Auch so ein unendliches Thema, AUTO Reparatur

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highfreek
Inventar
#1 erstellt: 03. Jan 2021, 13:14
Könnte mich gerade Aufregen,

mein Schrauber, dem Ich eigentlich vertraut habe, versucht mich gerade zu verarschen !

Oder wie seht IHR das, eigentlich ist die Sache meines Erachtens glasklar.

Im November kaufte ich 2 neue Winterreifen für vorne beim Reifenhändler, der montierte die Reifen auf den noch losen Felgen.

Kurze Zeit später montierte der Auto Schrauber 2 Neue Querlenker (weil die Karre vorne polterte) und natürlich danach die neuen Winter Reifen vorne.
(Nach derr Montage hat der Schrauber KEINE Fahrwerkseinstellung kontrolliert oder korregiert)

Mitte Dezember waren beide Vorderradreifen Schrott, da außen komplett abgefahren und innen noch neu.
Daraufhin fuhr ich zum Schrauber und zeigte ihm die Reifen, erste Kommentar von Ihm : Was hat deine Frau da gemacht?
Ich : nichts, : Du hast die Spur nicht eingestellt/kontrolliert !
Er : das waren die selben Teile.
Ich : offensichtlich nicht

Daraufhin hat er das Fahrzeug zum Vermessen gebracht und 2 neue Reifen montiert. Das war am 15.12.


Jetzt hat er mir eine Rechnung geschickt, und will die 2 Reifen bezahlt haben, Das Vermessen kann ich ja Zahlen, das hätte er eh machen müssen direkt nach der Montage der Reifen. Aber die Reifen zahlt ja wohl ER !?! , ODER ?

jemand anderer Ansicht ?


[Beitrag von highfreek am 03. Jan 2021, 13:17 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#2 erstellt: 05. Jan 2021, 11:07

highfreek (Beitrag #1) schrieb:
....Im November kaufte ich 2 neue Winterreifen für vorne beim Reifenhändler, der montierte die Reifen auf den noch losen Felgen.

Kurze Zeit später montierte der Auto Schrauber 2 Neue Querlenker (weil die Karre vorne polterte) und natürlich danach die neuen Winter Reifen vorne.
(Nach derr Montage hat der Schrauber KEINE Fahrwerkseinstellung kontrolliert oder korregiert)......


du musst im Zweifel den sogenannten Kausalzusammenhang darlegen und beweisen für

1.) neue Querlenker (ist ja klar);
2.) KEINE Fahrwerkseinstellung kontrolliert oder korregiert (wenn man etwas verbessert, nennt man das übrigens korrigieren...);

2. ist schon gefahrgeneigter, dass es schiefgeht:

2.1: ist immer nach Tausch Querlenker eine Fahrwerkskorrektur erforderlich?!?
2.2: Kannst du nachweisen, dass er keine Fahrwerkseinstellung kontrolliert hat?
2.2: wenn nein, hast du schon verloren.

Wenn er behauptet, er habe kontrolliert u es sei alles OK gewesen, musst du nachweisen, dass es zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht so war. So ist das nun mal im Zivilrecht: der, der was will, muss den Anspruch nachweisen. Bei dem, von dem man was will, reicht ein "stimmt nicht". (Grundsätzlich; die sogenannte Beweislastumkehr ist ein weiteres Thema)

das ist die Rechtslage:
Ehrlich: vergiss das! Abhaken unter schlechte Erfahrungen.

das ist die Rechtslage. Tatsächlich (= das ist die Sachlage) kann man sich ja vielleicht einigen.
highfreek
Inventar
#3 erstellt: 06. Jan 2021, 08:54
Moin, Recht bekommen hin oder her, schuld ist ER,

hatte vorgestern eine ruhige Unterredung mit Ihm, das ist mir zum Glück gelungen.
Darauf hin war ca folgender Wortwechsel :

Ich : Erklär mir bitte mal warum da zwei Reifen auf der Rechnung stehen !
Er : "die hab ich doch ausgetauscht"
Ich : Richtig, aber warum ?
Er :" Die alten waren schief abgelaufen"
Ich : Warum waren die Schief abgelaufen?
Er : " ja, das weiß ich jetzt auch nicht"
Ich : (Vornahme vom Schrauber) , wenn man einen Fehler macht sagt man Entschuldigung und dann isses gut

Er überlegt und dann : was schlägst Du vor?
Ich : Ich zahle die Achsvermessung und das korregieren der Achse und Du die Reifen. Schick mir einfach ne neue Rechnung
Er : ok , ich melde mich
Das hat er vorgestern (ich hatte extra einen Zeugen dabei) zu mir gesagt. Mal warten was kommt , wenn bis Montag nix kommt sende ich einen Wiederspruch zur Rechnung mit den Reifen. Die Rechnung ist am 30.12. im Briefkasten gewesen.
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 06. Jan 2021, 09:48

highfreek (Beitrag #3) schrieb:
Moin, Recht bekommen hin oder her, schuld ist ER,
.....
sende ich einen Wiederspruch zur Rechnung mit den Reifen. Die Rechnung ist am 30.12. im Briefkasten gewesen.


"Widerspruch" gegen eine Rechnung gibt es nicht. Entweder zahlst du dann unter Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung oder ziehst ein ggf. kommendes Mahnverfahren durch - mit entsprechender Unsicherheit, denn ob der Richter das genauso sieht, muss man dann sehen.

In 99% der Fälle wird dann sowieso ein Vergleich vorgeschlagen, was bedeutet, dass du dann einen Teil der angefallenen Aufwände sowieso selber tragen musst, inkl. aller bisher angefallenen Kosten der Rechtshängigkeit....

Einem Vergleich nicht zustimmen, ist häufig eine schlechte Idee, weil dann der Richter ein Urteil schreiben muss (was entsprechend aufwändig ist).
Es soll Fälle gegeben haben, wo der Verdacht entstand, allein wegen der Notwendigkeit des Urteilsschreibens wäre das mit der Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr völlig austarierend gegeben ...
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