Verträge, Gesetze und Rechte zu "schöne Bilder"

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>Spider<
Inventar
#1 erstellt: 21. Dez 2012, 13:05

Fotos von der Veranstaltung sind nur für den privaten Gebrauch gestattet.


Was heißt das nun?
Bedeutet: privater Gebrauch = nicht kommerziell?

Wie verhält sich das, wenn z.B. der Forenbetreiber einen Werbebanner auf der Seite hat? Wäre das eine indirekte Wertschöpfung und somit kommerziell?
Hüb'
Moderator
#2 erstellt: 21. Dez 2012, 13:09
Hallo,

ich - kein Jurist - würde das nicht auf die kommerzielle Verwertung abstellen.
Private Nutzung ist eben "privat". Dieses Forum würde ich als "öffentlichen Raum" betrachten.

Mir ist allerdings nicht ganz klar, wohin Deine Frage zielt.
Der fragliche Thread ist ja für selbstgeschossene Fotos vorgesehen, an denen die Ersteller auch die Rechte haben sollten.

Grüße
Frank
>Spider<
Inventar
#3 erstellt: 21. Dez 2012, 13:22
Ich habe zwar das Urheberrecht, aber ich darf die Bilder nur privat nutzten, weil es so in den AGB des Veranstalters steht.


A: Private Nutzung wird gemeinhin als Verwendung bezeichnet, die nicht auf kommerziellen Gewinn abzielt.

quelle: http://www.stockphotorights.de/was-sie-wissen-sollten/#iapu

Wobei sich das auf eine Einschränkung seitens Urhebers bezieht.
Hüb'
Moderator
#4 erstellt: 21. Dez 2012, 13:30
Hallo,

sagen wir's mal so: ICH würde es dann drauf ankommen lassen, zumal Du mit Blick auf eine mögliche kommerzielle Verwendung ja auch nicht der Nutznießer der Vewertung bist, man im Zweifel überhaupt die Frage aufwerfen muss, ob die Bilder dem Forum einen kommerziell vewertbaren Nutzen überhaupt stiften (bei foto-community wäre die Frage wohl anders zu beantworten).

Heißt aber auch: es mag ein (vermutlich minimalstes) Restrisiko verbleiben, dass die Bilder "auf Ansage" hin entfernt werden müssen.

Grüße
Frank
cbv
Inventar
#5 erstellt: 21. Dez 2012, 14:53

Hüb' schrieb:
Der fragliche Thread ist ja für selbstgeschossene Fotos vorgesehen, an denen die Ersteller auch die Rechte haben sollten.

Und da liegt bereits der Hund im Pfeffer begraben, denn ...

Nur ein Beispiel der abstrusen Bildrechte:
Mensch darf tagsüber den Eifelturm knipsen (sofern er dabei auf öffentlichem Grund und Boden steht!) und die Bilder verwerten (sprich: publizieren). Knipst er das Ding jedoch nachts, liegen die Urheberrechte bei Pierre Bideau...

Ähnlich verrückt ist es mit Bildern des Atomiums in Brüssel. Das darf man zwar knipsen, publizieren darf man aber nur Bilder mit maximaler Auflösung von 72dpi und 600 Pixel UND dem Vermerk "© www.atomium.be – SABAM 2010 – <Name des Knipsers>"

Panoramafreiheit? Kommt offenbar immer darauf an.
>Spider<
Inventar
#6 erstellt: 21. Dez 2012, 15:18

cbv schrieb:

Ähnlich verrückt ist es mit Bildern des Atomiums in Brüssel. Das darf man zwar knipsen, publizieren darf man aber nur Bilder mit maximaler Auflösung von 72dpi und 600 Pixel UND dem Vermerk "© www.atomium.be – SABAM 2010 – <Name des Knipsers>"

Mit dpi und absoluter Auflösung als Vorgabe; das ist schon...



Ich werde dem Veranstalter mal eine e-mail schreiben.
cbv
Inventar
#7 erstellt: 21. Dez 2012, 16:06
Du musst ja nur bis zum 4. Oktober 2075 warten, dann verfallen die Urheberrechte -- am siebzigsten Todestag André Waterkeyns.
>Spider<
Inventar
#8 erstellt: 23. Dez 2012, 19:24

_spiderschwein: schrieb:

Ich werde dem Veranstalter mal eine e-mail schreiben.

Da Arbeitet jetzt vor Weihnachten wohl keiner.
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