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Copyrightverletzungen durch radiomuseum.org+A -A |
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Autor |
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sechserfan
Neuling |
11:09
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#1
erstellt: 20. Dez 2013, |
Hi allerseits! Ich staunte nicht schlecht als ich bei einer google-Bilder-Recherche zufällig mein eigenes Gerät wieder erkannte. Der Link führte mich zum Radiomuseum: ![]() Vielleicht nicht die schönsten Bilder, aber dafür jetzt mit einem Overlay der suggeriert das das Radiomuseum die Rechte hält. Über das Kontaktforumular habe ich die Betreiber gebeten die Bilder wieder zu entfernen und bekam die typische Standardantwort wie sie ![]() Ein paar schön formulierte Sätze die man auch mit "Interessiert uns nicht - verklag uns doch" sowie "wir verwenden zwar dein Bild ohne Erlaubnis, aber wir packen dann unser Logo drauf damit es nicht kopieren kann". Wenn man ein bischen die google-Suche bemüht wird man feststellen das mein Problem kein Einzelfall ist. Was also tun? a) Das Radiomuseum verklagen? Die Jungs sitzen in der Schweiz - Das ist also wohl eher aussichtslos. b) Das Mitglied das die Modellseite angelegt hat und somit wohl auch die Bilder hinzugefügt hat belangen? Der gute Mann arbeitet laut seiner Modellseite bei einem grossen deutschen Unternehmen das sicherlich nicht erbaut wäre wenn man dort wegen einer solchen Sache um die Adresse des Mitarbeiters "bittet"... Wie auch immer - es bleiben für mich zwei Erkentnisse: 1) Eigene Bilder nie ohne fettes Wasserzeichen veröffentlichen. 2) Niemals (auch als Mitglied nicht) ein Dokument aus dem Radiomuseum verwenden. Bislang war ich der Meinung das die Copyrights dort abgeklärt sind. Gruß von einem uScope Besitzer. |
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ZeeeM
Inventar |
16:12
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#2
erstellt: 20. Dez 2013, |
Wie ist das überhaupt? Wenn ich ein Bild ohne Wasserzeichen, Logo oder andern (c) Vermerk ins Netz stelle, kann sich ein anderer daran die Rechte sichern? Muß ich dann nachweisen, das sich der Urheber bin? Bei einer patentierbaren Idee hat ja auch der Recht, der als erstes das Patent zugesprochen bekommt und nicht der, der als erstes die Idee hatte. |
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catman41
Hat sich gelöscht |
18:08
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#3
erstellt: 20. Dez 2013, |
@sechserfan, also, wenn Du zu 100% nachweisen kannst, das es Deine Bilder sind, würde ich alles einem Anwalt übergeben - der wird weitere Schritte einleiten. lg Harry |
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pragmatiker
Administrator |
20:57
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#4
erstellt: 20. Dez 2013, |
Das Problem ist, das "radiomuseum.org" in der Schweiz sitzt - und da sieht die Urheberrechtsgesetzeslage deutlich anders aus als in Deutschland. Wenn man viel Zeit, Geld und Nerven hat, kann man da ja mal einen Rechtsstreit anzetteln - ich fürchte nur, daß da nur eines dabei rauskommt....nämlich nichts. Hier hilft wirklich nur: Eigene Bilder, an denen man die Rechte hat und an denen einem etwas liegt, unübersehbar, plakativ, eindeutig und über das ganze Bild laufend mit einem (C)-Vermerk zu kennzeichnen, bevor man sie (in welcher Form auch immer) im Internet veröffentlicht - dann dürfte auch RM.org die Lust vergehen, derartige Bilder zu verwenden (am Pranger wollen diese Herrschaften nämlich nicht stehen). Grüße Herbert |
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quadral22
Hat sich gelöscht |
21:52
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#5
erstellt: 20. Dez 2013, |
Prinzipiell ist man durch das Schaffen eines Werkes (Lichtbild etc.) zugleich dessen Urheber - mit allen damit verbundenen Rechten (zur Verbreitung, Verwertung, ...). Die Kennzeichnung (Copyright-Zeichen) ist nicht notwendig. Das war früher erforderlich, um auch in den USA Urheberrechtsschutz zu erhalten. [Beitrag von quadral22 am 20. Dez 2013, 21:53 bearbeitet] |
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ZeeeM
Inventar |
21:55
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#6
erstellt: 20. Dez 2013, |
Wie führt man denn den Nachweis, das man Urheber ist? Im konkreten Fall ist das vermutlich einfach, da man Gerät und Umgebung mit dem Bild vergleichen kann. |
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quadral22
Hat sich gelöscht |
22:11
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#7
erstellt: 20. Dez 2013, |
Na ja, es kann sinnvoll sein, (relevante) Bilder wenigstens im Zusammenhang mit dem eigenen Namen zu veröffentlichen. Das geht dann wohl genauso als Urheberrechtsvermutung durch, wie ein Copyright-Vermerk, welcher zwar nicht notwendig, aber dahingehend auch hilfreich sein kann. ("relevante Bilder" bedeutet: ausreichend Schöpfungshöhe) [Beitrag von quadral22 am 20. Dez 2013, 22:32 bearbeitet] |
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ZeeeM
Inventar |
23:04
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#8
erstellt: 20. Dez 2013, |
Was ist ausreichende Schöpfungshöhe? Bei Bilder von Massenprodukten müsste meinem Empfinden nach die Darstellung des Produkts schon in einer besonderen photographischen Art und Weise gegeben sein. Aber auch ein platt frontal abgelichteter 08/15 Verstärker reicht wohl schon als Schöpfung aus, wenn ich mich an den Krempel mit dem einen bekannten Hifi-Laden erinnere. |
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quadral22
Hat sich gelöscht |
23:29
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#9
erstellt: 20. Dez 2013, |
Ja, bei Bildern wird das wohl - im Gegensatz zu anderen Werken (Musikstücke usw.) - nur geringfügig bis gar nicht beachtet. Da scheint alles schutzfähig zu sein. |
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sechserfan
Neuling |
22:26
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#10
erstellt: 21. Dez 2013, |
Hi allerseits! Vielen Dank für die Antworten und Meinungen. Ein Gang vor Gericht birgt leider folgende Risiken: Zum einen bedeutet Recht haben nicht automatisch auch Recht bekommen. Und zum anderen kann es passieren das man zwar zu 100% Recht bekommt, aber am Ende auf einem Teil oder gar allen Kosten sitzen bleibt. Da augenscheinlich nur relativ schlechte Bilder betroffen sind und weder Schaltplan noch Bedienungsanleitung kopiert wurden (vermutlich war denen das Risiko dann doch zu hoch) werde ich wohl keinem Anwalt arbeit verschaffen - aber ich merke mir mal die Namen der beiteiligten Personen. Man trifft sich immer zwei mal im Leben. Gruß von einem uScope-Besitzer |
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NX4U
Hat sich gelöscht |
22:42
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#11
erstellt: 21. Dez 2013, |
Muss man da vor Gericht gehen? Abmahnung via Anwalt sollte dafür reichen. Allerdings CH ![]() Vielleicht helfen ja die Links und Infos ![]() Ich frag auch mal in meinem "Umfeld" nach, kann allerdings etwas dauern ![]() |
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sechserfan
Neuling |
15:25
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#12
erstellt: 22. Dez 2013, |
Hi allerseits! Vermutlich könnte ich sogar einen deutschen Abmahnanwlt beauftragen - die Copyrightverletzung wurde ja von einem deutschen Staatsbürger (siehe Verweis auf der Modellseite) begangen. ABER: Wenn ich mir den Inhalt und vor allem den Tonfall der email zu Gemüte führe die ich vom Radiomuseum erhalten habe, dann stammt er von dem typischen Schlag Menschen die (ums mal höflich zu formulieren) in ihrer eigenen Parallelwelt leben. Die Copyrightverletzung wurde mir gegenüber ja unumwunden zugegeben - gefolgt von einem "Ich bin der Kaiser und mache was ich will". Ein Abmahnanwalt wird da also nicht viel ausrichten können - die Antwort wäre die gleiche. Ich belasse es daher bei der Negativwerbung - vielleicht spricht es sich ja rum. Das hat in meinen Augen langfristig eine grössere Wirkung. ;-) Gruß von einem uScope-Besitzer |
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Apalone
Inventar |
15:58
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#13
erstellt: 22. Dez 2013, |
Welcher Staatsbürger das gemacht hat, ist piepe. Kommt auf den Tatbestand als solchen an. Du kannst einen Anwalt beliebiger Staatsangehörigkeit damit beauftragen - jeder muss sich an die örtlichen Zuständigkeitsregelungen -ausgelöst durch den Tatbestand- richten. |
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sechserfan
Neuling |
19:44
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#14
erstellt: 22. Dez 2013, |
Hi! Ok - nun folgende Überlegung: Die Seite richtet sich per deutscher Sprachflagge explizit auch an den deutschen Markt - da müssten dann doch auch die deutschen Zuständigkeitsregelungen gelten oder? |
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Apalone
Inventar |
21:57
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#15
erstellt: 22. Dez 2013, |
Nein. Richtet sich grundsätzlich nach dem Firmensitz. |
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sechserfan
Neuling |
23:53
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#16
erstellt: 22. Dez 2013, |
Danke für die Einschätzung. Ich hatte mich mit meinen Überlegungen nach den Informationen auf dieser Seite gerichtet: ![]() |
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Apalone
Inventar |
09:39
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#17
erstellt: 23. Dez 2013, |
Ja. Ich sagte ja auch "grundsätzlich". In dem verlinkten Text wird mMn auf die europarechtlichen Verknüpfungen abgestellt, was innerhalb der EU noch vergleichsweise einfach zu handhaben ist. Verklag doch mal eine Firma auf den Cayman islands, du wählst Gerichtsstand Hamburg, mit der Begründung, du hättest die Seite der Firma ja auch in HH geöffnet.... |
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sechserfan
Neuling |
20:51
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#18
erstellt: 23. Dez 2013, |
Hi! Ok - nur um es dann am Ende für meinen konkreten Fall noch mal auf den Punkt zu bringen: - Radiomuseum.org sitzt in der Schweiz und ist eine Stiftung - Es wird eine Seite explizit für den deutschen Markt angeboten (deutsche Flagge) - Die Copyright-/ Urheberrechtsverletzung an sich wurde durch eine deutsche Person auf eben dieser Seite für den deutschen Markt "begangen". Klingt für mich alles ähnlich wie die ebay-User die ja hierzulande reihenweise abgemahnt werden weil sie unerlaubt Bilder verwendet haben. Kann man das so Schlußfolgern / vergleichen? Spich könnte ich mir (oder müsste ich es sogar) anstelle der schweizer Stiftung den deutschen User greifen? Gruß edit: Typo [Beitrag von sechserfan am 23. Dez 2013, 21:06 bearbeitet] |
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catman41
Hat sich gelöscht |
21:16
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#19
erstellt: 23. Dez 2013, |
@sechserfan, eins vorweg! Im Grunde hast Du Recht - es iwt eine Frechheit und schlicht und einfach verboten, fremde Bilder zuu benutzen! Die Frage ist halt nur! Was genau willst Du erreichen? Kann Dein Anwalt nichts erreichen, laß es auf sich beruhen! Man/Du setzt alles in Bewegung, bzw. ärgerst Dich - und für was!? lg Harry |
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sechserfan
Neuling |
21:28
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#20
erstellt: 23. Dez 2013, |
Hi! Wie ein paar Beiträge weiter oben schon erwähnt werde ich in der Sache keinen Anwalt einschalten. Ich bin aber neugierig und möchte Wissen wie die Gesetzeslage ist bzw sein könnte. (Das hier keine verbindliche Rechtsberatung statt finden kann ist mir klar) Vielleicht helfen die Antworten die wir hier finden zukünftig ja anderen. Sei es auf der einen Seite beim Umgang mit fremden Bildern als auch auf der anderen Seite als Urheber von Bildern. Gruß |
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thw-62
Ist häufiger hier |
02:41
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#21
erstellt: 29. Dez 2013, |
Hallo Originalzitat Radiomuseum !! Wir sagen NEIN! zum Fotoklau im Internet Jeder der Fotos oder Grafiken aus dem Web verwendet, sei es kommerziell oder privat, muss sich versichern, daß der Schöpfer dieser Werke mit einer Nutzung einverstanden ist." ... "Es kann nicht sein, daß sich erfolgreiche Websites ihre wesentlichen Gestaltungselemente zusammengeklaut haben." ![]() Seltsamer Verein ! Halten sich nicht an ihre Vorsätze. mfg Thomas |
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sechserfan
Neuling |
10:09
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#22
erstellt: 30. Dez 2013, |
Hi! Ja war mir auch aufgefallen - die "Antwort" wurde aber gleich mitgeliefert. Sinngemäss war es: Im Internet könne man nichts klauen - die Bilder seien lediglich kopiert worden. Das ist natürlich ganz was anderes ;-) ;-) Allseits schon mal einen guten Rutsch! |
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ZeeeM
Inventar |
13:17
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#23
erstellt: 30. Dez 2013, |
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, das man da irgendwie nicht richtig weiß, was man da tut - zumindest nicht, was urheberrechtliche Belange angeht. Abhaken und in Zukunft Bilder mit Wasserzeichen/Logo versehen. |
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pragmatiker
Administrator |
21:27
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#24
erstellt: 30. Dez 2013, |
Bei einschlägigen Bildern vielleicht noch mit einem Wasserzeichen / Logo wie "Darf explizit insbesondere NICHT von XYZ verwendet werden" - dann sollte die Sache ja klar sein. Grüße Herbert |
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