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Meine Versicherung muß bei Carhifi Diebstahl nicht zahlen!+A -A |
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Autor |
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sniper2,8
Ist häufiger hier |
12:25
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#1
erstellt: 22. Jun 2006, |
Moin! Muß mir mal grade Luft machen! Vor ca 1,5 Jahren wurde in mein damaliges Fahrzeug eingebrochen u meine damalige komplette Hifi-Anlage wurde entwendet.Neupreis war ca 4900€. Versichert war ich nur bis 3 K€,wollte dieses im nächsten Monat aufstocken lassen.War halt solange mein persönliches Risiko. Ich hab dann den Diebstahl ordnungsgemäß gemeldet,da ging das hin u her mit der Versicherung dann schon los.Ablehnenden Bescheid bekommen,ohne Begründung.Einspruch eingelegt,Telefonate geführt bis mir dann eine Auszahlung bis zur Deckungssumme zugesagt wurde.Dann kam wieder ein ablehnender Bescheid. Bin dann zum Anwalt gegangen,der hat dann diverse Schriftwechsel mit meiner Versicherung egführt in welchen die die tollsten Begründungen für ihre Zahlungsverweigerung anmerkten.Angefangen von "Unterversicherung" bis "Anlagenwert überschreitet Fahrzeugwert deutlichst"war alles dabei. Wir haben dann Klage bei Gericht eingelegt.Da ging die Schreiberei dann erneut los. Im Februar war dann erste Verhandlung,dort wurde dann ein 2ter Verhandlungstag festgesetzt(aber erst einen Monat nach dem ersten Verhandlungstag wegen Urlaub vom Richter).Bis dahin sollten Zeugen benant werden die den festen Verbau der Anlage bezuegen u Fotos welche dies belegen.Wurde dann alles eingereicht. Dann kam letzten Monat die 2te Verhandlung u letzte Woche die Urteilsverkündung.Urteil wurde mir heute zugestellt-->Klage wurde ABGEWIESEN weil der Versicherungsnehmer (ICH) die Versicherung nicht über den aktuellen Wiederbeschaffungswert aufgeklärt hat bzw dieses nicht belegt hat! Wußte gar nicht das das Aufgabe des Versicherungsnehmers ist.Bei meinem vorherigen Diebstahl hat das die (selbe) Vesricherung selber ermittelt aufgrund von Listen.Nun solls halt der Versicherungsnehmer ermitteln.........OHNE WORTE........Da war in den ganzen Schreiben NIE die Rede von.... Naja,Fazit:wenns der Rechtschutz trägt word gegen das Urteil in Berufung gegangen! Wenn einer Wissen will welche Versicherung SO mit ihren Kunden umgeht ->pn an mich.............. U zum Schluß werde ich ALLE Vesriccherungen bei diesem Unternehmen kündigen! |
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mwiemikel
Stammgast |
02:12
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#2
erstellt: 02. Jul 2006, |
Dann kam letzten Monat die 2te Verhandlung u letzte Woche die Urteilsverkündung.Urteil wurde mir heute zugestellt-->Klage wurde ABGEWIESEN weil der Versicherungsnehmer (ICH) die Versicherung nicht über den aktuellen Wiederbeschaffungswert aufgeklärt hat bzw dieses nicht belegt hat! Das verstehe ich nicht....bitte mal erläutern!! Da ich selbst "vom Fach bin" (Versicherungsmakler) und eine solche Begründung zur Schadenablehnung noch nie gehört habe, interessiert mich das doch. Konntest du denn Rechnungen und Kaufbelege für die entwendeten Sachen vorlegen??? Oder hast du einfach Gerätetypen und Kaufpreise nennen können? |
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