Recht, Gewerbe oder Ich-AG oder als selstständug anmelden.

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Marlon_Fore
Stammgast
#1 erstellt: 18. Jun 2013, 16:28
Hallo,

ich bin Schüler und möchte nebenbei ein wenig Geld dazu verdienen und daher Vermiete ich (NUR UNTER MEINER AUFSICHT) meine Musikanlage. Ich wollte jetzt wissen wie ich dafür Werbung machen kann ohne Rechtlich probleme zu bekommen. Ein Kleingewerbe ist mir zu teuer, da man 13 € im Monat für die Müllabfuhr bezahlen muss (laut aussage im Rathaus). jetzt frage ich mich wenn ich so oder so immer als aufsichtsperson/technik person dabei bin ob ich mich als alleinunterhalter oder sonstiges ausgeben kann und eine Aufwandsentschädigung nehmen kann also Zeitkosten meistens so 10 Std. und so um diese 13€ im Monat rumkomme. Ich vermiete ca. 3-4 mal im Jahr und habe bis jetzt nur 50€ genommen für Zeit und Sprit.

hat jemand eine Idee oder lösung?
DaRuLe2
Inventar
#2 erstellt: 19. Jun 2013, 13:25
das ist Liebhaberei und nix anderes...mal davon abgesehen, dass du glaube ich noch nicht Volljährig bist?

Die Geschichte mit dem Müll...wasn das fürn Bullshit? Typisch Beamte...auf mein Gewerbe läuft kein einziger Mülleimer...
Jobsti
Inventar
#3 erstellt: 20. Jun 2013, 02:35
Je nach Region kann sowas mit dem schonma Müll sein,
kenne ich jetzt zwar auch net, aber auszuschließen ist's nicht.
Immerhin hat man als Gewerbetreibender ja auch Müll und dieser muss entsorgt werden,
klar, geht auch über privat

Du kannst am Amt auch einfach nur ein kleines Dienstleistungs(klein)gewerbe anmelden,
wie das DJ's machen.
Les' dich darüber doch einfach mal schlau.
Allerdings kannst du dann nix abschreiben was du so einkaufst,
da du ja nur reine Dienstleistungen anbietest.

Ansonsten kannste das auch über deine Eltern anmelden,
einfach mal mit Daddy zum Amt und nachgefragt,
aber bitte vorher mindestens auch noch im Netz schlau machen und/oder mal IHK anrufen.

Evtl. läuft sowas sogar noch als "Taschengeld-Aufbesserung" oder ähnliches,
ich meine da gab's nen bestimmten Betrag für.
Ohne Gewinnabsichten gilt das auch als "Liebhaberei"


[Beitrag von Jobsti am 20. Jun 2013, 02:50 bearbeitet]
DB
Inventar
#4 erstellt: 20. Jun 2013, 06:17
Hallo,


Marlon_Fore (Beitrag #1) schrieb:

ich bin Schüler

und somit bestenfalls eingeschränkt geschäftsfähig.
Klick!
Wenn Du Deine Anlage beaufsichtigen willst, ist notwendigerweise zu klären, wie lange Veranstaltungen gehen und ob Du dann überhaupt ohne Aufsicht durch die Eltern dabeisein darfst.


Marlon_Fore (Beitrag #1) schrieb:
und möchte nebenbei ein wenig Geld dazu verdienen und daher Vermiete ich (NUR UNTER MEINER AUFSICHT) meine Musikanlage. Ich wollte jetzt wissen wie ich dafür Werbung machen kann ohne Rechtlich probleme zu bekommen.

Werbung (Visitenkarten, Flyer und ähnliche Dinge) sind rausgeschmissenes Geld. Was funktioniert und nichts kostet, ist Mundpropaganda.


Marlon_Fore (Beitrag #1) schrieb:
Ein Kleingewerbe ist mir zu teuer, da man 13 € im Monat für die Müllabfuhr bezahlen muss (laut aussage im Rathaus). jetzt frage ich mich wenn ich so oder so immer als aufsichtsperson/technik person dabei bin ob ich mich als alleinunterhalter oder sonstiges ausgeben kann und eine Aufwandsentschädigung nehmen kann also Zeitkosten meistens so 10 Std. und so um diese 13€ im Monat rumkomme.

Sehr weise. Die fixe Idee, unbedingt selbständig sein zu wollen, zieht eine Menge Papierkram nach sich. Aufwand >> Nutzen.
Den Müllkübel berechnet Dir Deine Gemeinde sicher, damit Du die IHK-Zwangsmitgliedschaftszeitungen fachgerecht entsorgen kannst.


Marlon_Fore (Beitrag #1) schrieb:
Ich vermiete ca. 3-4 mal im Jahr und habe bis jetzt nur 50€ genommen für Zeit und Sprit.

Man kann auch als Privatmann Rechnungen schreiben, muß den eingenommenen Betrag aber versteuern.


MfG
DB
Jobsti
Inventar
#5 erstellt: 20. Jun 2013, 08:14
Zum letzten Satz:
Jau stimmt, das geht ebenfalls....
Habe ich früher auch mal gemacht, bei unter 400,-EUR reagiert da aber noch keiner. (War bei mir so, is aber auch schon 12 Jahre her)
Marlon_Fore
Stammgast
#6 erstellt: 20. Jun 2013, 11:09
Ich bin 19

also ich würde es eher als erweitertes taschengeld beschreiben 50-100€ ist ja nichts dafür das man nen ganzen abend da ist... (eher aufwandsentschädigung)

Dienstleistungs(klein)gewerbe klingt ganz gut darüber werde ich mcih nochmal informieren.

Ich hatte auch eher vor Werbung über Facebook zu machen bzw. dann in dem fall auch über kommunikation via facebook. Wenn das aber eine Eventfirma in der umgebung liest kann diese mich schlimmstenfalls anzeigt, stehe ich ganz schön doof da. ....

Desweiteren kann ich mir vorstellen das ganze nebenbei größer werden zu lassen aber dabei werde ich mir Zeit lassen denn an erster stelle steht abi und studium.

Wie hoch liegen die Steuern wenn man als Privatman rechungen schreibt ?

vielen dank für die Auskunft


[Beitrag von Marlon_Fore am 20. Jun 2013, 11:11 bearbeitet]
Jobsti
Inventar
#7 erstellt: 20. Jun 2013, 11:19
PS: Wer Werbung macht hat definitiv Gewinnabsichten,
somit musst du nen Gewerbe anmelden, ob Klein. oder Dienstleistungs, ist egal.

Dennoch, schnapp dir den Hörer und rufma z.B. bei der IHK an.


[Beitrag von Jobsti am 20. Jun 2013, 11:20 bearbeitet]
DB
Inventar
#8 erstellt: 20. Jun 2013, 11:54
Gut, dann bist Du voll geschäftsfähig, mit allen positiven und negativen Konsequenzen.
Professionelle Vermietung zieht aber noch mehr nach sich als Werbung machen dürfen: hier wird man sehen wollen, daß Deine Geräte entsprechend geprüft sind und daß Du eine Haftpflichtversicherung hast.


MfG
DB
volkerputtmann
Stammgast
#9 erstellt: 20. Jun 2013, 12:07
Du kannst bis ca.8000 Euro im Jahr verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen.
Und bis ca. 18.000 Euro bevor du die Mehrwertsteuer abführen musst.

--> Steuerfreibetrag

Auf der Rechnung die du schreibst muss aber stehen, dass du Kleinunternehmer bist und du deshalb keine
Mehrwertsteuer abführen musst -->Paragraph 19 (UStG)

Im Zweifel aber vielleicht mal einen Steuerberater befragen.

Gruß
DaRuLe2
Inventar
#10 erstellt: 20. Jun 2013, 16:51
was dich aber nicht davon entbindet, dich an die entsprechenden Vorschriften zur Buchhaltung und Abgabe der Steuererklärung zu halten...
volkerputtmann
Stammgast
#11 erstellt: 20. Jun 2013, 17:13
Wie gesagt, triff dich doch einmal mit einem Steuerberater oder mit jemandem der sich gut damit auskennt.
Es sind halt doch ein paar Dinge zu beachten, wenn man eine Rechnung schreibt.
Du kannst auch mal beim Finanzamt anrufen, wenn du Fragen hast...

Gruß
DB
Inventar
#12 erstellt: 21. Jun 2013, 06:38
Allein das:

Ich vermiete ca. 3-4 mal im Jahr und habe bis jetzt nur 50€ genommen für Zeit und Sprit.

verschiebt das Thema "Selbständigkeit" in den Bereich der Illusion. Dafür ist die Mühe zu groß, Buchhaltung zu betreiben und ähnlichen Spaß zu veranstalten. Wie sollen von den paar Kröten die dann notwendigen Ausgaben bestritten werden?
Verleihe Deine Anlage an Freunde und Verwandte, laß Dir dafür Speisen und Getränke geben und gut.


MfG
DB


[Beitrag von DB am 21. Jun 2013, 06:39 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#13 erstellt: 23. Jun 2013, 12:35

DB (Beitrag #8) schrieb:
Gut, dann bist Du voll geschäftsfähig, mit allen positiven und negativen Konsequenzen.


Nein, mit 13 nicht. Alle Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam (Genehmigung der Eltern grundsätzlich erforderlich, Ausnahme "Taschengeldgeschäfte").

Ich kann vor einer Aufnahme von echter Vermietung mit Einnahmen nur abraten. Viel zu viele Fallstricke für das bisschen Ertrag.
Haftpflichtversicherung zB ist zwingend. Was ist, wenn eine Veranstaltung abfackelt und der Mieter behauptet, es habe an defekten Geräten gelegen?!?
DaRuLe2
Inventar
#14 erstellt: 25. Jun 2013, 23:08
13? Oben steht 19 oder?
Apalone
Inventar
#15 erstellt: 26. Jun 2013, 08:01

DaRuLe2 (Beitrag #14) schrieb:
13? Oben steht 19 oder?


Yepp. Falsch gelesen (oder editiert??)...
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