Zu "pingelig" bei PA Verleih ?

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Ralfii
Inventar
#1 erstellt: 17. Jul 2017, 21:43
Hallo

Übers Wochenende habe ich einem bekannten au meinem Ort eine kleine Anlage ausgeliehen(wurde abgeholt bei mir), damit sie "etwas" Musik für ihr 10 Jähriges Firmenjumiläum haben, ca. 100 Besucher, Sprache und etwas Musik danach. Habe dafür 50 Euro bekommen im Voraus.

2 Stück LD Stinger 12", 2x15m Speakonkabel, Boxenständer, Mikroständer, TG-X58, 15m XLR Kabel , Kleinmischer Behinger 802, und jetzt kommts:

Endstufe Eigenbau aus den 90ern "Elektor Crescendo", 120W-4R, 80W-8R im 2HE Gehäuse, macht einen ordentlichen Eindruck, funktioniert schon seit 20 Jahren einwandfrei als Garagenbeschallung


Habe absichtlich nicht das beste Zeug mitgegeben, und keinen Mischer mit Fadern wegen "auslaufenden Getränken"



Als sie dann mittags das Zeug aufgebaut haben, hat die Endstufe Rauchzeichen von sich gegeben und ein Kanal ist abgeraucht, warum auch immer. Diverse Teribertransistoren sind geschmolzen, die eingebaute Schutzschltung hat wohl angesprochen
https://www.elektormagazine.de/magazine/elektor-200905/3233


Habe ihnen dann eine American Audio VLP1500 und einen Thomann DS2in4 (auch im Rack) hingestellt, kurz eingestellt auf Lowcut 70Hz und Limiter kurz vor der hörbaren Kotzgrenze


Die Party sei ganz gut gelaufen, mit Karaoke-Singen usw. mag ich mir gar nicht vorstellen, wie sich das angehört hat, Bassregler am Mischer waren noch auf max gedreht....



Heute wurde dann das Zeug bei meiner Frau vorbei gebracht und in die Garage gelegt:

-Kabel staubig, nicht klebrig, schlampig aufgewickelt

-Miniklinkenkabel vorderer Pin abgebrochen

-div. Kratzer neue Kratzer auf 19" Racks (habe die Anlage bisher immer nur selbst auf und abgebaut, und passe auf mein Zeug auf, habe auch nur 5 Einsätze im Jahr


->Fazit:

-OK die Sache mit der Endstufe ist kacke, da weis ich nicht wie ich das regeln soll

-Nächstes mal mehr Verlangen, Sachen herrichten und erklären, danach wieder schauen und kucken ob alles geht, wieder aufräumen braucht ja auch schon zeit

-Nächstes mal ne Kaution, dann wird das Zeug bei mir persönlich vorbei gebracht, und nicht nur in die Garage gestellt, weil man die Kohle ja wieder zurückhaben will, was einbehalten ist auch einfacher


Wie handhabt ihr das bei der Rückgabe ?

Macht ihr jedesmal nen Funktionstest ? Oder Vor Ort selbst auf und abbauen, muss ja dann auch noch eingerechnet werden...

Die Überprüfung ob ein Lautsprecher kratzt und sich normal anhört braucht ja schon auch etwas Zeit....

Was sind die häufigsten Ausfälle bei dern Rückgaben der Gerätschaften ?



Gruß Ralfi
*xD*
Inventar
#2 erstellt: 17. Jul 2017, 22:13
Hi

Üblicherweise gilt ja "so zurückbringen wie ausgehändigt".
Ich würde mir das mit einem einfachen Satz auf dem Lieferschein nochmal explizit bestätigen lassen, ich weiße da im speziellen auf die Haftung im Fall von Beschädigung oder Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswerts hin. Der Wiederbeschaffungswert ist explizit wichtig, da der ja üblicherweise deutlich über dem Wert nach Buchhaltung liegt.
D.h. wenn ein Kunde dich da direkt an seine Haftpflicht verweist solltest du das dankend ablehnen, denn im Regelfall ersetzt die nur den Zeitwert. Der Kunde hat das Teil aber kaputt gemacht, also hat er auch alle deine dabei entstehenden Kosten zu tragen, d.h. im Zweifel den Anschaffungspreis für ein neues Gerät.

Wenn du das nicht per AGB oder expliziter Einzelvereinbarung geregelt hast, musst du dafür mal das BGB bemühen.

- Kratzer am Rack wirst du schlechte Karten haben, das würde ich als "normale Abnutzung" sehen, da der Gegenstand, also das Case, entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung (Transportschutz) verwendet wurde.
- Bei der Endstufe sieht es wohl schlecht aus, da hier weder Anschaffungswert noch Zeitwert oder Teilwert wirklich berechenbar sind. Du solltest immer damit rechnen, dass vor allem Elektronik im harten Einsatz und Bedienung durch Laien deutlich höheren Belastungen ausgesetzt ist als bei der gepflegten Nutzung durch dich selbst. Elektronik würde ich daher auf keinen Fall auf Selbstbau setzen.
- Das Klinkenkabel einfach direkt mit auf die Rechnung setzen oder entsprechend nachberechnen.
- Grundsätzlich hast du natürlich auch das Recht, Nacharbeiten zu berechnen. Solange das Kabel nur staubig ist, sehe ich es persönlich als korrekt verwendet an, das passiert halt. Wenn das Kabel dagegen erst von Bierresten etc. befreit werden muss, sehe ich da schon eine Basis, hier den Zeitaufwand nachzuberechnen.

Du solltest bei der Rückgabe aus Dry-Hire natürlich alles auf Funktion prüfen, um so direkt einen entsprechenden Mangel dem Kunden gegenüber anzumelden. Wenn du das erst Wochen später machst, hast du mit deinen Forderungen natürlich schlechte Karten.
Wenn du selbst Hand anlegst, kannst du das natürlich berechnen.

Möglicherweise ist das auch einfach das Zeichen, diesem "Bekannten" kein Equipment mehr zu vermieten, und vor allem nicht zum Freundschaftspreis.
Vor allem sollte man nie "freundschaftlich" auf die schriftlichen Formalien verzichten.
stoneeh
Inventar
#3 erstellt: 17. Jul 2017, 22:47
Gut, Endstufen ohne Limiter/Schutzschaltungen rausgeben ist immer ein Risiko. Die Welt ist voller Irrer, die es nicht zu hören scheinen, oder einfach ignorieren, wenn ein Amp im Clipping ist.

Ebenso ist es ein Risiko, Equipment ohne (schriftlichen) Vertrag mit klar geregelten Bedingungen rauszugeben. Was willst du sonst machen, wenn dir wer was ruiniert? Der kann ja nicht nur abstreiten, dass er was ruiniert hat, sondern auch, dass er überhaupt von dir was geliehen hat. Im schlimmsten Fall kriegst du das Zeug gar nicht mehr zurück.

Ich würd es als "auf die Schnauze gefallen, fürs nächste mal dazugelernt" behandeln. Dass was kaputt geworden ist wissen sie wohl, und dass sie dir nicht gleich Schadensersatz angeboten haben, würd ich dahingehend deuten, dass sie eher nicht zahlungswillig sind. Aber du kannst ja mal dezent drauf hinweisen und nachfragen. Wenn du was bekommst, gut, wenn nicht, kannst du nix machen.
Big_Määääc
Inventar
#4 erstellt: 18. Jul 2017, 06:37
also wenn der Schaden bei uns aus dem "Ort" jemand anrichtet,
sollte das der Chef dieser Firma schleunigst regel.
es wird ja soviel rumerzählt
Reference_100_Mk_II
Inventar
#5 erstellt: 18. Jul 2017, 10:55
Klingt hier aber irgendwie nach einem Verleiher der das rein als Hobby macht...

Da würde ich sagen, dass du nur auf die Einsicht des Bekannten setzen kannst,
oder ihn aus deinem Bekanntenkreis entfernst.
Denn ohne Dokument in welchem er eingewilligt hat, für etwaige Schäden aufzukommen, wirst du selbst mit nem Anwalt wohl nicht sonderlich weit kommen denke ich. Jedenfalls nicht im Nachhinein.

Hin und wieder gebe ich mein Equipment auch raus ohne dass ich die Party/Veranstaltung selbst begleite.
Dann fahre ich aber hin,
baue selber auf,
stelle selber ein,
höre (auch mal länger. also erst PA "grob" aufbauen, hören hören hören und nebenbei Licht aufbauen, alles abhängen und schön herrichten),
gebe dann eine technische Einweisung (HIER darfst du drehen, DA nicht),
und baue sie am nächsten Tag IM BEISEIN DES "KUNDEN" selber wieder ab! Sodass dieser direkt sehen/hören kann, welche Schäden verursacht wurden.
Gut, für diese ganzen zusätzlichen Dienste nehme ich dann auch etwas mehr fürs Equipment, aber ist halt so.

So hat man immerhin Aufbau-/Einstellungs-/Transportschäden ausgeschlossen und man kann schon eher davon ausgehen wenn man dem Kunden sagt "hier mein Lieber, da ist aber wohl n ganzer Liter Wodka E im Mixer versickert", dass er das auch direkt sieht und für die Schäden aufkommt.

Was (bei mir) aber unter "normale Schäden/Verschleiße" verbucht wird:
Staubige/dreckige Kabel (ist halt auch ne Party mit vielen Gästen die viele Getränke zu sich nehmen...)
Mal ein zerfetzter HT (leider (noch) kein Limiter und gegen Mixer-Clipping hilft der auch nicht) *
Kaputte Klinke-Kabel
Fehlende Poti-Knöpfe (kosten kaum mehr als 2€ im Netz)

*) Wobei hier auch gesagt sein muss, dass wenn ich abbaue und sehe dass ALLE Regler die irgendwie in den Plus-Bereich gehen können auch voll aufgerissen sind, dann geh ich doch schon mal hin und frage, was er denn bei der technischen Einweisung nicht verstanden hat. Und nicht selten war dann jemand komplett anderes oder gar die ganze Party-Meute mal an der Anlage. Dann fordere ich auch, ist ja schon fast Vorsatz.



So viel von der Hobby-Front
Ralfii
Inventar
#6 erstellt: 18. Jul 2017, 17:02
Bei mir ist es auch nur Hobby, und ich sehe das auch als "Lehrgeld" an, aber es kamen schon immer wieder Fragen.

Auch beim Abholen hätte er schon gerne auch Bässe und Funkmikros mitgenommen, aber die wollte ich dann nicht mitgeben ohne das ich sie aufgebaut habe.


Bisher habe ich die Anlage immer selbst aufgebaut und auch wieder abgebaut, oder ggf. den Limiter ordentlich zugedreht und dann ein Passwort am Controller gesetzt, wenn ich heimgegangen bin.

Eine Kaution werde ich wohl auc bei bekannten verlangen, damit ich hinterher keine Diskussionen um Nachforderungen habe.


Gruß Ralfi
t3ch0
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 18. Jul 2017, 20:00
Da würde ich gerne mal dazwischen funken,

Hab dazu auch noch eine Frage:

Wenn man jetzt eben wie hier als "Hobby" , also ohne angemeldetes Gewerbe, mal seine Anlage gegen einen kleinen Betrag an Bekannte oder Bekannte von Bekannten verleiht aber trotzdem zur Sicherheit einen Vertrag unterschreiben lässt, gerade um solche Sachen wie Beschädigungen oder Defekte zu regeln, ist dieser Vertrag dann überhaupt gültig? Oder könnte man das auch gleich lassen?

Bei nem Privatverkauf von einem Auto oder anderen Dingen setzt man ja auch einen Vertrag auf oder druckt sich zumindest einen aus dem Netz aus und lässt diesen unterschreiben und dieser ist ja dann auch gültig?

Wie verhält sich das bei unangemeldeter Vermietung Bzw Verleihung, fährt man sich da dann eigentlich nur ans eigene Bein falls der "Mieter" den Vertrag anfechtet (sofern möglich)?

Sorry für mein Zwischenpost, aber ich dachte die Frage passt hier ganz gut dazu:)

Gruß
*xD*
Inventar
#8 erstellt: 18. Jul 2017, 20:33
Auch als Privatmann hat man das Recht, Verträge abzuschließen. Solange die gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, sind die auch entsprechend gültig.

Was gibts an einem Vertrag anzufechten? Für so dumm wird einen schon keiner verkaufen wollen zu behaupten es wäre sachgemäß, das Mischpult als Bierglas zu missbrauchen...


[Beitrag von *xD* am 18. Jul 2017, 20:34 bearbeitet]
t3ch0
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 18. Jul 2017, 20:56
Alles klar super, Danke

War auch eher so gemeint:

Wenn derjenige einem eins reindrücken will kann er den Verleiher höchstens beim Finanzamt melden, aber der Vertrag gilt trotzdem?

Gruß


[Beitrag von t3ch0 am 18. Jul 2017, 20:58 bearbeitet]
ohne_titel
Inventar
#10 erstellt: 19. Jul 2017, 07:57
ohne jetzt groß auf die "privatmann"-situation einzugehen, ein paar einblicke, wie man sowas gewerblich handhaben kann:
- cases sind dazu da, die kratzer zu sammeln, die der inhalt dann nicht abbekommt. eine rechnung gibt es, wenn ein case repariert werden muss, um weiter den inhalt zu schützen, sonst nicht.
- normal verschmutzte kabel sind o.k., wenn mal eins doof gewickelt ist mach ichs halt nochmal.
- wegen einem einzelnen stecker mache ich keinen alarm, bei häufungen schon.
- das mit der endstufe ist blöd gelaufen, der wiederbeschaffungswert ist vermutlich etwa so hoch wie deine einnahmen von dem job.
- und ja: alles, was zurückkommt, wird ausgepackt, angeschaut, getestet, bei bedarf gereinigt. mal schnell einen lautsprecher testen sollte drin sein. aber auch wenn ener 800 wackellampen zurückbringt, muss das lager die zählen, auspacken, alle anfälligen funktionen testen, zubehör kontrollieren, abpinseln, ggf. filter reinigen, wieder einpacken, verräumen. selbst bei anfälligen und teuren kabeln sollte zumindest eine sichtprüfung drin sein.
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