Ist diese Netzteil in D erlaubt

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Dr_Cordelier
Inventar
#1 erstellt: 12. Feb 2024, 22:29
Ich hab mich son seit einiger einger Zeit gefragt ob dieses Netzteil

202404204_181634

was mit einem amerikanischen Steckeranschluß (zwei flacheKontaktsifte mit Bohrung) und einem Universal Schuko-Adapter der knistert in Deutschland betrieben werden darf. Er gehört zum Lieferumfang des chinesischen KHV Douk Audio H2. Ich hab das nun gewechselt gegen ein zugelassenen 12V 3A Netzteil.



[Beitrag von Dr_Cordelier am 12. Feb 2024, 22:30 bearbeitet]
flexiJazzfan
Inventar
#2 erstellt: 12. Feb 2024, 23:05
Das Gerät hat kein CE Zeichen, darf von daher nicht eingeführt werden. Es ist mit dem Zeichen für Schutzklasse 2 versehen, es dürfte von daher mit einem Adapter für einen Eurostecker benutzt werden - allerdings nicht mit einem Schukosteckeradapter, der durch einen Metallstreifen einen Schutzleiter vortäuscht, der ja nicht vorhanden ist. So meine ich müsste das sein.
Gruß
Rainer
Bollze
Inventar
#3 erstellt: 12. Feb 2024, 23:06
Von technischen Daten her dürfte es kein Problem geben. Das Netzteil ist bis 240 Volt AC 50 Hz ausgelegt.
Ob es da irgendeine Norm gibt, die den Betrieb dieses Netzteils in Deutschland verbietet, weiss ich nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das weisse Teil ein Adapater, womit dieses Netzteil in eine deutsche Steckdose passt und dabei knistert es ? Man sieht an den Schutzkontaktanschluss eine Verfärbung die auf eine starke Korrosion hindeutet, also wird wohl das Knistern von schlechten Kontakten kommen. Die Kontakte mal reinigen, z.B. mit Kontaktspray, zur Not geht das Hausmittel WD 40...hat fast jeder zu Hause, bekommt man fast überall zu kaufen.

Bollze
Dr_Cordelier
Inventar
#4 erstellt: 12. Feb 2024, 23:16
Das Netzteil hab ich schon zerstört und den Adapter auch. Der KHV hat ein neues zugelassenes Netzteil bekommen. Aber danke für eure Einschätzug. Mir kam das von Anfang an komisch vor.

Haiopai
Inventar
#5 erstellt: 12. Feb 2024, 23:17
Hi , nein innerhalb der EU darf kein Gerät ohne CE Kennzeichnung vertrieben oder genutzt werden .

Weder das Netzteil , noch der Rest des Gerätes .

Das bedeutet weder , dass das Gerät nicht vernünftig funktionieren kann , sondern ist für dich nur im Schadensfalle von Belang .

Wird durch dieses Gerät ein Kurzschluss , Brand oder sonstiges verursacht gelten folgende Dinge

- Ist es dein Haus , zahlt weder deine Hausrat noch deine Gebäudeversicherung wg. grober Fahrlässigkeit
- Ist es eine Mietswohnung gilt das gleiche und dazu kann dein Vermieter dir fristlos kündigen
- kommt jemand zu Schaden hast du mit strafrechtlichen Folgen wg. fahrlässiger Körperverletzung zu rechnen

Wie sinnig oder unsinnig das ist , braucht man nicht drüber zu reden , interessant ist eigentlich nur , das es Fakt ist und man wegen
einem meist chinesischen Billiggerät ohne CE Zertifizierung mit Pech in Teufels Küche kommt .

Bei Hifi Geräten kommt diese Frage relativ selten , weil sich kaum einer nen Kopp drum macht , im Gewerbe Bereich mit Maschinen , die es in Fernost auch ganz toll billig gibt , bis hin zur Drehbank oder Formatkreissäge (alles über AliExpress zu kriegen) ist dieser Sachverhalt mittlerweile sogar Teil des Lehrplans für Lehrlinge im Handwerk .

Auch wenn das Risiko minimal ist , sollte man sich drüber im klaren sein , dass es wenn es schief geht , richtig übel werden kann .



[Beitrag von Haiopai am 12. Feb 2024, 23:19 bearbeitet]
Dr_Cordelier
Inventar
#6 erstellt: 12. Feb 2024, 23:59
Ups Das Gerät kommt von Noubsoun/Douk Audio Deutschland. Allerdings , da wohl nicht auf lager gerhabt, aus Cina zu mir geliefert. Sieht man immer schön an dem gelbe Klebeband wo die auch nicht sparsam mit sind.

20240212_215023

20240212_215012



[Beitrag von Dr_Cordelier am 13. Feb 2024, 00:10 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#7 erstellt: 13. Feb 2024, 00:35
Entwarnung , das Gerät hat ja auf der rechten Seite die CE Kennzeichnung .

Die Nummer mit dem nicht lieferbar steht bei Amazon auch bei anderen Geräten des Herstellers dabei .
Wg. Lieferschwierigkeiten wird das Gerät mit einem Netzteil ausgeliefert welches für den US Markt konzipiert wurde und kommt daher mit Adapterstecker .

Wenn das Gerät insgesamt aber CE zertifiziert ist und sich die Netzteile bis auf die Steckerform nichts nehmen , dürfte das eine kleine Grauzone sein , sost würde sich der Hersteller mit dem Vertrieb in Deutschland strafbar machen bzw. fällt das in EU Beamtensprache noch unter Ordnungswidrigkeit
dan_oldb
Inventar
#8 erstellt: 13. Feb 2024, 00:48
Auf CE Zeichen auf Geräten von chinesischen Herstellern kann man auch getrost pfeifen, mir liegt noch die Preisliste eines chin. Herstellers für IT Geräte (Firewalls, Router, etc) aus 2015 vor in der man sich bei den entsprechenden Aufdrucken und Zeichen frei bedienen konnte: CE echt, CE fake, RoHS, TÜV/GS, FC, "certified according ..." zum selber ausfüllen, je nachdem wie man es gerne hätte. MOQ 100 Stück.

Kontrollen oder gar Strafen scheint es kaum zu geben, ich habe selbst vor ca. 3 Jahren 5 Geräte eines Kunden auf dem Schreibtisch gehabt die von einem sehr renommierten Händler aus den Niederlanden stammten und alle das falsche CE Zeichen drauf hatten. Dem Händler war das völlig egal, man könne weiter bei ihm kaufen oder es lassen; er wusste genau was er da vertreibt.
AusdemOff
Inventar
#9 erstellt: 13. Feb 2024, 01:43
Nur weil auf dem Gerät ein CE-Zeichen d'rauf ist gilt das nicht für das Netzteil. Da die Verbindung
trennbar ist muss das Netzteil selbst auch wiederum CE zertifiziert sein. So gesehen, keine Entwarnung.

Die CE-Zertifizierung kann man selbst durchführen oder durchführen lassen. Hierzu muss zwingend eine
Zertifizierungsurkunde ausgestellt werden die darüber Auskunft gibt wer die Zertifizierung durchgeführt
hat (Name des Prüfers, Firma, Ort, Datum, etc.) und für welche einschlägigen Normen die Zertifizierung ihre
Gültigkeit hat. Diese Urkunde kann dem Gerät beigelegt oder zum Download bereitgestellt werden.

Das einfache Aufbringen eines CE-Zeichens ist nicht ausreichend.

Die nationalen Behörden aller EU-Mitglieder führen stichprobenartige Überprüfungen zur Einhaltung
der einschlägigen Prüfnormen durch oder werden aufgrund von Verdachtsmomenten aktiv. Dies geschieht
z.B. durch den Zoll. Wäre nicht das erste mal das ganze Lieferungen umgehend am Flughafen oder im
Hafen verschrottet werden.
Harald1210
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 13. Feb 2024, 04:25
CE = China Export . Das kann jeder dranpappen, ist mehr oder weniger freiwillig und sagt über die Sicherheit der Geräte nichts aus. Nachzulesen z.B. hier:
https://www.dguv.de/...ce-konform/index.jsp

oder hier:
https://www.dguv.de/...e-geprueft/index.jsp

Zitat: "CE-geprüft" ist somit keine Werbeaussage. Letztlich bleibt die Kennzeichnung eines Produkts mit der CE-Kennzeichnung eine bloße Behauptung eines Herstellers, dass das Produkt die europäischen Vorschriften einhält."

Die Importvorschriften für ein nichtssagendes Prüfzeichen ist wieder mal typisch EU...


[Beitrag von Harald1210 am 13. Feb 2024, 04:27 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#11 erstellt: 13. Feb 2024, 09:23
Moin !

Alles schön und gut was ihr da schreibt , für den User aber vollkommen irrelevant .

Man ist nicht dazu verpflichtet nachzuprüfen , ob eine CE Kennzeichnung auf dem Produkt gefälscht ist oder nicht , kann man als Privatperson auch gar nicht .

Hier ging es nur um die Frage des TE ob er das Gerät betreiben darf ohne das ihm daraus vor allem rechtliche Probleme entstehen .
Sowie eine CE Kennzeichnung angebracht ist , ist die Antwort NEIN , im Zweifelsfall hat die auch noch mal in der BDA zu stehen .

Mehr als das nachzukontrollieren kann von einer Privatperson als Endverbraucher nicht erwartet werden .

Fehlt diese auf dem Gerät , können einem wie geschildert sehr wohl Probleme entstehen .
Wie ich oder irgendwer diese EU Vorschriften findet , ist ebenfalls egal , das war nicht die Frage .
RoA
Inventar
#12 erstellt: 13. Feb 2024, 09:37

Wikipedia schrieb:
Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.


Bei Unterhaltungselektronik bezieht sich das CE-Zeichen einzig und allein auf die Einhaltung der Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit, die i.d.R. per se eingehalten werden.
Haiopai
Inventar
#13 erstellt: 13. Feb 2024, 11:56

Dr_Cordelier (Beitrag #6) schrieb:
Ups Das Gerät kommt von Noubsoun/Douk Audio Deutschland. Allerdings , da wohl nicht auf lager gerhabt, aus Cina zu mir geliefert. Sieht man immer schön an dem gelbe Klebeband wo die auch nicht sparsam mit sind.



:prost



Hi , nochmal ein Nachtrag .

Ich hab mal so ein wenig mit dem Hersteller gesucht und wäre an deiner Stelle vorsichtig was den Betrieb angeht .

Schaust du bei Ebay , bietet diese Firma zahlreiche Geräte an , zum Beispiel das hier :

Röhrenendverstärker (link)

Das Gerät ist nicht CE gekennzeichnet und wenn du in der Anzeige runterscrollst , findest du links eine Auflistung nach Ländern , z.B. US Warehouse , UK Warehouse , DE Warehouse usw.
Bis auf US Warehouse steht bei allen anderen Ländern drin , das KEINE Geräte für den jeweiligen Markt angeboten werden , nur für den US Markt sind Geräte gelistet .

Für mich ein Indiz , dass sich der Hersteller hier gegen eventuelle Rechtsansprüche absichern will , mit dem Hinweis , es werden für den EU Markt ja gar keine Geräte angeboten .
Es steht somit auch zu befürchten , dass eventuelle CE Kennzeichnungen gefälscht sind .

Rein rechtlich musst du dir bei deinem Gerät keine Sorgen machen , weil du wie gesagt als Endverbraucher nicht verpflichtet bist CE Kennzeichnungen auf Fälschungen zu überprüfen , das ist bei Vertrieb in der EU allein Sache der Behörden .
Ob dir selber dabei wohl ist , musst du entscheiden , rein technisch sagt die CE Kennzeichnung wie roa schon bemerkte so gut wie nichts aus , qualitativ ebenso wenig , Fakt ist nur , ist sie nicht vorhanden , wird jede Versicherung dir im Schadensfalle versuchen Schwierigkeiten zu machen .

Dr_Cordelier
Inventar
#14 erstellt: 13. Feb 2024, 17:51
Vielen Dank schonmal für eure Recherchen. Da ich noch drei andere CHina KHV hab werd ich mir die mal ansehen. Bericht folgt.

frank60
Inventar
#15 erstellt: 13. Feb 2024, 18:49

AusdemOff (Beitrag #9) schrieb:
Die CE-Zertifizierung kann man selbst durchführen oder durchführen lassen.

Es gibt kein CE Zertifikat. Das CE Zeichen bekundet nur, daß der Hersteller erklärt, daß sein Gerät gegenüber allen in der EU gültigen Regeln konform ist. Das betrifft sowohl die Betriebssicherheit, als auch, daß der Betrieb des Gerätes Andere nicht beeinträchtigt. Gerade Zweiteres ist allerdings bei vielen Billignetzteilen aus China nicht der Fall. Paradebeispiel sind die 5€ "Ersatznetzteile" für Fritz!Boxen von Aliexpress. Die Dinger schaffen es, mit ihrer Störstrahlung die DSL Anschlüsse ganzer Dörfer lahmzulegen. Und trotzdem pappt der Hersteller das CE Zeichen drauf. Die eigentliche Konformitätserklärung ist zu diesen Geräten nicht zu finden, das Schriftbild des CE Zeichens weicht meist von der Vorgabe ab.
MosFetPapa
Stammgast
#16 erstellt: 13. Feb 2024, 21:14
Im Sinne der EU Handelsvorschriften ist meines Wissens derjenige der "Hersteller" für ein aus dem EU-Ausland eingeführtes Produkt wer es in die EU importiert.

Wer also z.B. über Aliexpress oder aus USA ein Gerät kauft ist Importeur = Hersteller und somit selber verantwortlich für eine ordungsgemäße CE-Zertifizierung.

Wer das rein privat macht, da kräht sicherlich kein Hahn nach. Aber auf gewerblicher Basis wie der
erwähnte Niederländer weiter oben muß mit erheblichen Sanktionen rechnen wenn das auffliegt.
Dr_Cordelier
Inventar
#17 erstellt: 13. Feb 2024, 21:30
Immer öfter ist aber auch so das bei diesen China Geräten, ich hab mehrere davon, gar kein Netzteil mehr mitgeliefert wird. Sondern nur noch ein USB Kabel. Jetzt letztens noch bei dem Nobsound E6 gehabt. Da musste ich auch noch 2 russische 2J27L Röhren bestellen. Weil die chinesischen übelste Mikrofonie hatten. Aber auch da Pech gehabt. Die erste Lieferung von BTB war kaputt. DIe eine hatte Luft gezogen und bei der zweiten war der Glaszylinder abgebrochen. Dann die zweite Lieferung aus Bulgarien funzte erst bis dann bei einer auch ein Loch im Glaszylinder war. Jetzt hab ich die dritte Kombi aus Bulgarien hier liegen. Werd da jetzt aber erst die Löcher im Gehäuse vom E6 größer fräsen. Nur Ärger.


[Beitrag von Dr_Cordelier am 13. Feb 2024, 21:32 bearbeitet]
AusdemOff
Inventar
#18 erstellt: 13. Feb 2024, 23:55

frank60 (Beitrag #15) schrieb:

AusdemOff (Beitrag #9) schrieb:
Die CE-Zertifizierung kann man selbst durchführen oder durchführen lassen.
Es gibt kein CE Zertifikat.

Schon seltsam das ich CE-Zertifikate (-Declaration) auf Anfrage beruflich immer per e-mail versende.
Uwe_Mettmann
Inventar
#19 erstellt: 14. Feb 2024, 00:34

RoA (Beitrag #12) schrieb:
Bei Unterhaltungselektronik bezieht sich das CE-Zeichen einzig und allein auf die Einhaltung der Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit, die i.d.R. per se eingehalten werden.

Ist das wirklich so? Wirklich keine Anforderungen an die elektrische Sicherheit, auch wenn das Gerät mit 230 VAC betrieben wird. Kann man das irgendwo nachlesen?


Gruß

Uwe
Harald1210
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 14. Feb 2024, 03:49
#10
Uwe_Mettmann
Inventar
#21 erstellt: 14. Feb 2024, 09:24
Harald,

was soll ich mit deiner Antwort anfangen? Die geht doch völlig an meiner Frage vorbei. Ich habe nach den Anforderungen gefragt. Das die teilweise ignoriert werden, ist bekannt und keine Antwort auf meine Frage.

Wenn es wirklich keine Anforderungen geben würde, dann könnte jeder Hersteller von Unterhaltungselektronikprodukten „legal“ lebensgefährliche Geräte auf den EU-Markt bringen. Das wäre doch eine wesentliche Stufe krasser, als das, was du in Beitrag #10 geschrieben hast, dass es Hersteller bzw. Importeure gibt, die Anforderungen ignorieren

Also jetzt direkt an dich die Frage. Gibt es wirklich in der EU keine Anforderungen bezüglich der elektrischen Sicherheit an Unterhaltungselektronik?


Gruß

Uwe


[Beitrag von Uwe_Mettmann am 14. Feb 2024, 09:25 bearbeitet]
Bollze
Inventar
#22 erstellt: 14. Feb 2024, 09:46
CE zeigt die Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz an. Es handelt sich um Mindestanforderungen an die Sicherheit - unsichere Produkte dürfen nicht Inverkehr gebracht werden!In den nationalen Umsetzungen steht oft nur so etwas wie „es dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden“ dabei ist man auf EU Ebene weiter: auch die Energieeffizienz und stoffliche Eigenschaften gehören zu den wichtigen Eigenschaften!
Quelle
https://www.ce-zeichen.de/



Komischerweise legt man sehr grossen Wert auf das exakte Logo "CE" z.B. geringe Abweichung, auch wenn der Mittelstrich des E etwas zu lang ist, macht es ungültig. Der Verbraucher muss also mit Messschieber genau nachmessen ob das Zeichen echt ist... Der Hersteller braucht also nur das Logo minimal zu verändern, was mit den Augen kaum sieht und schon könnte CE z.B. nur China Export heissen.. Wahrscheinlich kann oder gar soll man das nicht mal juristisch bekämpfen.
Würde z.B. VW auch so eine Wert auf das exakte Logo legen, so würde schon viele Autos rumfahren die sich "VW" nennen und nichts mit VW zu tun haben, das Logo auf den Blech nur leicht verändert zum echten VW Blödsinn ? ja eben..

Bollze


[Beitrag von Bollze am 14. Feb 2024, 10:02 bearbeitet]
RoA
Inventar
#23 erstellt: 14. Feb 2024, 10:33
Wie so oft zum Einstieg empfohlen: Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung ). Ich hatte mir vor Jahren die Mühe gemacht, CE im Zusammenhang mit UE zu recherchieren, und ausser der elektromagnetischen Verträgllichkeit gibt es da nichts, und die Richtlinie ist wie so viele so unverständlich formuliert, daß es Interpretationshilfen benötigt. Überprüft wird da auch so gut wie nichts, denn da gibt es nichts zu holen. Für die Einhaltung der relevanten Richtlinien braucht es in erster Linie Juristen und keine Techniker, denn "die Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen (Durchführung einer Konformitätsbewertung) und daß das Produkt nur dann in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden darf, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist." Wer sich mal die Mühe gemacht hat, auch nur eine einzige dieser Richtlinien vollständig durchzuackern, hat vielleicht eine vage Vorstellung davon, was damit alles verbunden ist. Das gehört zum sog. Bürokratie-Aufbau.


Gibt es wirklich in der EU keine Anforderungen bezüglich der elektrischen Sicherheit an Unterhaltungselektronik?


Es gibt da natürlich jede Menge Anforderungen, die im Bereich UE eben nur nicht durch CE abgedeckt werden. Z.B. die ganzen nationalen DIN-Normen. Aussagekräftigere 'Siegel' wie z.B. GS. Weniger aussagekräftigere 'Siegel' wie z.B. TÜV, LGA etc.. Und dann schwebt über allem noch das Produkthaftungsgesetz und diverse andere Gesetze und Verordnungen, was man alles nicht darf oder einhalten muß. Allein die für fast das gesamte öffentliche Leben zuständige Bundesnetzagentur wird nicht müde zu veröffentlichen, daß sie Jahr für Jahr Millionen von unzulässigen Artikeln aus dem Verkehr gezogen habe.
Haiopai
Inventar
#24 erstellt: 14. Feb 2024, 12:56
Hi roa , ich würde zum Einstieg in die Materie weniger den Wiki Artikel zu Rate ziehen , sondern eher diese Quelle

IHK (link)

Die Ausführungen da sind vom Grundsatz finde ich , schon etwas erhellender und dabei wird auch gleich deutlich , dass beim erstellen der so genannten EG-Konformitätserklärung , die wiederum Vorschrift ist , für das anbringen der CE Kennzeichnung nicht nur die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU von Belang ist , sondern insbesondere die Richtlinie über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie) 2014/35/EU .

Laut IHK sind das die beiden hauptsächlichen Richtlinien , was einem als Privatmensch leider nicht viel weiter hilft , es sei denn man hat wie du vollkommen richtig bemerkt hast sehr viel Muße und Zeit , anzufangen sich durch diese Richtlinie zu wühlen , die ihrerseits wieder auf andere Richtlinien verweisen .

Generell könnte man im Detail nur dann überprüfen was da eigentlich überprüft wird , wenn man die vollständige EG-Konformitätserklärung des jeweiligen Produkts zur Hand hat , da in einer solchen Erklärung verpflichtend eine Auflistung der zu Grunde liegenden Richtlinien und Normen enthalten ist .
Diese Erklärung bekommt man aber als Verbraucher gar nicht in die Hand , weil diese nicht dem Verbraucher kenntlich gemacht werden muss , sondern nur der kontrollierenden Behörde und der jeweiligen Institution die eine solche Erklärung auf Richtigkeit überprüft , da scheint es mehrere von zu geben .

Selbst mit der Erklärung in der Hand und der Liste der zu Grunde liegenden Richtlinien und Normen , ist man aber immer noch nicht am Ziel , insbesondere wenn DIN Normen in die Erklärung mit einfließen , denn die sind nicht kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich , sondern müssen beim DIN Verlag Beuth gekauft werden .

Selbst eine vollkommen veraltete und seit 2004 nicht mehr gültige DIN 45500 , darf man sich auf Wunsch beim Beuth Verlag für 24,95 € runterladen oder wahlweise für 12 € pro halbe Stunde anschauen

Für einen selber können daraus dann Erkenntnisse entstehen , hier fürs Forum leider nicht , weil selbst Auszüge der jeweiligen Normen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen , da sie eben dem Urheberrecht unterliegen und der Beuth Verlag da schärfstens drüber wacht .
Im Wiki Artikel über den DIN Verlag wird der Fall einer NRO geschildert , die doch frecher Weise der Ansicht war , dass Endverbraucher ein Anrecht darauf hätten , doch mal kostenlos schauen zu dürfen , was Normen die ihnen teilweise als Werbung um die Ohren gehauen werden , denn überhaupt beinhalten .

Die Gerichte waren da anderer Ansicht und stuften die Urheberrechte des Verlages höher ein als das Informationsrecht der Bürger , da steckt halt jede Menge Geld drin .

Fazit , mit viel Zeit und jeder Menge Textverständnis findet man allenfalls grob heraus , auf welcher Basis eine solche Konformitätserklärung erstellt wird , die letztendlich zur CE Kennzeichnung berechtigt .
Harald1210
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 14. Feb 2024, 13:16

Uwe_Mettmann (Beitrag #21) schrieb:
Harald,

was soll ich mit deiner Antwort anfangen? Die geht doch völlig an meiner Frage vorbei. Ich habe nach den Anforderungen gefragt. Das die teilweise ignoriert werden, ist bekannt und keine Antwort auf meine Frage...

Gruß

Uwe



Da wäre zum Bsp. die EN 60335 und für den Einstieg in das Dickicht der Regelungen das hier:

https://www.channel-...chen-elektrogeraeten und hier:

https://www.google.c...=UTF-8&oe=UTF-8#ip=1

Gruß
Harald
Uwe_Mettmann
Inventar
#26 erstellt: 14. Feb 2024, 23:34

RoA (Beitrag #23) schrieb:
Wie so oft zum Einstieg empfohlen: Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung ). Ich hatte mir vor Jahren die Mühe gemacht, CE im Zusammenhang mit UE zu recherchieren, und ausser der elektromagnetischen Verträgllichkeit gibt es da nichts, und die Richtlinie ist wie so viele so unverständlich formuliert, daß es Interpretationshilfen benötigt.

Dann hast du leider nicht richtig recherchiert, denn auch für die Unterhaltungselektronik gibt es meistens Anforderungen an die elektrische Sicherheit. Ich gebe dir recht, dies alles rauszufinden ist nicht ganz einfach. Wenn man aber weiß, wie es geht, ist es zumindest möglich, das grob zu ermitteln.

Wenn du deinen verlinkten Wikipedia-Artikel anschaust, findest du ganz unten Einzelnachweise. Wenn du den Link unter 13 anklickst, kommst du auf eine EU-Seite mit den Links zu den ganzen Richtlinien und zu den referenzierten harmonisierten Normen. Interessant für Unterhaltungselektronik ist „Electric and electronic engineering“ Dort sind die interessanten Richtlinien angegeben, wobei ATEX uns nicht interessiert (Explosionsschutz). Für die Anforderungen der elektrischen Sicherheit ist die „Low Voltage Directive“ (LVD) zuständig. Diese Richtlinie ist zwar nicht direkt gesetzlich bindend, aber die EU-Staaten sind verpflichtet, diese Richtlinien in ein nationales Gesetz umzusetzen. Bei der LVD ist das bei uns das Produktsicherheitsgesetz, bei der EMC das EMV-Gesetz und der RED das Funkanlagengesetz.

Kommen wir aber zurück zur LVD. Wenn du auf den Link klickst, kommst du auf eine Seite, auf der du die LVD-Richtlinie findest, aber ganz untern auch eine Liste mit harmonisierten Normen und wenn die passende eingehalten wird, kann von einer Konformitätsvermutung ausgegangen werden. Wenn du nun diese Liste aufrufst, so findest du auch die EN 62368-1 in dessen Titel auch Audio/video-equipment angegeben ist, also Unterhaltungselektronik. Die von Harald genannte EN 60335-x ist also nicht korrekt, denn die gilt für Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen, Toaster, Mikrowellen usw.


Gruß

Uwe
Harald1210
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 15. Feb 2024, 00:28
Ja, lieber Uwe,

wenn du alles besser weißt, warum fragst du dann? Typen gibt's...
Uwe_Mettmann
Inventar
#28 erstellt: 15. Feb 2024, 00:35
Harald,

ich wollte nur die Quelle wissen, in der steht, dass es für Unterhaltungselektronik keine Anforderungen für die elektrische Sicherheit gibt. Es gibt halt viele Seiten im Internet mit Falschinformationen und es ist nie verkehrt, diese zu kennen.


Gruß

Uwe
flexiJazzfan
Inventar
#29 erstellt: 15. Feb 2024, 01:35
Neben den vordergründigen technischen Zielsetzungen der verschiedenen EU Richtlinien und Vorschriften, die Qualität, Sicherheit, Kennzeichnung etc. betreffen, hat die Gesamtheit dieser Richtlinien ja Innenwirkungen und Außenwirkungen. Die Innenwirkung betreffen sowohl die Erleichterung des Handels zwischen den EU Staaten und die Wettbewerbsgleichheit („Harmonisierung“) als auch eine Vertrauensbildung der Konsumenten in der EU. Die Außenwirkung ist natürlich eine Art Eintrittshürde , die man auch als Abschreckung oder Abschottungmaßnahme sehen kann. Die Forderung, dass derjenige, der ein Produkt einführt, alle (!) für das Produkt relevanten EU Anforderungen zu erfüllen hat und durch die CE Kennzeichnung zu belegen hat, zeigt das ja deutlich.

Diese EU Anforderungen sind durchaus nicht Gegenstand sehr demokratischer Verhandlungsprozesse sondern oft Ergebnis von Lobbyarbeit und politischen Einzelinteressen der Staaten. Entsprechend scheint eine zu große Öffentlichkeit auch nicht gewünscht.
Der Käufer bekommt mit der CE Kennzeichnung eben nur die Versicherung des Herstellers/Vertreibers, dass die Ware für die EU geeignet ist und dazu findet er auch die genaue Anschrift des Verantwortlichen. Der Rest ist Vertrauen, ohne das wir in allen täglichen Einkaufsvorgängen nicht auskommen.
Gruß
Rainer
Harald1210
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 15. Feb 2024, 03:50
Uwe,

da wirst du keine Quelle finden denn sicher gibt es Anforderungen an Unterhaltungselektronik, beginnend mit meiner angegebenen Norm EN 60335 (die el. Sicherheit eines Toasters gilt auch für z.B. Verstärker im Bezug auf Berührungsschutz, Verhalten bei Kurzschluss usw.), weiterführend zur
IEC 60065 speziell für U-Elektronik.
Wobei alle Normen progressiven Änderungen bis hin zum Rückzug, bzw. Ersatz unterliegen. Hier aktuell zu bleiben ist nahezu unmöglich und für uns Endverbraucher auch nicht nötig.

@Rainer
Auf den Punkt gebracht!

LG
Harald


[Beitrag von Harald1210 am 15. Feb 2024, 03:54 bearbeitet]
Uwe_Mettmann
Inventar
#31 erstellt: 15. Feb 2024, 09:58

Harald1210 (Beitrag #30) schrieb:
...IEC 60065 speziell für U-Elektronik.
Wobei alle Normen progressiven Änderungen bis hin zum Rückzug, bzw. Ersatz unterliegen. Hier aktuell zu bleiben ist nahezu unmöglich und für uns Endverbraucher auch nicht nötig.
Harald

Die Technik unterliegt Änderungen und die Normen müssen sich anpassen. Bestes Beispiel ist die EMV. Die Taktfrequenzen werden immer höher und immer mehr Funkanwendungen laufen im GHz-Bereich. Damit es hier nicht zu Konflikten kommt, müssen Normen angepasst werden, was ja nicht einmal funktioniert, denn viele Normen hinken der technischen Entwicklung hinterher.

Welche Norm und welche Ausgabe anzuwenden sind, ist nicht nahezu unmöglich zu ermitteln. Beispiel ist die jetzt von dir genannte IEC 60065 und in Europa die EN 60065. Die galt mal für Unterhaltungselektronik, darf aber nicht mehr angewendet werden und wurde durch die von mir genannte EN 62368-1. Das lässt sich durchaus in der von mir genannten Normenliste recherchieren, denn da steht das drin, was du offensichtlich nicht gemacht hast, wie dein Beitrag zeigt.

Auch die EN 62368-1 ist aufgrund der technischen Entwicklung entstanden. Früher gab es für IT- und Telekommunikationsgeräte die EN 60950-1 und für Unterhaltungselektronik die EN 60065. Inzwischen ist es allerdings so, dass sich Unterhaltungselektronik von IT-Geräte und Telekommunikationsgeräten nicht mehr trennen lässt, denn heutige Geräte haben alles in einem. Um dem gerecht zu werden ist die EN 62368-1 für Multimediageräte entstanden.

Natürlich hast du recht, dass das den Endverbraucher nicht zu interessieren hat. Es sind aber oft Endverbraucher, die Kommentare zu dem Thema abgeben, wie z.B. für Unterhaltungselektronik gibt es keine Anforderungen bezüglich der elektrischen Sicherheit.


@Rainer
Auf den Punkt gebracht!

Das sehe ich etwas differenziert, habe aber jetzt keine Zeit darauf einzugehen.


Gruß

Uwe
Harald1210
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 15. Feb 2024, 11:18
...Das lässt sich durchaus in der von mir genannten Normenliste recherchieren, denn da steht das drin, was du offensichtlich nicht gemacht hast, wie dein Beitrag zeigt...

RoA
Inventar
#33 erstellt: 15. Feb 2024, 12:05
Normen sind ein ganz wesentlicher Bestandteil der Bürokratie, s. bspw. den Bausektor, der daran erstickt. Das Normen z.T. nicht einmal kostenlos einsehbar sind (im Gegensatz zu den meisten Gesetzen und vielen Verordnungen und Gerichtsurteilen) und somit nur einem kleinen Kreis von 'Eingeweihten' zugänglich sind, verschärft die Problematik nochmals erheblich. In jüngerer Zeit werden Richtlinien und Normen zunehmend als nicht-tarifäre Handelshemnisse zur Konkurrenzverhinderung eingesetzt, s. z.B. aktuell der Spielzeug-Pass, der Multis wie Lego erfreut, weil er kleinere Konkurrenten an der damit verbundenen Bürokratie erstickt ( https://www.heise.de...ielzeug-9627767.html ).

Bezgl. der elektronischen Sicherheit von UE oder hier dem Netzteil aus dem Eingangsposting: Lt. Wikipedia gibt es in Dtld. ca. 100 tödliche Stromunfälle im Jahr, und darunter fällt alles, vom Arbeitsunfall über den E-Lok-Besteiger bis hin zur Hausfrau, die den verbrannten Toast mit der Gabel aus dem Toaster holen wollte und daran endgültig gescheitert ist. Mag sein, daß in einigen Fällen auch mangelnde Isolierung in jeglicher Form dazu geführt hat, aber ich könnte jetzt keinen Fall benennen, wonach ein neues Stecker-Netzteil ursächlich gewesen sein soll. Von daher scheint das Risiko also beherrschbar, und das seit vielen Jahren. Dies wohl auch, weil ein Gerät auch ohne CE-Sticker sicher sein kann. Auch ein Siegel bietet keine 100%ige Sicherheit. Deshalb bin ich sicher, daß wir in näherer Zeit trotzdem mit tiefergehenden Richlinien und daraus resultierenden Normen überflutet werden, und ganz sicher gibt es auch wieder welche, die dies aus unterschiedlichen Motiven bejubeln.
Ingor
Inventar
#34 erstellt: 15. Feb 2024, 12:53
Ich bin normalerweise ziemlich entspannt, was Sicherheitsfragen betrifft. Aber gerade dieser Stecker ist für 230 V mit so einem Adapter, unabhängig von irgendwelchen Normen, ungeeignet. Je nach Konstruktion des Adapters stehen die Flachstifte bereits in Kontakt mit dem Netz und man kann diese berühren und erhält einen elektrischen Schlag. Ich habe so eine hübsche Konstruktion mit einem DAC aus England erhalten und da war das genauso. Und zu allem Ärger steckte der Adapter bombenfest in der Schukodose, das Netzteil aber nur locker im Adapter.
RoA
Inventar
#35 erstellt: 15. Feb 2024, 14:51
Nun ja, vielleicht ist das ein Einzelschicksal. Zu solch einem Steckernetzteil mit Weitbereich (100-240V) mit Flachsteckern, wie ich sie kenne und auch besitze, gehören diverse Adapter für verschiedene Länder, die auf die Flachstecker mit Klippverschluß aufgesetzt werden. Ohne passt es nicht in unsere Steckdosen, und solange es mit Adapter in der Steckdose sitzt, kriegt man das auch nicht auseinander, d.h. versehentliches Berühren der Kontakte ist konstruktionsbedingt nicht möglich. Auch in China, USA und anderen Ländern gibt es Vorschriften, wie Netzteile beschaffen sein müssen. Oder zumindest sein sollten.
Dr_Cordelier
Inventar
#36 erstellt: 15. Feb 2024, 15:08
Hier noch 3 Bilder vom Adapter


20240215_130551

20240215_130607

20240215_130624

flexiJazzfan
Inventar
#37 erstellt: 15. Feb 2024, 15:26
Von Unternehmern, seien es Handwerker, Juristen, Ärzte, Bauern, Architekten … hört man immer wieder vom „Ersticken in Bürokratie“ . Andererseits scheuen sie sich ihre Standesvertreter nicht, „Planbarkeit“ , „Wettbewerbsgleichheit“, „Vertragstreue“ , „feste Regelungen“ bei jeder Gelegenheit von der Politik einzufordern. Da gibt es auch die Mittelständler, die große Stücke auf ihre Betriebswirte, Finanzberater und Steuerberater halten, sich aber „Belehrungen“ von Rechtsberatern und Umweltberatern verbitten. Ich habe keinerlei Mitleid mit diesen Leuten, die sich durch „die Bürokratie“ , „die Politik“ , „die EU“, von ihrer „eigentlichen“ Arbeit, dem „freien“ Wirtschaften, abgehalten fühlen.
Gruß
Rainer
Ingor
Inventar
#38 erstellt: 15. Feb 2024, 15:40
@RoA ich versteh den Sinn deines Beitrags nicht. Es gibt natürlich Steckernetzteile, die durch passende Adapterelemente für verschiedene Ländernormen angepasst werden können. Davon ist aber hier überhaupt nicht die Rede.
RoA
Inventar
#39 erstellt: 15. Feb 2024, 15:48
Genauso hatte ich deinen Beitrag aber verstanden.


Ich habe so eine hübsche Konstruktion mit einem DAC aus England erhalten und da war das genauso.
Uwe_Mettmann
Inventar
#40 erstellt: 15. Feb 2024, 20:26

flexiJazzfan (Beitrag #29) schrieb:
Neben den vordergründigen technischen Zielsetzungen der verschiedenen EU Richtlinien und Vorschriften, die Qualität, Sicherheit, Kennzeichnung etc. betreffen, hat die Gesamtheit dieser Richtlinien ja Innenwirkungen und Außenwirkungen. Die Innenwirkung betreffen sowohl die Erleichterung des Handels zwischen den EU Staaten und die Wettbewerbsgleichheit („Harmonisierung“) als auch eine Vertrauensbildung der Konsumenten in der EU. Die Außenwirkung ist natürlich eine Art Eintrittshürde , die man auch als Abschreckung oder Abschottungmaßnahme sehen kann.

Das sehe ich etwas anders, gerade was die Abschottung betrifft. Ich denke, dass es Anforderungen an Geräte geben muss, ist unstrittig und natürlich müssen die für den EU-Raum identisch sein. Daher hat man eben von den nationalen Anforderungen auf EU-Anforderungen umgeschwenkt.

Auch, wenn es immer behauptet wird, dass dies zur Abschottung gemacht wurde, ist doch eher das Gegenteil der Fall. Wer in die EU exportiert braucht sich also nicht mehr mit den nationalen Anforderungen rumschlagen, sondern hat EU weit die selben.

Dadurch nun, dass die EU keine eigenen Anforderungen in Form von Normen erstellt hat, sondern einfach die internationalen Normen weitgehend übernommen hat, hat man es doch externen Herstellern möglichst einfach gemacht. Die Anforderungen, die auch für viele anderen Länder gelten, gelten auch für die EU. Das ist eigentlich das Gegenteil von Marktabschottung.


flexiJazzfan (Beitrag #29) schrieb:
Die Forderung, dass derjenige, der ein Produkt einführt, alle (!) für das Produkt relevanten EU Anforderungen zu erfüllen hat und durch die CE Kennzeichnung zu belegen hat, zeigt das ja deutlich.

Ja, er muss durch das CE-Kennzeichen die Aussage treffen, dass die Anforderungen eingehalten werden. Es braucht aber in vielen Fällen nicht einmal durch Prüfungen nachgewiesen werden. Das ist in anderen Ländern aber deutlich strikter. Auch hier ist das also kein Zeichen von Marktabschottung, sondern auch eher das Gegenteil.

Allerdings zeigt sich, dass das Ganze am umschlagen ist, das EU-Bürokratiemonster zuschlägt, um es für alle komplizierter und schwieriger zu machen. RoA hat dazu ja ein Beispiel genannt.


Gruß

Uwe
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