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Frage zu Garantieregelung+A -A |
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Autor |
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df7nw01
Hat sich gelöscht |
14:08
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#1
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hi Leute. Mal eine kurze Frage: wenn ich einen 4 Wochen alten Surround-Receiver wegen Verdacht auf einen Defekt einsenden muss und mich das 14€ Versand kostet, hab ich dann einen Anspruch darauf, diese Versandkosten vom Hersteller erstattet zu bekommen oder ist das reine Kulanz? Gruß Stefan |
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All_ex
Stammgast |
14:19
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#2
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hallo, Am besten wendest du dich einfach an deinen Fachhändler. Ich hatte ( leider ) das selbe Problem und hatte sogar die Verpackung schon entsorgt. Zum Glück war mein Händler sehr kulant und hat alles für mich geregelt... 3 Wochen später bekam ich ein Ersatzgerät. Hängt aber natürlich vom Händler ab. Frag ihn doch einfach... Mfg Alex |
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df7nw01
Hat sich gelöscht |
14:33
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#3
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hm, und wenn ich keinen Fachhändler habe, z. B. wegen Internet-Bestellung? |
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All_ex
Stammgast |
14:42
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#4
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hmm Das ist das Risiko... deshalb würde ich NIEMALS einen Verstärker im Internet bestellen, den dann hast du den Ärger und das Nachsehen wenn der Fehler nicht innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechtsfrist passiert... Hast du schoneinmal versucht, mit dem Hersteller deines Produktes über E-mail Kontakt aufzunehmen ? Bzw. dort anzurufen ( sofern möglich )? Alternativ könntest du es beim nächsten Händler, der mit der Marke deines Receivers handelt ( nicht Blödia oder Geizmärkte... ), versuchen. Aber da gibt es natürlich auch immer solche ![]() ![]() Mfg Alex |
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deathsc0ut
Stammgast |
15:12
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#5
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hallo, wenn der Verstärker einen Wert über 40 Euro hat, bekommst du die Versandkosten zurückgestattet. Bei Waren unter 40 Euro musst du selber blechen. MfG deathsc0ut |
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df7nw01
Hat sich gelöscht |
15:37
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#6
erstellt: 15. Jan 2005, |
@All_ex: Ja, ich werd es mal beim Hersteller versuchen. Solange ich das Gerät repariert zurückbekomme, ist es noch ok. denn dann ist der Preisvorteil ggü. dem Händlerpreis immer noch gegeben, nur wenns nochmal vorkommen sollte wird eng ^^ @deathsc0ut: Das bezieht sich meines Wissens nur auf einen Rücktritt vom Kauf nach dem Fernabsatzgesetz und nicht auf eine Garantieeinsendung, oder hast du mehr Infos als ich? |
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Sero
Ist häufiger hier |
17:49
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#7
erstellt: 15. Jan 2005, |
Moin Jungs.. Die Frage ist hier wirklich,ob ein Mangel (Defekt) vorliegt oder nicht.Liegt einer vor gelten Zweifelsfrei die Bestimmungen des Paragraphen $437 BGB und Rechtsfolgen.Also einfach mal das Bürgerliche Gesetzbuch aufschlagen!! MfG Sebastian |
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df7nw01
Hat sich gelöscht |
18:10
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#8
erstellt: 15. Jan 2005, |
Hm, der Paragraph liest sich für mich so, dass im Falle eines Defektes mir die Transportkosten (immerhin 14€ Versand) zu erstatten sind, und zwar vom Verkäufer - unabhängig davon, ob der Kauf im Internet oder im Laden abgeschlossen wurde, sehe ich das soweit richtig? |
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Sero
Ist häufiger hier |
18:17
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#9
erstellt: 15. Jan 2005, |
Ja! Wobei man sich bei der genauen Verfahrensweise mit dem Hersteller absprechen sollte. Wenn man ein Paket mit "Entgeld zahlt Empfänger" hinschickt wird mit Sicherheit die Annahme verweigert. Die nehmen und zahlen ja auch nicht einfach für Pakete wo sie nicht wissen wo die herkommen. D.h. du bekommst das Geld wenn überhaupt nachträglich zurück. Da sieht man mal wieder den Vorteil wenn man im Laden kauft. Man kann dem Verkäufer gleich an die Gurgel springen ![]() ![]() |
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df7nw01
Hat sich gelöscht |
18:21
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#10
erstellt: 15. Jan 2005, |
Das ist klar. Also ich hab das mal mit dem Service Partner (dpm Essen) abgesprochen und das Paket hingeschickt, unfrei ging logischerweise nicht. Es ging um das Brummen aus den Lautsprechern, wenn kein Sub angeschlossen ist, hatte hierzu auch mal ein Thema erstellt. Wenn da was gemacht werden kann, wende ich mich mal an den Online-Händler zwecks der Erstattung der Versandkosten, habe mir extra ne Quittung drucken lassen. Danke Stefan |
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