Kauf im Internet oder beim örtlichen Markt?

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-Rolf-
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 02. Sep 2012, 12:17
Meine Erlebnisse beim Kauf eines Fernsehers von Samsung UE46C7700, im Internet, bei Radmüller GmbH, Maximilaianstr.7, 87719 Mindelheim.
Am 30.09.2010 kaufte ich mir über das Internet den TV. Der Kauf ging gut, weil Radmüller einen Kauf per Bankeinzug anbot. Ich kaufte gleich mit: Ein 3D Samsung Brillenset, a 2 Stück weil es 1 Stück nicht gab, was man ja nicht mit dem TV bekommt sondern muss es extra kaufen! Und ein HD+ Modul damit ich noch mehr Sender in HD empfangen kann.

Seit ca. November 2011 habe ich dann nach einen Update mit dem Empfang der HD Sender über das HD + Modul Probleme. Die Authentifizierung wird beim einschalten des TV nicht durchgeführt, so dass man die HD+ Sender nicht empfangen kann. Dieser Fehler tritt ab und zu auf. Dies ging so bis es gar nicht mehr funktionierte die Authentifizierung wurde nicht mehr durchgeführt.

Ich kontaktierte dann zum zigsten mal die Hotline von Samsung die mir nach längeren Hinweisen und Tests eine Reparatur in Auftrag gaben.
Am 19.12.2011 wurde dann der TV „repariert“, es wurde die Platine ausgewechselt. Nun ging gar nichts mehr. Der TV machte was er wollte. Erneuter Versuch und am 27.12.2011 wurde wieder die Platine ausgewechselt.
Nun war der Altzustand wieder hergestellt. Und es zeigte sich derselbe Fehler wie zuerst.

Jetzt riet Samsung mir das HD+ Modul über Herrn Radmüller überprüfen zu lassen. Ich musste das Teil an Herrn Radmüller schicken, wobei ich die Portogebühren selber bezahlen musste :{ , das bei Garantie! Das Teil bekam ich dann wieder und es war ein neues, das alte war als defekt getestet wurden.
Das HD+ Modul in den TV rein gesteckt und siehe da der gleiche Fehler wie am Anfang war immer noch da!

Nun sagte Samsung ein drittes Mal wird der TV nicht repariert. Ich muss über Herrn Radmüller einen neuen TV oder mein Geld zurück bekommen. Ich entschied mich für Geld zurück.

Nun kontaktierte ich am 15.02.2012 per Telefon Herrn Radmüller und berichtete über alles. Er sagte das ich ihm alles, auch die Reparaturbelege zu schicken solle. Das machte ich auch eine halbe Stunde später. Auch meine Kontonummer und nochmals das verlangen von mir mein Geld zurück zu bekommen.
Nun passierte nichts! Ca. im April 2012 kontaktierte ich wiederholt Herrn Radmüller und fragte ihn was nun mit meinem Geld wird. Herr Radmüller wusste von nichts und prüfte den Sachverhalt. Er stellte dann fest, dass er meine E-Mail vergessen hatte!
Nun ging es doch noch los, am 09.05.2012 wurde der TV bei mir abgeholt, wurde dann zur Prüfung an Samsung weiter geschickt, so Radmüller. Und ich würde erst mein Geld zurück bekommen, wenn das Geld von Samsung bei Radmüller eingegangen ist.

Und das war dann der 21.08.2012, wo ich mein Geld auf meinem Konto hatte. Aber nur das Geld für den TV. Das Geld für das 3D Brillenset und das HD+ Modul bekam ich nicht wieder! Auf diesem Geld oder besser gesagt auf die beiden Artikel bin ich sitzen geblieben!

Ich führte mit Radmüller, der aber nie da war er war immer zum Antennenbau bei Leuten unterwegs , also mit der Sekretärin zig Gespräche um mein Geld zu bekommen. Ich wurde immer wieder vertröstet. Erst als ich dann mit einer Klage drohte bekam ich mein Geld wieder.

Ich führte mit der Firma HD PLUS GmbH in Unterföhring mehrere Gespräche und Beschwerde mich dann auch dort beim Geschäftsführer. Aber auch das half nichts. Jeder sagt, sein Produkt funktioniert einwandfrei.

Ja, und so verging die Zeit und ich bin bald verzweifelt und verrückt geworden so etwas zu erleben. Nun kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen, wo er kauft. Im Internet oder beim örtlichen Händler um die Ecke. Mein Freund hatte einen ähnlichen Fall mit seinem TV und hatte den im Media Markt gekauft. Er ging und brachte den TV zum Media Markt und bekam sofort sein Geld zurück. Innerhalb von 30 Minuten...
pinoccio
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 02. Sep 2012, 14:46
Mir scheint eher, da hat(te) jemand übertriebene Erwartungen.
-Rolf-
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 02. Sep 2012, 17:39
Wie meinst Du das mit den übertriebenen Erwartungen? Meinst Du mich oder den Händler? Sag es mal genauer, denn so kann ich Dir nicht richtig antworten.
pinoccio
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 02. Sep 2012, 19:04
Dich.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber deine Erwartungen an Riedmüller scheinen mir etwas überdreht. Nach meinem Ermessen wäre Riedmüller im Ende März 2011 in der ganzen Sache außen vor gewesen.

Und ob MM einen 1,5 Jahre alten TV so ohne Weiteres zurücknimmt und den vollen Kaufpreis erstattet mag ich bezweifeln.


[Beitrag von pinoccio am 02. Sep 2012, 19:06 bearbeitet]
ChrisBen
Inventar
#5 erstellt: 02. Sep 2012, 19:57

pinoccio schrieb:
Dich.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber deine Erwartungen an Riedmüller scheinen mir etwas überdreht. Nach meinem Ermessen wäre Riedmüller im Ende März 2011 in der ganzen Sache außen vor gewesen.


Dem muß ich leider zustimmen. Klar hast du in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung, aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Also ab dem 7. Monat mußt du dem Händler beweisen, daß der Fernseher schon beim Kauf defekt war. In den ersten sechs Monaten muß dir der Verkäufer beweisen, daß der fernseher beim Kauf heile war.
Da dieser Beweis extrem teuer werden kann, weil ja auch Vorschäden berücksichtigt werden müssen, die erst später sichtbar geworden sind, wird kaum ein Händler den Beweis in den ersten 6 Monaten antreten wollen. Andersrum wird aber auch kaum ein Kunde den Beweis antreten wollen, da die Gutachter-Kosten in den allermeisten Fällen den Schaden übersteigen.

Was die Wandlung des Kaufvertrags angeht (also Geld zurück gegen Rückgabe des Fernsehers), mußt du vorher deinem Händler zweimal die Möglichkeit der Reparatur einräumen. Hierbei ist es ganz wichtig darauf zu achten, daß du beim Händler die Reparatur beauftragst und nicht bei der Firma Samsung oder bei einem anderen Fernsehtechniker. Wenn dein Händler dann einen anderen Fernsehtechniker schickt, ist das ist das sein Problem, aber er muß mit der Reparatur von dir beauftragt worden sein.

Wie ich aus deinem Bericht herauslese, hat Samsung das Gerät versucht zu reparieren und nicht dein Händler. Entsprechend hätte er rein rechtlich den Kauf nichtmal rückabwickeln müssen.


[Beitrag von ChrisBen am 02. Sep 2012, 20:01 bearbeitet]
pinoccio
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 02. Sep 2012, 20:36
Zudem kommt hinzu, dass der TV oder das gekaufte Set/Bundle ja funktionierte, nur nach dem Update der externen HD+ Box nicht deren Funktionen bereitstellte.

Ob das Update offiziell war, wäre auch noch interessant zu wissen. Mit dem Zusatz "Auf eigene Gefahr" wäre HD Plus GmbH auch fein raus. Falls es offiziell war, wäre mE dort die Verantwortung zu suchen, weil letzte Änderung im/am Set.

(edit: sollte vorher natürlich Radmüller und nicht Riedmüller heißen)


[Beitrag von pinoccio am 02. Sep 2012, 20:39 bearbeitet]
catman41
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 02. Sep 2012, 22:16
@-Rolf-,

ich bestelle/kaufe seit ca. 6 Jahren alles im Netz.

Ausnahme war der Digicorder ISIO S, den ich mir im Herbst letzten Jahres bei einem Händler hier in Hannover - bei mir um die Ecke - gekauft habe.

Meine größte Bestellung war ein 32'er LCD.

Toi toi toi, bislang ohne Probleme!!

Ok, wenn jeder nur im Netz bestellt, geht der Handel in die Knie!

Da ich 100% Sehbehindert bin, ist das Bestellen im Netz für mich das einfachste!

lg
Harry
elchupacabre
Inventar
#8 erstellt: 02. Sep 2012, 22:18
Wozu kaufst du nen TV wenn du Sehbehindert bist?

Soll jetzt keine Anmache sein, eine Ernst gemeinte Frage.
catman41
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 03. Sep 2012, 01:25
@elchupacabre,


Wozu kaufst du nen TV wenn du Sehbehindert bist?


schicke Dir eine PM, da Deine Frage nicht zum Fred gehört!

lg
Harry


[Beitrag von catman41 am 03. Sep 2012, 01:38 bearbeitet]
-Rolf-
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 04. Sep 2012, 14:31
Liebe Leute, jeder weiß es anders und jeder weiß es besser! Davon habe ich schon sehr viel gelesen und auch persönlich in Gesprächen erfahren.
Was ich hier so lesen muss ist doch mitunter auch an den Haaren herbei gezogen.

Aber eines ist ganz klar, alle können ihre Meinung haben egal ob sie richtig ist oder falsch ist. Für mich zählen, zum einen das BGB und die Meinungen diesbezüglich von Rechtsanwälten und auch von Richtern die den ganzen Tag nichts anderes machen um Recht zu sprechen. Das BGB ist, neben bei gesagt, für alle hier in Deutschland lebenden Menschen gemacht worden. Und alle haben sich daran zu halten. Und eines noch, wenn ich mein Geld nicht wiederbekommen hätte, oder ein Betrag gemindert worden wäre, hätte ich sofort geklagt. Ihr könnt davon ausgehen das ich mich mit der Angelegenheit und der rechtlichen Seite durch eben solche Leute, wie ich sie oben genannt habe, beraten lassen habe, eben durch Rechtsexperten.

Denkt ihr wirklich daran, das Radmüller, Maximilaianstr.7, 87719 Mindelheim, mir mein Geld zurück gegeben hätte, wenn er nur die geringste Chance gesehen hätte mir nichts oder nur einen Teil des Geldes wieder zurück geben zu müssen! Das wichtigste was es in diesem Deutschland gibt ist doch das Geld!

Lieber catman41 Du hattest eben Glück und bei dir ging nichts kaputt. Habe ich auch schon so gemacht wie du. Sehr vieles Im Internet gekauft. Aber nun hatte ich eben mal großes Pech gehabt. Und warum soll ich im Internet kaufen und mir den Ärger an Land ziehen, wenn mal was kaputt geht, wenn ich es im örtlichen Markt um die Ecke zum dem gleichen Preis bekomme wie im Internet?
Mich würde aber auch interessieren was elchupacabre geschrieben hat. Ich will Dich, lieber catman41, damit nicht irgendwie ärgern oder dergleichen mehr. Es ist für Dich sehr schlimm, wenn Du zu 100% Sehbehindert bist.
ChrisBen
Inventar
#11 erstellt: 04. Sep 2012, 15:26

-Rolf- schrieb:
Für mich zählen, zum einen das BGB und die Meinungen diesbezüglich von Rechtsanwälten und auch von Richtern die den ganzen Tag nichts anderes machen um Recht zu sprechen. Das BGB ist, neben bei gesagt, für alle hier in Deutschland lebenden Menschen gemacht worden. Und alle haben sich daran zu halten. Und eines noch, wenn ich mein Geld nicht wiederbekommen hätte, oder ein Betrag gemindert worden wäre, hätte ich sofort geklagt. Ihr könnt davon ausgehen das ich mich mit der Angelegenheit und der rechtlichen Seite durch eben solche Leute, wie ich sie oben genannt habe, beraten lassen habe, eben durch Rechtsexperten.


Ui... jetzt gehts los, ich hol shconmal Popcorn.

Aber wenn du schon so gute Berater hast, dann laß dir von denen mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären.
Oder Guck einfach mal in die §§ 437 ff BGB an, da geht es nämlich um Mängel und die Gewährleistung.
-Rolf-
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 04. Sep 2012, 16:33
ChrisBen, ???
ChrisBen
Inventar
#13 erstellt: 04. Sep 2012, 17:14

-Rolf- schrieb:
ChrisBen, ??? :?

Na, im BGB ist nur die Gewährleistung gesetzlich geregelt und Gewährleistung hast du nur gegenüber deinem Vertragspartner, also dem Händler, und nicht gegenüber der Firma Samsung.

Gewährleistungsfrist bei Neugeräten: 2 Jahre
Beweislastumkehr nach 6 Monaten

Ablauf normalerweise:
- Du mußt deinem Vertragspartner zweimal die Möglichkeit geben zu reparieren oder Ersatz zu liefern.
- Ist das Gerät nach der zweiten Reparatur immernoch kaputt, kannst du den Kaufvertrag wandeln.

So, hast du deinem Vertragspartner jetzt zweimal reparieren lassen? Oder hast du direkt bei der Firma Samsung angerufen und die haben einen Techniker geschickt?
Hat dein Händler repariert, war das eine Sache der Gewährleistung. Hat Samsung einen Techniker geschickt, war das eine Sache der Garantie und die Gewährleistung war nicht betroffen.

Alternative 1: Hat dein Vertragspartner zweimal erfolglos repariert, geht das mit der Wandlung klar. Ggf. dürfte der Händler aber die Nutzung über die knapp 2 Jahre in Rechnung stellen.

Alternative 2:Aber hast du direkt bei Samsung angerufen und das Gerät über die dortige Garantie reparieren lassen, hatte dein Vertragspartner/Händler nicht die Möglichkeit zu reparieren. Entsprechend hat er seine beiden Reparaturversuche noch nicht gehabt und du könntest den Kaufvertrag nicht wandeln und dein Geld zurückverlangen.


[Beitrag von ChrisBen am 04. Sep 2012, 17:16 bearbeitet]
catman41
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 04. Sep 2012, 21:49
@-Rolf-,

sag mal, wie bist Du denn drauf!

Haben wir Dir einen Vorwurf gemacht, das Du im INet bestellt hast - Nein!

Ich habe nur von meinen - bislang positiven - Erfahrungen berichtet, weil ich davon ausging, das Du Erfahrungen anderer hören/lesen wolltest.

Aber wenn jemand soo barsch reagiert, ist für mich das Thema erledigt!


Harry

ps. wenn ich jetzt gemein wäre, würde ich fragen:
"Hast Du schlecht gesch......?"


[Beitrag von catman41 am 04. Sep 2012, 21:51 bearbeitet]
Passat
Inventar
#15 erstellt: 05. Sep 2012, 10:45
Da der Fehler erst nach über einem Jahr aufgetreten ist, gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muß beweisen, das das Gerät schon beim Kauf defekt war.

Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall, da der Fehler ja erst nach einem Update aufgetreten ist.

Der Händler ist also aus der Geschichte komplett raus, da du im schwerlich nachweisen können wirst, das der TV schon beim Kauf defekt war.

Das sich der Händler trotzdem noch dem Fall angenommen hat, spricht eigentlich für den Händler und nicht gegen ihn.

Noch eine Frage:
Was hat ein Update erfahren?
Der Fernseher oder das HD+ Modul?

Davon ist es nämlich abhängig, wo man die Ursache des Fehlers suchen muß.

Wenn das HD+ Modul ein Update erfahren hat, dann ist der Fernseher raus aus der Sache.

Und selbst wenn es der Fernseher war:
Was hat dagegen gesprochen, das Update rückgängig zu machen?

Wozu war das Update denn nötig?
Gab es bei dir die Fehler, die durch das Update beseitigt werden sollten?
Wenn nicht, warum dann das Update?
Ich mache doch ein Update nur dann, wenn ich einen Fehler habe, der dadurch beseitigt wird.
Ansonsten ist ein Update sinnlos.

Im Übrigen:
Gewährleistung = gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die der HÄNDLER erbringen muß.
Garantie = eine komplett freiwillige Leistung.
Der Garantiegeber kann die Bedingungen nach eigenem Ermessen gestalten.
I.d.R. geben Händler keine Garantie, sondern die Hersteller.

Grüße
Roman


[Beitrag von Passat am 05. Sep 2012, 10:46 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#16 erstellt: 05. Sep 2012, 15:55

Er ging und brachte den TV zum Media Markt und bekam sofort sein Geld zurück. Innerhalb von 30 Minuten...

Dieselbe Geschichte kann ich genau so aus "Mediamarktperspektive" erzählen. Ich habe dort auch schon einen Fertig-PC 2 x umsonst eingeschickt ohne dass die das Ding angefasst haben. Der Fehler ist geblieben.



Ich mache doch ein Update nur dann, wenn ich einen Fehler habe, der dadurch beseitigt wird.
Ansonsten ist ein Update sinnlos.

Nicht NUR Fehler, bei einem BD Player muss ich z.B. Firmware-Updates machen, weil es immer wieder neue Erweiterungen gibt z.B. 3-D-Funktionen, Disk-Menues für Animationen zum navigieren (Java) usw.

Im Übrigen stimmt das absolut, dass der Käufer im Gewährleistungsrecht 2 Jahre lang mangelhafte Ware ersetzt bekommt, (was der Unterschied zwischen freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung ja ist), aber nach 6 Monaten selbst beweisen muss, dass der Mangel bereits BEIM KAUF vorhanden gewesen ist. Das weiss kaum jemand, aber meist wird kulant über Garantie abgewickelt, weil keine Firma schlechte Kritiken will.
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