemand aus D mehr das EU Gerät kauf ---> der Preis sinkt beim deutschen Gerät...

V.A. habe ich auch bis heute noch nicht verstanden, wieso gibt es in für D ein extra Gerät....
Ray-Blu
Inventar
#47 erstellt: 15. Jan 2009, 08:12
Wenn man ein Gerät gekauft hat, welches nicht für Deutschland
bestimmt ist, bekommt man dann die Mehrwertsteuer wieder !?

Weil wenn man nun plötzlich auf die Garantie verzichten muss,
dann sollte das auch auf für die Mehrwertsteuer gelten.
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#48 erstellt: 15. Jan 2009, 11:11
Ich verstehe das nicht so ganz.

Ich habe auch ein EU Gerät und über einen Händler in Berlin gekauft. Garantie 2 Jahre. Wenn jetzt damit irgendwas sein sollte schicke ich das zu meinem Händler bzw. lasse es abholen und gut ist.

Also das man keine Garantie mehr hat, habe ich nicht gelesen.


Für die Einhaltung der Garantiebestimmungen und die Serviceabwicklung von Produkten aus dem Bereich TV, Audio und Video zeichnet sich SAMSUNG Electronics Austria GmbH verantwortlich.

Ab Kaufdatum stehen unten genannte Produkte gemäß der jeweiligen Standardbestimmung bzw. der optionalen Bestimmung unter Garantie.

Während dieser Zeit reparieren die autorisierten SAMSUNG Service Partner fabrikationsbedingte Mängel kostenlos in Bezug auf Arbeit und Material.

Die Garantieverpflichtung der SAMSUNG Electronics Austria GmbH gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die eventuelle Reparatur ausschließlich durch die autorisierten Service Partner durchgeführt wird. Der Garantieanspruch erlischt, wenn das Gerät durch Eingriffe unberechtigter Personen beschädigt, umgebaut oder demontiert wird. Bei Fehlen eines Garantienachweises (Original Kaufbeleg mit Seriennummer) erlischt jeder Garantieanspruch.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Geräte deren Defekt durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist.


Oder überlese ich das was? O.O
Tussy
Inventar
#49 erstellt: 15. Jan 2009, 11:47
Ich gieße mal bissel Öl ins Feuer..........


Zitat Samsung Support:

"Die Garantiebedingungen für XXH Modelle müssen Sie bei Ihrem Händler abfragen. Samsung Deutschland leistet für diese Modelle keinen Service Reparaturen, da diese Modelle nicht fuer den deutschen Markt bestimmt sind.
Wenn sie aber die XXH Endung am LCD haben, dann gewahrt ihnen Samsung
Deutschland ab 08.01.2009 keine Garantie auf ihr Produkt.
Diesbezüglich müssen sie sich an ihren Lieferanten wenden und dort
Gewährleistungsansprüche in Anspruch nehmen"




Bin aber mal gespannt, wie die das Rechtfertigen wollen. In Ihren Garantiebedingungen steht nichts von bestimmten Modellen die Garantie haben und die keine haben.
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#50 erstellt: 15. Jan 2009, 11:49
Also das sind alles Samsungmitarbeiter und die machen Fehler.

Also in den Garantiebedingungen auf der .at Seite zum Beispiel steht nichts dergleichen drin!

Von daher ...
Haiopai
Inventar
#51 erstellt: 15. Jan 2009, 12:02

Spiegelbild schrieb:
Also das sind alles Samsungmitarbeiter und die machen Fehler.

Also in den Garantiebedingungen auf der .at Seite zum Beispiel steht nichts dergleichen drin!

Von daher ...


??????????

Du hast es doch selber gerade zitiert .

Zitat :
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Zitat Ende

Was nix anderes bedeutet ,als das die Garantie nur für Geräte übernommen wird ,die über den offiziellen Importeur gekauft sind ,was im übrigen eine völlig normale Sache ist .

Wenn rein hypothetisch dein Händler in Berlin sich die Geräte in Russland besorgt hat und trotzdem ganz normale 2 Jahre Garantie anbietet ist dies eine so genannte Händlergarantie ,die mit Samsung nix zu tun hat .

Das muss nicht schlechter sein ,kann aber ,wenn sich diese Geräte von den originalen für den deutschen Markt bestimmten technisch unterscheiden .

Ich kenne das von früher aus der Motorradbranche ,da nannte man solche Händler Grau oder Reimporteure .
Je nach dem ,wo die Kräder her kamen ,passten bestimmte Ersatzteile der deutschen Modelle nicht und der Käufer war so auf diesen einen Händler angewiesen ,was häufig zu extrem langen Wartezeiten auf Ersatzteile führte .

Wie weit das übertragbar ist ,kann ich nicht beurteilen .

Gruß Haiopai

Nachtrag ,im Hifi Sektor ist der Accuphase Importeur auch für ein wirklich rigides Verhalten gegenüber nicht über ihn gekaufte Geräte bekannt .
Genau wie damals in der Motorradbranche wird nicht nur die Garantie sondern sogar generell eine Reparatur abgelehnt ,sprich es kann passieren das dir mit einem defektem Gerät die Tür gewiesen wird ,auch wenn du bezahlen willst für die Reparatur .


[Beitrag von Haiopai am 15. Jan 2009, 12:08 bearbeitet]
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