Problem mit LE 32 T 51

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sdahtc
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 28. Okt 2006, 23:32
Hallo liebe forengemeinde


Ich habe 'malwieder' ein Problem mit obengenannten LCD.
und zwar das das Netzteil in letzer zeit im Standbye sehr laut geworden ist, so das ich das Gerät vom Netz trennen muss.
Diesen Fehler hatte ich 1 Woche nach Kauf des gerätes zum ersten mal.

Nach Rücksprache mit der Samsung Hotline würde sich wieder der vorort Service sich um dieses Problem kümmern.

Nun meine Frage da ich noch Gewährleistung auf das gerät habe ab wann habe ich das Recht auf wandlung des Gerätes = ein anderes Model.

Habe schon die Suche Funktion genutzt nur leider keine Antworten um Thema erhalten !

MfG

Marcel
Hotsauce
Inventar
#2 erstellt: 29. Okt 2006, 02:02
Also ich habe auch den LE-32T51B, bin aber bis jetzt voll zufrieden und habe noch keine Probleme!

Also es ist ja gesetzlich so, das der Hersteller, ich glaube zweimal, das Recht auf Nachbesserung hat, wenn es davor passiert zum Beispiel vom Shop ist es eine Sache der Kulanz! Genau weiß ich aber nicht wie oft der Hersteller das Recht auf Nachbesserung hat!

Wo hast du denn das Gerät gekauft?
sdahtc
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 29. Okt 2006, 11:45
das war bei redcoon.de
jemand erfahrungen mit denen ?
Mr._Bean
Inventar
#4 erstellt: 29. Okt 2006, 11:47
Auf Onlinebestellungen hast du 14 Tage Rückgaberecht!
sdahtc
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 29. Okt 2006, 11:57
ja schon nur habe ich den tv jetzt ca 1,2 jahre
Mr._Bean
Inventar
#6 erstellt: 29. Okt 2006, 12:04
Dann darfst du ihn reparieren lassen oder du kannst ihn wegschmeißen. Oder du läßt es wie es ist! Du hast die Wahl!

Was meinst du bekommst du für einen 1,2 Jahre alten Fernseher? Dir würden ja nach 3 Reparaturfehlversuchen 1,2 Jahre Nutzungsvorteil abgezogen! Du hättest somit eine Anzahlung auf ein Neugerät. Mehr nicht!
sdahtc
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 29. Okt 2006, 14:13
ja aber wie sieht das auf gesetzlicher seite aus ?
Ich meine es war ja bisher jedesmal der selbe fehler.
Würde ja auch die dif. zum neuen Gerät zahlen, habe aber keine lust mehr auf einen Brummenden LCD da kann mann ja nicht einmal mehr in dem Raum schafen solte er im Standbye sein !
Mr._Bean
Inventar
#8 erstellt: 29. Okt 2006, 18:13
Du kannst nach 3 Fehlversuchen das Gerät mit Verlust wandeln oder eine nachträgliche Preisminderung verlangen. Oder eben, wie schon gesagt, ein Neugerät verlangen. Allerdings bekommst du das nicht kostenlos, da du ja auf deinem Gerät 1,2 Jahre gesehen hast.
Hotsauce
Inventar
#9 erstellt: 29. Okt 2006, 18:46
Das wäre die rechtliches Sache, hab aber schon viel durch Kulanz geschafft!
Suche:
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