Paypal Frage

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Horst3
Inventar
#1 erstellt: 31. Mai 2025, 17:00
Fällt das unter Lifestyle ?

Kennt sich da jemand besser aus als ich ?
Ich habe bereits ALLE möglichen Suchen gestartet und auf der PP Seite komme ich nicht weiter und echte Menschen gibt es dort scheinbar nicht mehr

Ich habe eine PP Zahlung gesendet (vom PP-Guthaben) und anschliessend fest gestellt das ich mich verschrieben habe , hab ein ganzes Wort vergessen.

Die Zahlung ist bei PP jedoch gebucht ,ich kann also nicht mehr stornieren.

Komisch ist : Trotzdem es bei PP gebucht ist ...........

Ich habe zu dieser Email-Adresse dann über GMX eine
Mail geschrieben und diese kam mit einer Mailer Daemon Fehlermeldung zurück.

Im www finde ich diese Emailadresse auch nicht.

Wie kann denn PP die Zahlung buchen wenn diese Adresse scheinbar nicht existiert ?

Wie komm ich denn nun mein Geld zurück ?

ob PP jemals zurück ruft steht ja auch in den Sternen
Horst3
Inventar
#2 erstellt: 02. Jun 2025, 15:00
Passt bloß auf das Euch dieser Fehler nicht auch passiert
Paypal macht rein gar nichts und der Typ meldet sich auch nicht
93,- Euro in der Tonne
dan_oldb
Inventar
#3 erstellt: 02. Jun 2025, 15:15
Vermutlich Family&Friends? Dann sind versehentliche oder falsche Empfängerinformationen ausdrücklich nicht abgesichert.
Horst3
Inventar
#4 erstellt: 02. Jun 2025, 16:01

dan_oldb (Beitrag #3) schrieb:
Vermutlich Family&Friends? Dann sind versehentliche oder falsche Empfängerinformationen ausdrücklich nicht abgesichert.

nee war ganz normal , nicht an Freunde

Paypal schrieb mir heute , da die Zahlung gebucht ist können die nichts machen , ich solle die Polizei informieren


[Beitrag von Horst3 am 02. Jun 2025, 16:03 bearbeitet]
Speed_King
Stammgast
#5 erstellt: 02. Jun 2025, 17:03
Billige Abwimmelei. Die Polizei ist für Straftaten zuständig, nicht für zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Die Zahlung müsste unter diesen Voraussetzungen stornierbar sein. Bislang hat Paypal offensichtlich Geld einbehalten, aber nicht ausbezahlt. Daraus ergibt sich ein Anspruch gegen Paypal, nicht gegen Unbekannt.

Kurzes Googeln ergab, dass man sich die E-Mailadresse sichert, damit ein Paypal-Konto anlegt und sich dann selber das Geld zurücküberweist.

Keine Ahnung, ob's funktioniert. Ist aber einen Versuch wert.
Hüb'
Moderator
#6 erstellt: 02. Jun 2025, 17:27
Eigentlich ein simpler Fall:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
Problem ist hier die Identifikation des Adressaten.

Wenn PP wollte, könnten sie dort hinschreiben und um eine Legitimation für die Zahlung bitten.
Kommt da nix, innerhalb einer Frist, wird zurück gebucht.
Horst3
Inventar
#7 erstellt: 02. Jun 2025, 17:54

Speed_King (Beitrag #5) schrieb:
B

Kurzes Googeln ergab, dass man sich die E-Mailadresse sichert, damit ein Paypal-Konto anlegt und sich dann selber das Geld zurücküberweist.

Keine Ahnung, ob's funktioniert. Ist aber einen Versuch wert.

Ja das hatte ich auch schon ergoogelt , und auch versucht bin aber irgendwie immer in meinem Account gelandet, wahrscheinlich falsch gemacht
und ich bin kein Telekom Kunde ,der Adressat hat ....t-online

edit: hab das eben über einen anderen Browser versucht, da wird erkannt das es dieses Konto bereits gibt
wenn ich jetzt versuche über z.B. mit anderer Email einloggen usw mach ich mich da nicht selber strafbar ?


[Beitrag von Horst3 am 02. Jun 2025, 18:12 bearbeitet]
Speed_King
Stammgast
#8 erstellt: 02. Jun 2025, 18:01
Nein, wenn es dort angekommen wäre, wäre Paypal raus, da Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt.

Der TE müsste sich an den Empfänger wenden und auf sich diesem gegenüber auf § 812 BGB berufen. Das geht auch über Paypal als Zahlungsmittler.

Diese Fallkonstellation gibt der geschilderte Sachverhalt jedoch nicht her. Deswegen ist das mit den Rechtsthemen in Foren auch so eine Sache. Man kann da nur ganz allgemeine Erklärungen geben. Entweder nicht abwimmeln lassen oder mal im Paypal-Forum stöbern, was dort so geraten wird.
Horst3
Inventar
#9 erstellt: 02. Jun 2025, 18:29

Speed_King (Beitrag #8) schrieb:
Nein, wenn es dort angekommen wäre, wäre Paypal raus, da Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt.

Der TE müsste sich an den Empfänger wenden und auf sich diesem gegenüber auf § 812 BGB berufen. Das geht auch über Paypal als Zahlungsmittler.

Ich nehme an das der das Geld schon auf dem Konto hat, über das PP-Portal hatte ich mich schon mehrfach an diesen gewandt.
Ich halte ihm nun noch zu Gute das der evntl im Urlaub ist und die Nachricten sowie die Zahlung noch nicht gesehen hat.
Oder er hält das für eine Betrugsmasche um ihn abzuzocken

Das mit der Legitimation hab ich PP auch nochmal geschrieben.

Hab noch 3 Suchergenisse von Google wo die Mailadresse fast passt , vielleicht finde ich den ja

Ich muss mich sonst wohl ein paar Tage zurücknehmen .....wenn dann nichts passierte muss ich mit dem Verlust wohl leben.

Danke für Euren Input


[Beitrag von Horst3 am 02. Jun 2025, 18:31 bearbeitet]
RoA
Inventar
#10 erstellt: 02. Jun 2025, 19:07

Speed_King (Beitrag #8) schrieb:
....da Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt.

Der TE müsste sich an den Empfänger wenden....


So sieht's aus. Wenn man bei der Banküberweisung ein falsches Konto angibt, ist die raus und man muß sich selbst drum kümmern. Die Erfolgsaussichten sind ungewiß, v.a. wenn der Empfänger in Litauen oder sonstwo sitzt.


93,- Euro


Dafür braucht man in Dtld. eine Menge Sitzfleisch, v.a., wenn beim Empfänger nichts zu holen ist. Klar, man kann sich einen Titel holen, wenn der Empfänger bekannt ist und kann ihn jahrelang ärgern, aber man muß erstmal in Vorleistung treten und bleibt vielleicht auf den Kosten sitzen.
Kaptn_Ahab
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 02. Jun 2025, 20:22
Hi. Es gibt doch das PayPal Verkäufer und Käuferschutz Programm.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security

Kann das in deiner Situation nicht greifen?



Btw. Damals 2016 als mein Vater verstorben ist, hatten wir einen Verrechnungscheck von der Beerdigungsfirma bekommen und ich habe dort einen Zahlendreher eingefügt. Zufällig hatte der falsche Empfänger fast den gleichen Nachnamen wie wir. Wo uns das aufgefallen war und wir einen sehr engen Freund bei der Bank hatten, hat er das Geld, immerhin 8000 €, innerhalb von Minuten auf unser Konto zurückgebucht.

Das müsste doch bei PayPal auch so sein.


[Beitrag von Kaptn_Ahab am 02. Jun 2025, 20:34 bearbeitet]
Speed_King
Stammgast
#12 erstellt: 02. Jun 2025, 22:33
Wie jetzt? Ich dachte, die Adresse existiert nicht.

Nehmen wir mal an, dass doch: Wenn derjenige kein Paypal-Konto hat, wird er das als Spam werten und löschen.

Betrug scheidet lebensnah betrachtet aus, wenn man sich random vertippt. Was sollte das auch für eine Masche sein?
JULOR
Inventar
#13 erstellt: 03. Jun 2025, 08:34

Kaptn_Ahab (Beitrag #11) schrieb:
Hi. Es gibt doch das PayPal Verkäufer und Käuferschutz Programm.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Kann das in deiner Situation nicht greifen?

Doch, eigentlich schon. Ich dachte, darum geht es die ganze Zeit. Ich weiß aber nicht, ob es bei selbstgemachten Fehlern greift. Das ist bei einer "normalen" Bank auch nicht anders. Paypal ist im Grunde auch nur eine Bank.


Wo uns das aufgefallen war und wir einen sehr engen Freund bei der Bank hatten, hat er das Geld, immerhin 8000 €, innerhalb von Minuten auf unser Konto zurückgebucht.

Ist mir auch mal ähnlich passiert, da waren wohl die Kommastellen falsch von mir. Ich habe sofort angerufen und die Bank hat das zurückgebucht. Das war kein guter Freund von mir, aber meine Hausbank und der Fehler war offensichtlich. Einen Anspruch hat man aber nicht. Schlimmstenfalls muss man sich an den Empfänger richten und ihn bitten, das Geld zurückzuüberweisen.
Das ist ja meistens auch gut so. Sonst könnte ich ja losziehen, einkaufen und mir das Geld hinterher wiederholen. Die Zahlung muss für den Empfänger verbindlich sein.


Das müsste doch bei PayPal auch so sein

Ja. Das ist rechtlich auch nur eine Bank. Aber wie gesagt. Probier es weiter über den Käuferschutz. Sonst hast du keinen Anspruch auf Rücküberweisung.


[Beitrag von JULOR am 03. Jun 2025, 08:35 bearbeitet]
Horst3
Inventar
#14 erstellt: 03. Jun 2025, 20:04

Hüb' (Beitrag #6) schrieb:

Wenn PP wollte, könnten sie dort hinschreiben und um eine Legitimation für die Zahlung bitten.
Kommt da nix, innerhalb einer Frist, wird zurück gebucht.
:prost

Dieser Tipp hat dafür gesorgt das PP mir heute mitteilte einen Fall eröffnet zu haben,
der Empfänger hat nun 10 Tage Zeit sich zu melden , danach fällt PP eine Entscheidung ,bin gespannt

ich berichte
Danke Euch
Horst3
Inventar
#15 erstellt: 14. Jun 2025, 17:36
Es ist mal wieder ein Beweis dafür das ,egal wie abwägig die Frage ist .....man bekommt Hilfe

ich hab mein Geld zurück bekommen

Vielen Dank an alle die geholfen haben , besonderer Dank an "Hüb" der Tip war wohl die Nummer 1

Schönes Wochenende, Euch

ach ja ....verschreibt Euch nicht bei Payzahl Zahlungen , ich les lese ab jetzt noch genauer


[Beitrag von Horst3 am 14. Jun 2025, 17:39 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#16 erstellt: 14. Jun 2025, 23:14
Das freut mich zu hören!
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