Garantie auf gebrauchtes Fernseh?

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Artemis35
Neuling
#1 erstellt: 03. Feb 2008, 13:57
Ich hoffe mal im richtigem Forum zu sein!
Ich habe eine Woche vor Weihnachten bei einem Elektrohändler ein gebrauchts Fernseh für meinen Sohn gekauft.Drei Wochen später ist das Ding kaputt, geht nicht mehr an, ich das Fernseh zum Händler gebracht.Er hat das Gerät repariert (laut Ihm war ein Kondensator?? defekt)und ich sollte 15 € bezahlen, auf meine frage ob da nicht Garantie drauf sein , meinte er nur Nein wäre da nicht , soetwas könnte schon mal kaputt gehen.Nunja hab ich halt zähneknirschend die 15€ bezahlt.Nun hab ich das Fernseh keine 14 tage zuhause und ist schon wieder kaputt, geht wieder nicht an.Es kann doch nicht sein das ich jedesmal die Reperatur bezahle und der Händler auf das Fernseh keine Garantie geben muss? Ob gebraucht oder nicht, aber zwei mal defekt in 6 wochen find ich nicht ok!!
Weiss jemand einen Rat von euch?
Schnorchel
Stammgast
#2 erstellt: 03. Feb 2008, 14:24
Soweit ich weiss, muss der Händler auf gebrauchte Geräte 1 Jahr Garantie geben, es sei denn, er schliesst sie ausdrücklich aus, wobei das bei einem gewerblichen Händler wohl nicht ohne weiteres möglich ist.
valadan
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 03. Feb 2008, 14:59

Schnorchel schrieb:
Soweit ich weiss, muss der Händler auf gebrauchte Geräte 1 Jahr Garantie geben, es sei denn, er schliesst sie ausdrücklich aus, wobei das bei einem gewerblichen Händler wohl nicht ohne weiteres möglich ist.


Hier mal eine kleine Aufklärung bezüglich der Worte Garanit oder Gewährleistung:

Also GARANTIE muss niemand geben... aber eine Mängelfreiheit des Produktes muss nach BGB gegeben sein... und da hat man als Käufer bei "Gebrauchten" Waren ein Jahr Zeit Mängel festzustellen und zu reklamieren... Hier liegt leider das Problem.. der Käufer muss beweisen, das dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war! Das ist bei elektronischen Teilen nicht einfach... wenn der Fernseher 14 Tage läuft und dann ein Bauteil ausfällt (warum auch immer) ist es schwierig zu beweisen, das das Bauteil schon beim Kauf fehlerhaft war... es funktionierte ja...

Sollte der Händler allerdings eine Garantie geben, dann ist das egal, keine Beweispflicht auf Seiten des Kunden, einfach nur reklamieren und fertig...hier sind sogar meistens normale Verschleißteile mit abgedeckt (sollte man aber bei der Garaniteerklärung genau nachlesen)

Und mal zur Info: Bei Neugeräten gibt der Fachhändler im allgemeinen auch nur eine nach BGB vorgeschrieben Gewährleistungsfrist von 2 jahren. Aber der Hersteller gibt auf seine Geräte oftmals eine entsprechende Garantieerklärung von 1 bis 5 Jahren ab.

Ich hoffe das ist noch halbwegs verständlich!
kaltor
Neuling
#4 erstellt: 04. Feb 2008, 17:04

valadan schrieb:
Hier liegt leider das Problem.. der Käufer muss beweisen, das dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war! Das ist bei elektronischen Teilen nicht einfach... wenn der Fernseher 14 Tage läuft und dann ein Bauteil ausfällt (warum auch immer) ist es schwierig zu beweisen, das das Bauteil schon beim Kauf fehlerhaft war... es funktionierte ja...


Das erste halbe Jahr muss aber der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät 14 Tage lief.
valadan
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 04. Feb 2008, 18:22

kaltor schrieb:

valadan schrieb:
Hier liegt leider das Problem.. der Käufer muss beweisen, das dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war! Das ist bei elektronischen Teilen nicht einfach... wenn der Fernseher 14 Tage läuft und dann ein Bauteil ausfällt (warum auch immer) ist es schwierig zu beweisen, das das Bauteil schon beim Kauf fehlerhaft war... es funktionierte ja...


Das erste halbe Jahr muss aber der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät 14 Tage lief.


Ja stimmt schon, aber das gilt "meines Wissens" nur bei Neukauf! Nicht bei Gebrauchtwaren!


[Beitrag von valadan am 04. Feb 2008, 18:23 bearbeitet]
kaltor
Neuling
#6 erstellt: 04. Feb 2008, 20:15
Gilt meines Wissens nach aber auch für gebrauchte Waren.

ein kurzes googeln ergab das hier:
http://www.netlaw.de...hten%20Computern.pdf
valadan
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 04. Feb 2008, 21:33
O.K...hast mich überzeugt...bin auch nicht gerade der "Gebraucht-Käufer"... Aber ist ja gut so... dann kann Artemis35 ja seinen Händler mal entsprechend befragen...
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