Eure Meinung dazu :-)

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maiko80
Neuling
#1 erstellt: 26. Feb 2016, 02:21
Bin heute vormittag auf diesen Bericht gestoßen. Demnach dürfen jetzt Eltern haften, wenn ihre Kids illegal Musik aus dem Internet herunterladen. Was denkt ihr darüber? Ich bin der Meinung, man sollte die Kids zur Rechenschaft ziehen, die Eltern können doch nichts dafür?!


[Beitrag von maiko80 am 26. Feb 2016, 02:21 bearbeitet]
worf666
Stammgast
#2 erstellt: 27. Feb 2016, 18:09
Die Kinder können nichts dafür, da sie noch nicht volljährig und unreif sind. Dazu sind Eltern da.
//Micha
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 21. Mrz 2016, 00:17
Das Thema ist nicht neu und muss nicht zum 100. Mal diskutiert werden.

Aber die Aufgabe der Eltern ist es den Kindern zu vermitteln das soetwas illegal ist und daraus ernstzunehmende Folgen entstehen können. Deinen Standpunkt kann ich nicht nachvollziehen. Es haftet in Deutschland der Anschlussinhaber, er hat dafür zu sorgen dass nichts Illegales über seinen Anschluss geschieht und die Nutzer dementsprechend zu unterweisen. Ich lass bei mir auch nur Freunde über meine Anschluss surfen, wenn ich diesen absolut vertraue und ihnen klargemacht habe das sie dies hier nicht tun dürfen.


[Beitrag von //Micha am 21. Mrz 2016, 00:17 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#4 erstellt: 21. Mrz 2016, 01:12

//Micha (Beitrag #3) schrieb:
Es haftet in Deutschland der Anschlussinhaber, er hat dafür zu sorgen dass nichts Illegales über seinen Anschluss geschieht und die Nutzer dementsprechend zu unterweisen.


Das ist schon cool: Man stelle sich vor, die Gemeinde haftet gegenüber der Bank, weil der Bankräuber über die Straße der Gemeinde gekommen ist...

Zum Thema: Ja, die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und ja, die Lobby der Contentmafia hat ganze Arbeit geleistet.
ZeeeM
Inventar
#5 erstellt: 21. Mrz 2016, 09:50

Soundscape9255 (Beitrag #4) schrieb:
Zum Thema: Ja, die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und ja, die Lobby der Contentmafia hat ganze Arbeit geleistet.


Eltern haften für ihre Kinder ist ja schon uralt.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 21. Mrz 2016, 10:17
..nee, das ist doch die nagelneue Masche der Mafia von GEMA, GEZ und GEOX


Sie sind überall...

Contentmafia..- klingt geil..

Schade, das man da nur mitmachen darf, wenn man selbst mal nen content abgeliefert hat..
Soundscape9255
Inventar
#7 erstellt: 21. Mrz 2016, 12:02

kinodehemm (Beitrag #6) schrieb:

Contentmafia..- klingt geil..


Hat sich als Gegenstück zu "Raubkopierer" etabliert.
jogi59
Inventar
#8 erstellt: 21. Mrz 2016, 15:13

maiko80 (Beitrag #1) schrieb:
Ich bin der Meinung, man sollte die Kids zur Rechenschaft ziehen, die Eltern können doch nichts dafür?!

Kann es sein, daß du den Bericht bzw das Urteil nicht verstanden hast?
Genau das steht da drin.
Die Eltern müssen nur zahlen, weil sie nicht angeben, wer Zugriff auf das Internet über ihren Anschluß hat.

maiko80 (Beitrag #1) schrieb:
Allerdings müssten Eltern Angaben dazu machen, wer außer ihnen Zugriff auf den Internetanschluss hatte und daher „als Täter der Rechtsverletzung“ in Betracht kommt. „Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet“, heißt es in einem der Leitsätze des BGH-Urteils.
Soundscape9255
Inventar
#9 erstellt: 21. Mrz 2016, 15:17
Grad der Punkt stinkt aber zum Himmel und daher auch:

http://www.eurojuris.de/de/node/43694
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:24
Moin

wer Kinder unkontrolliert am Rechner 'spielen' lässt, hat in diesem Moment bereits seine Aufsichtspflicht verletzt.
Etwaige Rechnungen zu Lasten des Erzeugers währen da imo absolut korrekt.

Contentmafia <> Raubkopierer

Raubkopierer verbreiten SW oder Medien-Inhalte mit Gewinnabsicht, obschon sie keine Rechte an diesen erhalten.
Der Begriff raub passt juristisch nicht, aber da ist klar ein justitiables Verhalten.

Wie erklärt sich der Begriff der Content-Mafia?
Wenn ich das Vertriebsrecht an etwas besitze, ist verteidigen dieser Rechte doch absolut OK..

Gegen eine private 'Sicherungskopie' des Käufers gibt es ja keine Handhabe.


[Beitrag von kinodehemm am 21. Mrz 2016, 16:29 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#11 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:31
Wie sieht das eigentlich mit Dualstackanschlüssen aus, wenn die Quelle der Materials nur IPV4 kann?
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:36
Ägypten?
ZeeeM
Inventar
#13 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:40
Das ist bei Kabelanbieter so üblich. Da bekommt der Router eine öffentliche IV6-Adresse, aber eine private IPV4 Adresse.
tomtiger
Administrator
#14 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:46
Herrschaften,

ich empfehle, den Links zu folgen und die Inhalte zu lesen.

Es geht um erwachsene Kinder. Also z.B. der 22 jährige berufstätige Sohnemann lebt noch (oder wieder) im Haus der Eltern und zieht sich Musik rein.

Selbstverständlich muss der Anschlussinhaber bekannt geben, wer sonst noch Zugriff auf das Netz hat, ob nun Untermieter, Mitbewohner oder eben der eigene erwachsene Sohn.


Zu minderjährigen Kindern zitiere ich den letzten Absatz des Beitrages:


Etwas anders verhält es sich bei minderjährigen Kindern. Haben die Eltern nach einem BGH-Urteil vom 15. November 2012 ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings belehrt und haben sie keine Anhaltspunkte, dass sich ihr Kind nicht an ein entsprechendes Verbot hält, müssen die Eltern bei einem Verstoß auch nicht haften (Az.: I ZR 74/12; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag).



Analog der Straßenverkehr:

Borgt sich der erwachsene Sohnemann Papas Benz und rast mit 100 Sachen durch die Wohnstraße, muss der Fahrzeuginhaber (also Papa) entweder die Strafe selbst bezahlen, oder aber bekanntgeben, dass der Sohnemann gefahren ist.


LG Tom
Soundscape9255
Inventar
#15 erstellt: 21. Mrz 2016, 16:58

kinodehemm (Beitrag #10) schrieb:

Raubkopierer verbreiten SW oder Medien-Inhalte mit Gewinnabsicht, obschon sie keine Rechte an diesen erhalten.
Der Begriff raub passt juristisch nicht, aber da ist klar ein justitiables Verhalten.

Wie erklärt sich der Begriff der Content-Mafia?
Wenn ich das Vertriebsrecht an etwas besitze, ist verteidigen dieser Rechte doch absolut OK..


Mach doch einfach mal deine Hausaufgaben, bevor du mal wieder Dinge behauptest, die nicht stimmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Raubkopie

https://de.wiktionary.org/wiki/Content-Mafia
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 21. Mrz 2016, 17:17
Moin

@Soundscape
wer gibt mir hier denn Hausaufgaben auf?
Du?

Was ist denn in den Erläuterungen zu Raubkopie denn entscheidend anders als in meinem post?
Das man sich 7 ??? Kopien für den Eigenbedarf machen kann?
Oder,. das die juristische Bewertung anders ist, wenn man zwar illegale Kopien erstellt, diese aber für sich behält?

Das kann man sicher differentialdiagnostisch prima im Juristen-Forum erörtern..

und der link zu content-Mafia ist inhaltlich ja eher ein dead-link..
Es gibt absolut keinen Grund, warum das geistige Eigentum bzw Film,e Lieder oder sonstwas irgendwie als 'Gemeinbesitz' gelten oder gelten sollen.

Wenn ich mir ne Platte kaufe, kann ich die beleibig oft hören,kann mir auch ne Kopie erstellen fürs auto oder schatzi - wo ist das Problem?

Das ich nicht noch mit der Arbeit von Helene Fischer nebenher ein paar euro verdienen darf?


[Beitrag von kinodehemm am 21. Mrz 2016, 17:30 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#17 erstellt: 21. Mrz 2016, 17:24

kinodehemm (Beitrag #16) schrieb:
Was ist denn in den Erläuterungen zu Raubkopie denn entscheidend anders als in meinem post?


Gewinnabsicht....
ZeeeM
Inventar
#18 erstellt: 21. Mrz 2016, 17:42
Es soll ja durchaus auch schon Fälle gegeben haben bei denen pro Titel durch Abmahnung und Schadenersatzforderungen mehr Knete gemacht wurde als durch den regulären Verkauf.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 21. Mrz 2016, 17:50
..welche andere Absicht sollte man denn beim Erstellen von 500 HdR-Blurays oder nem Stapel Musik-CDs sonst haben?



Aber wir geraten im Sinne des threads OT, daher wieder zurück zu Schaden, Verursacher und Haftung.

@zeem

Abmahnanwälte wären in einer Jagdgesetz-Novelle, die ich zu verantworten hätte, auf der Liste neben Kormoranen und vor Waschbären.


[Beitrag von kinodehemm am 21. Mrz 2016, 17:52 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#20 erstellt: 21. Mrz 2016, 17:57

kinodehemm (Beitrag #19) schrieb:
..welche andere Absicht sollte man denn beim Erstellen von 500 HdR-Blurays oder nem Stapel Musik-CDs sonst haben?


Die wenigsten verkaufen das Zeug, insofern wird es da keinen Gewinn geben.
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 21. Mrz 2016, 18:07
Moin


warst du schonmal in Osteuropa aufm Strassenmarkt? .. oder auf nem deutschen Flohmarkt?

--

Kurzer Ausflug:
Als HK-Fan seit langen Jahren habe/hatte ich hunderte von Kauf-VHS- Filmen, mindestens doppelt soviele Dvds später- und mittlerweile ne Menge blurays.

Erstaunlicherweise haben einige Kumpel von mir deutlich mehr Filme als ich, aber nie Originale gekauft (viel zu teuer, VHS-Kassette 30 DM)
ebenso sieht es bei Musik aus, TB von files, aber keine 50CDs im Schrank.

Natürlich sind all diese files zum grossen Teil illegal erworben - was daran ist richtig oder in Ordnung?

Die Tatsache, das ich persönlcih zB bei den Strassenverkehrsregeln ähnlich kreative Auslegung betreibe wie die Kollegen bei Rechten, bringt mir zumindest regelmässig staatlich angeordnete Wandertage.

Warum also solte das illegale Zugreifen auf fremdes Eigentum - auch wenns NUR Daten sind, weniger sanktioniert werden?

Geklaut ist geklaut.. - selbst wenn ich es nicht weiterverkaufe, sondern hinterher in den Müll werfe.


[Beitrag von kinodehemm am 21. Mrz 2016, 18:11 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#22 erstellt: 21. Mrz 2016, 20:23
Welchen Unterschied macht es wenn ich ein Auto oder Mediendaten im Wert von 20k€ klaue?
Welche Schäden entstehen? Es ist ja nicht unwahrscheinlich, das Kopien von Information, für den Rechteinhaber unter dem Strich positv ausfällt. Entscheiden darüber kann aber nur der Rechteinhaber.
tomtiger
Administrator
#23 erstellt: 21. Mrz 2016, 21:57
Hi,


kinodehemm (Beitrag #16) schrieb:
Es gibt absolut keinen Grund, warum das geistige Eigentum bzw Film,e Lieder oder sonstwas irgendwie als 'Gemeinbesitz' gelten oder gelten sollen.


doch, das ist eigentlich ein ius naturalis. Das Imitat ist die Grundlage der menschlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung.

Das Immaterialgüterrecht ist dagegen sehr sehr jung, bis ins 14. Jahrhundert war der Gedanke des Schutzes des geistigen Eigentums nahezu unbekannt. Das liegt auch daran, dass die Herstellungskosten bzw. die Herstellungskunst auf so hohem Niveau waren, dass die Nachahmung ohnehin nicht wirklich schädigend war. Wirtschaftlich wirklich Sinn macht das ja auch nur unter Nutzung der Massenproduktion. Hier war z.B. der Buchdruck einer der Auslöser. Vorreiter war z.B. Locke.

Aber einer der Hauptinitiatoren der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, Victor Hugo, erklärte damals (1886):


Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit. Jeder denkende Mensch hat ein Recht darauf. Wenn eines der beiden Rechte, das des Autors oder das des menschlichen Geistes, geopfert werden sollte, dann wäre es, zweifellos, das Recht des Autors, denn unsere einzige Sorge gilt dem öffentlichen Interesse, und die Allgemeinheit, das erkläre ich, kommt vor uns.



Noch vor wenigen Jahrzehnten haben Musiker damit Geld verdient, auf Konzerten zu spielen. Tonträger waren ein Mittel, Leute dazu zu bringen, zum Konzert zu gehen. Bis irgendwann mal mehr Kohle durch den Tonträgerverkauf gemacht werden konnte, als mit Eintrittskarten, (manche) Musiker waren auf einmal Millionäre, Konzerte dienten dazu, die Leute zum Tonträgerkauf zu bewegen.


Und hier, in diesem Thread, geht es darum, dass Leute aus dem Internet Musik holen, so wie sie z.B. Musik aus dem Radio aufnehmen. Das ist auch legal, unzulässig ist ja nur, dass sie beim Runterladen die Musik auch wieder für andere bereitstellen. Für die Hersteller von illegalen Imitaten, wo auch die Käufer getauscht werden, und die tatsächlich auf Einkommenserzielung abstellt, gelten logischerweise andere Grundsätze.



Zum eigentlichen Thema:

Der Versuch, zu sagen "Ich war es nicht, wer es sonst gewesen sein könnte verrate ich nicht", war natürlich zum Scheitern verurteilt. Sehr viel interessanter wäre es aber gewesen, wenn die drei erwachsenen Kinder vor Gericht jeweils erklärt hätten "Ich war es nicht.". Die Eltern hätten dann ihre Pflicht erfüllt gehabt. Da wir aber keine Solidarhaftung haben, die Sippenhaft ist seit über 70 abgeschafft, wäre interessant gewesen, was dann passiert. Ich vermute mal von technischer Seite, dass man jedem Mitbewohner einen eigenen Zugang, also eigenen Nutzernamen und Passwort, hätte geben müssen, und entsprechende Logs vorhalten müsste, wer wann eingeloggt war. Aber auch dann wäre es möglich, dass zum fraglichen Zeitpunkt alle drei online waren.

LG Tom
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 22. Mrz 2016, 12:51
Moin


Und hier, in diesem Thread, geht es darum, dass Leute aus dem Internet Musik holen, so wie sie z.B. Musik aus dem Radio aufnehmen. Das ist auch legal, unzulässig ist ja nur, dass sie beim Runterladen die Musik auch wieder für andere bereitstellen. Für die Hersteller von illegalen Imitaten, wo auch die Käufer getauscht werden, und die tatsächlich auf Einkommenserzielung abstellt, gelten logischerweise andere Grundsätze.


nichts anderes sagte ich ja auch- ich glaube nicht, das in D je einer verknackt wurde, der zuhause nur 10 Mixtapes und ein paar gebrannte CDs liegen hatte.

Und wenn ich minderjährige Kinder im Haus habe, muss ich halt potentielle Quellen für ernstes Fehlverhalten nach Möglichkeit elimieren.

Waffenschrank absperren, das Meth in kindersicheren Behältern - und keine Möglichkeit für den 12jährigen, bei Poker-online die Bude zu verzocken - oder morgen Batman vs Superman auf Bluray anzubieten.

Wo /weshalb soll da ne Grauzone sein?
bytelutscher
Inventar
#25 erstellt: 22. Mrz 2016, 13:09

doch, das ist eigentlich ein ius naturalis. Das Imitat ist die Grundlage der menschlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung.


Man stelle sich mal vor, der Erfinder des Rades hätte sich ein Patent oder Copyright sichern lassen.

Bei den Meisten, die Kopien im TB-Bereich zu Haus lagern, geht es doch eher um Sammelsucht.
Die hören oder sehen oder spielen nicht mal alles, was sie da auf ihren Platten speichern.
Hauptsache haben!
Und wenn man es dann genau betrachtet, schaden die damit kaum. Denn kaufen würden sie das Zeugs ohnehin nicht.
Und wenn man sich so manchen Film ansieht oder Song anhört, wäre eine Schadensersatzforderung von Seiten des Hörenden oder Schauenden nicht unangemessen.
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