Erfahrungsbericht Händler "hdd-player.de"

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Radler4711
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 08. Mai 2007, 13:44
Hallo,

hier mein Erfahrungsbericht mit dem Online-Händler Noveltech GmbH, der unter der Domain "www.hdd-player.de" diverse Mulitplayer vertreibt:

Vor kurzem habe ich mir im Onlineshop dieser Website einen Festplattenplayer bestellt (Rapsody RSH-300). Nach einem kurzen (enttäuschenden) Hörtest (1-2 Stunden) auf meiner Hifi-Anlage habe ich mich entschlossen vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und das Gerät an Noveltech zurückzusenden.

Gestern teilte mir Noveltech mit, dass man 10% vom Kaufpreis für die "Abnutzung" gemäß Fernabsatzgesetz einbehalten werde. Begründung: Ich hatte die Klebefolien auf dem Gerät entfernt (stimmt) und angeblich war das Zubehör nicht korrekt verpackt (was ist korrekt?.

Die heute bei mir eingegangene Überweisung beinhaltet tatsächlich 10% Abzug vom Neupreis. Immerhin ein Verlust von ca. 27 Euro zzgl. Versand für die Rücksendung die ich selber gezahlt habe.

Bildet Euch Eure eigene Meinung...

Grüsse
Bodo
_axel_
Inventar
#2 erstellt: 08. Mai 2007, 17:47
Der Kunde hat ein Recht, die Ware zu prüfen. Diese Prüfung stellt nicht Grundsätzlich eine Abnutzung dar.

Das ist je nach Sache allerdings eine Ermessensfrage. Ich zitiere von anwaltskanzlei-online.de:

Nun ist die Frage, welchen Wertverlust der Verbraucher überhaupt anzusetzen hat. Hier ist der Jurist wiederum gezwungen, die Gesetze auszulegen, da es an ausdrücklichen Regelungen fehlt. Berücksichtigt man, daß die Regelungen des Fernabsatzgesetzes, insbesondere des Widerrufs- und Rückgaberechts den Verbraucher so stellen sollen, wie er stünde, wenn er die Ware in einem Ladengeschäft kaufte, gilt folgendes: Der Verbraucher soll das Recht haben, die Ware in einem Umfang zu testen, die einem Test in einem Ladenlokal entspricht. Mithin wird der Verbraucher solche Kosten nicht tragen müssen, die sich auf den Testlauf beschränken, wenn dieser Testlauf demjenigen entspricht, der in einem Ladenlokal stattgefunden hätte. Im Falle von (z.B.) Computern bedeutet dies, daß der Verbraucher nicht das Recht hat, einen Computer 14 Tage zu gebrauchen und am Ende festzustellen, daß er diesen doch nicht so wie eigentlich gemeint gebrauchen kann. Allerdings ist der Verbraucher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und deutlich auf diese Regelung hinzuweisen. In dem Widerrufsrecht ist also zu regeln, daß im Falle dessen, daß der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, er die Kosten für den Verschleiß trägt, wenn er das Gerät in einer intensiveren Art und Wiese verwendet als dies bei einem Test in einem Ladenlokal der Fall wäre. Computern wird man also sagen müssen, daß der Verbraucher nur dann kostenlos den Computer verwenden kann, wenn sich ein solcher Test auf eine Funktionsprüfung binnen einer Stunde beschränkt. Einen weiteren Funktionslauf des Computers darf der Verbraucher durchführen, nur hat er hierfür die erforderlichen Kosten zu tragen. Diese richten sich nach bislang nicht anerkannter Formel nach den Abschreibungswerten der deutschen AfA (Abschreibung für Abnutzung). (...)

Ich möchte aber mit aller Klarheit darauf hinweisen, daß solche Wertersatzregelungen nur dann wirksam sind, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind und diese Wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Ein ganz drastisch ausgedrückt Verwursteln irgendwo in dem Kleingedruckten wird nicht ausreichen.


Tja, im Ladengeschäft sind i.a.R. die Klebefolien entfernt. Allerdings könnte man auch sagen, dass eine Prüfung auch mit Folien ginge. Das fände ich aber schon an der Grenze.
Wenn "nicht korrekt verpackt" bedeutet, dass hier zB. (Verpackungs)Material fehlte, könnte ich einen Abzug evtl. verstehen. Sonst eigenlich nicht.

Hast Du ein gutes Gewissen, würde ich mal die AGB inspizieren und (so oder so) nochmal auf Dein Recht zur "üblichen" Prüfung hinweisen. Dass die Sache nach einer solchen Prüfung naturgemäß nicht mehr 100%ig einer solchen mit nie geöffneter Verpackung entspricht, sollte klar sein.

Gruß
Radler4711
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Mai 2007, 19:35
Hallo Axel,

vielen Dank für Deine fundierte Antwort! In der Tat wäre ich rein rechtlich wahrscheinlich in der Lage mir der den fehlenden Betrag wiederzuholen, aber der Aufwand ist mir für ca. 30 Euro einfach zu hoch.

Ich buche diesen Reinfall als "Lehrgeld" ab und bestelle in Zukunft nur noch beim Onlinehändler meines Vertrauens ...

Gruss,
Bodo
_axel_
Inventar
#4 erstellt: 09. Mai 2007, 07:07

Radler4711 schrieb:
In der Tat wäre ich rein rechtlich wahrscheinlich in der Lage mir der den fehlenden Betrag wiederzuholen, aber der Aufwand ist mir für ca. 30 Euro einfach zu hoch.

Klar, für 30,- zieht man wohl nicht vor Gericht ... habe selbst auch schon Beträge unter "PGH" (Pech GeHabt) abgebucht.

Aber je nachdem, wie Du bisher auf den Händler reagiert hast, könnte eine kurze, sachliche Darlegung der Rechtslage aus Deiner Sicht evtl. schon reichen, dass der Händler weich wird.

Gruß
Boot
Inventar
#5 erstellt: 12. Mai 2007, 07:56
und genau mit dieser Grenze wird spekuliert, frei nach dem Motto "Wegen der paar Euronen wird schon kein Aufstand gemacht." Falls doch wird sehr schnell nachgegeben.

Erinnert mich vom Verhaltensmuster an White-Van-Verkäufen u.a., welche einfach davon ausgehen, dass ein ausreichender Prozentsatz die Pille schluckt.

Boot
dsporer
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 22. Mai 2007, 06:07
Kann das Geschäftsgebaren dieses Händlers nur bestätigen. Habe jetzt nach 14 Tagen noch überhaupt keine Reaktion auf meine Rücksendung erhalten. Ich denke Service sieht ganz anders aus. Das Schlimme ist nur, daß HDD-PLAYER es bis in einen c't Test von HDD-Video Playern als Lieferantenangabe geschafft hat...
Lord-Homer
Stammgast
#7 erstellt: 31. Mai 2007, 15:02
Ich habe vor mir im Juni auch bei diesem Händler einen HDD-Player zu kaufen. Leider habe ich den Tvix 4100 bisher noch nirgend wo anders gesehen. Ist der Händler, außer seinem Problem mit der Rückgabe, noch zu empfehlen? Ich habe nämlich keine Lust mehrere Wochen auf den Player zu warten um dann zu erfahren, dass er nicht mehr vorrätig ist. Lohnt es sich eventuell auch den Player schon vorzubestellen? Kennt sonst noch jemand einen Händler in Deutschland, der die neune Tvix's anbietet?
Highlander1
Schaut ab und zu mal vorbei
#8 erstellt: 31. Mai 2007, 19:11
Hallo,
ich arbeite bei Novel-Tech und kann zu genau diesem Vorfall Stellung nehmen.
Der besagte Kunde "Bodo" hat uns tatsächlich dieser Gerät eingeschickt und wir haben diese 10% abgezogen... Dazu stehen wir. Das war aber auch der erste Fall innerhalb von 3 Jahren, in denen wir so vorgehen mußten, da das Gerät definitiv nicht in einem Wiederverkaufsfähigen Zustand war und nur noch als gebrauchtes Gerät zu verkaufen war. Das steht übrigens auch in unseren AGB's.

Nicht alles was König Kunde verbockt sollte immer nur der Händler ausbaden müssen! Als Händler ist man vom Fernabsatzgesetz schon genügend geschunden.
Oft wird auch was bestellt und nicht einmal angenommen. Das Paket kommt ungesehen zurück. Und wer trägt hier die Kosten... natürlich wir...

zu dsporer: Um welche Rücksendung handelt es sich? Auch hier geht mal was schief und auch wir als Händler müssen manchmal sehr lange auf die Bearbeitung der Geräte warten, die wir im Kundenauftrag an den Hersteller oder Distributor schicken. Gerade bei Rapsody (www.ceptra.de) ist das eine Katastrope... Wartezeiten von 4-6 Wochen sind die Regel und Emails werden grundsätzlich erst beim dritten Anlauf beantwortet usw... Aber danach fragt uns auch keiner... Lieber erst mal irgendwo anonym meckern...

Bei den Geräte von Dvico sind leider die Wartezeiten auch sehr lang. Da werden vom Vorlieferanten meist auch keine Lieferankündigungen eingehalten. Irgendwann müssen wir die Geräte aber auch mal einlisten, sonst sind die ja nie zu kaufen.

Ich bin der Meinung, was wir für unsere Kunden tun ist nicht Standard. Wir betreiben ein eigenes Forum, treiben aktiv die Firmwareentwicklung der Geräte voran und kämpfen auch bei unseren Kunden für die Weiterentwicklung der Firmware beim Hersteller. Ihr könnt das gerne bei uns im Forum unter www.hdd-player.de nachlesen.
Ohne www.hdd-player.de währen diverse Geräte nie auf dem deutschen Markt erschienen oder nur zögerlich.
Wer sich beschweren möchte, soll diese bitte persönlich bei mir tun, wir haben damit kein Problem und finden mit Sicherheit eine passende Lösung. Unsere Kontaktdaten sind auf unserer Website zu finden!

Danke und nichts für ungut...
Radler4711
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 03. Jun 2007, 12:32
Da mir vorgeworfen wurde die Ware in einem nicht "wiederverkaufsfähigen" Zustand zurückgesendet zu haben, poste ich an dieser Stelle mal die Originalmail von hdd-player.de zur Begründung des zehn-prozentigen Abzugs:


bei der Prüfung Ihres Gerätes mußten wir leider feststellen, dass das Gerät
"Gebrachsspuren" hatte. Die Schutzfolien des Gerätes wahren z.B. abgezogen
bzw. war der Zubehör nicht ordentlich verpackt. Nach dem Fernabsatzgesetz
darf ein Artikel eigentlich nicht benutzt werden, um vom dem 14-tägigen
Rücktrittsrecht gebrauch machen zu können oder es muß ein entsprechender
Betrag für die Nutzung abgezogen werden.
Das Gerät können wir in diesem Zustand nicht mehr als Neugerät weiter
verwerten. Wir werden deshalb 10% des Kaufpreises abziehen.


Das war dann die komplette Begründung für ca. 27 Euro die einbehalten wurden.

Wenn alle im Onlinehandel so verfahren würde könnten die Amazons dieser Welt ihr Geschäftsmodell einstellen. Dann gehen die Leute halt wieder zum Mediamarkt.
Boot
Inventar
#10 erstellt: 03. Jun 2007, 13:21

Nach dem Fernabsatzgesetz darf ein Artikel eigentlich nicht benutzt werden,

Erst mal gibt es im Jura den Begriff eigentlich nicht

Unabhängig davon ist diese Aussage falsch. Der Kunde hat das Recht die Ware in Betrieb zu nehmen und zu testen, wie er es bei einer eingehenden Prüfung in einem Ladengeschäft ebenfalls machen würde.

Erst eine darüber hinaus gehende Nutzung kann als Wertminderung angesehen werden.

Wenn dazu gehört, dass die Fernbedienung zur Bedienung gebraucht wird, muss akzeptiert werden, dass deren Verpackung geöffnet wird. Leider geht dieses auf Grund der Art der Verpackung nicht immer schadlos (verklebte/ verschweißte Kunststofftüten). Das ist jedoch nicht das Problem des Kunden sondern des Herstellers (d.h. für den Vertriebsweg geeignete Verpackungen eisnetzen). Ebenso gilt natürlich, dass der Kunde zur Wahrung seines Anspruchs mit der entsprechenden Sorgfalt umzugehen hat.

Ebenso ist mit allen Sachverhalten umzugehen: Ist die Handlung i.S. o.g. Rechts notwendig gewesen und erfolgte der Umgang mit der entsprechenden Sorgfalt.


Von all dem ist natürlich eine Wandlung wegen Mangels unberührt.


Boot
Lettermaker
Stammgast
#11 erstellt: 09. Jun 2007, 20:16

Radler4711 schrieb:
Da mir vorgeworfen wurde die Ware in einem nicht "wiederverkaufsfähigen" Zustand zurückgesendet zu haben, poste ich an dieser Stelle mal die Originalmail von hdd-player.de zur Begründung des zehn-prozentigen Abzugs:


bei der Prüfung Ihres Gerätes mußten wir leider feststellen, dass das Gerät
"Gebrachsspuren" hatte. Die Schutzfolien des Gerätes wahren z.B. abgezogen
bzw. war der Zubehör nicht ordentlich verpackt. Nach dem Fernabsatzgesetz
darf ein Artikel eigentlich nicht benutzt werden, um vom dem 14-tägigen
Rücktrittsrecht gebrauch machen zu können oder es muß ein entsprechender
Betrag für die Nutzung abgezogen werden.
Das Gerät können wir in diesem Zustand nicht mehr als Neugerät weiter
verwerten. Wir werden deshalb 10% des Kaufpreises abziehen.


Das war dann die komplette Begründung für ca. 27 Euro die einbehalten wurden.

Wenn alle im Onlinehandel so verfahren würde könnten die Amazons dieser Welt ihr Geschäftsmodell einstellen. Dann gehen die Leute halt wieder zum Mediamarkt.



hm - die Antwort ist wirklich interessant.

Ich möchte mich für diesen Thread hier bedanken. Man sollte solche "Methoden" vieler Onlineshops häufiger bekannt machen. Mit dieser Art der Formulierung versucht man doch nur, einen evtl. unwissenden zu verunsichern, in der Hoffnung, dass er das schluckt.

Die Aussagen des Mitarbeiters finde ich schon sehr interessant - fast könnte einem der Online-Shop Leid tun - müssen sie sich doch mit dem bösen Fernabsatzgesetz rumschlagen. Ich denke, dass weiß ich vorher - und muss dies entsprechend einkalkulieren - oder es sein lassen.

Dann muss ich wohl warten, bis mehrere Händler den Tvix anbieten. Ich denke, Qualität wird sich durchsetzen und dadurch den Preis bestimmen.


[Beitrag von Lettermaker am 09. Jun 2007, 20:19 bearbeitet]
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