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DSL Drosselung der Telekom vorerst gestoppt?

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PowerhouseD2
Inventar
#1 erstellt: 30. Okt 2013, 23:43
Zitat :

Das Kölner Landgericht hat die Pläne der Deutschen Telekom gestoppt, mit denen das Unternehmen die Surfgeschwindigkeit in Pauschaltarifen einschränken wollte.

Damit wird die Vertragsklausel laut dem Landgericht unzulässig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Wie es in der Erklärung heißt, rechne der Kunde bei dem Begriff Flatrate nicht mit Einschränkungen und verbinde diesen bei Internetzugängen über das Festnetz mit einem Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit.

Die Telekom setzt diese Tempobremse noch nicht, während nicht bekannt ist, wann dies geschehen soll. Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW rechnet nun damit, dass die Telekom gegen das Urteil vorgehen wird. In diesem Fall würde man den Fall dann bis zum Bundesgerichtshof verfolgen.

Die Telekom hingegen könne das Urteil nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen, weshalb man das nun genau prüfe und voraussichtlich Berufung einlege. Das letzte Wort scheint also noch ncht gesprochen zu sein.

Die Telekom wollte das Tempo der Internetzugänge drosseln, sofern diese ein bestimmtes Volumen verbrauchen. Ursprünglich sollte die Geschwindigkeit auf 384 kBit/s heruntergefahren werden, nach negativen Reaktionen ging man auf 2 MBit/s hoch.

Die Telekom beruft sich bei ihrer Entscheidung der Drosselung auf die Power-User, die die Netze belasten und für die der "normale Kunde" nicht zahlen soll. Laut den Richtern aber steige der Bedarf nach Bandbreite ständig, weshalb eine Drosselung nicht nur die Power-User, sondern letztendlich alle Kunden betreffen würde.





mal gleich eine frage dazu , die sehr wichtig für mich ist .
das sollte doch heißen , das ich jetzt meinen besehenden vertrag (16K leitung) updaten kann (auf 50K) ohne das ich
von der drosselung betroffen bin .................
kölsche_jung
Moderator
#2 erstellt: 30. Okt 2013, 23:56
nein, das heißt es nicht!

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Neu geschlossene Verträge könnten diese Klausel nach wie vor enthalten.

Die Telekommunisten werden sicherlich in die nächste Instanz gehen ... und wenn die nächstinstanzlichen Richter mal zB in ihre Handyflatrateverträge schauen ... das LG Köln aufheben, bzw zumindest diese Begründung zurückweisen ...

Die Drosselung könnte jedoch trotzdem abgelehnt werden, weil durch die Drosselung nur Fremdcontent betroffen wäre, telekomeigene Inhalte (Internet-TV) nicht, das wäre wohl eine nicht hinnehmbare Benachteiligung ... aber das wird dann woh der BGH klären müssen ...
ViSa69
Inventar
#3 erstellt: 03. Nov 2013, 10:49
Wir haben einen Uralt-DSL6000 Tarif dei der DTK, aber mit einer "echten" Flatrate. Wollten letztes Jahr auf VDSL50 umsteigen, hätten dann aber die Version mit Drosselung, also läuft der alte Vertrag weiter ...

Hierzu habe ich auch gleich mal eine Frage:

Wieviel ist 75GB traffic ?
Ich kann zwar bei Festplattengrößen halbwegs was mit diesen Zahlen anfangen aber nicht beim Datenverkehr. Irgendwie werden ja immer irgendwelche Daten hin - und hergeschoben. Wir benutzen unsere PC's hauptsächlich für so Dinge wie e-mail, Internetsurfen, in Foren unterwegs sein, Online-shopping & banking, Skype und ganz selten mal Livestream (so 2-3 mal pro Monat).

Gedanken machen wir uns dabei in Sachen Skype und den Livestreams. Gibt es evtl. eine Möglicht seinen traffic einzusehen ?
So lange wir mit unserem Nutzerverhalten noch reichlich "Reserve" haben würde ich den Vertrag umstellen, da wir ohnehin nicht in den Bereich der Drosselung kämen ...

Gruß,
ViSa
kölsche_jung
Moderator
#4 erstellt: 03. Nov 2013, 15:01

ViSa69 (Beitrag #3) schrieb:
...

Wieviel ist 75GB traffic ?
Ich kann zwar bei Festplattengrößen halbwegs was mit diesen Zahlen anfangen aber nicht beim Datenverkehr. Irgendwie werden ja immer irgendwelche Daten hin - und hergeschoben. Wir benutzen unsere PC's hauptsächlich für so Dinge wie e-mail, Internetsurfen, in Foren unterwegs sein, Online-shopping & banking, Skype und ganz selten mal Livestream (so 2-3 mal pro Monat).
...

75 GB sind schon ne ganze Menge ... ich schätze mal vorsichtig, dass du nicht mal auf 10 GB kommst ...

das kann man aber alles nachmessen ... kannst du hier nachlesen, möglicherweise gibt dir ja auch dein Router ein paar Infos
PowerhouseD2
Inventar
#5 erstellt: 03. Nov 2013, 15:05
für otto normalverbraucher sind 75GB Traffic allgemein mehr als ausreichend .
mit normalen surfen auf facebook und co. wird man nie auf 75GB kommen.
selbst wenn man ab und an mal ein video stream"t kommt man schwer auf 75GB.

wenn man allerdings öffter HD videos streamt , kommt schon einiges zusammen .
viele router messen auch den traffic , einfach mal nachschauen was da bei dir zusammenkommt.
>Spider<
Inventar
#6 erstellt: 08. Nov 2013, 12:59
Das Problem ist eben, dass eine Drossel von 75GB im Vertrag steht, aber afaik im Vertrag keine Angabe zum Wachstum der Datenmenge gemacht wird.

NachCisco VNI liegt der Traffic aller deutschen kabelgebundenenen Internetanschlüsse im Jahr 2013 bei 1366 PB pro Monat.
Das macht bei 28 Mio. Breitbandanschlüssen, einen Traffic von 48,8 GB pro Anschluss.

Im Jahr 2016 soll der gesamte Traffic bei 2236,8 PB liegen, was bei 28 Mio. Breitbandanschlüssen, einen Traffic von 79,9 GB pro Anschluss ausmacht.

Also wird es in dem Jahr, ab dem gedrosselt werden soll für die meisten schon eng.
kölsche_jung
Moderator
#7 erstellt: 08. Nov 2013, 13:51
naja, einerseits sind das Durchschnittswerte, andererseits wäre von der Drosselung ja nicht der gesamte Verkehr betroffen ... und genau da sähe ich ein Problem.

Wenn ich die Drosselkom richtig verstanden habe, geht es einerseits natürlich nur um Drosselkom-Verträge (irgendwie logisch ... wobei eine Anhebung der Durchleitungsgebühren für andere Anbieter da schon irgendwie "mitschwingt") andererseits geht es bei der Drosselung jedoch nur um nicht drosselkomeigenen content, also wäre IPTV der Drosselkom nicht betroffen, IPTV anderer Anbieter aber schon, im Klartext, der Drosselkomkunde der funktionierendes IPTV auch am Ende des Abrechnungszeitraums haben will muss entweder DrosselkomIPTV nutzen oder Zuschläge bezahlen ... dass wäre wohl kartellrechtlich bedenklich, also eine unangemessene Benachteiligung der anderen IPTV-Anbieter, Ausnutzung der Markstellung etc blabla

Komischerweise steht davon nix in dem Pressegeschwafel zum LG Köln-Urteil ... grad mal reingeschaut ... im Urteil steht im Grunde tatsächlich nur drin, a) die Drosselung den Kunden unangemessen benachteiligt ...
Ein typischer Durchschnittskunde erwartet, dass die Nutzung seines häuslichen Internet-Zugangs in Abhängigkeit von Qualität und Aktualität der eingesetzten Hardware einwandfrei funktioniert, insbesondere bei Übertragung sensibler Daten wie etwa im Rahmen von Onlinebanking. ...
Is klar, Onlinebanking mit Drosselung auf 2MBit geht ja auch nicht ...

und b) dass die Klausel überraschend sei ...
Trotz der öffentlichen Diskussion über die beklagtenseits beabsichtigte Begrenzung der Übertragungsgeschwindigkeit ist nicht davon auszugehen, dass ein durchschnittlicher Kunde Inhalt und Ausmaß der Geschwindigkeitsbegrenzung versteht und kennt ...
ja nee, is klar ...

die telekom hingegen scheint das problem tatsächlich erkannt zu haben ...
... die Beklagte ... beruft sich auf eine unzulässige Vermischung wettbewerbsrechtlicher und vertragsrechtlicher Aspekte

wenn man mal bedenkt, dass das LG Köln nicht mal zwischen Ende des Abrechnungszeitraumes und Monatsende unterscheiden kann ... ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass das Urteil in der Form irgendwann rechtskräftig wird ... zumal es der Drosselkom dann ein leichtes wäre, die Drosselung an sich durchzusetzen, sie müßte nur den Begriff "flatrate" durch irgendwas anderes lustiges wohlklingendes ersetzen ...
PowerhouseD2
Inventar
#8 erstellt: 08. Nov 2013, 17:19
Das schlimme an der sache ist ja , wenn die Telekom damit wirklich durchkommt, wie lange dauert es
Dann bis die anderen mitziehen. ...........
>Spider<
Inventar
#9 erstellt: 08. Nov 2013, 17:31
Haben sie doch schon.
Kabel Deutschland drosselt ab 10 GB/d (atm 60 GB/d) für Vodafone Kunden soll etwas ähnliches eingeführt werden und o2 hat die Fair-Flat eingeführt, welche den 4. Monat ab 300 GB drosselt, wenn in den vorherigen 3 Monaten mehr als 300 GB/Monat übertragen wurde.
kölsche_jung
Moderator
#10 erstellt: 08. Nov 2013, 17:40

_spiderschwein: (Beitrag #9) schrieb:
Haben sie doch schon.
Kabel Deutschland drosselt ab 10 GB/d (atm 60 GB/d) für Vodafone Kunden soll etwas ähnliches eingeführt werden und o2 hat die Fair-Flat eingeführt, welche den 4. Monat ab 300 GB drosselt, wenn in den vorherigen 3 Monaten mehr als 300 GB/Monat übertragen wurde.

genau das hat die Drosselkom übrigens beim LG Köln auch vorgetragen ... haben die aber auch nicht verstanden
PowerhouseD2
Inventar
#11 erstellt: 03. Dez 2013, 01:19
hab heute gehört , das wohl entgültig die drosselung gestoppt wurde , und die telekom jetzt an neuen
modellen arbeitet.
heißt also für mich , nächste woche vertrag umstellen auf 50K leitung
ZeeeM
Inventar
#12 erstellt: 03. Dez 2013, 01:24
Real-Flat wird teurer werden...
PowerhouseD2
Inventar
#13 erstellt: 03. Dez 2013, 01:31
momentan ändert sich garnichts , so heißt es .
daher gehe ich nächste woche auch direkt hin , und lasse umstellen.
ZeeeM
Inventar
#14 erstellt: 03. Dez 2013, 01:33
Vertragsbedingungen lesen
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 03. Dez 2013, 01:39
Unabhängig davon hat sich das Gericht auch nicht damit beschäftigt, ob eine Drosselung zulässig ist, sondern nur mit der Feinheit, ob man das dann als Flatrate bezeichnen darf. Darf man nicht, so das LG Köln. Die Bevorzugung sog. "Managed Services" war nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung.

Die Telekom darf weiterhin Drosseltarife anbieten und wird sie, wie heute bekannt wurde, Volumentarife nennen. Derzeitige Flatratekunden sind davon jedoch nicht betroffen.
Accuphase_Lover
Inventar
#16 erstellt: 03. Dez 2013, 05:56
In Anbetracht des stetig steigenden Datendurchsatzes und neuer, noch datenintensiverer Dienste und Medien, ebenso wie des politisch propagierten Ausbaus von HighSpeed-Internet mittels Glasfasernetzen, ist die Drosselungs- und Begriffsumdeutungs-Politik der Telekom eine einzige Frechheit, ja mehr noch, EINE VOLKSVERDUMMUNG.

Niemand brauch VDSL & Co. mit Datenraten von 25Mb/s und mehr, wenn er nicht große Datenvolumina, auf welchem Wege auch immer produziert, benötigt !

Niemand braucht einen Ferrari, welcher zwar über 300km/h fährt, dies aber nur innerhalb der ersten 100km, wobei nachfolgend die Höchstgeschwindigkeit auf 20km/h gedrosselt wird und man folglich nur noch Feldwege benutzen kann !

Auch die Umdeutung des Begriffes Flatrate spricht eine deutliche Sprache.
Die Drosselkom verkauft somit quasi getarnte VOLUMENTARIFE.

Ich gehe davon aus, daß man Vorwände finden wird, die Drosselung auch bei Altverträgen vorzunehmen, zumindest aber sich das Recht dazu vorbehält.

Mit ihrer geradezu dreisten Art, die Kundschaft für dumm zu verkaufen, passt die Drosselkom aber wunderbar zu alledem, was derzeit gesellschaftspolitisch und technologisch im Gange ist.

Wir gehen wahrlich "herrlichen Zeiten" entgegen !


[Beitrag von Accuphase_Lover am 03. Dez 2013, 05:58 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#17 erstellt: 03. Dez 2013, 10:55
Warum ist ein Volumentarif ein getarnter Volumentarif?
ZeeeM
Inventar
#18 erstellt: 03. Dez 2013, 11:11
Wie war die Argumentation der Telekom? 1/3 der Nutzer erzeugen 2/3 des Traffics und durch die Drosselung brauchen wir nicht den Preis erhöhen.
Hosting Anbieter haben bisweilen 1TB Traffic inklusive Wie kommt man da auf 75GB. Es geht um eines, um Gewinnmaximierung.
anon123
Inventar
#19 erstellt: 03. Dez 2013, 13:19

In Anbetracht des stetig steigenden Datendurchsatzes und neuer, noch datenintensiverer Dienste und Medien, ebenso wie des politisch propagierten Ausbaus von HighSpeed-Internet mittels Glasfasernetzen, ist die Drosselungs- und Begriffsumdeutungs-Politik der Telekom eine einzige Frechheit, ja mehr noch, EINE VOLKSVERDUMMUNG.

Ist es das? Es gibt dann demnächst Flatrates mit unbegrenztem Traffic und eben teurer und Volumentarife mit, wie es der Name sagt, begrenztem Volumen.


Die Drosselkom verkauft somit quasi getarnte VOLUMENTARIFE.

Wenn ich mich nicht irre, dann läuft es darauf hinaus, dass die Telekom Flatrates als Flatrates und Volumentarife als Volumentarife verkaufen will.

Wo ist das Problem?
ZeeeM
Inventar
#20 erstellt: 03. Dez 2013, 16:38

anon123 (Beitrag #19) schrieb:
Wo ist das Problem?


Das sie das nicht freiwillig tut?
Ich bin mal gespannt, was die Volumentarife kosten und wie sie ausgestaltet werden. So wie es aussieht will man einfach bei Überschreitung Drosseln. Warum mancht man nicht, auch wenn Datenübertragung kein materielles Gut ist, nicht einfache eine Monatsabrechnung über die genutzten Daten? Da kann es ja passieren das die Datensparbrötchen TTY machen und die Telekom nix verdient.
Hat jemand eine Übersicht, wie welche Tarife im internationalen Vergleich aussehen?
anon123
Inventar
#21 erstellt: 03. Dez 2013, 16:47

Das sie das nicht freiwillig tut?


Ja, und das war's dann auch.

Die Telekom hat diesen seltsamen Kram angekündigt, reichlich Protest und eine Klage eingefangen und verloren. Nun muss sie, was ja auch völlig nachvollziehbar und richtig ist, Flatrates als Flatrates kennzeichnen und Volumentarife als Volumentarife. Der Kunde kauft dann das, was er haben will. Und fertig.

Und wem das nicht gefällt, der kann ja einen anderen Anbieter nehmen. Es gibt ja Auswahl genug.

Accuphase_Lover
Inventar
#22 erstellt: 03. Dez 2013, 20:05
Die Umbenennung erfolgt aber tatsächlich erst nach einem gewissen Druck.

Bis zur konkreten und eindeutig gekennzeichneten Differenzierung zwischen Flatrate und Volumentarif WAR es eine VERDUMMUNG !

Außerdem habe ich in den letzten 3 Jahren mehrfach erlebt, daß Drosselkom-Mitarbeiter sich bezüglich der Drosselung, die nämlich schon vor 3 Jahren im Kleingedruckten von Tarifen ab 25Mb/s immer wieder zu lesen war (sic), gänzlich ahnungslos waren, oder sich zumindest so stellten.
ViSa69
Inventar
#23 erstellt: 03. Dez 2013, 21:47
Über Tarife und deren Benennungen kann man sicher streiten.

Ich persönlich habe kein Problem mit der Drosselung da ich vermutlich ohnehin nie in diese Bereiche vorstoßen werde ...

Bisher hatte ich keinen Plan davon wieviel 75GB sind (als traffic) Dank der der Hilfreichen Tips aus dem Forum habe ich im Router tatsächlich den Datenverbrauch gefunden und wir liegen so bei 20-30GB mtl. injcl. Skypen und vereinzeltem Streamen von Video & Musik. In unserem Fall sind 75GB dicke ausreichend.

Das muss natürlich nicht für jedermann Gültigkeit haben, das stimmt wohl ... aber solche "Poweruser" können meinetwegen auch mehr bezahlen, ansonsten werden Sie durch Wenig-bzw Normalusrer subventioniert, das finde ich auch nicht o.k.

Wie gesagt, das dann der Begriff "Flatrate" nicht wirklich passt ist sicher nicht von der Hand zu weisen, ja und ? Kriegt das Kind einen neuen Namen und gut is ...
Komischerweise wid das mit den "Drosselflatrates" beim Mobilfunk anscheinend hingenommen ...

Gruß,
ViSa
ZeeeM
Inventar
#24 erstellt: 03. Dez 2013, 23:00

ViSa69 (Beitrag #23) schrieb:
Das muss natürlich nicht für jedermann Gültigkeit haben, das stimmt wohl ... aber solche "Poweruser" können meinetwegen auch mehr bezahlen, ansonsten werden Sie durch Wenig-bzw Normalusrer subventioniert, das finde ich auch nicht o.k.


Tja, wenn ich mir irgend für den Preis einen DSL-Anschlusses einen Server miete, dann bekomme ich auch 1TB Traffic ohne mit der Wimper zu zucken.
Die Verarsche ist das die T.-Com das Schmarotzerargument rauskramt um die Neider zu füttern. Die Infrastrukturellen Betriebskosten sind wenig von den transportierten Datenmengen abhängig und diese sind selbst kein Gut, das sich verbraucht.
PowerhouseD2
Inventar
#25 erstellt: 03. Dez 2013, 23:24
ich hab mir vor zwei wochen eine "XboxOne" gekauft . da es dort güstiger ist wenn man sich spiele als download kauft ,
werde ich in zukunft sicherlich das ein oder andere lieber runterladen .
allerdings haben die spiele teilweise zwichen 40-50GB .......bei 75GB traffic kommt man da schnell an seine grenzen .

und wenn dann die 75GB erreicht sind und die drossel greift ...........

finde auch im mobilen bereich (LTE) das ganze recht witzlos . was soll ich mit einem theoretischen 100K downstream ,
wenn schon mach 500mb schluß ist ?

das wäre wie wenn ich mit einen ferrarie kaufe , der einen 5 Liter tank hat ..............
>Spider<
Inventar
#26 erstellt: 03. Dez 2013, 23:29

ViSa69 (Beitrag #23) schrieb:
In unserem Fall sind 75GB dicke ausreichend.

Noch


Das muss natürlich nicht für jedermann Gültigkeit haben, das stimmt wohl ... aber solche "Poweruser" können meinetwegen auch mehr bezahlen, ansonsten werden Sie durch Wenig-bzw Normalusrer subventioniert, das finde ich auch nicht o.k.

Das wollen sie Dir einreden. Beim Schengen-Routing wollten sie es ja auch machen.


[Beitrag von >Spider< am 03. Dez 2013, 23:29 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#27 erstellt: 03. Dez 2013, 23:32

PowerhouseD2 (Beitrag #25) schrieb:

finde auch im mobilen bereich (LTE) das ganze recht witzlos . was soll ich mit einem theoretischen 100K downstream ,
wenn schon mach 500mb schluß ist ?

Zumal beim Aufrufen von normalen Webseiten die Ladegeschwindigkeit ab 6Mb/s kaum beschleunigt wird, da die Latenz als limitierender Faktor immer wichtiger wird.


[Beitrag von >Spider< am 04. Dez 2013, 00:28 bearbeitet]
Accuphase_Lover
Inventar
#28 erstellt: 03. Dez 2013, 23:41
75 GB oder auch 100-200GB, sind viel zu wenig für einen Power-INet-User.

Ist man aber keiner, braucht man auch kein DSL das schneller als 16Mb/s ist.

Somit besteht die Verarschung schon darin, dem User gegenüber HiSpeed - Verbindungen anzupreisen, die er weder braucht noch tatsächlich nutzen kann !



ZeeeM (Beitrag #24) schrieb:

Die Verarsche ist das die T.-Com das Schmarotzerargument rauskramt um die Neider zu füttern.


Korrekt !


[Beitrag von Accuphase_Lover am 03. Dez 2013, 23:42 bearbeitet]
ViSa69
Inventar
#29 erstellt: 04. Dez 2013, 00:31

_spiderschwein: (Beitrag #26) schrieb:

ViSa69 (Beitrag #23) schrieb:
In unserem Fall sind 75GB dicke ausreichend.

Noch


Bei gleich bleibendem Nutzerverhalten ?
Oder wie habe ich dein "noch" zu verstehen ...

Gruß,
ViSa
>Spider<
Inventar
#30 erstellt: 04. Dez 2013, 01:16

ViSa69 (Beitrag #29) schrieb:

Bei gleich bleibendem Nutzerverhalten ?
Oder wie habe ich dein "noch" zu verstehen ...

Wenn man sein Nuztverhalten nicht einschränkt, kann man sich dem nicht widersetzten.
http://en.m.wikipedi...pacity_over_time.svg
kölsche_jung
Moderator
#31 erstellt: 04. Dez 2013, 11:15
Mann-o-Mann,

was für eine Aufregung ... an falscher Stelle ...

Das was die Telekom da jetzt gemacht hat, war - juristisch gesehen - eine Meisterleistung.

Das LG Köln hat sich ja nur auf den Begriff "Flatrate" gestürzt ... und jetzt haben wir ein rechtskräftiges Urteil, welches ausschließlich die Verwendung dieses Begriffs bei Tarifen mit Drosselung verbietet und die telekom nennt ihren tarif einfach um. Eine "inhaltliche Auseinandersetzung fand nicht statt, (wobei das weniger die Schuld des LG ist, der Kläger hat vermutlich entsprechend vorgetragen ...)

Die Folge wird sein, dass die telekom ihre Konkurenten, die Flatrates mit Drosselung anbietet erfolgreich abmahnen wird.

Das eigentliche Problem, dass die Telekom nämlich eigenen content (t-home-entertain) nicht in das Volumen einrechnen will, Fremdcontent (lovefilm etc pp) allerdings schon, bleibt bestehen und ist nicht von dem Urteil umfasst ... durch das Anbieten verschiedener Modelle (Flat und Volumen) wird man dagegen auch mE nicht mehr vorgehen können. Es wird einfach eine Klausel geben, dass die telekom t-home als Zusatzleistung kostenfrei anbietet und gut is.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 04. Dez 2013, 11:41

Das was die Telekom da jetzt gemacht hat, war - juristisch gesehen - eine Meisterleistung.


Äh, wieso denn das?

Die wurden verklagt und es gab einen Shitstorm.

Das nennt man juristische Schlappe und PR-Desaster in einem.



Eine "inhaltliche Auseinandersetzung fand nicht statt, (wobei das weniger die Schuld des LG ist, der Kläger hat vermutlich entsprechend vorgetragen ...)


Der gegenständliche Tarif ist ja gekippt, dazu reichte es, dass schon der Name unzulässig war. Auf die weiteren Punkte kam es daher nicht mehr an. Üblicherweise sparen sich die Gerichte dann die weitere Prüfung, was aber nicht heißen soll, dass es zulässig sei. Es wäre nur unnötige Arbeit.


Das eigentliche Problem, dass die Telekom nämlich eigenen content (t-home-entertain) nicht in das Volumen einrechnen will, Fremdcontent (lovefilm etc pp) allerdings schon, bleibt bestehen und ist nicht von dem Urteil umfasst ... durch das Anbieten verschiedener Modelle (Flat und Volumen) wird man dagegen auch mE nicht mehr vorgehen können.


Natürlich, es wurde ja noch nicht beschieden.

Jeder Tarif, jeder Vertrag mit einem Kunden ist juristisch als Einzelfall zu betrachten.

Also neuer Tarif, neues Glück

Mag sein, dass es dann an der Bevorzugung eigener Inhalte scheitert.


Es wird einfach eine Klausel geben, dass die telekom t-home als Zusatzleistung kostenfrei anbietet und gut is.


Das dürfte als Umgehungstatbestand wettbewerbswidrig sein, siehe z.B. Windows und der Internetexplorer.
kölsche_jung
Moderator
#33 erstellt: 04. Dez 2013, 20:37

Lichtboxer (Beitrag #32) schrieb:

Das was die Telekom da jetzt gemacht hat, war - juristisch gesehen - eine Meisterleistung.


Äh, wieso denn das?
....

a) Abmahnmöglichkeiten
b) die nächste Preiserhöhung für alle! haben "poweruser und LG Köln" zu verantworten
c) content-Bevorzugung ist nicht präjudiziert
also kann man sich da noch was feines einfallen lassen und das wird man ... es reichen einige kleine Formulierungen, einige "weiche" Kann-Bestimmungen und schon ist man raus aus der Nummer ...


Lichtboxer (Beitrag #32) schrieb:
... Der gegenständliche Tarif ist ja gekippt, dazu reichte es, dass schon der Name unzulässig war. Auf die weiteren Punkte kam es daher nicht mehr an. ...

Jein. Die Argumentation "Flat=ohne Einschränkung" ist so albern, dass es schon fast traurig ist, sowas lesen zu müssen .... die können ja mal in die Bedingungen der Mitanbieter und Mobilfunkunternehmen schauen ... da wäre eine inhaltliche Auseinandersetzung dringend geboten gewesen.
Die "Flat=ohne Einschränkung"-Begründung hätte jedes Gericht, das mit mindestens einem Richter mit smartphone besetzt gewesen wäre, umgehend "kassiert"
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 04. Dez 2013, 20:54
a) Gab's vorher auch. Um abzumahnen, braucht es kein vorheriges Urteil.
b) Quatsch. Für Preiserhöhungen kann man keine Kunden und keine Gerichte verantwortlich machen. Wieso glaubt man auch der Stimmungsmache gegen böse Poweruser? Die wurden vorher einkalkuliert und gehören zum unternehmerischen Risiko.
c) Auch hier gilt: Das Urteil (es war kein Grundsatzurteil) ändert nichts an der Rechtslage. Außerdem ist zu erwarten, dass es dann gerichtlich entschieden wird. Die Telekom täte gut daran, vorher ein Gutachten ihrer Rechtsabteilung abzuwarten.


also kann man sich da noch was feines einfallen lassen


Kann man immer, dazu braucht es kein Urteil. Es hat nur ein wenig wachgerüttelt.


Die "Flat=ohne Einschränkung"-Begründung hätte jedes Gericht, das mit mindestens einem Richter mit smartphone besetzt gewesen wäre, umgehend "kassiert"


Das ist zu einfach gedacht. Es geht darum, was der durchschnittliche Kunde unter einer Festnetz-Flatrate versteht. Insofern spielen auch der Stand der Technik und Handelsbräuche eine Rolle, wenn es um den Überraschungseffekt einer Drosselklausel geht. Beim Mobilfunk wurde der Begriff Flatrate auch nicht so verwendet, wenn ich mich recht entsinne. Es gab immer "Volumen" oder "Pakete".


[Beitrag von Lichtboxer am 04. Dez 2013, 21:00 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#35 erstellt: 04. Dez 2013, 21:10

Lichtboxer (Beitrag #34) schrieb:
... Beim Mobilfunk wurde der Begriff Flatrate auch nicht so verwendet, wenn ich mich recht entsinne. Es gab immer "Volumen" oder "Pakete".

Nö ...
Telekom zB. "Allnet-Flat" Drosselung bei 200 MB
Vodafone zB "Red M" mit 1GB Flat, dann Drosselung
Base zB "Allnetflat Base all in", Drosselung ab 500 MB
o2 zB o2 blue select mit "Flat für mobiles Internet" mit Drosselung ab 300 MB ...

Sorry, aber das kann doch nicht dein Ernst sein, dass jemand das nicht mitbekommen hat ...
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 04. Dez 2013, 21:23

Sorry, aber das kann doch nicht dein Ernst sein, dass jemand das nicht mitbekommen hat ...


Doch, natürlich. Das ist jetzt nichts Lebensnotwendiges, es gibt auch noch ein Leben abseits der mobilen Kommunikation.

Unabhängig davon kann man ein Unrecht nicht mit einem (möglichen) anderen rechtfertigen. Auch diese mobilen Tarife müssten einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Von alleine passiert das aber nicht.

Deine Argumentation ist in etwa so, als ob ein Falschparker sein Verhalten damit rechtfertigen will, weil es gestern ja sein Nachbar auch so gemacht hätte.

Glücklicherweise sehen das die Gerichte etwas differenzierter.


[Beitrag von Lichtboxer am 04. Dez 2013, 21:24 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#37 erstellt: 05. Dez 2013, 00:10
ok, dann scheinst du der ansicht zu sein, alle anderen dürften drosseln nur bei der Drosselkom ist es "total überaschend", na denn
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 05. Dez 2013, 00:52
Häh?

Das ist eine Tatsachenverdrehung. Lies doch noch mal richtig.
kölsche_jung
Moderator
#39 erstellt: 06. Dez 2013, 11:08
wo ist das bitte eine Tatsachenverdrehung?

wen man auf den Begriff "flat" oder "flatrate" abstellt, muss man schon gucken, "wo" und "wie" der benutzt wird ... insbesondere, wenn man bedenkt, dass auch "Festnetzverträge" technisch gesehen zunehmend über Mobilfunknetze geschaltet werden, ist eine dahingehende Differenzierung mE unsinnig.

Wenn das LG Köln in Rz. 49 auf einen Unterschied zwischen Mobil und Festnetz abstellt, ist dies im Hinblick of oben gesagtes einerseits ohnehin fraglich, andererseits fehlt jede Begründung, warum da zu unterscheiden sein soll.
... und wenn das LG Köln dann noch (bei einer Drosselung auf 2 Mbit/s) befürchtet, dass zB onlinebanking nicht mehr funktioniert ... man hätte wohl mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt
ZeeeM
Inventar
#40 erstellt: 06. Dez 2013, 14:20
Flatrate heisst doch nur das im Monat ein Fixbetrag bezahlt wird und nicht wie schnell der Anschluss in dem Zeitraum ist.
Auch steht in den meisten Verträgen drin, das es an dem Anschluss eine Geschwindigkeit von bis zu xxxxxx gibt und nicht garantiert xxxxxxx

Unabhängig davon, das ich die Drosselung auch für Blödsinn halte, wäre ein Vertragsverstoß erst dann gegeben, wenn der Anschluss nach einem Volumen abgeschaltet, zusätzliche Gebühren berechnet würde oder man sich höhere Geschwindigkeit erkaufen könnte?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 06. Dez 2013, 14:29

wo ist das bitte eine Tatsachenverdrehung?


Deine absichtliche Falschdarstellung, die Du geliefert hast, um Dich der Argumentation zu entziehen:

Du schreibst:


alle anderen dürften drosseln nur bei der Drosselkom ist es "total überaschend",


Dabei habe ich geschrieben:


Unabhängig davon kann man ein Unrecht nicht mit einem (möglichen) anderen rechtfertigen. Auch diese mobilen Tarife müssten einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Von alleine passiert das aber nicht.

Deine Argumentation ist in etwa so, als ob ein Falschparker sein Verhalten damit rechtfertigen will, weil es gestern ja sein Nachbar auch so gemacht hätte.


Deutlichere Widersprüche gibt es kaum.


Wenn das LG Köln in Rz. 49 auf einen Unterschied zwischen Mobil und Festnetz abstellt, ist dies im Hinblick of oben gesagtes einerseits ohnehin fraglich, andererseits fehlt jede Begründung, warum da zu unterscheiden sein soll.


Zumindest differenziert das Gericht hier, was auch sachlich geboten ist wegen des Unterschieds dieser beiden Kommunikationsformen. Historisch gesehen war man gewohnt, mobiles Internet eher sparsam einzusetzen, daher haben sich Drosselflatrates hier auch eingebürgert, was dann aber nicht unbedingt überraschend war. Der Stand der Technik gab nicht mehr her, so dass man einerseits gewohnt war, schnell an sein Limit zu stoßen, andererseits wegen des "rasanten Tempos" auch keine besondere Lust an stundenlangen Surfsessions mit dem Handy verspürte. Dass heute auch mobiles Internet vollwertig ist, ändert nichts an der bisherigen Entwicklung, die zu der heutigen Tarifstruktur geführt hat.

Beim Festnetz ist es eher umgekehrt. Seit dem Siegeszug der DSL-Tarife steht Flatrate für einen Tarif ohne Einschränkung, während die Drosseltarife Volumenpakete hießen, wobei die aber nach und nach ausgestorben sind. Deswegen ist ein schleichender Umbau mittels in den Tiefen der AGBs versteckten Klausel nicht zulässig. Daran ändert auch die Praxis der Mobilfunkanbieter nichts, das ist eine andere Baustelle. Man kann höchstens darüber streiten, dass der Überraschungseffekt dann wegfalle, wenn das Thema in der Öffentlichkeit breitgetreten wird und sich dadurch das Bewusstsein des Begriffs Flatrate ändert. Das aber konnte das Gericht aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Ereignisse noch nicht berücksichtigen.

Also im Ergebnis ist das sauber.


... und wenn das LG Köln dann noch (bei einer Drosselung auf 2 Mbit/s) befürchtet, dass zB onlinebanking nicht mehr funktioniert ... man hätte wohl mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt


Dass man bei Juristen immer ein Haar in der Suppe findet, was IT-Themen angeht, liegt in der Natur der Sache. Die Frage ist dann, ob es auf den Punkt überhaupt ankommt. Ich halte diesen Punkt für unwesentlich.

Fakt ist aber auch, dass der Datenratenbedarf auch für alltägliche Dinge im Internet zunehmend steigt. Wenn eine Leitung dann so stark gedrosselt wird, dass sie faktisch gar nicht mehr genutzt werden kann, dann kommt das einer Leistungsverweigerung gleich, der Anbieter befände sich dann im Verzug, so dass der Kunde hier seine gesetzlich verbrieften Ansprüche geltend machen könnte, die vielfältiger Art sind.

Bei der zunächst angekündigten Drosselung auf 384 kBit/s sähe die Sache also schon wieder anders aus. Aus dieser Zeit dürfte übrigens auch die Klage stammen.
kölsche_jung
Moderator
#42 erstellt: 06. Dez 2013, 16:56
sorry Lichtboxer,

aber dein Beispiel mit dem Parkverbot ist unpassend ...

es gibt eben keine Norm, die den Begriff "Flatrate" (den ich übrigens aus den da genannten GRÜNDEN genauso interpretiere wie ZeeeM) definiert.
Da also von einem "Verbot" zu sprechen oder mit einem "Verbot" zu vergleichen ist juristisch falsch, du bildest ungleiche Vergleichsgruppen.

Du magst der MEINUNG sein, das es geboten sei zwischen Mobil und Festnetz zu differenzieren, begründen kannst du es genausowenig, wie es das LG erst gar nicht versucht.
Bei den Zeitspannen, in denen es mobiles Internet und das Internet überhaupt erst gibt, von "historisch" zu sprechen ist, legt man juristische Zeitspannen zugrunde, absurd.

Meine BEGRÜNDUNGEN, beides nicht differenziert zu betrachten sind einerseits, dass der Begriff "Flatrate" unabhängig von Telekommunikation ist (man denke nur an "Flatrate-Partys") und andererseits eine Differenzierung dann unmöglich wird, wenn "Festnetzanschlüsse" über Mobilfunknetze geschaltet werden, so zB gerne bei vodafone.
Weiterhin ist die Meinung Flatrate im Festnetzbereich bedeute "ohne Einschränkung" ohnehin (auch historisch) nicht haltbar, ... meine Telefonflatrate gilt nur für Gespräche innerhalb Deutschlands, Gespräche ins Ausland werden gesondert abgerechnet.


Lichtboxer (Beitrag #41) schrieb:
...
Bei der zunächst angekündigten Drosselung auf 384 kBit/s sähe die Sache also schon wieder anders aus. Aus dieser Zeit dürfte übrigens auch die Klage stammen.

was bei der Drosselung auf 384 war, mag dahinstehen, das war zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr Verfahrensgegenstand.


[Beitrag von kölsche_jung am 06. Dez 2013, 16:57 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#43 erstellt: 06. Dez 2013, 20:27

aber dein Beispiel mit dem Parkverbot ist unpassend ...


Natürlich, er beschreibt den Kindergarten, den Du mit "Die drosseln ihre Flatrates, also dürfen wir das auch" ganz gut. Nur leider müssen sich "die" auch an ganz anderen Maßstäben messen lassen.


es gibt eben keine Norm, die den Begriff "Flatrate" (den ich übrigens aus den da genannten GRÜNDEN genauso interpretiere wie ZeeeM) definiert.


Man benötigt nicht für alles eine Norm. Die Regulierungswut muss man nicht noch weiter fördern.

Hier ist der allgemeine Sprachgebrauch und die Erwartungshaltung eines durchschnittlichen Verbrauchers heranzuziehen.


Du magst der MEINUNG sein, das es geboten sei zwischen Mobil und Festnetz zu differenzieren, begründen kannst du es genausowenig, wie es das LG erst gar nicht versucht.


Natürlich, da es sich um zwei verschiedene Dinge handelt und man nicht Äpfeln mit Birnen vergleicht. Das LG Köln setzt diese Binsenweisheit voraus. Im Juristenjargon nennt man das Einzelfallbetrachtung.


Bei den Zeitspannen, in denen es mobiles Internet und das Internet überhaupt erst gibt, von "historisch" zu sprechen ist, legt man juristische Zeitspannen zugrunde, absurd.


Häh, was issn da absurd und was ist eine "juristische Zeitspanne"? Haben die andere Uhren oder "ticken" anders?

Fakt ist, dass sich das Internet in den letzten 15, 20 Jahren rasant entwickelt hat und das, was heute aktuell ist, schon bald vergangen und veraltet (= historisch gem. Duden-Definition) sein kann. Ich will nicht hoffen, dass Du noch einen alten Tarif aus den Anfängen hast. Ich habe neulich noch Rechnungen entsorgt und für mich festgestellt, dass hier Preis und Leistung steinzeitlich-historisch waren


Meine BEGRÜNDUNGEN, beides nicht differenziert zu betrachten sind einerseits, dass der Begriff "Flatrate" unabhängig von Telekommunikation ist (man denke nur an "Flatrate-Partys") und andererseits eine Differenzierung dann unmöglich wird, wenn "Festnetzanschlüsse" über Mobilfunknetze geschaltet werden, so zB gerne bei vodafone.


Deine Begründung ist natürlich die einzig wahre, geht aber leider an der Lebensrealität vorbei. Was haben Flatratepartys mit Telefonie und Internet zu tun? Jeder Begriff ist in seinem Kontext anders belegt und unterliegt einem stetigen Wandel.


Weiterhin ist die Meinung Flatrate im Festnetzbereich bedeute "ohne Einschränkung" ohnehin (auch historisch) nicht haltbar, ... meine Telefonflatrate gilt nur für Gespräche innerhalb Deutschlands, Gespräche ins Ausland werden gesondert abgerechnet.


Gut und schön, aber wir reden hier über eine DSL-Flatrate. Da muss man schon differenzieren. Dass eine Telefonflatrate sich auf das deutsche Festnetz bezieht, ist allgemein bekannt, aber hier nicht weiter von Belang, da wir über Internetgeschwindigkeiten reden. Wie sich das aber wiederum in Relation zu Deiner Flatrateparty verhält, ist wurscht, da absolut nicht vergleichbar.
kölsche_jung
Moderator
#44 erstellt: 07. Dez 2013, 18:39
Da du entweder nicht auf Begründungen eingehen kannst oder willst, beende ich diese fruchtlose Diskusion mit dir an diesem Punkt,
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 08. Dez 2013, 02:32
Kannst ja noch mal nachlegen, wenn Dir doch noch etwas Gescheites einfällt.
kölsche_jung
Moderator
#46 erstellt: 08. Dez 2013, 02:58
das halte ich für sinnlos, du gehst auf Argumente eh nicht ein, hast wahrscheinlich nicht mal das Urteil gelesen
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 08. Dez 2013, 02:59

Argumente

Verlink mal.
kölsche_jung
Moderator
#48 erstellt: 08. Dez 2013, 03:24

kölsche_jung (Beitrag #35) schrieb:

Lichtboxer (Beitrag #34) schrieb:
... Beim Mobilfunk wurde der Begriff Flatrate auch nicht so verwendet, wenn ich mich recht entsinne. Es gab immer "Volumen" oder "Pakete".

Nö ...
Telekom zB. "Allnet-Flat" Drosselung bei 200 MB
Vodafone zB "Red M" mit 1GB Flat, dann Drosselung
Base zB "Allnetflat Base all in", Drosselung ab 500 MB
o2 zB o2 blue select mit "Flat für mobiles Internet" mit Drosselung ab 300 MB ...

Sorry, aber das kann doch nicht dein Ernst sein, dass jemand das nicht mitbekommen hat ...



kölsche_jung (Beitrag #39) schrieb:
...
wen man auf den Begriff "flat" oder "flatrate" abstellt, muss man schon gucken, "wo" und "wie" der benutzt wird ... insbesondere, wenn man bedenkt, dass auch "Festnetzverträge" technisch gesehen zunehmend über Mobilfunknetze geschaltet werden, ist eine dahingehende Differenzierung mE unsinnig.

Wenn das LG Köln in Rz. 49 auf einen Unterschied zwischen Mobil und Festnetz abstellt, ist dies im Hinblick of oben gesagtes einerseits ohnehin fraglich, andererseits fehlt jede Begründung, warum da zu unterscheiden sein soll.
... und wenn das LG Köln dann noch (bei einer Drosselung auf 2 Mbit/s) befürchtet, dass zB onlinebanking nicht mehr funktioniert ... man hätte wohl mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt



kölsche_jung (Beitrag #42) schrieb:
....

Meine BEGRÜNDUNGEN, beides nicht differenziert zu betrachten sind einerseits, dass der Begriff "Flatrate" unabhängig von Telekommunikation ist (man denke nur an "Flatrate-Partys") und andererseits eine Differenzierung dann unmöglich wird, wenn "Festnetzanschlüsse" über Mobilfunknetze geschaltet werden, so zB gerne bei vodafone.
Weiterhin ist die Meinung Flatrate im Festnetzbereich bedeute "ohne Einschränkung" ohnehin (auch historisch) nicht haltbar, ... meine Telefonflatrate gilt nur für Gespräche innerhalb Deutschlands, Gespräche ins Ausland werden gesondert abgerechnet.
...


Deine Ansicht, man müsse den Begriff Flatrate speziell für den Einsatzzweck definieren, geht juristisch gesehen völlig fehl.
Spätestens in dem Moment, wo zB vodafone den "Festnetzanschluss" über Mobilfunk anbietet, stehst du mit deiner Differenzierung vor argen Problemen.


Lichtboxer (Beitrag #43) schrieb:
... Hier ist der allgemeine Sprachgebrauch und die Erwartungshaltung eines durchschnittlichen Verbrauchers heranzuziehen. ...

Damit gebe ich dir ja sogar recht, um Herauszufinden, was der durchschnittliche Verbraucher unter dem Begriff versteht, muss man allerdings schauen, wo und wie der Begriff verwendet wird ... und genau das tue ich ...

aber machen wir es einfach:

Dürfte der Anbieter bei einem über Mobilfunk geschalteten "Festnetzanschluss" drosseln?
ZeeeM
Inventar
#49 erstellt: 08. Dez 2013, 12:31
Ich schätze mal das durch die Drosselung es immer noch möglich ist Gespräche zu führen.
Ich finde es gerade in der Telefonie interessant, das mit fortschreitender Technik (NextGen Anschlüsse) die Sprachqualität nachlässt.
kölsche_jung
Moderator
#50 erstellt: 08. Dez 2013, 12:56
ja, die Sprachquelität und auch die Zuverlässigkeit ist bei den "alten" drahtgebundenen Anschlüssen sicher besser.

Da fällt mir übrigens noch ein Argument gegen eine Unterscheidung mobil/festnetz ein.
Der Unterschied zwischen Mobil und Festnetzanschlüssen ist eigentlich nur der "letzte Meter". Auch Mobilfunk wird ab dem Funkmast "ganz normal" drahtgebunden geleitet.

Je mehr ich drüber nachdenke, desto weniger rechtfertigt sich eine Differenzierung Mobil/FN.
ZeeeM
Inventar
#51 erstellt: 08. Dez 2013, 13:55
Festnetz würde ich auch nicht mit kabelgebunden, sondern ortsgebunden assoziieren. Die Festnetzanschlüsse via LTE funktionieren auch nur in einer Funkzelle, was zwar immer noch eine gewissen Mobilität innerhalb der Funkzelle beinhaltet, die aber nicht absichtig ist und der Anschlusstechnik geschuldet ist.
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