Diskussion zum Fernabsatzgesetz

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mitch2311
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 01. Nov 2013, 06:48
Fazit: Es kann durchaus sein, dass ein neuer überhaupt nicht surrt.
Wenn ich 3000 Euro ausgebe, darf so ein Mangel einfach nicht sein.
Ich werde jetzt noch 10 Tage schauen, ob mir der Fernseher an sich zusagt, wenn ja, wird er wohl getauscht.

Weiß jemand, ob ich dann erneut 14 Tage Rückgaberecht habe per Fernabsatzgesetz? Ansonsten wäre zurückgeben und neu bestellen die sicherere Variante, falls der nächste auch wieder so unerträglich surrt.
burkm
Inventar
#2 erstellt: 01. Nov 2013, 07:29
Die "14-Tage" Frist für einen Widerruf bei Online-Kauf endet 14-Tage nach Kauf, egal was Du in dieser Frist machst.
Im Zweifelsfall würde ich deshalb auf jeden Fall fristgerecht widerrufen und die Ware zurückgeben und danach einen neuen kaufen, dann beginnt die Frist mit diesem Kauf erneut.

PS.: Die problemlose Rückgabe funktioniert aber nur, wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Einschränkungen eingehalten werden, d.h., dass Du die Ware nur wie "in einem Geschäft prüfen" und nicht in "Gebrauch" nehmen darfst. Wenn Du hier schon Kartons, Folienbeutel, Verpackungen etc. zerrissen hast usw., könnte es durchaus zu Schwierigkeiten kommen. Letztlich muss der Verkäufer ja in der Lage sein, die Ware anschließend weiterzuveräußern.


[Beitrag von burkm am 01. Nov 2013, 07:53 bearbeitet]
mitch2311
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 01. Nov 2013, 22:30

burkm (Beitrag #2745) schrieb:
Die "14-Tage" Frist für einen Widerruf bei Online-Kauf endet 14-Tage nach Kauf, egal was Du in dieser Frist machst.
Im Zweifelsfall würde ich deshalb auf jeden Fall fristgerecht widerrufen und die Ware zurückgeben und danach einen neuen kaufen, dann beginnt die Frist mit diesem Kauf erneut.

PS.: Die problemlose Rückgabe funktioniert aber nur, wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Einschränkungen eingehalten werden, d.h., dass Du die Ware nur wie "in einem Geschäft prüfen" und nicht in "Gebrauch" nehmen darfst. Wenn Du hier schon Kartons, Folienbeutel, Verpackungen etc. zerrissen hast usw., könnte es durchaus zu Schwierigkeiten kommen. Letztlich muss der Verkäufer ja in der Lage sein, die Ware anschließend weiterzuveräußern.



Danke für die Info! Die Verpackung habe ich selbstverständlich noch, nur die Klebefolien um den Bildschirm habe ich entfernt, da man sonst den Fuß nicht hätte montieren können. Außerdem ist es ja ein "defektes" Gerät bzw. ein Mängelexemplar mit dem starken Surren, da sollte ich doch jedes Recht haben, vom Kauf zurückzutreten.
burkm
Inventar
#4 erstellt: 02. Nov 2013, 03:18
Das ist richtig. Das bezog sich mehr auf den Fall "gefällt mir nicht, aber ist nicht defekt". Was "vermutlich" der häufigste Grund für einen Widerruf darstellt.
Auf Grund des evtl. damit verbundenen "Missbrauchs" wurde durch die Versandhandels-Lobby beim Gesetzgeber bewirkt, dass ab 2014 die Rücksendekosten in diesem Fall immer vom Käufer zu tragen sind, egal, wie hoch der gezahlte Kaufpreis war/ist.
Damit fällt dann die jetzt noch geltende "40 EUR" Grenze weg. Das kann bei solchen Geräten dann recht teuer werden, wenn beispielsweise eine Spedition zum Einsatz kommen muss.


[Beitrag von burkm am 02. Nov 2013, 03:26 bearbeitet]
Gerp
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 02. Nov 2013, 11:01
Aber auch müsten die Händler mal dazu verpflichet werden , ihre Rückläufer auch als Rückläufer zu verkaufen verkaufen , und nicht einfach als "neu" an den nächsten Kunden weiterzuverschicken
Gerald_Z
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 02. Nov 2013, 13:04
Deswegen kauft man in solchen Preisklassen einfach nicht Online, sondern beim Händler des Vertrauens. Ob ein Radiowecker mal ein Rückläufer war, ist sowas von scheiß egal.
Die Hauptsache Geiz ist Geil und das im reichsten Land der Welt. Aber so langsam besinnen sich die „Reichsten“ ja wieder und das Thema sollte hiermit beendet sein…

Wer in der Schule fleißig war(aufgepasst hatte), versteht was ich meine und der Rest darf weiterhin Rückläufer erstehen.
burkm
Inventar
#7 erstellt: 02. Nov 2013, 13:17
Die Zusammenhänge sind wohl eher konstruiert.

Bekommt man einen "Rückläufer" im Versandhandel, kann man diesen ja wieder (kostenlos) zurückschicken, da dies gegebenenfalls sogar als Mangel deklariert werden kann, wenn das Gerät als "Neuware" ausgezeichnet und dies offensichtlich nicht mehr war. Da hat der Kunde ein Recht darauf.

Was wohl Dein großzügiger Händler mit seinen "Rückläufern" macht, wenn ein Kunde mit einem Gerät nicht zufrieden war und es beispielsweise nach einer Woche umgetauscht hat, aber kein tatsächlicher Mangel vorliegt Das steht dann im Belieben des Händlers.
... vermutlich stapelt der "gute" Händler das Gerät mit vielen Anderen im Keller oder gibt es am Wochenende an die "Tafel" ab
Beim Hersteller kann er das Gerät ja nicht reklamieren, wenn es keinen Mangel hat. Und der wird sicherlich sein Zentrallager auch nicht mit schon mal ausgepackten Rückläufern der Händler vollstellen. So kann man diese Geschichte fast beliebig fort-"spinnen"...
Spass beiseite, Vertrauen ist sicherlich gut, aber Kontrolle ist besser. Besonders, wenn es um Geld geht, ist eine gesunde Portion "Misstrauen" immer angebracht sogar wenn der Händler Deines Vertrauens Dein Schwager sein sollte.

Vielleicht hättest Du in der "Schule des Lebens" nicht nur träumen sondern etwas besser aufpassen sollen...
'Tschuldigung, ist mir jetzt so rausgerutscht... und nehme ich natürlich sofort wieder zurück.


[Beitrag von burkm am 02. Nov 2013, 14:17 bearbeitet]
MarcWessels
Inventar
#8 erstellt: 02. Nov 2013, 19:41

Gerp (Beitrag #2752) schrieb:
Aber auch müsten die Händler mal dazu verpflichet werden , ihre Rückläufer auch als Rückläufer zu verkaufen verkaufen , und nicht einfach als "neu" an den nächsten Kunden weiterzuverschicken

Dürfen sie ja auch nicht (als neu verschicken). Das wäre ein Betrugsversuch und strafbar.
pspierre
Inventar
#9 erstellt: 02. Nov 2013, 19:56

Gerp (Beitrag #2752) schrieb:
Aber auch müsten die Händler mal dazu verpflichet werden , ihre Rückläufer auch als Rückläufer zu verkaufen verkaufen , und nicht einfach als "neu" an den nächsten Kunden weiterzuverschicken


Das wird wohl kaum gehen ....... Schau dich mal um wie bei vielen Bestellern u.a. hier im Forum die "Kaufgewohnheiten" so sind ....... die wenigsten gehen da doch wg, echter Defekte zurück, sondern weil die ein oder andere Eigenschaft nicht "gefällt".

Es gibt Besteller die Bestellen ein und das selbe Gerät zB drei mal, bis sie endlich glauben, dass alle die gleichen eingebildeten Fehlerchen haben usw usw........

Solange von zu vielen das Fernabsatzgesetz als Abenteuerspielplatz benutzt wird, wird das alles so bleiben wie es derzeit ist ........

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 02. Nov 2013, 20:00 bearbeitet]
MarcWessels
Inventar
#10 erstellt: 03. Nov 2013, 00:52
Wer als Versandhändler nicht in der Lage ist, vernünftig zu wirtschaften - und dazu gehört selbstverständlich auch die Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen - wird über kurz oder lang vom Markt verschwinden.

Wer dann glaubt, durch Betrug am Kunden die Belastungen für sein nicht tragfähiges Geschäftsmodell auf diesen abwälzen zu können, darf sich über strafrechtliche Konsequenzen nicht wundern!


[Beitrag von MarcWessels am 03. Nov 2013, 00:53 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#11 erstellt: 03. Nov 2013, 12:56
Träum weiter ……

Wer als Versandhändler nicht in der Lage ist, vernünftig zu wirtschaften …..


Dazu gehört nun mal den nicht unerheblichen Anteil von Rückläufern zwangsläufig, und auch mit dem eh schon knapp kalkulierten Gewinn auch wieder loszuwerden, sprich wenn irgend möglich, auch immer wieder zu versenden und zu verkaufen.

Und als "Rückläufer" gekennzeichnete Ware geht nur solche raus, die auch wirklich schon eine relevante Wertminderung erfahren hat.
Betriebswirtschaftlich ist das auf Dauer gar nicht anders möglich.

Das meiste , was in an sich einwandfreiem Neu-Zustand ist MUSS, wenn irgend möglich, wieder mit der vollen Kalkulation rausgehen, denn wenn dies nicht geschieht, gerade dann ist es um die Zukunft des betreffenden Händlers schon auf mittelfristige Sicht schlecht bestellt.


Wer dann glaubt, durch Betrug am Kunden die Belastungen für sein nicht tragfähiges Geschäftsmodell auf diesen abwälzen zu können, darf sich über strafrechtliche Konsequenzen nicht wundern!

Lächerlich …...
Das was du da verargumentiert ist die typisch heile Wunschwelt eines eher kurzsichtigen Konsumenten
…… Das echte Leben und Überleben im Handel sieht aber, wenn man mal hinter Deinen geistigen Kulissen hervorschaut, nun mal ganz anders aus .

Das Fernabsatzgesetz in seiner derzeitigen form ist definitiv unausgewogen …Änderungen zunächst mal zumindest der Rücksendekostenregelung aber nunmehr in Sicht .
Wenn das nicht ausreicht, den bisherig verbreiteten Abusus einer zu breiten Kundschaft ausreichend zu relativieren, werden in den nächsten Jahren noch zwangsläufig weiter Schritte Folgen müssen , eine ausgewogenere Gesetzgebung herzustellen.


mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 03. Nov 2013, 13:15 bearbeitet]
Gerp
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 03. Nov 2013, 13:15
Ich bin kein freund von Online Kauf bei TV 's in dieser Preisklasse
nur das Problem ist einfach kein Mark oder örtlicher Händler in der Nähe hat einen
PS518590 im Laden stehen, bestellen können sie alle , aber falls dann er mir dann
doch nicht entspricht nimmt ihn mir keiner mehr zurück.

Ich hatte bis jetzt noch keinen LCD /und keinen Plasma, ich möchte mir das schon mal live ansehen
wie sich ein 8090 gegen einen F8590 Abends abgedunkelt verhält.


[Beitrag von Gerp am 03. Nov 2013, 13:24 bearbeitet]
burkm
Inventar
#13 erstellt: 03. Nov 2013, 16:09
Mit der Rücksendekostenregelung wird dann aber ein Teil des sinnvollen Online Geschäfts ausgehebelt werden, wie man auch teilweise bei ebay schon sehen kann.
Es fungiert als Händler ein (deutsches) Unternehmen mit einer ausländischen Rücksende-Adresse. Im Falle der berechtigten Rücksendung, beispielsweise wegen offensichtlicher Mängel, muss man laut ebay Statuten dann die Ware (auf eigene Kosten!) an die vom Händler angegebene Rücksende Adresse zurücksenden, d.h. dann ins Ausland zurücksenden, was teilweise exorbitante Kosten zur Folge hat. Dumm gelaufen, denn ansonsten erhält man sein Geld nicht zurück und die Garantien von ebay laufen (bewusst ?) ins Leere. Da nutzt es auch nicht, dass man beispielsweise ebay mitteilt, dass die Firma auch eine deutsche Adresse besitzt. ebay verlässt sich das ganz auf die Angaben des Verkäufers. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt.

Mir selbst passiert mit dem Resultat, dass letztlich die Gesamt-Versandkosten insgesamt höher waren als der Warenwert und man anschließend natürlich auf diesen Kosten sitzenbleibt und die Ware auch nicht hat.


[Beitrag von burkm am 03. Nov 2013, 16:30 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#14 erstellt: 03. Nov 2013, 17:51
Nundenn…dann werden halt Händler, die prinzipiell nur eine ausländische Rücksendeadresse haben,auch einen Wettbewerbsnachteil haben …..das sehe ich wiederum nicht sooo tragisch , und sollte sich sinnvoll einpendeln, sprich die Spreu vom Weizen trennen….schliesslich weiss man als Käufer (sollte man zumindest) schon beim Kauf, auf was man sich wo einlässt ….. für den Fall der Fälle .

Auch sollte sich zeigen, dass Rück-Transportkosten für Reklamationsfälle, die in einer Nacherfüllung durch den Verkäufer den Kaufvertrag bestehen lassen, diese Rücktransportkosten des Käufers dann an sich wieder gut geschrieben, bzw rückerstattet werden sollten.

Aber bei einer Rücksendung wegen "Nichtgefallen" aufgrund FAG und anschliessender einseitiger Wandlung des Kaufvertrages durch den Käufer werden die Rückransportkosten des Verkäufers natürlich nicht rückerstattet.

Sie bleiben immer Risiko des Käufers bei Rückgabe wg.Nichtgefallen im Ramen des FAG. Ich fände das absolut in Ordnung so !

Und auch Fair gegenüber dem Einzelhandel, der idR. Waren zur Begutachtung/Prüfung bei Kauf vorhält, und und eine ganz andere Betriebkostenstruktur hat, als so ein Kistenschieber mit irgend einer Garage oder Lagerhalle, die nur zur Zwischenlagerung der Kundenbestellungen bis zum Versand dient

mdf pspierre


[Beitrag von pspierre am 03. Nov 2013, 17:54 bearbeitet]
burkm
Inventar
#15 erstellt: 03. Nov 2013, 17:56
Leider weiss das der Käufer nicht, da die hinterlegte Rücksendeadresse beispielsweise nirgendwo sichtbar ist.
Oder erstaunt es Dich nicht, wenn Du als ahnungsloser Käufer bei einem "deutschen" Händler kaufst und dann im Rücksendefall die Ware in die USA oder Ukraine zurücksenden sollst ? Ebay zahlt ja erst dann, wenn die zurückgesendete Ware bestätigt an der angegebenen Rücksendeadresse eingetroffen ist.
Ebay interessiert das - auf Nachfrage - auch nicht.


[Beitrag von burkm am 03. Nov 2013, 18:05 bearbeitet]
pspierre
Inventar
#16 erstellt: 03. Nov 2013, 18:01
Nun ….. , dann wird in der Zukunft der ggf halt in der Anzeige bereits enthaltene und gut ersichtliche Hinweis " Mit Deutscher Rücksendeadresse " ein weiteres Profilierungspotential für seriöse Internet-Verkäufer darstellen können.

Davor hab ich wirklich keine Angst …das regelt dann der Markt , und der nicht unterbelichtete Kunde , der sich in Zukunft die Rücksendebedingungen dann halt immer genauer ansehen wird, sofern die freiwillige wertbliche Aussage dazu nicht eh schon im Angebotstext steht.

"Kostenlose Lieferung und Deutsche Rücksendeadresse" werden dann zu Standardsätzen in den Anzeigen seriöser Versender werden .

mfg pspierre


[Beitrag von pspierre am 03. Nov 2013, 18:08 bearbeitet]
MarcWessels
Inventar
#17 erstellt: 03. Nov 2013, 21:54

pspierre (Beitrag #2758) schrieb:
Träum weiter ……

(...)

Lächerlich …...
Das was du da verargumentiert ist die typisch heile Wunschwelt eines eher kurzsichtigen Konsumenten
…… Das echte Leben und Überleben im Handel sieht aber, wenn man mal hinter Deinen geistigen Kulissen hervorschaut, nun mal ganz anders aus .

Der Einzige, der sich hier mal wieder lächerlich macht, bist Du! Man fährt ganz gut damit, immer genau das Gegenteil von dem zu glauben und zu tun, was Du immer so an Blödsinn absonderst.


@all
Ich finde die Ignore-Liste nicht. Gibt es keine Funktion hier im Forum, um sich selbst vor Kopfschmerzen verursachenden Beiträgen zu schützen?
Apalone
Inventar
#18 erstellt: 08. Nov 2013, 11:04

MarcWessels (Beitrag #8) schrieb:
....Dürfen sie ja auch nicht (als neu verschicken). Das wäre ein Betrugsversuch und strafbar.


das stimmt so nicht. Ein Gerät ist nicht automatisch" nicht mehr neu", wenn es zurückgeschickt wird. Entweder gibt es vorab tatsächliche Definitionen des Begriffs "neu" im jeweiligen Kontext der Ware oder mindestens die Rechtsprechung normiert den Begriff, wie zb bei Autos.

Die Aussage so wie sie ist ist, ist jedenfalls Tinnef!
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