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kleiner Gewrbeschein ?

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Autor
Beitrag
Gelscht
Gelöscht
#51 erstellt: 10. Okt 2011, 21:15

DB schrieb:
Frage: was verspricht man sich von dem Gewerbeschein?
Bei Metro einkaufen gehen dürfen wird es wohl nicht sein.


MfG
DB



Also ich denke in meinem Fall ist ein Gewerbeschein schon dringend anzuraten.
Memory1931
Inventar
#52 erstellt: 10. Okt 2011, 21:19

Janzen-Audio schrieb:
Okeeeeeeeey.....aber dennoch empfehle ich ein Nebengewerbe.
Allein schon um dann auch zu werben. :)


Werben kann man auch ohne das man dem Amt Geld in den Rachen aufgrund einer "Gewerbeanmeldung" geschmissen hat...

Musst halt nur ehrlich sein, und das alles mit der Steuererklärung "ordentlich" erklären.....
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb germ. § 15 EStG oder halt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf


[Beitrag von Memory1931 am 10. Okt 2011, 21:20 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#53 erstellt: 10. Okt 2011, 21:26

Memory1931 schrieb:

Janzen-Audio schrieb:
Okeeeeeeeey.....aber dennoch empfehle ich ein Nebengewerbe.
Allein schon um dann auch zu werben. :)


Werben kann man auch ohne das man dem Amt Geld in den Rachen aufgrund einer "Gewerbeanmeldung" geschmissen hat...

Musst halt nur ehrlich sein, und das alles mit der Steuererklärung "ordentlich" erklären.....
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb germ. § 15 EStG oder halt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf


Und trotzdem darf man Rechnungen ausstellen?
Naja und ich sag mal die 22 € tun da für so eine Gewerbeanmeldung nun auch nicht weh.
Memory1931
Inventar
#54 erstellt: 10. Okt 2011, 21:29

Janzen-Audio schrieb:

Memory1931 schrieb:

Janzen-Audio schrieb:
Okeeeeeeeey.....aber dennoch empfehle ich ein Nebengewerbe.
Allein schon um dann auch zu werben. :)


Werben kann man auch ohne das man dem Amt Geld in den Rachen aufgrund einer "Gewerbeanmeldung" geschmissen hat...

Musst halt nur ehrlich sein, und das alles mit der Steuererklärung "ordentlich" erklären.....
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb germ. § 15 EStG oder halt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf


Und trotzdem darf man Rechnungen ausstellen?
Naja und ich sag mal die 22 € tun da für so eine Gewerbeanmeldung nun auch nicht weh. :)


Natürlich darf man Rechnungen ausstellen.....
(ohne Umsatzsteuer)

Aber Geld für's Amt.......nee....
Gelscht
Gelöscht
#55 erstellt: 10. Okt 2011, 21:31
Wie sieht es denn ohne Gewerbe aus, wenn wie schon oben erwähnt, jemand über Lautsprecherkabel etc. stolpert und sich verletzt? Gewerbehaftpflicht, Gewerberechtschutz ohne Gewerbe? Das geht wohl schlecht.

Kenn mich da zu wenig mit aus, deshalb gehe ich lieber den sicheren Weg übers Gewerbe.

Nun gut, du bist Steuerberater aber ich nicht!
Smiley2693
Stammgast
#56 erstellt: 10. Okt 2011, 22:21
Ich würde euch auch mal um Rat fragen.

vorallem dich Janzen, da du ja auch "Mitarbeiter" hast? oder hab ich das falsch interpretiert?

Ein Kumpel und ich haben uns jetzt auch fast durchgerungen und wollen ein Kleingewerbe anmelden, am liebsten natürlich gemeinsam, da wir uns 1. öfters mit Material aushelfen und 2. natürlich auch gemeinsam arbeiten wollen.

Nur kann man ja nun nicht gemeinsam ein Kleingewerbe anmelden (mein Wissensstand) stimmt das soweit oder irre ich mich da?

Natürlich könnte auch jeder sein eigenes anmelden und man würde bei quasi jedem größerem Auftrag den anderen quasi mitmieten und auf der Rechnung als "Hilfsbetrieb" aufführen

Allerdings können wir dann ja nicht gemeinsame Werbung machen oder eine Homepage nutzen, und wären ja im Grunde Konkurenten, was wir lögischerweiße vermeiden wollen.


wie kann man das am besten lösen?



Zum Schluss noch eine wichtige Frage, da ich in der Ausbildung bin (Fachkraft für Veranstaltungstechnik) und mein Kumpel einen festen Job hat, müssen wir einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag zahlen?


Gruß
Gelscht
Gelöscht
#57 erstellt: 11. Okt 2011, 08:40

Smiley2693 schrieb:
Natürlich könnte auch jeder sein eigenes anmelden und man würde bei quasi jedem größerem Auftrag den anderen quasi mitmieten und auf der Rechnung als "Hilfsbetrieb" aufführen :?


Genau so machen wir das.


Smiley2693 schrieb:
Allerdings können wir dann ja nicht gemeinsame Werbung machen oder eine Homepage nutzen, und wären ja im Grunde Konkurenten, was wir lögischerweiße vermeiden wollen.


Nö, wir sind keine Konkurrenten. Wir arbeiten gemeinsam für Janzen-Audio.

Gruß

Janzen-Audio
Memory1931
Inventar
#58 erstellt: 11. Okt 2011, 12:31
Gemeinsam.....

könnte eine BGB-Gesellschaft (GbR) gegründet werden....

Aber da würde ich mir doch mal professionelle Hilfe über einen Steuerberater holen.....
slaytalix
Stammgast
#59 erstellt: 11. Okt 2011, 13:05
Er hat doch einen Vollzeitjob wie er sagt, somit ist er auch sozialversichert mit Krankenversicherung. Deshalb der Vorschlag 400 € Mini Job, das ist dann brutto für netto & die Abgaben zahlt der Arbeitgeber.

Kleingewerbe oder eben Selbst(st)ändig nach § 18 ESTG.
DB
Inventar
#60 erstellt: 11. Okt 2011, 13:14
So viel Aufwand... Und das alles nur, um sich in das große graue Heer derer einzureihen, die auch "PA-Verleih" machen, "auflegen" und "erstmal über den Preis reinkommen" wollen und den Markt noch kaputter machen als er ohnehin schon ist ...

MfG
DB
Pilotcutter
Administrator
#61 erstellt: 11. Okt 2011, 13:17

Janzen-Audio schrieb:

Das geht aber nur, wenn man 17.500 € Einnahmen im Jahr aus dem Nebengewerbe nicht überschreitet. Was bei dir aber denke ich auch nicht der Fall sein wird.

Du wirst nachdem du das Nebengewerbe angemeldet hast, Post vom Finanzamt bekommen.
Dort kreuzt du an, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

Einziger Nachteil, du bekommst vom Finanzamt nix wieder.
Dafür jedoch mußt du auch nix zahlen!


Zahlen muss er doch erstmal die wieviel Prozent seines geschätzten Jahresgewinns.

Er bekommt ja einen Fragebogen vom FA. Dort trägt er seinen zu erwartenden Jahresgewinn ein und darauf erhebt das Amt Steuern. Die kann man sich quartalsweise abbuchen lassen. Das was er tatsächlich dann einnimmt kommt auf sein zu versteuerndes Einkommen beim Lohnsteuerjahresausgleich.

Du, TE, musst dann keine Buchführung machen, sondern nur eine Überschussrechnung. Eine Excell Tabelle mit Aufwendungen und Erträge. Was unten rauskommt ist dein Jahresgewinn oder -verlust.

Wenn er dann immer schön seine Pauschbeträge für Bürokosten und was weiß ich für Aufwendungen gegen seine Jahresgewinne bucht und immer an der Verlustgrenze rumkrebst, kommmt im ca. 3. jahr wieder ein Schrieb vom FA. Darin steht dann, wie man denn - nach soundsoviel Jahren Verlust oder geringem Gewinn - seine wirtschaftliche Zukunft beurteilt. Dann schreibst Du denen einen netten Aufsatz, dass man das nur aus Spaß an der Freude macht und gar keine Gewinnabsichten hat und ob das FA das nicht als Liebhaberei anerkenn könnten.

Ich habe das zB vor ein paar Jahren durchbekommen. Meine Steuertante (Verwandte) hat immer schön Pauschbeträge dagegengerechnet was ging (obwohl ich de facto keine Ausgaben habe) und seitdem habe ich mit dem FA gar nix mehr am Hut. Nix mehr! solange ich einen bestimmten Gewinnbetrag - den ich eh nicht erreiche - übersteige.


Wie schon geasagt:
1. gewerbeamt - anmelden.
2. Fragebogen vom Finanzamt - ausfüllen mit geringem Jahresgewinn.
3. Jedes Jahr zum Lohnsteuerjahresausgleich eine Gewinn-Verlustrechnung mit einreichen. Vielleich noch mit Rechnungskopien als Anlage.

Das war's im groben.

Gruß. Olaf

PS: Ich meine ich hatte in dem Fragebogen als "zu erwartenden Jahresgewinn" 1.000 Oiro angegeben und die haben mir je Quartal 62,50€ gefordert also 25% p.a. von 1.000€. Das ziehen die dann ersteinmal ein, aber wenn Du drunter liegst, bekommst Du's ja mit dem LohnSt Jahresausgleich (Anlage G) wieder.


[Beitrag von Pilotcutter am 11. Okt 2011, 13:35 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#62 erstellt: 11. Okt 2011, 14:33
@Pilotcutter:

Ich hatte als vorraussichtlichen Gewinn ca. 500 € angeben.
Mußte bisher noch nie 1 Cent Steuern zahlen.
Auch nix vorab.


Wie schon geasagt:
1. gewerbeamt - anmelden.
2. Fragebogen vom Finanzamt - ausfüllen mit geringem Jahresgewinn.
3. Jedes Jahr zum Lohnsteuerjahresausgleich eine Gewinn-Verlustrechnung mit einreichen. Vielleich noch mit Rechnungskopien als Anlage.


Dem stimme ich zu.

+ 4. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen
Pilotcutter
Administrator
#63 erstellt: 11. Okt 2011, 15:15
Da stimmt ja was nicht, Herr Janzen

Irgendeinen Steuersatz wird Dir das FA Luckenw ja entsprechend Deinem Gewinn auferlegen. Deswegen gibt man den zu erwartenden Gewinn ja an - damit die schonmal ihren Saugrüssel bei Dir in die Tasche halten.

Es sei denn, Du hast das Gewerbe sofort als Liebhaberei durchbekommen, oder die 500€ liegen unter irgendeine Schwelle, wo die erstmal nix saugen.

Normal, wenn Du Gewinn machst saugen die Dich an.

Also, wenn man sein Gewerbe als Liebhaberei durchhat, bekommt man auch wieder eine "normale" Steuernummer, wie man sie hat bei only Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Normal bekommt man bei Kleinunternehmergewerbe auch eine andere Steuernummer. Ich habe wieder eine normale bürgerliche Steuernummer und werde somit "gewerbefrei" beim FA geführt.

Ich weiß ja nicht, wie das im Osten gehandhabt wird aber wenn Du die Steuernummer der gewerblichen hast, ist das FA irgendwie an Deinen Gewinnen (sofern Du welche machst) beteiligt. Steuern aus Gewinnen sauegn ist ja nunmal deren Job.
Gelscht
Gelöscht
#64 erstellt: 11. Okt 2011, 15:39

Pilotcutter schrieb:
Da stimmt ja was nicht, Herr Janzen


He He...nagut, evtl. liegts am Techtelmechtel mit der Steuerfachangestellten.
Pilotcutter
Administrator
#65 erstellt: 11. Okt 2011, 16:00
Dann hat'se Dich umgehend nach Deiner Anmeldung sogleich in die Liebhaberei abgeschoben.


Folgende Kriterien sind Indizien für eine von Liebhaberei getragenen Tätigkeit:

es handelt sich um ein Hobby,

der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden mit anderen Einkünften finanziert oder ausgeglichen

trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert

insgesamt gesehen ist auf Dauer kein Totalüberschuss zu erzielen (sogenannte Totalüberschussprognose), wobei der in der Steuerrechtsprechung zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum variiert. Tendenziell ist im Bereich der Vermietung von Immobilien in der Regel von mehreren Jahrzehnten auszugehen, wohingegen bei einem Gewerbe von einem Zeitraum von 7–15 Jahren auszugehen ist


Das ist ohnehin immer Geld wert, wenn man auf welcher Seite auch immer Steuerleute mit Ahnung hat. Sonst kann man irgendwelche beauftragten Steuerbüros teuer bezahlen, oder man rödelt da mit Steuersoftware rum. Die richtigen Bekannten an den richtigen Stellen, können da schonmal was beschleunigen.

peacounter
Inventar
#66 erstellt: 11. Okt 2011, 16:04

+ 4. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen


warum ratet ihr dazu so konsequent?

gerade, wenn man nicht viele jobs macht, hält sich der aufwand bzgl der einnahmen doch in grenzen.
ABER man kann aus allen möglichen rechnungen die mwst ziehen und senkt so seine ausgaben um knapp 16%

da können ganz schnell ein paar hunderter im jahr zusammenkommen, für die man alles in allem nur ein-zwei stunden arbeiten muß.

grüße,

P
Pilotcutter
Administrator
#67 erstellt: 11. Okt 2011, 16:10

peacounter schrieb:

+ 4. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen


warum ratet ihr dazu so konsequent?


Ich kaufe (bestelle) und verkaufe nur und habe mich damit nie beschäftigt. Wenn ich etwas mehr gewerblich machen würde, könnte ich darüber nachdenken, weil ich dann wiederum auch gewerbliche Kunden bedienen könnte. Was ich eben jetzt nicht kann, weil die gewerbl Kunden immer gerne Re mit Ust haben. Aber bei mir ist das Hobby und zurzeit nicht relevant.
Smiley2693
Stammgast
#68 erstellt: 11. Okt 2011, 18:30
Erstmal danke für die Antowrt, aber "richtige" Gesellschaft wie Memory1931 vorschlug wollen wir definitiv nicht.


Wenn also jeder sein Gewerbe für sich anmeldet, brauch man da nen Namen, bzw muss man den irgendwo angeben?


Und wie ist das dann mit der HP bzw Werbung hat das dann sogesehen nix mit unserem einzelnem Gewerbe zu tun?
oder wie ist das zu verstehen?

@wie machst du/ihr das mit eurer HP und Werbung?

Gruß
peacounter
Inventar
#69 erstellt: 11. Okt 2011, 18:39

Smiley2693 schrieb:

Wenn also jeder sein Gewerbe für sich anmeldet, brauch man da nen Namen, bzw muss man den irgendwo angeben?



brauchste nicht nur nicht, darfste garnich!

wenn du nen namen wie "xy-sound" oder sowas offiziell nennen willst mußt du anders firmieren.
ne gbr oder ein einzelgewerbe muß immer den/die namen des/der gewerbetreibenden führen.
Smiley2693
Stammgast
#70 erstellt: 11. Okt 2011, 18:50
Ah gut ok,

hatte mich an Janzen Audio orientiert, ist das also schon ein richtiges Gewerbe?
Pilotcutter
Administrator
#71 erstellt: 11. Okt 2011, 18:54

Smiley2693 schrieb:
Wenn also jeder sein Gewerbe für sich anmeldet, brauch man da nen Namen, bzw muss man den irgendwo angeben?


Und wie ist das dann mit der HP bzw Werbung hat das dann sogesehen nix mit unserem einzelnem Gewerbe zu tun?
oder wie ist das zu verstehen?

@wie machst du/ihr das mit eurer HP und Werbung?



Wie Du Dich nennst und wie Du Deine HP nennst, ist bei der Gewerbeanmeldung Wurst. Mit Deinem Vor- und Nachnamen meldest Du Gewerbe an. "Peter's HiFi-Werkstatt" kannste Dir selber später überlegen. Einen briefkopf und HP habe ich auch später selber mit Fantasie kreiert.

Deine Wohnung allerdings, darf nicht gewerblich genutzt werden. Das wollen die glaube ich noch wissen. Das kann Ärger geben, wenn Du zur Miete wohnst und da irgendwie erzählst, dass Du Deine Anschrift gewerblich nutzt. Das ist meist nicht gut. So darfst Du zB Deine Wohnung nicht als Lager oder so angeben (ob Du dann soäter da was lagerst ist auch Wurst. Wenn du's machst, musst Du aber auch aufpassen, dass zB Nachbarn Dich nicht beim Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft ankreiden.

Gruß. Olaf


[Beitrag von Pilotcutter am 11. Okt 2011, 18:56 bearbeitet]
Smiley2693
Stammgast
#72 erstellt: 11. Okt 2011, 19:25
Ok alles klar, das ICH mich anmelde war klar, nennen kann ich mich also wie ich will auch dann mit meinem kumpel zusammen, richtig?


wohne bei meinen Eltern ;-) aber danke für den Tipp für später
Marsupilami72
Inventar
#73 erstellt: 11. Okt 2011, 20:16

Pilotcutter schrieb:
Wie Du Dich nennst und wie Du Deine HP nennst, ist bei der Gewerbeanmeldung Wurst. Mit Deinem Vor- und Nachnamen meldest Du Gewerbe an. "Peter's HiFi-Werkstatt" kannste Dir selber später überlegen.

Nein, das darfst Du eben nicht! Als Einzelunternehmer muss Dein realer Vor- und Zuname in der Firmierung auftauchen.

Um einen frei gewählten Firmennamen verwenden zu dürfen, kannst Du z.B. eine GmbH gründen, oder Dich ins Handelsregister eintragen lassen - in letzterem Fall firmierst Du dann als Phantasiefirma e.K. (=eingetragener Kaufmann).


Deine Wohnung allerdings, darf nicht gewerblich genutzt werden.

Das ist dem Finanzamt völlig egal...und der Vermieter wird bei einem Nebengewerbe auch nichts dagegen haben, muss aber um Erlaubnis gefragt werden.
Pilotcutter
Administrator
#74 erstellt: 12. Okt 2011, 12:24
Hab ich ja gesagt, dass sein Vor- und Zuname das Gewerbe hat.
Wie er seine HP nennt, ist Schnuppe. Meine HP hat auch eine dem Gewerbe und dem Ort entsprechende Bezeichnung. Im Briefkopf ist aaaaaa-bbbbservice.de die Überschrift gefolgt von meinem Namen.

Das mit der Wohnung ist mit Vorsicht zu genießen. Es kommt natürlich auf den Umfang des Nebengewerbes an. Die Mietverträge lauten logischerweise immer "privat". Die Wohnung wird ja lt. Gewerbeanmeldung "Betriebsstätte". Bei mir hat die Gewerbeamt-Tante explizit darauf hingewiesen, dass man private Wohnung nicht zu sehr gewerblich belasten darf, Beispielsweise in Form von angemieteter Garage als Lager und Kundenverkehr in der Wohnung.

Mein Gewerbe ist zB Autoreifen und es wurde extra "Handel mit Reifen (keine Lagerhaltung)" in die Anmeldung unter der Adresse der Betriebsstätte gesetzt.

Wenn Du gewerblich Socken strickst, hat wahrscheinlich keiner was dagegen, aber wenn Du Kundenverkehr im Mehrfamilienhaus hast, und LKW Ladungen Ware über den Hinterhof in und aus Deiner Garage distributiert werden und Du via einer günstigen Wohnung Geld verdienst, wird kein Vermieter einstimmen.

peacounter
Inventar
#75 erstellt: 12. Okt 2011, 12:39
es kommt dabei darauf an, wie das gebiet, indem man wohnt, ausgewiesen ist.
bei gewerbegebieten oder mischgebieten ist das unproblematisch, bei reinen wohngebieten muß man glaubhaft machen, dass die angegebene adresse nur die postanschrift ist und man dort weder kunden empfängt noch lagerhaltung betreibt.

grüße,

P
DB
Inventar
#76 erstellt: 12. Okt 2011, 12:55
Es bleibt die Frage nach dem Sinn. Für drei Veranstaltungen im Jahr braucht man diesen ganzen Zinnober nicht veranstalten, davon abgesehen sind die meisten Hobbykistenschiebergewerbe ohnehin Zuschußgeschäfte.

MfG
DB
deristes
Stammgast
#77 erstellt: 12. Okt 2011, 20:56
super dank für die vielen antworten, werde ab nächsten monat gewerbe anmelden, ihr wart mir eine große hilfe, weiter so, danke.
peacounter
Inventar
#78 erstellt: 12. Okt 2011, 21:01
ach komm.. wir warten doch nur auf so fragen, um uns dann gegenseitig die köppe einzuhauen, wer es am besten weiß!



viel spaß und erfolg mit was immer du genau vorhast...

grüße,

P
_Tobsen_
Ist häufiger hier
#79 erstellt: 21. Okt 2011, 17:49
Hallo,

Also ich fand die Beträge auch sehr hilfreich und die haben mir schon viele fragen im Vorfeld beantworten, danke euch dreien(?)

Ein paar fragen hätte ich dann doch noch mal, hoffe ihr könnt mir da etwas unter die arme greifen.
Also erstmal was ich plane
ich würde gerne meine Anlage nun auch "offiziell" vermieten. Im Moment mache ich das ganze noch Hobbymäßig und nur unter Freunden, wo dann ab und zhu auch mal was für mich als "Dankeschön" rausspringt.

Nun gut. Da ich das ganze jetzt wie gesagt gerne auch "offiziell" machen würde, also mit Gewinnerziehlungsabsicht, ist denke ich mal eine Anmeldung beim Gewerbeamt pflicht. Und mein Gott, die 22€ für die Anmeldung kann ich schon erübrigen, wenn man mal überlegt, was sone Anlage inner Anschaffung so kostet
So das was ich bisher schon alles weiß:
1) Ich will die "Kleinunternehmerregelung" in anspruch nehmen, aus dem ganz einfachen Grund, dass ich den ganzen Papierkram so klein und unkompliziert halten möchte, wie's geht. Und da mein Umsatz die 17.500€ Marke denke ich mal nicht knacken wird, ist das für mich die beste Wahl.
2) Da ich ja noch Schüler bin, bekommen meine Eltern noch Kindergeld. Laut Auskunft bei den Behörden darf ich im Jahr etwas mehr als 8.000€ verdienen, ohne dass das Kindergeld gekürzt wird. Und 8.000€ reiner Gewinn für mich, ist wie ich finde schon ne menge
3) Für die Gewinnermittlung reicht ja eine einfache EÜR in form einer Tabelle ala Excel.

So und jetzt gehen die speziellen fragen auch schon los, wo ihr mir hoffentlich helfen könnt

Es wurde ja hier schonmal das Thema Krankenversicherung usw. angesprochen. Ich bin ja zur Zeit noch über meine Eltern versichert. Müsste ich dann für das Gewerbe eine eigene KV abschließen? Über eine Betriebshaftpflicht habe ich auch schon nachgedacht, da müsste ich mich dann aber noch mal erkundigen ob sowas erschwinglich ist.
@Janzen: Du hast ja ein, was kostet die bei dir, wenn ich fragen darf und was ist dadurch alles abgedeckt?

Die zweite Sache wäre das mit den Fahrtkosten. Dass ich die steuerlich mit 0,30€ pro Km geltend machen kann ist mir klar aber wie mache ich das, wenn mir das Auto nichtmal gehört?
Bisher habe ich das immer so gemacht, dass ich meinem Papa beispielsweise 20€ fürs Fahren gegeben habe und dann war die Sache erledigt. Nur wie würde das bei einem Gewerbe aussehen? Kann ich diese 20€ dann als Ausgaben verbuchen? Aber wie gebe ich das dann an, weil es existiert dafür ja kein Beleg. Oder könnte mir mein Vater dann auch eine art rechnung über diese 20€ schreiben, weil dann wäre die Buchung ja kein problem....
Wisst ihr dazu was?

So und jetzt das wichtigste. Die Steuererklärung
Bisher war es ja so, dass meine Eltern meine sämtlichen einkünfte angegeben haben. Z.b. das was ich beim Zeitungenverteilen verdiene usw. Würde das dann erstmal weiterhin so laufen, bis ich mit der Schule fertig bin oder muss ich dann jetzt eine eigene Steuererklärung anfertigen? Bzw. muss ich das sowieso wenn ich volljährig werde?! Hab darüber noch gar nicht sooo bewusst nachgedacht.

Hoffe ich verlange da jetzt nicht zu viel von euch und es wäre super nett, wenn ihr mir die fragen beantworten könntet

Grüße
Tobsen
Gelscht
Gelöscht
#80 erstellt: 22. Okt 2011, 10:10

_Tobsen_ schrieb:
@Janzen: Du hast ja ein, was kostet die bei dir, wenn ich fragen darf und was ist dadurch alles abgedeckt?


Nix, hab ja noch nen Hauptjob.
Bin Heilerziehungspfleger beim Deutschen Roten Kreuz und darüber versichert.

Janzen-Audio ist nur nen nettes Nebengewerbe, kein Hauptgewerbe! Jedenfalls noch nicht.

Gruß

Janzen-Audio
_Tobsen_
Ist häufiger hier
#81 erstellt: 22. Okt 2011, 10:43
[quote]Nix, hab ja noch nen Hauptjob.
Bin Heilerziehungspfleger beim Deutschen Roten Kreuz und darüber versichert. [/quote]

Hmm, vllt hab ich mich missverständlich ausgedrückt
Ich meinte nicht die normale Haftpflichtversicherung, die hat ja jeder, ich meinte viel mehr eine Gewerbehaftpflicht um eben sachen, wie wenn jemand über nen Kabel stolpert, abzufangen.

[quote="Janzen-Audio"]Bräuchte er aber ne Gewerbehaftpflichtversicherung.
Diese kostet jedoch Einiges. Ausserdem hab ich z.B. noch ne Gewerberechtschutzversicherung, falls es mal zum Rechtsstreit kommt. [/quote]
Das hatte ich jetzt so verstanden, dass du sowohl eine Gewerbehaftpflicht als auch eine Gewerberechtschutzversicherung hast. Oder hab ich das falsch verstanden?

Wegen der Steuererklärung hab ich mich nochmal schlau gemacht. So wie's aussieht muss ich dann wohl eine machen. Aber denke das sollte zu bewerkstelligen sein, zumal ich ein paar Bekannte habe, die sich Steuerrechtlich auskennen und bereit sind mir einwenig zur Seite zustehen
Irgentwie muss man ja dazu beitragen den Staatshaushalt auszugleichen

Grüße
Tobsen


[Beitrag von _Tobsen_ am 22. Okt 2011, 10:46 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#82 erstellt: 22. Okt 2011, 13:23
Also Haftpflicht zahle ich ca. 40 € im Jahr und Gewerberechtschutz 14 € im Monat.

Steuererklärung mache ich auch jährlich selbst.
Hätte aber auch ne Steuerberaterin, wenns im Jahr zu viel wird.

Gruß

Janzen-Audio
slaytalix
Stammgast
#83 erstellt: 22. Okt 2011, 13:34
Relativ günstig ist ja dieses Wiso Programm, im Abo 29 oder 39 €

Damit kann man auch steuerkonforme EÜR sowie die Einkommenssteuererklärung machen.

Man wählt einen Kontenrahmen aus, meist SKR 03.

Einnahmen & Ausgaben sowie Abschreibungen verbuchen. Danach Ausdruck der Anlage G oder S

Sonst gibt es auch div. Makler d. VAT Branche, die auch Gewerbehaftpflicht, Equipmentversicherung anbieten
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