Barkauf Datenschutz

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tauwurm0
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 01. Mai 2014, 12:02
Hallo an alle
Ich war gestern in einem Möbelhaus.Wollte einen Gartentisch kaufen der auch auf Lager war und den ich bei Barzahlung gleich mitnehmen konnte.
Die Verkäuferin verlangte dazu meine vollständige Adresse.Ich fragte sie wozu
sie antwortete die Geschäftsleitung hat das angewiesen.Nun frag ich mich ob das mit dem Bundesdatenschutz vereinbar ist.Es gibt unter euch bestimmt einige die sich da auskennen und mir eine entsprechende Antwort geben können.
Einen schönen Feiertag noch
Peter
Apalone
Inventar
#2 erstellt: 01. Mai 2014, 12:22
hat mit Datenschutz erstmal nichts zu tun.

Vertragsrecht:
wenn der Vertragspartner meint, mit dir nur einen Kaufvertrag abschließen zu wollen, wenn du deine Adresse kund tust, ist das halt so.

Musst du ja nicht tun. Im Privatrecht (= Kaufvertrag nach BGB) ist fast alles möglich.
Soundscape9255
Inventar
#3 erstellt: 01. Mai 2014, 13:48
Und was hast gemacht?

Darfst auch ruhig den Laden beim Namen benennen - oder hast du datenschutzrechtliche Bedenken?
tauwurm0
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 01. Mai 2014, 20:04
Es war kein Kaufvertrag wo du freilich deine persöhnlichen Daten angeben mußt,sondern ein Barkauf(so als ob du beim Bäcker Brötchen kaufst).Immer wird gewarnt mit seinen persöhnlichen Daten sorgsam umzugehen und da soll ich mich dann nackig machen? Hab dann nur meine PLZ preisgegeben.Aber es muß doch irgendwie gesetzlich geregelt sein ob die das dürfen.Sonst könnte doch jede Imbissbude meine Adresse beim Kauf einer Bratwurst verlangen.Ich hab leider nichts gefunden beim Googln.
Gruß Peter
Apalone
Inventar
#5 erstellt: 02. Mai 2014, 09:17

tauwurm0 (Beitrag #4) schrieb:
Es war kein Kaufvertrag wo du freilich deine persöhnlichen Daten angeben mußt,sondern ein Barkauf(so als ob du beim Bäcker Brötchen kaufst).Immer wird gewarnt mit seinen persöhnlichen Daten sorgsam umzugehen und da soll ich mich dann nackig machen? Hab dann nur meine PLZ preisgegeben.Aber es muß doch irgendwie gesetzlich geregelt sein ob die das dürfen.Sonst könnte doch jede Imbissbude meine Adresse beim Kauf einer Bratwurst verlangen.Ich hab leider nichts gefunden beim Googln.


Na, auch ein "Barkauf" ist natürlich ein Kaufvertrag! Du wirst auch nichts finden - wenn du nicht nach den richtigen Stichworten suchst, wie zB "Vertragsfreiheit bei beiderseitig verpflichtenden Verträgen". Grundsätzlich können die Vertragspartner bestimmen, wie der Vertrag gestaltet sein soll.

Bei manchen gibt es Formvorschriften im Gesetz (zB Grundstücksgeschäfte), die meisten sind formfrei. Wenn aber einer der Vertragspartner sagt, "nur mit Adresse", dann ist das halt so.

Wie der Vertragspartner mit den Adressen umzugehen hat, DAS steht im DatenschutzG....
musikfiffi
Stammgast
#6 erstellt: 03. Mai 2014, 08:46
Hallo allerseits

Also mir ging das auch mal so in einem Möbelhaus.
Es ging um 2 Nachttischlampen im Wert von 30 Euro.Nachdem der Abholschein vom Lager fertig war, wollte die Verkäuferin von mir auch meinen Namen
und komplette Adresse für die Rechnung.Sie meinte das wäre für die Garantie nötig (lachhaft).
Da die gute Frau auch etwas pampig wurde weil ich gar keine Lust hatte meine Daten preis zu geben brach ich den Einkauf ab.
Im nächsten Baumarkt fand ich ähnliche Lampen die ich kaufen konnte ohne irgendwelches dummes Gespräch.
Manch einer mag es übertrieben finden aber mir geht es einfach nur noch auf die Nerven wenn ich in vielen Geschäften nach meiner
Postleitzahl gefragt werde, da werde ich doch nicht meine Adresse und Namen wegen einer normalen Rechnung sagen.

Und was den Datenschutz betrifft,da haben wir doch in den letzten Jahren gelernt das es den gar nicht gibt.
Ein nettes Wort das den Bürger beruhigen soll aber doch immer wieder locker flockig umgangen wird.

gruss an alle
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