Wann schalten die mich ab?

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MisterNobody
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 08. Aug 2010, 13:53
Hallo,

vor einem Monat und 8 Tagen lief mein Abo aus.

BULI und alle HD Sender.

BULI lief gleich am ersten Tag nicht mehr aber alle HD
Sender außser Sport laufen noch!

Ist das Absicht oder habe die mich vergessen???
boep
Inventar
#2 erstellt: 08. Aug 2010, 14:03
Wenn sie dich wirklich vergessen haben, musst du dich bei denen melden. Auf keinen Fall weiternutzen, sonst akzeptierst du automatisch eine Vertragsverlängerung!
MisterNobody
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Aug 2010, 21:54

boep schrieb:
Wenn sie dich wirklich vergessen haben, musst du dich bei denen melden. Auf keinen Fall weiternutzen, sonst akzeptierst du automatisch eine Vertragsverlängerung!



Also da liegst du sicher falsch!
Erstens ob ich das nutze kann keiner nachvollziehen.
Und zweitens spielt das keine Rolle, wenn ich etwas nicht bestellt habe, brauche ich dies nicht zu bezahlen!

Beispiel:
Du bekommst einen 55Zoll Flatscreen unbestellt nach Hause geliefert ...
Du brauchst den weder zu bezahlen noch zurückzuschicken und auch nichtmal beim Lieferanten musst Du anrufen, Du musst ihm lediglich die Möglichkeit geben den TV wieder abzuholen!

Aber zurück zur Frage:
Wann wurde bei euch abgeschaltet???
boep
Inventar
#4 erstellt: 08. Aug 2010, 21:58

MisterNobody schrieb:
Du bekommst einen 55Zoll Flatscreen unbestellt nach Hause geliefert ...
Du brauchst den weder zu bezahlen noch zurückzuschicken und auch nichtmal beim Lieferanten musst Du anrufen, Du musst ihm lediglich die Möglichkeit geben den TV wieder abzuholen!


Richtig, beginnst du aber ihn zu nutzen ist die Situation eine ganz andere.
rura
Inventar
#5 erstellt: 09. Aug 2010, 17:13

boep schrieb:
Wenn sie dich wirklich vergessen haben, musst du dich bei denen melden. Auf keinen Fall weiternutzen, sonst akzeptierst du automatisch eine Vertragsverlängerung!

Sorry, aber so einen Quark habe ich lange nicht mehr gehört

MisterNobody schrieb:


Ist das Absicht oder habe die mich vergessen

Sollte dir egal sein. Wichtig ist nur, dass du die Kündigung bestätigt bekommen hast und sie dir nichts mehr vom Konto abziehen. Du kannst also getrost weiterschauen bis sie dich abschalten.


[Beitrag von rura am 09. Aug 2010, 17:40 bearbeitet]
boep
Inventar
#6 erstellt: 09. Aug 2010, 17:37
Ist leider so: Er bezieht weiter die Leistungen, also hat der Anbieter auch rein rechtlich das Recht ihn dafür bezahlen zu lassen. So ist das im dt. Gesetzesjungle.

Mal ein Analog Beispiel: Du machst eine Lehre als sonstwas, nachdem die Lehre vorbei ist, kommst du einen weiteren Tag arbeiten und dein Chef sagt nichts dagegen sondern lässt dich fleißig schaffen. So habt ihr automatisch einen Arbeitsvertrag geschlossen und du hast das Recht für zumindest für 1 Jahr weiter dort arbeiten ohne je was unterschrieben zu haben.

Du schließt in DE schneller einen Vertrag als du glaubst.


[Beitrag von boep am 09. Aug 2010, 17:40 bearbeitet]
rura
Inventar
#7 erstellt: 09. Aug 2010, 17:46
Auch durch mehrfaches wiederholen wird es deshalb nicht wahrer. Es ist nicht so, kannst mir ruhig glauben. Wenn nicht, ist es auch OK.
hgdo
Moderator
#8 erstellt: 09. Aug 2010, 17:47

boep schrieb:
Ist leider so: Er bezieht weiter die Leistungen, also hat der Anbieter auch rein rechtlich das Recht ihn dafür bezahlen zu lassen. So ist das im dt. Gesetzesjungle.

Das ist doch nicht richtig.

Er bezieht die vertraglich vereinbarten Leistungen doch schon längst nicht mehr. Bundesliga ist abgeschaltet. Damit hat Sky den Vertrag beendet oder zumindest gebrochen.

Für die noch empfangbaren Sender gibt es weder ein Abo noch einen Preis.
boep
Inventar
#9 erstellt: 09. Aug 2010, 17:52
However: Ich bin nicht hier Lernresistenz zu therapieren. Wer mir nicht glaubt, soll es lassen und seine eigenen Erfahrungen sammeln.

Bis denne.


[Beitrag von boep am 09. Aug 2010, 17:53 bearbeitet]
hgdo
Moderator
#10 erstellt: 09. Aug 2010, 18:01

boep schrieb:
Ich bin nicht hier Lernresistenz zu therapieren.


Am allerwenigsten die eigene
(SCNR)
MisterNobody
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 09. Aug 2010, 18:10
... ich finde die Diskussion recht amüsant, aber meine
Frage würde mich immer noch interessieren:

Wann wird normalerweise abgeschaltet???
Wird das Programm als Lockmittel manchmal länger
laufen gelassen???

Eines noch:

Verträge werden immer unter zwei Parteien geschlossen, d.h.
es müssen sich zwei (zumindest bei Vertragsabschluss) einig
sein ...


Beispiel:
Wenn ich Dir ungefragt ein Haus auf dein Grundstück baue und du einziehst musst du es mir nicht bezahlen!

... ein schönes Beispiel
boep
Inventar
#12 erstellt: 09. Aug 2010, 18:54

hgdo schrieb:
Am allerwenigsten die eigene


Jaja, die guten Kindergarten Argumente: "SELBER SELBER!"

(SCNR)

@Mister Nobody: Genau das! Sky bietet weiterhin die HD Sender an (sie bieten den Vertrag an), du guckst sie (stimmst zu).

Dein Vergleich mit dem Haus hinkt, denn würde ICH einziehen müsste ich dich dafür entschädigen. Du bietest das Haus an, ich nehms. Vertrag geschlossen.


[Beitrag von boep am 09. Aug 2010, 18:59 bearbeitet]
MisterNobody
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 09. Aug 2010, 19:45
Bürgerliches Gesetzbuch:

§ 241a
Unbestellte Leistungen

Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
boep
Inventar
#14 erstellt: 09. Aug 2010, 20:05
Schön gegoogled, leider unpassend.

Nachfolgend die korrekten Paragraphen: Du nimmst die Leistung von Sky in Anspruch, also trittst du automatisch in ein Schuldverhältnis gegenüber Sky. Wenn du jetzt nicht zahlst, hat Sky den Anspruch die Sache zurückzufordern. Da das in deinem Fall nicht möglich ist, musst du mit Geld kompensieren.

Auszug aus Titel 26 - Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822) - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.


§ 818
Umfang des Bereicherungsanspruchs

(2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grunde zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen.

(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften.

Ich wollte schon lange aus dem Thread raus, jetzt wirklich.

Nachfolgend möchte ich dir noch mit auf den Weg geben, dass man nichtnur Rechte hat sondern auch Pflichten. Die Pflicht etwas zu bezahlen, dass man benutzt gehört dazu.

LG


[Beitrag von boep am 09. Aug 2010, 20:05 bearbeitet]
MisterNobody
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 09. Aug 2010, 21:04

boep schrieb:
Schön gegoogled, leider unpassend.

Nachfolgend die korrekten Paragraphen: Du nimmst die Leistung von Sky in Anspruch, also trittst du automatisch in ein Schuldverhältnis gegenüber Sky. Wenn du jetzt nicht zahlst, hat Sky den Anspruch die Sache zurückzufordern. Da das in deinem Fall nicht möglich ist, musst du mit Geld kompensieren.


LG ;)


Da muss ich Dir leider widersprechen

Unbestellte Lieferung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine unbestellte Lieferung liegt vor, wenn einer Person Waren zugesandt werden, die diese nicht bestellt hat, die ihr also ohne zurechenbare Aufforderung zugehen. Rechtlich ist die Zusendung an den Empfänger bedeutungslos. Insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Dies wird in (§ 241a Abs. 1 BGB) geregelt. Er muss auch nicht auf die Lieferung reagieren. Auch bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache ist der Empfänger nicht strafbar (strittig). Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen Eigentümer der zugesendeten Ware bleibt, ist ein Herausgabeanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Das heißt, der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer der zugesendeten Ware, kann die Ware aber nach seinem Belieben gebrauchen und verbrauchen. Der Empfänger muss die Sache nicht herausgeben, verkauft er sie aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser hingegen herausgabepflichtig (§ 932 Abs.2 BGB, § 985 BGB).

Zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger kommt kein Vertrag zu Stande, soweit sich der Empfänger nicht dahingehend äußert. Etwas anderes gilt dann, wenn der Empfänger Kenntnis oder fahrlässig Unkenntnis davon hatte, dass die Sendung an ihn irrtümlich erfolgte, sei es durch die irrige Annahme einer Bestellung seitens des Unternehmens oder durch irrtümlichen Zugang bei ihm als Empfänger.

Erhält der Empfänger hingegen ein aliud zur bestellten Ware, die sich dadurch auszeichnet, dass sie der Qualität und dem Preise nach ebenbürtig ist, liegt eine unbestellte Lieferung dann nicht vor, wenn der Empfänger den Hinweis erhalten hat, nicht annehmen zu müssen und kostenfrei rücksenden zu dürfen.

In der Praxis gilt: Zahlt der Verbraucher die unbestellte Leistung, wird dies in der Regel als Annahme des Vertrages gewertet. Sendet er die unbestellte Ware zurück, muss der Lieferant die dadurch entstandenen Kosten ersetzen (§ 683 BGB)[1].


So ist das!

Und da du nun aus dem Tread draußen bist hab ich eh recht

d.h. ich hab noch was gelernt, ich dachte ich darf unbestellte Ware nicht benutzen und muss sie wieder rausrücken: ich freu mich schon auf die nächste Lieferung

Mal weitergedacht: Wenn jemand ( ) etwas auf meinen Namen bestellt gehört das mir bzw. ich kann das nutzen!
boep
Inventar
#16 erstellt: 09. Aug 2010, 21:42
Nur, dass es hier um einen Vertrag geht nicht um Ware hast du völlig ausser Acht gelassen.

Die Tatsache, dass du dich am Schaden anderer bereichern würdest sagt mehr über deinen Charakter aus als ich wissen will.
rura
Inventar
#17 erstellt: 10. Aug 2010, 09:12

MisterNobody schrieb:
... ich finde die Diskussion recht amüsant, aber meine
Frage würde mich immer noch interessieren:

Wann wird normalerweise abgeschaltet???
Wird das Programm als Lockmittel manchmal länger
laufen gelassen???


Lasse dich nicht hier nicht von unwissenden verunsichern. Es ist sehr unterschiedlich, wie lange ein Programm noch läuft. Bei mir waren es 12 Tage, bei anderen noch länger und wiederum bei anderen kürzer. Wenn du zB. Buli abbbestellst, schalten sie sehr gerne mitten im Spiel ab. Ein Schelm, der Böses dabei denkt
MisterNobody
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 10. Aug 2010, 19:33

rura schrieb:

MisterNobody schrieb:
... ich finde die Diskussion recht amüsant, aber meine
Frage würde mich immer noch interessieren:

Wann wird normalerweise abgeschaltet???
Wird das Programm als Lockmittel manchmal länger
laufen gelassen???


Lasse dich nicht hier nicht von unwissenden verunsichern. Es ist sehr unterschiedlich, wie lange ein Programm noch läuft. Bei mir waren es 12 Tage, bei anderen noch länger und wiederum bei anderen kürzer. Wenn du zB. Buli abbbestellst, schalten sie sehr gerne mitten im Spiel ab. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ;)


Zurück zum Thema ... DANKE

Bei mir sind es nun 40 Tage ....
MisterNobody
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 08. Sep 2010, 17:46
seit dem 01.09. ist es dunkel!
2 Monate kostenlos echt nett!

Und nun ... ich vermisse die HD Sender!
HanauER
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 09. Sep 2010, 11:21
Es gibt doch gerade so ein sehr günstiges Neueinsteigerabo von Sky. Schlag zu und du hast wieder alle HD Programme
brain00
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 24. Sep 2010, 15:12

boep schrieb:
Ist leider so: Er bezieht weiter die Leistungen, also hat der Anbieter auch rein rechtlich das Recht ihn dafür bezahlen zu lassen. So ist das im dt. Gesetzesjungle.

immer wieder lustig was für'n bullshit man im internet lesen kann btw wer das da oben glaubt oder sich einfach nicht sicher ist, kann seinen vertraulichen anwalt befragen

deine geposteten paragraphen machen die sache auch nicht richtiger
Cogan_bc
Inventar
#22 erstellt: 24. Sep 2010, 15:24
Sky läßt öfter mal wasa aus Werbezwecken laufen und bezahlen mußte da auch noch nie jemand für.
Geht ja auch garnicht, sonst würden wir ja alle für den Heimatkanal bezahlen. Den würden die nämlich dann einfach nicht abschalten und nach ein paar Jahren die Mega Kohle verlangen weil sich der Kunde nicht gemeldet hat.
Wie auch, da schaltet man ja nie hin.
Das mit dem Werbezweck hat ja bei Dir sogar gewirkt.
Die würden mir aber auch fehlen.
Ansonsten verlangen die im allgemeinen nach einer gewissen Zeit die Karten zurück und die muß man dann sehr wohl zurückschicken.
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