Meine Rechte als Käufer bei Fernabsatz.

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BASSINVADER
Stammgast
#1 erstellt: 15. Mai 2014, 14:23
Hi Leute.
Habe vorgestern auf ebay einen Wasserkocher gekauft (festpreis 13€ versand 5€).
Er kam heute schon an, stellte sich aber als Schrott heraus:
Die Heizplatte ist kratzig und fleckig als ob der schon in Gebrauch war.
Er hat 1400 statt 2000w Heizleistung.
Er hat 6w Standbyverbrauch.

Nun ist die Frage was ich verlangen kann und was der Verkäufer von mir verlangen kann.
Der tolle Verkäufer will mir nämlich per email einen Retourgutschein schicken.
Ich habe aber keinen Drucker und kein Auto um das Ding wegzufahren.

Ich will mein Geld zurück und die Sache vergessen.

Was WISST ihr dazu? (es geht nicht um Meinungen oder moralische akrobatik)
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 15. Mai 2014, 19:10
Was willst Du hören? Lass Dir den Paketschein per Post schicken. Zur Post bringen musst Du es aber selber, da paketversandfähig. So mancher Bote nimmt es aber mit, wenn er Dir was bringt. Sei froh, dass Du die Frachtkosten nicht tragen musst.
BASSINVADER
Stammgast
#3 erstellt: 16. Mai 2014, 12:18
ich möchte meine Rechte und Pflichten wissen, damit ich diese Nutzen kann und weiß wessen ich mich beugen muss.
Warum hääte ich die Frachtkosten tragen sollen? Wenn ich Bananen bestelle und bekomm Bananenmuß dann liegt wirklich die Pflicht bei mir das Versagen des Verkäufers geldlich zu kompensieren indem ich den Rücktransport bezahle?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 16. Mai 2014, 12:33
Weil Du vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast. Das ist unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass Du Frachtkosten tragen müsstest, wenn es so vereinbart war (kann der Händler machen, siehe Wiederrufsbelehrung).

Im Rahmen einer Reklamation hättest Du zunächst einmal nur Anspruch auf Lieferung einer mängelfreien Ware, wobei der Händler dann in jedem Fall alle Frachtkosten zu tragen hätte. Zurücktreten vom Kaufvertrag dürftest Du erst, wenn die Nacherfüllung scheitert.

Bei dem Warenwert ist das aber alles sehr theoretisch. Versuch es mit Diplomatie.
BASSINVADER
Stammgast
#5 erstellt: 16. Mai 2014, 12:41

Lichtboxer (Beitrag #4) schrieb:
Weil Du vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast. Das ist unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass Du Frachtkosten tragen müsstest, wenn es so vereinbart war (kann der Händler machen, siehe Wiederrufsbelehrung).

Im Rahmen einer Reklamation hättest Du zunächst einmal nur Anspruch auf Lieferung einer mängelfreien Ware, wobei der Händler dann in jedem Fall alle Frachtkosten zu tragen hätte. Zurücktreten vom Kaufvertrag dürftest Du erst, wenn die Nacherfüllung scheitert.

Bei dem Warenwert ist das aber alles sehr theoretisch. Versuch es mit Diplomatie.


Wenn ich richtlig lese dürfte ich den Kocher behalten und mir einen gescheiten vom Verkäufer zuschicken lassen?
Ich möchte bei diesem Chinakracher nicht diplomatisch sein weil heute deutlich erkennbar auf der Wasseroberfläche ausgeflocktes Plastik schwimmt. Sowas sollte man nicht verkaufen dürfen weils ja für Lebensmittel ist. Außerdem sind 20€ für mich recht viel Geld und ich trinke viel Tee.
Aber meine Enttäuschung sollte nicht Thema des Threads sein.
Mir geht es auschließlich um eine rechtliche "Beratung" und nicht ums menetekeln.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 16. Mai 2014, 12:49
Umgekehrt, aber sonst richtig. Reparatur wäre auch möglich, kann aber bei Unverhältnismäßigkeit abgelehnt werden, ebenso der Austausch gegen neue Ware. Beim Auto wird daher regelmäßig nachgebessert.

Wer innerhalb der EU ein Gerät vertreibt, was kein CE-Zeichen hat oder haben dürfte, weil es die elementarsten Anforderungen nicht erfüllt, bekommt auf entsprechenden Hinweis an die Behörden ordentlich Ärger. Und einen verärgerten Kunden, der sich diese Mühe machen würde, scheinen wir gerade gefunden zu haben.
BASSINVADER
Stammgast
#7 erstellt: 16. Mai 2014, 15:22
Was wäre umgekehrt richtig? Hab meinen Post nochmal gelesen aber konnte nichts sinnvoll umkehren.

Und an welche Behörde könnte ich mich wenden?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 16. Mai 2014, 15:45
Du müsstest erst einsenden und bekämest dann Ersatz.

Behörde müsstest Du mal ergoogeln oder beim Zoll anrufen.
BASSINVADER
Stammgast
#9 erstellt: 16. Mai 2014, 15:47
erstmal Danke für deine hilfe! (vergess ich allzu oft leider)
Habe auf das Produkt geschaut und finde einen Aufkleber mit gs und ce.
woher weiß ich ob nun CHINA EXPORT oder echtes ce gemeint ist?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 16. Mai 2014, 16:20
CE kann jeder selber draufpappen, da müsste man sich also die Konformitätserklärung des Herstellers zeigen lassen.

GS hat man oder fälscht man. Ein Anruf bei der Prüfstelle (TÜV glaube ich) wird Wunder wirken. Entweder verlieren sie das Zeichen, weil die Serie abweicht. Oder der TÜV macht dicke Backen. So oder so werden die sich dafür interessieren. Alternativ jede Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest etc.
BASSINVADER
Stammgast
#11 erstellt: 16. Mai 2014, 16:56
das echte ce hat einen verkürzten strich im e. so ist es auch aufgeklebt. eine 4-stellige nummer gibt es nicht.
ich glaube nicht dass das medell je nach ce richtlinien oder gs geprüft wurde.
werde mal am montag rumtelefonieren.
sowas kann man niemandem anbieten. nahrungsmittel und ausflockendes silikon/plastik tut denk ich menschen nicht so gut.
Apalone
Inventar
#12 erstellt: 16. Mai 2014, 18:49

BASSINVADER (Beitrag #3) schrieb:
ich möchte meine Rechte und Pflichten wissen, damit ich diese Nutzen kann und weiß wessen ich mich beugen muss.


Schon der Titel ist missverständlich...

Willst du zurückgeben nach Fernabsatzrecht?

Oder machst du einen Sachmangel geltend (ist das Teil kaputt?)

Oder hat das Teil eine nicht zugesicherte Eigenschaft (1400 statt 2000 Watt)?


Aber ehrlich:
Wieder mal hat sich gezeigt, wer billig kauft, kauft zwei Mal. Hak' das unter schlechte Erfahrungen ab und kaufe dir jetzt ein Markengerät!
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 16. Mai 2014, 19:00
Nein, da ist nichts missverständlich. Unter den gegebenen Umständen ergibt es einen Sinn, anstelle der Gewährleistung vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Begründung: siehe oben. Alles andere ist dahergeredetes Halbwissen.



Oder hat das Teil eine nicht zugesicherte Eigenschaft (1400 statt 2000 Watt)?


Wozu sollte das Vorhandensein einer nicht zugesicherten Eigenschaft berechtigen?

Interessant wäre nur das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Also wenn schon, dann denn schon.


[Beitrag von Lichtboxer am 16. Mai 2014, 19:03 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#14 erstellt: 17. Mai 2014, 06:38

Lichtboxer (Beitrag #13) schrieb:
Nein, da ist nichts missverständlich. Unter den gegebenen Umständen ergibt es einen Sinn, anstelle der Gewährleistung vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Begründung: siehe oben. Alles andere ist dahergeredetes Halbwissen.....


mMn ist das falsch.

a) Da man bei dem Kaufpreis sich ggf. um die Rücksendekosten streitet;

b) an die viel viel kürzere Frist gebunden ist.

>>> schlechter "Rat"...
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 17. Mai 2014, 10:51
Hier wurde die Frist eingehalten und die Rücksendekosten müssen nicht getragen werden. Sonst würde der Händler keinen Retourenschein senden. Es ging vorliegend nur um das Ausdrucken, siehe Eingangsfrage. Von daher netter Einwand, jedoch ohne Rücksicht auf die konkrete Fragestellung.

Bei einem Topic muss eben die Überschrift in Relation zum Eingangsbeitrag gelesen werden. Mach es nicht unnötig komplizierter, als es hier im Einzelfall ist. Der Rat mit dem Widerruf ist hier pragmatisch, das hat der TE ja selber schon vorher ganz richtig gemacht.
PeterPanflöte
Neuling
#16 erstellt: 21. Mai 2014, 16:25
Ab dem 13.06.2014 tritt eu-weit die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in Kraft. Mit der neuen Rechtslage sollte man sich unbedingt vertraut machen, da sich einiges ändern wird und die Aussagen meiner Vorposter für zukünftige Geschäftsabschlüsse teilweise nicht mehr gelten werden.
BASSINVADER
Stammgast
#17 erstellt: 24. Mai 2014, 12:45
also der retourschein ist da. muss nur noch die zeit finden den schrott wergzufahren
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