Versandkosten/Gebühr bei Selbstabholung

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Torhamster
Stammgast
#1 erstellt: 24. Sep 2009, 22:03
Moin moin,
da ich bei der Suche nach nem neuen Fernseher und dem günstigsten Preis dafür, darüber gestolpert bin, erstell ich den Beitrag mal hier:

Manche Versandhändler haben ja auch noch einen LAden, indem man die Ware erwerben bzw abholen kann.
Da gerade bei TV Geräten die Versandkosten recht hoch sich, lohnt sich die Selbstabholung.
Aber bei manchen Läden ist es so, dass in der Versandkostenübersicht auch die Selbstabholung aufgeführt und z.b. mit einem Betrag von 15€ veranschlagt ist.

Die Frage ist: Wofür eine "Versandgebühr" bzw eine Gebühr von 15€ wenn man das Gerät selbst abholt?

Wie sieht es rechtlich aus?
Wenn ich ein Gerät für 1085€ kaufe und abhole, muss ich dann noch 15€ für nichts zahlen?

Bei den Preisen für Fernseher sind die zwar 15€ Peanuts und bei den Standorten der Läden und meiner gewünschten TV-Größe kommt eine Abholung für mich sowieso nicht infrage, aber ich möchte gerne Wissen, ob eine solche Gebühr erhoben werden darf und wenn ja, warum. Und wenn nein, wie man das dem Händler verklickern soll.
Mauli72
Stammgast
#2 erstellt: 25. Sep 2009, 07:09
Wie wäre es denn, mal bei dem Laden anzurufen oder via Emilkontakt nachzufragen???
Ich denke, die könnens am besten beantworten.

Aber wenn die in der Rechnung diese Kosten aufführen, wirst Du wohl kaum um die Kosten kommen. AGB's lesen hilft auch, denn auch dort stehen oftmals diese Dinge drin.

Oder laß Dir den TV für die 15€ einfach liefern. So haste kein Problem die Kiste im PKW zu verstauen.

Transportschäden kannst Du (nur bei sofortiger Kontrolle, Vermerk bei Unterschrift zB "Umverpackung unten rechts eingedrückt" etc) der Spedition anhaften.
Wenn DIR das Teil umfällt oder hinfällt...gelitten!
Apalone
Inventar
#3 erstellt: 25. Sep 2009, 08:15

Torhamster schrieb:
ob eine solche Gebühr erhoben werden darf und wenn ja, warum


Hä?
Wir sind im Privatrecht! Vertragsfreiheit nennt man das. Klar kann der Händler das verlangen; du brauchst den Kaufvertrag zu den Bedingungen ja nicht abschließen.

Die Grenzen des Vertragsrechtes ergeben sich zB aus der Rechtsprechung zum Wucher, dem Kontrahierungszwang ind er öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge, Vorschriften aus anderen Gesetzen (zB Verpflichtung zur Hilfeleistung im StGB) und weitere.

Grundsätzlich gilt: die Vertragspartner können die Inhalte der Verträge frei gestalten.
Jason_V.
Stammgast
#4 erstellt: 29. Sep 2009, 08:09
Schließe mich Mauli an!

LCD in der Preisklasse NUR liefern lassen. Zieh dir den Schuh nicht selbst an. LCD muss stehend transportiert werden (bei den meisten Autos eh ein Problem) und ein kleines Missgeschick passiert schneller als gedacht.

Apalone hat natürlich auch recht! Verkaufst du was bei Ebay kannst du deine Versandgebühren ja auch frei gestalten. Gibt dort sogar recht häufig Leute, die verlangen noch Aufschläge für Zeitaufwand, Verpackung, etc.
mroemer1
Inventar
#5 erstellt: 29. Sep 2009, 08:32

LCD muss stehend transportiert werden


Wieso muß das?

Selbst wenn ich ihn liegend transportiere und ihn danach vor dem ersten Gebrauch noch mal mind, 24 Stunden stehen lasse, sollte das keine Probleme geben.

Ausserdem kann sich keiner sicher sein, das ein LCD (zumindest auf dem Weg vom Laden zum Kunden), auch immer stehend durch den Lieferanten transportiert wird.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Sep 2009, 08:32 bearbeitet]
Jason_V.
Stammgast
#6 erstellt: 29. Sep 2009, 08:47
Wieso werden Glasscheiben stehend transportiert?

Da wird auch der LCD-TV eine etwas höhere Stabilität aufweisen.
Mein LCD war auch nur Links&Rechts mit Styropor gestützt. Hätte ich ihn umgelegt, wäre dieser also "freischwingend" in seiner Schachtel gelagert.

Ich würd hier jedenfalls kein Risiko eingehen wollen.

Vom Hersteller kommen die Geräte doch stehend auf Paletten mit "Frischhaltefolie" umwickelt. So habs ich bisher zumindest gesehen.
mroemer1
Inventar
#7 erstellt: 29. Sep 2009, 08:48
Ja gut, beim Plasma ist es Pflicht bei LCDs kann es gehen, aber umso größer umso weniger und auch bei kleinen nur mit absoluter Vorsicht!

PS: Bei meinem war ein großer Styropor Block direkt vor der Scheibe, habe ich natürlich auch erst beim Auspacken gesehen.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Sep 2009, 08:49 bearbeitet]
Mauli72
Stammgast
#8 erstellt: 29. Sep 2009, 09:16
Also bei meinem 1. LCD, ein Philips 7662 42", stand sogar in der BDA, dass man ihn flach auf einen Tisch legen soll um den Fuß zu montieren.
Also kann es nich sooo schlimm sein, ihn mal zu legen bzw ihn so zu transportieren.

Mein neuer war direkt auf einer kleinen Einwegpalette. Den konnte nich mal der Spediteur liegend transportieren
mroemer1
Inventar
#9 erstellt: 29. Sep 2009, 09:18
Stimmt, bei meinem wäre der Standfuß eigentlich auch nicht montierbar gewesen ohne ihn zu legen.


[Beitrag von mroemer1 am 29. Sep 2009, 09:19 bearbeitet]
Klinke26
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 29. Sep 2009, 14:00

Die Frage ist: Wofür eine "Versandgebühr" bzw eine Gebühr von 15€ wenn man das Gerät selbst abholt?

Wie sieht es rechtlich aus?
Wenn ich ein Gerät für 1085€ kaufe und abhole, muss ich dann noch 15€ für nichts zahlen?

Ist recht einwandfrei und allgemein praktiziert.

So sind es auch beim Online-Versand "NordPC" mit Sitz in Stralsund allgemein 2,50€ für Selbstabholer. Vollkommen legitim.
Inwiefern jedoch die Händler die Selbstabholungspauschale definieren dürfen, kann ich nicht beurteilen.
Jason_V.
Stammgast
#11 erstellt: 29. Sep 2009, 14:28
Bei meinem stand in der Anleitung dass bei der Standfußmontage 2 Leute helfen müssen.
Gelegt hätte ich den nicht.
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