Autounfall auf Privatgelände, was nun :-(

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El_Greco
Inventar
#1 erstellt: 19. Nov 2015, 23:29
Hallo Leute,
an besagten Tag hatte ich ein wichtiges Vorstellungsgespräch...

Es war ein Betriebs-Parkhaus, ich befand mich auf EG und wollte noch eine Runde machen als ich sah, das hinten mir sich eine Stelle frei macht. Nach dem ich mich in allen Richtungen umgeschaut habe, bin rückwärts gefahren und schon nach paar Metern mit Krach stehen geblieben. War etwas verwirrt, da durch Heckscheibe(Kombi C-Klasse) weiterhin sah ich kein Hindernis, bin also ausgestiegen und erst jetzt gesehen, dass ein BMW links von mir auf Überhollungsspur stand und so sind wir leicht(je 2000€) mit Ecken kollidiert, also ich hinten links und er vorne rechts.

Normale weise gilt auf solchen Flächen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die besondere Sorgfaltspflicht für den Rückwärtsfahrer, aber...

--während ich rückwärts fuhr, ist der Unfallgegner von UG-Ebene hochgefahren und mir quasi unter Heck reingefahren(der meint, dass er stand).

---trotz inoffizieller, zwei Spuren, hat er sich nicht hinten mir postiert(so könnte ich ihn sehen).

---ist nicht links auf Überholspur gefahren oder gar überholt,

sondern ist er links, und teilweise auf meinen Spur, so quasi im Toter Winkel.

---vermutlich hatte er keine Lichtautomatik eingeschaltet(wer muss das beweisen?), da sonst wurde ich das im dunklen Garage sehen, hat nicht gehupt oder sonstiges.

Da bei mir nur wenig zu sehen ist, bei ihm eine Beule an Stoßfänger(Ecke), so deutet das bei Aufprall zwei schweren PKW(Benz+BMW), dass wir nicht schnell gefahren sind(habe klar, kaum gebremst).

Jetzt die Sache ist:

Habe telefonische Rechtsberatung bei A***g in Anspruch genommen und da sagten mir zwei "Anwältinnen", dass ich kaum Chancen habe. Habe dann einen örtlichen Anwalt angerufen der mir eindeutig empfohlen wurde un der hat natürlich auch gesagt, dass ich Null Chancen habe, als ich jedoch einen freigewählten Anwalt anrief, so sagte mir, dass ich in schlimmsten Fall 30% und vermutlich 50% bekomme, mit etwas Glück und Geschick sogar mehr.

Jetzt wem soll ich glauben? Der Eigenanteil liegt leider bei 250€, daher will keine unnötige Kosten generieren, andernfalls, hatte ich keinen Rabattbonus und so wurde ich mein Schaden zurück zahlen können.

Vermute, dass mein Rechtsschutz, deren Anwälte sind so geschult, dass Fälle wie meins, wo der Rechtsschutz mit Sicherheit au Kosten bleiben wurde, da anscheinend anteilige Schuld Verteilung, dass man also dem Kunden von Gericht abrät.

Aus anderer Sieht selbst, wenn bei rechts vor links kollidiert, haftet immer auch der an der rechte Seite zu 20-30%.

Keine Ahnung Jungs, es handelt sich um einen Mitarbeiter, andernfalls, hat er sich lustig gemacht(vielleicht nur Scherz) und meinen Boss gesagt, dass ich ihn auch andere Seite beschädigen kann, so hat er sein Fzg. rundum erneuert.

Hoffentlich kann mit euren Hilfe bis Montag Entscheidung treffen, Gericht oder lassen...
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 20. Nov 2015, 12:23
Moin

Rechtsberatung bei einem Anwalt ist unerlässlich, mehr als 250€ kostet das primr auch nicht..

Wenn das andere Fahrzeug stand und du fuhrst, dürfte allerdings kaum was zu machen sein.
In Parkhäusern ist es in der Regel aber so, das es ganz selten nur bei Kollisionen zu einer 100:0 Schadensschuldaufteilung kommt.

..siehe erster Abschnitt, alles andere geht auch mit Kafffeesatz..
liesbeth
Inventar
#3 erstellt: 20. Nov 2015, 12:45
Geht es Dir um die Bawehr der Ansprüche, dann ist in erster Linie deine Haftpflichtversicherung gefragt, dein Einfluss ist da recht gering.

Möchtest Du deinen Schaden ersetzt haben, geh zu einem Anwalt, hier wird Dir keiner eine seriöse Einschätzung der Angelegenheit geben können/dürfen.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 20. Nov 2015, 12:59
... zumal schon Anwälte konsultiert wurden. Was soll das hier?

Wenn Dir das alles komisch vorkommt, geh unbedingt zum Anwalt. Dein Verschulden verringert sich dadurch nicht, aber Du wirst dann auch nicht übers Ohr gehauen.

Hier kann Dir niemand helfen. Da stimme ich den Vorrednern voll znd ganz zu.
El_Greco
Inventar
#5 erstellt: 20. Nov 2015, 19:09
Hallo Jungs, bin erst vom Arbeit...

Das mit dem Anwalt ist mir ganz klar.Leider telefonisch bekommt man selten Info und eine Beratung wollte ich nur, wenn ich mich für ein Gericht entscheiden wurde. Das blöde ist, ich habe Hemmungen gegenüber meinen Arbeitskollegen auch, wenn ich ihn davor nicht kannte.
Habe mich von euch keine Beratung als solche vorgestellt, lediglich reine Meinung zu der Sache, was glaubt ihr als Straßenteilnehmer und wie wurdet ihr an meiner Stelle vorgehen.

Na ja, glaube werde diese 250€ Selbstbeteiligung einsetzen und gerichtlich vorgehen, da die Anwältin am Telefon dazu geraten hat.
Meine Auto ist mir fast egal, da der C-klasse schon 13 Jahre alt ist(ist mein Zweitwagen) und in kommenden Jahr ersetzt wird, hinzu sieht der Stoßfänger nicht schlecht, lediglich der Lack strapaziert und der Spalt Stoßstange-Karosserie etwas großer geworden ist.

Werde mit Regierung noch reden, wenn Sie zustimmt(davon gehe ich aus) so werde mich nächste Woche bei den Anwalt melden.

Wie die Geschichte ausgeht, werde dann klar berichten
markus_79
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 23. Nov 2015, 16:42
Anwalt ist Blödsinn. Die Sachlage ist doch klar. Rückwärtsgefahren=Schuld. Gegenteiliges kannst du gar nicht beweisen. Selbst wenn er auch rollte und kein Licht anhatte, hast du deine Pflicht verletzt.
Ich hatte übrigens mal genau den gleichen Fall! Ein Auto stand hinter mir ohne Licht und ich habe einen Parkplatz gesehen. Zurückgesetzt und dabei nur in den Spiegel gesehen. Dabei habe ich den anderen üergesehen und fuhr ihm Rückwärts drauf. Obwohl wir uns gut verstanden (sowas muss ja nicht mit Tumult ablaufen) haben wir die Polizei gerufen, die mir dann erklärte, dass ich beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht habe. Ob der anderen nun das Licht an oder aus hatte (was sich nicht so einfach beweisen lässt, wenn die Scheinwerfen in Ordnung sind), sei sowieso unerheblich. Die Polizei hat den Sachverhalt dann leicht anders aufgenommen als er geschehen ist und hat daraus einen Parkrempler gemacht. So blieb das Bußgeld/Verwarngeld bei 30 € (glaube ich, ist ne Weile her) und ich bekam keine Punkte. Diese winken nämlich, wenn man rückwärts fahrend einen Unfall baut.
Bei meiner Versicherung habe ich natürlich dann auch zur Regulierung vorgesprochen, die es genauso wie die Polizei sah. Da besteht keine Chance.
Dort bekam ich auch den Hinweis doch zur Werkstatt zu gehen, auch wenn die erste Schadensschätzung Richtung 50 € ging. Stoßstangen geben nach und das Blech kann darunter beschädigt sein. Schaden lag dein bei meinem relativ neuen Auto bei 2500 € und beim anderen bei 800 €.
Zum Anwalt würde ich nicht gehen, denn die 250€ Selbstbeteiligung werden wahrscheinlich trotzdem fällig und du bezahlst zusätzlich die Beratungskosten. Dazu werden du und dein Arbeitskollege noch einiges an Zeit aufgebracht haben. Egal, wie der Unfall passiert ist, denke ich, dass du Schuld hast. Selbst wenn er die Auffahrt hochgefahren ist, bist du noch immer Rückwärts gefahren.
PS. eine Überholspur im Parkhaus?
PPS: Das Thema Anwalt ist ein Dilemma. Die Rechtschutz möchte so viele Kosten wie möglich vermeiden und rät dir im Zweifel von der Klage ab. Ein Anwalt braucht Fälle (gerade wenn die Kanzlei nicht bis zur Auslastung läuft) und wird dir deshalb immer zur Klage raten, denn du bringst ihm Geld.
Überleg einfach mal, was für dich am günstigsten ist und wirf jeden Stolz über Bord. Dann denke ich, kommst du zum gleichen Ergebnis.
Eisbär64
Stammgast
#7 erstellt: 23. Nov 2015, 20:46
Du solltest deinen Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Letzendlich machen die Versicherungen das mit der Teilschuld unter sich aus. Insbesondere wenn dein Unfallgegner sich auch an deine Versicherung wendet. Ich sehe hier da, es sich um eine typischen Parkplatzunfall handelt eine Regelung auf Teilschuldbasis. Hochgestuft wirst du dann auf alle Fälle wenn du den Schaden nicht zurück kauftst.
Ob du einen Anwlt einschaltest würde ich in erster linie von deiner Schadenersatzforderung abhängig machen. Wie lisbeth bereits richtig geschrieben hat, hast du praktisch keine Möglichkeit bei der Schadensregulierung deiner Versicherung Einfluss zu nehmen und sobald deine Versicherung von Teilschuld oder Vollschuld von dir ausgeht regulieren sie den Schaden. Wenn sie von deiner Unschuld ausgehen wehren sie die Schadensersatzforderung für dich ab, das nennt sich passiver Rechtsschutz.

@markus_79
bei Parkhäusern und Parkpätzen kannst du das mit dem der Rückwertfahrende hat Schuld in der Regel vergesssen, da von allen Kraftfahrer eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert. Da gilt eher wenn es zu einer Kolision kommt haben beide Fahrer schuld es kommt da sehr selten vor das einer zu 100% Schuld bekommt. In der Regel geht es eher 30:70 oder 50:50 aus, also Teilschuld.

lisbeth hat das ganze gut zusammengefas.


[Beitrag von Eisbär64 am 23. Nov 2015, 20:46 bearbeitet]
El_Greco
Inventar
#8 erstellt: 24. Nov 2015, 09:52
Danke Jungs! Bin jetzt gerade aufgewacht(Schicht..) und hab überlegt, was soll ich machen, ein mal für den Anwalt, ein mal ohne, bis mein Kopf tat wieder weh
Mit den besonderen Sorgfaltspflicht war auch bei überlegen, da gerade auf Parkplätzen muss man immer auf sowas vorbereitet sein. Eigentlich wollte in der Moment den Anwalt anrufen.
In mein Kopf lief folgendes Szenario:
-wenn der Fahrer auf andere Ebene rein fährt, so gilt diese besondere Sorgfaltspflicht
verstärkt, so als wollte sich ins Verkehr anschließen, aber...muss ich das nicht beweisen können ?

-der stand auf der linker Hälfte, also den quasi Überholspur, aber so weit links, dass ich rechte Rand seine Auto erfassen könnte.Warum hat er nicht weiter links ausgewichen ?

-ich bin nicht vorbei an Anfahrt zu andere Ebene gefahren, da sonst musste gesondert
aufpassen.

Der Hat nicht gehupt, kein Lichtsignal und:

1). Da es sich um Betriebsparkhaus handelt, passiert bei uns 8std. nix, und bei Schichtwechsel, strömen da hunderte von Autos(nur pro Parkhaus) einmalig, gäbe keine Möglichkeit zu überholen, wurde das schnell zu aussichtslosen Zuständen führen.
Der kannte die Abläufe und wusste bestimmt, dass auf Parkplatz wartende Autos, überholt werden.

2). Wenn er bei Ebenenwechsel, schräg nach oben fährt und gleichzeitig links wendet, so wurde sein Scheinwerfer von oben nach unten und von rechts nach links die dunkle Gegend gründlich ausleuchten und in irgend einen Moment musste sein Lichtstrahl mich erwischen, gesehen habe ich jedoch nicht.

3). Gefahren bin ich langsam, da C-Klasse + BMW über 3 Tonnen wiegen und trotz, dass ich ungebremst rein gefahren bin, hat an beiden Fahrzeugen, entsprechend minimalen Schaden erzeugt.

Ich wollte ein Teilschuld bekommen, jedoch um 50%, damit ich den Schaden an Versicherung zurück zahlen kann und so mit Einstufung nicht steigen, glaube waren bis jetzt SF19 und ca. 30%...
Zahlte bei besagten C.Klasse und Teilkasko mit Selbstbeteiligung um 350€ jetzt wurde eich auf glaube über 40% und ca.500€ steigen Das wäre halb so schlimm, aber es dauert wiederum paar Jahre bis ich bei 30% landen wurde.

Wir habe je Auto um 2000€(bei mir 2500€, bei ihm weiß genau nicht, glaube weniger). Bei 30 : 50, bekomme ich etwas Geld, dass sein Schaden nicht abdeckt, da ich nicht zu viel aus eigene Tasche zahlen will, hilft das nicht weiter bei SF-Einstufung.
Bei 50:50, könnte ich so alle zurück zahle, auch wenn sich vielleicht nicht "lohnt", diese Geld möchte ich nicht.
Es besteht immer ein blödes Gefühl, da der Gegner ein Mitarbeiter ist und mir vertraut hat in dem ich damals auf mich nahm, aber....hatte eilig, in der erste Moment schockiert, die Sache war für mich klar, erst später kamen die Gedanken.

Hätte bloß nicht die unnötige 100€ für Kostenplan gehabt, so mit 250€ Rechtschutzselbstbeteiligung=350€, hätte nicht ein Anwalt riskiert.

Überlege auch diesen Jahr ohne Teilkasko zu fahren(es ist schon altes Fzg.), so spare mir erst mal was...

Mein Kopf explodiert gleich, warum habe ich den blöden Rabattschutz nicht abgeschlossen...

@Markus,
die 250€ zahle ich ein mal, sowohl für beratung wie den Gericht, das ist alles ein Fall.


[Beitrag von El_Greco am 24. Nov 2015, 10:09 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#9 erstellt: 24. Nov 2015, 10:15
Hi,

erstmal ist das kein juristisches Forum. Eine seriöse Einschätzung bekommst Du nur vom Anwalt.

LG Tom


PS: Polizisten sind keine Juristen, sie pfuschen oft und gerne in Unfallberichten rum, damit es einfacher wird, anstatt ihre Aufgabe, eine korrekte Sachverhaltsdarstellung festzuhalten, zu erfüllen. Mittlerweile kommen sie zum Glück nur mehr bei Personenschäden. Standardfrage bei Anwalt/Gericht "Warum haben Sie den Unfallbericht der Polizei unterschrieben, wenn es so nicht war?".
El_Greco
Inventar
#10 erstellt: 24. Nov 2015, 11:08
Ja, Tom,
es ist kein juristisches Forum, da es sich aber um Angelegenheit handelt die jeder mehr oder weniger kennt, wollte erst mal Meinung holen um nicht unnötig zu Anwalt gehen.

Jetzt habe ich mein Versicherung angerufen und folgendes erfahren:

-werde 2016 knapp 100€ mehr zahlen müssen und von jetzigen SF19 auf SF7 rückgestuft werden, eine Frechheit finde ich, nach 19 Jahren ein kleiner Unfall.

-hätte ich den Rabattschutz beantragt, so wäre ich bei Versicherungwechsel sowieso eingestuft, als gäbe den nicht

-ab SF22 wird man milder rückgestuft, da nicht auf SF7 wie bei mir jetzt, sondern ...auf SF8 erst ab SF35 wird man auf SF22 und somit relativ schmerzfrei eingestuft.

Gehen zu Anwalt und auf Wunder hoffen, oder lassen, das die für Selbstbeteiligung ausgegebene 250€, schon 3 jährige Aufpreis für besagte Rückstufung abdecken

In benachbarte Polen, die gleiche Versicherungen kämpfen seit Jahren um Marktanteile, dabei sind die Beiträge um einiges günstiger, trotz viel größeren Risiken und hier...werden wir regelrecht abgezockt...
liesbeth
Inventar
#11 erstellt: 24. Nov 2015, 11:39
Du kannst den Schaden ja auch selbst zahlen und wirst nicht zurück gestuft.

Es bleibt aber dabei Du solltest Dir wenn professionelle Hilfe holen. Jemand mit Fachwissen, wird Dir hier nicht weiterhelfen, da nicht alle notwendigen Informationen vorliegen. Die Antwort von Marcel strotzt nur so von unsauberen bis falschen Pauschalaussagen, sowas hilft schlicht nicht.

Als letzte klugscheißerische Antwort an Tomtiger: Unfallberichte werden nicht von den Unfallbeteiligten unterschrieben. Du meinst vermutlich, dass viele vorschnell eine Verwarnung akzeptieren.
tomtiger
Administrator
#12 erstellt: 24. Nov 2015, 14:07
Hi,


liesbeth (Beitrag #11) schrieb:
Als letzte klugscheißerische Antwort an Tomtiger: Unfallberichte werden nicht von den Unfallbeteiligten unterschrieben. Du meinst vermutlich, dass viele vorschnell eine Verwarnung akzeptieren.


korrekt, es ist das Einvernahmeprotokoll, das unterschrieben wird.


El Greco, jeder hier hatte sicher schon mal mehr oder weniger gravierende Gesundheitsprobleme, trotzdem solltest Du zum Arzt gehen, wenn Du krank bist, nicht hier fragen.

Was helfen Dir Meinungen? Nur ein Anwalt kann Dir nach Prüfung sagen, was Sache ist.

LG Tom
El_Greco
Inventar
#13 erstellt: 24. Nov 2015, 14:09
OK, Jungs, gehe zum Anwalt, 250€ hin oder her, da kann ich zu mindest ruhig schlaffen, wird aber peinlich, wenn vor Gericht, da der andere mein Mitarbeiter ist
Eisbär64
Stammgast
#14 erstellt: 24. Nov 2015, 19:34
Dein Unfallgegner hat eine Direktanspruch an deine Versicherung und die entscheidet was sie zahlt und in wie weit sie von Teilschuld des Unfallgegners ausgeht.
Viele vergessen leider das sie bei der KFZ-Haftplicht kein Mitspracherecht bei der Schadensregulierungen haben. Du hast genauso eine Direktanspruch an die Versicherung deines Unfallgegners und genau bei der Durchsetzung deiner Schadenersatzforderung kann ein Anwalt hilfreich sein. Im Zwiefel schlägst du dich mit der gegnerischen Versicherung vor Gericht rum, der Unfallgegner spielt da eher keine Rolle.


[Beitrag von Eisbär64 am 24. Nov 2015, 19:35 bearbeitet]
El_Greco
Inventar
#15 erstellt: 24. Nov 2015, 23:06
@Eisbär,
selbst wenn der Gegner vor dem Gericht nicht erscheinen wurde, sondern nur seine Versicherung(??) so wird, falls ich mich durchsetze, seine Versicherung bei ihm sich melden um ihn neu einzustufen, und somit weiß der Kumpel, dass ich bei Anwalt war. Andernfalls, glaube ich nicht, dass er meine Hemmungen hätte, daher...
Eisbär64
Stammgast
#16 erstellt: 25. Nov 2015, 11:57
@El Greco

Du bist etwas zu schnell schon beim Gericht, zunächst einmal wird dir die gegnerische Versicherung schreiben wie sie den Vorfall bewertete und wie sie ihn zu regulieren gedenkt. Du kannst dann mit der Regulierung einverstanden sein oder nicht und erst wenn du dich mit der gegnerischen Versicherung nicht einigen kannst kommt es zu einem Prozess und ob es dann überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommt ist alles andere als sicher.
El_Greco
Inventar
#17 erstellt: 25. Nov 2015, 12:30
Bärlein,
so ein Schreiben von gegnerischen Versicherung habe ich bekommen, natürlich mit Ablehnung meiner Ansprüchen.
Komischerweise, am Anfang wollte alles auf mich nehmen, da stellte sich meine Versicherung quer und verlangte, dass ich auf anteilige Schuld plädiere, sonst werden die das machen, inzwischen hat meine Versicherung die Förderungen der Gegner zugestimmt und mir auch geraten aufzugeben...
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 25. Nov 2015, 13:55
Haben Dir das nicht schon drei Anwälte gesagt? Okay, der vierte Anwalt war etwas optimistischer mit seinen 50 %, aber daran muss man dann auch glauben und es durchziehen. Wenn man jedoch selber Zweifel hat, einfach auf den Rat der Profis hören.
El_Greco
Inventar
#19 erstellt: 25. Nov 2015, 13:59
Alle drei waren von Rechtschutzversicherung, daher...
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 25. Nov 2015, 14:01
Richtig, die haben keine Ahnung und wimmeln alles ab.
El_Greco
Inventar
#21 erstellt: 25. Nov 2015, 14:21
Nein, das habe nicht behauptet und vielleicht hast auch Recht, aber...in der Fällen wo der Kunde nur ein Teil für sich gewinnen kann, sitzt der Rechtsschutz auf Kosten und das wollen die nicht, es besteht keine Hoffnung auf 100%, eher 50-30%.
Jetzt hast mich verunsichert, vielleicht hast aber wirklich Recht.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 25. Nov 2015, 16:29
Mal ganz ehrlich, mehr als 10 % darfst Du Dir realistischerweise nicht erwarten.

Der Sachverhalt ist dünn, die Beweislage schlecht, somit bleibt nur Kaffeesatzleserei. Aber schon wenn man die für Dich positiven Umstände heranzieht, kommt nicht viel mehr bei raus.

Also lass gut sein. Geh zum Anwalt und verschaffe Dir die Gewissheit, da das hier im Forum niemand übernehmen kann, siehe liesbeth.

Aber verbeißen würde ich mich hier nicht.
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