Rechnung mit Zahlungstermin in 2007, wann zahlen?

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RheaM
Inventar
#1 erstellt: 11. Okt 2015, 16:40
Die Frage steht ja schon oben, erweiternd evtl. noch:

- wenn ich zu lange warte muß ich dann Mahngebühren zahlen?

- oder brauch ich überhaupt nicht zahlen?

als Hinweis steht dabei, bei nicht termingerechter Erstattung wird die Vollzugsbehörde tätig. Nur wie soll ich einen Termin einhalten der in der Vergangenheit liegt?
Cogan_bc
Inventar
#2 erstellt: 11. Okt 2015, 16:44

wenn ich zu lange warte muß ich dann Mahngebühren zahlen?


generell ja


oder brauch ich überhaupt nicht zahlen?


kann sein
um da aber was genaues zu sagen braucht man mehr Infos
ist die Forderung berechtigt ?
wer ist der Gläubiger ? Privat oder staatliche Institution ?

generell bist Du mit dieser Frage hier verkehrt
Das ist ein Hifi Portal und Du brauchst eine Rechtsberatung
RheaM
Inventar
#3 erstellt: 11. Okt 2015, 16:57
Also, Gläubiger ist der Staat und die Forderung ist berechtigt. Und ich habs ja auch grad bezahlt. Aber interessant ist es schon, wie sol ich einen Zahlungstermin einhalten derv in der Vergangenheit liegt? Oder gibt es so was wie eine generelle Zahlungsfrist ?
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 12. Okt 2015, 15:39
Hä?

Den Zahlungstermin hast du nicht eingehalten, fertig.

Ob du noch zahlen musst, sagen dir die Verjährungsregelungen.

Zur rechtlichen Bewertung: dazu muss man den KOMPLETTEN FALL (INKL. ALLEN SCHRIFTVERKEHRS!) kennen...

da du bereits gezahlt hast. ist doch gut, hast du dich als fairer Partner erwiesen.
ZeeeM
Inventar
#5 erstellt: 12. Okt 2015, 15:51

Apalone (Beitrag #4) schrieb:
Hä?

Den Zahlungstermin hast du nicht eingehalten, fertig.


Ich hatte auch mal den "lustigen" Fall das ich Ware bestellt habe und dann 14 Tage später von einem Inkassounternehmen eine fette Rechnung bekam, weil die Waren über 1 Jahr nicht bezahlt worden sei. Ich habe nichtmal die Ware erhalten. Das war ein Kampf. Unter dem Strich wurde ich wie ein Verbrecher behandelt.
Slatibartfass
Inventar
#6 erstellt: 12. Okt 2015, 15:58
Danach weiß man wenigstens, wo man garantiert nie wieder was bestellen wird.

Slati
RheaM
Inventar
#7 erstellt: 12. Okt 2015, 17:29

Apalone (Beitrag #4) schrieb:
Hä?

Den Zahlungstermin hast du nicht eingehalten, fertig.



Wie sol ich denn wenn ich ein Schreiben datiert 15.08 2015 erhalte mit der Zahlungsaufforderung zum xx.xx. 2007 ? Klar ist das ein Tippfehler, die Forderung an sich war unstrittig. Hab mir halt Zeit gelassen und jetzt bezahlt.
Apalone
Inventar
#8 erstellt: 12. Okt 2015, 22:23

RheaM (Beitrag #7) schrieb:
....Wie sol ich denn wenn ich ein Schreiben datiert 15.08 2015 erhalte mit der Zahlungsaufforderung zum xx.xx. 2007.....


vielleicht solltest du mal die GESAMTEN Umstände darlegen...
ZeeeM
Inventar
#9 erstellt: 12. Okt 2015, 22:55

Apalone (Beitrag #8) schrieb:

vielleicht solltest du mal die GESAMTEN Umstände darlegen...


Die vermutest du wie? ...
Apalone
Inventar
#10 erstellt: 12. Okt 2015, 22:57
warum sollte ICH Vermutungen anstellen?!?
Eisbär64
Stammgast
#11 erstellt: 13. Okt 2015, 12:43
Tippfehler und Zahlendreher sind doch immer möglich, Rein rechtlich gesehen geht es darum wann den der Tatbestand erfüllt wurde der zur Zahlungspflicht verpflichte und daraus kann man dann ermitteln bis wann eine Zahlung zu erfolgen hat. Der Fehler in diesem Fall darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, man könnte natürlich kurz beim Rechnungsersteller schnell nachfragen und ihn auf seinen Fehler aufmerksam machen. Auf eine Verjährung würde ich da nicht hoffen, da hier der Zeitpunkt eine Rolle spielt an dem die Zahlungspflicht entstanden ist.
ZeeeM
Inventar
#12 erstellt: 13. Okt 2015, 12:51
Auch wenn es solche technischen Problem geben kann und die eher selten sind, es ist ein Kack den Mist zu klären und Unschuldsvermutung gibt es da eher nicht. Das wäre nervig, wurde aber gelöst.
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