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| Abmahnanwälte / Abmahnpraxis / Verfahren etc.+A -A | ||
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                                                servicegedanke                         Hat sich gelöscht | #1
                    erstellt: 17. Mai 2012, 18:56   | |
| Es hat sich eine regelrecht "Industrie" um die Gesetzteslücken gebildet. Haufenweise wachsen Abmahnspezialisten aus der Versenke und welche, die sich auf Gegenabmahnungen spezialisieren. Trusted Shops und andere Anbieter von Shopsystemen bieten juristische Betreuung zum Pauschalpreis.  Im Prinzip braucht man nicht einmal einen Anwalt zum Abmahnen, aber der macht das natürlich gerne, denn es kostet ihn nur einen Vordruck. Dann wird ein fiktiver Streitwert festgesetzt, aus dem sich dann wiederum das Honorar ableitet. Bei Urheberrechtsverletzungen sind Streitwerte von zigtausend nicht selten. Wenn ich mir die Tabelle so ansehe, muss in Köln ein Nest sein!    Tabelle | ||
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                                                kölsche_jung                         Moderator | #2
                    erstellt: 17. Mai 2012, 18:57   | |
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 Hättest du den Beitrag doch nur gelesen ... Heise weist mehr als deutlich auf einen Beschluss der 9. großen des LG Köln hin. Gibt in Fußnote 1 sogar den Link zum veröffentlichten Beschluss an. ... veröffentlich auf "justiz.nrw.de" ... der Seite des nordrheinwestfälischen Justizministeriums ... ... und man muss die Schwierigkeiten einfach mal sehen, einerseits wollen alle so wenig Speicherung wie möglich, andererseits wollen Sie dann aber doch eine langfristige Speicherung? Mit dem Beschluss des LG Köln kann man jedoch erhebliche Zweifel an den vorgelegten Daten schüren, damit kann der Abmahner seinen (vermeintlichen) Anspruch im Grunde nicht mehr schlüssig darlegen ... das hätte eine Klageabweisung zur Folge ... Den Beschluss muss man allerdings selber vorbringen. Im Zivilverfahren herscht nun mal (grundsätzlich) kein Amtsermittlungs- sondern der Beibringungsgrundsatz. | ||
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                                                servicegedanke                         Hat sich gelöscht | #3
                    erstellt: 17. Mai 2012, 19:32   | |
| Es sind ja auch unbestreitbar Veränderungen im Gange. Ich lese immer häufiger von seriösen Anwälten, die sich dem Problem annehmen und ebenfalls bei aktueller Rechtsprechung nur mehr den Kopf schütteln. man ist oft geneigt zu sagen, die Richter sind befangen oder "gekauft". Mittlerweile denke ich, die sind schlicht zu blöde oder sagen wir besser unzureichend qualifiziert.    Dabei kommt es gerade bei Anwälten und Ärzten im Besonderen auf ein Vertrauensverhältnis an! Und es liegt an denen, dieses Vertrauen nicht leichtfertig zu verspielen. Ich halte die Piratenpartei gänzlich für ungeeignet, sich dem Problem anzunehmen, geschweige denn Herr zu werden. Denn mit Labern alleine erreicht man da nichts. Und wenn ich mir die "Figuren" dort so ansehe, dann wird vielleicht meine nächste Generation in den Ansatz eines Genusses kommen.  Aber die Ansätze sind wenigstens da und ich finde es gut, dass die Piraten sich das auf die Fahne schreiben und so wenigstens im Gespräch halten. Nur dann werden sich auch diejenigen Parteien bewegen, die die Fach- und Sachkompetenz haben.   | ||
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                                                kölsche_jung                         Moderator | #4
                    erstellt: 17. Mai 2012, 20:06   | |
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 § 97 a II UrhG der die Abmahnkosten auf 100€ beschränkt soll so gut wie keine Anwendung finden ... da frag ich mich trotz Studium der Rechtswissenschaften und 2 Staatsexamen wie das kommt ... werd wohl man nen Kollegen anrufen, der sich auf UrhR spezialisiert hat ... | ||
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