Philips Problem mit Panel

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BISK3R
Neuling
#1 erstellt: 08. Aug 2013, 11:57
Hallo, liebe HIFI-Forum-User....

Ich will mich schnell mal Vorstellen und dann kurz mein/e Problem äußern/Frage stellen.

Ich heiß Enno (ja, tatsächlich kein Spitzname), bin 26 und komme aus dem (fast) schönen Leipzig!

Nun zu meinem Problem:

Ich habe mir im Dezember den "Philips 46PFL5507K/12" in einem Elektrofachmarkt gekauft und bin auch recht zufrieden mit dem Gerät....gewesen! Ich guck kaum Fernsehen und nutze den TV überwiegend für Digitaldesign.
Nach 3 Monaten musste ich gelegentliche Pixelfehler feststellen, die ich allerdings Schilterzuckend hingenommen habe, da diese immer wieder verschwunden sind!
Nach genau 5 Monaten und 14 Tagen hatte ich beim Einschalten ein Punkt, recht mittig im Bild. Ich hab mir nichts dabei gedacht, da das für mich ebenfalls nach einen Pixelfehler aussah!
Leider ist der Punkt nicht verschwunden, sondern hat sich nach kurzer Zeit sogar vergrößert!

Naja....ich hab mich damit abgefunden und den Kundenservice des Elektromarktes angerufen, der mich an einen Reperaturpartner von Philips verwiesen hatte.
Da ich noch Garantie auf das Gerät hatte und sogar noch in der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers stand, dacht ich, dass das alles kein Problem sei.
4 Tage später kam dann der Reperatur-Typ.
Als ich das Gerät eingeschalten hatte, kam von ihm ein Ton, bei dem ich hätte Ko**** können:
"OHHHHH OH OH....das ist kein Pixelfehler, sondern ein Panelbruch!"
Als er sich das genauer angeschaut hatte, wurde der Kerl ruhiger!
Er meinte, er hätte so ein Schaden noch nicht gesehen!
Der Punkt im Bild war zu der Zeit kaum großer als eine Erbse!
Er war der Meinung, dass etwas Spitzes ins diplay geknallt sei......diese Äußerung nahm er allerdings zurück, da man äußerlich kein Kratzer, Schlag oder Riss sehen konnte, was einen Spitzen Gegenstand ausschließt!
Ich muss dazu sagen, dass ich Alleine in der Wohnung lebe, kein Haustier und keine Kinder hab!
Nach Absprache mit seinem Chef, wurde die Garantiereperatur abgelehnt, da man diesen Wechsel bei Philips nicht begründen könne. Gut....versteh ich!
Also ab zum Elektrofachmarkt!
Nach Email-Tausch mit dem Geshaftsführer, wurde das Gerät abgeholt, um es von einem Philips-Gutachter begutachten zu lassen!
Nach 2 Wochen bekam ich eine Mail:

......hiermit eine grobe Zusammenfassung der Begutachtung des Philips 46PFL5507K/12 welcher bei Ihnen unter der Auftragsnummer S014- ****** registriert ist.
Wie beim Vorortbesuch am 17.06.2013 bereits festgestellt handelt ich sich hier um einen punktuellen Einschlag auch gut auf dem Foto zu erkennen.
Diese Art von Defekten tritt nur auf durch eine mechanische Einwirkung von außen und auf keinen Fall von allein.
Die strahlenförmig davon weglaufenden Risse sind Folgen dieses Defektes.
Man kann dies sehr gut mit einem Steinschlag auf einer Fahrzeugfrontscheibe vergleichen.
Auch dort treten derartige Schäden nicht ohne Fremdeinwirkung auf.

Für uns ist nach Begutachtung des Schadens eindeutig klar das dieses Schadensbild nur durch mechanische Einwirkung von außen entstanden sein kann und somit einen Garantieausschluss darstellt.
Eine vom Kunden vermutete Rissbildung ohne jegliche äußere Einwirkung ist somit völlig ausgeschlossen.



Gut, dacht ich mir.....blöd für mich, aber logisch!
Garantie ausgeschlossen!

Mein Problem besteht jetzt darin, dass der Verkäufer komplett versucht, die gesetzliche Gewährleistung mit der Garantie zu "vermischen"!
Nach § 437 BGB ist aber festgelegt, dass bei Schäden, bis 6 Monate nach dem Kauf, davon ausgegangen wird, dass der Schaden schon vorhanden war.

Ich ärgere mich wirklich sehr über den Verkäufer, weil ich garnichts an dem Fernseher gemacht hab!

Nun frage ich mich, ist es möglich, dass ein Panelbruch, so gering er auch sein mag, erst nach Wochen oder sogar Monaten auf dem Bild zu sehen ist?
Ich hoffe, dass mir jemand etwas dazu sagen kann......nein, ich bitte höflichst, dass mir jemand meine Frage beantworten kann!

Ich bedank mich schon im Vorraus und wünsche einen wunderbaren Tag.
burnhoven
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 09. Aug 2013, 10:51
Ich bin kein Jurist und kenne die genauen Bestimmungen zu wenig. Aber von "vermischen" würde ich an dieser Stelle nicht sprechen.

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Und dass es unvereinbar ist trifft doch gemäss dem Gutachten zu:

Diese Art von Defekten tritt nur auf durch eine mechanische Einwirkung von außen und auf keinen Fall von allein.


Ich habe bisher nie einen Bruch gesehen, der so klein war, dass man ihn nicht sah und der sich dann "weiterentwickelte". Hast du ein Bild davon?
BISK3R
Neuling
#3 erstellt: 09. Aug 2013, 12:37
Mehrere sogar....diese könnte ich aber erst heute Abend hochladen!
Mit "vermischen" meinte ich eigentlich, dass sich der Geschäftsführer komplett distanziert und nur die Garantie in Betracht zieht.
Mir geht es eigentlich nur noch darum, dass ich im Recht bin! Ich hab schon längst einen neuen Fernseher und das Geld selbst ist Nebensache!
Ich will auch niemanden Betrügen!
Ich habe den Fernseher normal ausgeschalten und am nächsten Tag hatte ich diesen Punkt im Bild.
Allerdings war definitiv niemand in der Wohnung und ich persönlich habe nichts gemacht, um den Schaden zu verursachen!

Ich Ärger mich einfach nur Maßlos.

Der Bruch ist gewachsen! Das sieht man auf den Bildern und der Techniker selbst hat mir das auch bestätigt!
Auch wenn du es noch nicht gesehen hast, weißt du, ob es möglich ist?

Aber schonmal vielen Dank für deine Antwort!
burnhoven
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 09. Aug 2013, 16:55
Ich muss mich vielleicht besser und detailierter Ausdrücken:
- Ich habe noch nie einen Bruch gesehen, der so klein war, dass man ihn nicht sieht
- Wenn ein Bruch vorhanden ist (Bruchstelle sichtbar), und man drückt z.B. aufs Display oder man bewegt (biegt) das Gerät, dann kann sich die Bruchstelle vergrössern

Ohne das was du sagst anzweifeln zu wollen, kann ich dir leider nicht sagen, ob es möglich ist. Ich weiss es nicht. Auf die Bilder bin ich gespannt.
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