Versicherung für Hifi Komponenten

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Pate4711
Stammgast
#1 erstellt: 07. Jun 2011, 19:08
Hallo Zusammen,

da bei einer Musikanlage schnell mal ein paar tausend Euro bezahlt werden, frage ich mich, ob es eigentlich hierzu auch eine sinnvolle Versicherung gibt.

Soll heißen, gibt es eine Versicherung, die bei Überspannung, Wasserschaden, Diebstahl etc. nicht nur den Zeitwert der einzelnen Komponenten zurückerstattet, sondern den Neuwert?

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Habt Ihr besondere Policen abgeschlossen?

Bin gespannt auf die Antworten.
Gemini02
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 07. Jun 2011, 19:13
Da gibt es etwas ganz neues auf dem Markt : HAUSRATVERSICHERUNG.

Gemini
sm.ts
Inventar
#3 erstellt: 08. Jun 2011, 10:16

Gemini02 schrieb:
Da gibt es etwas ganz neues auf dem Markt : HAUSRATVERSICHERUNG.

Gemini :L


So ist es !
mwiemikel
Stammgast
#4 erstellt: 08. Jun 2011, 11:35
Der Tip ist goldrichtig
Und vielleicht noch einen kleinen, weiteren Tip.
Generell sollte man bei besonders hochwertigen Gegenständen des Hausrates (HiFi, Gemälde, Schmuck, Sammlungen etc) aber auch gerne des GESAMTEN Hausrates ein paar Bilder oder eine kleine Videosequenz erstellen und auf CD brennen.
Und dann: NICHT daheim, sondern bei Oma oder im Büro archivieren.
Auch sinnvoll ist das einscannen von "besonderen" Rechnungen oder anderen Anschaffungsbelegen und Quittungen.
Mit auf CD brennen
Das hilft bei einer Schadenregulierung ungmein


[Beitrag von mwiemikel am 08. Jun 2011, 12:54 bearbeitet]
baerchen.aus.hl
Inventar
#5 erstellt: 08. Jun 2011, 12:47
Es gibt viel Fachhändler, die über die "Wertgarantie Hannover" Haushaltsgeräte versichern. Nicht nur Hifigeräte sondern alle Haushaltsgeräte auch Fernseher, Kühlschränke und Waschmaschinen etc. Diese Versicherung deckt nicht nur den Schaden durch Brand, Wasser oder Diebstahl ab (Hausratversicherung), sondern auch sämtliche Reparaturkosten. Obendrein am Ende des Vertraglaufzeit immerhin auch noch 150 -225 Euro Zuschuss für ein Neugerät. In wie weit das Sinnvoll ist, muss jeder für sich durchrechnen.....
Haiopai
Inventar
#6 erstellt: 08. Jun 2011, 13:01

Pate4711 schrieb:

Soll heißen, gibt es eine Versicherung, die bei Überspannung, Wasserschaden, Diebstahl etc. nicht nur den Zeitwert der einzelnen Komponenten zurückerstattet, sondern den Neuwert?

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Habt Ihr besondere Policen abgeschlossen?

Bin gespannt auf die Antworten. :)


Moin Pate , du meinst also eine Versicherung ,wo du deine Anlage auf einen bestimmten Wert hin versicherst , so wie Jennifer Lopez eben ihren Hintern versichert hat .

Sicher gibt es das , die Frage ist ob es sich lohnt .

Bei Ton oder Bildträger Sammlungen in denen Exemplare enthalten sind , die kaum oder gar nicht wiederzubeschaffen sind und extrem hohe Sammlerwerte darstellen , macht sowas mit Chance Sinn .
Gilt natürlich ebenso für sehr seltene Klassiker an Geräten oder eben extrem teure Ketten für mehrere hunderttausend Euro .

Sprich bei allem , wo ich über den Wiederbeschaffungswert eben nix gleichwertiges mehr bekommen würde .

Ich für meinen Teil hab so etwas nicht , decke daher alles über den Hausrat ab , checke dabei aber ab und an mal die Summe oder berate mich darüber mit unserem Versicherungsfuzzi , ob die noch angemessen ist .

Und logisch ist da alles was ich besitze gelistet und photografiert und nein die Dokumente liegen natürlich nicht in der Wohnstube neben der Anlage .

Gruß Haiopai
Pate4711
Stammgast
#7 erstellt: 08. Jun 2011, 16:18
Moin,

manchmal ist man hier ja wirklich überrascht, wieviel Posts ein Thread benötigt, bis das die erste Antwort kommt mit der der Themenersteller auch was anfangen kann. Immerhin diesmal schon ab der dritten...

Nun aber wieder zur eigentlichen Frage.


Es gibt viel Fachhändler, die über die "Wertgarantie Hannover" Haushaltsgeräte versichern.


Wenn ich das richig verstehe, ist dies aber nur dem Fachhandel vorbehalten und nicht einer privat Person?


Moin Pate , du meinst also eine Versicherung ,wo du deine Anlage auf einen bestimmten Wert hin versicherst , so wie Jennifer Lopez eben ihren Hintern versichert hat .


So kann man das sicherlich auch ausdrücken. Klar, müsste man sich generell überlegen, ob das für einen selbst im preislich vernünftigen Bereich bewegt.


Ich für meinen Teil hab so etwas nicht , decke daher alles über den Hausrat ab , checke dabei aber ab und an mal die Summe oder berate mich darüber mit unserem Versicherungsfuzzi , ob die noch angemessen ist .


Soll heißen Du klärst mit deinem Verschicherungsmakler, ob die versicherte Summe eine Unterdeckung aufweist. Sollte dies der Fall sein, erhöhst Du die sonst üblichen 650€ pro m^2 auf höheren Wert. Hierdurch würde aber der gesamte Hausratswert erhöht und nicht expliziet der Hifi Bereich, oder? Die Frage ist aber auch, wie sieht es mit der Berechnung im K-Fall aus? Stellt sich die Versicherung hierbei auf den Zeitwert ein, oder auf den Neupreis?



Dank im voraus
Level5
Stammgast
#8 erstellt: 08. Jun 2011, 16:30
na ich gebe auch mal meinen Senf dazu.

In den aktuellen Bedingungswerken gilt bereits generell der Neuwert versichert.

Ratsam ist der generelle Verzicht auf die Einrede einer Unterversicherung, sprich wie Pate es schreibt 650 EUR/qm sollte man dann ansetzen ( höher geht selbstverständlich auch )

Ist der Ersatzwert des gesamten Hausrates am Tag des Schadens dann tatsächlich höher, erhälst Du max. die Versicherungssumme im Schadenfall.

Zusätzlich kann dann noch der Baustein Überspannungsschäden durch Blitz erhöht werden. Wertvolle Gerätschaften am besten über eine Schaltbare Leiste abschalten....

So hast Du einen Großteil von möglichen Schäden auf jeden Fall versichert.

Thomas
Apalone
Inventar
#9 erstellt: 08. Jun 2011, 16:42
Die Versicherungsumme erst so berechnen, als ob man keine Anlage hätte.
Den Wert der Anlage dann oben drauf.

Ich zB habe meine ca. 90 qm mit 60 T€ versichert - plus 40 T€ für die Anlage.

Müsste nachsehen, sind so um die 80,- Halbjahresbeitrag.
baerchen.aus.hl
Inventar
#10 erstellt: 08. Jun 2011, 16:52

Pate4711 schrieb:


Es gibt viel Fachhändler, die über die "Wertgarantie Hannover" Haushaltsgeräte versichern.


Wenn ich das richig verstehe, ist dies aber nur dem Fachhandel vorbehalten und nicht einer privat Person?


Nein, diese Versicherung kann vom Kunden nur bei einem Neukauf über den Händler als Makler abgeschlossen werden...

http://www.wertgaran...tabid-56/35_read-13/
Haiopai
Inventar
#11 erstellt: 08. Jun 2011, 16:55

Pate4711 schrieb:

Soll heißen Du klärst mit deinem Verschicherungsmakler, ob die versicherte Summe eine Unterdeckung aufweist. Sollte dies der Fall sein, erhöhst Du die sonst üblichen 650€ pro m^2 auf höheren Wert. Hierdurch würde aber der gesamte Hausratswert erhöht und nicht expliziet der Hifi Bereich, oder? Die Frage ist aber auch, wie sieht es mit der Berechnung im K-Fall aus? Stellt sich die Versicherung hierbei auf den Zeitwert ein, oder auf den Neupreis?



Dank im voraus


Genau so , wobei ich ebenso rechne wie Apalone , die letzte Nachberechnung hab ich angestellt ,als ich mit meiner Partnerin zusammen gezogen bin , da sich die Ton und Bildträger Sammlung mit der Aktion glatt verdoppelt hat .

Da wäre dann bei den üblichen 650€ pro qm im Schadensfalle nix mehr für den restlichen Hausrat übergeblieben , versichert wurde da auch wie Level schon meint nach Neuwert .

Gruß Haiopai
Peter1
Stammgast
#12 erstellt: 09. Jun 2011, 11:09
Hier in CH gilt in der Hausratsversicherung folgender Grundsatz: Wertvolle Gegenstände, die betraglich einen ungewöhnlich hohen Anteil am ganzen Inventar darstellen, gelten als Sammlung und bewirken meist einen Prämienaufschlag.

Am häufigsten trifft dies natürlich auf Schmuck, Bilder, Teppiche, Briefmarken zu. Wie Apalone im Post #9 freimütig aufzeigt, kann dies aber sehr wohl auch ein HiFi-Park sein! Würde ein solcher "Wertbrocken" der Versicherung nicht explizit deklariert und diese so der Möglichkeit einer höheren Prämieneinnahme beraubt, so riskiert man im Schadenfall eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Gruss Peter
schlagerbummel
Stammgast
#13 erstellt: 15. Jun 2011, 13:28
hallo

Im Grunde ist das Wichtigste bereits gesagt, dennoch möchte ich nochmal ein Wort, welches Peter über genutzt hat, herausstellen:

Unterversicherung

Wenn es ums Bezahlen geht, fällt jedem Versicherer erst mal viel ein, um weniger oder nichts zahlen zu müssen, deshalb gilt:

Hochwertiges im Hausstand immer extra in den Vertrag aufnehmen!

Kostet letztendlich nur ein paar Euro mehr im Jahr, kann aber richtig wertvoll sein.

LG
Peter1
Stammgast
#14 erstellt: 15. Jun 2011, 19:35

schlagerbummel schrieb:
Wenn es ums Bezahlen geht, fällt jedem Versicherer erst mal viel ein, um weniger oder nichts zahlen zu müssen

Du schliesst Dich zwar grundsätzlich meiner Aussage an, aber in obigem Satz schwingt ein happiger und in diesem Zusammenhang völlig ungerechtfertigter Vorwurf an die Adresse der Versicherer mit!

Und zweitens ist da etwas in Deiner Aussage völlig unlogisch: "erst mal" wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen, und erst danach kann ein versichertes Schadenereignis überhaupt entstehen. Warum Du diese Reihenfolge umdrehst und "hinten" anfängst, ist mir völlig unverständlich.

Sorry, aber das ist Biertischgeschwafel. Deshalb entgegne ich:

Umgekehrt ist auch gefahren!:

Das Unterschlagen/Verschweigen einer werthaltigen "Sammlung" - im Beispiel von Apalone sind es rund 45 % des gesamten Haushaltinventars! - ist ein klares Übervorteilen der Versicherung, die dann ggfs. erst im Schadenfall erkennen würde, was sie denn wirklich versichert hatte ...

P.S. Dabei wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass der/die zuständige BeraterIn den zu Versichernden diesbezüglich vor Policenabschluss aufklärt. Zudem enthalten die Vertragsbedingungen einer seriösen Versicherung denn auch entsprechende Klauseln.
So wird ein Schuh' draus!

Grüsse Peter
Apalone
Inventar
#15 erstellt: 15. Jun 2011, 22:15

Peter1 schrieb:
Das Unterschlagen/Verschweigen einer werthaltigen "Sammlung" - im Beispiel von Apalone sind es rund 45 % des gesamten Haushaltinventars! - ist ein klares Übervorteilen der Versicherung, die dann ggfs. erst im Schadenfall erkennen würde, was sie denn wirklich versichert hatte ...


Wobei das bei HiFi-Geräten erstmal gar nicht so wild ist, da sie nicht zu den "Wertgegenständen" im Wortsinne gehören und auch keine Sammlung im versicherungsrechtlichen Sinn sind.

Wenn man nicht unterversichert ist, gehören sie ganz simpel zum versicherten Haushaltsinventar. Wenn ich natürlich nur wenig über dem Wert der Anlage versichert wäre, würde im Schadenfall für den eigentlichen Hausrat eben nichts übrig bleiben. Mein Pech!

der Versicherung ist egal, ob ich die Versicherungssumme für HiFi-Geräte oder für Topflappen ausgebe...
tubescreamer61
Inventar
#16 erstellt: 15. Jun 2011, 22:19
Naja, bei Versicherungen jedweder Art bin ich zunächst mal Skeptisch.
Krankenversicherung - okay, sollte man haben.
Hausratversicherung - okay, im Grunde dito wie oben (ansonsten können etwaige Schäden/Kosten schon mal "leicht unüberschaubar" werden)
Aber eine gesonderte Versicherungspolice für Elektronik? Jeder weiß, wie kurz die "Halbwertszeit" von Unterhaltungselektronik ist (und jetzt kommt mir nicht mit "Liebhaberwert" - so etwas gibt es bei Versicherungen nicht, es sei denn, es ist in der Police extra berücksichtigt - was sich extrem überdimensonal auf das Verhältniss Grundprämie zu Sonderzuschlag auswirkt.)
Ich kenne ähnliches aus der Fahrzeug- "Oldtimerei" - ist das Fahrzeug nicht eindeutig als Oldtimer klassifiziert und wird in der Deuvet - Liste als solcher mit Wertangabe unter berücksichtigung der diversen Erhaltungszustände geführt und liegt ein Wertgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine genaue Fotodokumentation einer vorgenommenen Restauration vor (natürlich mit Aufführung der einzelnen Materialposten und den diversen Rechnungen) vor, haben es die Versicherungen erst mal nicht so eilig mit dem bezahlen .
Was allerdings die begleichung der Prämien angeht, wird einem nicht ein dementsprechender Zeitraum gewährt.

Ausserdem gibt`s da noch so einige "Spitzfindigkeiten" , welche vom Versicherer nicht so gerne fett gedruckt in den Verträgen formuliert werden : "Zeitwert" oder "alt für neu".
Da Versicherungen zumeist Aktiengesellschaften sind (und die Aktionäre sehr gerne auf Aktionärsversammlungen nach Rendite schreien), schätze ich solche Unternehmen auf eine moderne (und leider legale) Form der Wegelagerei ein.

MfG
Arvid

P.s: You get what you paid for (und wenn es nur das "gute Gefühl" ist abgesichert zu sein - und sonst nix).


[Beitrag von tubescreamer61 am 15. Jun 2011, 22:23 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#17 erstellt: 15. Jun 2011, 22:23
Die Idee ist auch völlig überflüssig: Die Geräte sind in der Hausratversicherung zum Neuwert mit versichert - man muss eben nur die Versicherungsumme hoch genug wählen.

BTW: Liebhaberwerte gibt es schon - bei Oldtimern. Die werden gem. Wertgutachten eines Sachverständigen versichert.
tubescreamer61
Inventar
#18 erstellt: 15. Jun 2011, 22:32
Das muss dann aber neu sein. Vor ca. 25 Jahren "verlor" ich durch einen unverschuldeten Auffahrunfall einen Opel Diplomat A Coupe 5,4 V8 (welcher damals bereits einen gewissen Liebhaberstatus genoss, da nur wenige von diesem Modell gebaut wurden).
Die Versicherung stufte den Fahrzeugwert relativ niedrig ein (dafür aber den Restwert relativ hoch) und da ich keine spezielle "Oldtimerversicherung) besaß (und das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch keine 30 Jahre alt war - es fehlten lediglich ein paar Monate), gestand mir die Versicherung aufgrund eines "Totalschadens" ungefähr 1800 DM zu.

Wie ich mich darüber gefreut habe, kann man sich wohl "bildlich" vorstellen.

MfG
Arvid


[Beitrag von tubescreamer61 am 15. Jun 2011, 22:34 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#19 erstellt: 15. Jun 2011, 22:39

tubescreamer61 schrieb:
Das muss dann aber neu sein. Vor ca. 25 Jahren "verlor" ich durch einen unverschuldeten Auffahrunfall einen Opel Diplomat A Coupe 5,4 V8 (welcher damals bereits einen gewissen Liebhaberstatus genoss, da nur wenige von diesem Modell gebaut wurden).
Die Versicherung stufte den Fahrzeugwert relativ niedrig ein (dafür aber den Restwert relativ hoch) und da ich keine spezielle "Oldtimerversicherung) besaß (und das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch keine 30 Jahre alt war - es fehlten lediglich ein paar Monate), gestand mir die Versicherung aufgrund eines "Totalschadens" ungefähr 1800 DM zu.


Nö, das ist nicht neu.

Genau das kann dir heute immer wieder passieren. Wenn du meinst, dass der genutzte Wagen einen Liebhaberwert hat, musst du den gutachterlich festlegen lassen, dieses Gutachten der Versicherung vorlegen, deren Einverständnis einholen und dann nach diesem Gutachtenwert versichern.

Das hast du bei deinem Diplomat offensichtlich nicht gemacht.

Da das aber komplett OT ist, fini!
mwiemikel
Stammgast
#20 erstellt: 16. Jun 2011, 00:59
Eine ggf. hilfreiche Idee fällt mir noch ein
Vielleicht sollte sich der TE (und/oder andere) für einen sog. Wohnflächentarif im Bereich der Hausratversicherung entscheiden.
Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter, die in diesen Fällen die Prämie dann anhand der Wohnfläche berechnen und parallel dann eine Versicherungssumme (oder Höchstentschädigungsgrenze) von z.B. 250.000,- € oder gar unbegrenzt zur Verfügung stellen.

Wenn die Wohnung (oder das Haus) unter 140 qm WF hat, fährt man mit dieser Form meist sogar günstiger.
Und dann eben noch schön im Antrag erwähnen, dass z.B. hochwertige Elektronik vorhanden ist.
Fertig.....ist gar nicht so schwer
Haiopai
Inventar
#21 erstellt: 16. Jun 2011, 09:06
Moin , was heißt mittlerweile , eine Hausratsversicherung wird generell nacht Fläche berechnet .

Wie weiter oben schon gesagt wurde , Standard ist 650€ pro Qm .

Und nein , ich würde nicht auf irgendwelche Höchstgrenzen versichern , weil das nicht automatisch heißt , das du diese dann auch ausbezahlst bekommst .

Wenn da ein Posten drinn ist von besonderem Wert , sei es nun die Briefmarkensammlung oder die CD Sammlung oder eine besonders teure oder seltene Anlage , dann gehört dieser Posten explizit aufgeführt und entweder nach Neuwert oder nach Wertgutachten versichert .
Letzteres dürfte bei klassischen Geräten die man eh gebraucht gekauft und dann restauriert hat der Fall sein .

Nur dann hast du auch die Gewähr , genau diese Schadenssumme für die Sachen im Versicherungsfall auch zu bekommen .

Da reicht auch nicht die Erwähnung von teurer Elektronik ,da muß der Besitz auch nachgewiesen sein und da
man , wenn man von privat gebraucht gekauft hat auch nicht immer einen Kaufvertrag vorweisen kann , ist das Gutachten bei der Versicherung eingereicht der einzig richtige Weg .

Sonst kann dir nämlich sowas passieren wie Arvid mit seinem Diplomat .

Gruß Haiopai
mwiemikel
Stammgast
#22 erstellt: 16. Jun 2011, 10:59
Moin.....
das ist so nicht ganz richtig
Nur wenn ich in einem stinknormalem Hausratvertrag die sog. Unterversicherungverzichtlausel eingeschlossen haben möchte,
DANN wird die Wohnfläche mit dem Standardwert von 650,- € multipliziert.
Ich KANN jedoch jede x-beliebige Versicherungssumme frei vereinbaren. Also wir bei diesen Tarif definitiv die Prämie ermittelt, indem die VERSICHERUNGSSUMME zugrunde gelegt wird.

Anderes eben bei den von mir oben erwähnten reinen Wohnflächentarifen. Ich gebe die RICHTIGE Wohnfläche an, habe automatisch Unterversicherungsverzicht eingeschlossen und dann eben sehr hohe Höchstentschädigungsgrenzen.

Das dann parallel und zusätzlich besondere Werte wie Münzsammlungen, Hifi etc. EXTRA angegeben werden sollten und natürlich auch Anschaffungsbelege vorhanden sein sollten, erklärt sich von selbst. Deswegen ja auch u.a. der Tip in meinem ersten Post hier zu dem Thema: alles mal schön in einer freien Minute fotografieren und archivieren.
Haiopai
Inventar
#23 erstellt: 16. Jun 2011, 11:30

mwiemikel schrieb:
Moin.....

Ich KANN jedoch jede x-beliebige Versicherungssumme frei vereinbaren. Also wir bei diesen Tarif definitiv die Prämie ermittelt, indem die VERSICHERUNGSSUMME zugrunde gelegt wird.



Das hast du aber eben nicht geschrieben , du hast von einer Höchstgrenze geschrieben , das heißt der Schaden wird bis max. Summe xxxxx getragen , bedeutet aber nicht automatisch , das diese Summe ausgezahlt wird .

Eine fest vereinbarte Summe ist was anderes ,denn wenn du so eine vereinbarst für ein Haus ist es völlig egal was drinne ist , wenn das Haus auf fix meinetwegen 500000€ versichert ist , dann ist das so und die Summe wird im Falle eines Totalschadens ausgezahlt .
Solche Versicherungen sind aber erheblich teurer, als normale Hausratsversicherungen , die man je nach Bedarf (nachkommender Mehrwert) angleicht .

Wichtig in unserem Fall Hifi ist ja , das ich im Versicherungsfalle die Sachen verlustfrei wiederbeschaffen kann .

Was anderes ist es natürlich , wenn deine Intention Entschädigung ist über den eigentlichen Wert hinaus , weil es sich um Dinge handelt , die eben nicht mehr wiederzubeschaffen sind .
Das muss dann jeder selber wissen und dann lohnt natürlich unter Umständen auch eine solche Fixsumme , eben wie wenn sich J.L. ihr Hinterteil versichern lässt .

Gruß Haiopai
mwiemikel
Stammgast
#24 erstellt: 16. Jun 2011, 12:11

Eine fest vereinbarte Summe ist was anderes ,denn wenn du so eine vereinbarst für ein Haus ist es völlig egal was drinne ist , wenn das Haus auf fix meinetwegen 500000€ versichert ist , dann ist das so und die Summe wird im Falle eines Totalschadens ausgezahlt .


Einspruch Euer Ehren
Das stimmt so aber auch nicht........

Auch mit einer "FESTEN" Versicherungssumme gibt es niht automatisch bei einem Totalschaden einen Scheck über die gesamte Versicherungssumme.

Kann ja auch gar nicht. Beispiel: ich kaufe mir ein altes abbruchreifes Häuschen für kleines Geld (Wert ca. 50.000,- €) und versicher dieses dann für 400.000,- €. Na, was wird da im Schadenfall wohl ausgezahlt??

Und gleiches gilt für den Bereich Hausrat. 100 qm Penthousewohnung mit VS 65.000,- €. Es stehen aber gerade erst 2 Ikea-Stühle und 1 Tisch dort....auch dann kommt es bei einem Wohnungstotalbrand NICHT zur Zahlung der 65.000
Haiopai
Inventar
#25 erstellt: 16. Jun 2011, 12:31

mwiemikel schrieb:

Einspruch Euer Ehren
Das stimmt so aber auch nicht........

Auch mit einer "FESTEN" Versicherungssumme gibt es niht automatisch bei einem Totalschaden einen Scheck über die gesamte Versicherungssumme.

Kann ja auch gar nicht. Beispiel: ich kaufe mir ein altes abbruchreifes Häuschen für kleines Geld (Wert ca. 50.000,- €) und versicher dieses dann für 400.000,- €. Na, was wird da im Schadenfall wohl ausgezahlt??



Doch durchaus kann man so etwas machen ,du mußt nur einen Versicherer finden , der sich darauf einlässt und die Prämien werden utopisch hoch sein .

Deswegen auch das Beispiel mit den Stars die sich Körperteile versichern lassen , da geht es nicht um realen momentanen Wert , sondern darum , das diese Herrschaften mit ihrem Körper Geld verdienen und deswegen einen zukünftigen Verlust , wenn ihnen was passiert mit einkalkulieren , nur kosten solche Versicherungen auch enorme Summen.

Ebenso kannst du auch deine Gartenlaube auf überspitzt gesagt eine Million Euro versichern , die bei Verlust definitiv ausgezahlt wird ,da gibt es völlig verrückte Sachen .
Von auf zigtausend Euros versicherte Wellensittiche bis weiß der Geier was , kannst ja mal nachfragen auf welche Summe die Mona Lisa versichert ist , da legt man sich glaub ich nieder , wenn du die Summe hörst .

Alles nur eine Frage der Prämie und ob sich ein Versicherer drauf einlässt .

Gruß Haiopai
mwiemikel
Stammgast
#26 erstellt: 16. Jun 2011, 12:47
Also ich habe einen solchen Versicherer im Sachbereich noch NIE kennengelernt, auch nicht gegen utopisch Prämien, der für nachweislich geringe Versicherungswerte x-fach höhere Versicherungssummen bietet. Das würde auch dem Versicherungsgedanken total wiedersprechen.

Anderes ist es natürlich im Bereich Unfallversicherung für z.B. Promis (Beine und Füße beim Profikicker und der Hintern von JLo ). Aber im Regelfall legen HIER die Versicherten nicht extra Hand an und ruinieren sich den Hintern um an Geld zu kommen.

Im Sachbereich ist das kriminelle Potential doch ein ganz anderes. Wieso sollte ich (dein Gartenlaubenbeispiel von oben), nicht bereits nach der Zahlung von 2 Prämie jemanden anheueren, der die Bude abfackelt....

Und ich glaube, dass selbst die englischen Versicherer, die ja immer besonders kreativ sind, hier nichts passendes anbieten würden.

Aber, wir sind deutlich OT
Haiopai
Inventar
#27 erstellt: 16. Jun 2011, 13:08
Klar ist das deutlich OT

Ging ja auch nur darum , das man durchaus etwas zu fixen Versicherungssummen versichern kann , was in unserem Fall meist natürlich völliger Quatsch wäre .

Andererseits ist die Versicherung nach Neuwert ja praktisch das Gleiche .
Ich kann da nur von mir selber ausgehen und mein Gedankengang war da einfach die Wiederbeschaffung ,gerade was Tonträger angeht .
Wenn mir mal die Hütte abfackelt , dann möchte ich anschließend eben einfach in den Laden gehen können und mir die Scheiben kaufen(sofern noch erhältlich) , völlig egal ob ich nun die Hälfte davon auf dem Flohmarkt über Jahre zusammengekauft hab.

Das beste ist natürlich , wenn so ein Fall nie eintritt bzw. wenn er eintritt es keine Komplikationen gibt .
Hausbesitzern kann ich da nur aus persönlicher Erfahrung raten , nie brennbare Flüssigkeiten im Haushalt aufzubewahren .
Selbst den flüssigen Grillanzünder oder Feuerzeugbenzin lagere ich in der Garage .

Ein solches Versäumnis hat bei meiner Freundin zu einem Rechtstreit über 4 Jahre geführt , bis da die Versicherungssumme ausgezahlt wurde .

Da ist die Hütte abgebrannt , Feuer ist laut Feuerwehr in der Küche ausgebrochen(Sie war im Urlaub) und man hat in der Nähe des Brandherdes eben sogenannte Brandbeschleuniger gefunden und dann hat man ein Problem .

Gruß Haiopai
tubescreamer61
Inventar
#28 erstellt: 16. Jun 2011, 22:11
Wobei das mit dem "Brandbeschleuniger" in fast jeder 2. Wohnung vorkommen kann ( wenn das Duft- Petroleum für die so schön heimelig leuchtende Lampe - welche so dekorativ im Wohnzimmer auf dem Kaminsims steht - oder das fleckentfernende Reinigungsbenzin in der Küche im Spülenunterschrank neben den anderen diversen "Haushalts- Mittelchen" steht).

MfG
Arvid
cr
Inventar
#29 erstellt: 18. Jun 2011, 15:56
Spezielle Geräteversicherungen sind wieder eher mal was, um ein paar Dumme auszunehmen

http://help.orf.at/stories/1684160

Keine Zahlung bei Allmählichkeitsschäden....
choler
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 11. Apr 2018, 13:21

Pate4711 (Beitrag #1) schrieb:


Soll heißen, gibt es eine Versicherung, die bei Überspannung, Wasserschaden, Diebstahl etc. nicht nur den Zeitwert der einzelnen Komponenten zurückerstattet, sondern den Neuwert?



Zum Thema Überspannungsschaden kann ich nur raten ganz genau in der Versicherungspolice nachzulesen. Es wird immer groß mit dem Neuwert Werbung gemacht, aber (bei meiner Versicherung war das dann so) nur wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren ist! Das war ein ganz toller Spass! Ich hatte einen Blitzeinschlag im Haus. Es war so einiges hin. Darunter auch mein Sat-Receiver. Also ab in den nächsten Markt ein neues Gerät gekauft (das gleiche Modell) und die Rechnung, auch die alte Rechnung, an die Versicherung geschickt. Die alte Rechnung hat dabei niemand interessiert. Aber die wollten erst ein Schriftstück von einer Werkstatt das das Gerät nicht zu reparieren ist... Naja mein Subwoofer wurde also Repariert - hat nur 6 Wochen gedauert bis das Ersatzteil aus England da war.. und auch zum Thema Neuwert ganz genau nachlesen, denn bei älteren Geräten gibt es da immer Diskussionen.


Geschützter Hinweis (zum Lesen markieren):

Auch wenn jetzt nicht um ein HiFi gerät geht.. Bei der Elektrischen Markise wollten Sie dann doch die Rechnung sehen, da die Reparatur im 4stelligen Bereich lag.... Aber da habe ich mich dann Stur gestellt.... also hatten Sie keine Wahl und mussten zahlen. Auch wenn in diesem Fall eine neue nicht wirklich teurer gewesen wäre


Fazit: nach dem ich Laufereien und Schriftverkehr ohne Ende hatte, habe ich mir einen Anwalt genommen... und siehe da bekam ich auch mal Geld zurück. Denn eine Versicherung ist solange gut, bis sie mal zahlen soll!
Dadof3
Moderator
#33 erstellt: 11. Apr 2018, 15:58

choler (Beitrag #32) schrieb:
Es wird immer groß mit dem Neuwert Werbung gemacht, aber (bei meiner Versicherung war das dann so) nur wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren ist!

Selbstverständlich! Es ist doch wohl logisch, dass der Neuwert nur dann ersetzt wird, wenn keine wirtschftliche Reparatur möglich ist. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht, und dazu gehört, dass man die günstigste Möglichkeit nutzt, den entstandenen Schaden zu beseitigen.

Sonst könnte ja jemand herkommen und wegen einer Schramme im Kotflügel bei seiner Vollkasko mit Neuwertentschädigung einen Neuwagen verlangen ...

Der Sinn der Neuwertegelung ist ja nicht, dass jemand ohne Rücksicht auf Verluste bei jedem kleinen Schaden ein Neugerät bekommen kann, sondern nur, dass man im Falle einer notwendigen Ersatzbeschaffung nicht die Differenz zum Zeitwert selbst aufbringen muss.


[Beitrag von Dadof3 am 11. Apr 2018, 16:10 bearbeitet]
choler
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 12. Apr 2018, 07:04

Dadof3 (Beitrag #33) schrieb:

choler (Beitrag #32) schrieb:
Es wird immer groß mit dem Neuwert Werbung gemacht, aber (bei meiner Versicherung war das dann so) nur wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren ist!

... wenn keine wirtschftliche Reparatur möglich ist.


genau! wirtschaftliche Reparatur! Dazu kommt das Gutachten bzw. Kostenvoranschlag etc... Und das bei einem Gerät für ein paar Hunderter. Bei dem Subwoofer waren es es im übrigen 150€ Unterschied Reparatur vs. Neugerät.


Dadof3 (Beitrag #33) schrieb:
Sonst könnte ja jemand herkommen und wegen einer Schramme im Kotflügel bei seiner Vollkasko mit Neuwertentschädigung einen Neuwagen verlangen ...


Toller Vergleich! Fährt ein Auto mit Kratzer im Kotflüger nicht mehr?


Dadof3 (Beitrag #33) schrieb:
Der Sinn der Neuwertegelung ist ja nicht, dass jemand ohne Rücksicht auf Verluste bei jedem kleinen Schaden ein Neugerät bekommen kann, sondern nur, dass man im Falle einer notwendigen Ersatzbeschaffung nicht die Differenz zum Zeitwert selbst aufbringen muss.


Mehr habe ich auch nicht gesagt, nur darauf hingewiesen das es nicht so einfach ist ein Neugerät nach einem fast Totalschaden zu bekommen!
Spannend wird es bestimmt wenn dann das Gerät älter ist und es kein baugleiches Gerät mehr auf dem Markt gibt... aber egal. Fakt ist wenn man einen Schaden hat und mit der Versicherung zu tun hat wird es meist nicht einfach! Von dem Zeitaufwand und dem Ausfall der Geräte ganz zu schweigen! Bei einem Sat Receiver heißt das ganz einfach mal kein Fernsehen (ja so war das damals, das hatte der TV keinen Sat Receiver eingebaut )
Dadof3
Moderator
#35 erstellt: 12. Apr 2018, 07:34

choler (Beitrag #34) schrieb:
Toller Vergleich! Fährt ein Auto mit Kratzer im Kotflüger nicht mehr?

Darauf kommt es doch gar nicht an. Es ist ein Schadenfall.
Und wenn du dich daran störst, dann nimm halt einen zerstochenen Reifen.

Dass man sich die Bedingungen genau durchlesen sollte, darin sind wir uns ja einig. Ein Rundumsorglospaket sind die nie, deswegen muss man auch damit leben, dass so ein Gerät mal eine Zeit lang in Reparatur sein kann. 150 € sind auch Geld.

Generell zum Thema: Ich halte diese Kleinversicherungen für Handys, Kameras, Reisegepäck usw. ohnehin für fast nie lohnend.

Wenn man 100 € dafür zahlt, kann man davon ausgehen, dass man erst mal mindestens 70 € für Verwaltung, Provisionen, Werbung, Versicherungsbetrug, Versicherungssteuer (allein das sind 19 %), Gewinnmarge usw. bezahlt. Der tatsächlich an ehrliche Kunden ausgezahlte Anteil ist lächerlich gering.

Versicherungen sind dazu da, elementare Risiken abzudecken, deren Eintritt einen vor ernsthafte Probleme stellt. Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Gebäudeversicherung, ... das alles schützt einen vor Risiken, die das ganze Leben dauerhaft beeinträchtigen können.

Dass mal ein Handy oder ein Hifi-Gerät kaputt geht oder geklaut wird, ist ärgerlich, aber gehört zum Leben dazu, und sollte niemanden vor echte Probleme stellen. Den Komfort, sich für solche Fälle (vermeintlich) abzusichern, bezahlt man relativ teuer.


[Beitrag von Dadof3 am 12. Apr 2018, 07:49 bearbeitet]
sumpfhuhn
Inventar
#36 erstellt: 12. Apr 2018, 07:47

Dadof3 (Beitrag #35) schrieb:

Und wenn du dich daran störst, dann nimm halt einen zerstochenen Reifen.



Dann lass ich aus dem anderen auch die Luft raus, und schon geht es weiter .
woody32
Inventar
#37 erstellt: 19. Apr 2018, 11:35
Also ich habe bei einem Versicherungswechsel mich mal beraten lassen....

Wir haben eine Doppelhaushälfte (2 Etagen) und sind mit 80.000 für den Hausrat versichert gewesen. Ich dachte bisher war alles in Ordnung da ich unser Wohnzimmerheimkino mit ca. 10.000 (über die Jahre viele Teile gebraucht gekauft, selbst gebaut usw.) eingerechnet hatte.

Nun kam aber raus das ja der Wiederbeschaffungswert versichert ist und da lagen wir bei den Heimkinosachen bei ca 40.000.

Wenn nun ein Schaden im Erdgeschoss (ca. 50% der Fläche) eintreten sollte und im Obergeschoss nichts passiert sind wir nur mit ca. 40.000 (+ ein wenig da die Küche eine höhere Bewertung hat) versichert. Und da das Wohnheimkino (welches ja im Erdgeschoss liegt) schon mit 40.000 zu Buche schlägt kann man sich ausrechnen wie die Versicherung im Schadensfall reagiert....

Habe die Geräte und Umbauten alle einzeln aufgeführt für 5€/Monat extra versichert, da bin ich auf der sicheren Seite.....
Dadof3
Moderator
#38 erstellt: 19. Apr 2018, 11:52

woody32 (Beitrag #37) schrieb:
Wenn nun ein Schaden im Erdgeschoss (ca. 50% der Fläche) eintreten sollte und im Obergeschoss nichts passiert sind wir nur mit ca. 40.000 (+ ein wenig da die Küche eine höhere Bewertung hat) versichert.

Das wäre aber eine sehr ungewöhnliche Regelung. Und ich frage mich auch, wie man das feststellen soll, welche Fläche betroffen ist. Wenn jetzt ein Einbrecher kommt und nur den 5000 € teuren Fernseher von der Wand nimmt, sind dann nur 0,2 m² betroffen (die Fläche, die der TV über dem Boden einnimmt), also nur 1/1000 der Fläche (bei 200 m²) und dann nur 80 €? Wohl kaum. Üblicherweise gilt, dass ohne Unterversicherungsverzicht der Wert aller Gegenstände in der Wohnung ermittelt wird, und wenn er die Versicherungssumme überschreitet, dann wir der Wert des beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstands in dem Anteil ersetzt. Ob du da 60.000 € im EG hast und nur 20.000 € im OG, spielt keine Rolle.


Habe die Geräte und Umbauten alle einzeln aufgeführt für 5€/Monat extra versichert, da bin ich auf der sicheren Seite.....

Generell empfiehlt sich meiner Ansicht nach ein Unterversicherungsverzicht, es sei denn, man hat einen sehr spartanisch eingerichteten Haushalt.
woody32
Inventar
#39 erstellt: 19. Apr 2018, 12:06
Wenn ein Einbrecher den Fernseher für 5000€ mitnimmt bekomme ich die 5000€.... auch mit meiner herkömmlichen Versicherung

Aber Worst Case Szenario:

Im Falle einer Überschwemmung (Komplette EG ist nichts mehr zu Retten) sind alle Schäden am Haus über die Gebäudeversicherung gedeckt und der Hausrat über die Hausratversicherung. Im Falle einer Überschwemmung des Erdgeschosses sind 50% der gesamten Hausfläche betroffen und dementsprechend könnte nur ein Versicherungswert von ca. 40.000 zugrunde gelegt werden


[Beitrag von woody32 am 19. Apr 2018, 12:14 bearbeitet]
JULOR
Inventar
#40 erstellt: 19. Apr 2018, 12:15

Dadof3 (Beitrag #38) schrieb:
Generell empfiehlt sich meiner Ansicht nach ein Unterversicherungsverzicht, es sei denn, man hat einen sehr spartanisch eingerichteten Haushalt.

Richtig. Wobei man bei einigen besonderen Luxusartikeln oder Wertgegenständen -so man so etwas besitzt - nochmal nachfragen sollte. Ein 5000€-TV und eine teure Hifi-Anlage gehört meines Wissens nicht dazu (ok, je nachdem ... lieber mal nachfragen), bei exklusiven Kunstobjekten oder goldenen Wasserhähnen wäre ich mir nicht so sicher.


[Beitrag von JULOR am 19. Apr 2018, 12:19 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#41 erstellt: 19. Apr 2018, 12:37

woody32 (Beitrag #39) schrieb:
Im Falle einer Überschwemmung des Erdgeschosses sind 50% der gesamten Hausfläche betroffen und dementsprechend könnte nur ein Versicherungswert von ca. 40.000 zugrunde gelegt werden

Das glaube ich nicht. Die üblichen Versicherungsbedingungen geben eine solche Interpretation nicht her, und sie wäre auch sinnwidrig.

Ich denke, dass du da etwas falsch verstanden hast.


JULOR (Beitrag #40) schrieb:
Wobei man bei einigen besonderen Luxusartikeln oder Wertgegenständen -so man so etwas besitzt - nochmal nachfragen sollte. Ein 5000€-TV und eine teure Hifi-Anlage gehört meines Wissens nicht dazu (ok, je nachdem ... lieber mal nachfragen), bei exklusiven Kunstobjekten oder goldenen Wasserhähnen wäre ich mir nicht so sicher.

Richtig. Beschränkungen gibt es normalerweise nur für Geld, Urkunden, Pelze, Kunstwerke, bestimmte Teppiche, Antiquitäten, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle. (Wenn der Wasserhahn wirklich aus reinem Gold wäre, also auch der ...)
JULOR
Inventar
#42 erstellt: 19. Apr 2018, 12:47

woody32 (Beitrag #39) schrieb:
Im Falle einer Überschwemmung des Erdgeschosses sind 50% der gesamten Hausfläche betroffen und dementsprechend könnte nur ein Versicherungswert von ca. 40.000 zugrunde gelegt werden

Nein. Der entstandene Schaden wird ersetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn deine Küche und die Hifanlage im OG sind, aber das EG vollläuft, bekommst du trotzdem nur das ersetzt, was im EG beschädigt wurde, auch wenn dort nur ein Klappstuhl steht. Wenn dein Heimkino samt Elektronik und Ledersofa im Keller ist und nur dieser überschwemmt wird, bekommst du es trotzdem komplett ersetzt, auch wenn nur der eine Raum als Wohnraum zur Flächenberechnung herangezogen wurde.
Wenn deine Police anders ist, wäre das schon sehr ungewöhnlich.


[Beitrag von JULOR am 19. Apr 2018, 12:48 bearbeitet]
mcalfa29
Stammgast
#43 erstellt: 23. Apr 2018, 16:49
Diese "Extra"-Versicherungen kann man sich getrost sparen. Ich habe so eine Elektronikversicherung und nun einen Schadensfall. Und wie eigentlich zu erwarten, versucht die Versicherung sich herauszureden und will nicht zahlen. Das übliche Vorgehen also.
WBC
Gesperrt
#44 erstellt: 24. Apr 2018, 08:08
Das ist in dem Fall ja dann eine Frechheit.
Dadof3
Moderator
#45 erstellt: 24. Apr 2018, 09:02
Das lässt sich ohne weitere Informationen zum Schadensfall und den Vertragsbedingungen überhaupt nicht beurteilen. Vielleicht ist die Versicherung völlig im Recht.
frank60
Inventar
#46 erstellt: 27. Apr 2018, 21:30

schlagerbummel (Beitrag #13) schrieb:
Wenn es ums Bezahlen geht, fällt jedem Versicherer erst mal viel ein, um weniger oder nichts zahlen zu müssen, deshalb gilt:

Hochwertiges im Hausstand immer extra in den Vertrag aufnehmen!

Bist Du Versicherungsvertreter?

Wenn man ein wenig recherchiert und dann die richtige Gesellschaft aussucht, reicht die Hausrat vollkommen für die genannten Schadensfälle.
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