Möbel Reklamation

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PFL9
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 11. Dez 2009, 02:11
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen.
kurz zur Sache und zwar habe ich vor 2 Monaten eine Wohnwand gakauft die von Monteuren des Möbelhauses aufgebaut wurde.
Nach dem aufbau habe ich gemerkt das die Schubkästen hacken und gleich beanstandet.Naja dachte ich mir kann ja mal vorkommen.

Hier mal die Abläufe der Reperaturversuche seitens des Möbehauses:

1.Neue Schienen wurden bestellt hat aber nichts gebracht weil sie angeblich auch defekt waren (1 Reperaturversuch)

2.Das gleiche nochmal und wieder nichts laut Monteur waren die auch nicht in ordnung. (2 Reperaturversuch)

3.Und das gleiche Spiel nochmal diesmal waren es die falschen Schienen (3 Reperaturversuch)


Habe dann dort angerufen wie so etwas sein kann das die nicht mal in der Lage sind sowas zu reparieren,der Serviceleiter wollte mir dann einen 4 Termin andrehen denn ich gleich abgewimmelt habe.

Habe dann einen Brief an das Möbelhaus geschickt das die Möbel bei mir abgeholt werden sollen und der volle Kaufpreis erstattet wird.

Die antwort vom Möbelhaus kam promt:
Leider ist eine Rücknahme nicht möglich da es sich um einen Versatz von 2 Schubkästen handelt.Ansonsten sei die Funktion voll gegeben.


Muss ich das jetzt so hinnehmen und einen 4 reperaturversuch mitmachen?
Oder wieder einen Brief schreiben? wenn ja was sollte diesmal drin stehen damit es klappt.



mfg


ps:habe leider keinen Rechtsschutz(letztes Jahr gekündigt wall ) muss selber kämpfen ;-)
Level5
Stammgast
#2 erstellt: 11. Dez 2009, 10:45
Hey PFL9,

kann Dir zwar nicht sofort korrekt Antworten, werde aber meine Frau am Wochenende die Antwort schreiben lassen.

Sie hat ihren Betriebswirt an der Möbelfachschule gemacht und hat ihr Möbelhaus vor einigen Jahren geschlossen.

Ich denke dann solltest Du eine gute Basis haben, also noch etwas Geduld, auf ein paar Tage kommt es jetzt eh nicht mehr an.

Bis dann
Thomas
Level5
Stammgast
#3 erstellt: 11. Dez 2009, 19:15
Hallo,

so weiter gehts.

Kannst du bitte mal ein Bild von Deiner Schrankwand einstellen, kann man sich dann besser vorstellen.

Noch ein paar Punkte zum Testen.

Steht die Schrankwand 100 % in Waage ? Bitte einmal die Wasserwaage ranhalten.

Wenn es sich um Schubläden handelt die übereinander angeordnet sind. Tausche die beiden einmal, manchmal gibt es kleine Größenunterschiede.

Also bis dann
Gruß
Thomas
PFL9
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 12. Dez 2009, 02:18
Hi Level5

Die Schubkästen haben ein Dämpfer System also einmal gegendrücken dann gehen bzw. sollten sie aufgehen.
Wohnwand ist laut Wasserwaage gerade.
Die Schubkästen sind nebeneinander 3 in Reihe.
Also Optisch kann mann nichts sehen aber die funktion ist leider nicht gegeben d.h gehen nicht auf weil sie sich verkanten mann muss 5-7 mal gegendrücken damit sie auf oder zu gehen.
Bild werde ich mal machen
Level5
Stammgast
#5 erstellt: 12. Dez 2009, 15:25
Hallo,

das mit 5-7 x gegendrücken ist nicht normal. Wie ist es denn in der Ausstellung beim Möbelhändler??

Ich bin der Meinung, aber schau bitte in die AGB´s vom Kaufvertrag, 2x Nachbessern mußt Du in Kauf nehmen.

Schreibe an das Möbelhaus:

Hiermit setze ich Ihnen - zur letzmaligen Nachbesserung - eine Frist von 4 Wochen zur endgültigen Behebung der Funktionsfähigekeit der Schübe. Nach Ablauf der First bzw. sofern auch diese Nachbesserung keinen Erfolg hat, stelle ich Ihnen die Schrankwand zur Verfügung und fordere die Erstattung des Kaufpreises.

*****

Du kannst auch über einen Nachlass evtl. Verhandeln, wenn Du damit leben kannst.

Wir hoffen Dir etwas geholfen zu haben und wünschen Dir viel Erfolg.


Gruß
Thomas
Superrogi
Stammgast
#6 erstellt: 12. Dez 2009, 17:12
waren die monteure vom möbelhaus oder vom hersteller ???

du könntest auch mit dem möbelhersteller kontakt aufnehmen und ihm dein problem schildern. so etwas mach ich auch, wenn
es mal probleme gibt. die haben immer ein offenes ohr.
die "hersteller" wollen ja auch zufriedene kunden.

gruß, rogi
PFL9
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 13. Dez 2009, 15:07

Level5 schrieb:
Hallo,

Schreibe an das Möbelhaus:

Hiermit setze ich Ihnen - zur letzmaligen Nachbesserung - eine Frist von 4 Wochen zur endgültigen Behebung der Funktionsfähigekeit der Schübe. Nach Ablauf der First bzw. sofern auch diese Nachbesserung keinen Erfolg hat, stelle ich Ihnen die Schrankwand zur Verfügung und fordere die Erstattung des Kaufpreises.

Du kannst auch über einen Nachlass evtl. Verhandeln, wenn Du damit leben kannst.

Wir hoffen Dir etwas geholfen zu haben und wünschen Dir viel Erfolg.


Gruß
Thomas


Danke für die hilfe

Ist eine frist von 14Tagen nicht besser?
Wieviel Nachlass kann ich bei einem Kaufpreis von 1250€ verlangen?


@Superrogi
Die Monteure waren vom Möbelhaus.
Was hat der anruf beim Hersteller gebracht?
Superrogi
Stammgast
#8 erstellt: 13. Dez 2009, 15:41
wenn ich bei den herstellern angerufen habe, war man erstmal
etwas verwirrt. die sind wohl nur anrufe von firmen gewohnt
und nicht von dem endverbraucher.
in der regel wurde ich drei bis vier mal verbunden, bis ich
an der richtigen stelle war. ich habe ersatzteile auch weit
nach der garantiezeit umsonst bekommen. den ein- oder umbau habe ich dann selber vorgenommen.

du hast aber noch garantie. da sollte sich der hersteller doch mal tummeln. die schrankwand hast du dir ja gekauft, weil sie dir gefallen hat. wenn jetzt der hersteller
das problem löst, ist doch alles in ordnung. du hast deine
schrankwand und brauchst nicht wieder in die möbelhäuser gehen
und dir was neues suchen.

bei unserer stollenwand hatten wir eine schublade mit einer ganz anderen holzmaserung. das hat über sechs wochen gedauert.

gruß, rogi
Level5
Stammgast
#9 erstellt: 13. Dez 2009, 15:41
Hallo,

grundsätzlich wären 14 Tage i.O. jedoch sind wir in der Weihnachtszeit, mit den ganzen Feiertagen und dem damit verbundenen "Chaos" solltest Du mit vier Wochen ran gehen.

Nachlaß: Da in der Gesamtheit die Schrankwand Ihren Dienst tut, sichtbar keine Einwände da sind, würde ich mit 20 % Nachlaß in die Verhandlung starten. Unter 10 % sollte das Ergebnis jedoch nocht ausfallen. Dies solltest Du aber im Möbelhaus mit dem Verkaufsleiter ( oder wenn ein kleines Haus mit dem GF oder Inhaber ) direkt tätigen.


Reine Anmerkung:
Anscheinend hat hier der Hersteller der Wohnwand mit dem Lieferanten der Beschläge erhebliche Probleme.

Also auf zum Möbelhaus, entweder letzte Nachbesserung, Wandelung des Kaufvertrages oder Preisnachlaß. Das ist erstens fair und zweitens Dein Gutes Recht !

Gruß
Thomas
PFL9
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 14. Dez 2009, 00:04
Erstmal danke euch für schnelle Hilfe

werde mal nächste Woche dem Möbelhaus ein Besuch abstatten
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