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Outdoor Nebelmaschine ohne Anmeldung!+A -A |
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Autor |
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bootiga
Neuling |
#1 erstellt: 03. Aug 2009, 16:42 | |
Hallo Leute, Ich hab mir vor einigen Tagen mal eine gescheite Nebelmaschine zugelegt. Und weil ich diese gebraucht gekauft habe wollte ich diese saubermachen (durchspülen mit essig etc..) und da meine Wohnung dafür zu klein ist hab ich das draußen gemacht.. meine Frage nun: Wenn ich draußen rumnebel und ein Nachbar die Feuerwehr ruft bin ich dann Schuld? oder muss ich das Nebeln vorher anmelden? ich darf ja eig auch normal im Garten grillen und da sagt auch keiner was.. schonmal vielen Dank, mfg bootiga |
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fischmeister
Inventar |
#2 erstellt: 05. Aug 2009, 10:06 | |
Ja, das musst du auf jeden Fall vorher anmelden, sonst kann´s teuer werden. Wenn´s bei dir beim Grillen qualmt, als würdest du eine Nebelmaschine betreiben, machst du beim Grillen definitiv was falsch. |
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zockerfan
Stammgast |
#3 erstellt: 05. Aug 2009, 16:44 | |
Vllt einen Zettel an den Haupteingang Pinnen. "Betreibe am XXX um YYY Uhr eine Nebelmaschine daher nicht die Feuerwehr oder Polizei rufen". Bei uns auf dem Dorf wärs kein Ding, da sagt niemand bescheid aber ich nehme mal an, dass du Städter bist oder |
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fischmeister
Inventar |
#4 erstellt: 05. Aug 2009, 18:14 | |
Und wenn jemand aus der Ferne den Rauch sieht? Feuerwehr vorab informieren und fertig. Kostet nicht einmal was. |
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bootiga
Neuling |
#5 erstellt: 05. Aug 2009, 20:48 | |
schonmal danke für die antworten so viel ich weiß rückt die feuerwehr immer aus, egal ob man vorher bescheid sagt, ist bei uns in der schule zumindest so^^ ja wenn schon allen nachbarn bescheid sagen.. aber eig gibts doch rechtlich nichts dagegen einzuwenden oder? nein natürlich rauchts bei mir nicht so als wenn ich nebeln würde ja ich wohn hier in einem gewerbegebiet allerdings sind hier einige wohnhäuser drum herum.. mfg bootiga |
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fischmeister
Inventar |
#6 erstellt: 05. Aug 2009, 22:00 | |
Die Rechtslage ist völlig eindeutig: Wenn du mit deinem Grill oder mit deiner Nebelmaschine einen übermäßig starken Rauch produzierst und dadurch einen Feuerwehreinsatz auslöst, musst du für die entstandenen Kosten aufkommen. Punkt. Dazu kommt dann noch eine polizeiliche Anzeige, weil du gesetzlich dazu verpflichtet bist, so eine Aktion im Voraus anzumelden. Was ist so schlimm daran, der Feuerwehr Bescheid zu geben? |
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bootiga
Neuling |
#7 erstellt: 05. Aug 2009, 23:20 | |
Das Bescheidgeben ist ja kein Problem. Nur produziere ich ja keinen Rauch.. sonst wär das klar. Aber Nebel ist ja weiß und oft werden Nebelmaschinen ja auch draußen eingesetzt. Ein Freund von mir der Lj ist und auch schon an größeren Events teilgenommen hat, meinte auch das man sowas nicht anmelden muss! |
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fischmeister
Inventar |
#8 erstellt: 06. Aug 2009, 09:19 | |
Aha, und Feuer-Rauch ist niemals weiß? Das wäre mir neu. Ob du´s glaubst oder nicht, aber es soll tatsächlich Leute geben, die sich nicht so gut mit Nebelmaschinen auskennen wie du und die den Rauch einer Nebelmaschine nicht vom Rauch eines echten Feuers unterscheiden können. Es soll sogar Leute geben, die gar nicht wissen, was eine Nebelmaschine ist. Die werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Feuerwehr verständigen. Und wer trägt dann die Einsatzkosten, wenn keine Anmeldung vorliegt? Bitte mal ganz scharf nachdenken. Aber offenbar bist du ja völlig beratungsresistent, also bringt dieser Thread eh nichts. Du kannst uns ja nach der Aktion mal mitteilen, wie hoch die Feuerwehrrechnung und das Bußgeld ausgefallen sind. |
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