Rückgaberecht bei telefonischer Bestellung und Beratung vor Ort

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Beitrag
Wolfman76
Stammgast
#1 erstellt: 17. Jan 2011, 13:10
Hallo zusammen,

ich habe mir letzte Woche in einem Hifi-Studio ein paar Lautsprecher angehört.

Da es etwas weiter von meinen Wohnort entfernt liegt, und die Lautsprecher nicht vor Ort verfügbar waren, müsste ich sie nun telefonisch bestellen.
Danach würden sie direkt geliefert werden.

Auf meine Nachfrage zum Rückgaberecht, meinte der Verkäufer, dass dies nicht möglich wäre.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob es sich um ein Geschäft im Sinne des Fernabsatzes handelt, da ich vor Ort probegehört habe und nur die reine Bestellung telefonisch tätige.

Ich würde halt gern nochmal in den eigenen 4 Wänden an der eigenen Elektronik probehören.

Vielen Dank schonmal für Hinweise.

Bis dann
Wolfman
ctu_agent
Inventar
#2 erstellt: 17. Jan 2011, 13:43
kein Fernabsatz mit Rückgaberecht, da keine ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
Hüb'
Moderator
#3 erstellt: 17. Jan 2011, 13:48
Hallo,

ich sehe das tendenziell wie mein Vorredner, möchte aber anfügen, dass man dem Sachverhalt zur genaueren Beurteilung einem Juristen vorlegen sollte. Abstrahiert man nämlich auf den ausschließlichen Bestellvorgang, so ist dieser möglicherweise nämlich sehrwohl rein durch fernmündliche Kommunikation vorgenommen worden.

Vergleiche auch den genauen Wortlaut bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag

Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 17. Jan 2011, 13:59 bearbeitet]
ctu_agent
Inventar
#4 erstellt: 17. Jan 2011, 15:14
Der ausschliessliche Bestellvorgang ist nicht allein maßgebend.

Im Zweifel, muss auf den Sinn & Zweck der Rechtsnorm abgestellt werden.

Die Rechtsnorm will im wesentlichen Verbraucher schützen, die vor Kauf keine Gelegenheit haben, das Produkt in Augenschein zu nehmen, zu testen etc. und wo der Verkaüfer auch nicht persönlich zu erreichen ist.

Bin selber kein Jurist, aber so allgemeinverständlich hat es mir ein befreundeter Jurist erklärt.

Ps. Selbst wenn ein Käufer ausschließlich telefonisch bestellt, aber die ware selbst beim Verkäufer abholt, greift das Fernabsatzrecht nicht mehr.

In Einzelfällen kann dies natürlich aufgrund der Sachlage anders sein, aber hier kann der Käufer vor Kauf im Geschäft die LS probehören.
Das sie zu hause anders klingen können, ist rechtlich leider nicht relevant.
Hier kommt es dann auf die Kulanz des Verkäufers an.
Hüb'
Moderator
#5 erstellt: 17. Jan 2011, 17:39

Im Zweifel, muss auf den Sinn & Zweck der Rechtsnorm abgestellt werden.

Vermutlich ja.

Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Gericht im Zuge einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung auch tatsächlich so entscheidet.

Grüße
Frank
Wolfman76
Stammgast
#6 erstellt: 18. Jan 2011, 12:22
Vielen Dank für eure Hinweise.

Ich werde dann wohl auf Nummer sicher gehen, und direkt im Internet bestellen, auch wenns ein paar Euro mehr kostet.

Bis dann
Wolfman
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