Der Klangbeispiel Thread MK III

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SGibbi
Gesperrt
#1 erstellt: 09. Mai 2010, 17:55
Der Klangbeispiel Thread MK III

Das Thema ist nicht neu. Heute ist "Bilder Eurer Plattenspieler" einer der essentiellsten Threads hier im Forum, und ich gebe der Szene noch 3 bis 5 Jahre, dann wird "Klangbeispiele Eurer Plattenspieler" der essentielle Thread sein. An dieser Entwicklung möchte ich teilhaben.

Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile fast durchwegs gegeben. Wer einen modernen Mutimedia Rechner besitzt, verwendet diesen auch zum Aufzeichnen, sei es Audio oder Video, oder beides. Die Auswirkungen der Digitalisierung, der Eigenklang der MPEG Datenreduktion, usw. sind mittlerweile volkstümlich und in einem derartigen Maße bekannt, daß man den so erzeugten Soundfiles eine gewisse Objektivität und eine wissenschaftliche Verwendbarkeit zusprechen darf. Es ist längst kein Geheimnis mehr, daß das Fraunhofer Institut den 192er MP3 Standard als "CD Qualität" offeriert, und daß studiointern 256er MPEG Files für das Mastering von CD's eingesetzt werden. Mit einem 320er MP3 sollte man demnach bereits den "Fortschritt" analoger Quellen einfangen können, selbst das 96/24 Format ist mittlerweile auf breiter Front in den freien OGG-Vorbis Codec implantiert worden. Gemeinsam ist allen diesen Files, daß sie per Internet austauschbar sind, je nach Größe sogar per Wählmodem, und (mittlerweile) ein Niveau erreicht haben, das sich für wissenschaftliches Arbeiten, für den wissenschaftlichen Austausch, eignet.

"Der Klangbeispiel Thread MK III" zeigt denn auch das breite Interesse, aber auch die Problematik bereits in seinem Namen an. Ich habe bisher an 2 Stück solcher Threads teilgenommen. Beide mußten aus urheberrechtlichen Gründen abgelöscht werden, und hatten teilweise ein arges Nachspiel für die jeweiligen Threadstarter. Obwohl solche Threads im Detail auch eine Werbung für die Tonträger darstellten - bei gut gelungenem Demo hat man die LP nachgekauft - ist ein solcher Austausch gemäß Urheberrecht grundsätzlich verboten. Hinzu kommt das Problem, daß solche Threads als "Anstiftung zur Straftat" ausgelegt werden können. Eine solche Förderung von Illegalität kommt gemäß Deutschem Recht nochmals teurer als das eigentliche Vergehen.

Sehen wir nun in die Praxis. In studentischen Kreisen ist es längst üblich, daß sich Freunde vor dem Kauf ein paar MPEG Files von ihrem Audiozeux austauschen, und danach überlegen, den jeweiligen Plattenspieler, das jeweilige Pickup oder die jeweilige Phonostufe usw. zu kaufen. Ich gebe der Szene noch 3 bis 5 Jahre, dann wird sich im analogen Bereich ohne ein "sauberes", reproduzierbares Demo nichts mehr verkaufen lassen. Ich selbst bin als Hersteller von Phonostufen bekannt geworden, ich habe mitte der 80er Jahre die ersten modernen Multi-EQ-Phonostufen entworfen, gebaut und bis zuletzt auch verkauft, eine Tendenz, welche sich im aktuellen HighEnd Bereich mehr und mehr durchzusetzen scheint. Es ist auch mir nicht entgangen, daß gerade solche Phonostufen nicht nur für das direkte Hören, sondern vermehrt für die hochqualitative Digitalisierung und Archivierung von Tonaufnahmen eingesetzt werden, ggfs. auch als Auftragsarbeit. Der gesamte Analogzweig, selbstredend auch (m)eine Phonostufe(n), werden sich in naher Zukunft daran ermessen müssen, wie gut oder schlecht das Resultat eines digital codierten Mitschnitts ausfällt.

Bisher biete ich keinerlei Internethandel für meine Phonostufen an. Ich bin der Überzeugung, daß der Kunde das Produkt vorab des Kaufes anhören und ausprobieren soll, dies beinhaltet die klassische Vorführung, z.B. beim Händler. Ein paar fesche Internetsprüche als Werbung mögen wohl ganz interessant sein, für die Intervention einer neuartigen Technik - etwa der gibbertlichen Multi-EQ-Technologie - eignen sich solche Plattformen nicht, weil die Möglichkeiten nicht nachvollziehbar sind. Ich habe viel und hart Kritik im Internet erhalten, doch sieht man etwas genauer hin, so hat fast keiner dieser neunmalklugen Kritiker jemals ein Gerät von mit gehört oder gar besessen. Die Foren zitieren und verbreiten in erster Linie Vorverurteilungen, und nicht selten sitzen hinter den superprivaten Accounts rein gewerbliche Interessen - Sorry, das ist leider so, Foren sind manipulierbar.

Das Thema mag unter uns Analogies derzeit noch so verpönt sein, doch gerade Techniken wie das Einmessen (m)einer Phonostufe(n) auf das Pickup, die von mir einst intervenierte moderne Multi-EQ-Technologie, Sinn & Unsinn eines Mono Schalters, usw., usf. kann man recht gut anhand eines Digitalfiles nachvollziehen, und es wird eine Menge von Leute geben, die das denn auch tun (werden). Die Verluste digitaler Codierung sind ja (mittlerweile) nicht mehr unbekannt, und es gibt ja gottlob auch keine Klobberei mehr, falls man darauf hinweist. Soweit es gelingt, solche Quantisierungsverluste durchzuhören, gewinnen die Digitalfiles eine sagenhafte Objektivität. Für den Vergleich eignen sie sich allemal, solange man gleiches mit gleichem vergleicht, d.h. die Digitalisierungen gegeneinander spielt. Das letzte Quäntchen wird man selbstredend weiterhin in Analog genießen, ich spreche hier ausdrücklich von wissenschaftlicher Arbeit, nicht vom Endprodukt Compact Disk. Die CD war nach meinem Ermessen schon zum Zeitpunkt ihrer Einführung technisch überholt, derzeit bietet bereits ein 96/24 Download aus dem Internet eine bessere digitale Qualität als die im Handel teuer gekaufte CD. Wer vor diesem Hintergrund noch eine CD teuer einkauft, scheint richtiggehend blöde zu sein, um einmal einen Werbeslogan des Handels zu zitieren. Wer hingegen eine hochqualitative Analogkette benützt, wird noch etwas länger mitreden dürfen. Mit der Möglichkeit wirklich hochwertigen digitalen Home Recordings kann die Analogwelt derzeit nur gewinnen.

Ich sehe also eine Tendenz zum digitalen Demo. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ob dies als Plattform für private Poserei, für wissenschaftliche Arbeit (Dokumentation von Modding & Tuning) oder als gewerbliches Demo (z.B. für meine Phonostufen) eingesetzt werden soll. Der Austausch von digitalen Mitschnitten wird in jedem Fall zu einer gewissen Objektivität, und damit zu einer Verbesserung der Qualität führen. Da wird sich in den nächsten Jahren noch einiger Spreu vom Weizen trennen.

Ich würde daher gerne den Klangbeispiel Thread wieder aufleben lassen. Zudem ein umfangreicher Thread mit einer möglichst große Anzahl von verfügbaren Demos eine Vergleichsmöglichkeit bietet, d.h. der Interessent kann selbst und einigermaßen objektiv entscheiden, ob die jeweilige Tuningmaßnahme oder das jeweilige Gerät den Aufwand wert sind. eine solche Vergleichsmöglichkeit würde im rein gewerblichen Rahmen entfallen, falls ich als Hersteller mit zwei oder drei Stück gewerblichen Demos ankomme, und keine Vergleichsmöglichkeiten anbiete (bzw. anbieten kann). Daher eignen sich private Foren vorzüglich für ein solches Thema, und ich hoffe, daß meine Mitstreiter das genauso sehen (werden).

Ob an einem solchen Thread ein Interesse besteht, brauche ich Heute nicht mehr zu erfragen. Meine erste Frage an die Diskussionsrunde beträfe, wie man den Dateiaustausch "legalisiert". Und ich meine damit eine wirklich saubere, transparente, 100% legale Lösung für den wissenschaftlichen Datenaustausch von digitalem Audiofile Demo Material.

Mein zweites Interesse beträfe ein Votum für oder gegen spezifische digitale Standards. Bisher arbeite ich für die qualitativ besseren Demos in mit dem 320er lame (MP3) Codec im 44/16 Format. Dies kann wirklich jeder abspielen, das ist das Hauptargument. Wird sich das 96/24 Format in einem solchen Maße verbreiten, oder wird man in naher Zukunft (ich denke in 3 bis 5 Jahren) mit dem klassischen 44/16 MP3 mehr an (Kauf-) Interessenten gewinnen ?

Ich möchte nicht schließen ohne einen Dank an die Pioniere der bisherigen Klangbeispiel Threads. Ich gehe mal davon aus, daß auch dieser Thread wieder ein reiches Interesse findet, und ziemlich lang werden wird. Es ist bereits bisher eine Menge interessantes Material entstanden, und ich danke für den bisherigen wissenschaftlichen Austausch auch von Klangdateien. Vorab jeglichen Uploads bitte ich jedoch im Interesse aller Teilnehmer um eine einwandfreie, belastbare Klärung der Möglichkeiten.

- Dipl. Ing. (FH) Gibbert
Mimi
Schaut ab und zu mal vorbei
#2 erstellt: 12. Mai 2010, 22:08
Hallo Stefan,

da ich das Thema sehr interessant finde, möchte eine neue Idee einbringen.

Zum einen müßte es doch legal sein, LP-Aufnahmen auszutauschen,
wenn Absender und Empfänger beide in Besitz einer original
LP dieser Aufnahme sind, oder etwa nicht ????


Weiterhin konnte ich im Text des Urheberrechts noch keine Formulierung finden,
die einen privaten Austausch von Aufnahmen des eigenen Plattenbestands verbietet, deshalb wäre es für noch gut zu wissen wo dieses Verbot herkommt.

Hier als Ergänzung auszugsweise der Text des Urheberrechts (UrhR):

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern,
sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. . . .
§ 85
Verwertungsrechte
(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. . . .


Wie sind denn eure Meinungen oder Erfahrungen darüber ?

Viele Grüße
Michael
SGibbi
Gesperrt
#3 erstellt: 13. Mai 2010, 01:14

Mimi schrieb:

Hallo (...) Weiterhin konnte ich im Text des Urheberrechts noch keine Formulierung finden, die einen privaten Austausch von Aufnahmen des eigenen Plattenbestands verbietet, (...) Hier als Ergänzung auszugsweise der Text des Urheberrechts

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch sind (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. . . .

§ 85
Verwertungsrechte (1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. . . .


Hallo Michael,

und Grüße an einen der Pioniere des Themas

Du verweist auf einen interessanten Widerspruch im Urheberrecht, wonach einerseits der Hersteller des Tonträgers das ausschließliche Recht besitzt, diesen zu vervielfältigen (§ 85), und andererseits private Vervielfältigungen des Werkes zulässig sind (§53).

Eine Besonderheit der Digitalen Klangdatei betrifft, daß diese nicht an einen Tonträger gebunden ist. Die von Dir zitierten §§ wären demnach nichtig. Das Recht geht in Anbetracht moderner Möglichkeiten schlichtwegs am Thema vorbei. Um so "blumiger" kommen dann die aktualisierend auslegenden Rechtskommentare daher.

Ich bin leider kein Rechtsexperte, ich hoffe daß "Silberfux" & Co. noch in den Thread finden. In der Tat sollten wir positiv an die Sache 'rangehen, und uns erst einmal Gedanken machen, was eigentlich erlaubt ist. Eine besondere Problematik ergibt sich daraus, daß bei der Überspielung von Schallplatte nach Digitalfile ein Wechsel des Mediums stattfindet. Es müssen demnach die klassischen Regelungen des Mediums "Vinyl" genauso respektiert werden wie die Regelungen des neuartigen Mediums "Digitale Klangdatei". IMHO, d.h. In den Grenzen meiner eingeschränkten Rechtskenntnis wäre denkbar:

(1) Zum Zwecke von Forschung & Lehre ist so ziemlich alles zulässig.

(2) Falls wir Digitale Klangdateien zum eindeutig erklärten Zwecke der Forschung austauschen, sollte das legal sein.

Ich denke, daß der berechtigte Anspruch des Endverbrauchers, betreffs einer "forschenden" Vergleichsmöglichkeit früher oder später obsiegen wird, ob ich das als Hersteller will oder nicht. Beim Händler durfte man ja auch probehören, warum soll das über's Internet verboten werden können ?

Allein - bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Du triffst bei mir halt auf eine Ausnahme, weil meine Geräte seit jeher für die technisch korrekte Restauration von analogen Aufnahmen eingesetzt werden. Als "gewerblicher" der Comunity ein paar Digitale Klangdateien für "Forschungszwecke" zu geben - die Kritik könnte ja auch negativ ausfallen, ein Risiko ist schon dabei.

Sofern wir uns auf die Freiheit der Forschung & Lehre stützen wollen, müssen wir sicherstellen, daß die digitalen Klangdateien nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Kritisch wird das erfahrungsgemäß dann, wenn die Datei auf einen öffentlich zugänglichen Server hochgeladen wird. Es ist eingehend bekannt, daß so ziemlich alle großen Musikverlage automatisierte Suchmechanismen verwenden. Früher identifizierte man eine Datei anhand von Endung, Titelname oder Interpret. Heute haben wir eine Technologie, da auch mein Handy nach runden 10 Sekunden des Anspielens bereits Interpret & Musikstück im Klartext benennt.

Es wäre einmal interessant zu erfahren, wo die legale Forschung, die legalisierende Privatsphäre anfängt, und wo sie endet. Im Forum verstecken sich die Leute zum Zwecke der folgenfreien freien Meinungsäußerung unter einem "Nick", weder der reale Name, noch Anschrift etc. sind bekannt. Ein Austausch Digitaler Klangdateien auf dieser Ebene dürfte illegal sein.
Jazzy
Inventar
#4 erstellt: 13. Mai 2010, 21:41
Solange Abmahnanwälte einen Großteil ihres Monatsverdienstes mit ebendiesen verdienen,und selbst vor Anstiftung nicht zurückschrecken,und auch immer Recht vor Gericht bekommen,sehe ich schwarz für solche Austausche.Die Paragrafen sind übrigens so weit gefasst,das die Auslegung zum Würfelspiel verkommt.
SGibbi
Gesperrt
#5 erstellt: 02. Jun 2010, 17:05
Wie sieht es eigentlich mit einem Austausch von Demos per eMail (z.B. GMX MediaCenter) oder Foren-PN (z.B. PN-Anhang) aus ? Auch ein Austausch über den Forenserver wäre denkbar, weil auf diesem Wege softwareseitig sichergestellt werden kann, daß nur angemeldete Forenteilnehmer mit wissenschaftlichem Diskussionsinteresse an die Files 'rankommen.

Dem steht eine ggfs. hohe Belastung des Forenservers entgegen, sodaß ich mit dieser Frage auch die Administration höflichst zur Diskussion einladen möchte.

Des weiteren ist natürlich auch hier eine Rechtsfrage offen, also bitte bis auf Weiteres nichts hochladen. Wir wollen auf gar keinen Fall etwas illegales oder unerwünschtes tun.
lunatic303
Stammgast
#6 erstellt: 03. Jun 2010, 00:16
Hallo,

ich fände das Thema auch sehr spannend. Eine Frage stellt sich mir aber vorab, unabhängig vom rechtlichen Aspekt des Dateiaustauschs: Sollten nicht vorab bestimmte Stücke / LPs für Aufnahme und anschließenden Austausch ausgewählt werden, als eine Art standardisierter Test-Parcours? Diese Stücke sollten das Equipment fordern und so beschaffen sein, dass man bestimmte Fragestellungen vergleichbar beantworten kann. Falls man so vorgeht, sollte es doch möglich sein, Rechteinhaber zu finden, die, auf freundliche Anfrage hin, Material für dieses Projekt freigeben würden. Schließlich ist das hier ein gut frequentiertes Forum und der Werbeeffekt wäre sicher nicht zu verachten.

Grüße,

Patrick
SGibbi
Gesperrt
#7 erstellt: 03. Jun 2010, 01:17
Hallo Patrick, Danke für Deine Antwort.

Das Thema "standartisiertes Musikstück" wie auch das Thema "standartisiertes Pickup" hatten wir schon einmal in einem der vorherigen, abgelöschten Threads andiskutiert.

Falls wir uns einigen "können" wäre das sicherlich okay, und bei einem meiner Bekannten lagert auch noch ein Stapel pressfrischer LP's einer ehemaligen Wiesbadener Indie-Band. Ich habe die Freigabe von Verleger und einem Bandmitglied, die Aufnahmen "stückweise" zu veröffentlichen zu dürfen, falls mit der Veröffentlichung gleichzeitig eine positive, werbende Darstellung für die Band und die Tonträger verbunden ist. (Hi, falls Ihr mitlest - nochmals vielen Dank). Letzteres (Werbung) ist hier im privaten Forum allerdings verboten, schon die "Einigung" ist schwierig. Es müßte eine völlig lizensfreie, weitgehend kostenfreie, völlig ungewerbliche, nicht werbende Demo Schallplatte oder sowas sein, und dann auch noch von guter Pressqualität.

Mit etwas Übung & Erfahrung kann man aber auch so einigermaßen durchhören. Die Demos aus den abgelöschten Threads klangen derart deutlich verschieden, daß ich mal zu behaupten wage, daß es in jedem Fall 'was bringt für den Vergleich. Bei einer gewerblichen Vorführung, etwa auf einer Messe, kannst Du ja auch nur selten eine ganz bestimmte Referenzaufnahme verlangen. Die HighEnd Society hatte mal versucht, alle Aussteller so weit zu verpflichten, daß wenigstens eine ganz bestimmte AAA CD bei allen Ausstellern auf Anfrage vorführbar war. In der Praxis scheiterte das schon daran, daß einige Aussteller ausschließlich analog vorführen. Ich selbst verwende für's "Referenzhören" sogenannte Weißpressungen (erste 300 Abzüge) von M-45 Maxi Singles. Andere würden vermutlich ausschließlich LP wollen. Für die Vorführung einer Multi-EQ Phonostufe wird man zudem auch N-78 abspielen. Probleme über Probleme.

Ich denke, wir sollten erstmal die anstehenden Fragen lösen, und uns dann bei Bedarf - gerne auch kontrovers - solchen Details widmen.
lunatic303
Stammgast
#8 erstellt: 03. Jun 2010, 12:26
Moin Gibbi,

und ebenfalls Danke für das offene Ohr. Bevor meine Intention falsch gedeutet wird, noch ein paar Worte dazu. Die standardisierten Stücke habe ich primär wg. der potentiell unproblematischeren rechtlichen Situation vorgeschlagen. Natürlich würde es (mir) auch leichter fallen zu vergleichen, das halte ich aber nicht für essentiell. Du hast sicher Recht, mit etwas Hörerfahrung dürfte auch sehr unterschiedliches Material verwertbar sein.

War also eher als Möglichkeit gedacht, die anstehenden Fragen zu lösen, als das spätere Verfahren zu definieren - dafür würde mir ohnehin die Erfahrung fehlen.

Falls sich ein Weg finden würde, die Auswahl der Musikstücke nicht aus rechtlichen Gründen einschränken zu müssen, wäre das im Sinne einer abwechslungsreichen Diskussion sicher besser.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man Auszüge aus Stücken auf Websites verwenden kann, zumindest wenn ein werbender Effekt damit verbunden ist und man zuvor bei den Rechteinhabern angefragt hat. Wobei es sich bei mir niemals um Major Labels gehandelt hat, da sieht die Sache wahrscheinlich anders aus. Außerdem ist das Jahre her, damals waren viele wohl noch froh um Veröffentlichung im INet, mangels eigenen Fachwissens. Heute hat ja jede Garagenband eine MySpace-Site mit den entsprechenden Möglichkeiten.

Grüße,

Patrick


[Beitrag von lunatic303 am 03. Jun 2010, 12:29 bearbeitet]
lotharpe
Inventar
#9 erstellt: 03. Jun 2010, 19:36
Wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn man wie ich über einen privaten Ftp-Server Vinylaufnahmen austauscht?
Der Server ist nicht öffentlich und nur für einen kleinen ausgewählten Benutzerkreis zugänglich.
Dabei handelt es sich um Freunde und gute Bekannte.


[Beitrag von lotharpe am 03. Jun 2010, 19:42 bearbeitet]
lunatic303
Stammgast
#10 erstellt: 03. Jun 2010, 21:24
Ich denke, das tut nichts zur Sache. Es findet eine Weitergabe statt und das ist nicht erlaubt. Meines Erachtens darf man nur die berühmte Privatkopie zu Archivierungszwecken und für den Eigengebrauch anfertigen. Absolut sicher bin ich mir aber auch nicht..

Grüße,

Patrick
Mimi
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 03. Jun 2010, 22:45
Hallo,

ich habe in der rechtlichen Landschaft noch mal quer gelesen,
und möchte das gerne hier weitergeben.

Die private Vervielfältigung ist nicht nur ist nicht nur sinnvoll als Backup, sondern auch ausdrücklich erlaubt in analoger und digitaler Form.
Man darf diese Privatkopien also nicht gewerblich nutzen,
aber das möchten wir ja ohnehin nicht.
Man darf die Privatkopie jedoch privat weitergeben.

Ihr merkt schon - es dreht sich alles um die Frage:

Was ist privat, was ist öffentlich ?????

Die Wissenschaftlichkeit, die auch noch oft in diesem Zusammenhang genannt wird und in §51 Abs.1 aufgeführt wird,
trifft zwar unsere Absicht mit dem Vergleich der Klangeigenschaften unserer Vinylaufnahmen,
aber die "Wissenschaft" ist hierzulande auf Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen beschränkt.
Dafür sind wir hier viel zu "privat"

Das Hifi-Forum selbst ist natürlich öffentlich, weil jeder die Beiträge einsehen kann.

Wenn man aber einen Thread erstellt und über PM sich mit einigen Mitgliedern austauscht,
müsste das meiner Meinung nach durchaus in den privaten persönlichen Bereich gehören.

Immerhin kann man ja auch keine Massenmails erstellen, sondern nur einen Teilnehmer einzeln ansprechen.

Dazu kommt noch, dass die Plattenaufnahmen nur dann sinnvoll zu vergleichen sind, wenn man die gleiche Platte zu Hause hat.
Und dann, davon bin ich reinen Gewissens überzeugt, handelt man rechtskonform, da man ja einen Originaltonträger besitzt !!!!!!


Gleichwohl hat Jazzy bestimmt recht, wenn er die Praxis der Abmahnungen anführt und einige Leute sogar Geld damit verdienen können.

Fazit:

Auch wenn der Vergleich von Schallplattenaufnahmen im legalen privaten Bereich möglich ist,
dürfte die Angst vor Abmahnungen, eine sinnvolle Beschäftigung mit dem Thema hier im Forum schwierig machen.



@lunatic303:
Die Frage, welche Platte man wie als Standard heranzieht verliert im Lichte der obigen Problematik leider stark an Bedeutung.
lunatic303
Stammgast
#12 erstellt: 03. Jun 2010, 22:50
@mimi: Genau das sage ich doch auch. Wie in meinem letzten Post ausgeführt, schlage ich dieses Verfahren ja in erster Linie vor, um rechtliche Klippen zu umschiffen, weniger wegen möglicherweise besserer Vergleichbarkeit. Vielleicht meine Posts noch mal lesen?

Grüße,

Patrick
hifi-zwerg
Stammgast
#13 erstellt: 04. Jun 2010, 09:40
Hallo,

da es Vinylaufnahmen ja schon recht lange gibt, könnte man ja auch auf Bereiche ausweichen, die nicht mehr unters Urheberrecht fallen, also Beispiele von Komponisten und Textern die mehr als 70 Jahre tot sind bzw. Stücke anonymen Ursprungs, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden. Dies würde die Sache natürlich ehr auf Klassische Musik Volksmusik/Folk/Traditionals oder frühen Jazz beschränken da es aber nicht um Musikaustausch sondern um Klangbeispiele geht soltte das doch eine Möglichkeit sein. Wenn mann dann noch das erlöschen des Leistungsschutzes nach 50 Jahren berücksichtigt, sollte man ganz auf der sicheren Seite sein. es muß ja nicht zwangsläufig eine 50 jahre alte LP sein, es reicht ja wenn die Aufnahme 50 Jahre alt ist. Im Bereich der Klassik sollte es ja genug gute Stereoaufnahme aus den späten 50gern geben, die weit verbreitet sind und qulitativ hochwertig genug für Klangbeispiele sind.

Obiges basiert natürlich nur auf meiner Rudimentären Kenntnissed des deutschen Urheberrechts, wie das in anderen Ländern aussieht weiß ich nicht, aber wenn es zumindestim Deutschsprachigen Raum ähnlich aussieht, könnte man ggf. mit einem disclaimer die anderen raushalten (man darf nur weiterklicken wenn man in der EU wohnt oder in einem Land bei dem das Leistungsschutz gesezt ...)

Gruß
Zwerg
Platte74
Stammgast
#14 erstellt: 04. Jun 2010, 17:38
Lieber Zwerg,

damit hast Du mit Deinen "rudimentären Kenntnissen des deutschen Urheberrechts" tatsächlich den ersten rechtlich vertretbaren Vorschlag gemacht! Die Schutzfristen von 70 Jahren p.m.a. (Urheberrecht an Komposition/Text) bzw. 50 Jahren (Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller) sind EU-weit harmonisiert.

Alle anderen Vorschläge hier im Thread lassen einem Urheberrechtler die Nackenhaare zu Berge stehen...

Die (naturgemäß recht enge, aber im Hinblick auf mögliche Abmahnungen praktisch relevante) Sichtweise der Musikindustrie lässt sich übrigens hier nachlesen:

Privatkopie

Analoge Grüße
Malle
SGibbi
Gesperrt
#15 erstellt: 05. Jun 2010, 03:58
Danke für die vielen Antworten. Bei allen Hürden - Es geht voran !

Also erstmal habe ich 'nen Hals, daß wir hier vom Hüb' ins "Off Topic" gebummst werden, die Autorität der Moderation muß aber leider respektiert werden. Zudem bleibt man im "Off Topic" länger oben. Wenn in ein paar Jahren - und davon bin ich überzeugt - eine Lösung da ist, wird man Threads wie diesen hier sicherlich auch im HF etwas anders bewerten. Dann wird "Klangbeispiele Eurer Plattenspieler" einer der erfolgreichten Threads sein, und davon bin ich überzeugt.

@ Patrick / Lunatic 303

Sorry für das Mißverständnis um das "standartisierte Musikstück". Da ich mich entschuldigen muß, greife ich den Topic noch einmal auf. Gehe mal anders 'ran; Mache uns einen Vorschlag !

In den alten, gelöschten Threads wurde z.B. "The Wall" von "Pink Floyd" diskutiert - die hat so ziemlich jeder im Schrank, und darf daher private Kopien für Eigenbedarf davon anfertigen. Die Weitergabe ist zwar per Gesetz verboten, läßt sich aber durch die Lüge "legalisieren", wonach man die Kopie auch selbst angefertigt haben könnte, der Austausch kostenfrei erfolgt ist, und daß der Musikindustrie keinerlei Schaden entstanden ist. (falls dem denn auch nachweislich so ist, anm.). Man ist damit aber noch immer zumindest im Grenzbereich zur Illegalität, weil die Gesetze keine unbegrenzte Menge von privaten Backups zulassen. 10 Klangbeispiele von 10 Forenfreunden sind 9 Kopien zu viel, gemäß Deutschem Gesetz. Für das Ausland sieht es wieder ganz anders aus, Polen, z.B. gilt derzeit als Hochburg der Internetpiraterie, in den USA hingegen ist teilweise nicht einmal das private Backup zulässig.

Diese Aufnahmen sind zudem nicht lizensfrei, und Kopien dürfen nicht auf öffentliche Server. Die "Legalität" wäre begrenzt auf Fälle, da die eigene Anlage der Kopie qualitativ überwiegt. Wären die Fremdüberspielungen von HighEnd Freunden der eigenen Anlage vorzuziehen, sind wir bereits illegal. Darüber hinaus müßte zu 100% sichergestellt sein, daß jeder Diskussions-Teilnehmer bzw. Downloader diese Scheibe selbst besitzt - ein Kaufzwang, im privaten Forum verboten.

Mich persönlich würde mal interessieren, wie es um ehemalige "Benefizschallplatten", z.B. "Band Aid" ausschaut. Diese waren lizensfrei. Die Musikindustrie hatte sie international freigestellt, und auf alle Einnahmen verzichtet. Es wäre aber ziemlich makaber, den ehemaligen Schaden anderer Heute für eine lizensfreie PD als freie Technikreferenz zu verbraten. Falls sowas 'durchkommt, will ich schon im Vorfeld zur Spende angeregt haben, damit der ursprüngliche Sinn der Sache erhalten bleibt.

Aber auch die Zeiten, da man völlig freie "PD" Werbeschallplatten für Drum Drehtabak oder Peerwool Weichspüler oder Bizzl Limonade usw. kostenlos zur Aktion mitbekam, und wo die Firmen auch noch dankbar waren, wenn man diese Werbebotschaften öffentlich verbreitete, sind leider seit 20 Jahren vobei. Die sehr fotogene Bizzl Limonade Picture Disc mit 'nem riesengroßen Smiley 'drauf geht Heutzutage bei Auktionen sogar 'richtig teuer weg.

Ich habe, wie gesagt, eine Freigabe von einer Wiesbadener Indie-Band, aber die LP's kosten Geld, und die Freigabe ist an eine positive Erwähnung von Band & Tonträger & Bezugsquelle gebunden.

Solcherlei scheitert daran, daß Werbung (strenggenommen auch Benefizwerbung) oder gar Kaufzwang hier im Forum verboten ist. Es wäre also eine Übereinkunft mit der Moderation nötig, welche uns z.B. erlauben könnte, hier einen uralten Werbespot für Peerwool Weichspüler als Referenzaufnahme zu gebrauchen. Vorausgesetzt, daß alle diese Platte noch im Regal haben

Also Vorschläge, bitte.

@ Zwerg

Das mit dem Urheberrechtsverlust nach 70 Jahren ist mit äußerst großer Vorsicht zu genießen. Aufgrund meiner Multi-EQ-Phonostufen habe ich manchmal mit solchen Aufnahmen zu tun. Das Urheberrecht erlischt nur dann, wenn die Erben keine Verlängerung geltend machen. Ich habe vor einiger Zeit z.B. einen ganzen Stapel interner alter Weißpressungen von Maria Callas per Multi-EQ vom Rumpelkammersound befreit, und als Auftragsarbeit für den pensionierten ehemaligen Tontechniker digitalisiert. Die Erben der Callas (und andere) haben einen Fortbestand der Schutzrechte angemeldet. Das "Lebenswerk" der Callas ist kürzlich auf CD neu erschienen, wird nun erneut vermarktet. Die teils uralten Aufnehmen muß ich hoch & heilig als Interna, quasi als einen internen Archivauftrag der Musikindustrie selbst, unter striktem Verschluß halten.

Wie man mir damals im Gespräch hochrangigst mitteilte, sind der Urheberrechtsverlust sowie der Übergang ins "Volksgut" strittig. Der Künstler Drafi Deutscher etwa versuchte sich in so ziemlich jedem Interview als Komponist "moderner Volkslieder" zu profilieren, sehr zum Ärger seiner Verleger, die dann stets das Dementi nachreichen mußten. Selbstredend sind auch die Aufnahmen von "Drafi Deutscher" urheberrechtlich geschützt, bis Heute. Aber auch dann, wenn ein eigentlich lizensfreies Volkslied neu interpretiert wird, ist die Aufnahme nicht lizensfrei, es ist dann halt die Interpretation des Künstlers geschützt.

Gibbies alte Meinung

Die einzige Möglichkeit sehe ich nach wie vor darin, daß im Sinne von Forschung & Wissenschaft so ziemlich alles erlaubt ist, so weit es eben den Forschungs- & Wissenschaftszwecken, z.B. der Verbesserung der Technik der Phonographie, dient. Das ist im Gegensatz zu "Mimi"'s Ansichten durchaus auch für Privatleute erlaubt. Jedermann darf Forschen, es gibt kein Gesetz, das irgendjemandem die wissenschaftliche Arbeit verbietet, und Jedermann darf z.B. ein Patent für seine Erfindungen anmelden.

Allein, es muß auch bei einer solchen Declaration zu 100% sichergestellt sein, daß kein Mißbrauch stattfinden kann. Öffentliche Server verbieten sich aus diesem Grunde. Wie es mit dem privaten ftp-Server, quasi einer BBS (Mailbox) auf Anruf aussieht, weiß ich nicht. Am Ende krame ich dann den 486er und das FroggyComm wieder aus, um mir mit 14.4 und Z-Modem auf Anruf von Rechner zu Rechner wirklich "Point To Point" ein paar Daten zu tauschen.

Phu, war wieder viel zu viel. Pause !

@ malle - Platte 74

-> jeder sollte Deinen Link klicken <- ich war sogar am überlegen, es hier einzubinden. Eine zumindest gut, allgemein verständliche Quelle aus erster Hand.

@ Mimi - Vorsicht mit öffentlichen Rechtsauslegungen. Am Besten beim originalen Wortlaut des Gesetzestextes verbleiben, oder zumindest ein wörtliches Zitat und eine nachgeschobene "frei Meinung". "Worst Case" wäre ein Mißverständnis mit der Auslegung, daß solche Darstellungen zur Straftat anstiften. Wenn sowas 'hochkommt, 'bistePlatt. Man umgeht das Problem, indem man sich z.B. auf Musterurteile der Gerichte stützt. Falls Du Musterurteile finden kannst, welche Deine Thesen stützen, darf man das (und bei möglichst wörtlichem Zitat) allerdings durchaus öffentlich verbreiten.
hifi-zwerg
Stammgast
#16 erstellt: 07. Jun 2010, 10:56
Hallo SGibbi!

Auch ich war erst überrascht, als der Fred verschoben wurde, abrer nach kurzem Nachdenken halte ich das für richtig. auch wenn der Anwendungsfall von Dir für die Analogtechnik gedacht war, handelt es sich eindeutig um ein juristisches Thema. Da es ein juristisches Thema ist, sollten wir Bauchgefühle und wenig präzise Ausdruckweisen vermeiden, das wird dann nur zu Irrungen und Wirrungen fürhren (Ich habe al Projktmanager viel mit Rechtsanwälten und Juriste im internationalen Bereuich zu tun, zwar nicht im Bereich der Schutzrechte, und kenne mich daher etwas in dieser Denkweise aus, auch im Gebaren wie man versucht mit scheinjuristischen Argumenten etwas durchzusetzten). Da ich in den Schuztrechten etwas unbewandert bin, kann ich leider keine Antworten auf Deinen Post geben, aber ich versuche mal mit ein paar Fragen Wege für weitere Untersuchungen und recherchen zu öffnen, in der Hofnung einen juristisch und technisch gangbaren Weg zu finden.



Die Weitergabe ist zwar per Gesetz verboten, läßt sich aber durch die Lüge "legalisieren", wonach man die Kopie auch selbst angefertigt haben könnte, der Austausch kostenfrei erfolgt ist, und daß der Musikindustrie keinerlei Schaden entstanden ist. (falls dem denn auch nachweislich so ist, anm.).


- kann man etwas durch eine "Lüge" legalisiere, m. W. nein?
- Ist ein entstandener Schaden Vorrausetzung für den Bestand der Scutzrechtverletzung? m. W. nein, d. h. auch wenn nachweislich kein Schaden entstanden ist besteh weiterhin eine Schutzrechtverletzung. M. W. ist eine private weitergabe zulässig, aber schon verschenken, also dauerhaft weitergeben nicht. W

Wie Du auch fetsgestellt hast, ist dieser Weg ungangbar.


Mich persönlich würde mal interessieren, wie es um ehemalige "Benefizschallplatten", z.B. "Band Aid" ausschaut. Diese waren lizensfrei. Die Musikindustrie hatte sie international freigestellt, und auf alle Einnahmen verzichtet.


Ich gehe davon aus, daß der Urheberschutz der Komponisten und Texter weiterbesteht und nicht aufgehoben werden kann. Die Urheber können natürlich für einen bestimmten Zweck auf die Einnahmen verzichten, aber das Urheberrecht und der damit verbundene Schutz bleibt bestehen. Insofern glaube ich kaum, daß Benefizplatten PD oder sonstie gemeinfrei sind.


Das mit dem Urheberrechtsverlust nach 70 Jahren ist mit äußerst großer Vorsicht zu genießen. Aufgrund meiner Multi-EQ-Phonostufen habe ich manchmal mit solchen Aufnahmen zu tun. Das Urheberrecht erlischt nur dann, wenn die Erben keine Verlängerung geltend machen. Ich habe vor einiger Zeit z.B. einen ganzen Stapel interner alter Weißpressungen von Maria Callas per Multi-EQ vom Rumpelkammersound befreit, und als Auftragsarbeit für den pensionierten ehemaligen Tontechniker digitalisiert. Die Erben der Callas (und andere) haben einen Fortbestand der Schutzrechte angemeldet.


Die Auusagen hier sind mit etwas unscharf, der Urheberschutz (für 70 Jahre) hat nichts mit Callas zu tun, das bezieht sich auf den Texter und Komponisten. Beim Repertoire der Callas ist allerdings bei Puccini zu bedenken, daß einige Librettisten sehr alt geworden sind, (Renato Simoni, Librettist von Turandot hat bis 1952 gelebt, also wird Turandot erst 2022 gemeinfrei, egal wer das gesungen hat und wann das aufgenommen wurde, G. Forzano lebte bis 1946, G. Forzano gar bis 1970 usw.).

Was heißt vor einiger Zeit, was sind uralte Callas Aufnahmen? Auch wenn es vereinzelte Aufnahmen mit Callas so ab 1948 (Schutzrechte der Aufnahme wären dann 1998 abgelaufen) so sind doch die meisten Aufnahmen aus der Zeit von 1956 bis 1964 (Schutzrechte der Aufnahme gelten/galten dann bis 2006 bis 2014), je nachdem welche Stücke du bearbeitet hast, welche Aufnahmen und wann das war, könnte es gut sein, daß es zumindest für einzelne der Stücke die normalen Schutzrechte waren, und bei den anderen wurde dann geblufft.

Wo steht im Urheberschutz, daß Erben die Schuztfristen (in der EU oder in Deutschland) verlängern können. Weltweit wird das sicherlich irgendwo möglich sein (im Mexiko gilt nach Wikipedia sogar 100 Jahre Urheberschutz). Deswegen hatte ich vorgeschlagen über einen Disclaimer o. ä. den Zugriff von außerhalb der EU zu untersagen.


Die einzige Möglichkeit sehe ich nach wie vor darin, daß im Sinne von Forschung & Wissenschaft so ziemlich alles erlaubt ist, so weit es eben den Forschungs- & Wissenschaftszwecken, z.B. der Verbesserung der Technik der Phonographie, dient.


Hast Du Quellen, daß auf Forschungsgründen der Urheberschutz verletzt werden darf? Aus dem Bauch heraus (aber ich habe oben ja schon gesagt, daß das nicht gilt) kommt es mir seltsam vor, daß aus Forschungsgründen ein Rechtsbruch zulässig sein sollte.

Gruß
Zwerg
hifi-zwerg
Stammgast
#17 erstellt: 07. Jun 2010, 11:06
Hallo,

so jetzt habe ich §52agefunden, wenn keiner was besseres findet, bin ich skeptisch was Wissenschaft und Forschung angeht, da dieses Forum:
- keine Einrichtung für Unterricht in irgendeiner anerkannten Form ist
- kommerziell ist, zwar nicht für den einzelnen Teilnehmer aber das Forum an sich.
- Der Teilnehmerkreis nicht begrenzt ist.
- selbs wenn alles erfüllt wäre, in bestimmten Fällen eine angemessene Vegütung zu zahlen ist

Gruß
Zwerg

Edit 1: §46 ist vieleicht auch zutreffend, hilft aber auch nicht.

Edit 2: Nach § 64 und auch den benachbarten Paragraphen kann ich keine Möglichkeit der Verlängerung über die 70 Jahre hinaus erkennen, allerdings beziht sich das tatsächlich auf alle an der Entstehung beteiligte, bei Filmen z. B. auch der Regisseur.

Edit 3: Zu den 50 Jahren beim Leistungschütz für Tonträger. Die 50 Jahre starten nach § 85 50 Jahre nach Erscheinen oder erster öffentlicher Zugänglichmachung. D. h. wenn eine frühe Aufnahme der Callas von z. B. 1948 im Archiv verschwunde ist und erst 1965 auf Platte herauskam, würde der Leistungsschutz noch bis Ende 2015 gelten.

Edit 4. Ich halte meinen Vorschlg mit gemeinfreie Stücke zu suchen, weiterhin für gangbar, stimme aber SGibbi zu, daß man sehr aufpassen muß. Also:
1.) Rückgriff nur auf Aufnahmen, die vor dem 31.12.1959 auf Schallplatte veröffentlicht wurden, im Zweifelsfall lieber etwas anders nehmen.

2.) Sicherstellen, daß das Urheberrecht tatsächlich abgelaufen ist (Ich habe gerade ergoogelt, daß der Übersetzter der deutschen Texte für Mahlers "Lied der Erde" H. Bethge 1946 gestorben ist. Wenn also diese Übersetzungen als Nachdichtungen und eigenes Werk gelten würden, wäre das Lied der Erde noch unter dem Urheberschutz der Erben Bethges.). Wenn man aber im Zweifelsfall lange genug zurückgeht, etwa bis Beethoven oder Mozart wäre man auf der sicheren Seite.
Natürlich ist es dann Schade, daß Pop und Rock und zum großen Teil auch Jazz außen vor bleibt, da hier woh nur in wenigen Ausnahmen Komponisten und Texter vor 1940 gestorben sind. Mit den Traditionals muß ich SGibi recht geben, daß das zu riskant ist, da da immer wieder mal jemand sich als Komponist ausgibt, der noch lebt (z. B. Bod Dylan auf "Modern times").

Gruß
Zwerg


[Beitrag von hifi-zwerg am 07. Jun 2010, 11:35 bearbeitet]
hifi-zwerg
Stammgast
#18 erstellt: 07. Jun 2010, 12:05
Hallo,

@Mimi

Mimi schrieb:

Weiterhin konnte ich im Text des Urheberrechts noch keine Formulierung finden,
die einen privaten Austausch von Aufnahmen des eigenen Plattenbestands verbietet, deshalb wäre es für noch gut zu wissen wo dieses Verbot herkommt.

Hier als Ergänzung auszugsweise der Text des Urheberrechts (UrhR):

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern,
sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. . . .
§ 85
Verwertungsrechte
(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. . . .


Hallo, § 53 stht im Urheberschutz, § 85 im Leistungsschutz für Tonträger. Allerdings gilt über Absatz (4) für den Lestungsschutz bei Tonträgern die gleiche Einschränkung wie beim Urheberschutz:

Aus dem §85 des Urhebserschutzgesetzes:

(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.



Im einzelnen bedeutet das, daß der Urheber nach§15 UhG , das alleinige Recht zur Verbreitung hat mit den Einschränkungen nach §§ 44a bis 63a und zwar für die Zeit etsprechend §§ 64 bis 69. Also ist nur erlaubt was in §§ 44a bis 63a steht, explizite Verbote für einzelne Aktionen sind nicht erforderlich. Da dort vom Austausch nichts steht, ist der Tausch nicht erlaubt, es sei denn, das könnte man als "privaten Gebrauch" auffassen. Da kommen jetzt aber wirklich Juristen ins Spiel, da "privater Gebrauch" im Gesetz nicht weiter ausgeführt wird, die Auslegung steht dann in den Kommentaredn und Gerchtsurteilen.

Gruß
Zwerg
hifi-zwerg
Stammgast
#19 erstellt: 07. Jun 2010, 14:20
Hallo,

so jetzt werde ich langsam zum Alleinunterhalter, aber da ich mir gerade die Zeit nehmen konnte einiges zu recherchieren, möchte ich es auch für die Zukunft festhalten.


Auch wenn der Vergleich von Schallplattenaufnahmen im legalen privaten Bereich möglich ist,
dürfte die Angst vor Abmahnungen, eine sinnvolle Beschäftigung mit dem Thema hier im Forum schwierig machen.


Gegen die Angst vor Abmahnungnen hilft nur juristische Klarheit. Bisher andiskutiert:

1) Von SGibbi kam der Vorschlag, den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Forschung und Wissenschaft zu machen. Wie ober erläutert fehlt mir der juristische Ansatz, wie das zu begründen ist, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Vorteil:
- wenn es geht, ist fast alles möglich
Nachteil:
- Selbst wenn es juristische Möglichkeiten gibt, wird es kaum ohne juristisches Gutachten möglich sein, im Rahmen dieses oders eines anderen Forums, juristisch einwandfrei zu veröffentlichen.

2) Hören von Beispielen im privaten Bereich. M.E. kaum in einen internetforum darstellbar
Vorteil:
- wenn es geht, ist fast alles möglich
Nachteil: Wenn eine klare juistische Möglichkeit gegeben sein sollte (glaube ich kaum), wird es technische sicher aufwendig, da Tausch und Weitergabe sicher auszuschließen ist, den spätestens bei Tausch ist es illegal.

3) Mein Vorschlag, nur gemeinfreie Stücke zu verwenden:
Vorteil:
- Wenn das Stück tatsächlich gemeinfrei in der EU ist, ist es bei Verwendung in der EU klar legal.
Nachteil:
- die Auswahl der Stücke, insbesonders Stereo ist stark eingeschränkt, es geht praktisch nur ein Teil der Klassischen Musik, die in den Jahren 1958 und 1959 veröffentlicht wurde. Und auch dann ist Sorgfalt angesagt.

Beispiel:
In meiner Schallplattensammlung von ca. 350 Klassikplatten finden sich nur 2 Platten die möglicherweise 1960 veröffentlicht wurden also den Leistungsschutz am 01.01.2011 verlieren:
Turandot mit Jussi Björling
Ist m.E. noch nicht gemeinfrei, da der Librettist noch keine 70 Jahre tot ist.

Klavierkonzert 24 Mozart Gespielt von C. Haskil
Erst dachte ich kein Problem, dann las ich "Kadenzen von C. Haskil" falls das als Komposition gilt wird das erst 70 Jahre nach C. Haskils Tod also am 01.01.2031 gemeinfrei.

Also kann ich erst am 01.01.2014 mit einem Klangbeispiel dienen:
Beethoven Die 9 Sinfoniene, Dirigen H. v. K.
Beethoben und Schiller sind länger als 70 Jahre Tot. Die Symphonien wurden 62 und 63 aufgenommen und m.W. 1963 veröffentlicht. Zudem sind diese Platten auch in vielen neuen Reissues verfügbar. Problematisch ist bei der Platte (außer daß man noch 3,5 Jahre warten muß, daß die von einem exponiertem Künstler ist, mit dem viel Geld verdient wird. Da besteht die Gefahr, daß einer den "starken Max" spielt und droht und abmahnt, auch wenn er nicht im Recht ist.

4) nächste Idee, die ich ncht habe:
Vorteil:
-könnte gut sein
nachteil:
- ist noch unbekannt.

So und nun lasse ich euch in Ruhe und Zeit sich durch meinen Sermon durchzuarbeiten

Gruß
Zwerg.
SGibbi
Gesperrt
#20 erstellt: 07. Jun 2010, 15:28
Hallo Zwerg,

nur eine halbwegs schnelle Antwort aus dem Bauch, damit es nicht zu sehr ins Ungewisse verläuft. Im Moment überschneiden wir uns. Ich stelle es trotzdem mal so ein. Die Antwort ist - zugegeben - unvollständig.

Vielen Dank für alles. Im Moment mag der Thread noch sehr juristisch sein, aber es bietet sich an, zumindest die frühe Phase des Demo Austausches noch in diesem Thread und nach der Problemlösung zu erledigen, weil dann der eventuell gefundene Lösungsbezug integriert wird. Irgendwann wird die Szene größer werden und z.B. aus Geschmacksgründen zerfallen, das ist klar, aber ich denke, daß wir hier nicht bei Juristerei allein verbleiben, zumindest nicht auf ewig. Alle bisherigen derartigen Threads waren unter "Analogtechnik" einsortiert.



- kann man etwas durch eine "Lüge" legalisiere, m. W. nein?


Die "Lüge" würde darin bestehen, bei Bedarf zu behaupten, man habe die privaten, nichtöffentlichen Backups / Demos selbst von in der eigenen Sammlung vorhandenen eigenen, legal gekauften Tonträgern angefertigt. Falls dem so wäre, wäre das legal. Da es sich um Technik-Demos von Freunden handeln würde, ist & bleibt es natürlich eine Lüge, und aus diesem Grunde liegt man damit hart an der Grenze zur Illegalität. Wirklich 100% "weiße" Legale Lösungen sind in jedem Fall zu preferieren.



- Ist ein entstandener Schaden Vorrausetzung für den Bestand der Scutzrechtverletzung? m. W. nein, d. h. auch wenn nachweislich kein Schaden entstanden ist besteh weiterhin eine Schutzrechtverletzung. M. W. ist eine private weitergabe zulässig, aber schon verschenken, also dauerhaft weitergeben nicht.


Soweit mir bekannt (also unter Vorbehalt) ist eine Klage an Deutschen Gerichten nur dann möglich, wenn der Schaden (oder aber der abzusehende Schaden) ein gewisses Maß überschreitet. "Bagatellklagen" etwa um Ein-Euro-Beträge sind zumindest in D. nach bestem Wissen unzulässig. Volkstümlich sagt man "wo kein Schaden, da kein Richter".

Man würde einerseits die Schutzrechtverletzung billigend in Kauf nehmen, müßte aber andererseits penibel darauf achten, daß den Autoren und der Musikindustrie keinerlei Schaden deswegen entsteht. Damit wäre man noch immer illegal, könnte aber die Strafverfolgung unmöglich machen.



Wie Du auch fetsgestellt hast, ist dieser Weg (beide Zitate, anm.) ungangbar.


Alles klar. Trotzdem wollte ich niemanden "abwürgen", sondern aus alten Threads bekannte Diskussionsresultate neu einbringen, weil das (aus ganz anderen Gründen) abgelöscht wurde. Mit der Klärung hier haben wir uns eine mehrseitige Diskussion erspart, und kommen schneller voran.



Mich persönlich würde mal interessieren, wie es um ehemalige "Benefizschallplatten", z.B. "Band Aid" ausschaut. Diese waren lizensfrei. Die Musikindustrie hatte sie international freigestellt, und auf alle Einnahmen verzichtet.


Ich gehe davon aus, daß der Urheberschutz der Komponisten und Texter weiterbesteht und nicht aufgehoben werden kann. Die Urheber können natürlich für einen bestimmten Zweck auf die Einnahmen verzichten, aber das Urheberrecht und der damit verbundene Schutz bleibt bestehen. Insofern glaube ich kaum, daß Benefizplatten PD oder sonstie gemeinfrei sind.



Nach meinen Unterlagen waren sowohl die Kompositionen als auch die Interpretationen in der Tat "frei", um die Erlöse in vollem Umfang für die "Gute Sache" einsetzen zu können. Künstler & Phonoindustrie haben das ungewerblich und für ein gutes Ansehen getan. Ich will aber nicht ausschließen, daß es Ausnahmen gab. Eine nachträgliches Recycling der Aufnahmen als Technik Referenz wäre zudem nicht unmittelbar im ursprünglichen Sinne der Spendensammlung. Der Verkauf der Scheiben war ja einst mit einer "Zwangsspende" verbunden. Wie es mit einer freiwilligen Spende durch das Technik-Referenz-Recycling ausschaut, wäre eine andere Frage.

Vielleicht könnte jemand bei der Bob-Geldorf-Foundation anfragen, oder vergleichbar, dann hätten wir Informationen aus erster Hand. Immerhin gibt es für diesen Punkt noch halbwegs "normale" Ansprechpartner.



Das mit dem Urheberrechtsverlust nach 70 Jahren ist mit äußerst großer Vorsicht zu genießen.


Die Auusagen hier sind mit etwas unscharf (...)



- zugegeben



Wo steht im Urheberschutz, daß Erben die Schuztfristen (in der EU oder in Deutschland) verlängern können.


Die zitierten Callas Aufnahmen stammen aus der Zeit der Mailänder Scala, also Zeitrahmen bis ende der 50er Jahre. Ebenso könnte man Aufnahmen aus der Zeit des Dirigenten Jochum zitieren, da habe ich sogar selbst noch ein paar Schellacks aus den 30er Jahren. Oder Jazz von Günther Fuhlisch aus den späten 40ern usw. usw., gute Aufnahmen gab es.

Die Information wurde mir mündlich gegeben. Quelle ist ein ehemaliger/pensionierter Tonmeister der heutigen Ariola-Eurodisc. Er hat später für das ZDF in ähnlicher Funktion gearbeitet. Ähnliche Berichte habe ich einige Monate später sowohl in Diskussionen der Allgemeinen Zeitung Mainz als auch in Diskussionen der Süddeutschen Zeitung München gefunden. Ich gehe daher davon aus, daß dem so ist. Einen Gesetzestext habe ich in der Tat nicht vorliegen.



Hast Du Quellen, daß auf Forschungsgründen der Urheberschutz verletzt werden darf?


Das Urheberrecht darf nicht verletzt werden.

Klarzustellen wäre, daß die Forschung das Urheberrecht deshalb nicht verletzt, weil es weder um die Komposition, noch um die Interpretation an sich geht. Es geht vielmehr darum, technische Probleme zu beseitigen, welche z.B. mit der Wiedergabe auftreten können (z.B. verzerrte S-Laute, Schellack EQ, usw.) und/oder die Phonografie insgesamt zu verbessern. Das ist erlaubt.

Es muß allerdings zu 100% sichergestellt sein, daß auf diesem Wege kein Mißbrauch stattfinden kann.



bin ich skeptisch was Wissenschaft und Forschung angeht, da dieses Forum:
- keine Einrichtung für Unterricht in irgendeiner anerkannten Form ist


Wenn es wirklich daran liegt ... ich bin Ingenieur, kann mein Ingenieurbüro notfalls wieder anmelden, Ich war mal als freiberuflicher Berufsschullehrer tätig, und könnte z.B. auf diesem Wege eine "Schirmherrschaft" für die Forschung geben. Vorausgesetzt, daß es 100% legal ist, und allgemein anerkannt wird.

So, jetzt habe ich erstmal zu kauen, Die Beiträge vom "Zwerg" waren ziemlich gut, aber jetzt brauchen wir noch eine allgemein verständliche "Übersetzung" davon. Laß' uns mal auf Antworten warten, laß' uns mal sehen, was & wie ankommt, und wo Mißverständnisse verblieben sind
hifi-zwerg
Stammgast
#21 erstellt: 08. Jun 2010, 10:43
Hallo,


aber jetzt brauchen wir noch eine allgemein verständliche "Übersetzung" davon


Ich habs ja versucht allgemeinverständlich zu schreiben, ist aber nicht ganz einfach, da ich ach nicht zu ungenau werden wollte, bei Fragen helfe ich natürlich gerne.


Soweit mir bekannt (also unter Vorbehalt) ist eine Klage an Deutschen Gerichten nur dann möglich, wenn der Schaden (oder aber der abzusehende Schaden) ein gewisses Maß überschreitet. "Bagatellklagen" etwa um Ein-Euro-Beträge sind zumindest in D. nach bestem Wissen unzulässig. Volkstümlich sagt man "wo kein Schaden, da kein Richter".

Man würde einerseits die Schutzrechtverletzung billigend in Kauf nehmen, müßte aber andererseits penibel darauf achten, daß den Autoren und der Musikindustrie keinerlei Schaden deswegen entsteht. Damit wäre man noch immer illegal, könnte aber die Strafverfolgung unmöglich machen.


Diese Ausage halte ich für falsch, nicht weil schon bei einem Euro geklagt werden könnte, sondern weil das Urheberrecht und Leistungsschutzrecht sehr viel weiter gefasst sind. Ein Komponist kann also z. B. eine in seiner persönichen Sicht entstellende Aufführung des Werkes untersagen und das kann auch ein Ausszug sein. Zudem kann der Künstler ja z. B. für ein Einstellen in einem Internetforum 1000,-€ Gebühr verlangen, wenn man das vorher nicht geklärt hat, kann man sich zwar über den überzogenen Preis ärgern, aber der Schaden wäre erst mal 1000,-€ und eine Klage möglich.

Bitte beachte bei alten Aussagen über Urheber und Schutzrecht, daß das UrhG 2008 komplett überarbeitet zuletzt im September 2009 modifiziert wurde. Alle älteren Aussagen zu dem Thema brauchst Du dir nicht mehr zu merken.



Nach meinen Unterlagen waren sowohl die Kompositionen als auch die Interpretationen in der Tat "frei",


Prüfe das noch mal. Ich sehe keine Möglichkeit das Urheberrecht zu übertragen (und ich habe inzwischen einiges nachgesehen), d.h. das Recht an "Do they Know it's Christmas" belibt bis 70 Jahre nach dem Tod von Geldorf und Midge Ure bei deren Erben und wird somit zu meinen Lebzeiten nicht mehr nach dem deutschen Gesetz gemeinfrei, und selbst Geldorf und Ure können das nicht ändern.



Oder Jazz von Günther Fuhlisch aus den späten 40ern usw. usw., gute Aufnahmen gab es.


Na hier ist es ganz einfach, wenn Fuhlisch der Komponist ist müssen wir noch bis 70 Jahre nach Fuhlischs Tod warten bis das gemeinfrei wird (lebt der noch, ich glaube fast ja). Die Aufnahmen sind aber sicher nicht mehr geschützt, wenn da Stücke aufgenommen wurden, bei denen Komponist und Texter mehr als 70 Jahre tot sind wären sie gemeinfrei (Es sei denn es sind Improvisationen, da bin ich mir nicht sicher ob das bereits ein eigenes Werk sind).

Gruß
Zwerg
SGibbi
Gesperrt
#22 erstellt: 08. Jun 2010, 19:45



aber jetzt brauchen wir noch eine allgemein verständliche "Übersetzung" davon

Ich habs ja versucht allgemeinverständlich zu schreiben (...)


Ist schon okay, ich bin ja auch ein Freund des etwas umfangreicheren Beitrags aber jetzt lass' uns das mal abarbeiten. Hallo, hallo, wo sind die anderen alle 'hängengeblieben, es soll keine Privatunerhaltung sein, das könnten Zwerg & ich auch per Telefon erledigen, wo seid Ihr alle, hallo, hallo ?





"Bagatellklagen" etwa um Ein-Euro-Beträge

(...) weil das Urheberrecht und Leistungsschutzrecht sehr viel weiter gefasst sind. (...)


Der Paragraph ist eigentlich recht volkstümlich, wenn ich das nächste mal beim Anwalt bin, frage ich am Rande mal mit. Wie gesagt, ein "ja" und ein "nein". Beim URHG (und einigen aderen Rechtsbereichen) geht auch ein "abzusehender Schaden". Man kann z.B. eine "Unterlassungsklage" führen, falls abzusehen ist, daß durch die zu unterlassende Tat ein erheblicher Schaden entstehen könnte.



Ein Komponist kann also z. B. eine in seiner persönichen Sicht entstellende Aufführung des Werkes untersagen und


Im Falle eines klassischen Konzertes kostet die Aufführung weit mehr als einen Bagatellbetrag. Das ist gemäß diesem Gesetz "eine Klage wert".





Nach meinen Unterlagen waren sowohl die Kompositionen als auch die Interpretationen in der Tat "frei",

Prüfe das noch mal. Ich sehe keine Möglichkeit (...)


Aus Gibbi's kuriosem Schallarchiv irgendwo zwischen Erna Sack und Gabriella Cilmi nahe den B 52's mal auf die Schnelle gefunden:

"Sun City" by "Artists United Against Apartheid", kein (!) Komponist angegeben, produced by Little Steven & Arthur Baker, EMI / Manhattan Records, Maxi Single 1 C K 060 - 20 0927 6 - LC 7365, Deutsche Pressung.

Die Scheibe trägt einen GEMA Stempel, sowie ein Copyright Logo aus 1985, die öffentliche Aufführung (u.a. freie Weitergabe im Netz) wäre demnach limitiert. Der Copyright Stempel erscheint fraglich, zumindest wäre aber eine GehMa Gebür für öffentliche Aufführung zu entrichten.

Laut Beschriftung auf dem Cover:



All artist royalities from this record are going to The Africa Found, a charitable trust based in NYC and registered with the United Nations. The income will benefit political prisoners and their families in South Africa, educational and cultural needs of South African exiles, and educational work of anti-apartheid groups in the United States. Additional tax-deductible contributions to further these projects may be sent to: The Africa Found - 198 Broadway - New York, NY 10038


Demnach wären sämtliche künstlerischen Rechte (all royalities) an den Africa Found abgegtreten worden. Bereits die GEMA fordert demnach ziemlich illegal weil es ihr nicht zusteht. Der Africa Found selbst hatte diese Scheibe freigegeben für den "guten Zweck", d.h. jegliche Aufführung (und Weitergabe und auch Erwähnung ...) soll mit einem Spendenaufruf für den Africa Found versehen werden. Mehr nicht, aber auch nicht weniger. Wer die Scheibe im Radio spielen wollte, mußte einen Spendenaufruf verlesen. Wer die Scheibe als HighEnd Referenz vorführte, mußte den Zuhörern einen Spendenzettel in die Hand geben. Sonstige Verpflichtungen gibt es nach allem besten Wissen für diese Aufnahmen nicht. Es gab damals durchaus Apartheits-Befürworter, die bei der Vorführung dieser Scheibe kotzend den Raum verlassen haben.

Andere Benefizaufnahmen können andere Rechte beinhalten.



Die Aufnahmen sind aber sicher nicht mehr geschützt, wenn da Stücke aufgenommen wurden, bei denen Komponist und Texter mehr als 70 Jahre tot sind wären sie gemeinfrei


sowie aus weiter oben:



es reicht ja wenn die Aufnahme 50 Jahre alt ist.


Wenn meine ganzen Uralt-Schallplatten auf diesem Wege mittlerweile "gemeinfrei" wären, wäre das schon ein ziemlicher Hammer. Ich mache den "Sport" mit den "Multi-EQ-Phonostufen" nun seit mehr als 20 Jahren, und habe über Belegplatten für die restaurierten Neuüberspielungen (nicht jeder hat das Geld, dieses Ding und für 10 Stück ererbte Tonträger oder so zu kaufen ...) eine ganze Menge teilweise richtig guter Uralt Aufnehmen nebst passender (hochwertiger) Technik angesammelt (der letzte Umzug war heftig ...). Ich kann das aber noch immer nicht so richtig glauben...

Diskutieren wir mal weiter ...
Es soll ja auch anderen nützen ...
hifi-zwerg
Stammgast
#23 erstellt: 09. Jun 2010, 11:35
Hallo

SGibbi schrieb


"Sun City" by "Artists United Against Apartheid", kein (!) Komponist angegeben, produced by Little Steven & Arthur Baker, EMI / Manhattan Records, Maxi Single 1 C K 060 - 20 0927 6 - LC 7365, Deutsche Pressung.

(...)
Laut Beschriftung auf dem Cover:


All artist royalities from this record are going to The Africa Found, a charitable trust based in NYC and registered with the United Nations. (...) The Africa Found - 198 Broadway - New York, NY 10038



Demnach wären sämtliche künstlerischen Rechte (all royalities) an den Africa Found abgegtreten worden.
(...)


1.) Ich kenne das amerikanische Copyrightrecht noch weniger als das deutsche und schon gar nicht das amerikanische Copyright der 80er Jahre also kommen jetzt nur Vermutungen

2.) Es liest sich für mich nur nach einer Übertrageung der Einnahmen (royalties = Tantieme), und nicht der Leistungs- und Urheberschutzrechte. Aber selbst wenn Schutzrechte übertragen wurden (Der Leistungsschutz für Aufnahmen z. B. ist sogar nach aktuellem deutschen Recht übertragbar), besteht der Schutz und die Platte ist nicht gemeinfrei. D. h. die GEMA treibt das Geld ein und überweist es an den Rechteinhaber, also den Fond in New York bzw. den Rechtenachfolger.

Gruß
Zwerg
SGibbi
Gesperrt
#24 erstellt: 09. Jun 2010, 16:14
Oha !!! vielen Dank für die Klärung !

Ich war auch nicht untätig und hab' mal telefonisch alte Kontakte bemüht.

Mit einem Vertreter der Metronome Gruppe habe ich über die Charity Schallplatte "Wim Thoelke präsentiert - Stars & Superhits - Der Grosse Preis - ZDF für die Aktion Sorgenkind" telefoniert. (Best. Nr. Stereo 2437 929 LC 0309 aus 1981).

Ich bekam folgende Kurz Auskunft: Die Schallplatte erschien mit allen Auflagen der GEMA und des Urheberrechts der jeweiligen Komponisten. Die interpretierenden Künstler haben auf sämtliches Honorar verzichtet. Daher entfiel das Copyright, die Platte trägt keinen Copyright Stempel, die Aufnahmen wurden kostenfrei weitergegeben. An das moderne MP3 und das Internet dachten wir in 1981 natürlich noch nicht. Den Verzicht der Künstler haben wir in Form eines äußerst günstigen Kaufpreises an die Kunden weitergegeben. Von jeder verkauften Schallplatte wurden von unserer Seite 2,50 DM zu Gunsten der Aktion Sorgenkind gespendet.

Mit einem Vertreter der Ariola Gruppe habe ich über die Charity Schallplatte "Die schönsten Melodien der Welt Nr. 2 - Eine gemeinsame Aktion von SR 1 Europawelle Saar, Bild am Sonntag und Ariola in Zusammenarbeit mit dem ZDF zugunsten der Deutschen Krebshilfe e.V." telefoniert. (Best. Nr. 203 500 502 LC 0116 aus 1981)

Hier bekam ich folgende Kurzauskunft: Die Aufnahmen haben wir seinerzeit von unserem Weltstar Lino Ventura neu einspielen lassen. Lino Ventura spendete sein Honorar zugunsten der Deutschen Krebshilfe e.V.. Die Schallplatte konnte daher ohne Copyright Stempel erscheinen. Selbstverständlich wurden alle Auflagen des Urheberrechtes sowie der GEMA befolgt. Vom Erlös der Schallplatte spendete die Ariola eine Aktionsbeihilfe zugunsten der Deutschen Krebshilfe e.V..

Von einem Rechtswissenschaftler bekam ich folgende telefonische Kuzauskunft:

Die Rechte in Sachen der Benefiz Schallplatten sind in der Tat nicht eindeutig geklärt. Sie zitieren offensichtlich 2 Stück verschiedene Möglichkeiten.

Wie bei jedem Produkt steht es dem Hersteller oder Künstler völlig frei, einen gewissen Teil des Erlöses, oder aber den gesamten Erlös, freiwillig einer guten Sache zu spenden. Das Produkt an sich, auch die Rechtsfragen bezüglich des Produktes, werden davon nicht berührt.

In dem anderen Fall scheint es sich um eine Art "Werbeträger" zu handeln. Solche "Sound Branding Symbols" zählen je nach Ansicht nicht als Musikalische Kunst, sondern als akustisches Hilfsmittel zur Unterstützung eines bestimmten Effekts, denken wir etwa an die "Klicks" und "Popps" moderner grafischer Benutzeroberflächen für Computer usw. In diesem Falle braucht kein Komponist benannt zu werden. Die Rechte orientieren sich an dem übergeordneten Produkt. In Ihrem Falle sollten Sie bei der Hilfsorganisation anfragen.
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