Rücksendekosten bei Rücksendung/Rückgabe ins EU-Ausland

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Dualplattenspieler
Inventar
#1 erstellt: 04. Jun 2013, 07:47
Zur spanischen Amazon muss folgendes in Erinnerung gerufen werden:
der Versand nach D ist nicht kostenfrei sondern wird mit 3-6 EUR beaufschlagt, was nicht soooo tragisch wäre, aber eine Rücksendung ist mitnichten kostenfrei sondern schlägt dann mit vollen 17!!! EUR zu Buche, dies erfährt man allerdings erst wenn man am Paketschalter steht und aufgefordert wird, überdies noch eine Paketkarte auszufüllen (nachdem man bereits eine Viertelstunde in der Warteschlange stand)

Durch Moderation abgetrennt aus diesem Thread.


[Beitrag von Bad_Robot am 05. Jun 2013, 16:32 bearbeitet]
kopflastig
Inventar
#2 erstellt: 04. Jun 2013, 08:53

Dualplattenspieler (Beitrag #966) schrieb:
[...] der Versand nach D ist nicht kostenfrei [...]

Deshalb mache ich mir die Mühe und gebe immer den Endpreis für das Produkt inklusive Versandkosten an.


[...] aber eine Rücksendung ist mitnichten kostenfrei sondern schlägt dann mit vollen 17!!! EUR zu Buche[...]

Natürlich ist sie nicht kostenfrei. Wenn du bei einem in Spanien ansässigen Händler über dessen Website bestellst, gilt nicht das deutsche Fernabsatzgesetz, das dem Käufer paradiesische Zustände beschert (-> Rücksendung auf Kosten des Verkäufers bei Warenwert über 40 Euro). Und die Kosten für die Rücksendung berechnen sich dann nach den Tarifen des Dienstleisters, in diesem Fall DHL. Dürfte in deinem Fall also ein Paket bis 5 kg gewesen sein.

Grüße,
Markus
yoon
Stammgast
#3 erstellt: 04. Jun 2013, 18:02
Das deutsche BGB gilt nicht, da es sicher aber hierbei um europaweit nahezu identisches Fernabsatzrecht handelt, dürfte man davon auszugehen haben, dass auch hier eine kostenlose Rücksendung erfolgen muss.
kopflastig
Inventar
#4 erstellt: 05. Jun 2013, 09:47

yoon (Beitrag #972) schrieb:
[...] dass auch hier eine kostenlose Rücksendung erfolgen muss.

Da liegt ein Missverständnis vor. In der entsprechenden EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (97/7/EG) steht in Artikel 6, Absatz 1:

Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Deutsches Gesetz wiederum ist, dass der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung trägt. Im Fernabsatz gilt das nur dann nicht, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt (siehe BGB §357, Absatz 2).

Aber demnächst steht auch bei uns den Online-Händlern die Möglichkeit offen, die Rücksendekosten unabhängig vom Warenwert dem Kunden aufzuerlegen. *klickdichzuheise.de*

Grüße,
Markus


[Beitrag von kopflastig am 05. Jun 2013, 09:52 bearbeitet]
Hellfire13
Inventar
#5 erstellt: 05. Jun 2013, 15:15

yoon (Beitrag #972) schrieb:
Das deutsche BGB gilt nicht, da es sicher aber hierbei um europaweit nahezu identisches Fernabsatzrecht handelt, dürfte man davon auszugehen haben, dass auch hier eine kostenlose Rücksendung erfolgen muss.

Tatsächlich hat die EU mit dem am 28.09.2011 beschlossenen neuen Gesetz zur Regelung des Fernabsatzes beschlossen, dass grundsätzlich der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat (nachzulesen hier in Chapter III, Article 6, 1. (i)), Seite 48 im PDF).

Wir Deutschen sind zur Zeit noch mit der Umsetzung in nationales Recht beschäftigt, daher gilt zur Zeit noch das bisherige Recht (ab 40€ trägt regelmäßig der Unternehmer die Kosten der Rücksendung) und wie es in anderen EU-Ländern mit der Umsetzung aussieht (z.B. Spanien, Italien) kann ich nicht sagen.
PAfreak
Inventar
#6 erstellt: 06. Jun 2013, 12:05
Die Frage ist leider noch ne ganze Ecke komplizierter...

Allein welches Recht Anwendbar ist, ist nicht so einfach zu beantworten.
In Frage kommen:

Spanisches Recht
UN Kaufrecht
Luxenburgisches Recht
Deutsches Recht (Art 6 Rom I)
Spanisches Recht mit deutschem Günstigkeitsvergleich (Art 6 II Rom I)
Vllt auch nur das Recht der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, vllt aber auch überschießende Umsetzung.

Ich muss mich damit eh mal außeinandersetzen. Vllt kann ich bis nächster Woche mal ne fundierte Antwort finden.

Gruß
manolo_TT
Inventar
#7 erstellt: 06. Jun 2013, 12:20
wobei amazon hierbei sehr kulant ist (zumindestens bei defekten sachen)
kopflastig
Inventar
#8 erstellt: 06. Jun 2013, 12:50
@manolo
Redest du von den Kosten für den Rückversand zu einem ausländischen Amazon-Rücksendezentrum oder von Rücksendungen an amazon.de und Kostenerstattung für das betroffene Produkt?

Grüße,
Markus
manolo_TT
Inventar
#9 erstellt: 06. Jun 2013, 14:07
die rücksendekosten an eine ausländische amazon-niederlassung.

ich hatte mir das inception-bd-köfferchen zweimal bei amazon-FRA bestellt (beide mal zerkatzt - obwohl es als neu verkauft wurde). also versichert zurückgeschickt (17€) und amazon hatte mir nur 8€ (unversicherter versand) erstattet, auf nachfrage und dem hinweis der kosten für den versicherten versand wurde mir problemlos das geld gut geschrieben.

ich bin mir nicht sicher, ob ein direktes zurückschicken zur deutschen niederlassung überhaupt möglich ist
Apalone
Inventar
#10 erstellt: 06. Jun 2013, 16:43

manolo_TT (Beitrag #7) schrieb:
wobei amazon hierbei sehr kulant ist (zumindestens bei defekten sachen)


"Defekte Sachen" haben aber mit dem Rückgaberecht nichts zu tun.

Das ist Mangelfolgerecht (Gewährleistung) und wird ganz anders bewertet.
manolo_TT
Inventar
#11 erstellt: 06. Jun 2013, 17:33
dessen bin ich mir bewußt (wie iben beschrieben)
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