Laser Effekt ohne Laserschutzbeauftragten?

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Bummi18
Inventar
#1 erstellt: 18. Nov 2011, 23:01
Hi , ich hatte kürzlich irgendwo gelesen das es Laser effekte gibt die nur so eine art sternenhimmel an die decke zaubern und auch ohne laserschein zu betreiben sind da wohl die leistung des lasers sehr gering ist.
Gibt es so eine Leistungsgrenze ? meine vorstellung wäre das teil an die decke strahlen zu lassen mit nebel sicher ein schicker effekt
habe auch schon mal mit dem gedanken gespielt beamre as light zu testen nur sind beamer mit hoher lichtleistung immer noch ihr geld wert

Edit : habs gefunden , nun brauch ich nur noch einen effekt der Klasse 2 ist.

für die die es interressiert:

Laserklasse 1
Zur Klasse 1 gehören Laser die auch bei dauernder Betrahlung unter den maximal zulässigen Bestrahlungswerten liegen. Laserscanner der Klasse 1 sind ungefährlich und benötigen ausser der entsprechenden Kennzeichnugn auf dem Gerät keinerlei weitere Massnahmen.

Laserklasse 2
Zur Klasse 2 gehören Laser im sichtbaren Bereich und bei denen eine Betrahlung von unter 0.25ms für das Auge unschädlich ist. 0.25ms entsprechen einem Lidschlussreflex, der das Auge automatisch ausreichend gegen längere Bestrahlung schützen kann. Auch diese Geräte gelten deshalb als ungefährlich solange keine Medikamenteneinwirkung die Reaktionszeit des Augen wesentlich erhöht und nicht absichtlich in den Laserstrahl geblickt wird (Unterdrückung des Lidschutzreflexes). Bei dieser Laserklasse reicht deshalb eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Gerät aus.

Laserklasse 3R
Zur Klasse 3R gehören Laserscanner die das 5fache der Grenzwerte der Klasse 1 und Klasse 2 nicht überschreiten. Bei der Klasse 3R können bereits Augenschädigungen durch direkten Sichtkontakt auftreten. Deshalb muss eine entsprechende Kennzeichnung z.B. Warnsignal vorhanden sein und die Mitarbeiter müssen über die Gefahren informiert werden. Es müssen Schutzbrillen und Schutzhandschuhe getragen werden. Es muss in Deutschland gemäss §6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden, desweiteren muss der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.

Laserklasse 3B
Bei dieser Klasse ist der direkte Blick in den Strahl für das menschliche Auge sehr schädlich. Es treten irreversible Schäden auf. Die Haut wird bei kurzem Kontakt noch nicht geschädigt. Es müssen Schutzbrillen in den Räumen getragen werden in welchem entsprechende Laser im Einsatz sind. Desweiteren muss der Einsatz dieser Geräte durch eine Warnlampe signalisiert werden. Es müssen Schutzhandschuhe und Schutzbrillen getragen werden. Es muss in Deutschland gemäss §6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ein Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden, desweiteren muss der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.

Weiter bestehen Laserklassen 1M, 2M, und 4. Diese Laserklassen sind für den Bereich Barcode nicht relevant. Die meisten Barcodescanner arbeiten im Bereich Laserklasse 1 und Laserklasse 2. Einige spezielle Longrangescanner im Bereich 3R.


[Beitrag von Bummi18 am 18. Nov 2011, 23:11 bearbeitet]
Kassenführer.
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 19. Nov 2011, 11:45

Bummi18 schrieb:
Laserklasse 2
Zur Klasse 2 gehören Laser im sichtbaren Bereich und bei denen eine Betrahlung von unter 0.25ms für das Auge unschädlich ist. 0.25ms entsprechen einem Lidschlussreflex, der das Auge automatisch ausreichend gegen längere Bestrahlung schützen kann. Auch diese Geräte gelten deshalb als ungefährlich solange keine Medikamenteneinwirkung die Reaktionszeit des Augen wesentlich erhöht und nicht absichtlich in den Laserstrahl geblickt wird (Unterdrückung des Lidschutzreflexes). Bei dieser Laserklasse reicht deshalb eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Gerät aus.

Ich weiß nicht, was für VAs Du so machst, aber wenn ich an meine jungen Jahre denke, in denen ich auf "Techno" VAs war.
Da liefen eine Menge rum, die Ihre Körper nicht natürlich gefüttert hatten....

Noch dazu, daß die dann Licht immer ganz geil fanden.....
Bummi18
Inventar
#3 erstellt: 19. Nov 2011, 16:21
hab einen gefunden
Studio49
Stammgast
#4 erstellt: 19. Nov 2011, 17:47
Zeig mal bitte
Bummi18
Inventar
#5 erstellt: 19. Nov 2011, 18:42
http://rockshop.de/p...ml?&campaign=Froogle

davon 2 stück die einen grundeffekt auf die tanze hauen... kommt bestimmt gut.

sieht so aus aber ich würde keine musik steuerung nehmen.. das wird zu hektisch

http://www.youtube.com/watch?v=S5XyGdjxJdQ&feature=related
Berger8020
Neuling
#6 erstellt: 23. Nov 2011, 11:08
Für diesen Laser braucht man keinen Schein!

http://www.youtube.com/watch?v=Pz2yBRzKN0c
Disco_Day'n_Night
Stammgast
#7 erstellt: 23. Nov 2011, 19:45
Ist doch fast das gleiche, nur dass der ADJ wohl ein bisschen besser ist (mehr Leistung bei rot, DMX)
Bummi18
Inventar
#8 erstellt: 23. Nov 2011, 22:52
ich glaub der galaxian ist ein klasse 3 b laser und somit schein und anmeldepflichtig

edit: Laser der Klasse 3A können auch ohne Schein und Anmeldung betrieben werden.


[Beitrag von Bummi18 am 24. Nov 2011, 07:39 bearbeitet]
Bummi18
Inventar
#9 erstellt: 25. Dez 2011, 17:19
grad das hier gefunden:

der Spooky hat ein TÜV-Zerifikat, und darf somit ohne Abnahme von einem Laserschutzbeauftragtem betrieben werden (Sicherheitsabstände beachten!)
Laserschutzklasse: 3b


http://www.thomann.de/de/medialas_spooky_blue_v4_100g.htm

heist das auf deutsch man kann ihn behandeln wie einen 3A Laser ohne schein und Abnahme ?
Obstkuchen
Stammgast
#10 erstellt: 27. Dez 2011, 23:53
nein, den da steht
"und darf somit ohne Abnahme,,,,,, von einem Laserschutzbeauftragtem betrieben werden"
Bummi18
Inventar
#11 erstellt: 28. Dez 2011, 01:37
nunja , der schein ist nicht das thema , nur jedesmal die abnahme bei einer va ist nervig.
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