Ingress

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littleknilch
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Okt 2013, 15:02
Hallo zusammen,

kurze Frage - besteht das Risiko, dass ein mittels Bereichsweiche auf einen DVB-C Anschluss aufgeschalteter Unicable-Router (inkl. Hochpassfilter am Unicable-Teilnehmerausgang) den DOCSIS Rückkanal im Frequenzbereich 47-65 MHz stört (laut Kabelfirma ist ein Hausanschlussverstärker mit aktivem Rückkanal vorhanden) und damit theoretisch ganze Straßenzüge vom Internet abklemmt?

Grüße
Knilch
KuNiRider
Inventar
#2 erstellt: 23. Okt 2013, 18:03
Nein, denn der arbeitet ja weit oberhalb und die Sat-Terrestrisch-Weiche schützt den Kabelbereich nochmal zusätzlich. Das Problem ist mehr passende Dosen zu finden, die sowohl einen Modem und einen Sat-Ausgang haben. Die sind m. W. alle nicht zertifiziert was ihrer Funktion keinen Abbruch tut
Beispielsweise die BDM 2419-85 / BDM 2415-85 / BDM 2410-85 / den DC-entkoppelten Abschlusswiderstand nicht vergessen
littleknilch
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 23. Okt 2013, 19:31
Das ist sehr aufschlussreich :-)

Mein Kabelbetreiber behauptet nämlich, dass der (seit einem halben Jahr bestehende) Anlagenaufbau eine letzten Donnerstag beobachtete Internetstörung hervorgerufen hätte und ich nun für die Störungssuche -und beseitigung zahlen müsse. Der Kostenfaktor macht mir nichts aus, aber es geht ums Prinzip.

Grüße
Knilch
raceroad
Inventar
#4 erstellt: 24. Okt 2013, 02:10
Ergänzend zu

KuNiRider (Beitrag #2) schrieb:
Das Problem ist mehr passende Dosen zu finden, die sowohl einen Modem und einen Sat-Ausgang haben.

Die Krux dabei ist außerdem, dass jemand, der selbst Kabelinternet und Unicable zusammenschaltet, eigentlich nur eine Dose mit Modemausgang braucht. Es ist aber dennoch nötig, alle Dosen (oder zumindest alle bis zu einem Rückwegsperrfilter mit DC-Durchgang) gegen besagte Kombidosen zu ersetzen.

Belässt man es an den Anschlüssen, an denen kein Internet gebraucht wird, bei "normalen" Sat-Dosen, kann das zu Ingress in den Rückkanal führen.


[Beitrag von raceroad am 24. Okt 2013, 10:25 bearbeitet]
rura
Inventar
#5 erstellt: 24. Okt 2013, 05:08

littleknilch (Beitrag #3) schrieb:
....aber es geht ums Prinzip

Korrekt. Und da sollte man sich vorher genaustes Informieren, nicht hinterher. Denn evtl. Störungen vieler, verursacht durch einen einzigen unwissenden, sollte man auch nicht tolerieren. Und dabei geht es mir nur ums Prinzip.
littleknilch
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 24. Okt 2013, 07:21
@rura
Ich bin da völlig deiner Meinung. WENN ein Fehler bei einem Unwissenden zu einer Störung vieler führt, sollte man das nicht tolerieren. Aber wir reden aneinander vorbei - DASS das nämlich so ist, sprich ein Fehler im Anlagenaufbau verantwortlich ist, wurde nicht bewiesen, nur behauptet. Es wurde auch lediglich die BK/SAT-Dose getauscht und fertig, die Anlage habe ich dann selbst sicherheitshalber außer Betrieb genommen.

Ich bin durchaus zu Selbstkritik fähig. Wenn man mir also schlüssig nachweist, dass das System für die Störung verantwortlich ist, dann kann ich das problemlos so akzeptieren und auch die Verantwortung übernehmen, wie gesagt finanzielle Forderungen sind mir völlig egal. Wenn man mir aber sagt, dass etwas, was ein 3/4-Jahr funktioniert hat (und vorher in leicht abgeänderter Form schon 2 Jahre lang), für eine fünfstündige Störung verantwortlich gewesen sein soll, ohne das vort Ort nochmals zu kontrollieren und mir schlüssig zu demonstrieren, geht mir das gegen den Strich. Schuldzuweisung ohne Beweis geht einfach nicht, das hat nichts mit Toleranz zu tun.

Erfreulicherweise ist das Internet/TV/Telefon heute aber gleich wieder ausgefallen, bin gespannt wer dieses Mal Schuld ist.


[Beitrag von littleknilch am 24. Okt 2013, 07:27 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#7 erstellt: 24. Okt 2013, 09:21
Deine Fragestellung war falsch und geht an dem Problem völlig vorbei!
Der Unicable-Router macht keine Störungen über eine Sat-Terrestrisch-Weiche aber über eine falsche Dose kann ein TV oder UKW-Radio sehr wohl massiven Ingress einspeisen!

Es wurde auch lediglich die BK/SAT-Dose getauscht

legt den Verdacht nahe, dass du da was falsches in der Anlage hattest!
Nächster Punkt ist, dass du ja die Anlage nicht im Rückkanal einmessen konntest, wesshalb es auch streng verboten ist, Anlagen mit Rückkanal irgendwie zu verändern. Somit ist eine Haftung deinerseits durchaus möglich!
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