Probleme mit der Firma Play& Trade

+A -A
Autor
Beitrag
kurtrusell
Neuling
#1 erstellt: 04. Aug 2004, 15:28
Habe von besagter Firme einen DVD Player der jetzt nach 8 Monaten kein Bild mehr Hat auf meine erste Mail bezüglich der Garantie habe ich 2 Wochen gewartet,dann bekam ich folgende Antwort Sehr geehrter Herr Hartmann,

wir haben Ihre Email erhalten, vielen Dank.

Wir gewährleisten (ugs.: garantieren) für den Zeitraum von 2 Jahren,
wie jeder andere Händler in Deutschland auch, dass das Produkt bei
Übergabe keinerlei Fehler oder Defekte aufweist.

Nach 6 Monaten, so sieht es der Gesetzgeber (Stichwort: Umkehr d.
Beweislast), muss der Käufer nachweisen können, weshalb er annimmt,
dass der Defekt, den er nun erfährt, ursprünglich auf einen versteckten
Mangel zurückgeht, der schon bei Übergabe vorhanden war.

Ein Hinweis auf einen Sachmangel muss innerhalb der ersten 6 Monate nach
dem Kauf erbracht werden, um die volle Gewährleistung von 2 Jahren in
Anspruch nehmen zu können. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für einen
verspätet mitgeteilten Sachmangel vor, kann kein Gewährleistungsanspruch
geltend gemacht werden. So sieht es der Gesetzgeber vor.

In diesem Sinn müsste ich Sie, um Ihren Gewährleistungsanspruch prüfen zu
können, um Dokumente, Aufzeichnungen, E-Mails o.Ä. bitten, die ein Problem
bei/nach Übergabe verdeutlichen. Ohne derartige Belege Ihrerseits kann ich,
so leid es mir tut, leider nichts weiter für Sie tun.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Support Team
i. A. Sören Meixner
Kann mihr jemand weiterfelfen oder muss ich nun den dvd Player wegschmeissen wie soll man als Käufer beweisen ein einwandfreises Gerät erhalten zu haben
Windsinger
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 04. Aug 2004, 15:38
Ja, leider ist es so.

Ob das Kundenfreundlich ist, sei mal dahin gestellt,
aber so ist die Gesetzeslage.

Wär das verbrochen hat ???,
bestimmt irgendwelche Sesselpuper.


Gruss

Windsinger

Edit:

Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben. Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen.


[Beitrag von Windsinger am 04. Aug 2004, 15:50 bearbeitet]
clweb
Neuling
#3 erstellt: 31. Aug 2004, 10:36
Na je mit de versteckten Mängel sieht es in Frankreich so aus das da keine zeitliche Begrenzung vorliegt.
Nur muss eben der Käufer beweisen das ein versteckter Fehler vorhande ist/war.
2 Jahre Garantie sind 2 Jahre Garantie und keine 6 Monate.

Grüsse aus Frankreich,
Claude


[Beitrag von clweb am 31. Aug 2004, 15:06 bearbeitet]
Blindman68
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 31. Aug 2004, 13:26
Gehe mal zur Stiftung Warentest,wenn das möglich ist.Oder quäl die am Telefon.

Also wenn nach 8 Monaten das Bild ausfällt...kann man wohl verlangen das dieser Mangel so offensichtlich nach Garantie schreit das ein Gewährleistungsanspruch zwingend ist ?Glaube Mich hackts,wenn Ich sowas lese.

Bloß nicht abwimmeln lassen.Erkundigen bei entsprechenden Stellen.

mfg Blindman
DVDMike
Inventar
#5 erstellt: 31. Aug 2004, 13:45
Hi,

sorry, aber Windsinger hat völlig Recht.

Per Gesetz hat man 2 Jahre Gewährleistung. Wichtig ist, daß sich diese Gewährleistung AUSSCHLIESSLICH auf den Zeitpunkt der Warenübergabe (Kauf) bezieht. Man hat 2 Jahre lang Gewährleistung, daß das Gerät zum Kaufzeitpunkt in Ordnung sein muß bzw. die zugesicherten Eigenschaften haben muß.

Was kann es also sein, daß etwas zum Kaufzeitpunkt nicht in Ordnung ist, man es aber erst später merkt. Nun, das könnte z.B. bei bei einem DVD-Player die YUV-Ausgabe sein. Erst betreibt man das Gerät 1,5 Jahre über Scart an einem normalen TV, dann kauft man sich einen Beamer, will den YUV-Anschluß nutzen und stellt fest, daß er nicht geht. Die Annahme liegt nahe, daß der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt da war.

Die Gewährleistung ist aber eben KEINE Garantie, die evtl. auftretende Fehler abdeckt. Wenn ein Gerät nach 8 Monaten den Geist aufgibt, ist das eben KEIN Fall für die Gewährleistung. Außer Du kannst beweisen, daß eben dieser Fehler schon zum Kaufzeitpunkt da war. Und wie willst Du das beweisen? Du wirst ja nicht sagen wollen, daß der Player schon zum Kaufzeitpunkt kein Bild gezeigt hat, aber Du 8 Monate gewartet hast, um nun zu reklamieren.

Und der Beweis is der Knackpunkt an der Gewährleistung. Per Gesetz muß in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, daß der Fehler zum Kaufzeitpunkt nicht da war. Das dürfte Schwer für ihn sein. Von Monat 7 bis Monat 24 muß aber Du beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf da war. Viel Spaß! Genau deshalb sagen die Verbraucherschützer, daß die 2 Jahre Gewährleistung nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen...

Ach ja, wichtig ist auch, daß die Gewährleistung ausschließlich die Beziehung zwischen Dir und dem Verkäufer betrifft, also NICHT den Hersteller berührt. Der Hersteller ist zu gar nichts verpflichtet, das ist ausschließlich der Verkäufer (Händler)!!!

Eine Garantie schließlich ist etwas, was der Hersteller (diesmal nicht der Händler) zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geben KANN, aber nicht muß. Der Hersteller kann also eine Garantie geben, eventuelle in z.B. 2 Jahren (oder auch 10 Jahren, wie er will) auftretende Defekte kostenfrei zu beheben. Nochmal: freiwillig!

Es ist zwar ärgerlich, wenn das Bild nach 8 Monaten ausfällt, aber es schreit hier absolut nichts nach einer Garantie wie Blindman68 meint. Und Gewährleistung fällt das Problem nicht und wenn der Hersteller keine Garantie auf die Funktion über 2 Jahre gibt, hat man halt Pech gehabt... So ist das halt...

Gruß
Michael
Blindman68
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 31. Aug 2004, 20:15
Ich hab wohl beim "schreien" das denken vergessen ;)..sorry.

Naja Du schreibst es ja ziemlich ausführlich.Also wird's wohl auch so sein.
Ist natürlich auch so,das im "Geiz ist Blödsinn"-Zeitalter die Kundschaft sich mal überlegen muß,worauf Sie Wert legt.Es gibt Grenzen.Und wenn man die Hersteller geradezu zwingt jeden Euro irgendwo einzusparen,braucht man sich über entsprechende "Qualität" nicht zu wundern.
Dann hilfts vielleicht doch mal etwas mehr,wenn man alle Infos zusammennimmt,als nur das Preisschild zu studieren und danach zu kaufen.

mfg Blindman
DVDMike
Inventar
#7 erstellt: 01. Sep 2004, 10:41
@Blindman68,

kein Problem. Ich mußte das leider auch schmerzlich selber erfahren. Ich hatte ein Siemens Funktelefon für zuhause, welches just im 7. Monat den Geist aufgegeben hat. Habe auch erst geschrien und mußte - nachdem ich mich dann sehr ausführlich mit dieser Sache befaßt habe - leider einsehen, daß mir nur eine sehr teure Reparatur oder das Wegwerfen eines gerade 7 Monante alten Gerätes blieb...

Bleibt festzuhalten:

1. Alles gesetzliche jenseits der 6 Monate kann man getrost vergessen, weil man nie beweisen kann, daß der Fehler beim Kauf schon da war.

2. Beim Kauf eines Billiggerätes (DVD Player für 50 EUR) muß man zumindest damit rechnen, daß man das Ding kurz nach Ablauf der 6 Monate wegschmeißen muß. Da merkt man dann halt was man für so einen Preis erwarten darf...

3. Vielleicht etwas mehr Geld für ein Markengerät ausgeben, bei dem der Hersteller freiwillig 2 Jahre Garantie gibt und nicht auf die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung verweist.

Gruß
Michael
Markus
Inventar
#8 erstellt: 01. Sep 2004, 11:11
Das hier beschriebene Verhalten ist eine Bestätigung dafür, dass es häufig besser ist, beim Händler vor Ort zu kaufen. Kürzlich hatte ich ein technisches Problem mit einem CD-Player, der etwas mehr als 2 Jahre alt war.

Eigentlich hatte ich wenig Hoffnung, da das Gerät zwar beim örtlichen Händler gekauft, nach gut 2 Jahren aber weder Garantie noch Gewährleistung greifen würden. Der Händler sagte, er wolle mal sehen, was er machen könne, und erreichte für mich beim Hersteller eine kostenfreie Reparatur auf Kulanz (es handelte sich dabei um einige richtig aufwändige Austauscharbeiten).

Beim Versandhändler hätte ich diesen Service vermutlich nicht erhalten...

Gruß,

Markus.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Probleme beim Bild mit HS 676, Firma E:Max
joerg.r1 am 20.08.2009  –  Letzte Antwort am 21.08.2009  –  5 Beiträge
Probleme mit Philips DVP 630
Premium123 am 09.09.2004  –  Letzte Antwort am 13.09.2004  –  5 Beiträge
Probleme mit JVC-Player
doktorg am 02.09.2003  –  Letzte Antwort am 03.09.2003  –  6 Beiträge
Probleme mit Tevion DVD 8000
Johannes88 am 01.05.2006  –  Letzte Antwort am 03.05.2006  –  2 Beiträge
Denon 1730: Probleme mit DivX
^phiL am 04.06.2007  –  Letzte Antwort am 07.06.2007  –  12 Beiträge
Denon DVD 2900 Probleme
hkgouda am 24.11.2005  –  Letzte Antwort am 30.11.2005  –  2 Beiträge
Probleme mit Kiss DP-450
Krimat2003 am 06.11.2003  –  Letzte Antwort am 09.12.2003  –  9 Beiträge
Probleme mit nagelneuen HK DVD 37. Hilfe
hi-fie am 01.12.2008  –  Letzte Antwort am 01.12.2008  –  5 Beiträge
Pause / Play Problem beim Panasonic S 52 ?
sidekick-x- am 19.08.2006  –  Letzte Antwort am 22.08.2006  –  8 Beiträge
Probleme mit Pioneer XV-DV303, bäuchte Hilfe!
RacerOB am 25.01.2009  –  Letzte Antwort am 25.01.2009  –  2 Beiträge
Foren Archiv
2004

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.731 ( Heute: 5 )
  • Neuestes MitgliedPaul_*
  • Gesamtzahl an Themen1.551.078
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.537.743

Hersteller in diesem Thread Widget schließen