Anlage verliehen, nicht zurückbekommen

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3am
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 23. Aug 2013, 13:11
Hi, hab meinem Kumpel meine Pa-Anlage im Wert von ca. 2800€ geliehen. Da er ein guter Freund ist und ich ihm die öfter geliehen habe, hab ich das ohne irgendetwas zu sagen gemacht. Er hat in einer Grillhütte gefeiert, mit noch paar anderen Leuten. Er hat mir jedoch nicht gesagt, dass er die Anlage nicht für sich holen möchte, sondern für einen seiner Kumpels, mit denen ich nichts zutun habe.
Habe meinem Kumpel gesagt, dass er sich um den Transport kümmern soll, die Anlage dann nach der Party zurückbringen soll. -> Wurde nicht gemacht.
Ich habe ihn daraufhin gefragt wo die Anlage bleibt. Er meinte nur, dass sein Kumpel, mit dem ich nichts zutun habe, sich um den Transport kümmert. Habe mir erst mal nichts gedacht, vielleicht hat er an dem Tag das Auto nicht. Die Anlage wurde bis jetzt noch nicht zurückgegeben und ist wahrscheinlich auch noch geklaut worden, da die Dussel die Anlage vor die Hütte gestellt haben.

Die Frage: Wie soll ich jetzt handeln? Immerhin sind das meine 2800€ und der Kumpel meines Kumpels ist sich keiner Schuld bewusst. Sein Kumpel würde mir jetzt 150€ anbieten, find ich schon ganz schön dreist. Er eine Anlage kostenlos erschleichen und dann noch sowas?
Er meint, die Anlage wäre nicht mehr als 150€ wert. Allein ein 18" ist teurer.
Freue mich auf Tipps und Ratschläge!
lg
elchupacabre
Inventar
#2 erstellt: 23. Aug 2013, 13:13
Leichtsinnig gewesen, mit den Konsequenzen leben. Mein Vorschlag.
ingo74
Inventar
#3 erstellt: 23. Aug 2013, 13:21
hast du was schriftlich..? hast du zeugen..? hast du ne rechtsschutz..?
3am
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 23. Aug 2013, 13:29
Zeugen genügend. Mehr als 10.
Mir wurde letztens gesagt, dass ich es von meinem Kumpel einfordern soll. Und nicht von dem seinem Kumpel.

Kann ja net sein, dass ich jetz nix zurück kriege. Dann kann ich mir demnächst auch mal ein Handy leihen und einfach net zurückgeben, wäre genau das selbe.
ctu_agent
Inventar
#5 erstellt: 23. Aug 2013, 13:30
Wenn Du in irgendeiner Form einen Nachweis (Zeugen, was schriftliches etc.) hast, kannst du von deinen Kumpel die Herausgabe des geliehenen Gegenstandes verlangen.
Kann er sie nicht herausgeben (aus welchem Grund auch immer) ist er Schadenersatzpflichtig.
Du hat ja nur einen Verleih zwischen Dir und Deinem Kumpel zugestimmt, insofern ist rein rechtlich immer Dein Kumpel der Verantwortliche.

Das rechtliche Verhältnis zwischen deinem Freund und seinem Kumpel ist für Dich unerheblich. Dein Freund kann aber wiederrum Schadenersatz von Deinem Kumpeöl verlangen.
Muss aber alles in irgendeiner Form nachweisbar sein.
ingo74
Inventar
#6 erstellt: 23. Aug 2013, 13:36
zeugen ist schonmal gut, aber wie willst du deine ansprüche nun durchsetzen..?
3am
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 23. Aug 2013, 13:40
Das weiß ich ja garnicht genau, deshalb frage ich euch ja um Rat, mir ist sowas doofes noch nie passiert-.-
ingo74
Inventar
#8 erstellt: 23. Aug 2013, 13:41
stellt er sich quer, hast du nicht viele möglichkeiten und ohne rechtsschutz könnte es teuer werden.
peacounter
Inventar
#9 erstellt: 23. Aug 2013, 14:01
das größte problem ist sicherlich ein menschliches und da kann man dir keinen rat geben, denn wir kennen die beziehungsgeflechte nicht.

eine erstberatung beim anwalt ist häufig kostenlos, falls du so einen weg gehen willst.
der wird dir was zur beweislage und den rechtlichen möglichkeiten sagen können.

im prinzip müßtest du wohl erstmal die rückgabe anmahnen, denke ich.
liesbeth
Inventar
#10 erstellt: 23. Aug 2013, 14:09
[quote="peacounter (Beitrag #9)"

eine erstberatung beim anwalt ist häufig kostenlos, falls du so einen weg gehen willst.
der wird dir was zur beweislage und den rechtlichen möglichkeiten sagen können.
[/quote]

Das ist so nicht richtig eine Erstberatung ist ehr selten kostenlos...
peacounter
Inventar
#11 erstellt: 23. Aug 2013, 14:20
mit "häufig" meinte ich auch nicht, dass das in der mehrzahl der fälle so ist, aber so selten ist das jetzt auch nicht.
man braucht ja zumindest erstmal ne kosteninformation und eine ungefähre einschätzung der lage, bevor man jemandem den auftrag / das mandat erteilen kann.
liesbeth
Inventar
#12 erstellt: 23. Aug 2013, 14:38
Nur das der TE nicht losrennt sich beraten läßt und später aus allen wolken fällt, dass für eine Erstberatung auch Gebühren anfallen können.

Daher mein Tipp an den TE Anwalt anrufen Sachverhalt kurz schildern und sich vorab informieren, was der Anwalt von der Sache hält.

Und allgemein über die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung kann man sich vorher bereits recht gut informieren, da die meisten Anwälte mit Privatpersonen nach dem RVG abrechnen.
bert23467
Stammgast
#13 erstellt: 23. Aug 2013, 14:43
selber schuld deswegen verleiht man seine sachen auch nicht da musst du wohl mit den konsequenzen fertig werden
catman41
Inventar
#14 erstellt: 23. Aug 2013, 14:47
@3am,

und wenn Du Dir die Telefonnummer des Kumpels, der die Anlage hat, geben läßt und einen Termin zur Übergabe machst?!

Naja, in Zukunft weiß Du ja bescheid, wie das mit jmd. was verleihen, funktioniert -oder!

lg
Harry
bert23467
Stammgast
#15 erstellt: 23. Aug 2013, 14:52
@catman41 die wurde geklaut bzw hat er bestimmt unterschlagen oder verkauft und will sie nicht wieder her geben !!!!
liesbeth
Inventar
#16 erstellt: 23. Aug 2013, 14:54
Diese selber Schuld darum verleiht man nix Kommentare find ich schon ziemlich seltsam...

also in meinem Freundeskreis ist es durchaus üblich, dass man sich gegenseitig Dinge leiht, allerdings auch diese in tadellosem Zustand evtl. mit einem kleinen Dankeschön zurückgibt...
3am
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 23. Aug 2013, 15:10
Ist in diesem Falle hier genauso, mein Kumpel gibt mir normalerweise alles unbeschädigt zurück. Das Problem war, dass er es dann seinem Kumpel geliehen hat. Die meinen ja, sie würden sich um das Geld kümmern, das glaub ich aber nicht, da die schon seit 2 Wochen nicht mal geschafft haben, die Anlage hier abzuliefern. Ich hoffe es nimmt ein gutes Ende.
Pech würde ich nicht sagen, dann dürfte ja keiner mehr was verleihen. Bzw. könnte ich mir ja dann auch Sachen leihen und nie wieder zurückgeben. Wäre ja totaler Schwachsinn, etwas muss man ja machen können :/
peacounter
Inventar
#18 erstellt: 23. Aug 2013, 15:11
denk ich auch.
nichts mehr zu verleihen wär für mich keine lösung.
wenn es unter freunden nicht klar ist, dass man den schaden bezahlt, wenn dabei was kaputt geht oder wegkommt, dann muß man darüber eben nochmal genau reden.

eigentlich sollte der kumpel des te sich jetzt in der pflicht fühlen, sich kümmern und wenn dabei nix rumkommt anbieten, den schaden zu bezahlen.
unter freunden kann man dann immer noch über die höhe der zahlung reden bzw zusammen nach gebrauchtem ersatz zuchen, aber gerade stehen sollte derjenige, der sich was ausleiht auf jeden fall.

aber ich werd mir auch weiterhin ne bohrmaschiene beim nachbarn leihen, wenn meine zu schwach ist und meinerseits darf ein kumpel mein rad haben, wenn er nach drei bier das auto lieber stehen lassen will.
und wenn das hinterher kaputt oder weg ist, wird er es mir ersetzen, da bin ich ziemlich sicher!
catman41
Inventar
#19 erstellt: 23. Aug 2013, 15:56
es spricht ja nichts gegen das verleihen/ausleihen - man muß sich halt verlassen können!

Der Kumpel des TE's hätte erst mit ihm reden müßen, ob er die Anlage weiter verleihen kann. Dieser Kumpel muß auch für Sorgen, das das Teil wieder an den Laden kommt - er hatte die Anlage nämlich in Obhut!

lg
Harry
3am
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 24. Aug 2013, 14:17
Danke euch allen, ich red nochmal mit ihm
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