Rückgaberecht ja oder nein?

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Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 23. Feb 2013, 18:38
Hallo,

ich habe mir persönlich vor Ort beim gewerblichen Händler Lautsprecher ausgeliehen mit schriftlich Vereinbartem 7 Tägigem Rückgaberecht.

Die Lautsprecher habe ich Persönlich abgeholt und vor Ort bezahlt.

Aufgrund dieser Email an den Verkäufer meinte dieser heute als ich die Lautsprecher fristgerecht zurückgeben wollte dass ich die Lautsprecher verbindlich gekauft habe und das Rückgaberecht unwirksam ist.

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Guten Tag Herr ...,

ich habe jetzt 3 Cd\'S gehört und der Klang der Lautsprecher gefällt mir gut.

Optisch gefallen Sie mir leider nicht so sehr. Ich habe Sie mir mal genau angeschaut und der eine Lautsprecher hat vorne Verfärbungen im Mdf und der andere hat oben Dellen im Furnier.

Das ist Ihenn aber bestimmt auch schon aufgefallen.

Würden Sie mir Aufgrund desssen noch mit dem Preis entgegenkommen können?

Ich dachte an glatt 1100 Euro.

Ansonsten möchte ich gerne Anfragen wielange eine Fertigung dauern würde und was die Kosten für Matt lackiert in Schwarz und Echtholzfurnier Palisander sind?

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Hat der Verkäufer damit recht dass ich jetzt kein Rückgaberecht mehr habe oder muss er die Lautsprecher trotzdem zurücknehmen und mir das Geld überweisen?
Aratex
Stammgast
#2 erstellt: 23. Feb 2013, 18:52
Hi,

wenn auf der Rechnung eine Rückgabefrist von 7 Tagen steht, hast du diese auch, außer du bist für den von dir genannten Schaden verantwortlich. Der Händler kann dies natürlich behaupten und muss die Lautsprecher dann soweit ich weiß nicht zurück nehmen. Dann hättest du aber aufjedenfall ein Recht auf eine Reperatur, da der Hersteller dir im ersten halben Jahr nach dem Kauf nachweisen musst, dass du an dem Schaden schuld bist.
Zur Not solltest du dich bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt beraten lassen. Vielleicht reicht aber auch ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer, weswegen er die Lautsprecher nicht zurücknehmen will.

Gruß

Aratex
kölsche_jung
Moderator
#3 erstellt: 23. Feb 2013, 18:53

Enthusiast2k (Beitrag #1) schrieb:
...

Hat der Verkäufer damit recht dass ich jetzt kein Rückgaberecht mehr habe oder muss er die Lautsprecher trotzdem zurücknehmen und mir das Geld überweisen?

kommt drauf an ... was hat der Händler denn auf deine email geantwortet?
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 23. Feb 2013, 19:05
Folgendes hat er geantwortet:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr ..

wir freuen uns, daß Ihnen unsere Box gefällt.

Sie bekommen von uns eine neue Rechnung per Briefpost und überweisen Ihnen
den Rabatt über € 75,60 auf Ihrem Konto.
Bitte geben Sie uns Ihre Bankverbindung bekannt.

Mit freundlichen Grüssen
HGButtentee
Stammgast
#5 erstellt: 23. Feb 2013, 19:08

Würden Sie mir Aufgrund desssen noch mit dem Preis entgegenkommen können?

Ich dachte an glatt 1100 Euro.



Das liest sich für mich so verdammt verdächtig wie ein Preisvorschlag bei EBAY, wo du ja auch zum Kauf verpflichtet bist, wenn der Verkäufer diesen annimmt. Die Reaktion des Verkäufers wäre wirklich interessant zu wissen.

Wobei ich nicht genau weiss, ob ein stillschweigen des Verkäufers in diesem Fall als Annahme des von dir gemachten Angebots gilt.

Falls dem so ist, hast du einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen, da Antrag und Annahme stattgefunden haben (dein Angebot und dessen stillschweigende Annahme)

Bei Änderung durch Lackierung zum Beispiel würde ein neuer Antrag deinerseits vorliegen, welchen der Verkäufer dann erst annehmen müsste.

Teil doch mal mit, ob und wie der Verkäufer auf deine Mail reagiert hat.
elchupacabre
Inventar
#6 erstellt: 23. Feb 2013, 19:08
Und wo soll dabei ein Kaufvertrag zustande gekommen sein?

Was ist das überhaupt für ein Hinterhof Schuppen?

MFG Manuel
HGButtentee
Stammgast
#7 erstellt: 23. Feb 2013, 19:16

Folgendes hat er geantwortet:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr ..

wir freuen uns, daß Ihnen unsere Box gefällt.

Sie bekommen von uns eine neue Rechnung per Briefpost und überweisen Ihnen
den Rabatt über € 75,60 auf Ihrem Konto.
Bitte geben Sie uns Ihre Bankverbindung bekannt.


Das ist das, was ich befürchtet habe. Er hat den Preisvorschlag angenommen. Ab dem Moment ist der Vertrag zustande gekommen.

Ab diesem Moment ist es schwierig, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu bewirken, dass er die LS zurücknimmt.

Ich würde ein direktes Gespräch mit dem Verkäufer anstreben, um den Sachverhalt zu klären.

ggf. kommt es zur Einigung (Verkäufer nimmt LS zurück und erstattet Kaufpreis.)

Wenn nicht wird schlimmstenfalls nur der juristische Weg helfen.

Aber zunächst würde ich den Dialog zum Verkäufer suchen.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 23. Feb 2013, 22:24
Aber ich kann doch die LS nicht 2mal kaufen. ich habe sie doch schon beim Abholen gekauft als ich den aufgerufenen preis bezahlt habe mit der Option sie bei Nichtegfallen innerhalb der 7 tage zurückzugeben.

Eben dieses nichtgefallen ist nun auch eingetreten und ich möchte dswegen die ls zurückgeben

nur weil mir die ls nach einem tag gut gefallen habe und ich aufgrund von optischen mängeln den preis verhandelt habe hat doch keine auswirkung auf das eingeräumte rückgaberecht oder irre ich mich da?
georgy
Inventar
#9 erstellt: 23. Feb 2013, 22:52
Wenn du sinngemäss schreibst dass du sie für 1100 nehmen würdest und der Verkäufer damit einverstanden ist, dann willst du sie also behalten und der Verkäufer müsste dir die Diferenz zukommen lassen.
Hier liegt wohl ein typischer Fall mangelnder Komunikation vor, da würde ich mal beim Verkäufer anrufen oder ihn im Laden aufsuchen, falls du die Boxen doch nicht mehr haben willst nimmst du sie und einen Bekannten mit zu ihm.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 23. Feb 2013, 22:58
Ich war ja heute beim Verkäufer und habe die Ls zurückgegeben was mir schriftlich bestätigt wurde. Der Käufer möchte mir aber nicht das Geld überweisen sondern den Bassreflextunnel und die Weiche der LS verändern.

Dem gegenüber bin ich aber skeptisch und ich glaube nicht dass ich dadurch das Klangbild bekomme was mir vorschwebt.

Ich dachte erhlichgesagt es wäre kein Problem die Ls zurückzugeben weil mir ja das Rückgaberecht eingeräumt wurde.
elchupacabre
Inventar
#11 erstellt: 23. Feb 2013, 23:09
Wie ich schon geschrieben habe, was auch schon von Anderen erwähnt wurde, hier fehlt es eindeutig an Kommunikation, ausserdem frage ich mich wirklich, wo du gekauft hast.

Woher soll der VK denn wissen, dass du die LS zurückgeben willst, wenn du sagst, du möchtest sie günstiger? Raten?

Sind es DIY Lautsprecher, oder Stangenware?
kölsche_jung
Moderator
#12 erstellt: 23. Feb 2013, 23:17
dann wollen wir mal ...
zuerst habt ihr schriftlich einen Vertrag geschlossen mit folgendem Inhalt, LS, Preis 1175,60, einwöchiges rücktrittsrecht ...

geld gezahlt, ls mitgenommem ...

innerhalb der frist kommt deine erklärung per mail, finde die ls ok, aber ... darin lässt sich ein rücktritt erkennen, worauf du aber sofort schreibst
für 1100 nehm ich sie ... was dann das angebot darstellt einen neuen vertrag abzuschließen ... den der verkäufer auch per mail angenommen hat von einem rücktrittsrecht ist da jetzt nicht mehr die rede ...

muss aber auch gar nicht ... dieser vertrag ist ja ausschließlich per email zustandegekommen ... ist also ein Fernabsatzvertrag ... wo man immer was hat? richtig ein Rücktrittsrecht

entweder man sieht in den emails nur eine modifikation des ursprünglichen vertrages, dann hast du das ursprünglich vereinbarte rückgaberecht, oder man sieht in den emaills einen neuen vertrag, dann hast du das gesetzliche rückgaberecht ...
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 23. Feb 2013, 23:20
es sind diy lautsprecher
Hüb'
Moderator
#14 erstellt: 24. Feb 2013, 12:08
@kölsche_jung:
Würde ich absolut ebenso sehen.
Das würde ich dem Verkäufer im Zweifel auch genau so mitteilen.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 24. Feb 2013, 23:51

kölsche_jung (Beitrag #12) schrieb:
dann wollen wir mal ...
zuerst habt ihr schriftlich einen Vertrag geschlossen mit folgendem Inhalt, LS, Preis 1175,60, einwöchiges rücktrittsrecht ...

geld gezahlt, ls mitgenommem ...

innerhalb der frist kommt deine erklärung per mail, finde die ls ok, aber ... darin lässt sich ein rücktritt erkennen, worauf du aber sofort schreibst
für 1100 nehm ich sie ... was dann das angebot darstellt einen neuen vertrag abzuschließen ... den der verkäufer auch per mail angenommen hat von einem rücktrittsrecht ist da jetzt nicht mehr die rede ...

muss aber auch gar nicht ... dieser vertrag ist ja ausschließlich per email zustandegekommen ... ist also ein Fernabsatzvertrag ... wo man immer was hat? richtig ein Rücktrittsrecht

entweder man sieht in den emails nur eine modifikation des ursprünglichen vertrages, dann hast du das ursprünglich vereinbarte rückgaberecht, oder man sieht in den emaills einen neuen vertrag, dann hast du das gesetzliche rückgaberecht ...



Hüb' (Beitrag #14) schrieb:
@kölsche_jung:
Würde ich absolut ebenso sehen.
Das würde ich dem Verkäufer im Zweifel auch genau so mitteilen.
:prost


Werde ich dem Käufer so mitteilen.

Danke für die Auskunft
HGButtentee
Stammgast
#16 erstellt: 25. Feb 2013, 17:05
Lass uns doch bei Gelegenheit wissen, wie die Sache ausgegangen ist.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 25. Feb 2013, 18:44
Hallo,

ich habe eben meinen Anwalt kontaktiert und der hat mir bestätigt dass das eingeräumte Rückgaberecht bestehen bleibt um es sich bei der Nachverhandlung nur um eine Modifikation des ursprünglichen Vertrages handelt.

Er hat mir geraten erstmal eine Woche abzuwarten und sollte der Ladenbesitzer mir bis dahin das Geld nicht zurücküberwiesen haben, Ihm einen Mahnung zu schicken mit 1 wöchiger Zahlungsfrist und dem Hinweis darauf das wenn die Frist nicht eingehalten wird mein Anwalt die Sache in die Hand nimmt.

Ich bin nun positiver Dinge das der Ladeninhaber bezahlen muss.
liesbeth
Inventar
#18 erstellt: 26. Feb 2013, 12:20
Hi,
sehe es auch als Modifikation des ersten Vertrages. Du hast die Lautsprecher bereits zurückgegeben?

Sollte aber keine Modifikation des ersten Vertrages vorliegen, würde ich auch keinen Fall eines Fernabsatzgeschäftes annehmen, da die Geschäftsanbahnung im direkten Kontakt erfolgt ist. Kann man sicher auch anders sehen, hier liegt aber sicher ein Risiko!
Demented_are_go
Inventar
#19 erstellt: 26. Feb 2013, 12:29
Hast du mal probiert mit dem Verkäufer zu reden? Ihm dein Anliegen KLAR geschildert?

Für mich hört sich das so an als ob du dem Händler nicht genau erklärt hast worauf es dir ankommt und das nun einen Anwalt machen lässt. Keine Lust dich mit dem Händler auseinander zu setzen und dann lieber den Juristischen Weg gehen?

Ein normales Gespräch sollte doch eigentlich ausreichen um die Sache zu klären, bisher war der Verkäufer ja auch sehr kommunikativ....Er hat dein Preisvorschlag sofort angenommen, er hatte sofort angeboten die Lautsprecher nochmal zu modifizieren......Nur Gedanken lesen kann er noch nicht.
kölsche_jung
Moderator
#20 erstellt: 26. Feb 2013, 12:40

liesbeth (Beitrag #18) schrieb:
... Kann man sicher auch anders sehen, hier liegt aber sicher ein Risiko!

Das ist sicherlich so, man könnte die mail nämlich auch als Bestätigung eines "Kaufs auf Probe - §454BGB" ansehen ...
der Käufer drückt ja schon ein gewisses "Haben-wollen" aus ... Fragen über Fragen, die wohl irgendwann irgendein Amtsgericht beschäftigen wird

von einer "nachträglichen Neugestaltung des ursprünglichen Vertrages" halte ich persönlich nichts ... da fällt mir nämlich keine passende BGB-Norm ein ...
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 26. Feb 2013, 13:19

Demented_are_go (Beitrag #19) schrieb:
Hast du mal probiert mit dem Verkäufer zu reden? Ihm dein Anliegen KLAR geschildert?

Für mich hört sich das so an als ob du dem Händler nicht genau erklärt hast worauf es dir ankommt und das nun einen Anwalt machen lässt. Keine Lust dich mit dem Händler auseinander zu setzen und dann lieber den Juristischen Weg gehen?

Ein normales Gespräch sollte doch eigentlich ausreichen um die Sache zu klären, bisher war der Verkäufer ja auch sehr kommunikativ....Er hat dein Preisvorschlag sofort angenommen, er hatte sofort angeboten die Lautsprecher nochmal zu modifizieren......Nur Gedanken lesen kann er noch nicht. :prost



Ich hatte dem Verkäufer eine Email geschrieben dass ich die LS doch nicht haben möchte und von meinem Rückgaberecht gebruach mache. Dann hatte ich noch ein längeres Gespräch mit dem Verkäufer als ich die Lautsprecher zurückgegeben habe.

Er meinte dass man mit anderen Kabeln den Klangchrakter ändern kann. Dass die Lautsprecher renomierte Referenzen sind. Dass er den Bassreflexrohr verlängern möchte damit der LS mehr Punch bekommt und das er die Weiche ändern möchte um den Hihat und die Snaredrum softer zu gestalten.

Ich habe Ihm erklärt dass der LS für mich weichzeichnend und schönfärberisch klingt und ich die Vorgeschlagenen Massnahmen nicht als Zielführend erachte und die LS zurückgeben möchte.

Der Verkäufer erwiderte dass die Ls Bewusst English abgestimmt sind weil das In ist.

Diese Abstimmung der LS sagt mir nunmal auf Dauer nicht zu. Das ist Geschmackssache.

Ich betonte nochmal dass ich von meinem Rückgaberecht gebrauch machen möchte und der Verkäufer meinte von welchem Rückgaberecht denn wer hat denn sowas gesagt. ich wies den Verkäufer darauf hin das er mir das Rückgaberecht schriftlich zugesichert hat.

Der Verkäufer entgegnete dass sein Lehrmeister ihm eingeprägt hat das es ums Verkaufen geht und er mir das Geld nicht zurückgibt.

Er lässt es nicht zu das ich das Geld dann bei jedem anderen lasse der besser reden kann ( mir was einreden kann )

Dann meite er ich soll die Lautsprecher wider mitnehmen und mich an den Klang gewöhnen. ich bestand aber darauff das er sie zurücknimmt. Dies hat er mir dann schriftlich bestätigt dass er sie entgegengenommen hat.

Er hat mich auch während des gespräches einfach 15 Minuten stehen lassen und jemand anderen bedient obwohl er vorher noch betonte dass er jeden Kunden ernst nimmt und jeder Kunde 10 neue Kunden bringen muss.

Sein Schlusswort war das er es sich erstmal überlegen muss.

Dann verliess ich geknickt und betrübt den Laden.
elchupacabre
Inventar
#22 erstellt: 26. Feb 2013, 13:23
Ohne mich aus dem Fenster lehnen zu wollen, aber hier haben wohl beide Parteien gleichermaßen Anteil an der jetzigen Situation, hier wurde anscheinend irgendwas gekauft, aber nicht wirklich nachgedacht, oder Probe gehört, dann wurden seltsame Email Vereinbarungen getroffen und jetzt im Nachhinein wird der Händler als "mies" angeprangert, wie es nun aber wirklich war, können wir nur anhand von den Ausführungen des TE beurteilen und diese sind wohl nicht ganz unbefangen.

Ich hoffe, dass hier noch eine vernünftige Lösung zustande kommt und beide daraus lernen.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 26. Feb 2013, 13:28
Natürlich war es ein fehler von mir vorschnell über die Ls zu urteilen und den Preis zu verhandeln aber dass kann ich nun nicht mehr Rückgängig machen.

Ich habe dem Verkäufer angeboten dass ich auf 60 Euro des gezahlten Betrages verzichte damit sein Aufwand etwas entschädigt wird.

Ich wollte die Lautsprecher ja Ursprünglich nur zum Probehören Ausleihen und musste diese aber vor Ort bezahlen. Aus diesem Grunde wurde ja das Widerufsrecht vereinbart.
Enthusiast2k
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 26. Feb 2013, 13:58
Der Verkäufer hat das Angebot angenommen und mir das Geld abzüglich der Aufwandsentschädigung von 60 Euro bereits überwiesen.
kölsche_jung
Moderator
#25 erstellt: 26. Feb 2013, 14:53

Enthusiast2k (Beitrag #23) schrieb:
... Ich habe dem Verkäufer angeboten dass ich auf 60 Euro des gezahlten Betrages verzichte damit sein Aufwand etwas entschädigt wird. ...

DAS finde ich sehr anständig von dir ...

Enthusiast2k schrieb:
Der Verkäufer hat das Angebot angenommen und mir das Geld abzüglich der Aufwandsentschädigung von 60 Euro bereits überwiesen.

und DAS finde ich sehr anständig von ihm
HGButtentee
Stammgast
#26 erstellt: 27. Feb 2013, 12:20
Da kann man erkennen, dass ein Gespräch oftmals mehr bewirkt als die juristische Keule.

Es hätte auch anders ausgehen können. Und dann wäre es für beide Seiten vermutlich "hässlich" geworden.

Und den Lerneffekt für die Zukunft gab es auch gleich mit on Top.

Dem TE für die Zukunft alles gute und auf das sich so etwas in der Form nicht wiederholt.

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