Rechtliche Frage

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BerndLie
Stammgast
#1 erstellt: 05. Mrz 2010, 21:03
Hallo,
in letzter Zeit ist mir immer wieder aufgefallen, daß durch das unmotivierte "Auseinanderziehen" von Breitbildfilmen oder bei animiertem Bildaufbau mit schwarzem Hintergrund das Senderlogo aus dem Bild geschoben wird. Was meint ihr, ist das rechtlich überhaupt zulässig?
vG BerndL
hi-fie
Stammgast
#2 erstellt: 06. Mrz 2010, 10:53

BerndLie schrieb:
Was meint ihr, ist das rechtlich überhaupt zulässig?


Mit Sicherheit.


Denn wie sollte sonst eine Richtlinie aussehen - nur Letterbox damit Logo zu sehen? Und wer bzw. wie soll das jemand bei dir zu Hause kontrollieren? Das ist Quatsch.


Rechtlich viel interessanter wäre doch die Frage, warum es bei der Werbung keine Logos gibt?
BerndLie
Stammgast
#3 erstellt: 06. Mrz 2010, 20:55
Hallo hi-fie,was ich in meinem Wohnzimmer mache, ist völlig uninteressant oder hast Du schon mal ein Impressum gelesen.
vG BerndL
hi-fie
Stammgast
#4 erstellt: 06. Mrz 2010, 21:54

BerndLie schrieb:
Hallo hi-fie,was ich in meinem Wohnzimmer mache, ist völlig uninteressant


Ja gut, aber was willst du nun eigentlich hören?


Daß es eine EU-0815-Richtlinie geben soll, wonach sämtliche Logos in allen Wohnstuben zu sehen sein müssen und zwar bei allen Formaten? Ja und?


Verstehe den Sinn deiner Frage nicht...
pc_net
Stammgast
#5 erstellt: 07. Mrz 2010, 16:48

hi-fie schrieb:
wonach sämtliche Logos in allen Wohnstuben zu sehen sein müssen und zwar bei allen Formaten? ...


also exakt in der bildmitte


[Beitrag von pc_net am 08. Mrz 2010, 14:41 bearbeitet]
hi-fie
Stammgast
#6 erstellt: 07. Mrz 2010, 18:52

pc_net schrieb:


also exakt in der bildmitte :D



Exakt



...damit das später Google Street View auch überprüfen kann
BerndLie
Stammgast
#7 erstellt: 07. Mrz 2010, 20:04
Hallo, warum so gereizt?
Wenn Philips so antworten würde, wäre es ja zu verstehen. Die Frage war, ob man es verschwinden lassen darf.
Trotzdem vG BerndL
Argon50
Inventar
#8 erstellt: 07. Mrz 2010, 20:59

BerndLie schrieb:
Die Frage war, ob man es verschwinden lassen darf.

Schreib doch mal eine Mail an einen Sender und frag nach.

Die Antwort sagst du uns dann hier.


Grüße,
Ludwig

tom09
Stammgast
#9 erstellt: 07. Mrz 2010, 21:31

BerndLie schrieb:
Hallo,
Was meint ihr, ist das rechtlich überhaupt zulässig?
vG BerndL


hoffentlch, sonst hätte ich mich schon mehrfach eines vergehens schuldig gemacht. das könnte ich mir wohl nie verzeihen.
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