Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung erhalten.was tun ?

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lumbert
Gesperrt
#1 erstellt: 23. Mai 2015, 23:42
Ich wende mich an euch weil ich neulich eine Abmahnung bekommen habe. Das alles wegen eines Bildes auf Instagram wo eine Person im Hintergrund war -.- Die Abmahnung habe ich von einem Anwalt aus Berlin bekommen.

Natürlich frage ich mich jetzt, was ich machen soll..sollte ich die Abmahnung unterschreiben oder nicht ? War denn einer von euch mal in derselben Situation und kann mir berichten wie er damit umgegangen ist ?

Mir würden jedenfalls alle Tipps helfen..
catman41
Inventar
#2 erstellt: 24. Mai 2015, 01:38
@lumbert,

hast Du denn die Person im Hintergrund gefragt, ob es schlimm wäre, wenn sie mit auf dem Bild ist?!

Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als die Abmahnung hin zunehmen!

lg
Harry
Reiniman
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 24. Mai 2015, 08:25
Ich hatte mal etwas ähnliches bekommen.

Habe mich schriftlich entschuldigt, mit dem Hinweis aus Unwissenheit gehandelt zu haben und die Sache war erledigt.
ZeeeM
Inventar
#4 erstellt: 24. Mai 2015, 09:57
Scheint unter Umständen eine kniffelige Sache zu sein.
Wann sind Personen auf einem Bild nur Beiwerk und wann nicht?
Vinyl_Tom
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 24. Mai 2015, 10:03
Das finde ich jetzt interessant, wie ist die Person im Hintergrund an Deine Daten gekommen?
catman41
Inventar
#6 erstellt: 24. Mai 2015, 10:15

Vinyl_Tom (Beitrag #5) schrieb:
Das finde ich jetzt interessant, wie ist die Person im Hintergrund an Deine Daten gekommen?


Stimmt!

Es wird wohl so sein, das der TE und "die Person im Hintergrund" sich kennen?!

Na denn sollte doch einer Entschuldigung nichts im Wege stehen!?

lg
Harry
Jugel
Inventar
#7 erstellt: 24. Mai 2015, 10:44
Mal eine Frage:
Ging es um die "Person im Hintergrund" oder ging es um das Urheberrecht am Bild (was ja auch bei einer reinen Landschaftsaufnahme gegeben sein kann...)?

Gruß
Jugel
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 24. Mai 2015, 11:16
Moin

die Konsultation eines Juristen ist aus meiner Sicht in einem solchem fall nicht das Dümmste..
ZeeeM
Inventar
#9 erstellt: 24. Mai 2015, 12:20

catman41 (Beitrag #6) schrieb:


Es wird wohl so sein, das der TE und "die Person im Hintergrund" sich kennen?!

Na denn sollte doch einer Entschuldigung nichts im Wege stehen!?

lg
Harry


Ich fürchte, wenn die sich kennen, dann wird einen Entschuldigung nichts bewirken. Versuchen kann man es ja.
Jojo0301
Inventar
#10 erstellt: 24. Mai 2015, 14:13
Hallo,

Was wird denn genau abgemahnt!
Mit welchen Wortlaut?
Was wird für den Fall der Zuwiederhandlung angekündigt?
Handelt es sich um einen "Abmahnanwalt" oder schreibt er im Auftrag eines Klienten?

Gruß
Jojo
Wuhduh
Gesperrt
#11 erstellt: 24. Mai 2015, 17:58
Hallo, lumbert !

Siehste, immer schön die EXIF-Daten bei der Bildbearbeitung vor dem Upload löschen !

Falls es sich um eine eindeutige " Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung " handelt, dann Bild löschen, alle anderen Bilder korrigieren und diese unterschreiben.

Es gibt da gewisse Randgruppenmitglieder, die anders ggü. dem Anwalt reagieren würden / werden : " Eh, Alldah ! Benimm disch ! Isch weiß wo du wohnst ! " Gleichzeitig wird manchmal um den Fremdkörper herum ein Halb- oder Vollkreis gebildet.

MfG,
Erik
George_Lucas
Inventar
#12 erstellt: 25. Mai 2015, 01:09
@Lumbert
Das liest sich nach einem Persönlichkeitsrechtsverstoß-Vorwurf lt. KUG.

In welchem Auftrag arbeitet der Anwalt?
Was ist der Grund der Abmahnung?
Was fordert der Abmahner?
Hast Du das Foto geschossen?
Wenn ja, was hast Du eigentlich fotografiert?
Um wen handelt es sich bei "der Person im Hintergrund"?
Wo wurde das Foto geschossen und was war der Anlass der Fotoaufnahme?


[Beitrag von George_Lucas am 25. Mai 2015, 01:27 bearbeitet]
catman41
Inventar
#13 erstellt: 25. Mai 2015, 10:15
Moin,

seltsam!

Erst macht der TE "ein Fass auf" und jetzt reagiert er nicht

lg
Harry
bastiee
Gesperrt
#14 erstellt: 25. Mai 2015, 15:35
Servus

Vor dem Hintergrund des Gesagten empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung und eine fachkundige Begleitung der Angelegenheit. Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte in dem geschilderten Fall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein. Das zum Anfang Bei wem du es jedoch machst, bleibt dir überlassen. Ich selber habe beispielsweise -nach Musikdownload Abmahnung bekommen, D***** S********

Um mir sicher zu gehen, habe ich eine Einschätzung der Abmahnung auf der velinkte Seite machen lassen. Die sind sehr kompetent und haben mich auch beraten. So konnte ich mir sicher gehen und mir einige Tipps holen.

Mir hat es geholfen und vor allem war die Abmahnung dann auch Schnee von Gestern
George_Lucas
Inventar
#15 erstellt: 25. Mai 2015, 20:06

catman41 (Beitrag #13) schrieb:


Erst macht der TE "ein Fass auf" und jetzt reagiert er nicht

Das ist leider nicht nur in diesem Thread so, den der TE eröffnet hat...
George_Lucas
Inventar
#16 erstellt: 25. Mai 2015, 20:14

bastiee (Beitrag #14) schrieb:

Vor dem Hintergrund des Gesagten empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung und eine fachkundige Begleitung der Angelegenheit.

Das sehe ich grundsätzlich auch so wie Du.
Allerdings kostet der eigene Anwalt ja auch Geld. Die Erstberatung eines Fachanwaltes für Medienrecht schlägt schon mal mit 250 Euro zu Buche. Daher auch meine Frage nach der Forderung.
Wenn der Fall mit der Entfernung des Bildes erledigt ist, kann der TE meiner Meinung nach auch erklären, dass er zukünftig ein öffentliches zur Schau stellen dieses Bildes unterlässt.
Wenn die Abmahnung und mutmaßlichen Unterlassungsansprüche des Gegners "unrechtmäßig" sind, würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Der regelt das dann und macht die eigenen Kosten beim Gegner geltend.

Nur sollte fristgerecht auf die Abmahnung reagiert werden, um weitere (teure) Maßnahmen der Gegenseite zu verhindern.


[Beitrag von George_Lucas am 25. Mai 2015, 20:17 bearbeitet]
8Quibhirfd8
Stammgast
#17 erstellt: 02. Jun 2015, 23:40
Das ist heutzutage eine problematische Sache. Wenn du früher mit analogen Kameras aufgenommen wurdest, hast du dir nicht soviel Gedanken gemacht. Bei heutigen Digitalkameras oder Handys kannst du sofort ins Netz gestellt werden.

Ist nicht vor einigen Jahren ein Gesetz ins Leben gerufen worden, das untersagt, nicht ohne Erlaubnis Fotos von Personen machen zu dürfen?
ZeeeM
Inventar
#18 erstellt: 02. Jun 2015, 23:47
Wenn man ein Bild, auch wenn es selbst gemacht wurde ins Netz stellt, sollte man sich vorher darüber informieren, ob man nicht Rechte Dritter verletzt.
George_Lucas
Inventar
#19 erstellt: 02. Jun 2015, 23:56
So ist es. Vor allem Persönlichkeitsrechte können schnell verletzt werden.


Ist nicht vor einigen Jahren ein Gesetz ins Leben gerufen worden, das untersagt, nicht ohne Erlaubnis Fotos von Personen machen zu dürfen?

Im Grunde kannst Du fotografieren, wen du willst - okay, bei einigen Typen würde ich es sein lassen.
ABER es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der fotografierten Persion, wenn Du die Bilder öffentlich zur Schau stellen willst.
Ansonsten würde ich besser darauf verzichten, Fotos bei Facebook und Co. hochzuladen.

Ausnahmen sind "Personen des öffentlichen Lebens" - wie Schauspieler, Sportler, Politiker - aber auch diese gehen teilweise gegen Veröffentlichungen vor, denen sie nicht zugestimmt haben.
Wichtig! Es gibt so genannte Rückzugsorte (z. B. Promi trauert in einer Kirche)! Hier sind Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen tabu!

Auch "Strandfotos" von Fremden sollten nicht öffentlich zur Schau gestellt werden...


[Beitrag von George_Lucas am 03. Jun 2015, 00:00 bearbeitet]
8Quibhirfd8
Stammgast
#20 erstellt: 02. Jun 2015, 23:57
Dann lassen wir den Dritten mal aus dem Spiel...Was ist mit dem Recht des Zweiten?
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 03. Jun 2015, 00:00
Eine Abmahnung muss man nicht unterschreiben. Gemeint ist wohl eine Unterlassungserklärung. Auch das muss man in diesem Fall nicht, da Persönlichkeitsrechts- und kein Urheberrechtsverstoß.

Es besteht zunächst einmal maximal ein Unterlassungsanspruch, wenn überhaupt. Wird der Aufforderung unverzüglich Folge geleistet, ist die Sache damit erst einmal erledigt.

Vermutlich wird der Anwalt seine Kosten durch den Anspruchsgegner erstattet haben wollen, das dürfte aber bei solch einem einfach gelagerten Fall und bei sofortiger Erledigung nicht berechtigt sein, der Mandat müsste die Kosten selber tragen. Etwas anders sieht es aus, wenn auch eine Entschädigung gefordert wird.

Das KUG wurde schon erwähnt, hier kann man ersehen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
8Quibhirfd8
Stammgast
#22 erstellt: 03. Jun 2015, 00:06
Wenn ich merke das ich nur mal so im Vorbeigehen von jemand fotografiert wurde, ist das für mich schlechtes Benehmen. Was anders ist es wenn mehrere Personen aufgenommen werden. Ich bin hier raus .
ZeeeM
Inventar
#23 erstellt: 03. Jun 2015, 00:07

George_Lucas (Beitrag #19) schrieb:

ABER es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der fotografierten Persion, wenn Du die Bilder öffentlich zur Schau stellen willst.
Ansonsten würde ich besser darauf verzichten, Fotos bei Facebook und Co. hochzuladen.


Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, das die Person(en) auf dem Bild Beiwerk sind, wenn die Personen auf dem Bild indetifizierbar sind.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 03. Jun 2015, 00:18
George Lucas, was schreibst Du denn da für ein wirres Zeugs?


--------


8Quibhirfd8 (Beitrag #17) schrieb:


Ist nicht vor einigen Jahren ein Gesetz ins Leben gerufen worden, das untersagt, nicht ohne Erlaubnis Fotos von Personen machen zu dürfen?


Ja, aber das betrifft nur den höchstpersönlichen Lebensbereich:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Höchstpersönlich ist mit privat oder intim zu übersetzen, man wollte hier aber Fehldeutungen vermeiden.

Ansonsten ergeben sich die Verbote aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 des Grundgesetzes, also in der Praxis aus der Rechtsprechung. Selbstverständlich ist auch das reine Fotografieren nicht immer erlaubt, auch wenn es nicht zur Veröffentlichung kommt. Gegen eine Nahaufnahme kann man sich meist wehren, ein berechtigtes Interesse des Fotografen müsste schon schwer wiegen.

Letztendlich kann man sich an den Medien orientieren und den gesunden Menschenverstand bedienen. Wer im Stadion sitzt, muss damit rechnen, ohne schwarzen Balken auf der Titelseite zu erscheinen, egal ob Promi oder nicht. Wer verletzt am Straßenrand liegt, darf nicht fotografiert werden, sobald die Retter eine Abschirmung aufbauen, ist es sogar strafbar.
uterallindenbaum
Stammgast
#25 erstellt: 12. Jun 2015, 19:47
Ist auch Landesbedingt.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 13. Jun 2015, 01:17
Ja das ist ja mal eine Erkenntnis.
ZeeeM
Inventar
#27 erstellt: 13. Jun 2015, 11:48
Ich habe es hier auch einmal erlebt, wie ein Passant vor einer Kirche auf Jemand zuging und ihm untersagt hat, das er abgelichtet wird und verlangte dass das Bild gelöscht werden solle ..
JULOR
Inventar
#28 erstellt: 13. Jun 2015, 16:30
Spannendes Thema,

nur den TE interessiert es nicht mehr ...

Wenn mich ein Anwalt anschreibt, antworte ich nur mit Anwalt. Anders geht es nicht. Trotzdem können die sich dann oft außergerichtlich einigen.
frank60
Inventar
#29 erstellt: 13. Jun 2015, 16:37
Da ich selbst sehr viel photographiere, mußte ich mich zwangsläufig auch schon mit dem Thema befassen, um mich abzusichern.

Grundsätzlich gilt (nicht nur) in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Das führt zwar nicht so weit, daß jemand das Löschen eines Bildes verlangen kann, aber die Veröffentlichung jedweder Art ist untersagt. Ausnahmen sind, wie schon angedeutet wurde, Massenveranstaltungen (Sport, Konzerte, Demonstrationen, ...), hier macht der Gesetzgeber die Ausnahme, daß Teilnehmer solcher Veranstaltungen, aktiv oder passiv, damit rechnen/leben müssen, daß dort auch photographiert oder gefilmt wird.

Da sich der TE nicht mehr meldet (leider nicht untypisch für Foren), kann man es schwer beurteilen, aber an Hand der Beschreibung im Eröffnungspost war die Abmahnung rechtens. Streiten kann man, ob man als Betroffener gleich die rechtliche Keule herausholen muß, oder ob man es nicht doch erst einmal mit freundlichen Aufforderungen auf zwischenmenschlicher Ebene zu klären versuchen sollte.
TVole
Schaut ab und zu mal vorbei
#30 erstellt: 15. Jun 2015, 15:36
Mich würde ja mal das Bild interessieren. Vielleicht ist die Person ja auch mehr Beiwerk. Dann kämme man eventuell um die Kosten drum herum. In jedem Fall sollte man einen Anwalt konsultieren.
JULOR
Inventar
#31 erstellt: 15. Jun 2015, 16:03
Hier jetzt das Bild zu posten wäre sicher kontraproduktiv

Man muss sich schon überlegen, ob man Fotos mit anderen Personen unbedingt immer gleich sharen muss. Auf vielen Portalen ist das ohne schriftliche Genehmigung sowieso nicht gestattet und wird schon durch die Moderation unterbunden.
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