Mal ne Rechtliche Frage

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ruebezahn
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 11. Dez 2009, 23:51
Abend zusammen. Weiß nicht obs hier rein gehört aber trotzdem. Hab bei mir im Auto das Eton Rs160 und wollte das jetzt auch bei meiner Freundin verbaun. Hatte bei e-bay eins gesehn was noch nie benutzt wurde und als ablsolut funktionstüchtig und neu verkauft wurde. Es war aber ein privater Verkäufer. Hab das System dann für 180Euro ersteigert, da es ja nie zum Einbau gekommen war und neu sein sollte. Gestern ist es gekommen und ich hab sofort festgestellt, dass ein TMT total im A...... ist. Die Membran lässt sich mit dem Finger kaum eindrücken, es ist dabei richtig übel am kratzen. Schwingspule? Was soll ich machen, der Verkäufer stellt sich quer und verweist auf Privatverkauf. Mfg
XyMcCoy
Inventar
#2 erstellt: 11. Dez 2009, 23:57
mit ANWALT drohen !! weil wenn was als NEU verkauft muß es auch NEU sein auch bei Privatverkauf .. schreibe den ne richtige böse mail und sage dem das du wenn auf schadensersatz klagst .. was bei privat auch durch geht .. ich mache sehr viel bei ebay und passe da höllisch auf damit es kein ärger gibt
mr.booom
Inventar
#3 erstellt: 12. Dez 2009, 00:01
Wenn es als "neu und absolut funktionstüchtig" verkauft wurde hilft nur mit eBay Kontakt aufnehmen wenn per Paypal bezahlt (Käuferschutz) oder der Gang zum Anwalt. Ist schließlich Betrug, wurde irreführend angepriesen und der Defekt verschwiegen ... da ist es egal ob "von Privat" oder gewerblich erkauft.
Auf jeden Fall Beweismittelsicherung durchführen, sprich eBay-Angebot und alle Korrespondenz ausdrucken.


@Xy: "Richtig böse" kann von nem "Schleimer" schnell als Nötigung ausgelegt werden Immer sachlich bleiben, wichtig!


[Beitrag von mr.booom am 12. Dez 2009, 00:03 bearbeitet]
ruebezahn
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 12. Dez 2009, 00:03
Danke, passe auch immer höllisch auf, und bei diesem Angebot konnte man auch nichts falsch vestehn. Es ist in der Beschreibung als neu und funktionstüchtig verkauft worden. Mit Anwalt hab ich schon gedroht, brachte aber nichts.Mfg
mr.booom
Inventar
#5 erstellt: 12. Dez 2009, 00:08
Dann ab zum Anwalt und sich über eine "eidesstattliche Versicherung" diesbzl. beraten lassen, dürfte zusammen mit ner Klage wohl das einzige Mittel sein dem "Herrn" beizukommen.


Hinweis: Bin kein Anwalt, also ist dies keine rechtliche Beratung und ersetzt diese auch nicht.
XyMcCoy
Inventar
#6 erstellt: 12. Dez 2009, 00:08
also ich habe mal ne mail bekommen wegen einer sache die ich verkauft habe .. ich saß geschockt vor dem rechner .. okay Richtig Böse ist auch ne auslegungssache aber ich habe schon defektes als funktionstüchtig verkauft ausversehen weil ungeprüft und habe aber den käufer sein geld wieder zurück gegeben .. ich bin halt ehrlich und fair .. ebay soll spaß machen und keine abzocke sein .. die alpine 3544 hat auch nur 30€ gebracht aber naja so ist ebay nunmal
lunic
Inventar
#7 erstellt: 12. Dez 2009, 00:08
Wenn du seine Adresse hast, pack die LS ein und fahr hin, zeig ihm die Teile und dann forder dein Geld zurück.

Hat er die Haftung in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen? Sonst bringt der Verweis auf Privatverkauf auch nichts.

Gruß
XyMcCoy
Inventar
#8 erstellt: 12. Dez 2009, 00:10
@lunic wenn der sehr weit weg wohnt hmmm lohnt sich dann meißtens auch nicht
lunic
Inventar
#9 erstellt: 12. Dez 2009, 00:12
Klar wenn er 100 Euro an Sprit verbläst, dann nicht.
Aber wenn sich der Verkäufer taub stellt, dann kann man noch so viele böse Briefe schreiben, kannst auch klagen - aber was soll's bringen?

Gruß
ruebezahn
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 12. Dez 2009, 00:13
mal eben hinfahren wird wohl nichts, da der aus Österreich kommt. Ansosten steht unter dem Angebot nur das übliche: Privatverkauf , keine Rücknahme oder Garantie. Mfg
XyMcCoy
Inventar
#11 erstellt: 12. Dez 2009, 00:15
mach doch mal den link von ebay hier rein bitte
ruebezahn
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 12. Dez 2009, 00:30
Bekomm es nicht verlinkt, aber hier mal alles was er geschrieben hat: BieteNeues noch nie benutztes oder verbautes 2-Wege Frontsystem der Marke Eton RS 160Frontsystem ist ca. 2 Jahre alt, voll Funktionstüchtig und hat keinerlei Abnützungserscheinungen (OVP)Wollte Es eigentlich mit dem Verstärker u-Dimension 2.370 (Was ich auch verkaufe) einbauen aber ist sich wegen Autotausches nicht mehr ausgegangen und hat so einen Platz auf dem Dachboden gefunden.Wer dieses FS kennt weiß dass es ein KLANGSYSTEMist!Hochwertige Materialien wie Aluminium Druckgusskorb, Sandwich Membrane und Seidenkalotten-Hochtöner kommen bei diesem System zum Einsatz.Idealer Austausch für Originale Frontsysteme mit 16er Einsätzte!  Belastbar bis 70 Watt RMSViel Spaß beim bieten !!!(Privatverkauf: Daher keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme)
XyMcCoy
Inventar
#13 erstellt: 12. Dez 2009, 00:32
kannst auch artikelnummer mal posten ...
ruebezahn
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 12. Dez 2009, 00:36
Artikelnummer:190351584281. Hoffe das hilft weiter
XyMcCoy
Inventar
#15 erstellt: 12. Dez 2009, 00:40
das problem ist folgendes .. kenne mich auch nicht super aus nur der kommt aus Ö ich weiß nicht wie man da drann kommt ..
ich gehe von aus das er das system so gekauft hatte und wahrscheinlich unbewußt so wieder weiter verkauft hat ..
aber wie will man da richtig vor gehen es ist betrug .. also ne anzeige könnte man da schon machen
XyMcCoy
Inventar
#16 erstellt: 12. Dez 2009, 00:42
ich kann dir mal was veraten

(Privatverkauf: Daher keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme)

der satz ist in wirklichkeit ungültig weil kein verweiß auf den paragraphen
ruebezahn
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 12. Dez 2009, 00:47
Danke erstmal. Werde den Verkäufer nochmal anschreiben, und ansonsten den Weg zum Anwalt machen.. Gut dass ich Rechtschutzversichert bin ansonsten müsste ich den ja auch noch auslegen. Mfg
XyMcCoy
Inventar
#18 erstellt: 12. Dez 2009, 00:49
du hast schon gute chancen vor allem auf schadensersatz und das kann echt teuer werden für den .. was kostet so ein system neu? also UVP
mr.booom
Inventar
#19 erstellt: 12. Dez 2009, 00:51
Wenn Du diesbzl. Rechtschutz hast auf jeden Fall zum Anwalt, wenn er erstmal nen netten Brief vom Anwalt aufm Tisch hat wird er ziemlich schnell einlenken, die Beweislage bzl. "voll funktionstüchtig" ist m.M. nach ausreichend.
XyMcCoy
Inventar
#20 erstellt: 12. Dez 2009, 01:00
system kostet neu 299€ eigentlich hätteste ja ein schnäppchen gemacht .. aber wie gesagt du hast gute chancen ..
ruebezahn
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 12. Dez 2009, 01:01
Danke, ihr habt mir sehr geholfen. Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten. Ich werde in der Sache bestimmt nicht nachgeben, alleine schon um andere vor solchen Verkäufern zu schützen. Mfg
XyMcCoy
Inventar
#22 erstellt: 12. Dez 2009, 01:04
bitte und ja halt uns ruhig auf den laufenden das wäre klasse .. das ende möchte ich gerne genau wissen .. und übrigens lass die fingern von verkäufern die erst wenige bewertungen haben .. ich habe 100% und über 530 Positive dadurch ich gebe mir da sehr viel mühe das käufer zufrieden sind .. ich habe nämlich ein gewissen was andere leider nicht haben
XyMcCoy
Inventar
#23 erstellt: 12. Dez 2009, 01:06
ganz vergessen ZEUGEN angeben .. beim auspacken und beim testen
ruebezahn
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 12. Dez 2009, 16:09
Hab hier mal seine Antwort auf die Frage , was nun ist ? Zurück kam dann dieseMail: entgegenkommen kann ich dir aus meiner Sicht leider nicht denn das System wurde von mir ja um ?100 unter Neupreis verkauft und es war noch Privatverkauf! Ich werde aber noch meinen Händler kontaktieren um mit ihm über die Herstellergarantie zu reden - evtl. geht da noch was aber an sonsten tut es mir Leid denn wie beschrieben ich habe das FS nie benutzt und konnte daher ja nichts davon wissen! MFG Thomas! PS: Sobald ich eine Antwort von meinem Händler erhalte schreibe ich dir nochmals
XyMcCoy
Inventar
#25 erstellt: 12. Dez 2009, 16:10

ruebezahn schrieb:
Hab hier mal seine Antwort auf die Frage , was nun ist ? Zurück kam dann dieseMail: entgegenkommen kann ich dir aus meiner Sicht leider nicht denn das System wurde von mir ja um ?100 unter Neupreis verkauft und es war noch Privatverkauf! Ich werde aber noch meinen Händler kontaktieren um mit ihm über die Herstellergarantie zu reden - evtl. geht da noch was aber an sonsten tut es mir Leid denn wie beschrieben ich habe das FS nie benutzt und konnte daher ja nichts davon wissen! MFG Thomas! PS: Sobald ich eine Antwort von meinem Händler erhalte schreibe ich dir nochmals


wenn man sich irgendwie einigen kann ist es ja ok .. also schön drann bleiben an der sache
ruebezahn
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 12. Dez 2009, 16:20
Ich halte das mit seinem Händler für ein hinhalten, damit Zeit vergeht. Aber wie , "dumm" kann man denn sein etwas zu Versteigern und bei Problem darauf zu verweisen, dass es schließlich ja auch 100 Euro unter Preis lag?? Und wenn ich etwas nicht getestet habe und nicht genau bescheid weiß , kann ich auch nichts als funktionstüchtig verkaufen. Ich habe jetzt geschrieben, Ihm anzubieten das System zu behalten aber auf seine kosten einen neuen TMT zu besorgen, wenns die überhaupt einzen gibt. Mfg
XyMcCoy
Inventar
#27 erstellt: 12. Dez 2009, 16:27
die gibt es einzeln .. hat er dir zufällig ne rechnung gegeben ? wenn nicht dann soll er dir sie bitte senden .. dann setz dich mit ETON in verbindung und die sind normal so kulant das sie den MT tauschen ..
ruebezahn
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 12. Dez 2009, 16:32
Ne Rechnung hab ich nicht, werd auch erstmal abwarten ob der "Herr" nochmal antwortet. Nicht dass ich nen TMT kaufe und auf den kosten auch sitzen bleibe. 50 Euro wird der ja bestimmt auch kosten? Mfg
XyMcCoy
Inventar
#29 erstellt: 12. Dez 2009, 16:43
ich würde mal mit eton telefonieren wie die so drauf sind ob die so kulant sind .. fragen kostet ja nix
ruebezahn
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 12. Dez 2009, 16:47
ja, werd mich Montag mal mit denen in Verbindung setzen. Wünsch euch noch nen schönen Samstag. Mfg
ruebezahn
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 12. Dez 2009, 22:14
Auf meine Mail , dass ich Rechtsschutzversichert bin und mit dem Anwalt gedroht habe, kam eben das zurück:

Das mit dem rechtsschutz nützt dir heutzutage gar nichts mehr denn dass hat jeder. Das gibt nur unnötige Anwaltkosten und dass wollen wir ja beide nicht. Außerdem habe ich es ja nicht falsch geschrieben. Ich habe das FS neu gekauft und nicht benutzt daher ist es theoretisch (und aus juristischer) Sicht NEU und VOLL FUNKTIONSFÄHIG!! Anwälte könnten auch behaupten dass es bei mir funktionsfähig weggeschickt wurde und Du es falsch gepolt oder zuviel "Saft" gegeben hast und dabei die (was ja auch du überprüfen lassen hast) Schwingspule kaputt gegangen ist! Aber jetzt mal zum wesentlichen! Habe die Antwort von meinem Händler bekommen! Er sagt könnte möglich sein dass es Eton als Garantiefall ansieht. Habe nun Kontakt zu Eton aufgenommen und warte nun mal auf eine Antwort! Wenn daraus nichts wird kannst du entweder einen neuen TMT kauf (kostet derzeit ?70 auf pimpmysound.com) und ich übernehme davon ?20! Heißt für mich ich habe ein Minus von ?120 zum VKP Heißt für Dich du haßt ein Plus von ? 50 zum VKP


[Beitrag von kptools am 12. Dez 2009, 22:25 bearbeitet]
mr.booom
Inventar
#32 erstellt: 13. Dez 2009, 02:45
Ist schön was er da schreibt, entbindet ihn aber trotzdem nicht von seiner (Sorgfalts)Pflicht etwas auf funktionsfähig zu prüfen wenn er es als solches verkauft. Er hat in diesem Fall den Buhmann gezogen weil er es so angepriesen hat, unerheblich ob der Schaden von ihm selbst ausgelöst wurde oder von Anfang an bestand. Diesbzl. ist das "Fahrwasser" bzl. Recht tief genug, lass Dir da keinen Bären aufbinden bzl. "theoretisch (und aus juristischer) Sicht NEU und VOLL FUNKTIONSFÄHIG!!".

Könntest ihn theoretisch ja mal fragen ob er oder sein Anwalt dies mit der Abgabe einer "eidesstattlichen Versicherung" bezeugt, die gilt dank EuGVVO auch in Ö ... und bringt einem im Falle einer vorsätzlichen Lüge bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug ein, und dem Anwalt wesentlich mehr Aber der Weg zu Deinem Anwalt ist noch immer die beste Methode, denn wie solch ein Defekt auftritt ist ihm scheinbar durchaus bekannt
Apalone
Inventar
#33 erstellt: 13. Dez 2009, 14:21

mr.booom schrieb:
Könntest ihn theoretisch ja mal fragen ob er oder sein Anwalt dies mit der Abgabe einer "eidesstattlichen Versicherung" bezeugt, die gilt dank EuGVVO auch in Ö ... und bringt einem im Falle einer vorsätzlichen Lüge bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug ein, und dem Anwalt wesentlich mehr ;)


Nur dass eidesstattliche Versicherungen nicht beliebig sondern nur vor entsprechend zuständigen Personen abgegeben werden dürfen.
Das heißt im vorliegenden Fall ausschließlich nach Rechtshängigkeit im Verfahren. Und ob sich das bei einem Prozessgegner lohnt, der nicht dem deutschen prozessualen Verfahrensrecht unterliegt, mag jeder selber entscheiden.
Wenn zB nach Beweiserhebung die Verfahrenslage doch nicht so klar ist und seitens des Richters ein Vergleich vorgeschlagen wird, hat man mehr Kosten am Bein als das ganze Teil neu kostet. Abgesehen davon, dass nach normalem Gebührenrecht kein Anwalt des Fall übernehmen wird. Lohnt sich einfach nicht. Das heißt dann, man muss einer individuellen Gebührenabrechnung zustimmen (geht ja problemlos nach RVG), die dann deutlich höhere Kosten generiert.

Meine Meinung: bei dem Kaufpreis des Teils lohnt sich das auf gar keinen Fall!
mr.booom
Inventar
#34 erstellt: 13. Dez 2009, 15:04
Natürlich ist der Streitwert sehr gering, keine Frage, fraglich auch ob seine Rechtsschutz da schon einspringt (also erst anrufen vorm Gang zum Anwalt ). Aber mir würde es da rein ums Prinzip gehen, grad wenn jemand scheinbar arglistig täuscht und kaputt als funktionsfähig verkauft brennt mir die Hutschnur
(dieser Sachverhalt ist natürlich nicht bewiesen, sondern meine persönliche Meinung da es sich für mich leider so darstellt)

Auch kostet die EV Geld, keine Frage, werden m.W. erst nach Verfahrenseröffnung von der Rechtsschutz erstattet. Abgegeben werden darf sie m.W. von jeder natürlichen Person, ich z.B. durfte mal eine auf der Zulassungsstelle nach Verlust meines Kfz-Briefs abgeben.

Auch ist "der nicht dem deutschen prozessualen Verfahrensrecht unterliegt" mittlerweile passé, dank des EuGVVO ist das Zivilrecht länderübergreifend innerhalb der EU anwendbar wenn ich das richtig verstehe ... eine der wenigen sinnvollen EU-Regelungen
ruebezahn
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 13. Dez 2009, 15:17
Hi, es gibt was neues. Nachdem ich Ihm ganz klar geschrieben habe, dass ich mit allen möglichem Mitteln gegen Ihn vorgehn würde und wenn nötig sagar draufzahlen würde, kam heut Morgen das zurück: Es ist mir einfach zu blöd mit dir umherzustreiten! Schick mir einfach das FS zurück gib mir deine Bankdaten bekannt und du kannst dein Geld wiederhaben! Alles andere wäre mir wegen dir echt zu dumm!
Apalone
Inventar
#36 erstellt: 13. Dez 2009, 15:18

mr.booom schrieb:
von jeder Person, ich z.B. durfte mal eine auf der Zulassungsstelle nach Verlust meines Kfz-Briefs abgeben.


Natürlich von jeder natürlichen Person, vom wem sonst?!?
Darum ging es nicht...


mr.booom schrieb:

Auch ist "der nicht dem deutschen prozessualen Verfahrensrecht unterliegt" mittlerweile passé, dank des EuGVVO ist das Zivilrecht länderübergreifend innerhalb der EU anwendbar wenn ich das richtig verstehe ... eine der wenigen sinnvollen EU-Regelungen :)


Falsch. Es gibt kein einheitliches euröpäisches Zivilrecht.
Dass man seine Ansprüche innerhalb der EU einheitlich und einfacher durchsetzen kann, setzt nicht automatisch nationales Verfahrensrecht außer Kraft.

Die deutsche ZPO muss natürlich angewendet werden.

Die Begründung "rein ums Prinzip" hilft da nun mal gar nicht.
Einen Maximalanspruch v 300,- auf einem nichtnationalen Rechtsweg durchsetzen zu wollen, ist absolut nicht zu empfehlen. Es sei denn man hat viel Zeit, ist bereit, im Zweifel mehr Geld zu investieren als das Ding neu kostet, und man ist bereit, für die Durchsetzung des Anspruches auch mehr als ein bis zwei Jahre zu kalkulieren.

Dann kann man das machen...
photocatcher
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 13. Dez 2009, 15:30
Aus Österreich ersteigere ich prinzipiell grundsätzlich nichts. Außerdem hatte der Verkäufer gerade einmal 2 (positive) Bewertungen als Käufer! Bei solchen Konstellationen ist immer Vorsicht angesagt. Klar hilft Dir das in keinster Weise jetzt weiter, aber bei ebay müssen immer alle Sinne geschärft sein, aber sebst dann ist man vor solchen Machenschaften nicht immer gefeit.
XyMcCoy
Inventar
#38 erstellt: 13. Dez 2009, 15:34
Ich habe mal Versucht einen Pioneer original karton zu verkaufen nie nie nie wieder ... die leute können einfach nicht lesen und dann der stress

der verkäufer hat bestimmt zwei ebay namen was ja leider einige haben .. und ja es wird viel schrott verkauft .. ich versuche immer gewissenhaft zu beschreiben ..

ich würde wie gesagt nochmal mit eton reden sonst ist nachher noch geld und system weg ..


[Beitrag von XyMcCoy am 13. Dez 2009, 15:38 bearbeitet]
mr.booom
Inventar
#39 erstellt: 13. Dez 2009, 15:38
Hey, das klingt doch mal erfreulich. Jetzt nur die Frage wie das zeitlich mit zurückschicken und überweisen ablaufen soll, nicht das Du dann dem Geld hinterher rennst.



@Apalone:
Ok, wenn es sich bzl. Vereinheitlichung so verhält ists natürlich dumm gelaufen, keine Frage, hätte da mit meinen zugegeben Noob'schen Kenntnissen halt was anderes erwartet. Du scheinst in der Materie (die ich pers. ja eigentlich hasse ) doch etwas mehr bewandert zu sein
ruebezahn
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 13. Dez 2009, 15:39
Naja, aus Fehlern lernt man. Ich bin sonst auch immer vorsichtig, aber zu spät. Kann jetzt nur hoffen, dass er mir wirklich mein Geld erstattet und dann bin ich fertig mit dem Kerl. Es ist halt traurig, dass es solche Typen gibt. Trotzdem hät ich den mal gerne kennengelernt, bei dem Schwachsinn den er mir geschrieben hat. Auch der Name seines Mathelehrers hätte mich bei der Kostenrechnung die er aufgestellt hat mal interessiert . Mfg
ruebezahn
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 17. Dez 2009, 02:12
So, es gibt ein Happy End. Der Verkäufer hat mir mein Geld und den Versand erstattet. Morgen werde ich dass Eton zurück schicken. Schade dass manche immer erst einsichtig werden, wenn man den juristischen Weg androht. Naja , wenigstens hab ich mein Geld wieder, obwohl mir nen wie beschrieben neues Rs 160 für die Kohle lieber gewesen wär. Aber dann wird halt noch nen bißchen gespart und dann beim Händler gekauft. Mfg
mr.booom
Inventar
#42 erstellt: 17. Dez 2009, 02:36
Hey, das klingt doch mal richtig gut.

Geld zurück ok ... aber inkl. Versand für Rückweg zu ihm? Wow, für soviel Entgegenkommen würd ich ihm doch glatt ne Stange Maoam als Dankeschön reinlegen
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