Verkauf bei ebay Kleinanzeigen: Käufergebot bindend?

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Mekali
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 02. Feb 2015, 22:50
Hallo zusammen,

ich habe gestern einen Oppo BDP-93 über Kleinanzeigen verkauft, dachte ich zumindestens. Ich hatte den Player eingestellt und ein Käufer gab ein Gebot in dem dafür vorgesehenen Feld ab. Ich willigte per Mail ein und wir einigten uns auf einen Versand per Nachnahmen - auch wenn ich dies nicht gerade meine bevorzugte Abwicklung ist.

Also habe ich heute das DHL Onlineetikett ausgedruckt und per PayPal bezahlt. Der Käufer schrieb mich an und fragte an, ob der Player schon unterwegs ist. Da mein Drucker derzeit defekt ist, antwortete ich, dass ich das Etikett morgen ausdrucken werde und dann in der Mittagspause versenden werde.

Nun bekam ich eine Mail vom Käufer in der er mir kurz und bündig, dass ich den Oppo doch nicht mehr versenden muss, da seine Frau heute einen neuen Oppo BDP-103 gekauft habe und 2 BR Player nicht benötigt werden würden.

Daraufhin schreib ich zurück und schilderte, dass mir bereits Kosten entstanden waren und wie wir nun damit umgehen. In der Vergangenheit antwortete der Interessent immer umgehend, nun nicht mehr. Daraufhin habe ich das Kaufangebot im entsprechenden Feld angenommen und nun haben wir einen gültigen Kaufvertrag.

Ich habe eigentlich gar keine Lust auf Stress und Auseinandersetzung, gleichzeitig finde ich die Haltung des Käufers ziemlich dreist. Kein sorry ist dumm gelaufen, keine Frage, ob wir uns irgendwie einigen können, nichts von alledem. Dann werde ich halt auch irgendwie niggelig.

Nach kurzer Recherche im Netz ist durch das angenommene Gebot ein Kaufvertrag zustande gekommen, so dass der Käufer in der Pflicht ist, den Player anzunehmen und ich muss ihn verschicken.

Was würdet Ihr tun?
Tricoboleros
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 03. Feb 2015, 00:50
Mach dir das Leben nicht unnötig schwer. Schwamm drüber und neu inserieren.

Ich habe alleine heute auf 6 Anzeigen geantwortet und bei allen kam dann die Antwort, dass sie bis vor kurzem in Deutschland gelebt haben, jetzt aber in London wohnen würden

Allen habe ich ein nettes Fuck you gesendet und weiter gehts. Das Netz bietet zwar viel Auswahl (ob Angebot oder Nachfrage), aber auch einfach nur viel Mist.
Mekali
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 03. Feb 2015, 14:50
So hat sich geklärt Der Käufer hat sich gemeldet und nimmt den Player nun doch. Viel Lärm um nichts
Fuchs#14
Inventar
#4 erstellt: 03. Feb 2015, 15:09

Mekali (Beitrag #1) schrieb:
Nach kurzer Recherche im Netz ist durch das angenommene Gebot ein Kaufvertrag zustande gekommen...

hast du dazu einen rechlich haltbaren Link? Ich bezweifel das dadurch ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kommt...
Mekali
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 03. Feb 2015, 15:15
Hier ein Auszug aus dem Hilfebereich von ebay Kleinanzeigen:

Ein Kaufvertrag ist bei eBay Kleinanzeigen dann verbindlich, wenn ein Angebot abgegeben und akzeptiert wurde. Der Kaufvertrag kommt dann zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande.
Sollte der Kaufvertrag somit bereits geschlossen worden sein, so bitten wir Sie sich an den Käufer/Verkäufer zwecks der Kaufabwicklung zu wenden.

Haben Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Artikeln abgegeben und diese wurden alle angenommen, so sind alle Käufe verbindlich. Sie sollten Spaßangebote oder .- annahmen vermeiden, da diese ebenfalls rechtskräftig sein können. Geben Sie also bitte nur bei ernsthaftem Kaufinteresse ein Angebot ab oder nehmen eines an.

Da der Kaufvertrag zwischen Ihnen beiden und nicht mit eBay Kleinanzeigen zustande kommt, bitten wir Sie sich untereinander einig zu werden. Wir können hier leider nicht vermitteln.


Da dort Kaufvertrag steht, denke ich, dass ein Gebot dementsprechend verbindlich ist. Bin gerade bei der Arbeit und kabe daher keine Zeit weiter zu recherchieren, aber ich habe gestern noch mehr Artikel dazu gefunden.
Fuchs#14
Inventar
#6 erstellt: 03. Feb 2015, 15:19

...da diese ebenfalls rechtskräftig sein können.


so ganz sicher ist sich ebay wohl selber nicht
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