BGH-Urteil zu ebay

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Beitrag
8Quibhirfd8
Stammgast
#1 erstellt: 13. Nov 2014, 22:13
Hallo,

nach dem BGH-Urteil vom Mittwoch dürfen Auktionen bei ebay nicht zurück genommen werden. Wenn doch, geht die Ware dann an den bis dahin höchstbietenden. Die Auktion darf nur in ganz bestimmten Fällen abgebrochen werden. Das ist nichts neues, nur was sind ganz bestimmte Fälle? Ich war selber mal der Höchstbietende bei einer Auktion, die dann abgebrochen wurde. Und was ist geschehen, nichts. Angeblich enthielt die Auktion einen Fehler, mir ist da aber nichts aufgefallen. Wenn es einen Fehler enthielt, hätte man das mit Angebot bearbeiten ausbügeln können.

Wie ist der weitere Verlauf nach einem Abbruch, bzw. wie verhält sich ebay? ich weiß das nicht, weil ich noch nie eine Auktion abgebrochen habe, wo es schon einen Bieter gab. Was sind ganz bestimmte Fälle?

Gruß
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