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kleiner Gewrbeschein ?

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Beitrag
deristes
Stammgast
#1 erstellt: 10. Okt 2011, 14:22
hallo liebe gemeinde, ich habe mich zwar schon viel belesen unter diesem thema werde aber nicht richtig schlau daraus, ich denke ihr könnt mir da besser helfen, als manch gut gemeinter rat
ich habe die möglichkeit nächstes jahr ein bis max zwei öffentliche gigs zu machen in einer ,,erlebnisgaststätte´´ wobei dort eintritt genommen wird. nun möchte ich mich rechtlich absichern zwecks finanzamt, ordnungsamt, gema etc. gibt es einen sogenannten kleinen gewerbeschein oder muß ich den normal anmelden? lohnt sich denn der aufwand(finanztechnisch gesehen) für diese zweimal im jahr. bisher habe ich als hobby dj fungiert, hier und dort mal etwas gespielt, mehr sollte es auch nicht werden, da ich einen festen vollzeitjob habe. wie sieht es dann aus wenn ich das als freiberufler machen würde, geht das. hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen und falls dieser thread verkehrt sein sollte bitte ich diesen zu verschieben, danke.
Gelscht
Gelöscht
#2 erstellt: 10. Okt 2011, 15:17
Hallo,

einfach zum Gewerbeamt gehen und ein Nebengewerbe beantragen bzw. anmelden.
Das kostet einmalig ca. 22 Euro und das wars.

Habe ich mit dem 18 LJ. damals auch sofort gemacht.

Schon kannst du gewerblich Musik machen und auch Werbung.

Liebe Grüße

Janzen-Audio
deristes
Stammgast
#3 erstellt: 10. Okt 2011, 16:05
aha, sowas gibt es auch? wie sieht es da mit den steuern etc. aus, muß ich das voll versteuern, in solchen sachen bin ich das absolute greenhorn. was muß ich da erfüllen bzw. in betracht ziehen, damit ich keinen ärger kriege. fragen über fragen, ich hoffe ihr habt verständnis und geduld mit mir.
peacounter
Inventar
#4 erstellt: 10. Okt 2011, 16:10
Ja, natuerlich musst du versteuern, aber du kannst deine ausgaben gegnrechnen und wenn du mehr ausgibst als einimmst, senkst du sogar deine steuerlast aus deinem hauptberuf (sofern du einen hast und natuerlich wird das finanzamt irgendwann skeptisch, aber das dauert seine zeit und du tust nichts ungesetzliches!)

Gruesse,

P
Gelscht
Gelöscht
#5 erstellt: 10. Okt 2011, 16:26

peacounter schrieb:
Ja, natuerlich musst du versteuern..


Muß er nicht! Jedenfalls nicht gegenüber dem Kunden!

Siehe auch unser Impressum:


Preise

Umsatzsteuer-Befreiung gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung)

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStG) nicht erhoben.


Das bedeutet, wenn ich unseren Kunden eine Rechnung o. Quittung für Lautsprecher, Musikveranstatlungen etc. ausstelle,
IMMER nur den Endbetrag aufschreiben! Keine Mwst. sepperat ausweisen!

Das geht aber nur, wenn man 17.500 € Einnahmen im Jahr aus dem Nebengewerbe nicht überschreitet. Was bei dir aber denke ich auch nicht der Fall sein wird.

Du wirst nachdem du das Nebengewerbe angemeldet hast, Post vom Finanzamt bekommen.
Dort kreuzt du an, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

Einziger Nachteil, du bekommst vom Finanzamt nix wieder.
Dafür jedoch mußt du auch nix zahlen!

Liebe Grüße

Janzen-Audio
deristes
Stammgast
#6 erstellt: 10. Okt 2011, 16:48
das hört sich alles recht einfach an. wie soll ich mehr ausgeben als einnehmen??? ich habe meine anlage so gut wie zusammen. und die 17500,- erreiche ich niemals im jahr, wie gesagt wäre das für ein bis zweimal pro jahr öffentlich. . wie verhält sich das mit krankenkasse, gema gebühren, umsatzsteuer und was noch alles auf mich drauf zukommt. das wäre ja mehr als einfach wenn es so leicht funktionieren würde.
deristes
Stammgast
#7 erstellt: 10. Okt 2011, 16:48
vorallem wie verhält sich das dann bei meinem kunden, wie müssen diese das dann abrechnen?
Gelscht
Gelöscht
#8 erstellt: 10. Okt 2011, 16:57

deristes schrieb:
wie verhält sich das mit krankenkasse, gema gebühren, umsatzsteuer und was noch alles auf mich drauf zukommt. das wäre ja mehr als einfach wenn es so leicht funktionieren würde. :?



Hast du noch nen Hauptjob? Dann bist du darüber krankenversichert.
Bekommst du Arbeitslosengeld? Dann bist du über das Arbeitsamt krankenversichert.

Wenn du z.B. 200 € für einen Abend vom Kunden haben willst,
schreibst du ihn ne Quittung o. Rechnung von genau diesen 200 €. Nichts extra ausweisen! Gesamtbetrag 200 € und fertig.

Am Ende des Jahres mußt du deine Steuererklärung machen.
Dort gibst du alles an, was du in dem Jahr verdient hast.
Das heißt Einnahmen aus Hauptberuf und Nebengewerbe.

Deine Kunden rechnen die z.b. 200 € Quittung ganz normal beim Finanzamt ab. Diese sehen ja, dass die Quittung von einem Kleinunternehmer ausgestellt wurde, da keine Mwst. ausgewiesen wurde.

Es ist wirklich sehr sehr einfach. Hätte ich anfangs auch nicht gedacht. Nun habe ich das Nebengewerbe schon 6 Jahre.

Achso, um die Gema brauchst du dir als DJ nie Sorgen machen!
Gema muß sich immer der Veranstalter drum kümmern.

Liebe Grüße

Janzen-Audio
slaytalix
Stammgast
#9 erstellt: 10. Okt 2011, 17:22
Gema zahlt eigentlich der Veranstalter. Kleingewerbe nach § 19 USTG geht dann bis 17500 €, genau, die MWST darf man dabei nicht ausweisen, darf sich dann auch keine Vorsteuer erstatten lassen.

Oder laß´ Dich mit einem Mini Job mit 400 € anstellen, selbst das erreichst Du ja mit den 2 maligen Auftritten kaum


[Beitrag von slaytalix am 10. Okt 2011, 17:23 bearbeitet]
deristes
Stammgast
#10 erstellt: 10. Okt 2011, 17:24
ja ich habe einen hauptjob. das ist ja toll das es so geht. was kommen noch für kosten auf mich drauf zu, gewerbekosten? und was noch? ist es ratsam in den BVD e.v. zu gehen bzw einen dj führerschein zu machen?
deristes
Stammgast
#11 erstellt: 10. Okt 2011, 17:32
wie verhält sich das wenn ich mehr einnahmen als ausgaben habe? was passiert dann mit der steuer?
Gelscht
Gelöscht
#12 erstellt: 10. Okt 2011, 17:34

slaytalix schrieb:
Oder laß´ Dich mit einem Mini Job mit 400 € anstellen, selbst das erreichst Du ja mit den 2 maligen Auftritten kaum


Oh vorsicht! Dann muß er sich selbst wieder krankenversichern.
Oder zahlt dann noch das Arbeitsamt? Aber ich glaube nicht.


deristes schrieb:
ja ich habe einen hauptjob. das ist ja toll das es so geht. was kommen noch für kosten auf mich drauf zu, gewerbekosten? und was noch? ist es ratsam in den BVD e.v. zu gehen bzw einen dj führerschein zu machen?


Es kommen keine weiteren Kosten auf dich zu ausser halt die einmaligen ca. 22 € für die (Neben)Gewerbeanmeldung.

Das mit dem "DJ-Führerschein" mußt du selbst entscheiden.
Ich brauch sowas nich! Aber ich denke es ist quark.
Probier dich einfach aus.

Also dann, morgen ab zum Gewerbeamt und willkommen in der Welt der Selbstständigen.

Gruß

Janzen-Audio
peacounter
Inventar
#13 erstellt: 10. Okt 2011, 17:35

Janzen-Audio schrieb:

peacounter schrieb:
Ja, natuerlich musst du versteuern..


Muß er nicht! Jedenfalls nicht gegenüber dem Kunden!



ich wollte jetzt nicht den ganzen text von dir zitieren und hab deswegen nur den anfang als aufhänger genommen.

"versteuern" heißt nicht "mehrwertsteuer ausweisen".
"versteuern" bedeutet, seinen gewinn beim finanzamt anzugeben und darauf einkommensteuer zu zahlen.

wenn man ansonsten einkommensteuer zahlt (aus abhängiger oder auch aus selbständiger tätigkeit), dann ist schon der erste damit verdiente euro einkommensteuerpflichtig.

ob er zusätzlich umsatzsteuerpflichtig ist, ergibt sich eben aus der kleinunternehmer-regelung, aber auch da kann es sinnvoll sein, trotzdem mit umsatzsteuer zu arbeiten (die kleinunternehmerregelung ist ja nur eine erlaubnis, ohne mwst arbeiten zu DÜRFEN, man MUSS das nicht tun und wenn man trotzdem mit mwst arbeitet, kann man selbige aus jeder rechnung ziehen, d.h. man bekommt von jeder spritquittung, bei jedem cd-kauf, beim sonstigen equipmentkauf usw. knapp 16% zurück.
ein paar neue tops für 1000,- euro kosten so nur noch 840,34 euro.



deristes schrieb:
wie soll ich mehr ausgeben als einnehmen???


ganz einfach, indem du mehr ausgibst als du einnimmst
wenn du im jahr 100 cd's kaufst und dafür je 15,- euro ausgibst, hast du schon 1500,- euro ausgaben.
wenn du jetzt nur 5 mal auflegst und je 200,- euro nimmst, hast du ausgaben von 1500,-, aber nur einnahmen von 1000,-
und das bedeutet, dass du im rahmen der steuerklärung am jahresende 500,- euro von deinem zu versteuernden einkommen aus abhängiger beschäftigung (also dein "normaler job) abziehen kannst und so weniger steuern zahlst, als wenn du nicht als dj arbeiten würdest.
jeder km zum auftrittsort mit eigenem pkw (und zurück natürlich) und auch jeder sonstige km, den du für deine dj-tätigkeit fährst, kann wiederum mit 30 cent geltend gemacht werden.
außerdem kannst du telefonkosten absetzen, den pc und den drucker zum rechnungen schreiben usw.

und vor allem: dein equipment! dein pult, deine boxen, endstufen, das licht etc.

bei allem ist natürlich zu beachten, dass du geräte, welche du auch privat nutzt (z.b. den pc) nur anteilig absetzen kannst.

und ewig kauft dir niemand ab, dass du nur verluste machst.

eine sogenannte gewinnerzielungsabsicht sollte schon vorhanden sein, aber ein paar jahre macht jeder erstmal minus. egal ob dj oder blumenhändler. und das weiß auch das finanzamt.

grüße,

P
Gelscht
Gelöscht
#14 erstellt: 10. Okt 2011, 17:36

slaytalix schrieb:
Oder laß´ Dich mit einem Mini Job mit 400 € anstellen, selbst das erreichst Du ja mit den 2 maligen Auftritten kaum


Oh vorsicht! Dann muß er sich selbst wieder krankenversichern.
Oder zahlt dann noch das Arbeitsamt? Aber ich glaube nicht.


deristes schrieb:
ja ich habe einen hauptjob. das ist ja toll das es so geht. was kommen noch für kosten auf mich drauf zu, gewerbekosten? und was noch? ist es ratsam in den BVD e.v. zu gehen bzw einen dj führerschein zu machen?


Es kommen keine weiteren Kosten auf dich zu ausser halt die einmaligen ca. 22 € für die (Neben)Gewerbeanmeldung.

Das mit dem "DJ-Führerschein" mußt du selbst entscheiden.
Ich brauch sowas nich! Aber ich denke es ist quark.
Probier dich einfach aus.

Also dann, morgen ab zum Gewerbeamt und willkommen in der Welt der Selbstständigen.


deristes schrieb:
wie verhält sich das wenn ich mehr einnahmen als ausgaben habe? was passiert dann mit der steuer?


Ist völlig Banane ob du mehr Einnahmen als Ausgaben oder Ausgaben als Einnahmen hast!

Wie gesagt, Kleinunternehmerregelung:


Einziger Nachteil, du bekommst vom Finanzamt nix wieder.
Dafür jedoch mußt du auch nix zahlen!



peacounter schrieb:

"versteuern" heißt nicht "mehrwertsteuer ausweisen".


Ja ja, weiß ich doch. [/klugscheißen off]

Gruß

Janzen-Audio
peacounter
Inventar
#15 erstellt: 10. Okt 2011, 17:40

Janzen-Audio schrieb:


Es kommen keine weiteren Kosten auf dich zu ausser halt die einmaligen ca. 22 € für die (Neben)Gewerbeanmeldung.




über die haftpflichversicherung würd ich noch nachdenken.
wenn jemand über ein von dir nicht hundertprozentig fachgerecht verlegtes kabel stolpert und sich die zähne am mischpult ausschlägt, zahlst du die rechnung für die sanierung der kauleiste, den arbeitsausfall usw.
und das ist noch ein harmloser fall!

ein entfernter bekannter von mir stottert seit jahren einen von ihm verursachten scheunenbrand ab, weil er sich nicht über die leistungsfähigkeit der stromversorgung fachmännsich erkundigt hatte

grüße,

P
Gelscht
Gelöscht
#16 erstellt: 10. Okt 2011, 17:44

peacounter schrieb:
(die kleinunternehmerregelung ist ja nur eine erlaubnis, ohne mwst arbeiten zu DÜRFEN, man MUSS das nicht tun und wenn man trotzdem mit mwst arbeitet, kann man selbige aus jeder rechnung ziehen, d.h. man bekommt von jeder spritquittung, bei jedem cd-kauf, beim sonstigen equipmentkauf usw. knapp 16% zurück.
ein paar neue tops für 1000,- euro kosten so nur noch 840,34 euro.


Also dem muß ich leider widersprechen! Sorry aber das ist absoluter Quark!

Du DARFST DEFINITIV KEINE MWST ausweisen, wenn du die Kleinunternhemerregelung in anspruch genommen hast!


slaytalix schrieb:
Kleingewerbe nach § 19 USTG geht dann bis 17500 €, genau, die MWST darf man dabei nicht ausweisen...


So siehts aus.

Das steht alles in dem Absatz, wo man beim schreiben vom Fianzamt das Häckchen setzen muß. Ich habs nämlich auch einmal gemacht und wurde vom Finanzamt aufgefordert dem Kunden eine neue Quittung ohne ausgewiesende Mwst. nachträglich zu geben.
Von daher stimmt deine Aussage definitiv nicht.

Gegenrechnen (gegen die Gesamteinnahmen) kann man allerdings trotzdem sein gekauftes Zeug, dass stimmt.
Tankquittungen sind seid einem Jahr übrigens nicht mehr Pflicht. Einfach sagen wie viele Kilometer pro Tag/Jahr und fertig.


peacounter schrieb:
über die haftpflichversicherung würd ich noch nachdenken.


Bräuchte er aber ne Gewerbehaftpflichtversicherung.
Diese kostet jedoch Einiges. Ausserdem hab ich z.B. noch ne Gewerberechtschutzversicherung, falls es mal zum Rechtsstreit kommt.

Gruß

Janzen-Audio
deristes
Stammgast
#17 erstellt: 10. Okt 2011, 18:01
soweit so gut, danke für die vielen sehr aufklärenden antworten. nun ist es so das ich meine anlage so gut wie zusammen habe nebst licht etc. cd´s kaufe ich kaum , wie erkläre ich das mit der musik? ich werde mich dann als (neben)gewerbetreibender anmelden. danke
Gelscht
Gelöscht
#18 erstellt: 10. Okt 2011, 18:04

deristes schrieb:
cd´s kaufe ich kaum , wie erkläre ich das mit der musik?


Wie meinst du das? Danach fragt dich doch Keiner!
Bummi18
Inventar
#19 erstellt: 10. Okt 2011, 18:07
naja ich glaube der begriff nebengewerbe ist etwas unpassend...
da du ja event. rechnungen mit MWSt. schreibst bist du Umsatzsteuerpflichtig.Normal zählst du unter einem bestimmten Jahreseinkommen als Kleinstunternehmer und kannst am Jahresende für die 2. Steuernummer(Gewerbe) ne Steuererklärung abgeben. Ab nen gewissen Umsatz wirst du dann Monatlich Umsatsteuer abgabepflichtig .
Ein Neben Gewerbe ist eigentlich nix anderes wie ein normaler Gewerbeschein da du auch dort einnahmen und ausgaben gegenrechnen kannst (sprit , telefon, Hompage, Eqipment, verpflegung usw.)
Die auf dem "Gewerbeamt" können Dir das am besten erklären... normalerweise kann man dort anrufen (und da wird ihnen dann geholfen)
Fakt ist : egal ob ein oder mehrere Gigs (mit Rechnung) ist ne steuererklärung pflicht , hast du nen festen job musst dann 2 machen.


[Beitrag von Bummi18 am 10. Okt 2011, 18:09 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#20 erstellt: 10. Okt 2011, 18:12

Janzen-Audio schrieb:

Also dem muß ich leider widersprechen! Sorry aber das ist absoluter Bullshit!

Du DARFST DEFINITIV KEINE MWST ausweisen, wenn du die Kleinunternhemerregelung in anspruch genommen hast!


mann-mann, immer gleich unflätig werden....
das ist doch sch....

"Die Kleinunternehmerregelung gemäß UStG (§ 19) ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, wie Nichtunternehmer behandelt zu werden"

quelle: wikipedia

klar, man muß sich entscheiden und kann nicht je nach gusto mal mit und mal ohne mwst arbeiten.
aber es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob man nicht doch lieber abzugsberechtigt sein möchte.


Tankquittungen sind seid einem Jahr übrigens nicht mehr Pflicht. Einfach sagen wie viele Kilometer pro Tag/Jahr und fertig.


die waren noch nie pflicht.
man muß nur nachweisen können, dass man gefahren ist und da bietet sich die quittung an, aber eine vom auftraggeber bezahlte rechnung in der auch eine fahrtkostenpauschale auftaucht, reicht da völlig aus.

ich bin seit 1998 selbständig und weiß schon ziemlich genau, was geht und was nicht. und wenn ichs mal nicht weiß, frag ich meinen steuerberater.



peacounter schrieb:
über die haftpflichversicherung würd ich noch nachdenken.


Bräuchte er aber ne Gewerbehaftpflichtversicherung.
Diese kostet jedoch Einiges. Ausserdem hab ich z.B. noch ne Gewerberechtschutzversicherung, falls es mal zum Rechtsstreit kommt.


natürlich ne gewerbehaftpflicht, aber sooo teuer ist die nicht.
wir zahlen hier mit ner ganzen firma incl. ladenlokal, messeauftritten etc aich nur so ca 300,- tacken und da sind sogar ohrabdrücke bei unseren kunden mit abgesichert (also sowas wie ne medizinische leistung mit gewissen hypothetischem gefahrenpotential).

ein einzelunternehmer müßte da deutlich billiger wegkommen.

gewerberechtschutz dagegen ist wirklich teuer, wenn man alle risiken abdecken will.
insbes. das wettbewerbsrecht (was eigentlich am wichtigsten ist) wird fast immer ausgeklammert, um die kosten halbwegs im rahmen zu halten.

grüße,

P
Gelscht
Gelöscht
#21 erstellt: 10. Okt 2011, 18:13

Bummi18 schrieb:
naja ich glaube der begriff nebengewerbe ist etwas unpassend...


Ganz und garnicht.


Bummi18 schrieb:
da du ja event. rechnungen mit MWSt. schreibst bist du Umsatzsteuerpflichtig.


Darfst du nicht wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.


Bummi18 schrieb:
Normal zählst du unter einem bestimmten Jahreseinkommen als Kleinstunternehmer.


17.500 € / Jahr


Bummi18 schrieb:
Fakt ist : egal ob ein oder mehrere Gigs (mit Rechnung) ist ne steuererklärung pflicht , hast du nen festen job musst dann 2 machen.


Falsch! Es bleibt bei einer Erklärung, in der alles reinkommt und zusammengezogen wird.

Gruß

Janzen-Audio
peacounter
Inventar
#22 erstellt: 10. Okt 2011, 18:15

deristes schrieb:
ich werde mich dann als (neben)gewerbetreibender anmelden. danke


ein sogenanntes "nebengewerbe" kennt das finanzrecht garnicht.
du holst dir nen gewerbeschein und damit bist du gewerbetreibender.
fertich!

P
Gelscht
Gelöscht
#23 erstellt: 10. Okt 2011, 18:17

peacounter schrieb:
Klar, man muß sich entscheiden und kann nicht je nach gusto mal mit und mal ohne mwst arbeiten.


So ist es. Meine Entscheidung wahr ohne Mwst.


peacounter schrieb:

deristes schrieb:
ich werde mich dann als (neben)gewerbetreibender anmelden. danke


ein sogenanntes "nebengewerbe" kennt das finanzrecht garnicht.
du holst dir nen gewerbeschein und damit bist du gewerbetreibender.
fertich!

P


Das Gewerbeamt interessiert es jedoch schon ob es Haupt- oder Nebengewerbe sein soll.
Sorry, für mein unangbrachtes Verhalten oben.

Gruß

Sylvio
peacounter
Inventar
#24 erstellt: 10. Okt 2011, 18:21

Janzen-Audio schrieb:
[

Das Gewerbeamt interessiert es jedoch schon ob es Haupt- oder Nebengewerbe sein soll.


in wei fern sollte es die interessieren?
die wollen wissen, was du insgesamt einnimmst und das kriegen sie raus, wenn du alles angibst (und evtl auch sonst, aber das wäre unschön).

bei der gewerbeanmeldung fragt dich niemand danach (und wenn doch, ist es privates interesse des finanzamtsmitarbeiters).



Sorry, für mein unangbrachtes Verhalten oben.


angenommen !

grüße,

P
Gelscht
Gelöscht
#25 erstellt: 10. Okt 2011, 18:24

peacounter schrieb:

Das Gewerbeamt interessiert es jedoch schon ob es Haupt- oder Nebengewerbe sein soll.


Ich guck hier grad mal auf meinen Gewerbeschein und da steht eindeutig Nebengewerbe.
Memory1931
Inventar
#26 erstellt: 10. Okt 2011, 18:29
Zur gewerblichen Tätigkeit.

Hauptjob: JA
dann brauchst Du dich weder gewerblich anmelden, noch krankenversichern
Das gümstigste wäre dann allerdings ein 400 EURO-Job.
Grund die Abgaben zahlt der Chef, es kommt nix weiteres auf dich zu.

Hauptjob: Nein
dann musst Du die gewerbliche Tätigkeit b eim Arbeitsamt melden, denn dann würde es Arbeitslosengeldkürzungen geben.
Die sind rechtlich OK und zwingend.

Kleinunternehmer gem. $ 19 UStG:
Das wurde hier bereits korrekt aufgeführt.

Hauptjob: JA
s.o.
Wenn es allerdings dann "unternehmerisch" ablaufen soll....
Keine Gewerbeanmeldung notwendig
Keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen (§ 19 UStG).
Am Jahresende muß dann allerdings eine sog. Gewinnermittlung gem. §4(3)EStG erstellt werden.
Eine Anlage "EÜR" muß, sofern der Gewinn unter 17.500,- liegt, nicht erstellt werden.....
Anfangsverluste sind OK, sollten allerdings innerhalb von 5 Jahren insgesamt zu einem "positiven" Ergebnis führen, sonst droht "Liebhaberei", und dann müssen alle Steuererstattungen aufgrund der vorangegangenen Verlust wieder erstattet werden......

Gruß
peacounter
Inventar
#27 erstellt: 10. Okt 2011, 18:45
entschuldige, aber jeder, der gewerblich tätig werden will, muß sein gewerbe anmelden.

egal ob mit oder ohne hauptjob.

und wenn man alles korrekt machen will, muß man auch der krankenkasse bescheid sagen und wenn dann die umsätze irgendwann in relevante größenordnungen steigen, wird er auch zusätzlich dafür zur kasse gebeten.

ne 1000,- euro-tätigkeit, über die man krankenversichert ist und dann jeden monat 2000,- zusätzlich einfahren, ohne entsprechende kk-beiträge zu zhalen geht nich.

grüße,

P
Memory1931
Inventar
#28 erstellt: 10. Okt 2011, 18:59

peacounter schrieb:
entschuldige, aber jeder, der gewerblich tätig werden will, muß sein gewerbe anmelden.

egal ob mit oder ohne hauptjob.

und wenn man alles korrekt machen will, muß man auch der krankenkasse bescheid sagen und wenn dann die umsätze irgendwann in relevante größenordnungen steigen, wird er auch zusätzlich dafür zur kasse gebeten.

ne 1000,- euro-tätigkeit, über die man krankenversichert ist und dann jeden monat 2000,- zusätzlich einfahren, ohne entsprechende kk-beiträge zu zhalen geht nich.

grüße,

P


Hoch lebe die Verwaltung.........

Man muß garnix, außer irgendwann sterben.......

Wenn derjenige seine Einkünfte am JAhresende ganz normal bei der Steuererklärung mit aufführt, reicht das hin....
Er darf halt nur nix unter den Tisch fallen lassen, denn das wäre Steuerhinterziehung......

Wer trotz Hauptjob seine Einkünfte bei der Krankenkasse meldet, ist selbst Schuld, denn da läuft ein Verfahren i.S. Ungleichbehandlung.....
Wieso müssen Vermietungs und Zinseinkünfte nicht krankenversichert werden?

http://www.gruenderlexikon.de/nebengewerbe

http://www.gruenderl...ersicherung-geht-das

Und ausserdem handelt es sich hierbei wohl um eine "freiberufliche" Tätigkeit...........


[Beitrag von Memory1931 am 10. Okt 2011, 19:01 bearbeitet]
deristes
Stammgast
#29 erstellt: 10. Okt 2011, 19:05
memory1931- wie jetzt keinen gewerbeschein, das geht doch nicht, ich muß doch bei einer kontrolle nachweisen das ich das ausführen bzw aufführen darf.
peacounter
Inventar
#30 erstellt: 10. Okt 2011, 19:11

Memory1931 schrieb:


Hoch lebe die Verwaltung.........

Man muß garnix, außer irgendwann sterben.......



toller spruch, aber das ordnungsamt/die gewerbeaufsicht tritt dir auf die füße (oder in die eier), wenn du kein gewerbe anmeldest.



Und ausserdem handelt es sich hierbei wohl um eine "freiberufliche" Tätigkeit...........


dafür müßtest du glaubhaft erklären, wieso der dj unter einen der katalogberufe fällt.
freiberufliche tätigkeit
Marsupilami72
Inventar
#31 erstellt: 10. Okt 2011, 19:22
Sobald Du mit der Absicht der Gewinnerzielung handelst (und das tust Du), musst Du ein Gewerbe anmelden!

Und noch mal zur Kleinunternehmerregleung: es ist zwar richtig, dass man die Wahl hat, ob man die Regelung in Anspruch nimmt, oder nicht - aber wenn man das Kreuzchen auf dem Fragebogen vom Finanzamt einmal gemacht hat, ist man für die nächsten 5 Jahre daran gebunden! Also nix mit hin- und herwechseln.
Ausnahme: Der Umsatz überschreitet dauerhaft die 17.500€, dann wirst Du automatisch Umsatzsteuerpflichtig.
Gelscht
Gelöscht
#32 erstellt: 10. Okt 2011, 19:25

Memory1931 schrieb:
Zur gewerblichen Tätigkeit.

Hauptjob: JA
dann brauchst Du dich weder gewerblich anmelden, noch krankenversichern
Das gümstigste wäre dann allerdings ein 400 EURO-Job.
Grund die Abgaben zahlt der Chef, es kommt nix weiteres auf dich zu.


Gewerbe mußt du in jedem Fall anmelden!
Zum 400 € Job, da zahlt der Arbeitgeber GARNIX!
Das ist ja die Schei*e am sogenannten Minijob.
Ab 401 € siehts das glaube wieder anders aus.

Jedenfalls kann ich nicht beruflich als Krankenpfleger arbeiten und ohne Gewerbeanmeldung als DJ.
Gewerbeanmeldung als DJ ist also in jedem Fall notwendig!

Alles andere wäre Schwarzarbeit!

Gruß

Janzen-Audio
Gelscht
Gelöscht
#33 erstellt: 10. Okt 2011, 19:26

Marsupilami72 schrieb:
Sobald Du mit der Absicht der Gewinnerzielung handelst (und das tust Du), musst Du ein Gewerbe anmelden!

Und noch mal zur Kleinunternehmerregleung: es ist zwar richtig, dass man die Wahl hat, ob man die Regelung in Anspruch nimmt, oder nicht - aber wenn man das Kreuzchen auf dem Fragebogen vom Finanzamt einmal gemacht hat, ist man für die nächsten 5 Jahre daran gebunden! Also nix mit hin- und herwechseln.
Ausnahme: Der Umsatz überschreitet dauerhaft die 17.500€, dann wirst Du automatisch Umsatzsteuerpflichtig.


Korrekt!
Marsupilami72
Inventar
#34 erstellt: 10. Okt 2011, 19:29

Janzen-Audio schrieb:
Zum 400 € Job, da zahlt der Arbeitgeber GARNIX!

DU hast bei einem Minijob keine weiteren Abzüge - der Arbeitgeber hingegen zahlt eine Abgabenpauschale von ca. 30%!
Gelscht
Gelöscht
#35 erstellt: 10. Okt 2011, 19:33

Marsupilami72 schrieb:

Janzen-Audio schrieb:
Zum 400 € Job, da zahlt der Arbeitgeber GARNIX!

DU hast bei einem Minijob keine weiteren Abzüge - der Arbeitgeber hingegen zahlt eine Abgabenpauschale von ca. 30%!


Aber Krankenkasse zahlt er so weit ich weiß nicht.

Bin mir aber nicht sicher....
Memory1931
Inventar
#36 erstellt: 10. Okt 2011, 19:35

Janzen-Audio schrieb:

Memory1931 schrieb:
Zur gewerblichen Tätigkeit.

Hauptjob: JA
dann brauchst Du dich weder gewerblich anmelden, noch krankenversichern
Das gümstigste wäre dann allerdings ein 400 EURO-Job.
Grund die Abgaben zahlt der Chef, es kommt nix weiteres auf dich zu.


Gewerbe mußt du in jedem Fall anmelden!
Zum 400 € Job, da zahlt der Arbeitgeber GARNIX!
Das ist ja die Schei*e am sogenannten Minijob.
Ab 401 € siehts das glaube wieder anders aus.

Jedenfalls kann ich nicht beruflich als Krankenpfleger arbeiten und ohne Gewerbeanmeldung als DJ.
Gewerbeanmeldung als DJ ist also in jedem Fall notwendig!

Alles andere wäre Schwarzarbeit!

Gruß

Janzen-Audio


HHHMMMMMM....

bei einem 400,- € Job (Aushilfstätigkeit) zahlt der Arbeitgeber 30% des Gehaltes an die Knappschaft.
(Es muß eine ordentliche Anmeldung bei der Knappschaft erfolgen)
Allerdings kann der Arbeitnehmer freiwillig in die Rente einzahlen.......... (Abzug von den 400,- €)

Ab 401,- bis 800,-- € ist es ein MIDI-Job (Gleitzonenregelung gilt) der nur noch über eine "ordentliche" Anmeldung bei der Krankenkasse laufen kann....
Aber das ist nur möglich wenn keine "hauptberufliche Tätigkeit" vorhanden ist......(sofern ich das richtig in Erinnerung habe)
Marsupilami72
Inventar
#37 erstellt: 10. Okt 2011, 19:40

Janzen-Audio schrieb:
Aber Krankenkasse zahlt er so weit ich weiß nicht.

Doch, tut er (13%) - nur hat der Minijobber nichts davon, weil dadurch kein Versichertenverhältnis entsteht.

http://de.wikipedia....d_Rentenversicherung

Die Regelung ist irgendwie völlig gaga...
peacounter
Inventar
#38 erstellt: 10. Okt 2011, 19:45
andererseits wäre eine kv für ca 65,- euro im monat auch nicht wirklich wirschaftlich für den versicherer.
insofern zumindest teilweise verständlich, aber ums genau nachvollziehen zu können, sollte man sich wohl am besten ordentlich einlesen.
da ich das nicht getan hab, geb ich keine meinungsäußerung dazu ab.

grüße,

P
Memory1931
Inventar
#39 erstellt: 10. Okt 2011, 19:49

Marsupilami72 schrieb:

Janzen-Audio schrieb:
Aber Krankenkasse zahlt er so weit ich weiß nicht.

Doch, tut er (13%) - nur hat der Minijobber nichts davon, weil dadurch kein Versichertenverhältnis entsteht.

http://de.wikipedia....d_Rentenversicherung

Die Regelung ist irgendwie völlig gaga...


Der Arbeitgeber zahlt zwar in die KV/RV+2%LSt ein, aber nur damit die Beiträge für die hauptberuflich tätigen geringer gehalten werden können........

.....und bei Krankheit des Minijobbers kann der Arbeitgeber kein Geld (Umlage) von der Krankenkasse einfordern....
...das geht nur bei SV-pflichtigen Arbeitnehmern


[Beitrag von Memory1931 am 10. Okt 2011, 19:51 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#40 erstellt: 10. Okt 2011, 19:58
Meine Empfehlung an den Threadsteller, melde dein Nebengewerbe als Discjockey an und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch,
wenn das Schreiben vom Finanzamt kommt.

Liebe Grüße

Janzen-Audio
DB
Inventar
#41 erstellt: 10. Okt 2011, 20:00

deristes schrieb:
lohnt sich denn der aufwand(finanztechnisch gesehen) für diese zweimal im jahr.

Nein. Nutzen << Aufwand. Du mußt kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen an Dritte zu schreiben. Bei der Steuer angeben mußt Du diese Einnahmen aber schon.


MfG
DB
Memory1931
Inventar
#42 erstellt: 10. Okt 2011, 20:02

DB schrieb:

deristes schrieb:
lohnt sich denn der aufwand(finanztechnisch gesehen) für diese zweimal im jahr.

Nein. Nutzen << Aufwand. Du mußt kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen an Dritte zu schreiben. Bei der Steuer angeben mußt Du diese Einnahmen aber schon.


MfG
DB


Jepp........

und keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen.......

Gelscht
Gelöscht
#43 erstellt: 10. Okt 2011, 20:03

DB schrieb:

deristes schrieb:
lohnt sich denn der aufwand(finanztechnisch gesehen) für diese zweimal im jahr.

Nein. Nutzen << Aufwand. Du mußt kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen an Dritte zu schreiben. Bei der Steuer angeben mußt Du diese Einnahmen aber schon.


MfG
DB


Naja aber so ein Nebengewerbe kann schon nicht schaden.
So ist er immer auf der sicheren Seite, falls die Aufträge doch plötzlich wachsen.
Memory1931
Inventar
#44 erstellt: 10. Okt 2011, 20:09

Janzen-Audio schrieb:

DB schrieb:

deristes schrieb:
lohnt sich denn der aufwand(finanztechnisch gesehen) für diese zweimal im jahr.

Nein. Nutzen << Aufwand. Du mußt kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen an Dritte zu schreiben. Bei der Steuer angeben mußt Du diese Einnahmen aber schon.


MfG
DB


Naja aber so ein Nebengewerbe kann schon nicht schaden.
So ist er immer auf der sicheren Seite, falls die Aufträge doch plötzlich wachsen. :)


Hat mit der Höhe überhaupt nix zu tun........

Wer diese Einkünfte zutreffend erklärt (mit Gewinnnermittlung gem. § 4(3) EStG / Anlage EÜR) hat dann ganz offiziell ein Nebengewerbe, denn die Einkünfte werden ganz offiziell als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit aufgenommen.......


[Beitrag von Memory1931 am 10. Okt 2011, 20:10 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#45 erstellt: 10. Okt 2011, 20:15

Memory1931 schrieb:
Wer diese Einkünfte zutreffend erklärt (mit Gewinnnermittlung gem. § 4(3) EStG / Anlage EÜR) hat dann ganz offiziell ein Nebengewerbe, denn die Einkünfte werden ganz offiziell als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit aufgenommen.......


Ne Ne Ne, das vergiss ma. Stell dir vor ich mähe bei dir den Rasen ohne Gewerbeanmeldung. Wenn mich einer dabei erwischt kannst du nicht einfach sagen, ich mach ja eine ordentliche Gewinnermittlung. Die zeigen dir nen Vogel! Nebengewerbe ist also Pflicht!
Memory1931
Inventar
#46 erstellt: 10. Okt 2011, 20:18

Janzen-Audio schrieb:

Memory1931 schrieb:
Wer diese Einkünfte zutreffend erklärt (mit Gewinnnermittlung gem. § 4(3) EStG / Anlage EÜR) hat dann ganz offiziell ein Nebengewerbe, denn die Einkünfte werden ganz offiziell als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit aufgenommen.......


Ne Ne Ne, das vergiss ma. Stell dir vor ich mähe bei dir den Rasen ohne Gewerbeanmeldung. Dann hab ich auch nicht ganz automatisch ein Nebengewerbe. Also so ein Quatsch hab ich auch noch net gehört. :.


Oh man........

Rasenmähen ist Nachbarschaftshilfe.......

Aber:
Wer das "nachhaltig" macht, handelt mit Gewinnerzielungsabsicht....und das ist steuerpflichtig....
Gelscht
Gelöscht
#47 erstellt: 10. Okt 2011, 20:20

Memory1931 schrieb:
Oh man........

Rasenmähen ist Nachbarschaftshilfe.......


Ha Ha...das war vielleicht ma im Osten so.

Das ist Schwarzarbeit in der heutigen BRD.

Vielleicht war es auch nur ein doofes Beispiel.
Ich mach in einem Haus die Elektrik neu und werde dabei erwischt ohne angemeldetes Gewerbe. Was dann? Ich sage einfach, ich mache eine ordentliche Erklärung (Gewinnermittlung)? Glaubst ja wohl selber nich.

Was hast du denn eigentlich für ein Problem?
Nebengewerbe tut doch nicht weh und du bist auf der sicheren Seite.
Memory1931
Inventar
#48 erstellt: 10. Okt 2011, 20:42

Janzen-Audio schrieb:

Memory1931 schrieb:
Oh man........

Rasenmähen ist Nachbarschaftshilfe.......


Ha Ha...das war vielleicht ma im Osten so.

Das ist Schwarzarbeit in der heutigen BRD.

Vielleicht war es auch nur ein doofes Beispiel.
Ich mach in einem Haus die Elektrik neu und werde dabei erwischt ohne angemeldetes Gewerbe. Was dann? Ich sage einfach, ich mache eine ordentliche Erklärung (Gewinnermittlung)? Glaubst ja wohl selber nich.

Was hast du denn eigentlich für ein Problem?
Nebengewerbe tut doch nicht weh und du bist auf der sicheren Seite. ;)


§ 15 (2) EStG
1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und
sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung
weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere
selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen
ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen
gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Gelscht
Gelöscht
#49 erstellt: 10. Okt 2011, 20:57
Okeeeeeeeey.....aber dennoch empfehle ich ein Nebengewerbe.
Allein schon um dann auch zu werben.
DB
Inventar
#50 erstellt: 10. Okt 2011, 21:12
Frage: was verspricht man sich von dem Gewerbeschein?
Bei Metro einkaufen gehen dürfen wird es wohl nicht sein.


MfG
DB
Gelscht
Gelöscht
#51 erstellt: 10. Okt 2011, 21:15

DB schrieb:
Frage: was verspricht man sich von dem Gewerbeschein?
Bei Metro einkaufen gehen dürfen wird es wohl nicht sein.


MfG
DB



Also ich denke in meinem Fall ist ein Gewerbeschein schon dringend anzuraten.
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