Philips LCD-Display durch Raucheinwirkung defekt nach 18 monaten

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ALF1812
Neuling
#1 erstellt: 11. Nov 2008, 20:58
Hallo zusammen,
wir habe einen Philips LCD-TV 32 Serien Nr.32PF3321/12
seid Febuar 07 nach ca. 18 Monaten zeigen sich am oberen rechten Bildschirm zwei schwarze Schatten in längs richtung nach unten.
Wir meldeten dieses wegen der Garatie bei Philips, das Gerät wurde am auch sehr schnell bei uns abgeholt und ca.vier Tage später bekammen wir schon Post das das LCD-Display durch Raucheinwirkung defekt sei und dieses kein Garantiefall sei!
Uns ist dann von Philips ein Blatt mit den Aktuellen Garantiebestimmungen beigelegt worden, woraus hervor geht das Tatsächlich ein LCD-Display von Philips durch Raucheinwirkung ( Nikotin) einen Defekt bekommen kann und dieses KEIN Garantie fall ist!
Bei der Lieferung war keine Beschreibung dabei, wo darauf hingewiesen wurde das wir nicht rauchen dürfen. Auf Nachfrage beim Fachhandel wurde mir gesagt das in der kurzen Zeit kein Gerät dadurch defekt werden kann.
Klar Rauchen wir, aber zusammen vieleicht 10 Zigaretten beim TV am Abend, sonst sind wir Arbeiten, und wir haben keine Kneipe.

Hat jemand die gleichen erfahrungen mit LCD-Displays gemacht?
Und hat jemand noch die Garantiebestimmungen die bei der Lieferung bei den Gerät waren?
Bin dankbar für jede Hilfe und Tips was wir noch machen können
CWM
Inventar
#2 erstellt: 11. Nov 2008, 21:15

ALF1812 schrieb:

...
nach ca. 18 Monaten
...
Klar Rauchen wir, aber zusammen vieleicht 10 Zigaretten beim TV am Abend



Macht gesamt locker über 5000 Zigaretten. Da kommt schon was an Qualm zusammen.

Wäre draußen rauchen keine Alternative? Davon würde auch die übrige Einrichtung bei Euch profitieren.

Den eigentlich einzig sinnvollen Rat gebe ich erst gar nicht, das müsst ihr allein wissen. Das der TV durchs Qualmen frühzeitiger sein Lebensende erreicht, ist ja noch zu verschmerzen. Ich würde eher an mich selbst denken...


CWM
ferdi1900
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 12. Nov 2008, 00:50
@CWM:

was hat dein beitrag mit der frage zu tun?
das ist hier kein nichtraucher-forum.
CWM
Inventar
#4 erstellt: 12. Nov 2008, 02:19

ferdi1900 schrieb:
@CWM:

was hat dein beitrag mit der frage zu tun?
das ist hier kein nichtraucher-forum.


Aha, dann ist es nach Deiner Meinung ein Raucher-Forum?

Passt, ich bin Raucher. Ich gehe aber nach draußen und habe daher zumindest kein Nikotinproblem mit meinen LCDs.

Dann lass mal Deine Erklärung zur Frage hören. Und Deinen Vorschlag, so ein Problem zu vermeiden. Hier sind Lösungsvorschläge gefragt, keine Grundsatzdiskussionen. Konfuzius sagt: diskutiere nicht mit einem Raucher, der wenigstens sein Equipment schützt, wenn schon nicht sich selbst.

CWM (der jetzt kurz nach draußen geht und gute Nacht wünscht)
mpower2901
Stammgast
#5 erstellt: 12. Nov 2008, 09:48
Also ich bin selbst Raucher und das was @CWM sagt ist schon völlig richtig "Der einzig sinnvolle Rat ist aufzuhören,nicht aus Liebe zur Elektronik sondern zum eigenen Körper" !!

Und jetzt zur Problematik von @ALF1812:

Ich würde versuchen mich nochmals an Philips zu wenden und denen schildern das du beim Kauf nicht darauf Aufmerksam gemacht worden bist das Philips Fernseher nur für Nichtraucher hergestellt sind. Zusätzlich eine letzte Fristsetzung zur kostenlosen Reparatur oder Tausch des Gerätes. Sollten die dem nicht nachkommen übergibst du die Sache deinem Anwalt....Punkt aus....!

Die können in ihren Garantiebestimmungen reinschreiben was die wollen ob sie damit durchkommen ist eine andere Sache und in deinem Fall bin ich 100% sicher das es nicht der Fall ist. Mein Anwalt würde sich freuen denen ein schönes Schreiben aufzusetzen

Dann könnten die auch schreiben das Staubeinwirkung oder Wasserdampf bzw. Luftfeuchtigkeit die im Raum herrscht auch von der Garantie ausgeschlossen ist.

Nur Kopf hoch und lass dich nicht vera...en!!
horstberns
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 12. Nov 2008, 10:16
Hallo,
hier mal ein Auszug aus den Garantiebedingungen.

Die Garantie wird insbesondere dann nicht gewährt, wenn:
• das Gerät nicht ordnungsgemäß, entsprechend der
Gebrauchsanweisung im privaten Bereich in Betrieb genommen
oder verwendet wurde.
• das Gerät unsachgemäß behandelt oder gepflegt wurde,
insbesondere mit Mitteln oder Methoden, die physische oder
oberflächliche Schäden an LCD-Displays zur Folge hat.
• die vorstehend erwähnten Nachweise auf irgendeine Art
geändert oder unleserlich gemacht wurden.
• die Typenbezeichnung und Seriennummer am Gerät
geändert, gelöscht, entfernt oder auf andere Art unleserlich
gemacht wurde.
• Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Gerät
von Personen oder Gesellschaften ohne entsprechende
Befugnis vorgenommen wurden oder Schäden durch
äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer u. ä.) oder durch
unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
• das Gerät professionell oder gewerblich genutzt wurde.
• ein selbst durchgeführter, unsachgemäßer Transport (z. B.
mit ungeeigneter Verpackung) einen Schaden verursacht hat
oder das Gerät einen Sturzschaden erlitten hat.
• Verschmutzungen wie z. B. starke Staub- oder
Nikotinbeläge in Lüftungsschlitzen, Lüftern, auf Displays,
Lampen, Laserdioden usw. die Funktionalität des Gerätes
beeinträchtigen.
Captain-S
Stammgast
#7 erstellt: 12. Nov 2008, 10:49
Da sieht man es mal wieder..., rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit sondern auch deinen TV.
Und der Ärmste kann sich nun mal wirklich nicht dagegen wehren, außer kaputt zu gehen.

Es ist völlig korrekt von Philips keine Garantie zu gewähren. In den Garantiebestimmungen wird ausdrücklich darauf hin gewiesen.

Wer gewährt einem eigentlich Garantie, auf seinen vom Rauchen geschädigten Körper?


[Beitrag von Captain-S am 12. Nov 2008, 10:50 bearbeitet]
mpower2901
Stammgast
#8 erstellt: 12. Nov 2008, 11:32

Verschmutzungen wie z. B. starke Staub- oder
Nikotinbeläge in Lüftungsschlitzen, Lüftern, auf Displays,
Lampen, Laserdioden usw. die Funktionalität des Gerätes
beeinträchtigen.


Und wer entscheidet was starke und leichte Verschmutzungen sind...Philips..??
Man beachte auch Lampen,Laserdioden und Lüfter,all das sind Bauteile die sich im inneren des Geräts befinden. Als Endverbraucher kann und darf ich das Gerät nicht öffnen da ansonsten die Garantie verfällt... ergo wiedersprüchlich...

Es würde nur gelten wenn die Garantiezeit mit einer Wartung in verbunden wäre sprich ähnlich wie beim PKW d.h Garantie nur mit Inspektionswartung.

@Captain-S
ein bisschen mehr Mitgefühl wäre sicherlich angebracht denn auch dir als Nichtraucher kann sowas passieren. Was hättest du gesagt wenn bei dir der Fall eintreten würde das sie dir die Garantie verweigern wegen übermäßigem Staub im inneren des Geräts. Staub ist immer im Haushalt ob Raucher oder Nichtraucher.
Philips möchte sich hier nur von seiner Garantiepflicht befreien. Mein Rat an den Threadersteller habe ich schon geschildert.

Lg
rolle007
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 12. Nov 2008, 11:54
Ich kann dass einfach nicht glauben dass ein LCD durch Raucheinwirkung kaput gehen kann! Mann zahlt so viel Geld fuer eine Technik die kaum etwas vertraegt? Was machen denn alle Kneipen Besitzer? Muessen die sich einen Fernseher mit Sonderanfertigung kaufen? Dann muesste auf jeden LCD die in den Geschaefte stehen einen Anti Raucher aufkleber dran und wenn man mehr bezahlt bekommt man einen Fernseher der fuer Raucher geegnet ist?? Das kann doch nicht sein! Ich habe dass Gefuehl dass die Elektonik frueher einfach widerstandsfaehiger war! Ist aber auch schlau von den Hersteller sich so zu schuetzen, so sparen sie eine Menge Geld, verlieren aber auf der anderen Seite auch Kunden!

Gruss
Roland
pc_net
Stammgast
#10 erstellt: 12. Nov 2008, 11:59
Bei der Garantie können die Hersteller durch Nikotin-Rauch verursachte Beschädigungen ausschließen ...

In diesem Fall würde ich mich dann nicht auf die Garantie berufen, da dort ja bereits eine entsprechende Ausschlussklausel vorhanden ist, sondern das ganze im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abklären. Hier ist aber der Verkäufer und nicht der Hersteller dein Ansprechpartner.

Ist ein Gericht auch der Meinung, das üblicher Nikotin-Rauch die Gewährleistung ausschließt? Wenn das noch nicht ausjudiziert ist, dann wäre das ein guter Präzedenzfall
ALF1812
Neuling
#11 erstellt: 14. Nov 2008, 12:08
Danke für die vielen Infos
Bin zum Anwalt gegangen der macht nun den Rest
mpower2901
Stammgast
#12 erstellt: 14. Nov 2008, 13:03

ALF1812 schrieb:
Danke für die vielen Infos
Bin zum Anwalt gegangen der macht nun den Rest


So ist es richtig....der Anwalt wird denen schon was erzählen

Lg
Reverent001
Stammgast
#13 erstellt: 14. Nov 2008, 15:02
Also mal ganz ehrlich das ist echt ein Witz! Jetzt wird sogar schon Elektroherstellern vorgeschrieben ob man rauchen darf oder nicht wenn man Elektronik im Haushalt hat, was ja aber noch nicht alles ist!
Wer bitte, hat keinen Staub in seinem Haushalt! Ich bin jemand der mindestens 1x die Woche staubwischt (also so richtig mit nassen Lappen und so) und dann ab und zu nochmal in der WOche mit dem Swirl der den Staub nur auffängt! Aber selbst das macht meine bude nicht staubfrei, hinzu kommt dann noch das man das Gerät nicht aufmachen darf um es sauber zu machen! Man kann es vielleicht auspusten, aber wer weiss, was man dann damit kaputt macht! Ich kann mir kaum vorstellen dass das vor Gericht hält!!!!

@ALF1812
wäre super nett wenn du uns auf den laufenden halten könntest, wie es sich so entwickelt! Sonst muss ich mir auch gedanken machen was ich so ändern kann-->aufhören mit rauchen wäre da ja eigentlich die beste alternative!

Greetz
Dumpfbacke
Stammgast
#14 erstellt: 14. Nov 2008, 17:36
So wie ich das einschätze, würde ein Gericht zu der Ansicht kommen, das dies eine "überraschende" Bedingung für die Garantie ist, und somit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht haltbar.
Sonst müsste auf das Gerät wohl ein großer roter Nichtraucheraufkleber, den man vor der ersten Benutzung unter Zeugen abziehen muss......

Nikotinablagerungen sind zwar lästig, aber soweit ich weiss, nicht ätzend oder sonstwas, das zu einem garantieausschluss führen könnte. Soll halt Philips seine Displays vernünftig abdichten, damit kein Rauch auf die empfindlichen Stellen kommen kann.

Dumpfbacke
schöffy
Stammgast
#15 erstellt: 14. Nov 2008, 20:11

Dumpfbacke schrieb:
So wie ich das einschätze, würde ein Gericht zu der Ansicht kommen, das dies eine "überraschende" Bedingung für die Garantie ist, und somit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht haltbar.
Sonst müsste auf das Gerät wohl ein großer roter Nichtraucheraufkleber, den man vor der ersten Benutzung unter Zeugen abziehen muss......

Nikotinablagerungen sind zwar lästig, aber soweit ich weiss, nicht ätzend oder sonstwas, das zu einem garantieausschluss führen könnte. Soll halt Philips seine Displays vernünftig abdichten, damit kein Rauch auf die empfindlichen Stellen kommen kann.

Dumpfbacke



Na klar,eine Dose Bauschaum wirkt wahre Wunder.

JK
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