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Umfrage
Roman Polanski, was soll mit ihm passieren?
1. Strafe (76.7 %, 23 Stimmen)
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Roman Polanski, was soll mit ihm passieren?

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Beitrag
Jason_V.
Stammgast
#1 erstellt: 29. Sep 2009, 08:34
Der Fall spaltet zur Zeit ja wieder die Nationen...

Ein Kindervergewaltiger flieht vor seiner Strafe ins Ausland. 30 Jahre später wird er verhaftet und eingesperrt. Ihm droht die Auslieferung in die USA.

Das Opfer, eine damals 13-jährige, hat ihm verziehen (für mich völlig unglaublich).

Polen, Herkunftsland seiner Eltern, und Frankreich, Wahlheimat seiner Eltern, fordern Freiheit für Polanski.

Seine Frau ruft nun Stars in Hollywood auf, für ihren Mann zu kämpfen.


Die Umfrage wollte ich so neutral wie möglich halten, hier aber meine Meinung:

Ein Verbrechen an einem Menschen (hier ein 13 Jahre altes KIND) sollte NIE verjähren und auch keine sonstigen Vergütungen erfahren. Hier wird wieder einmal der Promibonus eingesetzt und das ist, meiner Meinung nach, unter aller Sau!

Hier gehört die gerechte Strafe ausgesprochen, egal ob Promi, "Uralt" oder 30 Jahre her!


Wie denkt ihr darüber?


[Beitrag von Jason_V. am 29. Sep 2009, 08:42 bearbeitet]
born2drive
Inventar
#2 erstellt: 29. Sep 2009, 10:42
Strafe

Und zwar auch für alle, welche mit Schildern und Plakaten für die Freilassung eines Kindervergewaltiges protestieren.


Grüsse aus der Schweiz.
kölsche_jung
Moderator
#3 erstellt: 29. Sep 2009, 11:31
wenn das mal alles so einfach wäre ....

Es gibt Verjährungsregeln (jedenfalls in Deutschland)

In Deutschland wäre eine Vergewaltigung eines Kindes mit bis zu 10 Jahren zu bestrafen .... § 176 StGB ...
danach wäre nach 78 StGB die Verfolgungsverjährung (es gab ja kein Urteil) 10 Jahre, durch mögliche Unterbrechung / Ruhen der Verjährung 20 Jahre, allerdings erst ab Volljährigkeit des wohl 13 jährigen Opfers, also 25 Jahre
danach wäre jemand in Deutschland wohl nicht mehr zu belangen

das ganze soll jetzt 32 Jahre her sein .... ich bin auch nicht darüber informiert, was genau vorgefallen sein soll ...

insoweit kann ich mir da keine Meinung zu bilden, weder eine verurteilende, noch eine andere.
Es wirkt für mich jedoch so, dass er aus Rechtsgründen wohl nicht mehr zu belangen ist.
born2drive
Inventar
#4 erstellt: 29. Sep 2009, 11:32

kölsche_jung schrieb:
wenn das mal alles so einfach wäre ....

Es gibt Verjährungsregeln (jedenfalls in Deutschland)

In Deutschland wäre eine Vergewaltigung eines Kindes mit bis zu 10 Jahren zu bestrafen .... § 176 StGB ...
danach wäre nach 78 StGB die Verfolgungsverjährung (es gab ja kein Urteil) 10 Jahre, durch mögliche Unterbrechung / Ruhen der Verjährung 20 Jahre, allerdings erst ab Volljährigkeit des wohl 13 jährigen Opfers, also 25 Jahre
danach wäre jemand in Deutschland wohl nicht mehr zu belangen

das ganze soll jetzt 32 Jahre her sein .... ich bin auch nicht darüber informiert, was genau vorgefallen sein soll ...

insoweit kann ich mir da keine Meinung zu bilden, weder eine verurteilende, noch eine andere.
Es wirkt für mich jedoch so, dass er aus Rechtsgründen wohl nicht mehr zu belangen ist.

In den USA und der Schweiz verjähren solche Verbrechen jedoch nicht.
kölsche_jung
Moderator
#5 erstellt: 29. Sep 2009, 11:48

born2drive schrieb:

kölsche_jung schrieb:
wenn das mal alles so einfach wäre ....

Es gibt Verjährungsregeln (jedenfalls in Deutschland)

In Deutschland wäre eine Vergewaltigung eines Kindes mit bis zu 10 Jahren zu bestrafen .... § 176 StGB ...
danach wäre nach 78 StGB die Verfolgungsverjährung (es gab ja kein Urteil) 10 Jahre, durch mögliche Unterbrechung / Ruhen der Verjährung 20 Jahre, allerdings erst ab Volljährigkeit des wohl 13 jährigen Opfers, also 25 Jahre
danach wäre jemand in Deutschland wohl nicht mehr zu belangen

das ganze soll jetzt 32 Jahre her sein .... ich bin auch nicht darüber informiert, was genau vorgefallen sein soll ...

insoweit kann ich mir da keine Meinung zu bilden, weder eine verurteilende, noch eine andere.
Es wirkt für mich jedoch so, dass er aus Rechtsgründen wohl nicht mehr zu belangen ist.

In den USA und der Schweiz verjähren solche Verbrechen jedoch nicht.


keine Ahnung, wenn das so ist (was ich kaum glauben kann, die Verjährung geht zurück auf römisches Recht und ist allen mir bekannten nationalen Gestzbüchern immanent), wird er sich wohl verantworten müssen.
Allerdings wird die lange Verfahrensdauer wohl auch beim Strafmaß mitberücksichtigt werden ... eine vollstreckbare Haftstrafe wird es da wohl nicht mehr geben ....
(Wobei ich davon ausgehe, dass wenn der Verdächtige nicht grad Polanski wäre, man das Verfahren schon lange begraben hätte ... nix mit Promibonus, im Gegenteil)

andererseits hätte ich mich an Polanskis Stelle irgendwann in den letzten 30 Jahren mal um die Sache gekümmert. Zeit war ja genug. Das hätte man problemlos ausdealen können ... kein Haftbefehl, Bewährungsstrafe und 100.000 Dollar für Hilfsorganisationen für jugendliche Verbrechensopfer.

insoweit: selber schuld
zockerfan
Stammgast
#6 erstellt: 29. Sep 2009, 12:23
Das Opfer hat die Entschuldigung seinerseits meines Wissens nach schon vor Jahren akzeptiert, vllt war Geld im Spiel, naja weiß man nicht angeblich soll er damals stark alkoholisiert gewesen sein.
Komplexe Sache
quio
Stammgast
#7 erstellt: 29. Sep 2009, 13:48
Würde für mich alles keine Rolle spielen.

Fakt ist er hats gemacht und wurde überführt, aber ist aus dem Land geflohen um seiner Strafe zu entgehen.

Verjährung spielt keine Rolle, da er der Strafe ja schon vor langer Zeit überführt wurde und auf den Zeitpunkt der Überführung kommt es meines Wissens an.
==> Sollte sich dafür verantworten.

Sowas passiert nicht einfach mal so aus Dummheit, die kleine war 13 Jahre alt und wenn ich das richtig in Errinerung hatte war Polanski damals schon über 30.

Egal ob Promi bekannt oder was auch immer.
Straftat ist Straftat ich kann überhaupt nicht verstehen das sich wirklich Leute für so ein Schwein einsetzen.


[Beitrag von quio am 29. Sep 2009, 13:49 bearbeitet]
cptnkuno
Inventar
#8 erstellt: 29. Sep 2009, 13:52
Was mich dabei stört, ist die Tatsache, daß er in der zwischenzeit mehrmals in der Schweiz war, aber erst jetzt fällt es den Schweizern ein ihn auszuliefern, weil es politisch in den Kram passt.
kölsche_jung
Moderator
#9 erstellt: 29. Sep 2009, 14:13

quio schrieb:
....
Verjährung spielt keine Rolle, da er der Strafe ja schon vor langer Zeit überführt wurde und auf den Zeitpunkt der Überführung kommt es meines Wissens an.
==> Sollte sich dafür verantworten.
...


in Deutschland ist maßgeblicher Zeitpunkt (für die Verfolgungsverjährung) die Beendigung der Tat ... das Ding nennt sich "Rechtsfrieden" und hängt mit der Begründung für Strafe ab ... General- und Spezialprävention .... Strafe ist nicht "Rache" des Staates, sondern dient der Resozialisierung (soll zumindest), der Täter soll auf den Weg der Tugend zurückgeführt werden.
im Hinblick auf die Spezialprävention hat es ja sogar ohne Urteil gereicht, dass aus Polanski was ganz ordentliches geworden ist ...
im Hinblick auf Generalprävention kann ich nur schreiben, immerhin war Polanski sehr sehr lange verfolgt, insoweit hat das Verfahren schon eine sehr abschreckende Wirkung auf andere(sebst ohne Urteil) ...
diese abschreckende Wirkung würde übrigens mit irgendeinem läppischen Urteil jetzt entfallen ....
denn eine vollstreckbare Haftstrafe ist aus rechtlichen Gründen kaum noch zu erwarten ...
Jason_V.
Stammgast
#10 erstellt: 29. Sep 2009, 14:26

born2drive schrieb:
Strafe

Und zwar auch für alle, welche mit Schildern und Plakaten für die Freilassung eines Kindervergewaltiges protestieren.


Grüsse aus der Schweiz.


Seh ich auch so! Wenn ich mich irgendwo hinstell und sag "Kindervergewaltigung ist gut und sollte straffrei sein" möcht ich nicht wissen was mit mir passiert...
born2drive
Inventar
#11 erstellt: 29. Sep 2009, 15:27

kölsche_jung schrieb:

keine Ahnung, wenn das so ist (was ich kaum glauben kann, die Verjährung geht zurück auf römisches Recht und ist allen mir bekannten nationalen Gestzbüchern immanent), wird er sich wohl verantworten müssen.


Volksinitiative vom 01.03.2006 'für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern'
Die Vorlage wurde durch das Volk angenommen.


born2drive
Inventar
#12 erstellt: 29. Sep 2009, 15:43

cptnkuno schrieb:
Was mich dabei stört, ist die Tatsache, daß er in der zwischenzeit mehrmals in der Schweiz war, aber erst jetzt fällt es den Schweizern ein ihn auszuliefern, weil es politisch in den Kram passt.

Die obenstehende Volksinitiative wurde im Jahre 2008 durch das Volk verabschiedet.
Eventuell waren seine Besuche in der Schweiz vor der Gesetzesänderung aber nach der bisherigen Verjährungsfrist.
kölsche_jung
Moderator
#13 erstellt: 29. Sep 2009, 16:14

born2drive schrieb:

cptnkuno schrieb:
Was mich dabei stört, ist die Tatsache, daß er in der zwischenzeit mehrmals in der Schweiz war, aber erst jetzt fällt es den Schweizern ein ihn auszuliefern, weil es politisch in den Kram passt.

Die obenstehende Volksinitiative wurde im Jahre 2008 durch das Volk verabschiedet.
Eventuell waren seine Besuche in der Schweiz vor der Gesetzesänderung aber nach der bisherigen Verjährungsfrist.


aufgrund des Rückwirkungsverbotes (basiert meine ich auch auf römischem Recht) sollte so etwas nicht vorkommen, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit sollten nicht (zum Nachteil) des Delinquenten neu geordnet werden

im übrigen zeigt die Schweiz natürlich, wie man Gesetze nicht macht .... Zitat "Kindern vor der Pubertät" die Pubertät setzt in unseren Gefilden so ungefähr mit 10 Jahren ein. (Jedenfalls bei Mädchen, bei Jungen wohl etwas später) Danach wäre Polanski .... mit der 13 jährigen .... also doch verjährt? in der Schweiz? Rückwirkungsverbot? Pubertät? wann? Auslieferung bei fehlender Strafbarkeit in der Schweiz?

Fragen über Fragen ..... am besten wird erstmal ein Gutachten über den Pubertätsbeginn der Geschädigten eingeholt ......
born2drive
Inventar
#14 erstellt: 29. Sep 2009, 16:50

kölsche_jung schrieb:
aufgrund des Rückwirkungsverbotes (basiert meine ich auch auf römischem Recht) sollte so etwas nicht vorkommen, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit sollten nicht (zum Nachteil) des Delinquenten neu geordnet werden

Römisches Recht interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Warum du dich auf das jahrtausendealte "Recht" eines vökerunterdrückenden, die Sklaverei duldenden Imperiums berufst, interessiert mich allerdings schon.



kölsche_jung schrieb:
im übrigen zeigt die Schweiz natürlich, wie man Gesetze nicht macht .... Zitat "Kindern vor der Pubertät" die Pubertät setzt in unseren Gefilden so ungefähr mit 10 Jahren ein. (Jedenfalls bei Mädchen, bei Jungen wohl etwas später) Danach wäre Polanski .... mit der 13 jährigen .... also doch verjährt? in der Schweiz? Rückwirkungsverbot? Pubertät? wann? Auslieferung bei fehlender Strafbarkeit in der Schweiz?

Fragen über Fragen ..... am besten wird erstmal ein Gutachten über den Pubertätsbeginn der Geschädigten eingeholt ......

Die Bundesverfassung ist kein Strafkatallog.
Bitte informiere dich vorher. Ich bin gewiss kein Rechtsgelehrter - erst recht nicht im deutschen Recht. Desswegen würde ich mich aber vorher auch mindestens darüber informieren.... Selbes erwarte ich, wenn man über Schweizer Recht diskutiert.
Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch gilt ein Person unter 16 Jahren, welche in ein sexuelles Delikt verwickelt ist, als Kind.

Das soll kein Angriff sein, nur eine Feststellung.



---


abgesehen von unserer pseudo-Anhörung :
Das ganze politische/rechtliche/moralische Geplänkel empfinde als lächerlich, angesichts dessen, dass ein nachgewiesener Sexualstraftäter seine gerecht Strafe erhalten wird. Egal, wie lange er sich davor hat drücken können oder welche Filme er gemacht hat.



[Beitrag von born2drive am 29. Sep 2009, 16:52 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#15 erstellt: 29. Sep 2009, 17:18
hi,

also, das römische Recht gilt mE zurecht als wegweisendes Recht. Es ist alt aber die Grundsätze gelten immer noch (insbesondere, da sie in fast jedem strafgesetzbuch stehen ...), aber egal ....

ich habe nie behauptet, kenner des schweizer rechtes zu sein, wenn man mir jedoch einen Link präsentiert, werde ich den auch kommentieren dürfen ...

aber ich hab dann deinen Hinweis auf meine mangelnden Infos ernstgenommen und ... siehe da .... Verjährung in der Schweiz ....

Art. 187 sieht übrigens 5 Jahre maximal vor (in Deutschland gibt es bis zu 10 ...) also verjährung nach 15 jahren.

nix mit unverjährbarkeit ... in Art 101. steht nix von art 187 .... dafür zeigt art 101 abs 3 schön, dass die schweizer durchaus den rechtsgedanken des rückgriffsverbotes aufgenommen haben ... wie auch viele andere gedanken des römischen rechts ....

sorry, aber wenn du mir vorwirfst schlecht informiert zu sein .... das was du erzählst ist (zumindest nach den mir vorliegenden Gesetzestexten) schlichtweg falsch.
born2drive
Inventar
#16 erstellt: 29. Sep 2009, 17:46

kölsche_jung schrieb:
hi,

also, das römische Recht gilt mE zurecht als wegweisendes Recht. Es ist alt aber die Grundsätze gelten immer noch (insbesondere, da sie in fast jedem strafgesetzbuch stehen ...), aber egal ....

Dass viele heutige Gesetzbücher auf römischen Grundsätzen beruhen wusste ich nicht. Man lernt nie aus.


kölsche_jung schrieb:
ich habe nie behauptet, kenner des schweizer rechtes zu sein

Na, ich doch au nicht.
Ich muss mit drei Stunden "Betriebs- und Rechtskunde" wöchentlich auskommen.


kölsche_jung schrieb:
aber ich hab dann deinen Hinweis auf meine mangelnden Infos ernstgenommen und ... siehe da .... Verjährung in der Schweiz ....

Art. 187 sieht übrigens 5 Jahre maximal vor (in Deutschland gibt es bis zu 10 ...) also verjährung nach 15 jahren.

nix mit unverjährbarkeit ... in Art 101. steht nix von art 187 .... dafür zeigt art 101 abs 3 schön, dass die schweizer durchaus den rechtsgedanken des rückgriffsverbotes aufgenommen haben ... wie auch viele andere gedanken des römischen rechts ....

sorry, aber wenn du mir vorwirfst schlecht informiert zu sein .... das was du erzählst ist (zumindest nach den mir vorliegenden Gesetzestexten) schlichtweg falsch.

Nicht falsch.
Du hast dir zwar Mühe gemacht, dich in die Gesetzgebund eines andren Landes einzulesen, dabei aber meiner Meinung nach den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

Die angenommene Volksabstimmung, wonach die Unverjähbarkeit von sexuellen und pornographischen Straftagen an Kindern beschlossen wurde, zieht eine Änderung der Bundesverfassung nach sich. Diese steht über den spezifischen Getzestexten und -büchern.


kölsche_jung
Moderator
#17 erstellt: 29. Sep 2009, 21:31
so, jetzt hab ich sogar die schwizer Nationalverfassung gefunden .... und sogar den Art 123b ....

seltsamerweise ist das schweizer Strafgesetzbuch tatsächlich nicht verfassungskonform .... ein guter Justizminister hätte das Strafgesetz direkt mal geändert ....

aber egal, damit lebt allerdings das Problem mit der "Pubertät" auf, mE kann ein einfaches Gesetz (Strafgesetz) nicht die Verfassung ändern .... wenn ich aber die Altersgrenze 16 im Strafgesetzbuch ändere, ändere ich die Verfassung, kann sich also nicht darauf beziehen ... eigentlich ....

insgesamt handwerklich nicht besonders gut erledigt .... Politiker halt

..... aber eins müssen wir beide mal im Auge halten ....

Wie sieht es den mit der Verjährung in Amerika aus? Schließlich wird ja wenn, dann da verhandelt.

born2drive
Inventar
#18 erstellt: 30. Sep 2009, 09:51

kölsche_jung schrieb:
so, jetzt hab ich sogar die schwizer Nationalverfassung gefunden .... und sogar den Art 123b ....

seltsamerweise ist das schweizer Strafgesetzbuch tatsächlich nicht verfassungskonform .... ein guter Justizminister hätte das Strafgesetz direkt mal geändert ....

aber egal, damit lebt allerdings das Problem mit der "Pubertät" auf, mE kann ein einfaches Gesetz (Strafgesetz) nicht die Verfassung ändern .... wenn ich aber die Altersgrenze 16 im Strafgesetzbuch ändere, ändere ich die Verfassung, kann sich also nicht darauf beziehen ... eigentlich ....

insgesamt handwerklich nicht besonders gut erledigt .... Politiker halt

Das hat den Sinn, dass ein spezifischen Gesetz durch die beiden Kammern National- und Ständerat im Notfall mit Zeitbegrenzung geändert werden könnte, ohne dies dem Volk vorlegen zu müssen. Eine Änderung der Bundesverfassung muss dem Volk per Abstimmung vorgelegt werden.
Sicher bin ich mir da auber auch nicht zu 100%. Aber lassen wir das jetzt .



kölsche_jung schrieb:
..... aber eins müssen wir beide mal im Auge halten ....

Wie sieht es den mit der Verjährung in Amerika aus? Schließlich wird ja wenn, dann da verhandelt.

In Amerika haben die einzelnen Bundesstaaten ja ihre eigenen Gesetze. Als ich zum Ersten mal in den Nachrichten von dem Fall hörte, wurde gesagt, dass sexuelle Delike in Kalifornien (dort wurde scheinbar das Verbrechen begangen) nicht verjährbar seien.
kölsche_jung
Moderator
#19 erstellt: 30. Sep 2009, 09:56
warten wir einfach mal ab ....

ob verjährung oder nicht, ich denke, eine harte bestrafung wird es ohnehin nicht geben, das größte Übel wird die momentane Inhaftierung möglicherweise Auslieferung sein.

Einmal in US angekommen, wird der eh nach einer Woche entlassen und das Verfahren irgendwie beerdigt ....
-DE-
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 30. Sep 2009, 19:33
Es ist euch aber bewusst, das noch keine Verurteilung erfolgte, oder ? Dementsprechend ist es lediglich ein unbewiesener Verdacht.
Toll wie schnell Leute durch unsere tollen Medien vorverurteilt werden...

Denkt mal darüber nach !
kölsche_jung
Moderator
#21 erstellt: 30. Sep 2009, 19:56

-DE- schrieb:
Es ist euch aber bewusst, das noch keine Verurteilung erfolgte, oder ? Dementsprechend ist es lediglich ein unbewiesener Verdacht.
Toll wie schnell Leute durch unsere tollen Medien vorverurteilt werden...

Denkt mal darüber nach !


...soweit mir bekannt soll Polanski im damaligen Verfahren ein Geständniss abgelegt haben und vor der Urteilsverkündung geflohen sein ....
born2drive
Inventar
#22 erstellt: 30. Sep 2009, 20:12

-DE- schrieb:
Es ist euch aber bewusst, das noch keine Verurteilung erfolgte, oder ? Dementsprechend ist es lediglich ein unbewiesener Verdacht.
Toll wie schnell Leute durch unsere tollen Medien vorverurteilt werden...

Denkt mal darüber nach !

Toll, wie schnell Leute einen Beitrag verfassen, ohne sich zu informieren:

Er hatte sich 1977 des Geschlechtsverkehrs mit einer 13-Jährigen schuldig bekannt, war aber vor der Urteilsverkündung aus den USA geflohen.
-> Quelle (nach 15 Sek. googeln gefunden)



[Beitrag von born2drive am 30. Sep 2009, 20:50 bearbeitet]
lastactionhero
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 30. Sep 2009, 21:48
Echt ein trauriger Fall, ein echter Schlag in die Magengegend. Versteh nicht, warum Polanski nicht schon lange eine persona non grata ist. Hat jemand wie der wirklich echte Freunde ? Ist doch widerlich sowas, einfach widerlich. So was gehört hinter Gittern, 30 Jahre her oder nicht, ganz egal ob Promi oder nicht.
quio
Stammgast
#24 erstellt: 01. Okt 2009, 08:36
Persönlich würde ich mich von so einer Person auch direkt distanzieren, also ich meine jetzt nicht von Straftätern sondern nur von Vergewaltigern.
So eine Tat ist einfach abstoßend.

Ich finde es unglaublich das Leute wirklich Freiheit für so ein Schwein fordern.
Saber-Rider
Stammgast
#25 erstellt: 01. Okt 2009, 08:46
Lebenslange Haftstrafe, Aberkennung aller Auszeichnungen, meide schon seit Jahren alle seine Filme. Alle Schauspieler, die nach Gnade für diesen Typen rufen, sollte man mit Berufsverbot bestrafen. WIDERLICH!!


[Beitrag von Saber-Rider am 01. Okt 2009, 08:47 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#26 erstellt: 01. Okt 2009, 08:58
Ich will mich jetzt nicht auf die Seite Polanskis schlagen, aber ...

WER WEIß GENAU WAS PASSIERT SEIN SOLL?

da nutzt auch google nicht, da hab ich auch schon genug Schwachsinn gelesen.
mir ist nur bekannt, dass es zu Geschlechtsverkehr mit einer damals 13jährigen gekommen sein soll, Polanski soll 30 gewesen sein ....

selbst wenn das Kind ihn animiert hätte und "es" gewollt hätte, wäre es wohl strafbar .... ist es aber dann eine "Vergewaltigung"? Wußte Polanski über das Alter des Mädchens? Wie "besoffen" war Polanski?

mich erinnert die Geschichte grad irgendwie an den Marco aus Uelzen, der im Türkeiurlaub eine 13jährige Engländerin vergewaltigt haben sollte .... gut der war etliche Monate in türkischer U-Haft und ist letzenendes auch verurteilt worden .... wobei es mir (bei meinem Kenntnisstand in dieser Sache) schwer gefallen wäre ihn zu verurteilen .... in diesem Fall stand der Großteil der Bevölkerung wohl eher hinter dem "Täter"

ich sage ausdrücklich, dass ich nichts relativieren möchte (kann ich auch gar nicht, ich habe zuwenig Infos, um abschließend zu urteilen!), ich rate nur zu etwas BESONNENHEIT ... wobei ich weiß, wie schwierig dass grad in solchen Fällen ist.
Jason_V.
Stammgast
#27 erstellt: 01. Okt 2009, 09:12
Im Fall Marco wars eine "Kinderliebe" im Urlaub. Fast gleich alt, kein Mensch weiß was wirklich passiert ist oder wie etwas passiert ist.

Hier haben wir eine 13 Jährige und einen 30 Jährigen. Das Mädchen hat alles vor Gericht gesagt, er hats gestanden. Was ist noch unklar?

Selbst wenn das Mädchen ihn Verführt hätte... er ist 30 Jahre alt! Da muss ich so viel Hirn im Kopf haben dass ich meinen Penis noch ein wenig unter Kontrolle halten kann!
Ich persönlich glaub eh nicht dass sie ihn verführt hat.

Wenn er ihr Champagner gab und sie leicht bekleidet fotografiert hat... das war doch sicher nicht ihre Idee.

Weg mit dem und einen saftigen Denkzettel an ALLE, die hinter einem Kinderschänder (er hat gestanden!) stehen!

Ich sags nur nochmal: wenn ich mich öffentlich hinstelle und bekannt gebe dass ichs nicht schlimm finde wenn ein 30Jähriger eine 13Jährige vergewaltigt, dann will ich nicht wissen was mit mir gemacht wird.

Die beiden Ochsenknechte z.B. stellen sich mit dieser Meinung vor Kameras und sind die jungen Helden. Hier wäre die Berufswahl passend zum Namen angebrachter gewesen.
kölsche_jung
Moderator
#28 erstellt: 01. Okt 2009, 09:28

Jason_V. schrieb:
Im Fall Marco wars eine "Kinderliebe" im Urlaub. Fast gleich alt, kein Mensch weiß was wirklich passiert ist oder wie etwas passiert ist.

Hier haben wir eine 13 Jährige und einen 30 Jährigen. Das Mädchen hat alles vor Gericht gesagt, er hats gestanden. Was ist noch unklar?
....


1. Im Falle "Marco" war es keine Kinderliebe, sondern Vergewaltigung eines Kindes ... so zumindest das erstinstanzliche Urteil!

2. Mir ist völlig unklar, was im Fall "Polanski" genau passierte .... aber wenn du Einblick in die Gerichtsakte hatest .... oder beziehst du dein Wissen aus der Zeitung?

Ich habe oft genug direkte Vergleiche zwischen Gerichtsakte und Pressegeschreibsel ... falls du dich darauf verlässt

Aber nochmal, ich möchte Polanski nicht freisprechen. Falls das von einigen Prominenten gefordert wird, kann ich nur auf obiges verweisen
... keine Ahnung haben, aber mal was "Kluges" sagen
cptnkuno
Inventar
#29 erstellt: 01. Okt 2009, 09:44

kölsche_jung schrieb:
Ich will mich jetzt nicht auf die Seite Polanskis schlagen, aber ...

WER WEIß GENAU WAS PASSIERT SEIN SOLL?

da nutzt auch google nicht, da hab ich auch schon genug Schwachsinn gelesen.
mir ist nur bekannt, dass es zu Geschlechtsverkehr mit einer damals 13jährigen gekommen sein soll, Polanski soll 30 gewesen sein ....

selbst wenn das Kind ihn animiert hätte und "es" gewollt hätte, wäre es wohl strafbar .... ist es aber dann eine "Vergewaltigung"? Wußte Polanski über das Alter des Mädchens? Wie "besoffen" war Polanski?

mich erinnert die Geschichte grad irgendwie an den Marco aus Uelzen, der im Türkeiurlaub eine 13jährige Engländerin vergewaltigt haben sollte .... gut der war etliche Monate in türkischer U-Haft und ist letzenendes auch verurteilt worden .... wobei es mir (bei meinem Kenntnisstand in dieser Sache) schwer gefallen wäre ihn zu verurteilen .... in diesem Fall stand der Großteil der Bevölkerung wohl eher hinter dem "Täter"

ich sage ausdrücklich, dass ich nichts relativieren möchte (kann ich auch gar nicht, ich habe zuwenig Infos, um abschließend zu urteilen!), ich rate nur zu etwas BESONNENHEIT ... wobei ich weiß, wie schwierig dass grad in solchen Fällen ist.


Sehe ich eigentlich genau so. Was noch dazu kommt ist die Tatsache, daß das Opfer eine Verfolgung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möchte, und sie ist sicher nicht von Polanski beeinflußt.
quio
Stammgast
#30 erstellt: 01. Okt 2009, 10:11

Sehe ich eigentlich genau so. Was noch dazu kommt ist die Tatsache, daß das Opfer eine Verfolgung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möchte, und sie ist sicher nicht von Polanski beeinflußt.

Verständlich, die Frau hat mit dem ganzen Thema natürlich abgeschlossen, verdrängt oder was auch immer.

Bringt alle alten Gefühle und Gedanken daran wieder nach oben.

Dazu vermutlich die Presse vor der Tür.

Ich denke es ist klar das sie davon nichtsmehr hören und sehen will wenn man das ganze endlich irgendwann überwunden hat.
Die Frau sollte man da auch auf keinen Fall mehr mit reinziehen.

Ändert aber nichts an der Sache das der seine Strafe verdient hat und ich weiß ehrlich gesagt nicht warum man da besonders besonnen sein sollte, er hats doch schließlich schon damals gestanden.
Sehe den Fall dadurch als ziemlich klar an.

Den Fall von Marco kann man meiner Ansicht nach nicht damit vergleichen.
Wie schon oft erwähnt fehlt natürlich der Altersunterschied und es gab soviele Ungereimtheiten in den Beweisen und Aussagen des brittischen Mädchens.


[Beitrag von quio am 01. Okt 2009, 10:15 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#31 erstellt: 01. Okt 2009, 11:37

quio schrieb:

Sehe ich eigentlich genau so. Was noch dazu kommt ist die Tatsache, daß das Opfer eine Verfolgung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möchte, und sie ist sicher nicht von Polanski beeinflußt.

Verständlich, die Frau hat mit dem ganzen Thema natürlich abgeschlossen, verdrängt oder was auch immer.

woher du das alles weißt ...



quio schrieb:
Ändert aber nichts an der Sache das der seine Strafe verdient hat und ich weiß ehrlich gesagt nicht warum man da besonders besonnen sein sollte, er hats doch schließlich schon damals gestanden.
Sehe den Fall dadurch als ziemlich klar an.

Das amerikanische Prozessrecht hat so seine Eigenartigkeiten, insbesondere in Bezug auf geständige Einlassungen .... ich kann aus der Entfernung nichts über den Wahrheitsgehalt dieses Geständnisses sagen.


quio schrieb:
Den Fall von Marco kann man meiner Ansicht nach nicht damit vergleichen.
Wie schon oft erwähnt fehlt natürlich der Altersunterschied und es gab soviele Ungereimtheiten in den Beweisen und Aussagen des brittischen Mädchens.

Doch kann man, es kommt nicht auf einen Altersunterschied an, sondern auf das Alter des Opfers, dieses ist in beiden Fällen wohl gleich (unter 14). Der Täter muss nur strafmündig sein. Das Alter des Täters spielt auf der Tatbestandebene keine Rolle, erst in der Strafzumessung.

Ob es tatsächlich "Ungereimtheiten" gibt, verrät der Blick in die Akten, nicht der Blick in die Bildzeitung.
quio
Stammgast
#32 erstellt: 01. Okt 2009, 14:38

kölsche_jung schrieb:

quio schrieb:

Sehe ich eigentlich genau so. Was noch dazu kommt ist die Tatsache, daß das Opfer eine Verfolgung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möchte, und sie ist sicher nicht von Polanski beeinflußt.

Verständlich, die Frau hat mit dem ganzen Thema natürlich abgeschlossen, verdrängt oder was auch immer.

woher du das alles weißt ...

Hm einmal gesunder Menschenverstand.
Versetz dich doch mal in die Lage der Frau.
Vor 35 Jahren misshandelt worden und nun kommt das ganze Thema wieder hoch was du mittlerweile hoffentlich längst verarbeitet hast.
Zum zweiten eigene Erfahrung im Bekanntenkreis.
Zwar nichts von solchem Ausmaß aber genug um zu sehen wie schlimm dass schon war.


kölsche_jung schrieb:
[
quio schrieb:
Den Fall von Marco kann man meiner Ansicht nach nicht damit vergleichen.
Wie schon oft erwähnt fehlt natürlich der Altersunterschied und es gab soviele Ungereimtheiten in den Beweisen und Aussagen des brittischen Mädchens.

Doch kann man, es kommt nicht auf einen Altersunterschied an, sondern auf das Alter des Opfers, dieses ist in beiden Fällen wohl gleich (unter 14). Der Täter muss nur strafmündig sein. Das Alter des Täters spielt auf der Tatbestandebene keine Rolle, erst in der Strafzumessung.

Ob es tatsächlich "Ungereimtheiten" gibt, verrät der Blick in die Akten, nicht der Blick in die Bildzeitung.


Oder das genaue hinhören in Berichten und Interviews.
Habe das ganze damals ein wenig verfolgt interessehalber.

Gerichtlich spielt das Alter vielleicht keine Rolle aber es ist doch wohl klar das ein 16 Jähriger schnell mal etwas mit einer aufgetakelten 13 Jährigen haben kann, die er für 15 hält.
Das hätte jedem in dem Alter passieren können.
Dabei gehe ich natürlich davon aus das es einvernehmlicher Sex war.
Es gab damals doch auch wenn mich meine Errinerung nicht trügt ein Gutachten eines deutschen Gerichts das ihn danach für unschuldig hielt.

Ob das gesetzlich eine Rolle spielt ist doch vollkommen nebensächlich.
Es geht vielmehr darum das es Sex unter "quasi" gleichaltrigen ist.
Polanski mit über 30 dagegen sollte doch klar sein dass er die Finger von einer 13 Jährigen zu lassen hat.
Ist doch schon Pädophilie, was es im Falle von Marco ja schonmal nicht war und da genau liegt auch der große Unterschied.

Ach und btw ich lese nur den Sportteil in der Bild am Sonntag ansonsten keinen Bericht aus der "Zeitung".
Mal davon abgesehen dass im Haushalt ausser Sonntags auch keine vorhanden ist.


[Beitrag von quio am 01. Okt 2009, 14:39 bearbeitet]
kölsche_jung
Moderator
#33 erstellt: 01. Okt 2009, 15:51

quio schrieb:
....

Ob das (Alter) gesetzlich eine Rolle spielt ist doch vollkommen nebensächlich.

naja, vor Gericht ist das gesetzliche nicht ganz so nebensächlich ....


quio schrieb:
...Ist doch schon Pädophilie, was es im Falle von Marco ja schonmal nicht war und da genau liegt auch der große Unterschied.

auf menschlicher Ebene geben ich dir ja völlig recht, als 30 jähriger was mit ner 13jährigen anzufangen ist schon völlig krank (selbst wenn man glaubt, sie sei etwas älter und sie "es" will)

in menschlicher Hinsicht liegt der Fall "Marco" sicherlich völlig anders (in juristischer aus meiner ganz privaten Sicht übrigens auch ... ich glaube nicht, dass er zurecht verurteilt wurde)


[Beitrag von kölsche_jung am 01. Okt 2009, 15:52 bearbeitet]
quetzacotl
Stammgast
#34 erstellt: 01. Okt 2009, 15:56
Strafe. Mehr muss man nicht sagen.
quio
Stammgast
#35 erstellt: 01. Okt 2009, 16:00

kölsche_jung schrieb:

quio schrieb:
....

Ob das (Alter) gesetzlich eine Rolle spielt ist doch vollkommen nebensächlich.

naja, vor Gericht ist das gesetzliche nicht ganz so nebensächlich ....


quio schrieb:
...Ist doch schon Pädophilie, was es im Falle von Marco ja schonmal nicht war und da genau liegt auch der große Unterschied.

auf menschlicher Ebene geben ich dir ja völlig recht, als 30 jähriger was mit ner 13jährigen anzufangen ist schon völlig krank (selbst wenn man glaubt, sie sei etwas älter und sie "es" will)

in menschlicher Hinsicht liegt der Fall "Marco" sicherlich völlig anders (in juristischer aus meiner ganz privaten Sicht übrigens auch ... ich glaube nicht, dass er zurecht verurteilt wurde)


Dann sind wir uns ja eigentlich in den wichtigen Punkten einig
kölsche_jung
Moderator
#36 erstellt: 01. Okt 2009, 16:58

quio schrieb:
...

Dann sind wir uns ja eigentlich in den wichtigen Punkten einig :prost


cr
Inventar
#37 erstellt: 01. Okt 2009, 19:01
Normal gibt es eine Verjährung und jeder, der sich dem irrwitzigen US-Rechtssystem entziehen will, hat mein vollstes Verständnis.

Zudem wird hier diskutiert, ohne daß den Diskutanten der genaue Sachverhalt bekannt ist.
zB daß es bereits ein Deal-Settlement gab, daß dann aufgrund eines profilierungssüchtigen Richters mit politischen Ambitionen, wie halt in den USA üblich umgestoßen wurde.
Warum soll er deshalb 50 Jahre sitzen? Die USA hat ein Rechtssystem ohne Maß und Ziel.

Zum haarsträubenden US-Justizsystem kann jedem nur die Lektüre folg. Artikels empfehlen:


http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,427210,00.html
Jason_V.
Stammgast
#38 erstellt: 01. Okt 2009, 20:27
Du weißt schon was du da redest, oder?

Hast du Kinder?
cr
Inventar
#39 erstellt: 01. Okt 2009, 21:33
Du weißt vielleicht, daß es eine Einigung gegeben hat, oder nicht?
Und du kennst vielleicht auch das US-Justizsystem (wenn man es als das bezeichnen will) oder nicht (anscheinend nicht).

Du hast vielleicht auch den Brief des Opfers im Schweizer Tagesanzeiger (oder wo auch immer) gelesen, oder nicht?

Du in der Schweiz die Wogen besonders hochgehen, wird dort auch erheblich mehr berichtet.

Ob ich Kinder habe oder nicht, tut hier gar nichts zur Sache.

Der Prozeß wird Millionen kosten, dem Opfer nichts nützen (mit dem es eine Einigung gibt), aber ein paar Richter und Beamte in Amerika können sich halt profilieren und haben dann Chancen, zum Bürgermeister oder was auch immer gewählt werden. Für mich ist das ganze eine Farce und typisch für die USA.


[Beitrag von cr am 01. Okt 2009, 21:42 bearbeitet]
cr
Inventar
#40 erstellt: 01. Okt 2009, 21:49
Für die, die sich etwas eingehender als in der Bild-Zeitung informieren möchten, empfehle ich zB mal folgende Lektüre:

http://www.nzz.ch/na...recht_1.3738909.html

Vielleicht hilft das ja zu einer etwas differenzierteren Sichtweise.


[Beitrag von cr am 02. Okt 2009, 01:41 bearbeitet]
Jason_V.
Stammgast
#41 erstellt: 02. Okt 2009, 07:40
Jeder Prozess kostet "unnötiges Geld" und dass es em Opfer nix bringt kann man fast ebenso pauschalisieren wenn man davon ausgehen will dass der Täter sich nichts mehr zu schulden kommen lassen will.

Straftat ist Straftat. Verstehe garnicht wie man da so rumdiskutieren kann.

Der Typ hat mit dem amerikanischen Gesetz eine Rechnung offen, wieso sollte man die Unter den Tisch fallen lassen?

Wieso sollte hier jemandem der genaue Sachverhalt bekannt sein? Für mich ist ausschlaggebend:

- Straftat
- bisher keine Strafe
= keine Gerechtigkeit

Nenns einfach oder wie auch immer, aber so seh ichs. Wär er vor 30 Jahren jemandem ans parkende Auto gefahren, o.Ä., dann würd ichs einsehen...
Aber bei sowas doch nicht.
quio
Stammgast
#42 erstellt: 02. Okt 2009, 07:49
Habe den Artikel gerade gelesen.

Aber für mich ändert das überhaupt NICHTS an der Sache.

Einigung hin oder her sowas kann man nicht mit Geld aus der Welt schaffen.

Der Artikel sucht nur Entschuldigen.
Ich finde es Grotesk, die Vergewaltigung eines Kindes mit einer harten Kindheit zu entschuldigen.

Das könnte fast jeder als Grund vorbringen.

In dem Alter weiß man was man macht und egal ob ihm das Mädchen nun angeboten wurde oder wie es auch immer war.

FAKT : MAN HAT VERDAMMT NOCHMAL DIE FINGER VON KINDERN ZU LASSEN

Mehr müsste man eigentlich garnicht sagen.

Da gibt es keine Einigung, da gehört defintiv eine fühlbare Freiheitsstrafe her.

Ich finde die Zitate eine absolute Frechheit in dem Artikel.
Man kann doch nicht sagen er hat genug gelitten und als Gründe anführen, das er die kalten Pariser Winter ertragen hat
und dass seine Karriere stark dadrunter gelitten habe, dass er nicht in Hollywood drehen konnte.

Das sind doch keine Gründe.

Das hat er sich schließlich alles selbst zuzuschreiben, indem er eine 13 Jährige VERGEWALTIGT hat.

Das ist doch kein Delikt das man mit einer schweren Kindheit entschuldigen kann.

Wer da nach Gnade ruft sollte sich wirklich fragen.
Was wäre wenn der eigenen Tochter soetwas passiert wäre.

Edit :
@Jason V.
Genauso sehe ich das auch.
Für mich ist es eine sooooooo klare Sache, es ist mir egal ob es einen politischen oder sonstigen Hintergrund hat.
Vergewaltigung ist Vergewaltigung und dafür hat man sich zu verantworten.
Alles andere ist eine absolute Schweinerei.


[Beitrag von quio am 02. Okt 2009, 07:53 bearbeitet]
cr
Inventar
#43 erstellt: 02. Okt 2009, 09:40
Ermittler die Lügen, es fängt ja schon gut an

http://www.tagesanze...logen/story/10295936

Auch das schafft ja enormes Vertrauen in die US-Willkürjustiz:

http://www.tagesanze...enlos/story/26963152
quio
Stammgast
#44 erstellt: 02. Okt 2009, 10:30
Spielt das denn wirklich eine Rolle ?

Also bisher habe ich das ganze so mitbekommen das aufjedenfall feststeht, dass er die 13 Jährige vergewaltigt hat.
Es ist doch total egal ob das Verfahrensfehler, Befangenheit oder was auch immer passiert ist.

Solange außer Frage steht dass er sich an dem Kind vergangen hat ist alles andere nebensächlich und er sollte dafür zur Verantwortung gezogen werden.
cr
Inventar
#45 erstellt: 02. Okt 2009, 10:41
Das Rechtssystem spielt sehr wohl eine Rolle, weil der Strafrahmen für dasselbe Vergehen von Todesstrafe bis Gefängnis oder Geldstrafe gehen kann.
Auch wenn mir persönlich Polanski gar nicht sympathisch ist, sehe ich hier vor allem viel Selbstgerechtigkeit und Lust an Rache- und Schaujustiz (auch wenn jetzt wieder die Wogen hochgehen werden).
Wie gesagt, es gab eine Einigung, die dann von dem damaligen Richter, der ja selbst eine eigenartige Gestalt ist (link weiter oben) umgeworfen wurde.
Da ohnehin keine faire Verhandlung zu erwarten war, ist er halt geflohen. Würde mich interessieren, wer von den hier Schreibenden das anders gemacht hätte.

Für die, die den obigen Link noch nicht gelesen haben, nochmals das Ganze im Klartext:

>>Dabei entpuppt sich vor allem der zuständige Richter Laurence J. Rittenband (1905–1993) als zwielichtige Figur. Rittenband sicherte sich mit Vorliebe medienwirksame Prozesse (er hatte den Vorsitz bei Elvis Presleys Scheidung und bei Marlon Brandos Sorgerechtsprozess). Er war ein Frauenheld und Antisemit, dem der jüdische Lebemann Polanski suspekt war. Und er kümmerte sich lieber ums Selbstbild und vorgefasste Statements als um Fakten und Gutachten.

Polanski, der sich im August 1977 des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig bekannt hatte, wurde von Rittenband zu einer 90-tägigen psychiatrischen Begutachtung eingewiesen. In dieser Zeit einigte er sich mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe. Nach 45 Tagen kam Polanski wieder frei, worauf in den Medien ein Sturm der Entrüstung losbrach – und Rittenband ein Wendemanöver vollzog: Kurz vor der Urteilsverkündung berief er eine neue Verhandlungsrunde ein und teilte Polanskis Anwälten mit, er wolle den Angeklagten nochmals zur Begutachtung einweisen. Mit der Folge, dass Polanski floh.

Verständnis für die Flucht

Dass der Prozess zur unberechenbaren Farce verkam, wird im Film von zwei Zeugen gestützt. Samantha Geimer, das Opfer, sagt: «Der Richter genoss die Publizität. Ihm war egal, was mit mir oder Polanski geschah.» Der damalige Staatsanwalt Roger Gunson geht noch einen Schritt weiter: Polanski habe unter Rittenband keine Gerechtigkeit widerfahren können. Er habe volles Verständnis, dass Polanski geflohen sei. <<

Nochmals zusammengefaßt:
Er hat sich einem Prozeß entzogen, der zur Farce verkam.


[Beitrag von cr am 02. Okt 2009, 10:49 bearbeitet]
cptnkuno
Inventar
#46 erstellt: 02. Okt 2009, 10:49

quio schrieb:

Also bisher habe ich das ganze so mitbekommen das aufjedenfall feststeht, dass er die 13 Jährige vergewaltigt hat.

Er hatte Geschlechtsverkehr. Unter Vergewaltigung stelle ich mir was anderes vor.
cr
Inventar
#47 erstellt: 02. Okt 2009, 10:55

Wer da nach Gnade ruft sollte sich wirklich fragen.
Was wäre wenn der eigenen Tochter soetwas passiert wäre.


Derjenige hätte seine Tochter wohl auch nicht so am Präsentierteller vorgestellt, wie es hier geschah.
Was hatte eine 13jährige überhaupt auf so einer Party verloren?
Die Mutter ist mindestens genauso schuldig wie P.! Wurde sie eingesperrt? Wegen Beihilfe? Die Mutter war eine zweitklassige Schauspielerin, die auf diese Weise ins Filmgeschäft kommen wollte.


[Beitrag von cr am 02. Okt 2009, 10:57 bearbeitet]
quio
Stammgast
#48 erstellt: 02. Okt 2009, 11:04

cptnkuno schrieb:

quio schrieb:

Also bisher habe ich das ganze so mitbekommen das aufjedenfall feststeht, dass er die 13 Jährige vergewaltigt hat.

Er hatte Geschlechtsverkehr. Unter Vergewaltigung stelle ich mir was anderes vor.


Naja 13 und unter Drogen ich weiß nicht wie es da noch einvernehmlich sein kann.

@cr
Die Mutter ist nicht unschuldig meiner Meinung nach das ist klar.
Aber das gleichzusetzen halte ich für absolut falsch.
Sie kann es zwar möglich machen, aber ohne die kranke Person die ein 13 Jähriges Kind mit aufs Zimmer nimmt
und Geschlechtsverkehr mit dieser ausübt, ist es ja garnicht möglich das etwas passiert.

Natürlich ist das auch abscheuenswert was die Mutter gemacht hat.
Aber es gibt immernoch einen Unterschied zwischen der Person die es möglich macht und der, die die eigentliche Tat dann in Wirklichkeit umsetzt.


[Beitrag von quio am 02. Okt 2009, 11:06 bearbeitet]
cr
Inventar
#49 erstellt: 02. Okt 2009, 11:09
Wenn....
Wenn der Prozeß nicht zur Farce verkommen wäre, wäre Polanski auch nicht geflohen und die ganze Diskussion würde sich erübrigen...
HausMaus
Inventar
#50 erstellt: 02. Okt 2009, 11:12

cr schrieb:

Wer da nach Gnade ruft sollte sich wirklich fragen.
Was wäre wenn der eigenen Tochter soetwas passiert wäre.


Derjenige hätte seine Tochter wohl auch nicht so am Präsentierteller vorgestellt, wie es hier geschah.
Was hatte eine 13jährige überhaupt auf so einer Party verloren?
Die Mutter ist mindestens genauso schuldig wie P.! Wurde sie eingesperrt? Wegen Beihilfe? Die Mutter war eine zweitklassige Schauspielerin, die auf diese Weise ins Filmgeschäft kommen wollte.


ein R. Polanski der in der öffentlichkeit steht sollte wissen was sich gehört und über die konsequenzen bescheid wissen wissen.

geld wie heu und nichts im kopf !

ER UND ANDERE HABEN VERDAMMT NOCHMAL DIE FINGER VON KINDERN ZU LASSEN .

quetzacotl
Stammgast
#51 erstellt: 02. Okt 2009, 11:15
nicht schreien, auch wenn Du in meinen Augen richtig liegst. Kindesmissbrauch ist schlicht erbärmlich und gehört bestraft.

Den Rest sollen die ausmachen, die davon Ahnung haben. In halbjuristische und moralische Diskussionen mische ich mich nicht ein. Bringt eh nichts
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